Die BEN ist Muttergesellschaft der hundertprozentigen Tochter Stromnetz Berlin GmbH (SNB) sowie der Berlin Energie Netz und Service GmbH (NuS) und zu 16,32 Prozent an der infreSt beteiligt. Durch strategische Steuerung und enge Zusammenarbeit schaffen wir Synergien, fördern Innovationen und gestalten ein nachhaltiges Energiesystem für die Zukunft.
Archiv: elektronische Spionage / Kriegführung / Ortung / Zentren / Programme / Industrien / electronic espionage / warfare / locating / centers / industries / programs / „scanning“ / „signal intelligence“
Urteil vom 27. Februar 2008
Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt. Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr für das überragend wichtige Rechtsgut hinweisen.
Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems ist grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen.
(…)
Das Schutzgut dieses Grundrechts ist die räumliche Sphäre, in der sich das Privatleben entfaltet (vgl. BVerfGE 89, 1 <12>; 103, 142 <150 f.>). Neben Privatwohnungen fallen auch Betriebs- und Geschäftsräume in den Schutzbereich des Art. 13 GG (vgl. BVerfGE 32, 54 <69 ff.>; 44, 353 <371>; 76, 83 <88>; 96, 44 <51>). Dabei erschöpft sich der Grundrechtsschutz nicht in der Abwehr eines körperlichen Eindringens in die Wohnung. Als Eingriff in Art. 13 GG sind auch Maßnahmen anzusehen, durch die staatliche Stellen sich mit besonderen Hilfsmitteln einen Einblick in Vorgänge innerhalb der Wohnung verschaffen, die der natürlichen Wahrnehmung von außerhalb des geschützten Bereichs entzogen sind. Dazu gehören nicht nur die akustische oder optische Wohnraumüberwachung (vgl. BVerfGE 109, 279 <309, 327>), sondern ebenfalls etwa die Messung elektromagnetischer Abstrahlungen, mit der die Nutzung eines informationstechnischen Systems in der Wohnung überwacht werden kann. Das kann auch ein System betreffen, das offline arbeitet.
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Darüber hinaus kann eine staatliche Maßnahme, die mit dem heimlichen technischen Zugriff auf ein informationstechnisches System im Zusammenhang steht, an Art. 13 Abs. 1 GG zu messen sein, so beispielsweise, wenn und soweit Mitarbeiter der Ermittlungsbehörde in eine als Wohnung geschützte Räumlichkeit eindringen, um ein dort befindliches informationstechnisches System physisch zu manipulieren. Ein weiterer Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 1 GG ist die Infiltration eines informationstechnischen Systems, das sich in einer Wohnung befindet, um mit Hilfe dessen bestimmte Vorgänge innerhalb der Wohnung zu überwachen, etwa indem die an das System angeschlossenen Peripheriegeräte wie ein Mikrofon oder eine Kamera dazu genutzt werden.
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Art. 13 Abs. 1 GG vermittelt dem Einzelnen allerdings keinen generellen, von den Zugriffsmodalitäten unabhängigen Schutz gegen die Infiltration seines informationstechnischen Systems, auch wenn sich dieses System in einer Wohnung befindet (vgl. etwa Beulke/Meininghaus, StV 2007, S. 63 <64>; Gercke, CR 2007, S. 245 <250>; Schlegel, GA 2007, S. 648 <654 ff.>; a.A. etwa Buermeyer, HRRS 2007, S. 392 <395 ff.>; Rux, JZ 2007, S. 285 <292 ff.>; Schaar/Landwehr, K&R 2007, S. 202 <204>). Denn der Eingriff kann unabhängig vom Standort erfolgen, so dass ein raumbezogener Schutz nicht in der Lage ist, die spezifische Gefährdung des informationstechnischen Systems abzuwehren. Soweit die Infiltration die Verbindung des betroffenen Rechners zu einem Rechnernetzwerk ausnutzt, lässt sie die durch die Abgrenzung der Wohnung vermittelte räumliche Privatsphäre unberührt. Der Standort des Systems wird in vielen Fällen für die Ermittlungsmaßnahme ohne Belang und oftmals für die Behörde nicht einmal erkennbar sein. Dies gilt insbesondere für mobile informationstechnische Systeme wie etwa Laptops, Personal Digital Assistants (PDAs) oder Mobiltelefone.
