Thomas Fazi: Die wahre Funktion der NATO wurde von ihrem ersten Generalsekretär, Lord Ismay, perfekt auf den Punkt gebracht, der sie damit beschrieb, „die Russen draußen, die Amerikaner drinnen und die Deutschen unten“ zu halten. Das sagt eigentlich schon alles.
Archiv: Ausnahmezustand / Ausgangsbeschränkungen / Massenhausarrest / Abriegelungen / Sperrgebiete (Quarantäne) / Zonen / Produktionsverbot / Kunstverbot / Sportverbot / Versammlungsverbot / etc
Energie-Lockdown: Ägypten verhängt Sperrstunde
Als Reaktion auf die Energiepreisexplosion hat die ägyptische Regierung eine landesweite Geschäftssperrstunde verhängt. Ab dem heutigen Samstag müssen Geschäfte, Restaurants, Cafés und Einkaufszentren unter der Woche um 21 Uhr schließen. Donnerstags und freitags dürfen sie bis 22 Uhr geöffnet bleiben.
Zunächst wird die Maßnahme für ein Monat verhängt. Ministerpräsident Mostafa Madbouly begründete den Schritt mit den gestiegenen Energiepreisen. .
Vol. 2: Was ist „Clubsterben“ und wie geht noch bodenständig feiern in Berlin?
(Oktober 2, 2025)
Der Bundestag hat schon im Mai 2021 offiziell gesagt: Clubs sind Kultur! Die sollen endlich so behandelt werden wie Theater oder Museen, und nicht mehr wie Spielhallen oder Puffe.
Was ist nun das Problem? Die Bürokratie. Die BauNVO (Bau-Verordnung) muss noch überredet werden, damit Clubs da offiziell als „Kulturstätten“ drin stehen. Und das ist ultra-langsam. Bis 2025 ist das nicht durch.
Clubsterben: Tanz ums Überleben – Eine Dresdner Club-Betreiberin erzählt
Zwar würden seit der Corona-Pandemie wieder mehr Menschen feiern gehen, aber Energie, Mieten, Gagen und Löhne seien spürbar teurer geworden, sagt OKA-Geschäftsführer und Vorstand der Live Initiative Sachsen (LISA), Felix Buchta. „Die Situation der sächsischen Clubs und Livemusikspielstätten ist weiterhin extrem prekär und für viele existenzbedrohend“, sagt er.
„Viele Clubs arbeiten am Rande der Rentabilität und überleben seit der Corona-Pandemie nur mit massiven Anstrengungen, dank der Solidarität in der Szene und durch persönliche Ausbeutung“, erklärt Buchta.
Clubsterben MV: In der „Rosa“ hat es sich bald ausgetanzt
(Dezember 8, 2025)
Die Gründe könne man an einer Hand abzählen, sagt Demirkaya. Es seien die Nachwirkungen der Corona-Pandemie und die Kostenexplosionen, insbesondere im Energiebereich. „Unser Stammpublikum besteht aus Studierenden. Die verdienen wenig. Und die spüren die Inflation natürlich mit am stärksten“, sagt Demirkaya.
»Es gibt einen beängstigenden Opportunismus«
Sehen Sie Deutschland, Europa und die Vereinigten Staaten auf dem Weg zum Totalitarismus oder Faschismus?
Es gibt den Begriff des umgekehrten Totalitarismus, und ich glaube, das trifft es in Europa eher. Die Institutionen bleiben formal bestehen, wir gehen wählen, aber das Meinungsspektrum wird immer weiter eingeschränkt, Berufswege von Menschen, die widersprechen, werden zerstört. Die Repression nimmt zu. Das kann natürlich auch in offenen Totalitarismus kippen, wie wir das in den USA bereits sehen.
Corona: An ihren Zitaten sollt ihr sie erkennen – Teil 9
Eine umfangreiche Sammlung an öffentlich getätigten Aussagen aus der Zeit der Corona-Politik hat Svenja Maren Wilke als Chronik und als Zeitdokument zusammengestellt. Es finden sich dort Standpunkte sowohl von Unterstützern als auch von Kritikern der unangemessenen Politik. Wir veröffentlichen immer samstags Auszüge aus diesen Sammlungen. Weiter geht es heute mit chronologisch geordneten Zitaten aus der Zeit von Ende Januar 2021 bis Ende Juli 2022. Von Redaktion.
