(July 2, 2016)
Die VorgĂ€nge reprĂ€sentieren nicht nur den Totalausfall einer weiteren Generation von Deutschen und die Legasthenie ihrer Fachidioten. Sie werfen auch ein Schlaglicht auf weltweite Datenbanken von Geheimdiensten, Anwaltsfirmen und Banken und deren politische Verfolgung von âpolitischen Individuenâ.
Die seit 2002 durch den Staat offen praktizierte, aber von fast allen ignorierte âstrategische Ăberwachung der Telekommunikationâ an deren Infrastruktur wird nĂ€chsten Freitag durch das Parlament im neuen B.N.D-Gesetz prĂ€zisiert.
Hinweis 09.07.16: das Gesetz, Drucksache 18/9041, wurde in erster Lesung behandelt, ist somit noch nicht beschlossen und bis nach der zweimonatigen âSommerpauseâ des Bundestages vertagt.
Damit hat die Simulation von âOppositionâ und âUntersuchungsausschussâ in der seit Beginn der Snowden-AffĂ€re auĂer Funktion gesetzten Republik ihren objektiven Zweck erfĂŒllt.
Unter dem Netzpolitik.org zugesandten Geschwafel irgendwelcher Simulanten ist lediglich das Statement vom Beirat der DE-CIX Management GmbH relevant. Klaus Landefeld gegenĂŒber Netzpolitik.org:
âAlles, was NSA und GCHQ vorgeworfen wurde, soll dem BND jetzt auch erlaubt sein â die Bundesregierung legalisiert die Praxis sozusagen im Nachhinein.â
Das ist falsch.
Erlaubt war dem B.N.D. das vollstĂ€ndige Kopieren an den Netzknoten, auch am Frankfurter DE-CIX, spĂ€tetens durch die im November 2005 erneut verschĂ€rfte Regierungsverordnung âTelekommunikations-Ăberwachungsverordnungâ (TKĂV). Darunter fielen auch âinlĂ€ndische Fernmeldenetzknoten, die jeweils mit einem auslĂ€ndischen Netzknoten zusammengeschaltet sindâ und âvom und in das Auslandâ gefĂŒhrter Telekommunikationsverkehr (Zitat Bundesverfassungsgericht, Beschluss 1 BvL 7/08, 13.05.2009).
Der Bundestag, natĂŒrlich auch âLinkeâ und âGrĂŒneâ, wusste davon spĂ€testens seit 2012.
Welche Luftnummer auch die DE-CIX Management GmbH und ihr Beirat Klaus Landefeld reprĂ€sentieren, mag man der Tatsache entnehmen, dass Landefeld nun hinsichtlich des Raubkopierens des deutschen Staates am gröĂten Telekommunikations-Knoten auf dem Planeten von einer âLegalisierung im Nachhineinâ redet, aber im April 2015 genau gegen diese bislang angeblich illegale Praxis des B.N.D. vor dem Bundesverwaltungsgericht klagen wollte. Bereits damals hieĂ es unter der PresseerklĂ€rung:
âEine Klage wurde aber noch nicht beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. â
Sie wurde auch nie eingereicht.
Der Beirat der DE-CIX Management GmbH Klaus Landefeld nun am Donnerstag weiter gegenĂŒber Netzpolitik.org zum aktuellen B.N.D.-Gesetz:
âWenn der Gesetzentwurf so verabschiedet wird, wird erstmalig in voller Absicht eine anlasslose MassenĂŒberwachung im Inland gezielt erlaubt.
Auch die Kommunikation deutscher StaatbĂŒrger wird dem Dienst dabei zugeleitet, der einzige Schutz unserer Grundrechte besteht in einem obskuren, geheimen Filter welcher â wie bereits in der GesetzesbegrĂŒndung ausgefĂŒhrt â schlicht nicht in einem ausreichenden Masse funktional ist.â
Wie bereits hinreichend dargelegt, verbirgt sich hinter der Formulierung âgezielt erlaubtâ die Legasthenie einer weiteren Generation von Deutschen in ihrer Gesamtheit.
Mit dem âobskuren, geheimen Filterâ meint Klaus Landefeld offensichtlich die in der TKĂV durch den Staat offen und fĂŒr jeden einsehbar verfĂŒgte
âAufstellung und..Betrieb von GerĂ€ten des Bundesnachrichtendienstes.. die nur von hierzu besonders ermĂ€chtigten Bediensteten des Bundesnachrichtendienstes eingestellt und gewartet werden dĂŒrfenâ.