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Art. 13 Abs. 1 GG schützt zudem nicht gegen die durch die Infiltration des Systems ermöglichte Erhebung von Daten, die sich im Arbeitsspeicher oder auf den Speichermedien eines informationstechnischen Systems befinden, das in einer Wohnung steht (vgl. zum gleichläufigen Verhältnis von Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme BVerfGE 113, 29 <45>).
Karlsruhe erlaubt Präventiv-Spionage und Totalüberwachung Einzelner
(Februar 27, 2008)
Karlsruhe: Die Salamitaktik der Polizeistaatler ist heute im Grundsatz aufgegangen. Das Bundesverfassungsgericht hat heute zwar das NRW-Verfassungsschutzgesetz gekippt und ein neues Grundrecht auf „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ geschaffen. Das zählt aber nicht, wenn Exekutivbehörden „tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr“ haben.
Und:„Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt“.
Lauschangriffe: Abhörverfahren über elektromagnetische Abstrahlung
(September 2, 2020)
Laserdrucker, Scanner und Monitore erzeugen eine elektromagnetische Abstrahlung, welche geheime Zugangsdaten und sensible Informationen enthält. Datendiebe können diese Abstrahlung aus einer Entfernung von bis zu einigen hundert Metern als Rauschbilder oder direkt als Klardaten abfangen, speichern und auswerten.
Dies gelingt auch aus anderen Gebäuden heraus oder innerhalb eines Werksgeländes aus der Entfernung. Tastatureingaben können ebenfalls ohne Manipulation von IT-Kabeln oder dem Einbau von Signalverstärkern abgefangen werden.
Den IT-Betreibern fehlt oft das nötige Sicherheitsbewusstsein für die Gefahren im Umgang mit IT-Systemen und deren Hardware.
Cyberangriff über Strom: Wie sensible Daten spurlos ins Stromnetz fließen
(August 22, 2020)
Datendiebe zapfen das Stromnetz des Gebäudes spurlos an, um IT-Daten als Rauschsignale aufzuzeichnen. Die geraubten Signale werden anschließend von den Datendieben mit Analysegeräten sehr professionell wieder in die digitalen Ursprungsdaten zurückgewandelt.
So können am PC eingegebene oder an IT-Peripheriegeräten verarbeitete Daten von Datendieben ausgewertet, mit anderen Datenquellen verknüpft und missbraucht werden. Diese Art des Datendiebstahls ist nicht erkennbar und nicht rekonstruierbar. Der einzige wirksame Schutz gegen solche Cyberangriffe ist das technische Vermeiden von ins Stromnetz abfließenden Daten.
Sondierungspapier: Das planen Linke, Grüne und SPD für Berlin
– Die Parteien planen Vergesellschaftung großer privater Wohnungskonzerne ab einem Bestand von 10.000 Wohnungen in Berlin, – betroffen wären rund 160.000 Wohnungen
Mietendeckel für die 440.000 kommunalen Wohnungen erlaubt maximal zwei Prozent Mieterhöhung pro Jahr
– Neubauprogramm für 100.000 bezahlbare Wohnungen mit 100.000 Baugenehmigungen bis 2031
– Aufbau einer „Mietenaufsicht“ und einer Schwerpunktabteilung bei der Staatsanwaltschaft gegen überhöhte und „Wuchermieten“
(…)
– Der Verfassungsschutz soll in seiner jetzigen Form erhalten bleiben bei Stärkung der Transparenz und parlamentarischen Kontrolle
Kidnapping Suspects Conducted Year-long Surveillance in Southern Denmark, Court Hears
(February 6, 2026)
The individual identified as the leader of the operation, a 68-year-old executive of an Israeli security firm, described in court the use of advanced monitoring techniques targeting the home of the children‘s father, Stephan Hensel.
According to court testimony, the surveillance extended beyond simple observation. The suspects allegedly installed electronic devices in the vicinity of the property as early as a year before forcibly retrieving the children. The objective of these actions was to gather information pertinent to an ongoing custody dispute between the parents.
The monitoring reportedly included both visual surveillance and attempts to intercept digital communications. The court heard that the suspects sought unauthorized access to the Hensel family‘s home network, aiming to monitor and potentially listen in on electronic traffic within the household. Despite efforts to extract information, including partial decryption of passwords, the surveillance team was unable to fully access the family‘s data.
