Archiv: Grundgesetz / Verfassung der Berliner Republik


08.10.2026 - 21:31 [ Wolfgang Streeck / Jacobin ]

Auf dem Weg zu einem multipolaren Parteiensystem

Nach den Landtagswahlen 2026 zeichnet sich das Ende der politischen Mitte ab. Aus ihrem Zerfall könnte ein neues Parteiensystem hervorgehen – mit mehr Parteien, breiteren BĂŒndnissen und experimentelleren Regierungen.

07.10.2026 - 15:07 [ Landtag von Sachsen-Anhalt ]

Landtag der 9. WP hat sich konstituiert

Nach der Feststellung der BeschlussfĂ€higkeit, der Genehmigung der Tagesordnung, der Abstimmung ĂŒber die vorlĂ€ufige GeschĂ€ftsordnung und der Wahl der SchriftfĂŒhrer/innen fĂŒr die 9. Wahlperiode stand der erste Höhepunkt der konstituierenden Sitzung an – die Wahl des LandtagsprĂ€sidenten. Die AfD-Fraktion schickte ihren parlamentarischen GeschĂ€ftsfĂŒhrer Tobias Rausch ins Rennen.

Tobias Rausch neuer LandtagsprÀsident

Nach geheimer Wahl wurde das Ergebnis bekanntgeben. Bei der geheimen Wahl wurden 82 gĂŒltige Stimmen abgegeben. 48 Abgeordnete stimmten mit „Ja“, 29 stimmten mit „Nein“ und 5 Abgeordnete enthielten sich. Es wurde keine ungĂŒltige Stimme abgegeben. Damit wurde Tobias Rausch (AfD-Fraktion) zum neuen LandtagsprĂ€sidenten gewĂ€hlt.

05.10.2026 - 14:21 [ Staatsverschuldung.de ]

Sondervermögen des Bundes im Überblick

Auf einen Blick

– Mit dem Merz-Paket (18.03.2025) beschloss der Bundestag KreditermĂ€chtigungen von rund 900 Milliarden Euro – aufgeteilt in 500 Mrd. fĂŒr Infrastruktur/Klima (SVIK) und rund 400 Mrd. fĂŒr Verteidigung. Das Paket erforderte eine GrundgesetzĂ€nderung.
– Sondervermögen können die verfassungsrechtliche Schuldenbremse legal umgehen, wenn sie im Grundgesetz verankert sind. Ohne Verfassungsrang verbrauchen sie den regulĂ€ren Verschuldungsspielraum.
– Aktuell gibt es 27 Sondervermögen des Bundes. Die bekanntesten und volumenmĂ€ĂŸig grĂ¶ĂŸten sind SVIK (500 Mrd.), das Sondervermögen Bundeswehr (100 Mrd.) und der Klima- und Transformationsfonds.

(…)

Die entscheidende Eigenschaft eines Sondervermögens ist, dass es Ausgaben und Schulden aus dem sichtbaren Bundeshaushalt herauslöst. Das Bundesfinanzministerium kann damit Kreditaufnahmen tĂ€tigen, die im regulĂ€ren Etat nicht erscheinen, nicht dem parlamentarischen Budgetrecht unterfallen und nicht gegen die Schuldenbremse verstoßen, sofern das Sondervermögen im Grundgesetz verankert ist. Wer also nur den offiziellen Bundeshaushalt liest, hat kein vollstĂ€ndiges Bild der staatlichen Verschuldung Deutschlands.

05.10.2026 - 13:52 [ Nachdenkseiten ]

Die Umfaller von den LINKEN stimmen im Bundesrat fĂŒr die Kriegskredite

(March 21, 2025)

Was fĂŒr eine Heuchelei: Im Bundestag den Widerstand zu simulieren und dann im Bundesrat klein beizugeben.

