(27.03.2024)
Die Protokolle des Corona-Krisenstabs des Robert Koch-Instituts sollten geheim bleiben. Journalisten haben die Unterlagen freigeklagt und veröffentlicht. Sie werfen viele Fragen auf.
(27.03.2024)
Die Protokolle des Corona-Krisenstabs des Robert Koch-Instituts sollten geheim bleiben. Journalisten haben die Unterlagen freigeklagt und veröffentlicht. Sie werfen viele Fragen auf.
Innenministerin Nancy Faeser hatte am 13. Februar erklärt: „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen.“ Doch war bisher in diesem Kontext das Verhöhnen, also sich über Staat und seine Institutionen lustig machen, elementarer und nicht strafbewehrter Bestandteil der politischen und medialen Kultur der Bundesrepublik. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten auf der Bundespressekonferenz wissen, was die Ministerin konkret unter „Verhöhnen des Staates“ versteht und wie sie dies jetzt verfassungskonform strafrechtlich verfolgen will.
(15.12.2023)
Die Covid-19 Impfstoffe wurden nie auf Infektionschutz getestet. Fast drei Jahre nach Impfstart fällt der EMA auf, dass die Covid-19 modRNA Impfstoffe nie auf Fremdschutz hin überprüft wurden.
Dies geht aus einem Schreiben der EMA auf eine Anfrage von Europaparlamentarier vom 18.11.2023 hervor. Die EMA Behörde gibt zum ersten Mal zu, dass die Covid-19 Impfstoffe keine Impfstoffe im eigentlichen Sinne sind und nicht vor Ansteckung und Weitergabe schützen.
Die Frage stellt sich nun: Was wussten die Regierungen? Seit wann? Wie konnten (Teil-)Impfpflicht und 2/3-G-Maßnahmen gefordert und durchgesetzt werden?
(5.Dezember 2021)
Nach dem Putsch-Urteil 1 BvR 781/21 des Bundesverfassungsgerichts ist der Systemwechsel offiziell. Faktisch erklären die von der Merkel-Einheitsregierung in sechzehn langen Jahren in das höchste Verfassungsorgan bugsierten Roten Roben, dass im Grundgesetz gar nicht drin steht was da drin steht und der Staat alles mit den Bürgerinnen und Bürgern machen kann – er muss nur sagen, es sei notwendig. Grenzen dafür setzen die Verfassungsrichterinnen und -Richter nicht.
(…)
Wenn Ihr, liebe Leserinnen und Leser, nicht lest, oder wenn Ihr zwar lest, aber Euch nicht in der Lage seht es ausreichend weiter zu erzählen bzw. einen einzigen Abgeordneten / eine einzige Abgeordnete in Bundestag und sechzehn Landtagen zu finden, der / die lesen und die Zahlen der Regierung überprüfen will, kann ich Euch nicht helfen. Meine Arbeit ist getan.
Was Ihr natürlich auch noch machen könnt: die wenigen mehr oder weniger unabhängigen Journalistinnen und Journalisten ansprechen, die sich eventuell in der Lage sehen könnten, sich diesem alles entscheidenden Detail zu widmen, so dass sich wiederum ein einziger Parlamentarier irgendwann zur Gewaltenteilung genötigt sehen könnte (von irgendwelchen Parteien oder Gerichten will ich gar nicht mehr reden):
(30.November 2021)
4. setzt sich jedoch über den Wortlaut des Grundgesetzes „teleologisch“ (aus Gründen des Sinns und Zwecks) hinweg und gestattet flächendeckende Ausgangssperren. Wenn der Wortlaut nicht passt, wird er passend gemacht.
5. Dabei übersieht Karlsruhe die historischen Erfahrungen, die 1949 dazu führten, derartige Ausgangssperren zu verbieten.
6. Karlsruhe setzt keine „roten Linien“. Es wird aus der gesamten Entscheidung nicht erkennbar, wie weit denn der Gesetzgeber bei der Corona-Politik gehen darf. Ein Freifahrtschein für die Regierenden.
