(October 23, 2026)
Archiv: Macht der Gewohnheit / power of habits
Mais câest complĂštement surrĂ©aliste, ce qui se passe !
(October 19, 2026)
Urteil vom 27. Februar 2008
Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems ĂŒberwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur zulĂ€ssig, wenn tatsĂ€chliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr fĂŒr ein ĂŒberragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Ăberragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche GĂŒter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berĂŒhrt. Die MaĂnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lĂ€sst, dass die Gefahr in nĂ€herer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr fĂŒr das ĂŒberragend wichtige Rechtsgut hinweisen.
Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems ist grundsÀtzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen.
(…)
Das Schutzgut dieses Grundrechts ist die rĂ€umliche SphĂ€re, in der sich das Privatleben entfaltet (vgl. BVerfGE 89, 1 <12>; 103, 142 <150 f.>). Neben Privatwohnungen fallen auch Betriebs- und GeschĂ€ftsrĂ€ume in den Schutzbereich des Art. 13 GG (vgl. BVerfGE 32, 54 <69 ff.>; 44, 353 <371>; 76, 83 <88>; 96, 44 <51>). Dabei erschöpft sich der Grundrechtsschutz nicht in der Abwehr eines körperlichen Eindringens in die Wohnung. Als Eingriff in Art. 13 GG sind auch MaĂnahmen anzusehen, durch die staatliche Stellen sich mit besonderen Hilfsmitteln einen Einblick in VorgĂ€nge innerhalb der Wohnung verschaffen, die der natĂŒrlichen Wahrnehmung von auĂerhalb des geschĂŒtzten Bereichs entzogen sind. Dazu gehören nicht nur die akustische oder optische WohnraumĂŒberwachung (vgl. BVerfGE 109, 279 <309, 327>), sondern ebenfalls etwa die Messung elektromagnetischer Abstrahlungen, mit der die Nutzung eines informationstechnischen Systems in der Wohnung ĂŒberwacht werden kann. Das kann auch ein System betreffen, das offline arbeitet.
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DarĂŒber hinaus kann eine staatliche MaĂnahme, die mit dem heimlichen technischen Zugriff auf ein informationstechnisches System im Zusammenhang steht, an Art. 13 Abs. 1 GG zu messen sein, so beispielsweise, wenn und soweit Mitarbeiter der Ermittlungsbehörde in eine als Wohnung geschĂŒtzte RĂ€umlichkeit eindringen, um ein dort befindliches informationstechnisches System physisch zu manipulieren. Ein weiterer Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 1 GG ist die Infiltration eines informationstechnischen Systems, das sich in einer Wohnung befindet, um mit Hilfe dessen bestimmte VorgĂ€nge innerhalb der Wohnung zu ĂŒberwachen, etwa indem die an das System angeschlossenen PeripheriegerĂ€te wie ein Mikrofon oder eine Kamera dazu genutzt werden.
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Art. 13 Abs. 1 GG vermittelt dem Einzelnen allerdings keinen generellen, von den ZugriffsmodalitĂ€ten unabhĂ€ngigen Schutz gegen die Infiltration seines informationstechnischen Systems, auch wenn sich dieses System in einer Wohnung befindet (vgl. etwa Beulke/Meininghaus, StV 2007, S. 63 <64>; Gercke, CR 2007, S. 245 <250>; Schlegel, GA 2007, S. 648 <654 ff.>; a.A. etwa Buermeyer, HRRS 2007, S. 392 <395 ff.>; Rux, JZ 2007, S. 285 <292 ff.>; Schaar/Landwehr, K&R 2007, S. 202 <204>). Denn der Eingriff kann unabhĂ€ngig vom Standort erfolgen, so dass ein raumbezogener Schutz nicht in der Lage ist, die spezifische GefĂ€hrdung des informationstechnischen Systems abzuwehren. Soweit die Infiltration die Verbindung des betroffenen Rechners zu einem Rechnernetzwerk ausnutzt, lĂ€sst sie die durch die Abgrenzung der Wohnung vermittelte rĂ€umliche PrivatsphĂ€re unberĂŒhrt. Der Standort des Systems wird in vielen FĂ€llen fĂŒr die ErmittlungsmaĂnahme ohne Belang und oftmals fĂŒr die Behörde nicht einmal erkennbar sein. Dies gilt insbesondere fĂŒr mobile informationstechnische Systeme wie etwa Laptops, Personal Digital Assistants (PDAs) oder Mobiltelefone.
