Die Unzufriedenheit mit der Regierung speist sich auch aus einem größer werdenden Veränderungswunsch. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung (55 Prozent, +7 im Vergleich zu Dezember 2024) wünscht sich mittlerweile einen grundlegenden Wandel in Deutschland.
Archiv: Liliput (Deutschland / Germany)
Red lines not red carpets: Why Italy & Germany must support suspending EU-Israel Agreement
(May 11, 2026)
Millions of people around the world are demanding that their leaders act to stop Israel’s violations. Humanity must win.
Sonntagsfrage Bundestagswahl
Wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre …
Söder, ein „Stabilisator der Demokratie“?
Die CSU sei „der größte Stabilitätsanker in diesen wirren Zeiten“, sagte der Ministerpräsident trotz des mauen Abschneidens – auch mit Blick auf die Beliebtheitswerte für Söder selbst. Im Vergleich zu Pandemie-Zeiten sanken seine Zustimmungswerte von 58 Prozent auf zuletzt 27 Prozent im ARD-DeutschlandTrend von April. Sich selbst sieht der Ministerpräsident als eine Mischung aus Manager und „Stabilisator der Demokratie“.
Neue Umfrage: Vertrauen in den Staat auf historischem Tiefpunkt
Nur noch 17 Prozent der Bürger trauen dem Staat zu, seine Aufgaben tatsächlich zu erfüllen und die Probleme zu lösen, und bereits 79 Prozent sind der Ansicht, der Staat sei überfordert – das sind die Ergebnisse der Forsa-Bürgerbefragung im Auftrag des Deutschen Beamtenbundes (dbb).
Der Untertan
»Dieses Buch Heinrich Manns, heute, gottseidank, in aller Hände, ist das Herbarium des deutschen Mannes. Hier ist er ganz: in seiner Sucht zu befehlen und zu gehorchen, in seiner Roheit und in seiner Religiosität, in seiner Erfolgsanbeterei und in seiner namenlosen Zivilfeigheit.« (Kurt Tucholsky)
Ist Verfassungsbruch schon Alltagserscheinung in Deutschland?
Hat das Folgen?
Nein, denn wie gesagt, es gibt keinerlei vorgesehene Sanktionen bei Verstoß einer Regierung gegen das Grundgesetz.
Staatsrechtler zur aufgeschobenen Ministervereidigung: „Merz handelt verfassungswidrig“
Es geht hier immerhin um eine der größten Regierungsumbildungen in der Geschichte der Bundesrepublik. Und da soll es für einen Teil der Abgeordneten nicht möglich sein, für einen Tag aus dem Urlaub zurückzukehren? Unabhängig davon ist diese Norm aber schlicht geltendes Verfassungsrecht und an dieses hat man sich zu halten. Ich finde es schon einigermaßen verstörend, dass diese Frage überhaupt aufgeworfen wird. Wir betreten da gefährliches Terrain, wenn wir verfassungsrechtliche Vorgaben aus Opportunität einfach links liegen lassen.
Bundeskanzler Merz: EU-Israel-Abkommen endlich aussetzen!
Deine Stimme ist wichtig!
Mach Druck auf Bundeskanzler Merz und Außenminister Wadephul. Denn Deutschlands Stimme entscheidet. Ändert die Bundesregierung ihre Haltung, reicht es für einen Mehrheitsbeschluss in Brüssel. Dafür können wir jetzt gemeinsam sorgen.
Bundeswehreinsatz im Roten Meer verlängert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Oktober 2025, den Bundeswehreinsatz im Roten Meer um ein Jahr verlängert. Dazu lag ein Antrag der Bundesregierung für die fortgesetzte Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Operation Eunavfor Aspides zur Abwehr von Angriffen der Huthi-Milizen auf die Schifffahrt im Roten Meer vor (21/1372(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). In namentlicher Abstimmung wurde der Antrag auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses mit 435 Ja-Stimmen bei 69 Gegenstimmen und 77 Enthaltungen angenommen.