Soweit die Beschwerdeführenden in den Verfahren 1 BvR 781/21 und 1 BvR 854/21 sich durch die Ausgangsbeschränkung nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG in ihrem Recht auf Freizügigkeit aus Art. 11 Abs. 1 GG verletzt sahen, genügt der bloße Vortrag, sich nachts nicht mehr frei im Bundesgebiet bewegen zu dürfen oder dass ein Eingriff in die Freizügigkeit „auf der Hand“ liege, den Begründungsanforderungen nicht. Insbesondere zeigen sie nicht anhand der verfassungsrechtlichen Maßstäbe (vgl. dazu BVerfGE 134, 242 <323 ff. Rn. 251 ff.>) auf, inwieweit die Freizügigkeit durch die angegriffene Maßnahme verletzt sein soll. Ebenso wenig genügt der pauschale Vortrag des Beschwerdeführers im Verfahren 1 BvR 854/21, eine Verletzung der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) durch die Ausgangsbeschränkungen liege „auf der Hand“. Auch der Beschwerdeführer zu 3) im Verfahren 1 BvR 805/21 zeigt, soweit es ihm um die Möglichkeit des Fotografierens bei Dämmerung und Dunkelheit geht, eine mögliche Verletzung der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) durch § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG nicht substantiiert auf.
Im Verfahren 1 BvR 798/21 genügt die Verfassungsbeschwerde den Darlegungsanforderungen nicht, soweit eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) und der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) des Beschwerdeführers gerügt wird. Der Beschwerdeführer zeigt nicht auf, dass der täglich verbleibende Zeitraum von 19 Stunden für sportliche Betätigung im Freien nicht ausreicht, um diesen für die gesundheitsförderlichen Effekte des Sports zu nutzen.
(…)
aa) Der eine Einschränkung der Fortbewegungsfreiheit „durch Gesetz“ nicht enthaltende Wortlaut der Schrankenregelungen in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 und Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG könnte nahelegen, dass dem parlamentarischen Gesetzgeber Eingriffe in dieses Freiheitsrecht unmittelbar durch Gesetz nicht zugänglich sind. Zwingend ist dieses Verständnis des Wortlauts aber nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat der weitgehend gleichlautenden Schrankenausgestaltung in Art. 10 Abs. 2 Satz 1 GG keine solche Bedeutung zugemessen und einen Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG unmittelbar durch Gesetz für damit vereinbar gehalten (vgl. BVerfGE 125, 260 <313>).
Aus der Entstehungsgeschichte ergibt sich kein klares Bild zu der Frage, ob aus der allein Eingriffe „aufgrund eines Gesetzes“ gestattenden Schrankenregelung ein Verwaltungsvorbehalt folgt (vgl. Bumke, Der Grundrechtsvorbehalt, 1998, S. 199). Bei Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der Grundrechtsschranken im Parlamentarischen Rat kann dem Wortlaut der entsprechenden Schrankenausgestaltung ebenfalls kein starkes Gewicht zukommen. Es fehlte an einem System der verschiedenen Schrankenregelungen in dem Sinne, dass Gehalt und Wirkungen des Verfassungstextes bei gleicher sprachlicher Fassung jeweils gleich zu verstehen wären und umgekehrt (vgl. Hermes, in: Merten/Papier, HGRe, Bd. III, 2009, § 63 Rn. 3). Erwägungen des Redaktionsausschusses des Parlamentarischen Rates zur Schrankengestaltung, man bevorzuge die Formulierung „auf Grund eines Gesetzes“, weil bei der Wendung „durch Gesetz“ Beschränkungen nur durch ein Gesetz angeordnet werden könnten und eine gesetzliche Ermächtigung einer Behörde ausgeschlossen sei (Deutscher Bundestag und Bundesarchiv
(…)
