Archiv: Inlandsgeheimdienst Deutschland (Verfassungsschutz)


18.10.2026 - 13:09 [ RBB24.de ]

Sondierungspapier: Das planen Linke, Grüne und SPD für Berlin

– Die Parteien planen Vergesellschaftung großer privater Wohnungskonzerne ab einem Bestand von 10.000 Wohnungen in Berlin, – betroffen wären rund 160.000 Wohnungen
Mietendeckel für die 440.000 kommunalen Wohnungen erlaubt maximal zwei Prozent Mieterhöhung pro Jahr
– Neubauprogramm für 100.000 bezahlbare Wohnungen mit 100.000 Baugenehmigungen bis 2031
– Aufbau einer „Mietenaufsicht“ und einer Schwerpunktabteilung bei der Staatsanwaltschaft gegen überhöhte und „Wuchermieten“

(…)

– Der Verfassungsschutz soll in seiner jetzigen Form erhalten bleiben bei Stärkung der Transparenz und parlamentarischen Kontrolle

05.10.2026 - 12:29 [ Tagesschau.de ]

Anhörung vor Kontrollgremium: BND-Chef warnt vor „gewaltsamem Konflikt mit Russland“

Bei ihrer jährlichen Anhörung warnten die Nachrichtendienste erneut vor einem Anschlagsrisiko – und drängten auf mehr Befugnisse.

28.09.2026 - 19:09 [ Legal Tribune Online ]

Warum der Ver­fas­sungs­schutz schon jetzt heim­lich in Woh­nungen ein­b­re­chen darf

(August 24, 2026)

Die aktuelle Aufregung übersieht, dass die heimlichen Betretungsbefugnisse nicht neu sind – sondern längst Realität. Mitarbeiter des Landesverfassungsschutzes dürfen in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz heimlich in Wohnungen einbrechen. So sehen es die dortigen Landesgesetze vor. In Bayern gilt das schon seit 2016.

(…)

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf seit einer Reform der Sicherheitsgesetze nach 9/11 im Jahr 2002 heimlich Wohnräume überwachen. Zwar steht nicht im Gesetz, dass der Verfassungsschutz dafür auch einbrechen darf, um heimlich Technik anzubringen. Allerdings wird das in der rechtlichen Kommentierung zu § 9 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes vorausgesetzt. Der notwendige Einbruch soll also schlicht mitgemeint sein.

28.09.2026 - 17:12 [ ZDFHeute.de ]

Union und Linke: Mehr als ein „Pocket Call“

(May 7, 2025)

Kurz nachdem Friedrich Merz im ersten Wahlgang gescheitert ist, erhält die ehemalige Chefin der Linkspartei Janine Wissler einen Anruf. Alexander Dobrindt ist am Apparat, bis vor kurzem CSU-Landesgruppenchef. Das sei jetzt kein „Pocket Call“, also kein Taschenanruf aus Versehen, gibt er Wissler zu verstehen, er müsse dringend mit ihr sprechen……

29.08.2026 - 18:59 [ Legal Tribune Online ]

Warum der Ver­fas­sungs­schutz schon jetzt heim­lich in Woh­nungen ein­b­re­chen darf

(August 24, 2026)

Die aktuelle Aufregung übersieht, dass die heimlichen Betretungsbefugnisse nicht neu sind – sondern längst Realität. Mitarbeiter des Landesverfassungsschutzes dürfen in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz heimlich in Wohnungen einbrechen. So sehen es die dortigen Landesgesetze vor. In Bayern gilt das schon seit 2016.

(…)

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf seit einer Reform der Sicherheitsgesetze nach 9/11 im Jahr 2002 heimlich Wohnräume überwachen. Zwar steht nicht im Gesetz, dass der Verfassungsschutz dafür auch einbrechen darf, um heimlich Technik anzubringen. Allerdings wird das in der rechtlichen Kommentierung zu § 9 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes vorausgesetzt. Der notwendige Einbruch soll also schlicht mitgemeint sein.

29.08.2026 - 15:46 [ Junge Welt ]

Staat gegen Linke: Urteil vor dem Urteil

Der in Leipzig lebende Autor war seit November 2023 außerdem in der Bewachung etwa von Geflüchtetenunterkünften tätig. Wie aus dem Gerichtsbeschluss hervorgeht, ersuchte die Stadt Leipzig den sächsischen Verfassungsschutz noch im selben Monat um Kenntnisse zu Merten. Die hatte der Inlandsgeheimdienst freilich parat: Merten sei im Bundesvorstand der SDAJ für Bildungsaufgaben zuständig gewesen, sei zudem für die »linksextremistische« Tageszeitung junge Welt sowie für die Wochenzeitung Unsere Zeit tätig gewesen.