Der SPIEGEL: Die Sonnentemplersekte des Pseudojournalismus
Wer von Impfstoff-Umsätzen profitierte, wie Bill Gates (das beste Investment seines Lebens), hatte immer genug in der Kriegskasse, um mit der monetären Gießkanne den Mainstream-Journalismus zu bewässern. Für jede gebende Hand gibt es eine nehmende Seite. Bill gab und sie nahmen gerne. 300 Millionen US-Dollar ließ sich Gates seine toxische Finanzinjektion des Journalismus kosten (er spritzt sie echt alle tot). Mehrere Millionen gingen auch an den Spiegel.
Dieser zeigte dann sein wahres, korruptes Gesicht in aller Schäbigkeit: Wo auch immer es Gelegenheit gab für Gates’ weltweiten Impf-Scam zu werben: Die Schwachmaten-Truppe aus Hamburg war ganz vorne mit dabei, sprach u.a. von Geiselhaft durch Ungeimpfte (wer hat wen eingesperrt?) und davon, dass die ganze Republik mit dem Finger auf Corona-Kritiker zeigen möge (ein bis heute ungesühnter Aufruf zur Volksverhetzung).
Warum die Republik keine Angst vor dem Niedergang der „S.P.D.“ haben muss
(January 16, 2018)
Im Falle eines Zusammenbruchs der „S.P.D.“ würde sich sofort eine sozialdemokratische Partei Deutschlands gründen.
Zur Zeit steht die im Kaiserreich gegründete und in den letzten sechzehn Jahren Krieg und Euro-Kapitalismus zwölf Jahre an der Regierung befindliche Partei „S.P.D.“ bei 18,5 Prozent. Mancher wird sich nun fragen, wie das ohne die „S.P.D.“ weitergehen soll. Genau das ist ja der Punkt: gar nicht. Das ist ein Grund zur Freude, nicht zur Sorge.
Aktuelles Scholz-Interview: Auch in Frage um Krieg und Frieden „keine roten Linien“ – hat der Kanzler das Grundgesetz vergessen?
Der Nordkurier stellt folgende Frage:
„Ebenfalls oft kritisiert wird ihre Aussage aus der Corona-Zeit, als sie sagten: ‚Für meine Regierung gibt es keine roten Linien mehr.‘ Wie stehen Sie heute zu diesem Satz?“
Scholz antwortet daraufhin mit den Worten:
„Es darf keine roten Linien geben, das hat uns diese Pandemie nun wirklich gezeigt. Dazu stehe ich auch heute noch. Politik muss handlungsfähig bleiben. Wir müssen immer bereit sein umzudenken, wenn die Umstände es erfordern. Ich habe mich in keinem Politikfeld je auf rote Linien festlegen lassen, weil das nur zu einer hypernervösen Öffentlichkeit führt, wann eine solche Linie möglicherweise doch überschritten wird – weder in der Corona-Pandemie, noch in der Frage von Krieg und Frieden.“
Heinz Bude und der Umbau der Gesellschaft
(1. März 2024)
Gestern habe ich ein Video aus einer Diskussionsveranstaltung zur Aufarbeitung der Coronakrise geschnitten. Die Diskussionsveranstaltung fand bereits am 24. Januar 2024 an der Universität Graz statt unter dem Titel “Gesellschaft im Ausnahmezustand – Was lernen wir aus der Coronakrise?“. Auf dem Podium waren Heinz Bude (Uni Kassel), Alexander Bogner (ÖAW Wien) und Klaus Kraemer (Uni Graz). Moderiert wurde die Diskussion von Daphne Hruby (freie Mitarbeiterin beim ORF.