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Art. 13 Abs. 1 GG schĂŒtzt zudem nicht gegen die durch die Infiltration des Systems ermöglichte Erhebung von Daten, die sich im Arbeitsspeicher oder auf den Speichermedien eines informationstechnischen Systems befinden, das in einer Wohnung steht (vgl. zum gleichlĂ€ufigen VerhĂ€ltnis von Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme BVerfGE 113, 29 <45>).
Karlsruhe erlaubt PrĂ€ventiv-Spionage und TotalĂŒberwachung Einzelner
(Februar 27, 2008)
Karlsruhe: Die Salamitaktik der Polizeistaatler ist heute im Grundsatz aufgegangen. Das Bundesverfassungsgericht hat heute zwar das NRW-Verfassungsschutzgesetz gekippt und ein neues Grundrecht auf âGewĂ€hrleistung der Vertraulichkeit und IntegritĂ€t informationstechnischer Systemeâ geschaffen. Das zĂ€hlt aber nicht, wenn Exekutivbehörden âtatsĂ€chliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahrâ haben.
Und:âDie MaĂnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lĂ€sst, dass die Gefahr in nĂ€herer Zukunft eintrittâ.
Cyberangriff ĂŒber Strom: Wie sensible Daten spurlos ins Stromnetz flieĂen
(August 22, 2020)
Datendiebe zapfen das Stromnetz des GebĂ€udes spurlos an, um IT-Daten als Rauschsignale aufzuzeichnen. Die geraubten Signale werden anschlieĂend von den Datendieben mit AnalysegerĂ€ten sehr professionell wieder in die digitalen Ursprungsdaten zurĂŒckgewandelt.
So können am PC eingegebene oder an IT-PeripheriegerĂ€ten verarbeitete Daten von Datendieben ausgewertet, mit anderen Datenquellen verknĂŒpft und missbraucht werden. Diese Art des Datendiebstahls ist nicht erkennbar und nicht rekonstruierbar. Der einzige wirksame Schutz gegen solche Cyberangriffe ist das technische Vermeiden von ins Stromnetz abflieĂenden Daten.
Studie zur deutschen Nahostberichterstattung
Ein Forschungsteam der Freien UniversitĂ€t Berlin hat untersucht, wie HandlungsspielrĂ€ume bei der Berichterstattung ĂŒber den Nahostkonflikt von Medienschaffenden wahrgenommen werden. Diese Studie ist im Oktober 2026 als Arbeitspapier des CeMIL erschienen.
FĂŒr die Studie befragten Prof. Dr. Carola Richter, Dr. Jannis Julien Grimm und Nina Moya Schreieder im Mai und Juni 2026 Journalist:innen, die fĂŒr deutsche Medien zur Nahost-Region und damit verbundenen Themen berichten. Von fast 600 systematisch ausgewĂ€hlten Journalist:innen nahmen rund 30 Prozent an der anonymen Online-Befragung teil â eine vergleichsweise hohe RĂŒcklaufquote. âOffensichtlich gab es ein groĂes BedĂŒrfnis bei mit dem Thema befassten Journalist:innen, sich zu Ă€uĂernâ, sagt Prof. Dr. Carola Richter.
Drang zur SelbstÂzensur im Gaza-Krieg
Es ging dabei um das Klima nach dem 7.â Oktober 2023 â das Datum markiert den Angriff palĂ€stinensischer Gruppen auf israelisches MilitĂ€r und Zivilist*innen mit 1200 Toten und den Beginn von Israels Gaza-Krieg mit inzwischen mindestens 74.000 Toten, darunter 21.000 Kinder.
An der anonymen Online-Befragung beteiligten sich 179 von 597â gezielt angeschriebenen Journalist*innen, 145â davon fĂŒllten den Fragebogen vollstĂ€ndig aus.
