Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Oktober 2025, den Bundeswehreinsatz im Roten Meer um ein Jahr verlängert. Dazu lag ein Antrag der Bundesregierung für die fortgesetzte Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Operation Eunavfor Aspides zur Abwehr von Angriffen der Huthi-Milizen auf die Schifffahrt im Roten Meer vor (21/1372(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). In namentlicher Abstimmung wurde der Antrag auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses mit 435 Ja-Stimmen bei 69 Gegenstimmen und 77 Enthaltungen angenommen.
Archiv: Mücken / Flittchen e.V. / Spione / internationaler geheimdienstlicher Komplex / Geheimpolizei staatlich / nicht staatlich / Söldner / Konzerne / Datenhändler
Bundestag gibt grünes Licht für Fortführung des Irak-Einsatzes der Bundeswehr
(January 30, 2026)
Die Bundeswehr beteiligt sich seit 2015 am internationalen Anti-IS-Einsatz. Die Mission wird von einer breiten Koalition aus mehr als 70 Ländern getragen – darunter auch Deutschland.
Die Personalobergrenze von 500 deutschen Soldatinnen und Soldaten wird unverändert beibehalten.
Das aktuelle Mandat ist bis zum 31. Januar 2027 verlängert worden.
Der Iran wird zu einem Verlierer des Westasienkrieges
(July 19, 2026)
Für den einigermaßen wachen Beobachter erscheint es, als ob Mossad, CIA, MI6 und BND in Teheran an der Macht wären und sich einen ihren üblichen grausamen Scherze erlauben.
Haben „Europäische Union“ oder N.A.T.O. die Notstandsgesetze in Deutschland aktiviert?
(December 8, 2016)
Am 30. Mai 1968 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der damaligen „großen Koalition“ das „Siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“. Diese Verfassungsänderungen, die u.a. die Gewaltenteilung für das Grundrecht der Bürger auf Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis aufhob und damit die Grundlage für den jahrzehntelangen Totalausfall der Demokratie und Willkür im geheimdienstlichen Komplex schufen, wurden seinerzeit „Notstandsgesetze“ genannt.
Die eigentlichen Notstandsgesetze aber entstanden erst nach 1968. Über die Jahrzehnte wurden eine bis heute öffentlich nicht bekannte Zahl von ausführenden Gesetzen, Verordnungen bzw „Bestimmungen“ oder „Rechtsvorschriften“ (z.B. Dienstvorschriften in Militär und Geheimdiensten) quasi als juristische „Schläfer“ geschaffen, um „nach Maßgabe“ des neuen Verfassungsartikels 80a im Falle des Falles in Kraft zu treten.
Aber welchen Falles? Und durch wen?
(…)
Ein „internationales Organ“ kann also „im Rahmen eines Bündnisvertrages mit Zustimmung der Bundesregierung“ „Rechtsvorschriften“ unter Bezug auf Grundgesetz Artikel 80a zur Anwendung bringen. Und das selbst unter Umgehung der Feststellung von Verteidigungsfall und Spannungsfall durch den Bundestag.
Wie Absatz 3 Satz 2 von Artikel 80a besagt, müssen diese „Maßnahmen“ von derart in Kraft getretenen Notstandsgesetzen bzw „Rechtsvorschriften“ wieder aufgehoben werden, „wenn der Bundestag es mit der Mehrheit seiner Mitglieder verlangt“.
Was aber, wenn der Bundestag gar nicht weiß, dass solche „Maßnahmen“ überhaupt existieren? Oder nichts vom entsprechenden Beschluss eines „internationalen Organs“ erfahren hat? Oder zumindest die überwältigende Mehrheit der Abgeordneten im Dunkeln gehalten wurde, z.B. von den eingeweihten Fraktionsführungen?
Vorbereitung für den Ausnahmezustand
„Der Zustimmungsfall wird dann relevant, wenn der Bundestag einzelne Regelungen in Kraft setzen will, die im Spannungsfall gelten würden, aber den Spannungsfall insgesamt noch nicht ausrufen will“, sagt Hegemann. Für diese einzelnen Regeln reicht dann wie bei regulären Gesetzen grundsätzlich eine einfache Mehrheit im Parlament.
Das geplante BND-Gesetz formuliert für alle drei Fälle Regeln. Vor allem aber ändert es den Mechanismus, wie der Zustimmungsfall für das BND-Gesetz ausgelöst werden kann. Das soll sich am Zustimmungsfall aus dem Grundgesetz „orientieren“, aber umgeht dabei das Plenum des Bundestags.