(…)
Heinz Bude: Jetzt noch einmal aus dem Nähkästchen geplaudert. Wir haben gesagt, wir mussten, wir müssen ein Modell finden, um Folgebereitschaft herzustellen, das so ein bisschen wissenschaftsähnlich ist. Und das war diese Formel „Flatten the curve“, dass wir gesagt haben „Wie können wir die Leute zu überzeugen, mitzutun?“ Wir sagen denen, es sieht so nach Wissenschaft aus, ne? Man sagt, „wenn ihr, wenn ihr schön diszipliniert seid, könnt ihr die Kurve verändern“. Das heißt quasi man kann – es gibt eine Veranschaulichung von individuellen Verhaltensveränderungen in einer Art von wissenschaftlicher Darstellbarkeit. Das war in dieser, in dieser Form mit drin. Das haben wir geklaut von einem Wissenschaftsjournalisten haben wir nicht selber erfunden. Aber wir fanden das irgendwie toll, dass man so, also dass man so ein quasi Wissenschaftsargument noch in der Art der Erzeugung von… (Heinz Bude wird an dieser Stelle unterbrochen. Der weitere Redebeitrag setzt wenige Minuten später wieder ein)
Also das ist glaube ich jetzt ein ganz wichtiger Punkt. Meiner Ansicht nach laufen wir auf wieder singuläre Krisen absehbar hinaus. In unserer gesellschaftlichen Entwicklung. Nehmen wir nur Extremwetterereignisse und singuläre Krisen, die ich vor Augen sehe, werden damit zu tun haben, dass man auf individuelles Verhalten zugreifen muss. Also indem etwa bei Extremwetterereignissen wird man Leute evakuieren müssen. Man wird Leuten sagen müssen, Du kannst dein Haus nicht mehr an dieser Stelle aufbauen. Und man wird Zwang ausüben müssen auf Leute, die sagen, ich habe aber andere Informationen, ich lasse mich hier nicht evakuieren. Und zwar legitimen Zwang. Wir werden mit Situationen vermehrt zu tun haben in der Zukunft. Solche Art von Krisen, die individuelle Verhaltensveränderungen verlangen, wenn man den Krisen als Gesellschaft in kollektiver Handlungsfähigkeit standhalten will. Und das ist das entscheidende Argument. Können wir das überhaupt in einer modernen liberalen Gesellschaft? Geht das eigentlich? Und muss man da nicht hinterrücks ganz furchtbare Dinge wie Angstkommunikation, also sozialpsychologische Dinge benutzen, um solche Arten von Folgebereitschaften zur Veränderung von individuellem Verhalten vorzunehmen? Das ist ein Unterschied, als ob man eine Krise wie 2008/2009 durch eine Stellschraubenveränderung in Bezug auf die Finanzmärkte lösen kann. Das ist eine andere Sorte von Krisenlösung. Die Krisenlösungen, die uns bevorstehen, haben den Charakter von Kriegen, sie haben den Charakter von Pandemien, und die haben den Charakter von Extremwetterereignissen. Das ist absehbar. Auch Europa wird in mittlerer Frist noch wieder Kriege haben. Und da sind die Dinge, wo man sich überlegen muss, Welche Art von Vorratsreflexion sozialwissenschaftlicher Art braucht man auf diese absehbare Herausforderung, die vor uns steht?
Verfassungswidriger Ausnahmezustand, Gewaltenteilung außer Kraft, Staat will Repression noch eskalieren
(24. August 2020)
Da der Staat, sein auf die Bevölkerung losgelassener geheimdienstlicher Komplex und dessen eingebettete Contralinke auf der Suche nach Ketzern alias “Verschwörungstheoretiker”, nur noch daran interessiert erscheinen alle einzukassieren und zu kriminalisieren, die sich diesen Staatsstreich nicht gefallen lassen, hier für die bereits Geblitzdingsten in der Republik eine Gegenmaßnahme – zur Erinnerung an die fundamentalsten Dinge, die sie gerade versuchen zu verdrängen.
1. Ist der vor fünf Monaten vom Staat unter Anglizismen-Blödelei (“Lockdown”, “Social Distancing”) ausgerufene Ausnahmezustand verfassungsgemäß?
Nein.
(…)
2. Ist die Gewaltenteilung, wie vom Grundgesetz dem Staat diktiert, in Deutschland derzeit in Kraft?
Nein.
Abgesehen von der bereits erwähnten Kollaboration des Bundesverfassungsgerichts mit dem Ausnahmezustand durch Verschleppung der Verfassungsklagen – redet noch irgendjemand außer Radio Utopie vom Parlament? Wo ist dieser Sauhaufen überhaupt, in der “Krise”, die die gesamte Gesellschaft lähmt und ihrer Verfassungsrechte beraubt?