05.10.2026 - 13:49 [ Nachdenkseiten ]

Und der WĂ€hlerwille? „Sondervermögen” soll noch durch abgewĂ€hlten Bundestag gepeitscht werden

(February 28, 2025)

Die abgewĂ€hlte und nur geschĂ€ftsfĂŒhrend tĂ€tige Bundesregierung aus SPD und GrĂŒnen plant, in Absprache mit der CDU, ein Sondervermögen fĂŒr die weitere AufrĂŒstung der Bundeswehr, die Rede ist von 200 Milliarden Euro, noch durch den alten und ebenfalls abgewĂ€hlten Bundestag zu peitschen. Hintergrund: Im sich bald neu konstituierenden Bundestag bringen CDU, SPD und GrĂŒne nicht mehr die fĂŒr die Abstimmung notwendige Zweidrittelmehrheit auf. AfD und Linke verfĂŒgen dann ĂŒber eine SperrminoritĂ€t.

01.10.2026 - 01:22 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Staat und Volk haben das Grundgesetz nicht verdient. Sie haben es nötig.

(June 22, 2021)

Nochmals – aus meiner Sicht ist folgende grundlegende Erkenntnis nötig:

„Weder wollen die Deutschen denken, noch können sie es. Auch wollen sie weder eine Demokratie, noch können oder begreifen sie diese.

Genau das ist der allerbeste Grund sie ihnen unbedingt zu erhalten.“

Gerade wenn und weil sich die Deutschen – das seid auch Ihr – sich alle paar Jahre wieder und wieder und wieder den letzten Dreck zusammenwĂ€hlen und zu dumm sind die einfachsten SelbstverstĂ€ndlichkeiten einer Demokratie organisiert zu bekommen – z.B. neue Parteien zu grĂŒnden weil die bestehenden VerrĂ€ter oder MĂŒll sind – ist das der allerbeste Grund Euch dieses Recht unbedingt zu erhalten.

Nichts wird besser, wenn man den Menschen die Demokratie wegnimmt – gerade den Deutschen. Nichts. Weimar, aber auch die letzten 16 Jahre Einheitsregierung und Demokratie-Simulation, dĂŒrften dazu ausrechend Beleg sein.

21.09.2026 - 21:20 [ Tagesschau.de ]

Linken-PlÀne in Berlin: Merz will Enteignungen per Gesetz verbieten

Die VergesellschaftungsplÀne der Linkspartei in Berlin schlagen hohe Wellen: Kanzler Merz will Enteignungen per Gesetz verbieten lassen. Die Bankenbranche mahnt, Investoren könnten verschreckt und Immobilienkredite teurer werden.

07.09.2026 - 20:56 [ Legal Tribune Online ]

Verfahren wegen Beihilfe zum Völkermord in Gaza: Wie Deut­sch­land sich vor dem IGH ver­tei­digt

Deutschland hat sogenannte „preliminary objections“ erhoben, also vorlĂ€ufige EinwĂ€nde gegen die ZustĂ€ndigkeit des IGH und die ZulĂ€ssigkeit der Klage. Im Kern geht es um drei Punkte: Erstens bestreitet Deutschland, dass ĂŒberhaupt eine Streitigkeit mit Nicaragua vorliegt, ĂŒber die der IGH entscheiden könnte. Zweitens bezögen sich einige VorwĂŒrfe auf Geschehnisse vor dem 30. April 2008 – dem Tag, an dem Deutschland sich der Gerichtsbarkeit des IGH unterworfen hat. Deshalb könne der Gerichtshof in diesen FĂ€llen seine Gerichtsbarkeit nicht ausĂŒben. Und drittens könne der IGH nicht ĂŒber eine mögliche Beihilfe Deutschlands zu einem Völkermord entscheiden, ohne dass Israel an dem Verfahren beteiligt sei.

