(October 23, 2026)
Archiv: gangs will be gangs
Mais câest complĂštement surrĂ©aliste, ce qui se passe !
(October 19, 2026)
Israel‘s election is near, and I dare to hope for a future without Netanyahu
For a glimpse of the political culture I hope we can leave behind, consider the case of Ofer Winter, a former senior Israeli military commander who has found himself at odds with Netanyahu and his political allies. Winter is now complaining that they are treating him in ways he recognizes from stories about the mafia.
To that, I have only one response: Welcome to the club.
Urteil vom 27. Februar 2008
Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems ĂŒberwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur zulĂ€ssig, wenn tatsĂ€chliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr fĂŒr ein ĂŒberragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Ăberragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche GĂŒter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berĂŒhrt. Die MaĂnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lĂ€sst, dass die Gefahr in nĂ€herer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr fĂŒr das ĂŒberragend wichtige Rechtsgut hinweisen.
Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems ist grundsÀtzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen.
(…)
Das Schutzgut dieses Grundrechts ist die rĂ€umliche SphĂ€re, in der sich das Privatleben entfaltet (vgl. BVerfGE 89, 1 <12>; 103, 142 <150 f.>). Neben Privatwohnungen fallen auch Betriebs- und GeschĂ€ftsrĂ€ume in den Schutzbereich des Art. 13 GG (vgl. BVerfGE 32, 54 <69 ff.>; 44, 353 <371>; 76, 83 <88>; 96, 44 <51>). Dabei erschöpft sich der Grundrechtsschutz nicht in der Abwehr eines körperlichen Eindringens in die Wohnung. Als Eingriff in Art. 13 GG sind auch MaĂnahmen anzusehen, durch die staatliche Stellen sich mit besonderen Hilfsmitteln einen Einblick in VorgĂ€nge innerhalb der Wohnung verschaffen, die der natĂŒrlichen Wahrnehmung von auĂerhalb des geschĂŒtzten Bereichs entzogen sind. Dazu gehören nicht nur die akustische oder optische WohnraumĂŒberwachung (vgl. BVerfGE 109, 279 <309, 327>), sondern ebenfalls etwa die Messung elektromagnetischer Abstrahlungen, mit der die Nutzung eines informationstechnischen Systems in der Wohnung ĂŒberwacht werden kann. Das kann auch ein System betreffen, das offline arbeitet.
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DarĂŒber hinaus kann eine staatliche MaĂnahme, die mit dem heimlichen technischen Zugriff auf ein informationstechnisches System im Zusammenhang steht, an Art. 13 Abs. 1 GG zu messen sein, so beispielsweise, wenn und soweit Mitarbeiter der Ermittlungsbehörde in eine als Wohnung geschĂŒtzte RĂ€umlichkeit eindringen, um ein dort befindliches informationstechnisches System physisch zu manipulieren. Ein weiterer Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 1 GG ist die Infiltration eines informationstechnischen Systems, das sich in einer Wohnung befindet, um mit Hilfe dessen bestimmte VorgĂ€nge innerhalb der Wohnung zu ĂŒberwachen, etwa indem die an das System angeschlossenen PeripheriegerĂ€te wie ein Mikrofon oder eine Kamera dazu genutzt werden.
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Art. 13 Abs. 1 GG vermittelt dem Einzelnen allerdings keinen generellen, von den ZugriffsmodalitĂ€ten unabhĂ€ngigen Schutz gegen die Infiltration seines informationstechnischen Systems, auch wenn sich dieses System in einer Wohnung befindet (vgl. etwa Beulke/Meininghaus, StV 2007, S. 63 <64>; Gercke, CR 2007, S. 245 <250>; Schlegel, GA 2007, S. 648 <654 ff.>; a.A. etwa Buermeyer, HRRS 2007, S. 392 <395 ff.>; Rux, JZ 2007, S. 285 <292 ff.>; Schaar/Landwehr, K&R 2007, S. 202 <204>). Denn der Eingriff kann unabhĂ€ngig vom Standort erfolgen, so dass ein raumbezogener Schutz nicht in der Lage ist, die spezifische GefĂ€hrdung des informationstechnischen Systems abzuwehren. Soweit die Infiltration die Verbindung des betroffenen Rechners zu einem Rechnernetzwerk ausnutzt, lĂ€sst sie die durch die Abgrenzung der Wohnung vermittelte rĂ€umliche PrivatsphĂ€re unberĂŒhrt. Der Standort des Systems wird in vielen FĂ€llen fĂŒr die ErmittlungsmaĂnahme ohne Belang und oftmals fĂŒr die Behörde nicht einmal erkennbar sein. Dies gilt insbesondere fĂŒr mobile informationstechnische Systeme wie etwa Laptops, Personal Digital Assistants (PDAs) oder Mobiltelefone.