16.08.2026 - 17:56 [ ZDFHeute.de ]

Union und Linke: Mehr als ein „Pocket Call“

(May 7, 2025)

Kurz nachdem Friedrich Merz im ersten Wahlgang gescheitert ist, erhält die ehemalige Chefin der Linkspartei Janine Wissler einen Anruf. Alexander Dobrindt ist am Apparat, bis vor kurzem CSU-Landesgruppenchef. Das sei jetzt kein „Pocket Call“, also kein Taschenanruf aus Versehen, gibt er Wissler zu verstehen, er müsse dringend mit ihr sprechen……

28.07.2026 - 16:41 [ Netzpolitik.org ]

Vorbereitung für den Ausnahmezustand

„Der Zustimmungsfall wird dann relevant, wenn der Bundestag einzelne Regelungen in Kraft setzen will, die im Spannungsfall gelten würden, aber den Spannungsfall insgesamt noch nicht ausrufen will“, sagt Hegemann. Für diese einzelnen Regeln reicht dann wie bei regulären Gesetzen grundsätzlich eine einfache Mehrheit im Parlament.

Das geplante BND-Gesetz formuliert für alle drei Fälle Regeln. Vor allem aber ändert es den Mechanismus, wie der Zustimmungsfall für das BND-Gesetz ausgelöst werden kann. Das soll sich am Zustimmungsfall aus dem Grundgesetz „orientieren“, aber umgeht dabei das Plenum des Bundestags.

An die Stelle eines regulären parlamentarischen Verfahrens soll nämlich ein Vorschlag der Bundesregierung treten, dem das Parlamentarische Kontrollgremium zustimmen müsste. Dann könnten einzelne oder alle Regelungen des Gesetzes zum Spannungs- und Verteidigungsfall „freigeschaltet“ werden. Dass der Bundestag als Ganzes dabei außen vor bliebe, hat noch einen weiteren Effekt: „Eine Veröffentlichung ist nicht vorgesehen.

16.07.2026 - 13:32 [ Netzpolitik.org ]

Einer Demokratie unwürdig

Die Bundesregierung will BKA und Bundespolizei zudem bald weitere, extrem invasive Maßnahmen der automatisierten Überwachung erlauben: Eine Internetsuchmaschine für Stimmen und Gesichter und eine Megadatenbank mit KI-gestützter Analyse, wie sie auch Palantir im Angebot hat. Entsprechende Befugnisse für BND und Verfassungsschutz finden sich ebenfalls im Entwurf des Geheimdienstgesetzes.

Zusammengedacht ergibt das ein System, das vollautomatisiert kontrolliert, was Menschen in der Öffentlichkeit tun, sie bei unerwünschtem Verhalten identifiziert und dann gleich auch noch recherchiert, wo sie sich bewegen und mit wem sie bekannt sind.

18.06.2026 - 20:25 [ Tagesschau.de ]

BND-Gesetz – Dobrindt bremst offenbar Reform

Mandy Sarti, NDR, tagesschau, 11.06.2026 • 16:08 Uhr

04.05.2026 - 10:29 [ Bundestag ]

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Köstering, Clara Bünger, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/4092 – Abschluss eines deutsch-israelischen Cyber- und Sicherheitsabkommens

(February 23, 2026)

4. Macht das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) derzeit von seiner Befugnis nach § 22c des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) Gebrauch, um gemeinsame Dateien mit israelischen Nachrichtendiensten zu betreiben, und wenn ja, in welchem Umfang?

5. Sofern gemeinsame Dateien betrieben werden, sind an diesen Dateien weitere ausländische Nachrichtendienste beteiligt, und wenn ja, welche?

6. Macht das BfV derzeit von seiner Befugnis nach § 22d BVerfSchG Gebrauch, sich an gemeinsamen Dateien mit israelischen Nachrichtendiensten zu beteiligen, und wenn ja, in welchem Umfang?

7. Sofern gemeinsame Dateien betrieben werden, sind an diesen Dateien weitere ausländische Nachrichtendienste beteiligt, und wenn ja, welche?