07.09.2026 - 20:16 [ Landtag.Sachsen-Anhalt.de ]

VERFASSUNG DES LANDES SACHSEN-ANHALT

Artikel 65
Bildung der Landesregierung

(1) Der MinisterprÀsident wird vom Landtag ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewÀhlt,

2) Zum MinisterprÀsidenten ist gewÀhlt, wer im ersten Wahlgang, der innerhalb von
vierzehn Tagen nach dem Zusammentritt des Landtages stattfinden muß, die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages auf sich vereinigt. ErhĂ€lt in diesem Wahlgang niemand diese Mehrheit, so findet innerhalb weiterer sieben Tage ein neuer Wahlgang statt. Kommt auch in diesem Wahlgang die Wahl nicht mit der Mehrheit der Mitglieder zustande, so beschließt der Landtag innerhalb von weiteren vierzehn Tagen ĂŒber die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode. Wird die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode nicht mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages beschlossen, findet unverzĂŒglich ein weiterer Wahlgang statt. GewĂ€hlt ist, wer
die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhÀlt.

(3) Der MinisterprĂ€sident ernennt und entlĂ€ĂŸt die Minister und bestimmt seinen Stell-
vertreter.

10.07.2026 - 12:19 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

DER MOLOCH (II): Direktive, Direktive ĂŒber alles? Das Urteil aus Karlsruhe

(March 3, 2010)

Aus BrĂŒssel heraus vollzieht sich die epochale Transformation von Staatsgebilden eines Kontinents zu einer sich selbst begrĂŒndenden Plutokratie, in einer wunderbaren Welt der Supranationalisten. Über einen Baustein in diesem epischen, imperialen Konstrukt, entschied gestern nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es entschied, dass die „Vorratsdatenspeicherung“, die flĂ€chendeckende, anlasslose TelekommunikationsĂŒberwachung der Bevölkerung, vereinbar sei mit dem Grundgesetz. So umging das oberste Gremium der Republik einen offiziellen Staatsstreich: die Aufhebung des Grundgesetzes als Verfassung und dessen Unterordnung unter „europĂ€isches Recht“, mithin die ErklĂ€rung der Bundesrepublik als Bundesstaat der „EuropĂ€ischen Union“.

10.07.2026 - 12:11 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

DER MOLOCH

(February 7, 2010)

Radio Utopie kann und will hier AnhĂ€ngern der „EuropĂ€ischen Union“ keine vollstĂ€ndige ErklĂ€rung ihres irrationalen Wunsches nach einem Ende von Demokratie, Gewaltenteilung und SouverĂ€nitĂ€t des eigenen Staates liefern. Um aber die ĂŒblichen Argumente hinsichtlich eines vermeintlich „parlamentarischen“ Ablaufs der „EU-Gesetzgebung“ zu widerlegen, hier noch die Hinweise, die sich theoretisch jeder selbst zusammensuchen könnte, wenn Er oder Sie es denn wollte.

Im oben erwĂ€hnten „Vertrag ĂŒber die Handlungsweise der EuropĂ€ischen Union“ (1) heisst es in Artikel 294, Absatz 1:

„Wird in den VertrĂ€gen hinsichtlich der Annahme eines Rechtsakts auf das ordentliche Gesetzgebungsverfahren Bezug genommen, so gilt das nachstehende Verfahren.“

Nun mĂŒsste man zuerst wissen, was exakt passiert, wenn in den VertrĂ€gen nicht auf das ordentliche Gesetzgebungsverfahren Bezug genommen wird. Aber zuerst zu diesem Fall:

Im Rahmen der „ordentlichen Gesetzgebung“ hat das EU-Parlament, in der Tat, in zweiter Lesung mit der absoluten Mehrheit ihrer Mitglieder das Recht, Rechtsakte abzulehnen.

