Dies geschah jedoch in einer anderen Infektionslage, noch hauptsächlich unter dem Eindruck der Delta-Variante. Deshalb würde ich heute nicht mehr so entscheiden.
(…)
Mit anderen Worten: Selbst nach dem 15. März – als die einrichtungsbezogene Impfpflicht wirksam wurde – stellt das Bundesverfassungsgericht eine gefährliche Lage fest und sieht dies als Begründung für die Notwendigkeit der Impfpflicht. Die Verfassungsrichter belegen damit jedoch aus Versehen, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht offensichtlich nicht den Zweck erfüllt, weil alle Beteiligten zu diesem Zeitpunkt bereits geimpft sein mussten.