Er ist im Urlaub!
(…)
Das Parlament kontrolliert die Regierung. Das nennt man parlamentarische Demokratie.
Die Regierung hat lediglich die Kompetenz Gesetze umzusetzen, nicht mit Verordnungen um sich zu schmeissen und gleich die ganze Demokratie außer Kraft zu setzen.
Das “Robert Koch Institut” ist eine Regierungsbehörde. Eine Re-gier-ungs-be-hör-de.
Hat der Bundestag oder dessen “Ausschuss für Gesundheit”, von dem Sie nie gehört haben, zu irgendeinem Zeitpunkt die Angaben der Regierungsbehörde “Robert Koch Institut” kontrolliert?
Sind innerhalb des gesamten fünfmonatigen Ausnahmezustands, oder gar vorher, die gewählten Abgeordneten des Parlaments auch nur ein einziges Mal bei dieser zu drei heiligen Buchstaben aus dem Morgenlande geronnenen Behörde aufgetaucht und haben irgendetwas, auch nur eine der auserwählten Zahlen denen sich diese Bananenrepublik zu Füßen geworfen hat, tatsächlich überprüft? Haben sie kontrolliert, woher dieses ganze neue Zahlentestament überhaupt stammt, wer es zusammengezählt oder einfach erzählt hat? Haben sie Akten studiert, Datenbanken durchforstet, vor Ort, so als ginge es für sie um einen Steuernachlass von 500 Euro wegen eines neuen, potentiell absetzbaren Smart Devices in ihrer 7-Zimmer-Villa, also praktisch um ihr Leben?
Nein.
Coronavirus: Einen kleinen Staatsstreich spielen
(21. März 2020)
Man darf nun spekulieren, dass morgen explizit Kretschmann alles daran setzen wird, der vom üblichen Verdächtigen Schäuble (Rückblick: “Einmal einkaufen, schon ´ne Grundgesetzänderung“) betriebenen Verfassungsänderung zuzuarbeiten. Wenn das, zumindest vorläufig, wieder nicht gelingt, wie beim Versuch Schäubles im Bundestag, wird versucht werden das Infektionsschutzgesetz so zu verändern, dass es zumindest die bisherigen staatlichen Maßnahmen im Nachhinein legalisiert und, aus staatlicher Sicht, “bestenfalls” der Bundesregierung erlaubt, demnächst nach eigenem Ermessen zu bestimmen wann sie Bevölkerung und Parlament gnädig gestattet sich zu versammeln, zu arbeiten, oder aus dem Haus zu gehen.
Und das nennt man dann einen Putsch.
Geheime Corona-Unterlagen: Dieser Tag veränderte Deutschland für immer
(27.03.2024)
Die Protokolle des Corona-Krisenstabs des Robert Koch-Instituts sollten geheim bleiben. Journalisten haben die Unterlagen freigeklagt und veröffentlicht. Sie werfen viele Fragen auf.
Der falsche Protest
Dann gibt es die Gruppe der verführten und gekauften «Claqueure» als scheinbar begeisterte Mitläufer, deren Käuflichkeit durch machtpolitische Posten und berufliche Karriere gesichert wurde. Deren Charakter entspricht den «Wendehälsen», die sich jeder Macht andienen, um sich Vorteile trotz oder wegen eigener Selbstwertschwäche zu organisieren. Dazu zählen auch Spitzel und Denunzianten. Man kennt diese Typen, die in der Lage sind, von einem Tag zum anderen vom «Nazi» oder «SED-Bonzen» zum «Demokraten» zu mutieren.
Der Denunziant bleibt auch immer der gleiche seelisch Anerkennungsbedürftige, Verstörte und sozial Vergiftete; nur die Inhalte des ehrlosen Verrates wechseln je nach den Herrschaftsinteressen der Verführer. (…)
Ich schätze nach meiner damaligen Erfahrung und den späteren Erkenntnissen etwa 3 Prozent «Besessene» an der Macht, 5 Prozent «Fanatiker», 30 Prozent «Claqueure», 60 Prozent genötigte «Mitläufer» und 2 Prozent Verweigerer.
„Demokratiefördergesetz“ – Was versteht Bundesregierung konkret unter „Verhöhnung des Staates“?