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Art. 13 Abs. 1 GG schĂŒtzt zudem nicht gegen die durch die Infiltration des Systems ermöglichte Erhebung von Daten, die sich im Arbeitsspeicher oder auf den Speichermedien eines informationstechnischen Systems befinden, das in einer Wohnung steht (vgl. zum gleichlĂ€ufigen VerhĂ€ltnis von Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme BVerfGE 113, 29 <45>).
Karlsruhe erlaubt PrĂ€ventiv-Spionage und TotalĂŒberwachung Einzelner
(Februar 27, 2008)
Karlsruhe: Die Salamitaktik der Polizeistaatler ist heute im Grundsatz aufgegangen. Das Bundesverfassungsgericht hat heute zwar das NRW-Verfassungsschutzgesetz gekippt und ein neues Grundrecht auf âGewĂ€hrleistung der Vertraulichkeit und IntegritĂ€t informationstechnischer Systemeâ geschaffen. Das zĂ€hlt aber nicht, wenn Exekutivbehörden âtatsĂ€chliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahrâ haben.
Und:âDie MaĂnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lĂ€sst, dass die Gefahr in nĂ€herer Zukunft eintrittâ.
Kidnapping Suspects Conducted Year-long Surveillance in Southern Denmark, Court Hears
(February 6, 2026)
The individual identified as the leader of the operation, a 68-year-old executive of an Israeli security firm, described in court the use of advanced monitoring techniques targeting the home of the children‘s father, Stephan Hensel.
According to court testimony, the surveillance extended beyond simple observation. The suspects allegedly installed electronic devices in the vicinity of the property as early as a year before forcibly retrieving the children. The objective of these actions was to gather information pertinent to an ongoing custody dispute between the parents.
The monitoring reportedly included both visual surveillance and attempts to intercept digital communications. The court heard that the suspects sought unauthorized access to the Hensel family‘s home network, aiming to monitor and potentially listen in on electronic traffic within the household. Despite efforts to extract information, including partial decryption of passwords, the surveillance team was unable to fully access the family‘s data.
âąMax Blumenthal highlights former BND chief August Hanningâs Israeli intelligence connections …
…amid his arrest for treasonous espionage, noting Hanning introduced heiress Christina Block to CGI Groupâled by ex-Shin Bet chief Yaakov Periâto abduct her children from her ex-husband in Denmark and allegedly plant fake child abuse images.
âąHanning, who served on the board of another Israeli firm, faces charges including passing ~2,000 classified BND documents on Iranâs nuclear program and Russian forces; prosecutors confirmed the foreign service analysis was not for Russia, with the probe triggered by evidence from the Block kidnapping investigation.
âąThe October 6, 2026 arrests of Hanning and ex-BND employee Manfred D. stem from a Hamburg search in the Block case that uncovered unauthorized classified materials dating to 2022, years after Hanning left office.
Ex-Shin Bet chief involved in plot to kidnap German heiressâs children: Israeli media
(September 7, 2025)
The report said that the kidnappers âhit the father and dragged his 10-year-old son and 13-year-old daughter into a forest and through a stream before putting them into a car.â
âThe childrenâs mouths were taped shut and one of them was tied up. It was also claimed that the kidnappers threatened to kill the children if they made noise,“ it added.
According to Haaretz, one of the hijackers, an Israeli, was arrested in the Greek Cypriot Administration, and extradited to Germany, where he is currently on trial.
Two other Israelis suspected of involvement have fled Germany, the daily reported.
Perry, 81, told the German court he âwould agree to testify about Hanningâs role in the case if he was granted confidentiality.â
German heiress trial to be held behind closed doors amid concerns over German-Israeli relations
(October 19, 2025)
Judges reportedly warned that revealing further details could harm Germanyâs security interests, prompting the decision to exclude the public and media from further sessions.
The court noted that the case now extends beyond a private family dispute and could affect diplomatic relations between Germany and Israel. Officials also discussed transferring elements of the file to national security authorities, though proceedings remain within the jurisdiction of the Hamburg court.
Management Team of When Group
WHEN Group is led by a management team and advisory board of cybersecurity experts that includes the former directors of Israelâs Mossad and Germanyâs BND, The Former legendary CEO of Nice Systems Ltd Doctors and Lawyers.