An die Stelle eines regulären parlamentarischen Verfahrens soll nämlich ein Vorschlag der Bundesregierung treten, dem das Parlamentarische Kontrollgremium zustimmen müsste. Dann könnten einzelne oder alle Regelungen des Gesetzes zum Spannungs- und Verteidigungsfall „freigeschaltet“ werden. Dass der Bundestag als Ganzes dabei außen vor bliebe, hat noch einen weiteren Effekt: „Eine Veröffentlichung ist nicht vorgesehen.
Wie im Gangster-Film: Firma will Überwachungskameras für Geheimdienste manipulieren
(December 29, 2022)
Auch mit Deutschland soll es zumindest Gespräche gegeben haben, geht aus den Haaretz vorliegenden Dokumenten hervor. Neben den USA und Australien soll es zudem Kontakt mit Singapur gegeben haben, einem nicht-demokratischen Staat. Ob die Länder tatsächlich Produkte von Toka einsetzen, ist nicht bekannt.
Der Markt für vernetzte Geräte wie Videokameras, Kühlschränke und Autos wächst seit Jahren kontinuierlich an.
Geheimdienstreform: Zeitenwende für Spione
(July 10, 2026)
Biometrische Echtzeit-Abgleiche soll die Behörde auch nutzen dürfen. Damit soll sie Videoüberwachung live auswerten dürfen und prüfen, ob eine Person im Visier der Behörde an einem bestimmten Ort auftaucht. Für den Zugriff auf entsprechende Kamera soll der Verfassungsschutz Betreiber verpflichten dürfen, Aufnahmen herauszugeben, live auszuleiten oder gleich die Videoüberwachungsanlagen mit zu nutzen – zumindest wenn es um Überwachung von öffentlich zugänglichen Räumen geht. Das heißt, der Verfassungsschutz dürfte in Echtzeit Kameras am Bahnhof oder im Einkaufszentrum anzapfen.
(…)
Um biometrische Daten abzugleichen, müsste der BND laut Entwurf keine eigenen Mittel nutzen – ein Abgleich dürfte auch über öffentliche oder private Stellen im Ausland erfolgen, wenn er selbst oder andere deutsche oder europäische Stellen das nicht können. Das öffnet die Tore dafür, dass der BND am Ende Anwendungen nutzt, die es nach europäischen Datenschutzrechten nicht geben dürfte. Der Geheimdienst könnte bei außereuropäischen Partnern um Hilfe bitten, für die schwächere Regeln gelten.
Dobrindts Geheimdienstreform: Wenn der Verfassungsschutz die Pressefreiheit beschützt, bis nichts mehr davon übrig ist
(July 20, 2026)
Die größte Gefahr für die Pressefreiheit ist nicht zwingend das offene Publikationsverbot. Viel wirksamer ist eine Atmosphäre, in der Informanten schweigen, Journalisten ihre Kontakte vorsorglich reduzieren und Redaktionen bestimmte Recherchen vermeiden.
Diese Selbstzensur hinterlässt keinen dramatischen Gerichtsbeschluss. Es gibt keinen verbotenen Artikel und keinen beschlagnahmten Drucker. Die Geschichte wird einfach niemals geschrieben.
Stasi 2.0: Die Brandmauerregierung plant und baut den Überwachungsstaat
(July 13, 2026)
Der Paragraph 60 „Schutzmaßnahmen“ hätte sicher Ulbrichts und Mielkes Zustimmung unter dem Label „demokratische Gesetzlichkeit“ gefunden, wenn der Entwurf feststellt:
„(2) Schutzmaßnahmen sind das verdeckte Einwirken auf
1. Gegenstände, die für die Bedrohung gegenwärtig oder absehbar eingesetzt werden, insbesondere durch
a) Beeinträchtigung der Funktion von Tatmitteln,
b) Umleitung oder Unterbindung von Datenverkehren oder der Übertragung von Informationen, einschließlich technischer Signale und Programmdateien, sowie die Veränderung der Übertragungsinhalte,
c) Bereitstellung falscher Informationen für Beteiligte,
d) Löschung oder Verfälschung von Informationen, die für Zwecke der Bedrohung gespeichert sind…“
Einer Demokratie unwürdig
Die Bundesregierung will BKA und Bundespolizei zudem bald weitere, extrem invasive Maßnahmen der automatisierten Überwachung erlauben: Eine Internetsuchmaschine für Stimmen und Gesichter und eine Megadatenbank mit KI-gestützter Analyse, wie sie auch Palantir im Angebot hat. Entsprechende Befugnisse für BND und Verfassungsschutz finden sich ebenfalls im Entwurf des Geheimdienstgesetzes.