Innenministerin Nancy Faeser hatte am 13. Februar erklärt: „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen.“ Doch war bisher in diesem Kontext das Verhöhnen, also sich über Staat und seine Institutionen lustig machen, elementarer und nicht strafbewehrter Bestandteil der politischen und medialen Kultur der Bundesrepublik. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten auf der Bundespressekonferenz wissen, was die Ministerin konkret unter „Verhöhnen des Staates“ versteht und wie sie dies jetzt verfassungskonform strafrechtlich verfolgen will.
Europäische Arzneimittel Agentur zerstört Märchen vom Infektionsschutz
(15.12.2023)
Die Covid-19 Impfstoffe wurden nie auf Infektionschutz getestet. Fast drei Jahre nach Impfstart fällt der EMA auf, dass die Covid-19 modRNA Impfstoffe nie auf Fremdschutz hin überprüft wurden.
Dies geht aus einem Schreiben der EMA auf eine Anfrage von Europaparlamentarier vom 18.11.2023 hervor. Die EMA Behörde gibt zum ersten Mal zu, dass die Covid-19 Impfstoffe keine Impfstoffe im eigentlichen Sinne sind und nicht vor Ansteckung und Weitergabe schützen.
Die Frage stellt sich nun: Was wussten die Regierungen? Seit wann? Wie konnten (Teil-)Impfpflicht und 2/3-G-Maßnahmen gefordert und durchgesetzt werden?
Die Zombie-Linke
(21.Januar 2020)
Der von uns seit langem in Zeiten des mittlerweile über achtzehnjährigen weltweiten Terrorkrieges beschriebene moralisch-politische Zusammenbruch von Liberalen, Demokraten, Pazifisten, Sozialdemokraten und politischer Linken in Deutschland befindet sich im Endstadium.
Dabei frisst der Linkskörper nicht nur sich selbst. Er frisst auch alle Ideen und Errungenschaften, die er angeblich vertritt. In Wirklichkeit dienen den betreffenden etablierten Apparaten – ob Parteien, Gewerkschaften, “Nichtregierungsorganisationen”, assoziierte Presse und die Myraden von Schnattergruppen – diese Ideen und Errungenschaften nicht als Rechtfertigung, sondern als Nahrung.
Nach allen vermeintlichen Ansprüchen haben sich sämtliche etablierten und populären Organisationen, in Deutschland und in großen Teilen der E.U.-Hegemonie, als bestenfalls wertlos und real als gefährlich entpuppt. Alles Ablenken auf Wanderungsbewegungen, Geschlechterfragen, Abstammung, religiöse Anschauungen und politische Planeten die sich nicht von irgendeiner Sonne diktieren (erschaffen) lassen, taugt nur für Wahnsinnige und Idioten und -innen. Diese werden von der Zombie-Linken als nächste Nahrung bzw Ernährer benutzt, genauso wie alles Lebendige und Ideenreiche was sie in gutem Glauben mitbringen, gerade das Engagment für ihre Umwelt.
Sozialdemokratie, Sozialismus, Pazifismus, Humanismus, klassischer Liberalismus, alles was noch gut und schön ist an diesen und anderen in Hunderten von Jahren von Anderen erkämpften fortschrittlichen Errungenschaften und Gedankengut, bis hin zu Aufklärung, Wissenschaft und Kultur, stehen in Deutschland vor dem Aussterben. Geistig und moralisch droht der Rücksturz ins Mittelalter hinter Galileo Galilei und die Bauernkriege. Das von der Kanzel herabgereichte Dogma wird nachgebetet. Wer widerspricht, ist Ketzer / Ketzerin. Nur stehen statt dem Pfaffen jetzt andere Autoritäten oben auf der Kanzel, die zu einem ewig und unablässlich plappernden Bildschirm geronnen ist, von dem Milliarden von Menschen Stein und Bein schwören würden, dass er gar nicht mit ihnen redet.