Marc Henrichmann, CDU/Vorsitzender Parlamentarisches Kontrollgremium, zur Festnahme von Hanning
tagesthemen, Das Erste, 06.10.2026 âą 22:15 Uhr
70 Jahre BND 2026: Marc Henrichmann, MdB und PKGr-Vorsitzender
(February 9, 2026)
Durchsuchungen bei Sicherheitsunternehmen EheÂmaÂliger BND-PrĂ€ÂsiÂdent in Block-VerÂfahren verÂsÂtrickt?
(September 16, 2025)
AuĂerdem sollen Hanning und sein GeschĂ€ftspartner gemeinsam mit Block geplant haben, „den Kindesvater und dessen familienrechtlichen Beistand durch wahrheitswidrige VorwuÌrfe aus dem Bereich der PaÌdophilie zu diskreditieren.“ Hierzu soll nach Erkenntnissen der GenStA eine Festplatte mit weit uÌber 500 kinderpornografischen Bild- und Videodateien auf dessen WohngelaÌnde platziert worden sein. Ein israelisches Sicherheitsunternehmen habe diese Festplatte beschafft.
(…)
Das israelische Sicherheitsunternehmen steht wiederum im Verdacht, die Kinder in der Silvesternacht 2023/2024 aus DĂ€nemark entfĂŒhrt zu haben. Wegen dieser VorwĂŒrfe findet derzeit das Strafverfahren vor dem Landgericht Hamburg statt.
Diese Geheimdienstreform betrifft uns alle
Die Geheimdienstreform betrifft Ărzt:innen und ihre Patient:innen. Sie schrĂ€nkt die Vertraulichkeit im Behandlungszimmer ein.
(…)
Die Geheimdienstreform betrifft Journalist:innen und ihre Quellen. Sie höhlt die Grundlagen der journalistischen Arbeit aus.
(…)
Die Geheimdienstreform betrifft Klimaaktivistinnen und Sitzblockierer. Sie geraten schneller ins Visier der Dienste.
(…)
Die Geheimdienstreform betrifft AutowerkstĂ€tten. Deren Mitarbeitende werden zu ErfĂŒllungsgehilf:innen der Dienste.
Die geplanten Gesetze verpflichten jede Menge private Akteure, den deutschen Geheimdiensten zuzuarbeiten. Neben Anbietern von digitalen Diensten und Telekommunikation sind hier auch explizit AutowerkstÀtten und Kfz-Hersteller erwÀhnt.
(…)
Die Geheimdienstreform betrifft dich, wenn du durch ein Einkaufszentrum lĂ€ufst. Denn die Dienste könnten dich kĂŒnftig dabei beobachten.
(…)
Die Geheimdienstreform betrifft alle, die das Internet nutzen. Denn der BND darf faktisch alle ĂŒbertragenen Daten abschnorcheln und durchsuchen.
BND und Verfassungsschutz: So weit sollen die Befugnisse der Nachrichtendienste reichen
(September 24, 2026)
Zudem werden Analyse- und Ăberwachungsbefugnisse ausgebaut, beispielsweise mit Blick auf den Einsatz kĂŒnstlicher Intelligenz, Speicherfristen oder die Ăbermittlung von Informationen an andere Behörden.
(…)
Im Fall des BND heiĂt es im Entwurf, er soll bei einer „spezifischen GefĂ€hrdungslage“ auf Ziele „einwirken“ dĂŒrfen. Gemeint sind beispielsweise Hackbacks, also Gegenangriffe im Netz oder Manipulationen von Bauteilen.
Im Fall des Verfassungsschutzes sind einige konkrete MaĂnahmen bereits im Entwurf aufgezĂ€hlt, etwa das „VerfĂ€lschen“ von Informationen oder die BeeintrĂ€chtigung von „Tatmitteln“.
Warum der VerÂfasÂsungsÂschutz schon jetzt heimÂlich in WohÂnungen einÂbÂreÂchen darf
(August 24, 2026)
Die aktuelle Aufregung ĂŒbersieht, dass die heimlichen Betretungsbefugnisse nicht neu sind â sondern lĂ€ngst RealitĂ€t. Mitarbeiter des Landesverfassungsschutzes dĂŒrfen in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz heimlich in Wohnungen einbrechen. So sehen es die dortigen Landesgesetze vor. In Bayern gilt das schon seit 2016.
(…)
Das Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz darf seit einer Reform der Sicherheitsgesetze nach 9/11 im Jahr 2002 heimlich WohnrĂ€ume ĂŒberwachen. Zwar steht nicht im Gesetz, dass der Verfassungsschutz dafĂŒr auch einbrechen darf, um heimlich Technik anzubringen. Allerdings wird das in der rechtlichen Kommentierung zu § 9 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes vorausgesetzt. Der notwendige Einbruch soll also schlicht mitgemeint sein.
