(December 28, 2017)
Einer der treffendsten Belege dafür, dass wir Alle in einem Polizeistaat leben, ist das vor offiziell dreizehn Jahren erfundene Konstrukt des „Gefährders“. Ohne gesetzliche, parlamentarische oder gerichtliche Grundlage und Kontrolle nimmt sich der Staat heraus, jedwede beliebige Zielperson nach eigenem Ermessen totaler Spionage zu unterziehen, sie zu beobachten, auszuspionieren und – auch und gerne in Kooperation mit dem verschmolzenen internationalen geheimdienstlichen Komplex – selbst über alle ihre Bekannten, Verwandten und ahnungslose „Kontaktpersonen“ jedwede „sonst nicht beschaffbare Information“ (Executive Order 12333, Ronald Reagan, aus 1981) zu beschaffen.
Und den Persilschein für dieses Konstrukt lieferte, wer auch sonst, das Bundesverfassungsgericht. Und zwar bereits vor bald zehn Jahren.
(…)
– das Geheimgericht
Es ist der Traum jedes Funktionärs, jedes Spitzels, jedes Spanners, jedes Voyeurs und Soziopathen: in einem Sessel zu sitzen, sich jede Email, jedes Bild, jede Ton- oder Bildaufnahme die er kriegen kann auf seinen Schirm schicken zu lassen und sich dann mit den lieben KollegInnen darüber das Schandmaul zu zerreißen. Machen wir doch mal eine Prognose……