Die Außerkraftsetzung der Grundrechte während der Corona-Pandemie
Weiter konstatierte Papier: „Auch die grundsätzlich berechtigten Forderungen nach effektiven staatlichen Präventionsschutzmaßnahmen oder – nehmen wir das andere Thema – oder etwa nach einer besseren oder effektiveren Klimapolitik rechtfertigen nicht eine antidemokratische Regierungsstruktur, das heißt die Suspendierung oder folgende Suspendierung, zeitweilige Suspendierung der Freiheitsrechte zugunsten eines auf Obrigkeit, Reglementierung, Überwachung und eines die freien Bürgerinnen und Bürger dieses Landes letztlich als Untertanen behandelnden Fürsorgestaates.“
Corona soll offenbar noch einmal zu einem großen Ding gemacht werden
Sie versuchen es allen Ernstes mit genau den gleichen Sätzen und Propagandamethoden noch einmal. Und der Spiegel ist wieder vorne mit dabei. Vielleicht läuft da gerade ein heimlicher Sentinel-Test auf geistige Bevölkerungsgesundheit.
Liebe Mainstream-Journalisten: Wollen Sie wirklich eine Wiederkehr der Corona-Politik?
Es mag im Moment unwahrscheinlich erscheinen, dass es gelingt, die Corona-Politik in der erlebten radikalen Form wiederzubeleben. Wenn aber erst einmal eine neue Paniksituation installiert ist mit den entsprechenden „Sachzwängen“ und den „rasant in die Höhe schnellenden Zahlen“, dann wird es wieder leicht sein, eine Sphäre der angeblichen „Unwissenheit“ zu kreieren, in der auch harte „Maßnahmen“ nicht mehr seriös begründet werden müssen und in der skrupellos mit Emotionen gearbeitet wird. Und dann wird es zu spät sein, um noch rational durchzudringen.
Dieser Zustand muss verhindert werden. Darum erfolgt hier nicht nur der Appell an die lieben Mainstream-Journalisten, sondern auch an verantwortungsvolle Politiker, Gewerkschafter, Kirchenvertreter, Lehrer, Künstler, Ärzte und so weiter: Bitte lassen Sie das nicht noch einmal zu!
Staatsstreich, Vierte Welle
(5.Dezember 2021)
Nach dem Putsch-Urteil 1 BvR 781/21 des Bundesverfassungsgerichts ist der Systemwechsel offiziell. Faktisch erklären die von der Merkel-Einheitsregierung in sechzehn langen Jahren in das höchste Verfassungsorgan bugsierten Roten Roben, dass im Grundgesetz gar nicht drin steht was da drin steht und der Staat alles mit den Bürgerinnen und Bürgern machen kann – er muss nur sagen, es sei notwendig. Grenzen dafür setzen die Verfassungsrichterinnen und -Richter nicht.
(…)
Wenn Ihr, liebe Leserinnen und Leser, nicht lest, oder wenn Ihr zwar lest, aber Euch nicht in der Lage seht es ausreichend weiter zu erzählen bzw. einen einzigen Abgeordneten / eine einzige Abgeordnete in Bundestag und sechzehn Landtagen zu finden, der / die lesen und die Zahlen der Regierung überprüfen will, kann ich Euch nicht helfen. Meine Arbeit ist getan.
Was Ihr natürlich auch noch machen könnt: die wenigen mehr oder weniger unabhängigen Journalistinnen und Journalisten ansprechen, die sich eventuell in der Lage sehen könnten, sich diesem alles entscheidenden Detail zu widmen, so dass sich wiederum ein einziger Parlamentarier irgendwann zur Gewaltenteilung genötigt sehen könnte (von irgendwelchen Parteien oder Gerichten will ich gar nicht mehr reden):
3. Karlsruhe legt das Grundgesetz gegen seinen Wortlaut aus. Das Gericht gesteht zwar zu, dass das Grundgesetz Freiheitsbeschränkungen nur aufgrund einer Einzelfallentscheidung und nicht flächendeckend erlaubt („aufgrund eines Gesetzes“), …
(30.November 2021)
4. setzt sich jedoch über den Wortlaut des Grundgesetzes „teleologisch“ (aus Gründen des Sinns und Zwecks) hinweg und gestattet flächendeckende Ausgangssperren. Wenn der Wortlaut nicht passt, wird er passend gemacht.
5. Dabei übersieht Karlsruhe die historischen Erfahrungen, die 1949 dazu führten, derartige Ausgangssperren zu verbieten.
