Auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) warnte vor den zunehmenden Gefahren durch russische Geheimdienst-Aktivitäten in Deutschland. „Wir sehen, dass Putins Regime immer aggressiver agiert“, sagte Faeser dem „Handelsblatt“. Der CDU-Politiker Roderich Kiesewetter warnte in diesem Zusammenhang auch vor Gewalttaten: „Sabotage und gezielte Mordanschläge sind deshalb wahrscheinlich“, sagte er ebenfalls dem „Handelsblatt“.
Archiv: Inlandsgeheimdienst Deutschland (Verfassungsschutz)
Warnung deutscher Geheimdienste: „Russische Spionage und Sabotage nehmen zu“
Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa bestand der glückliche Zufall darin, dass der Weiterflug des aus dem Baltikum stammenden Frachtpakets sich in Leipzig verzögerte. Das Paket hatte einen Brandsatz enthalten, der dort zündete und einen Frachtcontainer in Brand setzte. In Sicherheitskreisen wird davon ausgegangen, dass der Vorfall im Zusammenhang mit russischer Sabotage steht.
„Der Kreml sieht den Westen und damit auch Deutschland als Gegner“, warnte auch Bruno Kahl, Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), mit Hinweis auf den Ukraine-Krieg.
(…)
Alle drei Geheimdienst-Spitzen mahnten, dass die Sicherheitsdienste mit den nötigen Kompetenzen ausgestattet werden müssten, um die Gefahren abwehren zu können. Rosenberg sagte, sie hoffe auf „eine Realitätsanpassung der Gesetzeslage, um unseren Auftrag bestmöglich erfüllen zu können“.
Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation (Telekommunikations-Überwachungsverordnung – TKÜV)
Im Sinne dieser Verordnung ist
1. Anordnung
a) im Sinne der Teile 2 und 3 die Anordnung zur Überwachung der Telekommunikation nach § 100e der Strafprozessordnung, § 10 des Artikel 10-Gesetzes, § 74 des Zollfahndungsdienstgesetzes, § 51 des Bundeskriminalamtgesetzes, § 25 Absatz 1 Satz 1 des BND-Gesetzes oder nach Landesrecht und
b) im Sinne des Teils 4 die Anordnung zur Erteilung von Auskünften über Verkehrsdaten nach § 100g in Verbindung mit § 101a Absatz 1 der Strafprozessordnung, § 8a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, auch in Verbindung mit § 4a des MAD-Gesetzes oder § 3 des BND-Gesetzes, § 52 des Bundeskriminalamtgesetzes, § 77 des Zollfahndungsdienstgesetzes oder nach Landesrecht;
(…)
§ 3 Kreis der Verpflichteten
(1) Die Vorschriften dieses Teils gelten für die Betreiber von Telekommunikationsanlagen, mit denen öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbracht werden. Werden mit einer Telekommunikationsanlage sowohl öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste als auch andere Telekommunikationsdienste erbracht, gelten die Vorschriften nur für den Teil der Telekommunikationsanlage, der der Erbringung von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten dient.
(2) Für Telekommunikationsanlagen im Sinne von Absatz 1 müssen keine Vorkehrungen getroffen werden, soweit
1.
es sich um ein Telekommunikationsnetz handelt, das Telekommunikationsnetze miteinander verbindet und keine Telekommunikationsanschlüsse aufweist,
2.
sie Netzknoten sind, die der Zusammenschaltung mit dem Internet dienen,
(…)
Satz 1 Nummer 1 und 5 gilt nicht für Netzknoten, die der Vermittlung eines öffentlich zugänglichen Sprachkommunikationsdienstes ins Ausland dienen. Satz 1 Nummer 1 und 2 gilt nicht im Hinblick auf Vorkehrungen zur Erfüllung der Verpflichtung aus § 170 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Telekommunikationsgesetzes.
(3) § 100a Absatz 4 Satz 1 der Strafprozessordnung, § 2 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Artikel 10-Gesetzes, § 72 Absatz 7 des Zollfahndungsdienstgesetzes, § 51 Absatz 6 Satz 1 des Bundeskriminalamtgesetzes sowie die Vorschriften des Landesrechts über Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation bleiben von den Absätzen 1 und 2 unberührt.