In opposition infighting, Liberman assails Eisenkot, says heâs secretly planning government with Netanyahu
In a lengthy statement, Liberman brands Eisenkot âGantz 2,â after Blue and White party head Benny Gantz, who was the main Netanyahu rival in successive elections before deciding twice to join Netanyahu-led governments.
Eisenkot had been Gantzâs No. 2 before quitting last year to form his own party, Yashar, which has become the biggest party in most opinion polls, making Eisenkot the main challenger to Netanyahu.
Von Notz ĂŒber BND-Spionage-Verdacht: „Weisen seit Jahren auf Problem hin“
Ex-BND-Chef Hanning sitzt wegen Spionage-Verdachts in U-Haft. GrĂŒnen-Politiker Konstantin von Notz gehört zum Gremium des Bundestages, das die Geheimdienste kontrolliert.
Marc Henrichmann, CDU/Vorsitzender Parlamentarisches Kontrollgremium, zur Festnahme von Hanning
tagesthemen, Das Erste, 06.10.2026 âą 22:15 Uhr
70 Jahre BND 2026: Marc Henrichmann, MdB und PKGr-Vorsitzender
(February 9, 2026)
Trump suggests letting Iran âtake outâ Los Angeles and San Diego at campaign rally
Trump said he wanted to âsee a tremendous victoryâ in the November election, ââcause it verifies all the things we did. And again, remember, with the war itâs just artificial, itâs a little bit high.â
âItâs a small price to pay for keeping the world safe, keeping our country safe,â he continued. âThey can take out a city, let âem take out Los Angeles, let âem take out San Diego. This is a very small price to pay.â
The crowd cheered.
Rente nach 45 Jahren Arbeit endet: Diese JahrgÀnge sollten gut aufpassen
Nach § 38 SGB VI haben Versicherte Anspruch auf die Altersrente fĂŒr besonders langjĂ€hrig Versicherte, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet und eine Wartezeit von 45 Jahren erreicht haben. FĂŒr Ă€ltere GeburtsjahrgĂ€nge gelten ĂŒbergangsweise niedrigere Altersgrenzen.
Der Jahrgang 1962 kann diese Rente nach geltendem Recht mit 64 Jahren und acht Monaten erhalten. Beim Jahrgang 1963 sind es 64 Jahre und zehn Monate, wÀhrend ab dem Jahrgang 1964 das Alter von 65 Jahren gilt.
Die oft verwendete Bezeichnung âRente mit 63â fĂŒhrt deshalb inzwischen in die Irre. TatsĂ€chlich konnten nur deutlich Ă€ltere JahrgĂ€nge diese Rentenart bereits mit genau 63 Jahren abschlagsfrei beziehen.
Staat und Volk haben das Grundgesetz nicht verdient. Sie haben es nötig.
(June 22, 2021)
Nochmals â aus meiner Sicht ist folgende grundlegende Erkenntnis nötig:
âWeder wollen die Deutschen denken, noch können sie es. Auch wollen sie weder eine Demokratie, noch können oder begreifen sie diese.
Genau das ist der allerbeste Grund sie ihnen unbedingt zu erhalten.â
Gerade wenn und weil sich die Deutschen â das seid auch Ihr â sich alle paar Jahre wieder und wieder und wieder den letzten Dreck zusammenwĂ€hlen und zu dumm sind die einfachsten SelbstverstĂ€ndlichkeiten einer Demokratie organisiert zu bekommen â z.B. neue Parteien zu grĂŒnden weil die bestehenden VerrĂ€ter oder MĂŒll sind â ist das der allerbeste Grund Euch dieses Recht unbedingt zu erhalten.
Nichts wird besser, wenn man den Menschen die Demokratie wegnimmt â gerade den Deutschen. Nichts. Weimar, aber auch die letzten 16 Jahre Einheitsregierung und Demokratie-Simulation, dĂŒrften dazu ausrechend Beleg sein.