Die prozeduralen und materiellen Sicherungen des Art. 104 Abs. 1 GG sind in den Fällen erforderlich, in denen die staatliche Gewalt unmittelbaren körperlichen Zugriff auf eine Person hat. Da nunmehr aber auch gesetzliche Maßnahmen, die für sich genommen niemals körperliche Zwangswirkung zu entfalten vermögen, als Eingriffe gelten können, wenn von ihnen dem körperlichen Zwang ähnliche Wirkungen ausgehen (oben Rn. 246), hat dies Konsequenzen für das Verständnis des Schrankenvorbehalts. Nichts spricht dafür, dass Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und Art. 104 Abs. 1 GG nach ihrem Zweck gegenüber dem Gesetzgeber ein absolutes, uneinschränkbares Recht begründen soll. Wird der Gesetzgeber selbst unmittelbar an dieses Grundrecht gebunden, muss er umgekehrt auch von der vorgesehenen Beschränkungsmöglichkeit Gebrauch machen können. Der Schrankenvorbehalt steht dem nicht entgegen. Bei Eingriffen in die Fortbewegungsfreiheit unmittelbar durch Gesetz droht kein mit dem Schutzzweck der Schranken unvereinbarer Verlust an Rechtsschutz. Die gesetzliche Anordnung des Freiheitseingriffs schafft keine Lage, die die Schutzmechanismen des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz und Satz 2 GG auslösen müsste. Teleologische Gründe sprechen daher bei einem erweiterten Eingriffsverständnis dagegen, die Schrankenregelungen in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 und Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG kompetenziell als Verwaltungsvorbehalt auszulegen.
(,,,)
Umfassende Ausgangsbeschränkungen kommen nur in einer äußersten Gefahrenlage in Betracht. Hier war die Entscheidung des Gesetzgebers für die hier angegriffenen Maßnahmen in der konkreten Situation der Pandemie und nach den auch in diesen Verfahren durch die sachkundigen Dritten bestätigten Erkenntnissen zu den Wirkungen der Maßnahmen und zu den großen Gefahren für Leben und Gesundheit tragfähig begründet und mit dem Grundgesetz vereinbar.
Die Entscheidung ist einstimmig ergangen.
Harbarth
Paulus
Baer
Britz
Ott
Christ
Radtke
Härtel
Man hätte diese Liste der „braven“ Künstler laut dem Artikel noch erheblich verlängern können: Unter dem Stichwort #impfenschuetzt hatten einige Veranstalter und Künstler dafür geworben, sich impfen zu lassen – mit dabei waren Bands wie Die Toten Hosen, Beatsteaks, Tocotronic, Element of Crime, Isolation Berlin und Silbermond, die mit der Beteiligung an der Kampagne auch die durch die Corona-Politik und die aggressive Impfkampagne hervorgerufenen gesellschaftlichen Verwerfungen indirekt gerechtfertigt haben.
Auch die Band Die Ärzte gliederte sich auf ihrer Webseite voll in die dominante offizielle Darstellung ein: In einer Band-Mitteilung sollte wohl eine Schockwirkung mit Formulierungen wie „qualvollem Ersticken“ erzielt werden, die „Zukunft der Kultur“ wurde vom Impf-Fortschritt abhängig gemacht, ebenso war das Impfen laut „Die Ärzte“ (ganz Regierungslinie) Voraussetzung für „normale Bedingungen“ und dafür, dass „das Leben weitergeht“.
(7.Februar 2015)
Zusammengefasst und einfach erklärt, ist die Strategie des Terrorkrieges diejenigen zu verändern, zu transformieren, die ihn führen.
Folgende Prozesse bzw Programme sind unserer Einschätzung nach Teil dieser Kriegsstrategie seit 2001. Teilweise bauen sie aufeinander auf. Ebenso ist von unterschiedlichen Phasen auszugehen, in denen von entsprechenden Autoritäten und / oder Institutionen die jeweiligen Programme gestartet, regional / im geostrategischen Kontext gestoppt bzw nach eigenem Ermessen beschleunigt, verlangsamt oder angepasst werden.
– Weiterentwicklung bzw Neuausrichtung des bereits vor Kriegsausbruch ausgerufenen und bis zum Jahre 2020 zielenden „Masterplan“, der U.S. Militärdoktrin „Joint Vision 2020“, mit Anspruch und Zielsetzung der „Full Spectrum Dominance“.