§ 5 Grundsätze
(…)
(2) Zur technischen Umsetzung einer Anordnung hat der Verpflichtete der berechtigten Stelle am Übergabepunkt eine vollständige Kopie der durch die zu überwachende Kennung bezeichneten Telekommunikation bereitzustellen, die über seine Telekommunikationsanlage abgewickelt wird.
(…)
§ 8 Übergabepunkt#
(1) Der Verpflichtete hat seine Überwachungseinrichtungen so zu gestalten, dass die Überwachungskopie an einem Übergabepunkt bereitgestellt wird, der den Vorschriften dieser Verordnung und den Vorgaben der Technischen Richtlinie nach § 36 entspricht.
(…)
(3) Wenn der Verpflichtete die ihm zur Übermittlung anvertraute Telekommunikation netzseitig durch technische Maßnahmen gegen unbefugte Kenntnisnahme schützt oder er bei der Erzeugung oder dem Austausch von Schlüsseln mitwirkt und ihm dadurch die Entschlüsselung der Telekommunikation möglich ist, hat er die für diese Telekommunikation angewendeten Schutzvorkehrungen bei der an dem Übergabepunkt bereitzustellenden Überwachungskopie aufzuheben.
§ 27 Grundsätze, technische und organisatorische Umsetzung von Anordnungen, Verschwiegenheit
(1) Die zu überwachende Telekommunikation umfasst bei Überwachungsmaßnahmen nach § 5 oder § 8 des Artikel 10-Gesetzes die Telekommunikation, die auf dem in der Anordnung bezeichneten Übertragungsweg übertragen wird, einschließlich der auf diesem Übertragungsweg übermittelten, für den Auf- oder Abbau von Telekommunikationsverbindungen notwendigen vermittlungstechnischen Steuerzeichen und bei Überwachungsmaßnahmen nach den §§ 19, 24 oder 26 des BND-Gesetzes die Telekommunikation, die in der Anordnung nach § 25 Absatz 1 Satz 1 des BND-Gesetzes bezeichnet wird, einschließlich der in dieser Telekommunikation übermittelten, für den Auf- oder Abbau von Telekommunikationsverbindungen notwendigen vermittlungstechnischen Steuerzeichen. § 5 gilt mit Ausnahme von seinem Absatz 1, 2 Satz 3 und Absatz 4 Satz 2 entsprechend.
(2) Der Verpflichtete hat dem Bundesnachrichtendienst an einem Übergabepunkt im Inland eine vollständige Kopie der Telekommunikation bereitzustellen, die über die in der Anordnung bezeichneten Übertragungswege oder Telekommunikationsnetze übertragen wird.
(3) Der Verpflichtete hat in seinen Räumen die Aufstellung und den Betrieb von Geräten des Bundesnachrichtendienstes zu dulden, die nur von hierzu besonders ermächtigten Bediensteten des Bundesnachrichtendienstes eingestellt und gewartet werden dürfen und die folgende Anforderungen erfüllen: …
Neues Gesetz: Geheimdienst soll Bürger im privaten Umfeld anschwärzen dürfen
Die Pläne würden in einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums für eine Reform des Bundesverfassungsschutzgesetzes stehen, den das Kabinett bereits gebilligt habe, so die SZ. Im November soll er im Bundestag zur Abstimmung kommen. Der Gesetzentwurf würde es dem Inlandsgeheimdienst nach Ansicht von Fachleuten ermöglichen, sich weitaus stärker in der Gesellschaft einzumischen: Auch Lehrer oder Sporttrainer sollen die Agenten demnach ansprechen und diskret auf einen Verdacht gegen einen Menschen hinweisen dürfen – solange es irgendwie der „Deradikalisierung“ diene, oder auch, solange es irgendwie helfe, „das Gefährdungspotenzial zu reduzieren“.