Diese Geheimdienstreform betrifft uns alle
Die Geheimdienstreform betrifft Ărzt:innen und ihre Patient:innen. Sie schrĂ€nkt die Vertraulichkeit im Behandlungszimmer ein.
(…)
Die Geheimdienstreform betrifft Journalist:innen und ihre Quellen. Sie höhlt die Grundlagen der journalistischen Arbeit aus.
(…)
Die Geheimdienstreform betrifft Klimaaktivistinnen und Sitzblockierer. Sie geraten schneller ins Visier der Dienste.
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Die Geheimdienstreform betrifft AutowerkstĂ€tten. Deren Mitarbeitende werden zu ErfĂŒllungsgehilf:innen der Dienste.
Die geplanten Gesetze verpflichten jede Menge private Akteure, den deutschen Geheimdiensten zuzuarbeiten. Neben Anbietern von digitalen Diensten und Telekommunikation sind hier auch explizit AutowerkstÀtten und Kfz-Hersteller erwÀhnt.
(…)
Die Geheimdienstreform betrifft dich, wenn du durch ein Einkaufszentrum lĂ€ufst. Denn die Dienste könnten dich kĂŒnftig dabei beobachten.
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Die Geheimdienstreform betrifft alle, die das Internet nutzen. Denn der BND darf faktisch alle ĂŒbertragenen Daten abschnorcheln und durchsuchen.
BND und Verfassungsschutz: So weit sollen die Befugnisse der Nachrichtendienste reichen
(September 24, 2026)
Zudem werden Analyse- und Ăberwachungsbefugnisse ausgebaut, beispielsweise mit Blick auf den Einsatz kĂŒnstlicher Intelligenz, Speicherfristen oder die Ăbermittlung von Informationen an andere Behörden.
(…)
Im Fall des BND heiĂt es im Entwurf, er soll bei einer „spezifischen GefĂ€hrdungslage“ auf Ziele „einwirken“ dĂŒrfen. Gemeint sind beispielsweise Hackbacks, also Gegenangriffe im Netz oder Manipulationen von Bauteilen.
Im Fall des Verfassungsschutzes sind einige konkrete MaĂnahmen bereits im Entwurf aufgezĂ€hlt, etwa das „VerfĂ€lschen“ von Informationen oder die BeeintrĂ€chtigung von „Tatmitteln“.
Warum der VerÂfasÂsungsÂschutz schon jetzt heimÂlich in WohÂnungen einÂbÂreÂchen darf
(August 24, 2026)
Die aktuelle Aufregung ĂŒbersieht, dass die heimlichen Betretungsbefugnisse nicht neu sind â sondern lĂ€ngst RealitĂ€t. Mitarbeiter des Landesverfassungsschutzes dĂŒrfen in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz heimlich in Wohnungen einbrechen. So sehen es die dortigen Landesgesetze vor. In Bayern gilt das schon seit 2016.
(…)
Das Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz darf seit einer Reform der Sicherheitsgesetze nach 9/11 im Jahr 2002 heimlich WohnrĂ€ume ĂŒberwachen. Zwar steht nicht im Gesetz, dass der Verfassungsschutz dafĂŒr auch einbrechen darf, um heimlich Technik anzubringen. Allerdings wird das in der rechtlichen Kommentierung zu § 9 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes vorausgesetzt. Der notwendige Einbruch soll also schlicht mitgemeint sein.
Linken-PlÀne in Berlin: Merz will Enteignungen per Gesetz verbieten
Die VergesellschaftungsplÀne der Linkspartei in Berlin schlagen hohe Wellen: Kanzler Merz will Enteignungen per Gesetz verbieten lassen. Die Bankenbranche mahnt, Investoren könnten verschreckt und Immobilienkredite teurer werden.
„Sicherheitspaket 2.0“: SachverstĂ€ndige halten GesetzentwĂŒrfe fĂŒr verfassungswidrig
Mit Gesichtserkennung im Internet fahnden oder mit Hilfe von Software möglichst groĂe Datenmengen verknĂŒpfen und analysieren. Diese neuen Befugnisse fordert die Bundesregierung in mehreren GesetzentwĂŒrfen fĂŒr das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei. Auch das Bundesamt fĂŒr Migration soll per Gesichtserkennung Asylsuchende identifizieren dĂŒrfen. Die ReformplĂ€ne â auch bekannt als âSicherheitspaket 2.0â â sind heute Thema im Innenausschuss des Bundestages gewesen.