– immaterielle und materielle Enteignung der Bevölkerungen im Einflussbereich. Zum immateriellen Sektor ist jedwedes Recht zu rechnen, vorneweg die jeweiligen Verfassungen und Grundrechte, sowie auf internationale Ebene das Völkerrecht, mit dem jeweiligen Schutz vor u.a. Krieg, Invasion, Besatzung, Kriegszustand bzw Kriegsrecht / Ausnahmezustand, Gefangennahme, Kerker, Folter, Verlust des eigenen Lebens. Unter immateriellen Güter sind u.a. zu rechnen: Streikrecht, Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, die Freiheit „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“ (Artikel 5 Grundgesetz), die Privatsphäre, die eigene Lebensgestaltung, sowie alle anderen Freiheiten und Rechte die die jeweilige normale Lebensweise repräsentieren bzw vor staatlich-kommerziellem Zugriff sichern.
– Zerstörung bzw Zersetzung des Völkerrechts durch „Erniedrigung und Zerstörung“ der Vertragspartner, der Staaten selbst. Diesbezüglicher Beginn bei den schwächsten, ärmsten, greifbaren und / oder international isolierten Staaten. (Hinweis unter Vorgriff auf noch folgenden Artikel zur Umschreibung der Taktiken des Terrorkrieges: Ob durch Finanzsysteme / finanzielle Mittel, reguläre / irreguläre Kriegführung oder Umstürze ist zur Zerstörung bzw Zersetzung der anvisierten Zielstaaten strategisch irrelevant; diese Methoden / Mittel können allerdings kombiniert werden. Anm.: Militärische oder paramilitärische (terroristische) Gruppierungen, wie auch immer sie sich nennen oder genannt werden, sind keine Staaten.)
– Entstaatlichung nach Maßgabe des „Davos-Menschen“ (Samuel Huntington) und dem „Clash of Civilizations“ (Konzept aus 1992). Errichtung einer entsprechenden „Neuen Weltordnung“ mit Orwellschen (trans)kontinentalen Blöcken, die sich und ihre jeweilige „Machtarchitektur“ im Zuge des endlosen Krieges gegenseitig stabilisieren.
– Sicherung des weltweiten, nie legitimierten oder gar gewählten Interbankensystems und seiner Systembanken, durch Erklärung von deren „Systemrelevanz“ durch die 19 weltweit mächtigsten Staatsregierungen und Zentralbanker, sowie die Zentralbank und Repräsentanten des Staatenbundes „Europäische Union“ (so geschehen am 4. November 2011)
– Kommerzialisierung („Privatisierung“) praktisch aller greifbaren öffentlichen und / oder allgemeinen gesellschaftlichen Güter. (Metapher: In einer Gesellschaft ohne öffentliche Güter ist der Staat lediglich Durchsetzungsorgan bzw Verwaltungsinstrument der Besitzenden und ihrer Konsortien.)
– Vorhergehend: Kontrollerlangung über Politik (Parteien, Organisationen, Behörden, Funktionäre, etc), Wissenschaft (z.B. akadamische Kreise und Einrichtungen), Kultur (Kunst, Sprache, Sport, „Musikindustrie“, „Filmindustrie“, Informationsindustrie / Presse, Medien), Kommunikation, sowie die entsprechenden Infrastrukturen und Stätten. Deren „Beschränkung“ (Zitat: Artikel 10-Gesetz, übrigens seit 1968) nach eigenem Ermessen. Neutralisierung von nicht kontrollierten Individuen bzw „Multiplikatoren“ in entsprechenden gesellschaftlichen Schlüsselpositionen. Entsprechend Informationskontrolle bzw den Zugang zu Informationen, Wissen, Bildung und eigenständiger Reflexion für die Breite der Bevölkerung zu erschweren oder zu eliminieren (Beispiel: Bologna-Prozess, mind. 9000 britische Pfund Studiengebühren für ein akademisches Jahr, an „privaten“ Universitäten noch mehr).