8. Sofern gemeinsame Dateien betrieben werden, wie viele personenbezogene Datensätze waren und sind in den vergangenen zehn Jahren jeweils in diesen gemeinsamen Dateien mit israelischen Nachrichtendiensten gespeichert gewesen (bitte nach Jahren, ggf. mit Stichtag 31. Dezember, und der einspeichernden Stelle auflisten)?

9. Wenn keine solchen gemeinsamen Dateien betrieben werden, was sind die Gründe dafür?

Die Fragen 4 bis 9 werden gemeinsam im Sachzusammenhang beantwortet.

Die Beantwortung der Fragen zur Nutzung gemeinsamer Dateien insbesondere mit den israelischen Nachrichtendiensten, aber auch mit ausländischen Nachrichtendiensten allgemein kann trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen, da Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Sicherheitsbehörden des Bundes, hier des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), im Hinblick auf deren künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind. Durch eine Beantwortung der Fragen nach Nutzung gemeinsamer Dateien zwischen dem BfV und ausländischen Nachrichtendiensten könnten Rückschlüsse auf die Arbeitsweise des BfV gezogen werden. Eine Konkretisierung hinsichtlich eines gegebenenfalls stattfindenden Austausches mit anderen Behörden könnte betroffene Personen oder Gruppen in die Lage versetzen, Abwehrstrategien zu entwickeln und somit die Erkenntnisgewinnung des BfV zu erschweren oder in Einzelfällen sogar unmöglich machen. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen und damit einen erheblichen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten.

Ferner können die erbetenen Auskünfte aufgrund der Restriktionen der sog. Third-Party-Rule nicht erteilt werden. Die Bedeutung der „Third-Party-Rule“ für die internationale nachrichtendienstliche Zusammenarbeit hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Beschluss 2 BvE 2/15 vom 13. Oktober 2016 (Rn. 162-166) gewürdigt. Die „Third-Party-Rule“ betrifft den internationalen Austausch von Informationen der Nachrichtendienste. Diese Informationen sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie sicherheitsrelevante Erkenntnisse enthalten, die unter Maßgabe der vertraulichen Behandlung von ausländischen Nachrichtendiensten an das BfV weitergeleitet wurden. Eine Freigabe durch die ausländischen Nachrichtendienste liegt nicht vor. Die Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten setzt die Einhaltung von Vertraulichkeit voraus. Erfahrungen haben gezeigt, dass die Partnerdienste aufgrund der meist hoch eingestuften und sensiblen Inhalte äußerst restriktiv bzgl. der Freigabe ihrer Informationen verfahren. Dies gilt umso mehr, da es sich im Kontext parlamentarischer Anfragen zumeist nicht um lang zurückliegende Ereignisse handelt. Im Rahmen von Prognoseentscheidungen unterbleiben Nachfragen, auch unter Berücksichtigung von Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten, wenn die Datenübermittlung bereits mit einer ausdrücklichen und umfassenden Verwendungsbeschränkung durch die übermittelnde ausländische Behörde versehen wurde. Bei der Einschätzung außenpolitisch erheblicher Sachverhalte wie der Zweckmäßigkeit möglichen Verhaltens gewährt das Grundgesetz den Organen der auswärtigen Gewalt einen weiten Spielraum, um es zu ermöglichen, die jeweiligen politischen Ziele der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des völkerrechtlich und verfassungsrechtlich Zulässigen durchzusetzen (BVerfGE 143, 101 [153, Rn. 170]; BVerfGE 55, 349 [365]). Das parlamentarische Fragerecht hat für die Bundesregierung einen äußerst hohen Stellenwert. Daraus lässt sich aber nicht ohne Weiteres ein entsprechend umfassender Anspruch an ausländische Partnerbehörden ableiten, da für sie keine Rechts- oder Auskunftspflicht gegenüber ausländischen Abgeordneten besteht. Es ist vor diesem Hintergrund zu bedenken, dass jedenfalls ein systematisches und hochfrequentes Abfragen von Informationen anlässlich von parlamentarischen Anfragen durch deutsche Sicherheitsbehörden bei ausländischen Partnerdiensten bei diesen nahe legen könnte, dass in Deutschland das parlamentarische Informationsrecht gegenüber den Grundlagen der internationalen Zusammenarbeit im Rahmen einer Interessensabwägung von vornherein und in allen Fällen überwiegt. Es bestünde hierdurch die Möglichkeit einer Erschütterung der internationalen, vertraulichen Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten bzw. Sicherheitsbehörden und damit einhergehenden Einschränkungen bei der Informationsweitergabe. Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, hätte dies wiederum eine erhebliche Schwächung der den Nachrichtendiensten des Bundes zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Informationsgewinnung und damit empfindliche Nachteile für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste zur Folge. Oftmals ist kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich. Eine Bekanntgabe der Informationen kann demzufolge einen Nachteil für das Wohl des Bundes bedeuten, da durch die Missachtung einer zugesagten und vorausgesetzten Vertraulichkeit die künftige Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Verfassungsschutzes einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Behörden, zumal mit Nachrichtendiensten anderer Staaten, erschwert würden. Die
(zugesagte) Vertraulichkeit erstreckt sich dabei auch auf Hinweise von Geheimdiensten und Ermittlungsbehörden anderer Staaten. Dies beinhaltet stets auch die Information, ob solche überhaupt vorliegen. Selbst die Bekanntgabe unter Wahrung des Geheimschutzes birgt das Risiko des Bekanntwerdens, welches unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Das Bekanntwerden von Informationen, die nach den Regeln der „Third-Party-Rule“ erlangt wurden, würde als Störung der wechselseitigen Vertrauensgrundlage gewertet werden und hätte eine schwere Beeinträchtigung der Teilhabe des BfV am internationalen Erkenntnisaustausch zwischen Nachrichtendiensten zur Folge. Die notwendige Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse einerseits und dem grundsätzlich umfassenden parlamentarischen Fragerecht andererseits ergibt daher, dass auch die eingestufte Übermittlung der Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages vorliegend nicht in Betracht kommt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen.

