Abgeordneten sind rechtlich nicht an Vorgaben ihrer Fraktionen gebunden. Nach Art. 41 Abs. 2 der Landesverfassung Sachsen-Anhalt (LSAVerf) sind sie nur ihrem Gewissen unterworfen. Da die Wahl des Ministerpräsidenten zudem geheim stattfindet, sind Abweichlerstimmen weder ausgeschlossen noch später zuzuordnen.
Das BSW hat angekündigt, sich bei einer Kandidatur Siegmunds in einem möglichen dritten Wahlgang zu enthalten. Die fünf Enthaltungen würden dem AfD-Kandidaten helfen, ihn aber noch nicht automatisch ins Amt bringen: Stimmen die übrigen 39 Abgeordneten geschlossen gegen Siegmund oder für einen Gegenkandidaten, käme es bei 39 AfD-Stimmen zu einem Patt. Siegmund bräuchte also mindestens eine weitere Stimme oder wenigstens einen Abgeordneten aus einer der übrigen Fraktionen, der sich enthält oder der Abstimmung fernbleibt.