Spionageverdacht: Früherer BND-Präsident Hanning muss in Untersuchungshaft
Der ehemalige BND-Chef Hanning muss in Untersuchungshaft. Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs habe den Haftbefehl in Vollzug gesetzt, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Hanning steht unter Spionageverdacht.
Ex-Shin Bet chief involved in plot to kidnap German heiress’s children: Israeli media
(September 7, 2025)
The report said that the kidnappers “hit the father and dragged his 10-year-old son and 13-year-old daughter into a forest and through a stream before putting them into a car.”
“The children’s mouths were taped shut and one of them was tied up. It was also claimed that the kidnappers threatened to kill the children if they made noise,“ it added.
According to Haaretz, one of the hijackers, an Israeli, was arrested in the Greek Cypriot Administration, and extradited to Germany, where he is currently on trial.
Two other Israelis suspected of involvement have fled Germany, the daily reported.
Perry, 81, told the German court he “would agree to testify about Hanning’s role in the case if he was granted confidentiality.”
„von Notz“
(search entries)
Durchsuchungen bei Sicherheitsunternehmen Ehemaliger BND-Präsident in Block-Verfahren verstrickt?
(September 16, 2025)
Außerdem sollen Hanning und sein Geschäftspartner gemeinsam mit Block geplant haben, „den Kindesvater und dessen familienrechtlichen Beistand durch wahrheitswidrige Vorwürfe aus dem Bereich der Pädophilie zu diskreditieren.“ Hierzu soll nach Erkenntnissen der GenStA eine Festplatte mit weit über 500 kinderpornografischen Bild- und Videodateien auf dessen Wohngelände platziert worden sein. Ein israelisches Sicherheitsunternehmen habe diese Festplatte beschafft.
(…)
Das israelische Sicherheitsunternehmen steht wiederum im Verdacht, die Kinder in der Silvesternacht 2023/2024 aus Dänemark entführt zu haben. Wegen dieser Vorwürfe findet derzeit das Strafverfahren vor dem Landgericht Hamburg statt.
Was der Fall Block mit dem Spionage-Verdacht gegen Hanning zu tun hat
Hanning steht unter Verdacht, in den Komplex rund um die Entführung der beiden jüngsten Block-Kinder beim Vater in Dänemark verstrickt gewesen zu sein. Im Zuge dessen hatten Ermittlerinnen und Ermittler vor einem Jahr sein Haus und Geschäftsräume durchsuchen lassen, um Beweismaterial zu finden.
(…)
Außerdem wird Hanning vorgeworfen, dass er zusammen mit einem ehemaligen Beamten des Landeskriminalamtes dem Ex-Mann von Christina Block, Stefan Hensel, gefaktes kinderpornografisches Material untergeschoben hat, um ihn zu diskreditieren. Hanning selbst bestreitet das alles. Beim Versuch, das aufzuklären, gab es dann offenbar den Zufallsfund in seinem Haus, der die Geschichte noch sehr viel brisanter macht.
Affäre beim BND: Spionageverdacht: Ex-Geheimdienstchef August Hanning verhaftet
Der frühere BND-Präsident soll noch Jahre nach seinem Ausscheiden geheime Informationen aus der Behörde erhalten und möglicherweise verkauft haben – an fremde Mächte?
Diese Geheimdienstreform betrifft uns alle
Die Geheimdienstreform betrifft Ärzt:innen und ihre Patient:innen. Sie schränkt die Vertraulichkeit im Behandlungszimmer ein.
(…)
Die Geheimdienstreform betrifft Journalist:innen und ihre Quellen. Sie höhlt die Grundlagen der journalistischen Arbeit aus.
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Die Geheimdienstreform betrifft Klimaaktivistinnen und Sitzblockierer. Sie geraten schneller ins Visier der Dienste.
(…)
Die Geheimdienstreform betrifft Autowerkstätten. Deren Mitarbeitende werden zu Erfüllungsgehilf:innen der Dienste.
Die geplanten Gesetze verpflichten jede Menge private Akteure, den deutschen Geheimdiensten zuzuarbeiten. Neben Anbietern von digitalen Diensten und Telekommunikation sind hier auch explizit Autowerkstätten und Kfz-Hersteller erwähnt.