Neues Bundespolizeigesetz: Der Bundestag hat das Zeitalter der automatisierten Ăberwachung eingelĂ€utet
(July 10, 2026)
2016 hatte das Bundesverfassungsgericht wesentliche Teile des BKA-Gesetzes fĂŒr verfassungswidrig erklĂ€rt. Heimliche Ăberwachung darf nur in engen Grenzen stattfinden, so der Tenor. Da sich viele Regelungen aus dem BKA-Gesetz auch im Bundespolizeigesetz fanden, wurde auch dessen EntschĂ€rfung notwendig. Und aus dieser EntschĂ€rfung ist nun eine VerschĂ€rfung und damit der Beginn einer neuen Ăra der Kontrolle geworden.
F-35 fĂŒr die Bundeswehr: Was der Jet kann â und was er kostet
Boris Pistorius scheint mit dem Verlauf seiner US-Reise zufrieden zu sein. Erst vereinbart der SPD-Verteidigungsminister mit seinem amerikanischen Kollegen Pete Hegseth, bei RĂŒstungsprojekten noch stĂ€rker zusammenzuarbeiten. Keine SelbstverstĂ€ndlichkeit angesichts wachsender Zweifel an der BĂŒndnistreue der Trump-Regierung. Und nun wird der erste F-35-Jet an die Bundeswehr ĂŒbergeben.
Report: Netanyahu Says 9/11 Terror Attacks Good for Israel
(April 16, 2008)
„We are benefiting from one thing, and that is the attack on the Twin Towers and Pentagon, and the American struggle in Iraq,“ Ma‘ariv quoted the former prime minister as saying. He reportedly added that these events „swung American public opinion in our favor.“
Netanyahu reportedly made the comments during a conference at Bar-Ilan University on the division of Jerusalem as part of a peace deal with the Palestinians.
A DAY OF TERROR: THE ISRAELIS; Spilled Blood Is Seen as Bond That Draws 2 Nations Closer
(12. September 2001)
Asked tonight what the attack meant for relations between the United States and Israel, Benjamin Netanyahu, the former prime minister, replied, “It‘s very good.“ Then he edited himself: “Well, not very good, but it will generate immediate sympathy.“ He predicted that the attack would “strengthen the bond between our two peoples, because we‘ve experienced terror over so many decades, but the United States has now experienced a massive hemorrhaging of terror.“
September 11, 2001: Former Israeli Prime Minister Netanyahu: 9/11 Very Good for Israeli-US Relations
Former Israeli Prime Minister Benjamin Netanyahu, when asked what the 9/11 attacks means for relations between the US and Israel, replies, âItâs very good.â Then he edits himself: âWell, not very good, but it will generate immediate sympathy.â [New York Times, 9/12/2001]
A week later, the Village Voice states, âFrom national networks to small-town newspapers, the view that Americaâs terrible taste of terrorism will finally do away with even modest calls for the restraint of Israelâs military attacks on Palestinian towns has become an instant, unshakable axiom.⊠Now, support for Israel in America is officially absolute, and Palestinians are cast once again as players in a global terrorist conspiracy.â
#362 Die Freimaurer Leaks. âUnter BrĂŒdernâ â mit Peter Gnaiger
Aug 22, 2026 Die Dunkelkammer â Der Investigativ-Podcast
Von Michael Nikbakhsh. In dieser Ausgabe der Dunkelkammer stellt der Journalist und âSNâ-Redakteur Peter Gnaiger (der zudem mein Cousin ist) sein neues Buch âUnter BrĂŒdern – Die Freimaurer Leaksâ vor, das im Herbst in unserem Verlag Edition Lauter erscheint. Peter war 15 Jahre lang Mitglied einer Salzburger Loge, er ehe Gegenstand eines kafkaeskes âFreimaurer-Gerichtsverfahrensâ wurde und den MĂ€nnerbund schlieĂlich verlieĂ. // Die Dunkelkammer ist ein StĂŒck Pressefreiheit.
Freimaurer-Leaks: Rituale, Seilschaften und ein Wiener BĂŒrgermeister, der nichts weiĂ
(September 4, 2026)
Zwei aktuelle Videos beleuchten eines der brisantesten Themen, ĂŒber das besonders ungern berichtet wird: die österreichische Freimaurerei und ihre politischen HintergrĂŒnde.
Es sind zwei aktuelle Videos aus unterschiedlichen Ecken. Im Podcast âDie Dunkelkammerâ (#362) spricht Mainstream-Journalist Michael Nikbakhsh mit seinem Cousin, dem Journalisten und Freimaurer-Aussteiger Peter Gnaiger. Zugleich verarbeitet die Satiresendung âAlles Gute Ăsterreichâ eines alternativmedialen Kanals das Thema.
