(Februar 21, 2020)
Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhĂ€ngige Justiz und damit keine vollstĂ€ndige Gewaltenteilung gibt â weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrĂŒcklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die UnabhĂ€ngigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat fĂŒr sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw AnklĂ€ger der Exekutive anzugliedern.
Auf Bundesebene heiĂt das konkret: der Generalbundesanwalt und seine Behörde (allgemein Bundesanwaltschaft) unterstehen dem Justizminister. Daraus schlussfolgert, dass nach eventuellen Staatsverbrechen und / oder VerfassungsbrĂŒchen durch ihre eigenen Organe â Kanzleramt, Ministerien, Behörden, MilitĂ€r, Geheimdienste, etc, â die Regierung gegen sich selbst ermitteln mĂŒsste.
Zieht also die Bundesanwaltschaft bzw der Generalbundesanwalt ein Verfahren an sich, zieht es die Regierung an sich.
Verbleibt noch die Möglichkeit, dass das Parlament UntersuchungsausschĂŒsse einsetzt, dass durch diese die betreffenden Staatsverbrechen aufgeklĂ€rt und dann öffentlich bekannt werden, dem folgend durch Wahlen eine Ănderung der parlamentarischen Mehrheiten erfolgt, dann eine Neuwahl des Kanzlers / der Kanzlerin durch das Parlament, dann durch den Kanzler / die Kanzlerin eine Ernennung eines neuen Justizministers erfolgt (Minister / Ministerinnen werden nicht gewĂ€hlt), dann durch den Justizminister / die Justizministerin eine Ernennung eines neuen Generalbundesanwalts oder eine Anweisung an den amtierenden Generalbundesanwalt erfolgt Ermittlungen gegen die damaligen oder immer noch amtierenden staatlichen FunktionĂ€re bzw Stellen aufzunehmen und dass dieser dann der Anweisung des vorgesetzten Justizministers folgt. Wobei dann ggf die Ermittlungen durch die Regierungsbehörden (Geheimdienste, Bundeskriminalamt) erfolgen mĂŒsste, gegen die ermittelt wird.