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Die Geheimdienstreform betrifft dich, wenn du durch ein Einkaufszentrum läufst. Denn die Dienste könnten dich künftig dabei beobachten.
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Die Geheimdienstreform betrifft alle, die das Internet nutzen. Denn der BND darf faktisch alle übertragenen Daten abschnorcheln und durchsuchen.
EU-Rat treibt die Chatkontrolle wieder an
Der ehemalige deutsche Europaabgeordnete der Piratenpartei, Patrick Breyer, sieht darin klar „Massenüberwachung unter anderem Namen“. Ziel von Rat, Kommission und einigen Mitgliedstaaten sei es, „Massenüberwachung in ganz Europa dauerhaft zu normalisieren“.
Der Vorschlag, „Teile eines Dienstes“ zu scannen, würde in der Praxis bedeuten, dass „jeder Nutzer in der EU“ betroffen wäre, so Breyer.
Zudem handle es sich nicht um ein neues System, das das alte ersetze, sondern um eines, das parallel dazu existieren würde. Das alte System sei eine „erwiesene Katastrophe“: In Deutschland richteten sich über die Hälfte der Ermittlungen gegen Minderjährige wegen „einvernehmlichen Sextings“, während 75 Prozent der gemeldeten Chats „nicht verwertbar“ seien.
BND und Verfassungsschutz: So weit sollen die Befugnisse der Nachrichtendienste reichen
(September 24, 2026)
Zudem werden Analyse- und Überwachungsbefugnisse ausgebaut, beispielsweise mit Blick auf den Einsatz künstlicher Intelligenz, Speicherfristen oder die Übermittlung von Informationen an andere Behörden.
(…)
Im Fall des BND heißt es im Entwurf, er soll bei einer „spezifischen Gefährdungslage“ auf Ziele „einwirken“ dürfen. Gemeint sind beispielsweise Hackbacks, also Gegenangriffe im Netz oder Manipulationen von Bauteilen.
Im Fall des Verfassungsschutzes sind einige konkrete Maßnahmen bereits im Entwurf aufgezählt, etwa das „Verfälschen“ von Informationen oder die Beeinträchtigung von „Tatmitteln“.
Warum der Verfassungsschutz schon jetzt heimlich in Wohnungen einbrechen darf
(August 24, 2026)
Die aktuelle Aufregung übersieht, dass die heimlichen Betretungsbefugnisse nicht neu sind – sondern längst Realität. Mitarbeiter des Landesverfassungsschutzes dürfen in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz heimlich in Wohnungen einbrechen. So sehen es die dortigen Landesgesetze vor. In Bayern gilt das schon seit 2016.
(…)
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf seit einer Reform der Sicherheitsgesetze nach 9/11 im Jahr 2002 heimlich Wohnräume überwachen. Zwar steht nicht im Gesetz, dass der Verfassungsschutz dafür auch einbrechen darf, um heimlich Technik anzubringen. Allerdings wird das in der rechtlichen Kommentierung zu § 9 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes vorausgesetzt. Der notwendige Einbruch soll also schlicht mitgemeint sein.
Neues Bundespolizeigesetz: Der Bundestag hat das Zeitalter der automatisierten Überwachung eingeläutet
(July 10, 2026)
2016 hatte das Bundesverfassungsgericht wesentliche Teile des BKA-Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Heimliche Überwachung darf nur in engen Grenzen stattfinden, so der Tenor. Da sich viele Regelungen aus dem BKA-Gesetz auch im Bundespolizeigesetz fanden, wurde auch dessen Entschärfung notwendig. Und aus dieser Entschärfung ist nun eine Verschärfung und damit der Beginn einer neuen Ära der Kontrolle geworden.
Bundestag beschließt neues Bundespolizeigesetz
(25.09.2026)
Die Bundespolizeireform ermöglicht es Beamten, künftig eigene Drohnen zur Überwachung und Aufklärung einzusetzen. Zugleich darf sie Flugkörper durch technische Maßnahmen wie elektromagnetische Impulse, GPS-Störungen oder physische Eingriffe selbst abwehren. Die Bundespolizei soll so vor allem Bahnhöfe und Bahnanlagen bewachen, aber auch das Regierungsviertel in Berlin und das Verfassungsgericht in Karlsruhe
Report 2026: Dns Industry Statistics
DNS traffic reached 92% unencrypted queries that expose 4 trillion lookups to eavesdropping every day. In 2023, DDoS attacks amplified via DNS made up 15% of total volume, peaking at 2.5 Tbps.