Bundestag gibt grünes Licht für Fortführung des Irak-Einsatzes der Bundeswehr
(January 30, 2026)
Die Bundeswehr beteiligt sich seit 2015 am internationalen Anti-IS-Einsatz. Die Mission wird von einer breiten Koalition aus mehr als 70 Ländern getragen – darunter auch Deutschland.
Die Personalobergrenze von 500 deutschen Soldatinnen und Soldaten wird unverändert beibehalten.
Das aktuelle Mandat ist bis zum 31. Januar 2027 verlängert worden.
Haben „Europäische Union“ oder N.A.T.O. die Notstandsgesetze in Deutschland aktiviert?
(December 8, 2016)
Am 30. Mai 1968 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der damaligen „großen Koalition“ das „Siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“. Diese Verfassungsänderungen, die u.a. die Gewaltenteilung für das Grundrecht der Bürger auf Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis aufhob und damit die Grundlage für den jahrzehntelangen Totalausfall der Demokratie und Willkür im geheimdienstlichen Komplex schufen, wurden seinerzeit „Notstandsgesetze“ genannt.
Die eigentlichen Notstandsgesetze aber entstanden erst nach 1968. Über die Jahrzehnte wurden eine bis heute öffentlich nicht bekannte Zahl von ausführenden Gesetzen, Verordnungen bzw „Bestimmungen“ oder „Rechtsvorschriften“ (z.B. Dienstvorschriften in Militär und Geheimdiensten) quasi als juristische „Schläfer“ geschaffen, um „nach Maßgabe“ des neuen Verfassungsartikels 80a im Falle des Falles in Kraft zu treten.
Aber welchen Falles? Und durch wen?
(…)
Ein „internationales Organ“ kann also „im Rahmen eines Bündnisvertrages mit Zustimmung der Bundesregierung“ „Rechtsvorschriften“ unter Bezug auf Grundgesetz Artikel 80a zur Anwendung bringen. Und das selbst unter Umgehung der Feststellung von Verteidigungsfall und Spannungsfall durch den Bundestag.
Wie Absatz 3 Satz 2 von Artikel 80a besagt, müssen diese „Maßnahmen“ von derart in Kraft getretenen Notstandsgesetzen bzw „Rechtsvorschriften“ wieder aufgehoben werden, „wenn der Bundestag es mit der Mehrheit seiner Mitglieder verlangt“.
Was aber, wenn der Bundestag gar nicht weiß, dass solche „Maßnahmen“ überhaupt existieren? Oder nichts vom entsprechenden Beschluss eines „internationalen Organs“ erfahren hat? Oder zumindest die überwältigende Mehrheit der Abgeordneten im Dunkeln gehalten wurde, z.B. von den eingeweihten Fraktionsführungen?
Vorbereitung für den Ausnahmezustand
„Der Zustimmungsfall wird dann relevant, wenn der Bundestag einzelne Regelungen in Kraft setzen will, die im Spannungsfall gelten würden, aber den Spannungsfall insgesamt noch nicht ausrufen will“, sagt Hegemann. Für diese einzelnen Regeln reicht dann wie bei regulären Gesetzen grundsätzlich eine einfache Mehrheit im Parlament.
Das geplante BND-Gesetz formuliert für alle drei Fälle Regeln. Vor allem aber ändert es den Mechanismus, wie der Zustimmungsfall für das BND-Gesetz ausgelöst werden kann. Das soll sich am Zustimmungsfall aus dem Grundgesetz „orientieren“, aber umgeht dabei das Plenum des Bundestags.
An die Stelle eines regulären parlamentarischen Verfahrens soll nämlich ein Vorschlag der Bundesregierung treten, dem das Parlamentarische Kontrollgremium zustimmen müsste. Dann könnten einzelne oder alle Regelungen des Gesetzes zum Spannungs- und Verteidigungsfall „freigeschaltet“ werden. Dass der Bundestag als Ganzes dabei außen vor bliebe, hat noch einen weiteren Effekt: „Eine Veröffentlichung ist nicht vorgesehen.