Zusammengedacht ergibt das ein System, das vollautomatisiert kontrolliert, was Menschen in der Öffentlichkeit tun, sie bei unerwünschtem Verhalten identifiziert und dann gleich auch noch recherchiert, wo sie sich bewegen und mit wem sie bekannt sind.
Tabubruch bei den Geheimdiensten
(July 13, 2026)
Was die Bundesregierung hier plant, ist ein grundlegender Umbau der deutschen Sicherheitsarchitektur. Geheimdienste sollen hacken, manipulieren, aktiv eingreifen und Minderjährige als Informanten einsetzen dürfen. Wer ihnen solche Befugnisse einräumt, verschiebt die Grenzen staatlicher Macht weit in Richtung eines übergriffigen Sicherheitsstaates.
Die Bundesregierung will den Entwurf spätestens Anfang August durch das Bundeskabinett bringen. Jetzt gilt es, laut zu werden. Kubickis Appell ist eindeutig: Die Pläne „sind ohne Beispiel in einer liberalen Demokratie und müssen gestoppt werden“.
Stasi 2.0: Die Brandmauerregierung plant und baut den Überwachungsstaat
Der Paragraph 60 „Schutzmaßnahmen“ hätte sicher Ulbrichts und Mielkes Zustimmung unter dem Label „demokratische Gesetzlichkeit“ gefunden, wenn der Entwurf feststellt:
„(2) Schutzmaßnahmen sind das verdeckte Einwirken auf
1. Gegenstände, die für die Bedrohung gegenwärtig oder absehbar eingesetzt werden, insbesondere durch
a) Beeinträchtigung der Funktion von Tatmitteln,
b) Umleitung oder Unterbindung von Datenverkehren oder der Übertragung von Informationen, einschließlich technischer Signale und Programmdateien, sowie die Veränderung der Übertragungsinhalte,
c) Bereitstellung falscher Informationen für Beteiligte,
d) Löschung oder Verfälschung von Informationen, die für Zwecke der Bedrohung gespeichert sind…“
Künftig darf der deutsche Inlandsgeheimdienst in die Privatsphäre eingreifen, in dem er Informationen beschafft, sie verändert, sie verfälscht. Er darf damit jeder politischen Partei und jedem Bürger gefälschte Informationen unterschieben, die er dann zum Anlass nimmt, gegen sie oder ihn vorzugehen.
(July 13, 2026)
Das ist das neue Gesetzesvorhaben von Merz/Klingbeil/Dobrindt. Wir alle werden nicht nur ausspioniert – sondern können jederzeit zu Verbrechern manipuliert werden.
EU-Parlament: Freiwillige Chatkontrolle geht mit Verfahrenstrick durch
Verhandlungen zu Chatkontrolle 2.0 in der Zielgeraden
Um diesen langfristigen Ansatz ringt die EU seit geraumer Zeit. Neben einer dauerhaften Regelung für das Scannen unverschlüsselter Inhalte sollte der Vorschlag der EU-Kommission auch dafür sorgen, dass Material vor seiner Verschlüsselung durchleuchtet und gegebenenfalls an Behörden gemeldet wird – eine Technik, die als Client-Side-Scanning bekannt ist.
Mehr als 167.000 Unterschriften gegen das Überwachungspaket
Vor fast leeren Reihen hielten die Abgeordneten am Mittwoch ihre Reden zu den Entwürfen.
Wer steckt hinter der Iran-Politik des Westens?
In den letzten Jahren bin ich zu dem Schluss gekommen, dass Großbritannien der weltweit größte Friedensstörer ist. Wenn es gelänge, die Londoner City mit ihren Stützpfeilern in der britischen Regierung, im Bankwesen, im Geheimdienst, in der geheimen Diplomatie sowie mit einem riesigen Netzwerk aus Thinktanks, Medienorganisationen, NGOs, Wohltätigkeitsorganisationen und Spielkasinos auf der ganzen Welt irgendwie unter Quarantäne zu stellen, wahrscheinlich 95 % aller Kriege und anderen Probleme der Welt über Nacht verschwinden würden.
„Es gibt keine Gesellschaft mehr. Was es gibt, ist eine transnationale Sicherheitselite, die damit beschäftigt ist, die Welt mit Ihren Steuergeldern unter sich (und ihresgleichen) aufzuteilen.