Bekanntmachung der Kreisfreien Stadt Leipzig vom 30.05.2023 Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit im Zusammenhang mit dem sogenannten Antifa-Ost-Prozess/Tag X
Das konkret zu erwartende Versamm-lungsgeschehen ergibt sich aus den konkreten – unter I. dargestellten – Erkenntnissen, insbesondere aus den Aufrufen in den sozialen Medien, zu geplanten, jedoch nicht angezeigten Versammlungen im Zusammenhang mit dem Ausgang des Antifa-Ost-Verfahrens. (…)
Eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ord-nung liegt nur dann vor, wenn auf-grund tatsächlicher Umstände der Eintritt der Gefahr sofort und nahezu mit Gewissheit zu erwarten ist (SächsOVG, Beschl. v. 28.4.1997 – 3 S 254/97, juris Ls 2). Es müssen mithin zum Zeitpunkt des Er-lasses der Verfügung erkennbare Umstände dafür vorliegen, dass eine Gefährdung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Dies setzt nachweisbare Tatsachen als Grundlage der Gefahren-prognose voraus. Bloße Vermutungen reichen indes nicht (BVerfG, Beschl. v. 21.4.1998 – 1 BvR 2311/94, juris Rn. 25).
2.1 Diese Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 SächsVersG sind vorlie-gend erfüllt.
EU erhielt die zwölfte Cybersicherheitsorganisation
(04.07.2021)
Ein aktuelles, schlagendes Beispiel dafür ist die Neufassung der deutschen Cybersicherheitsstrategie. In Deutschland ist es Teil dieser Strategie, gewisse neuentdeckte Software-Sicherheitslücken für Polizei – und Geheimdienste offenzuhalten, die deutsche Cyberbehörde ZiTis soll die zugehörige Trojaner-Schadsoftware für mehrere Dutzend deutsche Bundes- Landesbehörden entwickeln.
Regierung gibt ihre Einheiten zur psychischen Manipulation der Bevölkerung bekannt
(14. Januar 2017)
Analyse zur Bekanntgabe des gemeinsamen Arbeitskreises “PsyOps” von Bundesnachrichtendienst und (dem Bundesamt für) Verfassungsschutz.
ZITiS baut Supercomputer zur Entschlüsselung
(16.10.2018)
Dieser Supercomputer hat „höchste Priorität“ für die ZITiS-Abnehmer Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt und Bundespolizei.
Vor zwei Wochen wurde bekannt, dass ZITiS auch einen Quantencomputer einsetzen will. Ob Supercomputer und Quantencomputer verschiedene Projekte sind, will ZITiS auf Anfrage nicht verraten:
Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation (Telekommunikations-Überwachungsverordnung – TKÜV)
Im Sinne dieser Verordnung ist
1. Anordnung
a) im Sinne der Teile 2 und 3 die Anordnung zur Überwachung der Telekommunikation nach § 100e der Strafprozessordnung, § 10 des Artikel 10-Gesetzes, § 74 des Zollfahndungsdienstgesetzes, § 51 des Bundeskriminalamtgesetzes, § 25 Absatz 1 Satz 1 des BND-Gesetzes oder nach Landesrecht und
b) im Sinne des Teils 4 die Anordnung zur Erteilung von Auskünften über Verkehrsdaten nach § 100g in Verbindung mit § 101a Absatz 1 der Strafprozessordnung, § 8a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, auch in Verbindung mit § 4a des MAD-Gesetzes oder § 3 des BND-Gesetzes, § 52 des Bundeskriminalamtgesetzes, § 77 des Zollfahndungsdienstgesetzes oder nach Landesrecht;
(…)
§ 5 Grundsätze
(…)
(2) Zur technischen Umsetzung einer Anordnung hat der Verpflichtete der berechtigten Stelle am Übergabepunkt eine vollständige Kopie der durch die zu überwachende Kennung bezeichneten Telekommunikation bereitzustellen, die über seine Telekommunikationsanlage abgewickelt wird.
(…)
§ 27 Grundsätze, technische und organisatorische Umsetzung von Anordnungen, Verschwiegenheit
(…)
(2) Der Verpflichtete hat dem Bundesnachrichtendienst an einem Übergabepunkt im Inland eine vollständige Kopie der Telekommunikation bereitzustellen, die über die in der Anordnung bezeichneten Übertragungswege oder Telekommunikationsnetze übertragen wird.
Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz – G 10)
Ausfertigungsdatum: 26.06.2001
Vollzitat:
„Artikel 10-Gesetz vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254, 2298; 2017 I S. 154), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 4 des Gesetzes vom 5. Juli 2021 (BGBl. I S. 2274) geändert worden ist“ (…)
§ 1 Gegenstand des Gesetzes
(1) Es sind
1. die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst zur Abwehr von drohenden Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes einschließlich der Sicherheit der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages,
2. der Bundesnachrichtendienst im Rahmen seiner Aufgaben nach § 1 Abs. 2 des BND-Gesetzes auch zu den in § 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 bis 8 und § 8 Abs. 1 Satz 1 bestimmten Zwecken
berechtigt, die Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen, in den Fällen der Nummer 1 auch die dem Brief- oder Postgeheimnis unterliegenden Sendungen zu öffnen und einzusehen.
(…)
Satz 1 Nummer 4 Buchstabe b gilt nur für denjenigen, der eine Telekommunikationsanlage betreibt, mit der öffentlich zugängliche Internetzugangsdienste oder öffentlich zugängliche Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen bestehen, erbracht werden.
(1b) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Bundesministerium der Verteidigung mit Zustimmung des Bundesrates das Nähere zur technischen und organisatorischen Umsetzung der Mitwirkungspflichten nach Absatz 1a Satz 1 Nummer 4 zu bestimmen.
Verfassungsschutzchef über Reichsbürger: „Sie wollen diesen Staat überwinden“
Die nun hochgenommene Gruppe sei schon seit Monaten im Visier gewesen, zuerst nur von den Verfassungsschutzämtern von Bund und Ländern. „Als sich immer stärker herausstellte, dass es konkrete Planungen gab für einen gewaltsamen Umsturz mit Waffengewalt, war es Zeit, Polizei, Staatsanwaltschaft und Generalbundesanwalt einzuschalten“, so Haldenwang.
Wann der Staat Richter entlassen darf
Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag und wird vom sächsischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. Bis zur formalen Auflösung des völkischen „Flügels“ galt Maier als eine ihrer führenden Figuren. Öffentlich fiel er beispielsweise dadurch auf, dass er die gleichgeschlechtliche Ehe im Herbst 2017 als „dekadentes Konstrukt“ bezeichnete. Im Bundestag erklärte er 2020, der Islam und das Grundgesetz würden sich ausschließen.
Vorwürfe gegen BSI-Präsident: Sind Schönbohms Tage gezählt?
Die „Operation Steinbeis“ brachte keine verwertbaren Beweise und wurde schließlich aus juristischen Gründen eingestellt.
Auf Anfrage von „Zeit“ und Kontraste erklärte Dünn dazu: „Mir ist nicht bekannt, dass gegen eine mir bekannte Person eine Spionageabwehr-Operation durchgeführt wird. Da ich nicht weiß, um welche Person es sich bei dem von Ihnen geäußerten Verdacht handelt, kann ich keine Auskunft zum jetzigen oder zukünftigen Verhältnis geben. Sofern sich der geäußerte Verdacht verifiziert, würde ich den Kontakt zu der betreffenden Person sofort abbrechen.“ Das BfV wollte sich zu der Operation „Steinbeis“ nicht äußern.
Europols Mandat zur Massenüberwachung tritt in Kraft
(29.06.2022)
Nationale Strafverfolgungsbehörden wie das Bundeskriminalamt (BKA) oder die französische Nationalpolizei beliefern Europol schon seit Jahren mit großen Datenmengen. Die Den Haag sitzende Behörde half europäischen Justiz- und Strafverfolgungsbehörden etwa den verschlüsselten Kommunikationsdienst des kanadischen Anbieters Sky ECC zu unterwandern. Allein dieser Coup soll Einblicke in hunderte Millionen Nachrichten ermöglicht haben. Zuvor war der ähnlich ausgerichtete Provider Encrochat geknackt worden. Der Europol-Datenspeicher umfasst Schätzungen zufolge so mittlerweile insgesamt mindestens vier Petabyte.