Nach dem CSD-Anschlag: Polizei findet Bekennervideo auf Handy von Abdul B.
Nach dem Anschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin haben Ermittler auf dem Handy des mutmaßlichen Täters Abdul B. ein Bekennervideo gefunden. Eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft bestätigte einen entsprechenden Bericht der „Bild“. Das Video zeige demnach unter anderem einen Treueschwur auf die Terrororganisation Islamischer Staat (IS).
Ob es sich bei der Person in dem Video sicher um Abdul B. handelt, blieb zunächst offen. Nach Informationen des „Spiegel“ ist der Mann auf dem Video verhüllt, es soll sich aber mutmaßlich um Abdul B. handeln.
(…)
Abdul B. wurde am Sonntag bei einem Polizeieinsatz erschossen.
Wie im Gangster-Film: Firma will Überwachungskameras für Geheimdienste manipulieren
(December 29, 2022)
Auch mit Deutschland soll es zumindest Gespräche gegeben haben, geht aus den Haaretz vorliegenden Dokumenten hervor. Neben den USA und Australien soll es zudem Kontakt mit Singapur gegeben haben, einem nicht-demokratischen Staat. Ob die Länder tatsächlich Produkte von Toka einsetzen, ist nicht bekannt.
Der Markt für vernetzte Geräte wie Videokameras, Kühlschränke und Autos wächst seit Jahren kontinuierlich an.
Schwarz-Grün will dich beim Autofahren filmen
(July 24, 2026)
Die schwarz-grüne Regierungskoalition von Schleswig-Holstein treibt gerade ein Polizeigesetz durch den Landtag, das massive neue Befugnisse mit sich bringt: automatisierte Datenanalyse nach Palantir-Art sowie Videoüberwachung, die selbstständig Gesichter erkennt, Verhalten bewertet und Menschen über das Kameranetzwerk verfolgt. Gerade wartet der Innenausschuss des Landtages auf die schriftlichen Stellungnahmen von Expert*innen dazu.
Die Regierungskoalition nutzte die Zeit, um das Polizeigesetz noch einmal deutlich zu verschärfen. Mit einem Änderungsantrag will sie dem Gesetz weitere Befugnisse hinzufügen.
Demnach soll die Polizei von Schleswig-Holstein künftig in fahrende Autos filmen dürfen. Dabei soll Videoauswertungssoftware zum Einsatz kommen, die automatisch detektiert, ob die Autofahrenden elektronische Geräte in der Hand halten.
Anschlag auf den CSD: Dobrindt stuft Tat als „islamistischen Terroranschlag“ ein
Am Sonntagnachmittag trat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt vor die Presse und stufte die Tat als „islamistischen Terroranschlag“ ein. Auch die Ermittler gehen von einem islamistischen Terroranschlag aus.
Laut CSU-Chef Markus Söder zielte der Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland. „Er ist auch ein bewusster Anschlag auf die Freiheitsidee unseres Landes. Und deswegen muss auch mit aller Härte dagegen vorgegangen werden“, sagte der bayerische Ministerpräsident im ZDF-Sommerinterview.
Eine Tote und Verletzte bei CSD in Berlin: Verdächtiger soll zu islamistischer Szene gehören
Ein Autofahrer hatte laut Polizei kurz vor 22.00 Uhr gestern Abend im Bereich des Tiergartens in der Nähe des Potsdamer Platzes Menschen angefahren. Der CSD wurde daraufhin abgebrochen. Ein Augenzeuge sagte der Nachrichtenagentur AFP, ein Lieferwagen sei mit hoher Geschwindigkeit von der Lennéstraße in den Tiergarten abgebogen.
Die Nachrichtenagentur dpa meldete, ein weißer Wagen sei gegen 22.00 Uhr am Ahornsteig parallel zur Lennéstraße gefahren. Dort habe er mehrere Menschen angefahren, bevor er mit einem Baum kollidierte. Der Fahrer habe das Fahrzeug verlassen und sich in unbekannte Richtung entfernt. Laut jüngsten Angaben der Polizei soll es sich um einen Pkw oder Minivan handeln. Menschen sollen auch durch Stiche verletzt worden sein.