Leider können abgelehnte Rechtsakte durch die RĂ€te einfach wieder vorgelegt werden – wenn sie „grundlegend ĂŒberarbeitet“ wurden. Auch muss man sich vor Augen fĂŒhren, was das heisst: die absolute Mehrheit der Mitglieder. Wie wir alle wissen (wenn wir mal EU-Parlament gucken), ist es schwierig, auch nur eine Anwesenheit der absoluten Mehrheit der Mitglieder des EU-„Parlamentes“ zu erreichen. Wer jetzt im Ernst glaubt, die Haltung der muskelbepackten, vollmotivierten Mitglieder des Abschiebebahnhofs staatlicher Parlamente in Straßburg wĂŒrden sich zur Ablehnung eines Rechtsaktes der RĂ€te in BrĂŒssel hinreissen lassen, der ihnen nach Überarbeitung sowieso wieder vorgelegt werden kann, ist entweder sehr gutglĂ€ubig, oder hat keine Ahnung vom praktischen parlamentarischen Ablauf und politischen Prozessen.

(…)

Was aber ist ein „Gesetzgeber“ fĂŒr die Menschen, wenn er nicht durch sie gewĂ€hlt wurde und sie ihn nicht abwĂ€hlen, loswerden, ja seine Entscheidungen nicht einmal beeinflussen können? Was unterscheidet ihn von einem ganz normalen Chef, einem Gutsherren, einem Diktator, einem Vorgesetzten, von dem man seine Befehle bekommt?

Die Antwort ist einfach: nichts.

Der Moloch „EuropĂ€ische Union“ macht es möglich, durch einfache Ernennung zum „Hauptmann von BrĂŒssel“ ĂŒber eine halbe Milliarde Menschen zu werden.

07.07.2026 - 03:36 [ Nachdenkseiten ]

Meinungsfreiheit: Die Normalisierung des AutoritÀren

Fast wĂ€re man versucht zu sagen: Was waren das fĂŒr Zeiten, als Meinungsabweichler nur als „Verschwörungstheoretiker“ öffentlich diffamiert wurden! Im Vergleich zu dem, was heute passiert, waren diese Zeiten geradezu harmlos – könnte man meinen. Doch harmlos waren schon die Übergriffe nur mit Worten nie. Das Feuer war bereits zu sehen.

Und heute? Wer die falsche Meinung vertritt, wird von Medien nach wie vor als „umstritten“ oder als „rechts“ bezeichnet mit dem Ziel: mundtot machen. Zum Schweigen bringen.

Doch lÀngst passiert mehr.

Was wir erleben, hat mit dem Geist der Demokratie nichts mehr zu tun. Vielmehr weht der Wind des AutoritÀren und zunehmend des TotalitÀren durch die Republik.

07.07.2026 - 03:24 [ TKP.at ]

Hans-Eckardt Wenzel: Der schleichende Staatsstreich im Westen

(July 4, 2026)

Ein weiteres zentrales Element ist die systematische Spaltung der Gesellschaft. WĂ€hrend der Pandemie wurde die Bevölkerung in „gehorsam“ und „ungehorsam“ geteilt – eine Spaltung, die bis heute nachwirkt. Dieselbe Technik wird nun auf die Frage nach Krieg und Frieden angewendet. Wer Verhandlungen fordert oder die offizielle Darstellung hinterfragt, riskiert, als „FeindbegĂŒnstiger“ oder unzuverlĂ€ssig eingestuft zu werden.

Das Ergebnis ist ein permanenter Staatsstreich, der sich vor aller Augen abspielt, doch fĂŒr eine Bevölkerung, die darauf trainiert ist, ihn nicht zu sehen, unsichtbar bleibt. Es gibt eine weit verbreitete Selbstzensur. Viele Menschen schweigen, obwohl sie intern andere Positionen vertreten. Wenzel beschreibt eine Gesellschaft, die gelernt hat, Schweigen mit StabilitĂ€t zu verwechseln und Widerstand als grĂ¶ĂŸere Gefahr zu betrachten als die bestehenden ZustĂ€nde.

30.05.2026 - 18:43 [ phoenix / Youtube ]

FDP-Parteitag: Rede von Wolfgang Kubicki | 30.05.26

May 30, 2026
Rede von Wolfgang Kubicki, Kandidat fĂŒr den FDP-Bundesvorsitz, beim 77. Bundesparteitag der FDP in Berlin.