Hast du eine andere Meinung, dann bist du ein Spion
Das gilt offenbar für Habecks Bundeswirtschaftsministerium. Dort stehen Mitarbeiter unter dem Verdacht, „zu viel Verständnis für die russische Sicht“ zu haben. McCarthy in Deutschland. Ein NachDenkSeiten-Leser berichtet über diesen Vorgang mit Berufung auf „Die Zeit“ und den österreichischen „Standard“. Ein interessanter Vorgang, der zeigt, wie verrückt die Zeiten geworden sind.
Russische Propaganda: Kampf gegen die Lüge
Schon vor einigen Jahren, als klar wurde, dass Moskau versucht, durch verdeckte Aktivitäten Einfluss auf demokratische Prozesse zu nehmen, rief die Bundesregierung eine Plattform ins Leben – eine Arbeitsgruppe (AG) namens „Hybrid“. Dort tauschen sich mehrere Ministerien und Behörden regelmäßig über die sogenannten „hybriden Bedrohungen“ aus. Das Kanzleramt, das Bundesinnenministerium und das Auswärtige Amt sind mit dabei, ebenso das Bundespresseamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Bundesnachrichtendienst (BND).
Das “Framing” kommender Antikriegs- und Sozialproteste als “verfassungsfeindliche Aktivitäten” läuft auf Hochtouren
Nicht nur links- und rechtsradikaler Protest, sondern auch der zu erwartende Protest von anderen, die man vorsorglich „Verfassungsfeinde“ nennt, soll in einer Sonderauswertung erfasst werden. Das Projekt wird mit dem Hinweis auf „russische Propaganda- und Spionage-Aktivitäten“ eingeleitet und verpackt.
Pegasus Spyware Maker NSO Has 22 Clients in the European Union. And It‘s Not Alone
European lawmaker Sophie in ‘t Veld, who is a member of the Pegasus inquiry committee, told Haaretz: “If just one company has 14 member states for customers, you can imagine how big the sector is overall. There seems to be a huge market for commercial spyware, and EU governments are very eager buyers. But they are very quiet about it, keeping it from the public eye.”
(…)
“We know spyware is being developed in several EU countries. Not least Italy, Germany and France,” in ‘t Veld said. “Even if they use it for legitimate purposes, they have no appetite for more transparency, oversight and safeguards. Secret services have got their own universe, where normal laws don’t apply. To an extent, that has always been the case, but in the digital era they have become all-powerful, and practically invisible and totally elusive.”
EU erhielt die zwölfte Cybersicherheitsorganisation
(04.07.2021)
Ein aktuelles, schlagendes Beispiel dafür ist die Neufassung der deutschen Cybersicherheitsstrategie. In Deutschland ist es Teil dieser Strategie, gewisse neuentdeckte Software-Sicherheitslücken für Polizei – und Geheimdienste offenzuhalten, die deutsche Cyberbehörde ZiTis soll die zugehörige Trojaner-Schadsoftware für mehrere Dutzend deutsche Bundes- Landesbehörden entwickeln.
Zeitung verkommt zum devoten Sprachrohr des Verfassungsschutzes
Nockemann fragt, wer die Demokratie vor einem solchen Geheimdienst schütze; gleichzeitig fordert der Fraktionsvorsitzende nun „die Einsetzung einer parlamentarischen Kommission, die sich mit diesem fragwürdigen Verhalten des Verfassungsschutzes befasst“.
Bund will mehr Kompetenzen bei Cyberattacken
Sollte sich Faeser mit diesen Vorstellungen durchsetzen, müsste dafür das Grundgesetz geändert werden. Nach der Cybersicherheitsagenda von Faeser würde vor allem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gestärkt.
(…)
Linus Neumann vom Chaos Computer Club sagt: Eine zentrale Verantwortlichkeit zu schaffen sei sinnvoll.