Der Weg dahin war weit. Bereits 2024 hatte die damalige Ampelregierung nach mehreren Terror-AnschlĂ€gen ein erstes âSicherheitspaketâ vorgelegt. Es scheiterte im Bundesrat. Bevor ein neuer Anlauf gemacht werden konnte, zerfiel die Koalition aus SPD, FDP und GrĂŒnen.
Das war das Ende der Ampel, nicht aber der Ambitionen.
Nach CDU-Wahlniederlagen: Merz „dankbar“, dass SPD in Koalition bleibt
Die CDU hat eine historische Niederlage erlebt. Nun gesteht Kanzler Merz ein, dass die Bundesregierung eine Mitschuld trĂ€gt – und auch er selbst. Eine Personalfrage stelle sich jedoch nicht. Merz dankte der SPD, dass sie an der Koalition festhĂ€lt.
Automatisierte Todeslisten
netzpolitik.org: Wie sieht die zugrundeliegende technische Infrastruktur aus und wer stellt sie bereit?
Rainer Rehak: Der gesamte Datensatz zu Gaza umfasst schĂ€tzungsweise 13,6 Petabyte, also umgerechnet 13.600 Terabyte. Diese Datenmenge ist nicht einfach zu handhaben, besonders wenn man damit statistische Modelle trainieren möchte oder gar groĂe Sprachmodelle, die ebenfalls erstellt werden. Die digitale Infrastruktur wird von Google und Amazon unter dem Projektnamen Nimbus bereitgestellt und kostet 1,2 Milliarden US-Dollar.
Die Integration der heterogenen Datenquellen macht Palantir. Microsoft, Cisco, Dell und Red Hat/IBM bieten zusĂ€tzliche IT-Dienstleistungen rund um die âkill-chainâ an. Dies zeigt die enorme Rolle, die der private Sektor bei der Integration und Nutzung von KI-Systemen in bewaffneten Konflikten spielt.
Twilightâs Last Gleaming
There is a point in the decline of republics when the problem is no longer that government breaks its own laws. Governments will always behave unlawfully. The deeper problem comes when the constitutional machinery designed to prevent those acts stops functioning â when spending becomes detached from arithmetic, presidential power becomes detached from law and Congress and the courts become detached from the Constitution.
Thatâs where America is today.
(…)
The twilight of our constitutional republic has not arrived because the sun suddenly disappeared. It has arrived because, little by little, nearly everyone became accustomed to the darkness.
Warum der VerÂfasÂsungsÂschutz schon jetzt heimÂlich in WohÂnungen einÂbÂreÂchen darf
(August 24, 2026)
Die aktuelle Aufregung ĂŒbersieht, dass die heimlichen Betretungsbefugnisse nicht neu sind â sondern lĂ€ngst RealitĂ€t. Mitarbeiter des Landesverfassungsschutzes dĂŒrfen in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz heimlich in Wohnungen einbrechen. So sehen es die dortigen Landesgesetze vor. In Bayern gilt das schon seit 2016.
(…)
Das Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz darf seit einer Reform der Sicherheitsgesetze nach 9/11 im Jahr 2002 heimlich WohnrĂ€ume ĂŒberwachen. Zwar steht nicht im Gesetz, dass der Verfassungsschutz dafĂŒr auch einbrechen darf, um heimlich Technik anzubringen. Allerdings wird das in der rechtlichen Kommentierung zu § 9 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes vorausgesetzt. Der notwendige Einbruch soll also schlicht mitgemeint sein.