– Förderung bzw Beförderung vom klassischen militärisch-industriellen, sowie dem durch Ausrauben und Manipulation des rasch expandierenden zivilen World Wide Web gewachsenen geheimdienstlichen, „sicherheits-industriellen Komplex“ bzw global engmaschig vernetzten Konsortien und (trans-)staatlichen Strukturen.
– Förderung bzw Beförderung von Trivialisierung, Barbarisierung, Werteverlust, nachfolgend Destabilisierung und letztlich Zerstörung der (demokratischen) Gesellschaften und sie verbindender Elemente, Strukturen und Schwerkraft. Diesbezüglich Angriff sowohl auf liberale, auf konservative / rechte, als auch fortschrittliche / linke, sozialdemokratische und sozialistische Traditionen und Normen, sowie auf die Familie, Vereine und (nicht kontrollierte) Zusammenschlüsse und Zusammkünfte jedweder Art. Angriff auf alle Kirchen und Religionen bzw deren Zersetzung und Diffamierung, nach jeweils wechselndem Muster und in Reihenfolge nach Wahl. Selektion der (regional) jeweils angreifbarsten.
– Verächtlichmachung, Schwächung, Zersetzung und letztlich Sturz von (parlamentarischer) Demokratie, demokratischem Recht, demokratischen Prozessen insgesamt, sowie der klassischen Gewaltenteilung (z.B. durch die Taktik des Interpretierens).
– Aufbau repressiver und manipulativer Systeme durch den jeweiligen (entdemokratisierten und damit entfesselten) Staat, unter dessen Rechtfertigung mittels der Kriegslogik, zu dessen „Eigensicherung“ und der Sicherung der hier beschriebenen Kriegsstrategie und ihrer Programme.
– Förderung bzw Beförderung von Entmenschlichung / Dehumanisierung, Entfremdung, Technisierung, Bürokratisierung der Gesellschaft; Sicherstellung, dass Interaktion der Menschen nicht mehr untereinander, sondern über / mit künstlichen bzw (informations)technischen Strukturen implementiert wird, bis hin zum Punkt der Verschmelzung und organisierten Verwechslung von Mensch und Maschine („Internet der Dinge“, „vom Internet zur Robotik“, Biomechanik, Stichwort: „Transhumanismus“), nachfolgend zur langfristigen „Überwindung“ und Auswechslung des Menschen selbst (Stichwort: „Posthumanismus“).
– Implementierung und Durchsetzung eines entsprechenden kommerziellen gentechnologischen Komplexes, sowie des Konzepts der Eugenik in der Gesellschaft. Ausführliche Dokumentation dazu: „Welt ohne Menschen“.
– Vorhergehend im Einflussbereich zielgerichtete und -strebige Errichtung von biometrischen (Daten-)Banken, Speicherung der DNA, sowie genetisch-biologische Durchleuchtung und Erfassung („biometrische Identifikation“) der gesamten Bevölkerung als Vorbedingung für physisch-biologischen Eingriff.
– Forcierte Weiterentwicklung, Implementierung und Durchsetzung „Künstlicher Intelligenz“ (K.I.) nach Vorgabe von Psychologie und Menschenbild der militärisch-kapitalistischen Spieltheorien, „dem simplen Modell der Menschen als selbstsüchtige, fast roboterhafte Kreaturen“.
– Kontrolle der Reproduktion des Homo Sapiens, als logische Weiterentwicklung der Doktrin „Full Spectrum Dominance“ und Umsetzung vollständiger Bevölkerungskontrolle.
(14.01.2022)
Die Regelung für Unternehmen wurde als wichtiges Druckmittel der Regierung gesehen, Angestellte angesichts der aufwendigen und regelmäßigen Tests zu einer Immunisierung zu bewegen, um die Impfquote in den USA zu steigern. Dort sind bislang lediglich 62,7 Prozent der Gesamtbevölkerung vollständig gegen das Coronavirus geimpft. Von den knapp 208 Millionen Geimpften haben nur rund 77 Millionen, oder 37 Prozent, zusätzlich eine Auffrischungsimpfung bekommen.
