Auf einen Blick
– Mit dem Merz-Paket (18.03.2025) beschloss der Bundestag KreditermĂ€chtigungen von rund 900 Milliarden Euro â aufgeteilt in 500 Mrd. fĂŒr Infrastruktur/Klima (SVIK) und rund 400 Mrd. fĂŒr Verteidigung. Das Paket erforderte eine GrundgesetzĂ€nderung.
– Sondervermögen können die verfassungsrechtliche Schuldenbremse legal umgehen, wenn sie im Grundgesetz verankert sind. Ohne Verfassungsrang verbrauchen sie den regulĂ€ren Verschuldungsspielraum.
– Aktuell gibt es 27 Sondervermögen des Bundes. Die bekanntesten und volumenmĂ€Ăig gröĂten sind SVIK (500 Mrd.), das Sondervermögen Bundeswehr (100 Mrd.) und der Klima- und Transformationsfonds.
(…)
Die entscheidende Eigenschaft eines Sondervermögens ist, dass es Ausgaben und Schulden aus dem sichtbaren Bundeshaushalt herauslöst. Das Bundesfinanzministerium kann damit Kreditaufnahmen tĂ€tigen, die im regulĂ€ren Etat nicht erscheinen, nicht dem parlamentarischen Budgetrecht unterfallen und nicht gegen die Schuldenbremse verstoĂen, sofern das Sondervermögen im Grundgesetz verankert ist. Wer also nur den offiziellen Bundeshaushalt liest, hat kein vollstĂ€ndiges Bild der staatlichen Verschuldung Deutschlands.