Auf einen Blick
– Mit dem Merz-Paket (18.03.2025) beschloss der Bundestag Kreditermächtigungen von rund 900 Milliarden Euro – aufgeteilt in 500 Mrd. für Infrastruktur/Klima (SVIK) und rund 400 Mrd. für Verteidigung. Das Paket erforderte eine Grundgesetzänderung.
– Sondervermögen können die verfassungsrechtliche Schuldenbremse legal umgehen, wenn sie im Grundgesetz verankert sind. Ohne Verfassungsrang verbrauchen sie den regulären Verschuldungsspielraum.
– Aktuell gibt es 27 Sondervermögen des Bundes. Die bekanntesten und volumenmäßig größten sind SVIK (500 Mrd.), das Sondervermögen Bundeswehr (100 Mrd.) und der Klima- und Transformationsfonds.
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Die entscheidende Eigenschaft eines Sondervermögens ist, dass es Ausgaben und Schulden aus dem sichtbaren Bundeshaushalt herauslöst. Das Bundesfinanzministerium kann damit Kreditaufnahmen tätigen, die im regulären Etat nicht erscheinen, nicht dem parlamentarischen Budgetrecht unterfallen und nicht gegen die Schuldenbremse verstoßen, sofern das Sondervermögen im Grundgesetz verankert ist. Wer also nur den offiziellen Bundeshaushalt liest, hat kein vollständiges Bild der staatlichen Verschuldung Deutschlands.