28.04.2026 - 15:11 [ ZDF Heute ]

Terror mit Sprengstoff oder Waffen: Verfassungsschutz warnt vor Anschlägen pro-iranischer Gruppe

Die Behörde erklärte auf Anfrage des „Handelsblatts“ (Dienstagsausgabe):

„Neu ist die Warnung HAYIs, sich nunmehr nicht mehr nur auf ‚einfache‘ Angriffe zu beschränken, sondern langfristig auch gefährlichere Tatmittel einzubeziehen.“

(…)

Bei dem jüngsten Angriff am Samstag war eine Flasche mit einem Brandbeschleuniger durch das Fenster einer Synagoge in Harrow vor den Toren von London geworfen worden.

Nach Angaben der Organisation SITE Intelligence Group übernahm die bislang wenig in Erscheinung getretene Gruppe HAYI die Verantwortung für einen Teil der Angriffe. Die Organisation unterhält demnach enge Verbindungen zu Iran.

Quelle: AFP

28.04.2026 - 06:52 [ taz ]

Anwältin über Verfassungsschutz: „So schaffen sich Behörden rechtsfreie Räume“

(April 24, 2026)

Voigt: Man musste in der öffentlichen Debatte zuweilen den Eindruck gewinnen, dass diese Zuschreibungen des Verfassungsschutzes unantastbar sind. Dabei sollte man wegen der Grundkonstellation besonders kritisch hinschauen: Der Verfassungsschutz schafft sich durch seine Einstufungen selbst die Grundlage für seine Beobachtungsaktivitäten.

28.04.2026 - 05:43 [ Tagesschau.de ]

Verfassungsschutz sieht jüdisches Leben durch Islamismus und Linksextremismus bedroht

Dazu seien öffentlich einsehbare Social-Media-Beiträge oder Reden ausgewertet worden, sagte die Leiterin der „Phänomenbereichsübergreifenden wissenschaftlichen Analysestelle Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit“ (PAAF), Anika Schleinzer.

„Die Untersuchung zeigt, dass Antisemitismus im Islamismus und im linksextremistischen Milieu besonders stark verbreitet ist und auch gezielt instrumentalisiert wird“, hieß es in einer Mitteilung.

27.02.2026 - 13:37 [ Verwaltungsgericht Köln ]

VG Köln: Verfassungsschutz darf Alternative für Deutschland vorläufig nicht als gesichert extremistische Bestrebung einstufen

Die Antragsgegnerin stützt ihre Bewertung ausschließlich auf öffentlich verfügbare Quellen und hat nachrichtendienstliche Informationen zu weitergehenden, nicht öffentlich verlautbarten Zielen der Antragstellerin auch im gerichtlichen Verfahren nicht mitgeteilt.