Die Kriegstreiber in diesem Land und anderen Ländern haben ein Bündnis geschlossen, um Geld aus den USA, der EU, aus jedem NATO-Staat heraus- und zu den eigenen (Finanz-)Eliten zurückzuschleusen, indem sie es im Blut der Menschen waschen, das in den Kriegen in Afghanistan, dem Irak, Somalia, dem Jemen, Pakistan vergossen wird.“
Jüngere werden vielleicht erschrecken, und vielleicht auch Vergessliche unter den Älteren, weil die Sätze, die Julian Assange 2011 auf der Antikriegsdemonstration in London gesagt hat, Sätze sind, die er gestern gesagt haben könnte. Sie beschreiben nämlich ein Muster: das Muster westlicher Wertekriege und ihrer drei wiederkehrenden Wesensmerkmale: Die Werte, mit denen sie legitimiert werden, gibt es nämlich nicht – jedenfalls nicht bei denen, die vorgeben, sie mit vorgehaltener Waffe zu vertreten. Und: Sie – ausnahmslos Angriffs- & Profitkriege – werden von der als „Verteidigungsbündnis“ vermarkteten NATO „antizipiert“, orchestriert & exekutiert und ziehen die weitere Vermögenskonzentration in den Händen Weniger nach sich, womit sie – ausnahmslos, aber nicht ausschließlich – der Profitmehrung professioneller Kriegsprofiteure dienen.
Immer dasselbe – in zeitlichen Schleifen, auratischen Wellen, historischen Episoden. Dasselbe eine Muster, wieder und wieder: dieselben knarzenden Argumentationsschemata & Narrationsabsolutismen. Dieselben Behauptungen, Tatsachenverdrehungen, Selbstvergewisserungen.
Dazu der immer selbe Raub an der Gesellschaft und den Menschen, die sie tragen. Dieselbe soziale Verarmung, dieselbe geistige Leere und dieselbe ethische Verelendung. Und immer dasselbe Elitenbereicherungs-, „Sicherheits“-, „Feindes“- & Tötungsmuster. Wieder und wieder und wieder.
Wir, die wir alt genug sind, uns (mit Assange) an die letzte Welle westlicher Wertekriege zu erinnern, können den erinnerungslosen Jüngeren heute nur eines sagen, nämlich: dass sie sich einmal erinnern werden. Wenn sie, nachdem (in 15 Jahren) die nächste Welle westlicher Wertekriege losgebrochen sein wird, ihrerseits auf erinnerungslose Junge treffen.
Assange hatte schon damals und hat noch heute recht. Wir müssen eigene Netzwerke und Bündnisse schließen, um unsere Werte gegen den eigennützigen Zynismus der Kriegstreiber zu behaupten. In diesem Land und anderen Ländern.
Heute vor 2 Jahren war Julian Assange nach 14jähriger politischer Verfolgung & Haft endlich wieder frei.
Operation Rubikon
(August 27, 2020)
Jahrzehntelang belauschten BND und CIA die verschlüsselte Kommunikation von über 100 Staaten. Die Operation „Rubikon“ wurde bis heute geheim gehalten. Sie gilt als größter Erfolg des BND.
Opfer des Lauschangriffs waren arabische und südamerikanische Länder, aber auch NATO-Partner. Sie vertrauten der Krypto-Technik eines schweizerischen Herstellers – und wurden betrogen. Welche politischen Folgen hatte das jahrelange Mitlesen geheimer Nachrichten?
Politische Handlungen durch Rubikon
Die „Rubikon“-Papiere belegen erstmals, dass BND und CIA zum Beispiel frühzeitig über den Sturz des chilenischen Präsidenten Allende 1973 und die schweren Menschenrechtsverletzungen durch die argentinische Militärjunta informiert waren. Politische Folgen, etwa in Form von Protesten der Bundesregierung, hatte das nicht.
Auch im Falklandkrieg kamen die für den Sieg der Briten notwendigen Informationen aus der Operation „Rubikon“: Der BND konnte den militärischen Funkverkehr der Argentinier entschlüsseln. Das britische Militär war so über die Bewegungen der argentinischen Streitkräfte informiert. Einer der klar belegbaren Fälle, in denen „Rubikon“ konkrete – und blutige – Konsequenzen hatte.