04.03.2026 - 13:24 [ Federal Ministry of Justice and Consumer Protection (Germany) ]

Basic Law for the Federal Republic of Germany

Article 25
[Primacy of international law]

The general rules of international law shall be an integral part of federal law. They shall take precedence over the laws and directly create rights and duties for the inhabitants of the federal territory.

Article 26
[Securing international peace]

(1) Acts tending to and undertaken with intent to disturb the peaceful relations between nations, especially to prepare for a war of aggression, shall be unconstitutional. They shall be criminalised.

(2) Weapons designed for warfare may be manufactured, transported or marketed only with the permission of the Federal Government. Details shall be regulated by a federal law.

27.02.2026 - 13:37 [ Verwaltungsgericht Köln ]

VG Köln: Verfassungsschutz darf Alternative fĂŒr Deutschland vorlĂ€ufig nicht als gesichert extremistische Bestrebung einstufen

Die Antragsgegnerin stĂŒtzt ihre Bewertung ausschließlich auf öffentlich verfĂŒgbare Quellen und hat nachrichtendienstliche Informationen zu weitergehenden, nicht öffentlich verlautbarten Zielen der Antragstellerin auch im gerichtlichen Verfahren nicht mitgeteilt.

27.02.2026 - 13:32 [ Tagesschau.de ]

Die Meinung von Iris Sayram, RBB, zur vorerst gestoppten Einstufung der AfD

tagesthemen, Das Erste, 26.02.2026 ‱ 22:15 Uhr

10.02.2026 - 15:46 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann

(Februar 21, 2020)

Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhĂ€ngige Justiz und damit keine vollstĂ€ndige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrĂŒcklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die UnabhĂ€ngigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat fĂŒr sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw AnklĂ€ger der Exekutive anzugliedern.

Auf Bundesebene heißt das konkret: der Generalbundesanwalt und seine Behörde (allgemein Bundesanwaltschaft) unterstehen dem Justizminister. Daraus schlussfolgert, dass nach eventuellen Staatsverbrechen und / oder VerfassungsbrĂŒchen durch ihre eigenen Organe – Kanzleramt, Ministerien, Behörden, MilitĂ€r, Geheimdienste, etc, – die Regierung gegen sich selbst ermitteln mĂŒsste.

Zieht also die Bundesanwaltschaft bzw der Generalbundesanwalt ein Verfahren an sich, zieht es die Regierung an sich.

Verbleibt noch die Möglichkeit, dass das Parlament UntersuchungsausschĂŒsse einsetzt, dass durch diese die betreffenden Staatsverbrechen aufgeklĂ€rt und dann öffentlich bekannt werden, dem folgend durch Wahlen eine Änderung der parlamentarischen Mehrheiten erfolgt, dann eine Neuwahl des Kanzlers / der Kanzlerin durch das Parlament, dann durch den Kanzler / die Kanzlerin eine Ernennung eines neuen Justizministers erfolgt (Minister / Ministerinnen werden nicht gewĂ€hlt), dann durch den Justizminister / die Justizministerin eine Ernennung eines neuen Generalbundesanwalts oder eine Anweisung an den amtierenden Generalbundesanwalt erfolgt Ermittlungen gegen die damaligen oder immer noch amtierenden staatlichen FunktionĂ€re bzw Stellen aufzunehmen und dass dieser dann der Anweisung des vorgesetzten Justizministers folgt. Wobei dann ggf die Ermittlungen durch die Regierungsbehörden (Geheimdienste, Bundeskriminalamt) erfolgen mĂŒsste, gegen die ermittelt wird.