Staat gegen Linke: Urteil vor dem Urteil
Der in Leipzig lebende Autor war seit November 2023 auĂerdem in der Bewachung etwa von GeflĂŒchtetenunterkĂŒnften tĂ€tig. Wie aus dem Gerichtsbeschluss hervorgeht, ersuchte die Stadt Leipzig den sĂ€chsischen Verfassungsschutz noch im selben Monat um Kenntnisse zu Merten. Die hatte der Inlandsgeheimdienst freilich parat: Merten sei im Bundesvorstand der SDAJ fĂŒr Bildungsaufgaben zustĂ€ndig gewesen, sei zudem fĂŒr die »linksextremistische« Tageszeitung junge Welt sowie fĂŒr die Wochenzeitung Unsere Zeit tĂ€tig gewesen.
Socialists Are Winning Using Old-Fashioned Democratic Means
(June 17, 2026)
We live in an intensely atomized society, and at no point have we been more alone than today, when the old bonds of community have largely eroded after decades of neoliberalism.
(…)
When this is connected to a project of expanding the electorate instead of only trying to persuade frequent voters, at its best, the result is a feeling of equality and common cause between the canvasser and the voter: you knocked on my door, nobody ever knocked on my door before, and you brought to my attention a vision of politics which I hadnât before been exposed to. I and others have even on occasion recruited people to DSA in this way, after winning a voter over to our candidates.
Medienschau: Geheimpolizei? Gut!
Verfassungsschutz (VS) und BND sollen per Gesetz Polizeibefugnisse erhalten, beschloss das Kabinett am Mittwoch. Was die Dienste bisher einfach so oder mit Amtshilfe erledigt haben, erhĂ€lt nun LegalisierungstĂŒnche. Der Devise, alles dem Krieg gegen Russland und der AufrĂŒstung unterzuordnen, stimmen die meisten Kommentatoren zu. Sie finden offenbar auch, dass Friedensfreunde, also Staatsfeinde, mehr bekĂ€mpft werden mĂŒssen.
Redakteure deutscher BĂŒrgermedien finden jedenfalls mehrheitlich eine angriffslustige deutsche Geheimpolizei gut.
RĂŒckkehr der Gestapo? Deutschland reiĂt die Trennmauer zwischen Polizei und Geheimdiensten ein
Mehrere Politiker nutzten den Leipziger Drohnenvorfall fĂŒr weitere Forderungen: Schleswig-Holsteins MinisterprĂ€sident Daniel GĂŒnther (CDU) will die Verfassung Ă€ndern, um BundeswehreinsĂ€tze im Inneren zur Drohnenabwehr zu ermöglichen; der Verteidigungsausschussvorsitzende Thomas Röwekamp (CDU) fordert eine Zentralisierung der Luftsicherheit bei der Bundespolizei. Rheinmetall-Chef Armin Papperger kĂŒndigte an, gemeinsam mit der Deutschen Telekom Mobilfunkmasten zur DrohnenfrĂŒherkennung zu nutzen.
Der WSWS-Autor Peter Schwarz sieht in dem Gesetzespaket keine Reaktion auf reale âhybride Bedrohungenâ, sondern die gezielte Vorbereitung eines Polizeistaats, der die wachsende Opposition gegen AufrĂŒstung und Sozialabbau im Inneren unterdrĂŒcken soll â mit stillschweigender oder offener UnterstĂŒtzung aller Bundestagsparteien.
Geheimdienstreform: Geschichtsvergessen und gefÀhrlich
(August 12, 2026)
Diese Reform ist ĂŒberfĂ€llig. Zu lange haben Verfassungsschutz und BND auf rechtlich fragwĂŒrdiger Grundlage operiert. Das hatte auch das Bundesverfassungsgericht kritisiert und dem Bundestag bis Ende dieses Jahres Zeit gegeben, um etwa die Kontrolle des BND zu verbessern.
Die Regierung folgt der Forderung aus Karlsruhe â und schieĂt weit am Ziel vorbei. In ihrem rund 730-seitigen Gesetzentwurf legt sie dar, wie âechteâ Geheimdienstarbeit und deren Kontrolle kĂŒnftig aussehen soll. Gleichzeitig nutzt sie die RĂŒge der Karlsruher Richter:innen dazu, um Grundprinzipien der bundesdeutschen Nachkriegsdemokratie auf den Kopf zu stellen.