Nancy Faeser will angesichts des #Ukraine-Kriegs die deutsche #Cyberabwehr stärken: „Wir müssen unsere Netze und Systeme so schützen, dass Angriffe von außen keinen Erfolg haben. Dazu wollen wir das Grundgesetz ändern und die #Cybersicherheit zentral koordinieren.“
(07.04.2022)
„man hat ja nichts zu verbergen“ #Chatkontrolle
Na, noch gute Laune? Die geht weg! O_o #Europol‘s Mandat zur #Massenüberwachung tritt in Kraft „Jetzt ist es offiziell: Europol darf auch Daten unverdächtiger Personen im großen Stil auswerten. Am Dienstag trat eine entsprechende Verordnung in Kraft.“
Europols Mandat zur Massenüberwachung tritt in Kraft
Bürgerrechtler kritisieren, dass damit auch illegale Datenverarbeitungen „rückwirkend legalisiert“ würden. Schon 2020 hatte der EU-Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski gerügt, dass Europol-Ermittler mit dem Sammeln und Analysieren nicht mehr überschaubarer Datenmengen ihre Befugnisse überschritten und rechtswidrig gehandelt hätten.
BSI und Verfassungsschutz: Warnung vor Hackerangriffen auf Politiker
Das BSI und der Verfassungsschutz warnen vor Hackern, die durch einen einfachen Trick den Zugang zu Chats von hochrangigen Politikern erlangen könnten.
Die Angreifer nutzen das Vertrauen der Opfer aus und offenbar auch mangelndes Sicherheitsbewusstsein.
Koalitionspläne: Mehr Kontrolle über die Geheimdienste
Zumindest bei der sogenannten „Hackerbehörde“ aber könnte es nun schnell gehen. Die Zentrale Stelle für die Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) soll technische Werkzeuge wie „Staatstrojaner“ für Polizeien und Geheimdienste entwickeln. Bislang aber agiert die Einrichtung mit Sitz in München, von der nicht einmal Bundestagsabgeordnete und Fachpolitiker so genau wissen, was dort eigentlich gemacht wird, ohne eigenes Gesetz. Das soll sich nun ändern.
Verfassungsschutzbericht: Der Bürger unter Generalverdacht
Weil es nicht mit dem Phänomen der Corona-Proteste umgehen kann, ruft das Bundesamt für Verfassungsschutz einen neuen Phänomenbereich ins Leben. In diese Kategorie rückt der Staat jeden Bürger, der den Staat kritisch sieht – und schafft damit eine Rückkehr des Tatbestands der Majestätsbeleidigung.
Der Verfassungsschutz wird zur Staatssicherheit
Wir dachten, mit dem Sturz des SED-Regimes seien diese Zustände überwunden.
Eine Tote und viele Verletzte in Berlin: 29-Jähriger fährt in Menschenmenge – Ermittler gehen von Amoktat aus
Zwar seien in dem Tatfahrzeug Schriftstücke und Plakate mit politischen Aussagen gefunden worden. Seitens des Verfassungsschutzes läge gegen den Mann aber nichts vor, betonte Spranger am Mittwoch in der rbb24 Abendschau.
(…)
Der Mann war nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur mit einem Auto unterwegs, das seiner älteren Schwester gehört. Er soll der Polizei bereits bekannt gewesen sein, allerdings nicht in Zusammenhang mit Extremismus.
EU erhielt die zwölfte Cybersicherheitsorganisation
(04.07.2021)
Ein aktuelles, schlagendes Beispiel dafür ist die Neufassung der deutschen Cybersicherheitsstrategie. In Deutschland ist es Teil dieser Strategie, gewisse neuentdeckte Software-Sicherheitslücken für Polizei – und Geheimdienste offenzuhalten, die deutsche Cyberbehörde ZiTis soll die zugehörige Trojaner-Schadsoftware für mehrere Dutzend deutsche Bundes- Landesbehörden entwickeln.
Regierung gibt ihre Einheiten zur psychischen Manipulation der Bevölkerung bekannt
(14.September 2017)
Analyse zur Bekanntgabe des gemeinsamen Arbeitskreises „PsyOps“ von Bundesnachrichtendienst und (dem Bundesamt für) Verfassungsschutz.
Wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Erfolg für die demokratische Zivilgesellschaft
Konkret betrifft das neben Wohnraumüberwachung, Online-Durchsuchung, Ortung von Mobilfunkendgeräten, Auskunft über Verkehrsdaten aus Vorratsdatenspeicherung auch den Einsatz verdeckter Mitarbeiter:innen und Observation außerhalb der Wohnung.
Kläger waren – mit Unterstützung durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte – drei potentiell von diesen Maßnahmen betroffene Mitglieder unserer Vereinigung, die, solange es den Inlandsgeheimdienst gibt, von ihm beobachtet und als „linksextremistisch“ stigmatisiert wird.
Erfolg für die Freiheitsrechte nach GFF-Klage: Bundesverfassungsgericht weist Bayerischen Verfassungsschutz in die Grenzen des Grundgesetzes
„Die Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte hat das Risiko deutlich reduziert, dass unbescholtene Bürgerinnen und Bürger überwacht und abgehört werden. Unsere strategische Prozessführung wirkt,“ sagt Moini. „Dieses Urteil strahlt in die ganze Republik aus. Denn viele andere Verfassungsschutzbehörden in den Ländern und im Bund haben ähnliche Befugnisse. Sie müssen nun ihre Gesetze kritisch prüfen und überarbeiten.“
Die bereits 2017 von der GFF angestoßene Verfassungsbeschwerde gegen eine Vielzahl von Regelungen des BayVSG wurde am 14. Dezember 2021 in Karlsruhe mündlich verhandelt.
Schuldig im Sinne der Anklage
Angeklagter Nummer vier ist die Justiz selbst. Und zwar die Justiz ganz oben. Angeklagt sind Verfassungsschutz wie Verfassungsgericht. Angeklagt sind die H & H Monarchie, sind Thomas Haldenwang und Stephan Harbarth. Spöttisch formuliert, sollten sich beide Institutionen gegenseitig als Verdachtsfall einstufen.
Asow-Bewegung: Rechtsextreme Unterstützung aus Deutschland?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz geht davon aus, dass nur sehr wenige deutsche Rechtsextremisten in der Ukraine seien. Eine niedrige einstellige Zahl. Das Bundeskriminalamt schränkt jedoch ein, dass eine genaue Zahl der Ausgereisten nicht vorliege.
Ritzmann ergänzt, der militärische Teil, das Asow-Regiment sei inzwischen dem ukrainischen Innenministerium unterstellt und kämpfe auf der Seite der Ukraine. „Damit ist es offizieller Bestandteil der ukrainischen Streitkräfte“, so Ritzmann, in „die militärische Hierarchie integriert“.
Corona-Fanatismus und Menschenverachtung
Dabei spricht Haldenwang unverblümt von „Staatsfeinden“, die „nicht eindeutig den bisherigen Kategorien wie Rechts- oder Linksextremismus zuzuordnen sind, die keine ideologische Klammer verbindet, sondern die inzwischen eine Verachtung des demokratischen Rechtsstaates und seiner Repräsentanten eint”. Es gebe eine „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Den Begriff „Staatsfeinde“ in einen Zusammenhang mit den „Corona-Spaziergängen“ zu bringen, an denen weit überwiegend völlig unverdächtige, normale Bürger teilnehmen, ist eine Ungeheuerlichkeit,[5] die allerdings in den Medien kaum auf Kritik stößt.
Wer verachtet hier eigentlich wen?
o hat uns Thomas Haldenwang vor kurzem wissen lassen, dass aus seiner „Sicht eine neue Generation von Staatsfeinden an den Demonstrationen gegen die Corona-Politik beteiligt“ ist. „Sie lehnt“, zitiert ihn dpa wörtlich, „unser demokratisches Staatswesen grundlegend ab.“
Ganz abgesehen davon, dass man sich fragt, was nach 16 Jahren „alternativloser“ Merkel-Führung überhaupt noch abzulehnen wäre, muss es sich bei den Demonstranten doch eher um Bürger handeln, die den Glauben an die Demokratie partout nicht aufgeben wollen. Unverdrossen marschieren sie für ihr Recht auf freie Meinungsäußerung sowie für die parlamentarische Kontrolle eines Staates, der sich daran gewöhnt hat, par ordre du Mutti zu herrschen.