28.10.2025 - 01:27 [ European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) ]

Verfassungsbeschwerde gegen deutsche Waffenexporte nach Israel

Bereits im Oktober 2024 hatte der BeschwerdefĂŒhrer beim Verwaltungsgericht Frankfurt Eilrechtsschutz beantragt. Der Antrag sowie die anschließende Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel wurden abgewiesen. Mit der nun eingereichten Verfassungsbeschwerde wendet sich der BeschwerdefĂŒhrer gegen diese Entscheidungen, die ihm einen wirksamen Rechtsschutz versagt haben.

Er beruft sich auf sein Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) sowie auf sein Recht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG). Er fordert eine verfassungsgerichtliche KlĂ€rung, ob die Verweigerung von Eilrechtsschutz – angesichts der erkennbaren Risiken durch deutsche Waffenlieferungen – seine Grundrechte verletzt.

Der Fall macht deutlich: Deutschland muss Menschen vor den Folgen seiner Waffenexporte schĂŒtzen. Entscheidungen ĂŒber RĂŒstungslieferungen sind nicht nur juristisch, sondern auch faktisch von unmittelbarer Bedeutung fĂŒr Menschenleben – in den vergangenen zwei Jahren dieses verheerenden Krieges ebenso wie heute

28.10.2025 - 01:16 [ European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) ]

Constitutional complaint against German arms exports to Israel

As early as October 2024, the complainant had applied for interim legal protection at the Frankfurt Administrative Court. The application and the subsequent appeal to the Hessian Higher Administrative Court in Kassel were rejected. With the constitutional complaint now filed, the complainant is challenging these decisions, which denied him effective legal protection.

He invokes his fundamental right to life and physical inviolability (Article 2(2) of the Basic Law) as well as his right to effective legal protection (Article 19(4) of the Basic Law).
He is seeking a constitutional clarification as to whether the denial of interim legal protection – in light of the recognizable risks posed by German arms deliveries – violates his fundamental rights.

This case makes clear: Germany must protect people from the consequences of its arms exports. Decisions about arms deliveries are not only legally but also factually of immediate significance for human lives – during the two years of this devastating war as much as today.

17.10.2025 - 18:30 [ Patrick Breyer ]

Chatkontrolle

Inhalt der Seite:

– Die Abschaffung des Digitalen Briefgeheimnisses
– Hilf jetzt mit die Chatkontrolle zu stoppen!
– Der Gesetzentwurf der EU-Kommission
– Verhandlungsmandat des EU-Parlaments
– Positionen der EU-Regierungen
– Position der Bundesregierung
– Die Verhandlungen
– Zeitschiene und Termine
– Die Akteure
– Was hat das Ganze mit dir zu tun?
– Mythen entlarvt
– WeiterfĂŒhrende Informationen & Argumente gegen die Chatkontrolle
– Alternativen zur Chatkontrolle
– Dokumente zur Chatkontrolle
– Kritische Stellungnahmen und Hintergrundartikel

(…)

Am 8. Oktober 2025 ist es uns gelungen, die beispiellosen PlĂ€ne zur Chatkontrolle mit einer knappen „SperrminoritĂ€t“ der EU-Regierungen aufzuhalten. Die ursprĂŒnglich fĂŒr den 14. Oktober geplante Abstimmung wird nicht stattfinden, da es keine Mehrheit fĂŒr den aktuellen Vorschlag gibt. Dennoch gibt es GerĂŒchte, dass Deutschland und die dĂ€nische RatsprĂ€sidentschaft an einem alternativen Vorschlag arbeiten, dessen Einzelheiten nicht bekannt sind. Ein (möglicherweise nur geringfĂŒgig) geĂ€nderter Vorschlag könnte bei der nĂ€chsten Tagung der EU-Innenminister am 6./7. Dezember 2025 zur Abstimmung gestellt werden.

17.10.2025 - 18:10 [ BrusselsSignal.eu ]

EU’s ‘chat control’ vote scrapped amid continuing opposition

(October 10, 2025)

Diplomats failed to secure the qualified majority required for approval during preparatory talks after Germany came out against the legislation, leaving the divisive measure in limbo.