Angriff beim Berliner CSD: So schildern Polizei und Feuerwehr die Nacht im Tiergarten
„Die alles entscheidende Frage, die uns momentan umtreibt, ist: Wer war das und wie hat er das geschafft, hier reinzukommen?“
Florian Nath, Pressesprecher der Berliner Polizei
Auch das Motiv sei bislang unklar.
Polizeisprecher: „akribische“ Sicherheitsvorbereitungen
„Wir sind alle ziemlich betroffen hier“, sagte Nath. „Wir haben dieses Event zusammen mit dem Veranstalter akribisch vorbereitet. Wir haben unglaublich viele Kräfte im Einsatz.“ Damit Fahrzeuge nicht auf das Veranstaltungsgelände fahren können, seien umfangreiche Zufahrtssperren eingerichtet worden.
Der Täter müsse an einer noch unbekannten Stelle unbemerkt in den Tiergarten gefahren sein. Nun werde untersucht, wie das Fahrzeug auf das Gelände kam, warum der Fahrzeugführer die Menschen anfuhr und vor allem, wo dieser nun ist.
Beihilfe zum Angriffskrieg
Die Auffassung, dies habe keine Folgen, ist laut Michael Riegner, Professor für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Erfurt und Direktor der dortigen Global Justice Clinic, nicht haltbar. Es sei unzulässig, Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes auf die Bundeswehr zu beschränken, urteilt Riegner. In dem Paragraph heißt es, „Handlungen, die geeignet sind …, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten“, seien „unter Strafe zu stellen“. Wer die Führung eines Angriffskriegs ermögliche, leiste „Beihilfe“, konstatiert Riegner.[11] Es könne kein Zweifel daran bestehen, dass dies auch im Fall der Vorbereitung eines Angriffskrieges durch Streitkräfte eines Drittstaates gelte, etwa durch die Streitkräfte der USA.
Angriffskrieg der USA – wieder Beihilfe durch Deutschland 24. Juli (Ticker 13:00 Uhr)
German-foreign-policy meldet: „Die USA nutzen für die Verstärkung ihrer Luftwaffenpräsenz in Mittelost zur Ausweitung des Irankriegs erneut Infrastruktur in Deutschland. Dass Berlin derlei zulässt, erfüllt laut Juristen den Tatbestand der Beihilfe zum Angriffskrieg.“ Über die Ereignisse der Nacht und des Tages informiert dieser Ticker.
Iran-Krieg: Auch während Kriegs Rüstungsexporte nach Israel genehmigt
(April 16, 2026)
Die Bundesregierung hat auch in den ersten Wochen des Iran-Kriegs Rüstungsexporte nach Israel genehmigt – allerdings in verhältnismäßig geringem Umfang. Vom 28. Februar, dem Tag des Angriffs israelischer und US-amerikanischer Streitkräfte auf den Iran, bis zum 27. März gab die schwarz-rote Regierung grünes Licht für Ausfuhren im Wert von 6,6 Millionen Euro, wie aus Antworten des Bundeswirtschaftsministeriums auf mehrere Anfragen des Linken-Abgeordneten Ulrich Thoden hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen.
Trump says Germany helping with Iran strikes in meeting with Merz at White House
(March 3, 2026)
US President Donald Trump welcomed German Chancellor Friedrich Merz to the White House on Tuesday, thanking Berlin for granting US forces access to military bases in the expanding war against Iran and drawing a sharp contrast with Britain and Spain.
(…)
Merz said Germany and the United States shared a desire to get rid of Iran‘s current regime and said he would discuss with Trump what happened once the military operation ended.