Der Berliner Virologe Christian Drosten hält die Corona-Pandemie für beendet. Deshalb fordert Justizminister Buschmann die Aufhebung aller Schutzmaßnahmen. Auch Bayerns Gesundheitsminister Holetschek sieht die „Phase der Eigenverantwortung“ gekommen.
(26.12.2022)
Die Corona-Pandemie ist nach Ansicht des Virologen Christian Drosten vorüber. „Wir erleben in diesem Winter die erste endemische Welle mit Sars-CoV-2, nach meiner Einschätzung ist damit die Pandemie vorbei“, sagte der Leiter der Virologie an der Berliner Universitätsklinik Charité dem „Tagesspiegel“.
Überraschend schnell lockert Peking seine strikte Null-Covid-Politik. China-Expertin Nadine Godehardt erklärt, welche Rolle die Proteste dabei spielten – und was diese über die chinesische Gesellschaft verraten.
(21. März 2020)
Geht es nach dem Staat und seiner Presse, entscheidet demnächst die Regierung nach eigenem Ermessen wann Bevölkerung und Parlament sich versammeln, arbeiten oder aus dem Haus gehen dürfen.
So etwas nennt man dann einen Putsch.
Achim E. lehnte solche Tests für seinen Sohn ab, was er gegenüber reitschuster.de mit seiner persönlichen Lebensphilosophie begründet. In der Folge ließ Rektor M. den Schüler dauerhaft nicht mehr am Unterricht teilnehmen. Gegenüber dem Ordnungsamt warf die Schulleitung Achim E. und dessen Sohn einen „vorsätzlichen Verstoß gegen das Schulgesetz“ vor. Der Vater beteuert jedoch, dass er seinen Sohn jeden Tag zur Schule gefahren und ihm aufgetragen habe, zur Schulleitung zu gehen und um Teilnahme am Unterricht zu ersuchen. Da ihm diese aber regelmäßig verweigert worden sei, habe er ihn jeden Tag wieder mit nach Hause genommen bzw. nehmen müssen. Von einem „vorsätzlichen Verstoß gegen das Schulgesetz“ könne nach Auffassung von Achim E. daher keine Rede sein.
(17.02.2022)
Begegnungen mit Ungeimpften? Die wird bald also erst recht niemand mehr kontrollieren. Großveranstaltungen? 25.000 Zuschauer sind offenbar nicht die Welt. Einzelhandel ohne Impfnachweis? Hereinspaziert ins Infektionsparadies! Wir haben ja immer noch die Maskenpflicht – man wird allerdings die Tage zählen können, bis auch die niemand mehr ernst nimmt.
(15. April 2020)
Am 4. April gab das C.D.C. einen „Leitfaden für die Zertifizierung von Todesfällen aufgrund der Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19)“ („Guidance for Certifying Deaths Due to Coronavirus Disease 2019 (COVID–19)“) heraus. In diesem heißt es wörtlich:
„In Fällen, in denen eine definitive Diagnose von COVID-19 nicht gestellt werden kann, dies jedoch verdächtigt wird oder wahrscheinlich ist (z.B. wenn die Umstände innerhalb eines vernünftigen Maßes an Sicherheit überzeugend sind), ist es akzeptabel, COVID-19 auf einem Totenschein als „vermutet“ oder „mutmaßlich“ zu melden.“
Original:
„In cases where a definite diagnosis of COVID–19 cannot be made, but it is suspected or likely (e.g., the circumstances are compelling within a reasonable degree of certainty), it is acceptable to report COVID–19 on a death certificate as “probable” or “presumed.”