Germany, a pivotal swing vote with its 83 million citizens, cited constitutional concerns over disproportionate privacy intrusions, drawing on prior court rulings against data retention.

01.10.2025 - 22:18 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Warum die Grundrechte der E.U. keine sind

(31. Oktober 2017)

Wir lesen die mit dem Lissabon-Vertrag in Kraft getretene “Charta der Grundrechte der EuropĂ€ischen Union”, Artikel 52 (“Tragweite und Auslegung der Rechte und GrundsĂ€tze“), Absatz 5:

“Die Bestimmungen dieser Charta, in denen GrundsĂ€tze festgelegt sind, können durch Akte der Gesetzgebung und der AusfĂŒhrung der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie durch Akte der Mitgliedstaaten zur DurchfĂŒhrung des Rechts der Union in AusĂŒbung ihrer jeweiligen ZustĂ€ndigkeiten umgesetzt werden. Sie können vor Gericht nur bei der Auslegung dieser Akte und bei Entscheidungen ĂŒber deren RechtmĂ€ĂŸigkeit herangezogen werden.”

Es darf sich jetzt jeder fragen, ob selbst die Straßenverkehrsordnung mehr als heran gezogen werden kann. Der entsprechende Passus war ĂŒbrigens in der vorhergehenden “Charta” aus dem Jahre 2000 noch nicht enthalten.

Die „Grundrechte“ der „EuropĂ€ischen Union“ und ihre „Charta“ sind wertlose IrrefĂŒhrung und zynische Rechtsfolklore. Entsprechende Urteile vom „Gerichtshof der EuropĂ€ischen Union“ geben lediglich den taktischen Status wieder, in welchem Umfang die E.U.-RegierungsrĂ€te und ihre Kommissare die Menschen in den souverĂ€nen Mitgliedsstaaten entrechten, unterwerfen und ihrer tatsĂ€chlichen Grundrechte, ihrer verfassungsmĂ€ĂŸigen Grundrechte berauben können, weil sich diese vom paneuropĂ€ischen Putschismus blenden lassen und Nein zu Europa sagen wie es ist.

30.08.2025 - 20:42 [ EUObserver.com ]

Still no EU action on Israel, despite Gaza famine

Most Israel sanctions options – such as blacklisting settlers, banning settler imports, or imposing an arms embargo – required EU consensus, meaning the Czechs and Israel‘s other top EU ally, Hungary, would veto them.

Some options – such as freezing Horizon or Israel‘s EU free-trade perks – could be done by a qualified majority in the EU Council, but there was no majority without Germany and Italy on board.

30.08.2025 - 15:13 [ Times of Israel ]

Germany buys $451m of defense tech from Israel’s Rafael, despite Gaza tensions

(August 27, 2025)

Israel’s Rafael Advanced Defense Systems on Tuesday announced a €358 million ($415 million) deal with the German Air Force for advanced targeting technology for fighter aircraft.

“The German parliament has authorized the procurement of 90 Litening 5 targeting pods for its Eurofighter Typhoon fleet,” the defense electronics company said in its announcement.

30.08.2025 - 13:46 [ Tagesschau.de ]

Krieg im Gazastreifen: Deutschland will Israel-Sanktionen nicht zustimmen

Ob der Sanktionsvorschlag der Kommission umgesetzt werden kann, hĂ€ngt davon ab, ob er im Rat der Mitgliedstaaten die UnterstĂŒtzung einer qualifizierten Mehrheit bekommt – das heißt: 15 der 27 EU-Staaten, die zusammen mindestens 65 Prozent der Bevölkerung der teilnehmenden Mitgliedstaaten reprĂ€sentieren, mĂŒssen zustimmen. Zuletzt fehlte nur noch die UnterstĂŒtzung von Deutschland oder Italien. Alle anderen großen EU-Staaten und viele kleinere sind fĂŒr die Strafmaßnahme.