Warum der VerÂfasÂsungsÂschutz schon jetzt heimÂlich in WohÂnungen einÂbÂreÂchen darf
(August 24, 2026)
Die aktuelle Aufregung ĂŒbersieht, dass die heimlichen Betretungsbefugnisse nicht neu sind â sondern lĂ€ngst RealitĂ€t. Mitarbeiter des Landesverfassungsschutzes dĂŒrfen in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz heimlich in Wohnungen einbrechen. So sehen es die dortigen Landesgesetze vor. In Bayern gilt das schon seit 2016.
(…)
Das Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz darf seit einer Reform der Sicherheitsgesetze nach 9/11 im Jahr 2002 heimlich WohnrĂ€ume ĂŒberwachen. Zwar steht nicht im Gesetz, dass der Verfassungsschutz dafĂŒr auch einbrechen darf, um heimlich Technik anzubringen. Allerdings wird das in der rechtlichen Kommentierung zu § 9 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes vorausgesetzt. Der notwendige Einbruch soll also schlicht mitgemeint sein.
Vorgehen gegen IStGH: USA sanktionieren PrÀsidentin des Strafgerichtshofs
Rubio begrĂŒndete den Schritt damit, dass die beiden Juristen an BemĂŒhungen des Gerichts beteiligt gewesen seien, gegen Regierungsvertreter von Staaten zu ermitteln, die dessen ZustĂ€ndigkeit nicht anerkennen. Zu diesen Staaten zĂ€hlen neben den USA auch Israel und Russland.
Medienschau: Geheimpolizei? Gut!
Verfassungsschutz (VS) und BND sollen per Gesetz Polizeibefugnisse erhalten, beschloss das Kabinett am Mittwoch. Was die Dienste bisher einfach so oder mit Amtshilfe erledigt haben, erhĂ€lt nun LegalisierungstĂŒnche. Der Devise, alles dem Krieg gegen Russland und der AufrĂŒstung unterzuordnen, stimmen die meisten Kommentatoren zu. Sie finden offenbar auch, dass Friedensfreunde, also Staatsfeinde, mehr bekĂ€mpft werden mĂŒssen.
Redakteure deutscher BĂŒrgermedien finden jedenfalls mehrheitlich eine angriffslustige deutsche Geheimpolizei gut.
RĂŒckkehr der Gestapo? Deutschland reiĂt die Trennmauer zwischen Polizei und Geheimdiensten ein
Mehrere Politiker nutzten den Leipziger Drohnenvorfall fĂŒr weitere Forderungen: Schleswig-Holsteins MinisterprĂ€sident Daniel GĂŒnther (CDU) will die Verfassung Ă€ndern, um BundeswehreinsĂ€tze im Inneren zur Drohnenabwehr zu ermöglichen; der Verteidigungsausschussvorsitzende Thomas Röwekamp (CDU) fordert eine Zentralisierung der Luftsicherheit bei der Bundespolizei. Rheinmetall-Chef Armin Papperger kĂŒndigte an, gemeinsam mit der Deutschen Telekom Mobilfunkmasten zur DrohnenfrĂŒherkennung zu nutzen.
Der WSWS-Autor Peter Schwarz sieht in dem Gesetzespaket keine Reaktion auf reale âhybride Bedrohungenâ, sondern die gezielte Vorbereitung eines Polizeistaats, der die wachsende Opposition gegen AufrĂŒstung und Sozialabbau im Inneren unterdrĂŒcken soll â mit stillschweigender oder offener UnterstĂŒtzung aller Bundestagsparteien.
Geheimdienstreform: Geschichtsvergessen und gefÀhrlich
(August 12, 2026)
Diese Reform ist ĂŒberfĂ€llig. Zu lange haben Verfassungsschutz und BND auf rechtlich fragwĂŒrdiger Grundlage operiert. Das hatte auch das Bundesverfassungsgericht kritisiert und dem Bundestag bis Ende dieses Jahres Zeit gegeben, um etwa die Kontrolle des BND zu verbessern.
Die Regierung folgt der Forderung aus Karlsruhe â und schieĂt weit am Ziel vorbei. In ihrem rund 730-seitigen Gesetzentwurf legt sie dar, wie âechteâ Geheimdienstarbeit und deren Kontrolle kĂŒnftig aussehen soll. Gleichzeitig nutzt sie die RĂŒge der Karlsruher Richter:innen dazu, um Grundprinzipien der bundesdeutschen Nachkriegsdemokratie auf den Kopf zu stellen.