Wieder deutsche Waffen für Israel: Bundesregierung hebt Teil-Exportstopp auf
(November 17, 2025)
Nach rund drei Monaten hebt die Bundesregierung die Einschränkung von Waffenexporten nach Israel wieder auf. Ab dem 24. November sollen sämtliche Rüstungsexporte nach Israel wieder möglich sein, sagte ein Regierungssprecher am Montag in Berlin. Der wichtigste Grund für die Entscheidung sei, dass der am 10. Oktober in Kraft getretene Waffenstillstand in Gaza weiterhin halte.
Sonntagsfrage Bundestagswahl
Wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre …
EU/Israel: Bloc’s consistent failure to suspend Association Agreement should spur member states to take unilateral action
(July 13, 2026)
“It’s beyond shameful that a majority of EU member states, led by Germany and Italy, continue to block the suspension of the EU-Israel Association Agreement. Countries committed to uphold international law must not remain silent while others actively undermine the very principles they claim to defend.
(…)
“In the pages of history, there will be a clear distinction between those who failed to act in the face of Israel’s genocide against Palestinians in Gaza and those who stood up for humanity.”
Sonntagsfrage Bundestagswahl
Wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre …
DER MOLOCH (II): Direktive, Direktive über alles? Das Urteil aus Karlsruhe
(March 3, 2010)
Aus Brüssel heraus vollzieht sich die epochale Transformation von Staatsgebilden eines Kontinents zu einer sich selbst begründenden Plutokratie, in einer wunderbaren Welt der Supranationalisten. Über einen Baustein in diesem epischen, imperialen Konstrukt, entschied gestern nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es entschied, dass die „Vorratsdatenspeicherung“, die flächendeckende, anlasslose Telekommunikationsüberwachung der Bevölkerung, vereinbar sei mit dem Grundgesetz. So umging das oberste Gremium der Republik einen offiziellen Staatsstreich: die Aufhebung des Grundgesetzes als Verfassung und dessen Unterordnung unter „europäisches Recht“, mithin die Erklärung der Bundesrepublik als Bundesstaat der „Europäischen Union“.
DER MOLOCH
(February 7, 2010)
Radio Utopie kann und will hier Anhängern der „Europäischen Union“ keine vollständige Erklärung ihres irrationalen Wunsches nach einem Ende von Demokratie, Gewaltenteilung und Souveränität des eigenen Staates liefern. Um aber die üblichen Argumente hinsichtlich eines vermeintlich „parlamentarischen“ Ablaufs der „EU-Gesetzgebung“ zu widerlegen, hier noch die Hinweise, die sich theoretisch jeder selbst zusammensuchen könnte, wenn Er oder Sie es denn wollte.
Im oben erwähnten „Vertrag über die Handlungsweise der Europäischen Union“ (1) heisst es in Artikel 294, Absatz 1:
„Wird in den Verträgen hinsichtlich der Annahme eines Rechtsakts auf das ordentliche Gesetzgebungsverfahren Bezug genommen, so gilt das nachstehende Verfahren.“
Nun müsste man zuerst wissen, was exakt passiert, wenn in den Verträgen nicht auf das ordentliche Gesetzgebungsverfahren Bezug genommen wird. Aber zuerst zu diesem Fall:
Im Rahmen der „ordentlichen Gesetzgebung“ hat das EU-Parlament, in der Tat, in zweiter Lesung mit der absoluten Mehrheit ihrer Mitglieder das Recht, Rechtsakte abzulehnen.
Leider können abgelehnte Rechtsakte durch die Räte einfach wieder vorgelegt werden – wenn sie „grundlegend überarbeitet“ wurden. Auch muss man sich vor Augen führen, was das heisst: die absolute Mehrheit der Mitglieder. Wie wir alle wissen (wenn wir mal EU-Parlament gucken), ist es schwierig, auch nur eine Anwesenheit der absoluten Mehrheit der Mitglieder des EU-„Parlamentes“ zu erreichen. Wer jetzt im Ernst glaubt, die Haltung der muskelbepackten, vollmotivierten Mitglieder des Abschiebebahnhofs staatlicher Parlamente in Straßburg würden sich zur Ablehnung eines Rechtsaktes der Räte in Brüssel hinreissen lassen, der ihnen nach Überarbeitung sowieso wieder vorgelegt werden kann, ist entweder sehr gutgläubig, oder hat keine Ahnung vom praktischen parlamentarischen Ablauf und politischen Prozessen.
