(July 10, 2026)
2016 hatte das Bundesverfassungsgericht wesentliche Teile des BKA-Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Heimliche Überwachung darf nur in engen Grenzen stattfinden, so der Tenor. Da sich viele Regelungen aus dem BKA-Gesetz auch im Bundespolizeigesetz fanden, wurde auch dessen Entschärfung notwendig. Und aus dieser Entschärfung ist nun eine Verschärfung und damit der Beginn einer neuen Ära der Kontrolle geworden.