Und im letzten Teil, sowohl als kongeniale Selbstbegründung als auch äußerst pragmatische Handlungsanweisung:
„Wenn ein Todesfall auf COVID-19 zurückzuführen ist, ist er wahrscheinlich die zugrunde liegende Todesursache („UCOD“) und sollte daher in der untersten Zeile in Teil I des Totenscheins angegeben werden. Im Idealfall sollte auf COVID-19 getestet werden, aber es ist akzeptabel, COVID-19 ohne diese Bestätigung auf einer Sterbeurkunde zu melden, wenn die Umstände mit einem vernünftigen Maß an Sicherheit überzeugend sind.“
Original:
„When a death is due to COVID–19, it is likely the UCOD and thus, it should be reported on the lowest line used in Part I of the death certificate. Ideally, testing for COVID–19 should be conducted, but it is acceptable to report COVID–19 on a death certificate without this confirmation if the circumstances are compelling within a reasonable degree of certainty.“
(…)
Wo nahm nun aber das Statistik- und Medienkarussell der „Corona-Toten“ oder gar „vermuteten Corona-Toten“ seinen Anfang, dass der berühmten „mehrheitsfähigen“ Rotte des Homo Sapiens dermaßen den Kopf verdrehte, dass sie sich gleich die ganze Demokratie rausschleudern ließen?
Am 20. März hatte die Weltgesundheitsbehörde W.H.O. einen „Interims-Leitfaden“ herausgegeben. Original-Titel: „Global surveillance for COVID-19 caused by human infection with COVID-19 virus“. In diesem legte die W.H.O. drei Kategorien von Krankheitsfällen fest:
Verdachtsfälle („suspect case“)
vermutete Fälle („probable case“)
bestätigte Fälle („confirmed case“)
Als „Verdachtsfälle“ definierte die W.H.O.. neben vielen anderen hochinteressanten Parametern, u.a. alle Personen mit „akuter Atemwegserkrankung“, die mit „einem bestätigten oder vermuteten Fall“ in Kontakt gewesen waren – bis zu vierzehn Tage vor dem Auftreten von Symptomen.
Und als „vermutete Fälle“ definierte die W.H.O alle Fälle, in denen Testergebnisse nicht schlüssig waren, sowie alle „Verdachtsfälle“ die nicht getestet wurden.
Das kann man schon als genial bezeichnen.
Und dann wies die W.H.O. alle Gesundheitsbehörden weltweit an, „vermutete und bestätigte Fälle“ an sie zu melden.
All dies wurde begleitet von einer in der Geschichte der Bundesrepublik einzigartigen Hass- und Hetzkampagne von Politikern und Medienschaffenden, in deren Verlauf jeder, der auf die experimentellen modRNA-Injektionen lieber verzichten wollte oder es wagte, Zweifel an der Wirksamkeit der von Politikern verhängten „Maßnahmen“ oder den experimentellen modRNA-Injektionen zu üben, als Covidiot, Schwurbler, Verfassungsfeind oder gleich als Nazi beschimpft wurde.
„Wie Sie sehen, trägt hier niemand eine Maske. Alle scheinen in ziemlich guter Verfassung zu sein. Ich glaube also, dass sich die Situation ändert, und ich denke, dies ist ein perfektes Beispiel dafür“, sagte der US-Präsident weiter.
Bidens Äußerungen könnten innerhalb seiner eigenen Regierung für einigen Wirbel sorgen.
Wichtiger waren unter anderem der Besuch des Bundeskanzlers einer Truppentagung, Hochwasser in Italien und ein minutenlanger Beitrag zum Tod des Fernsehjournalisten Fritz Pleitgen. Ihre Demokratieabgabe bei der Arbeit.
FDP2-Maskenpflichten in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen, und nun auch im Fernverkehr, in Pflegeheimen und Kliniken muss ein negativer Test vorgelegt werden; Landesparlamente können (und werden, darauf können wir Gift nehmen) darüber hinaus Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Geschäften und Restaurants verhängen, an Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Auch Maskenpflichten in Schulen sind wieder möglich, ebenso wie bei Outdoor-Veranstaltungen, dazu „Hygienekonzepte“ für Betriebe und andere Einrichtungen sowie Besucher-Obergrenzen für Innenveranstaltungen. Sollte der Bundestag noch einmal eine „pandemische Lage von nationaler Tragweite“ feststellen, gern auch wieder eine gefühlte, sind laut § 28a und § 28b IfSG auch wieder – entgegen Buschmanns Beteuerungen – Schulschließungen und Lockdowns möglich.