Automatisierte Todeslisten
netzpolitik.org: Wie sieht die zugrundeliegende technische Infrastruktur aus und wer stellt sie bereit?
Rainer Rehak: Der gesamte Datensatz zu Gaza umfasst schätzungsweise 13,6 Petabyte, also umgerechnet 13.600 Terabyte. Diese Datenmenge ist nicht einfach zu handhaben, besonders wenn man damit statistische Modelle trainieren möchte oder gar große Sprachmodelle, die ebenfalls erstellt werden. Die digitale Infrastruktur wird von Google und Amazon unter dem Projektnamen Nimbus bereitgestellt und kostet 1,2 Milliarden US-Dollar.
Die Integration der heterogenen Datenquellen macht Palantir. Microsoft, Cisco, Dell und Red Hat/IBM bieten zusätzliche IT-Dienstleistungen rund um die „kill-chain“ an. Dies zeigt die enorme Rolle, die der private Sektor bei der Integration und Nutzung von KI-Systemen in bewaffneten Konflikten spielt.
15 JAHRE TERRORKRIEG UND 11. SEPTEMBER: „Stehen die Befehle noch?“
(September 11, 2016)
Teil I: Die Militärmanöver
Teil II: Nachspiel
Teil III: Langer Marsch eines Molochs
Teil IV: Die Kommandokette
Teil V: Duplikat, Drone, Plan
Teil VI: Die Attentate – Ablauf, Hergang und Widersprüche
15 JAHRE TERRORKRIEG UND 11. SEPTEMBER: Wie alles begann
Soweit nicht anders gekennzeichnet, basiert dieser Artikel auf der fünfstündigen Film-Dokumentation von Massimo Mazzucco, die untenstehend zu sehen ist, sowie auf den oben verlinkten Artikeln „Langer Marsch eines Molochs“ und „Die Attentate – Ablauf, Hergang und Widersprüche“, wo entsprechend die Quellen angegeben sind.
Israel sanctions will not hurt intelligence sharing between spy agencies, says Miliband
(September 9, 2026)
British intelligence has been given assurances by its Israeli counterpart that information sharing with the UK will continue as before, Ed Miliband, the foreign secretary, has said.
Joint Letter to Chairmen Wicker and Rogers and Ranking Members Reed and Smith Opposing Further U.S.-Israel Defense Integration
Dear Chairmen Wicker and Rogers and Ranking Members Reed and Smith,
As you enter into conference to resolve the differences between the House-passed version of the National Defense Authorization Act (NDAA) for Fiscal Year 2027 (H.R.8800) and the pending Senate bill (S.4784), We, the undersigned U.S. organizations, strongly urge you to reject the entrenchment of U.S. and Israeli defense collaboration, which goes against U.S. national interests and values, and would expand the risk of U.S. complicity in, and exposure to, human rights violations, war crimes, and genocide.
Specifically, we are deeply concerned by Section 219 in the House NDAA and Section 1217 in the Senate version, which establish a new U.S. Israel Defense Technology Cooperation Initiative aimed at accelerating joint research, development, and integration of Israeli-origin and jointly developed defense technologies into U.S. military systems and programs of record. This would expand U.S-Israeli military integration across some of the most sensitive domains of emerging technology, including quantum computing, AI and autonomous systems, cyber and electronic warfare, directed energy, and defense industrial base co-production, while expediting pathways from R&D into procurement.
56 US groups urge Congress to drop Israel defence ties provision
The provision would deepen cooperation between the US and Israeli defence sectors by accelerating joint military technology development and other partnerships. The bill passed the House of Representatives in July and awaits Senate action.
The provision of the 2027 National Defence Authorisation Act, known as Section 219, seeks to set up frameworks for joint ventures, licensing agreements and US-based co-production partnerships with the Israeli industry.
In Thursday‘s letter addressed to leaders of the House and Senate Armed Services Committees, 56 groups said deeper integration with Israel‘s defence sector would be „exceptionally dangerous“ and urged lawmakers to remove the provision.
