(September 24, 2026)
Zudem werden Analyse- und Überwachungsbefugnisse ausgebaut, beispielsweise mit Blick auf den Einsatz künstlicher Intelligenz, Speicherfristen oder die Übermittlung von Informationen an andere Behörden.
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Im Fall des BND heißt es im Entwurf, er soll bei einer „spezifischen Gefährdungslage“ auf Ziele „einwirken“ dürfen. Gemeint sind beispielsweise Hackbacks, also Gegenangriffe im Netz oder Manipulationen von Bauteilen.
Im Fall des Verfassungsschutzes sind einige konkrete Maßnahmen bereits im Entwurf aufgezählt, etwa das „Verfälschen“ von Informationen oder die Beeinträchtigung von „Tatmitteln“.