Zwar gebe es bereits zahlreiche Beratungsstellen, doch mangele es an Informationen für den konkreten Umgang mit verschwörungsgläubigen Verwandten, Bekannten und Freunden. Natürlich darf auch die „konsequente Verfolgung von Straftaten und Auflagenverstößen“ nicht fehlen.
Zudem soll das Innenministerium einen fortlaufenden Austausch mit den Kreispolizeibehörden zur Einschätzung der Lageentwicklung und zu möglichen Auflagen führen.