6. Karlsruhe setzt keine „roten Linien“. Es wird aus der gesamten Entscheidung nicht erkennbar, wie weit denn der Gesetzgeber bei der Corona-Politik gehen darf. Ein Freifahrtschein für die Regierenden.
BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 – 1 BvR 781/21 -, Rn. 1-306,
Soweit die Beschwerdeführenden in den Verfahren 1 BvR 781/21 und 1 BvR 854/21 sich durch die Ausgangsbeschränkung nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG in ihrem Recht auf Freizügigkeit aus Art. 11 Abs. 1 GG verletzt sahen, genügt der bloße Vortrag, sich nachts nicht mehr frei im Bundesgebiet bewegen zu dürfen oder dass ein Eingriff in die Freizügigkeit „auf der Hand“ liege, den Begründungsanforderungen nicht. Insbesondere zeigen sie nicht anhand der verfassungsrechtlichen Maßstäbe (vgl. dazu BVerfGE 134, 242 <323 ff. Rn. 251 ff.>) auf, inwieweit die Freizügigkeit durch die angegriffene Maßnahme verletzt sein soll. Ebenso wenig genügt der pauschale Vortrag des Beschwerdeführers im Verfahren 1 BvR 854/21, eine Verletzung der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) durch die Ausgangsbeschränkungen liege „auf der Hand“. Auch der Beschwerdeführer zu 3) im Verfahren 1 BvR 805/21 zeigt, soweit es ihm um die Möglichkeit des Fotografierens bei Dämmerung und Dunkelheit geht, eine mögliche Verletzung der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) durch § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG nicht substantiiert auf.
Im Verfahren 1 BvR 798/21 genügt die Verfassungsbeschwerde den Darlegungsanforderungen nicht, soweit eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) und der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) des Beschwerdeführers gerügt wird. Der Beschwerdeführer zeigt nicht auf, dass der täglich verbleibende Zeitraum von 19 Stunden für sportliche Betätigung im Freien nicht ausreicht, um diesen für die gesundheitsförderlichen Effekte des Sports zu nutzen.
(…)
aa) Der eine Einschränkung der Fortbewegungsfreiheit „durch Gesetz“ nicht enthaltende Wortlaut der Schrankenregelungen in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 und Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG könnte nahelegen, dass dem parlamentarischen Gesetzgeber Eingriffe in dieses Freiheitsrecht unmittelbar durch Gesetz nicht zugänglich sind. Zwingend ist dieses Verständnis des Wortlauts aber nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat der weitgehend gleichlautenden Schrankenausgestaltung in Art. 10 Abs. 2 Satz 1 GG keine solche Bedeutung zugemessen und einen Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG unmittelbar durch Gesetz für damit vereinbar gehalten (vgl. BVerfGE 125, 260 <313>).
Aus der Entstehungsgeschichte ergibt sich kein klares Bild zu der Frage, ob aus der allein Eingriffe „aufgrund eines Gesetzes“ gestattenden Schrankenregelung ein Verwaltungsvorbehalt folgt (vgl. Bumke, Der Grundrechtsvorbehalt, 1998, S. 199). Bei Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der Grundrechtsschranken im Parlamentarischen Rat kann dem Wortlaut der entsprechenden Schrankenausgestaltung ebenfalls kein starkes Gewicht zukommen. Es fehlte an einem System der verschiedenen Schrankenregelungen in dem Sinne, dass Gehalt und Wirkungen des Verfassungstextes bei gleicher sprachlicher Fassung jeweils gleich zu verstehen wären und umgekehrt (vgl. Hermes, in: Merten/Papier, HGRe, Bd. III, 2009, § 63 Rn. 3). Erwägungen des Redaktionsausschusses des Parlamentarischen Rates zur Schrankengestaltung, man bevorzuge die Formulierung „auf Grund eines Gesetzes“, weil bei der Wendung „durch Gesetz“ Beschränkungen nur durch ein Gesetz angeordnet werden könnten und eine gesetzliche Ermächtigung einer Behörde ausgeschlossen sei (Deutscher Bundestag und Bundesarchiv
(…)