Es ist eine dunkle Stunde für die Demokratie in Deutschland. Und eine dunkle Stunde für das Parlament. Der deutsche Bundestag hat heute deutlich gemacht, was die Mehrheit seiner Abgeordneten von der Realität hält: Nichts. Denn anders ist es nicht zu erklären, dass die Abgeordneten von SPD, Grünen und FDP gegen die Stimmen der Opposition ein neues Infektionsschutzgesetz durchdrückten, also für die Möglichkeit neuer Gängelungen und Grundrechtsverletzungen der Bürger, obwohl eine neue Untersuchung belegt, dass diese nicht zu begründen sind.
In Großbritannien findet momentan eine bemerkenswerte Diskussion über die vergangenen Lockdown-Maßnahmen statt. Einer der beiden konservativen Regierungschef-Kandidaten, der bisherige britische Finanzminister Rishi Sunak, hat diese Diskussion vor wenigen Tagen dramatisch intensiviert. Der staatliche Nachrichtensender BBC berichtete am 25.8.2022[1] über die Aussagen von Rishi Sunak gegenüber der Zeitschrift „The Spectator“: Ministern sei es untersagt worden, über Kollateralschäden (trade-offs) der Lockdowns zu diskutieren[2]; es sei falsch gewesen, eine staatliche Angstkampagne zu fahren. Das Regierungs-„Script“ sei ein ungerechtfertigtes Angst-Narrativ gewesen („the fear narrative“). Die vorgegebene Leitlinie sei gewesen: „Es gibt keine negativen Auswirkungen“.[3] Interne Kritik in dem wissenschaftlichen Beratungsgremium (SAGE) sei nicht veröffentlicht worden.
Der Berliner Arzt Paul Brandenburg ist einer der bekanntesten und lautesten Kritiker der Corona-Politik. Immer wieder machte er durch Auftritte bei Protestveranstaltungen, Artikel und Interviews von sich reden; inzwischen ist er auch journalistisch aktiv. Umso befremdender war die Nachricht von der Hausdurchsuchung bei ihm, die auf eine besonders brachiale, man könnte auch sagen brutale Art durchgeführt wurde (siehe meinen Bericht „Polizeiaktion bei kritischem Arzt – Handschellen und Aufbruch der Tür“ vom Mai dieses Jahres). So heftig wie Brandenburg hat es mich zwar nicht erwischt, aber ich habe selbst schon einschlägige Erfahrungen gemacht (siehe meinen Bericht „Wie bei Kafka: Im Visier von Polizei und Banken„), und mache sie aktuell wieder, erneut auf geradezu gespenstische Art und Weise (dazu bei Gelegenheit Näheres).
https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/interview-juristin-jessica-hamed-impfpflicht-karlsruhe-laesst-dem-staat-voellig-freie-hand-li.257961
Impfdurchbrüche würden sowohl bei Menschen gemeldet, die nach einem möglichen Kontakt mit einem Infizierten geimpft wurden, als auch bei jenen, die sich vorsorglich hatten impfen lassen.
Grund dafür sei, dass der positive Befund durch eine weitere diagnostische Abklärung auf Affenpocken im Labor des Landesgesundheitsamtes nicht bestätigt worden sei.
Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte den Fall vergangene Woche bekanntgemacht
https://www.tagesspiegel.de/politik/mit-welcher-begruendung-denn-merz-spricht-sich-gegen-flaechendeckende-maskenpflicht-ab-herbst-aus/28599576.html
tagesspiegel.de/politik/mit-… @Tagesspiegel
Der Minister entblödete sich nicht, auf Twitter eine Hassliste gegen Journalisten (auch meine Wenigkeit) zu teilen:
Der Gesundheitsminister widerspricht sich mal wieder selbst und verwirrt. Nur ein Beispiel: Er behauptet, eine Impfung nach nur drei Monaten sei „medizinisch völlig unsinnig“, stellt aber einen Drei-Monats-Pass vor, der nur gilt, wenn man getestet, genesen oder geimpft ist.