Hitachi Develops a New RFID with Embedded Antenna µ-Chip –Makes Possible Wireless Links that Work Using Nothing More Than a 0.4mm X 0.4mm Chip, One of the World‘s Smallest ICs–
(September 2, 2003)
This newly developed version, however, features an internal antenna, enabling chips to employ the energy of incoming electrical waves to wirelessly transmit its ID number to a reader. The 0.4mm X 0.4mm chip can thus operate entirely on its own, making it possible to use µ-Chip as RFID IC tags without the need to attach external devices. This breakthrough opens the door to using µ-Chips as RFID IC tags in extremely minute and precise applications that had been impractical until now. For example, the new µ-Chip can be easily embedded in bank notes, gift certificates, documents and whole paper media etc.
Wi-Vi: See through Walls with Wi-Fi signals
Jun 2, 2013
Wi-Vi is a new technology that enables seeing through walls using Wi-Fi signals. The video shows the output of Wi-Vi (blue window) when a person moves around in a room. It can track whether there is a moving human inside the room and how he is moving.
A.I. Generating Dreams & Turning Wi-Fi Routers Into Cameras to See Through Walls
Jul 3, 2023
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aging the latest paper the one that
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happened even after this which is
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already better uses stable diffusion
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uses the thing that you use to make art
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like what should a thing that you use to
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make art have anything to do with
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reading your brain but of course it goes
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further so in this one they said can
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they understand
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um the inner monologue the things you‘re
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saying to yourself in your own mind my
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dude by the way when you dream your
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dream like your visual cortex runs in
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Reverse so your dreams are no longer
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safe
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um but we‘ll try this so they had people
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watch a video and just narrate what was
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going on in the video in their mind so
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there‘s a woman she gets hit in the back
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she falls over this is what the computer
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reconstructed the person thinking
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see a girl looks just like me get hit in
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the back and then she is knocked off
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so our thoughts like are starting to be
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decoded
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yeah just think about what this means
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for authoritarian States for instance
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or if you want to generate images that
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maximally activate your pleasure sensor
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anything else okay but let‘s keep going
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right to really get the sense of the
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combinatorics of this how about can we
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go from Wi-Fi radio signals you know
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sort of like the Wi-Fi routers in your
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house they‘re bouncing off radio signals
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that work sort of like sonar can you go
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from that to where human beings are to
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images so what they did is they had
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um you know a camera looking at a space
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with people in it
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um that‘s sort of like coming in from
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one eye the other eye is the radio
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signals so sonar from the Wi-Fi router
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and they just learn to predict like this
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is where the human beings are then they
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took away the camera so all the AI had
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was the language of radio signals
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bouncing around a room and this is what
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they‘re able to reconstruct
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Real Time 3D pose estimation right so
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suddenly AI has turned every Wi-Fi
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router into a camera that can work in
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the dark specially tuned for tracking
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living beings
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already
WLAN kann jetzt ohne Kamera beobachten
Keine Sorge: Das Unternehmen betont: keine Bilder, kein Ton, keine Personenidentifikation. Die Funktion ist opt-in und standardmäßig aus. Sie läuft auf neueren Gateways ab dem Modell XB7. Comcast selbst sagt, das sei kein professioneller Sicherheitsdienst und werde nicht rund um die Uhr überwacht. Wen das trotzdem noch besorgt, der kann wirklich entwarnt werden: Comcast und die Geräte gibt es nicht in Europa.
Es sollte trotzdem interessieren, was technisch möglich ist.
Lauschangriffe: Abhörverfahren über elektromagnetische Abstrahlung
(September 2, 2020)
Laserdrucker, Scanner und Monitore erzeugen eine elektromagnetische Abstrahlung, welche geheime Zugangsdaten und sensible Informationen enthält. Datendiebe können diese Abstrahlung aus einer Entfernung von bis zu einigen hundert Metern als Rauschbilder oder direkt als Klardaten abfangen, speichern und auswerten.
Dies gelingt auch aus anderen Gebäuden heraus oder innerhalb eines Werksgeländes aus der Entfernung. Tastatureingaben können ebenfalls ohne Manipulation von IT-Kabeln oder dem Einbau von Signalverstärkern abgefangen werden.
Den IT-Betreibern fehlt oft das nötige Sicherheitsbewusstsein für die Gefahren im Umgang mit IT-Systemen und deren Hardware.