Die prozeduralen und materiellen Sicherungen des Art. 104 Abs. 1 GG sind in den Fällen erforderlich, in denen die staatliche Gewalt unmittelbaren körperlichen Zugriff auf eine Person hat. Da nunmehr aber auch gesetzliche Maßnahmen, die für sich genommen niemals körperliche Zwangswirkung zu entfalten vermögen, als Eingriffe gelten können, wenn von ihnen dem körperlichen Zwang ähnliche Wirkungen ausgehen (oben Rn. 246), hat dies Konsequenzen für das Verständnis des Schrankenvorbehalts. Nichts spricht dafür, dass Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und Art. 104 Abs. 1 GG nach ihrem Zweck gegenüber dem Gesetzgeber ein absolutes, uneinschränkbares Recht begründen soll. Wird der Gesetzgeber selbst unmittelbar an dieses Grundrecht gebunden, muss er umgekehrt auch von der vorgesehenen Beschränkungsmöglichkeit Gebrauch machen können. Der Schrankenvorbehalt steht dem nicht entgegen. Bei Eingriffen in die Fortbewegungsfreiheit unmittelbar durch Gesetz droht kein mit dem Schutzzweck der Schranken unvereinbarer Verlust an Rechtsschutz. Die gesetzliche Anordnung des Freiheitseingriffs schafft keine Lage, die die Schutzmechanismen des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz und Satz 2 GG auslösen müsste. Teleologische Gründe sprechen daher bei einem erweiterten Eingriffsverständnis dagegen, die Schrankenregelungen in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 und Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG kompetenziell als Verwaltungsvorbehalt auszulegen.
(,,,)
Umfassende Ausgangsbeschränkungen kommen nur in einer äußersten Gefahrenlage in Betracht. Hier war die Entscheidung des Gesetzgebers für die hier angegriffenen Maßnahmen in der konkreten Situation der Pandemie und nach den auch in diesen Verfahren durch die sachkundigen Dritten bestätigten Erkenntnissen zu den Wirkungen der Maßnahmen und zu den großen Gefahren für Leben und Gesundheit tragfähig begründet und mit dem Grundgesetz vereinbar.
Die Entscheidung ist einstimmig ergangen.
Harbarth
Paulus
Baer
Britz
Ott
Christ
Radtke
Härtel
Das Festival: Frei heraus
Wie unter einem Vergrößerungsglas
… haben die letzten Jahre die Belanglosigkeit der Kultur zum Vorschein gebracht: Bis auf wenige Ausnahmen reihten sich die Kulturschaffenden in die Phalanx der keimfreien Solidarität ein, ertrugen klaglos die Absage von Veranstaltungen oder machten sich zu Werbefiguren des staatstragenden Ideologiemarketings. Was aber weitgehend unterblieb, war eine künstlerische Reflexion der Zeitumstände. Dies ist ein Armutszeugnis und verweist über die Tagespolitik hinaus auf eine Tiefenkrise der Kultur, scheinen doch viele Künstler ihr Zutrauen in die sinnstiftende Kraft der Kunst anlässlich der Verführung durch die Macht und den Markt verloren zu haben.
DAS FESTIVAL in Weimar tritt den lebendigen Gegenbeweis an: Es feiert die widerständige Sinnquelle der Kunst und die Freiheit der Rede und bringt uns dadurch wieder in Kontakt mit den Wurzeln der Menschlichkeit, diesseits des Konformitätsdrucks, der nicht zuletzt durch staatliche Kulturförderung erzeugt wird.
„Dritter Marsch auf Lima“ und Proteste in ganz Peru
Andere Länder, unter ihnen Deutschland und die USA, haben keine Stellung zur Legitimität der Regierung Boluarte bezogen. Im Mai hatte der peruanische Kongress die Präsenz von US-amerikanischen Truppen in Peru zu Trainingszwecken genehmigt (amerika21 berichtete).
„Das Theater muss leer sein“
(23.04.2021)
„Ich habe Angst vor Beifall – von der falschen Seite. Wenn ich Theater spiele, darf im Zuschauerraum auf der rechten Seite niemand sitzen. Dann kommt der Beifall nur von links“, sagt Wawrczeck und macht eine kurze Pause. Dann fügt er hinzu: Allerdings sei das, wenn man unten stehe andersrum, dann säßen die Leute nur rechts. Deshalb dürfe da auch niemand sitzen. Fazit: „Das Theater muss ganz leer sein. Dann kommt kein Beifall von der falschen Seite und dann fühle ich mich sicher.“