(…)
Was aber ist ein „Gesetzgeber“ für die Menschen, wenn er nicht durch sie gewählt wurde und sie ihn nicht abwählen, loswerden, ja seine Entscheidungen nicht einmal beeinflussen können? Was unterscheidet ihn von einem ganz normalen Chef, einem Gutsherren, einem Diktator, einem Vorgesetzten, von dem man seine Befehle bekommt?
Die Antwort ist einfach: nichts.
Der Moloch „Europäische Union“ macht es möglich, durch einfache Ernennung zum „Hauptmann von Brüssel“ über eine halbe Milliarde Menschen zu werden.
Mehr als 167.000 Unterschriften gegen das Überwachungspaket
Vor fast leeren Reihen hielten die Abgeordneten am Mittwoch ihre Reden zu den Entwürfen.
Meinungsfreiheit: Die Normalisierung des Autoritären
Fast wäre man versucht zu sagen: Was waren das für Zeiten, als Meinungsabweichler nur als „Verschwörungstheoretiker“ öffentlich diffamiert wurden! Im Vergleich zu dem, was heute passiert, waren diese Zeiten geradezu harmlos – könnte man meinen. Doch harmlos waren schon die Übergriffe nur mit Worten nie. Das Feuer war bereits zu sehen.
Und heute? Wer die falsche Meinung vertritt, wird von Medien nach wie vor als „umstritten“ oder als „rechts“ bezeichnet mit dem Ziel: mundtot machen. Zum Schweigen bringen.
Doch längst passiert mehr.
Was wir erleben, hat mit dem Geist der Demokratie nichts mehr zu tun. Vielmehr weht der Wind des Autoritären und zunehmend des Totalitären durch die Republik.
Hans-Eckardt Wenzel: Der schleichende Staatsstreich im Westen
(July 4, 2026)
Ein weiteres zentrales Element ist die systematische Spaltung der Gesellschaft. Während der Pandemie wurde die Bevölkerung in „gehorsam“ und „ungehorsam“ geteilt – eine Spaltung, die bis heute nachwirkt. Dieselbe Technik wird nun auf die Frage nach Krieg und Frieden angewendet. Wer Verhandlungen fordert oder die offizielle Darstellung hinterfragt, riskiert, als „Feindbegünstiger“ oder unzuverlässig eingestuft zu werden.
Das Ergebnis ist ein permanenter Staatsstreich, der sich vor aller Augen abspielt, doch für eine Bevölkerung, die darauf trainiert ist, ihn nicht zu sehen, unsichtbar bleibt. Es gibt eine weit verbreitete Selbstzensur. Viele Menschen schweigen, obwohl sie intern andere Positionen vertreten. Wenzel beschreibt eine Gesellschaft, die gelernt hat, Schweigen mit Stabilität zu verwechseln und Widerstand als größere Gefahr zu betrachten als die bestehenden Zustände.
Exclusive: ICC bureau changes rules to lower threshold for Khan‘s removal
Previously, the procedure was expected to consist of a two-stage vote in which members would first vote on whether misconduct had occurred and its gravity, with a second vote on removal triggered only if they found „serious misconduct.“
The ASP, which is made up of diplomatic representatives from the international court‘s 125 member states, is due to vote on Khan‘s future at the United Nations‘ headquarters in New York City on 24 July.
It comes after the bureau, a body of diplomats from 21 member states, determined by a two-thirds majority last month that Khan had committed „serious misconduct.“
This was despite a judicial panel, appointed by the bureau to review the findings of a United Nations investigation into complaints against Khan, concluding that the evidence against him was insufficient to establish any level of misconduct.
Red lines not red carpets: Why Italy & Germany must support suspending EU-Israel Agreement
(May 11, 2026)
Millions of people around the world are demanding that their leaders act to stop Israel’s violations. Humanity must win.