Kühn und skandalträchtig
Einer der größten Abnehmer für die manipulierten schweizerischen Verschlüsselungsgeräte war der Iran. Jahrzehntelang waren Deutsche und Amerikaner deshalb bestens über die geheimen Regierungskommunikationen des Ajatollah-Regimes informiert und nutzten diese Kenntnisse zum Beispiel in der Geiselaffäre, um die US-Botschaftsangehörigen freizubekommen.
Geheimdienstexperte Prof. Richard Aldrich wertete die dem ZDF exklusiv vorliegenden geheimen Akten aus. Sein Fazit: „Die Operation Rubikon war eine der kühnsten und auch skandalträchtigsten Operationen, denn über hundert Staaten zahlten Milliarden Dollar dafür, dass ihnen ihre Staatsgeheimnisse gestohlen wurden.“
Der Dokumentation liegen langjährige Recherchen von ZDFinfo, „Frontal 21“, der „Washington Post“ und der „Rundschau“ des Schweizer Fernsehens SRG zugrunde.
Cryptoleaks – Wie CIA und BND mit Schweizer Hilfe weltweit spionierten | Doku | SRF Dok
(Februar 13, 2020)
Die CIA und der BND spionierten mit manipulierten Chiffriergeräten der Schweizer Firma Crypto AG jahrzehntelang mehr als 100 Staaten aus, darunter auch befreundete Länder. Dies belegen Recherchen von SRF Rundschau, ZDF und Washington Post.
m Zentrum steht ein Aktenordner mit explosivem Inhalt: 280 Seiten, bisher unbekannte Papiere der Geheimdienste CIA und BND. Sie belegen eine weltweite Geheimdienstoperation. Die geleakten Papiere werfen ein höchst fragwürdiges Licht auf die Schweiz und auf das Zuger Unternehmen Crypto AG, eine Firma für Verschlüsselungstechnik.
Über manipulierte Chiffriermaschinen der ehemaligen Verschlüsselungsfirma horchten die Geheimdienste CIA und BND jahrzehntelang über hundert Staaten ab. Im Nahen Osten, in Asien, in Südamerika und auch in Europa wurde die geheime Kommunikation befreundeter und feindlicher Staaten abgefangen und ausgewertet. Alle abgehörten Länder hatten ihre Crypto-Chiffriermaschinen im guten Glauben in der neutralen Schweiz gekauft.
Welche Folgen hatte die Überwachungsoperation auf die internationale Politik der Nachkriegszeit? Wie gingen die Geheimdienstleute der CIA und des BND vor? Wie wurden die Schweizer Chiffriergeräte manipuliert? Was wussten die Schweizer Behörden? Und was bedeutet dieser Skandal für die Schweizer Neutralität?
BND-Gesetz – Dobrindt bremst offenbar Reform
Mandy Sarti, NDR, tagesschau, 11.06.2026 • 16:08 Uhr
Massenüberwachung und Hacking: Der BND soll neue mächtige Instrumente bekommen
(January 12, 2026)
Sowohl Verkehrsdaten als auch Inhalte von massenhaft abgegriffener Kommunikation soll der Geheimdienst bis zu einem halben Jahr speichern und durchforsten dürfen. Am deutschen Internetknoten DE-CIX in Frankfurt/Main dürfte der BND neben dem eingehenden nun auch den ausgehenden Datenverkehr überwachen.
Das geplante neue Gesetz soll aber auch ganz andere Türen öffnen, die den Geheimen aktives Hacken und Sabotage erlauben würden. Der Geheimdienst dürfte dann in Netzwerke eindringen und sich an aktiven Hacking-Angriffen beteiligen, wenn nach BND-Anfrage nicht freiwillig kooperiert wird. Um Staatstrojaner auf informationstechnischen Systemen aufzubringen, sollen BND-Leute laut FAZ auch heimlich in Wohnungen einbrechen dürfen.
“Club de Berne” meeting in Switzerland
(April 28, 2004)
The CTG was formed in September 2001. Since then it has provided threat assessments to key EU policymakers. Those assessments are based on information provided by member services having access to all relevant intelligence. CTG also provides a forum for experts to develop practical collaboration and an understanding of the terrorist threat.
Europäisches Geheimdienstzentrum soll nicht im EU-Kontext operieren
(March 21, 2016)
Die EU-Kommission ist ebenfalls in der CTG vertreten.
(…)
Die CTG wiederum hat der informelle „Berner Club“ ins Leben gerufen, den 1971 Deutschland, Frankreich, Italien, Großbritannien, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Dänemark und die Schweiz gegründet haben sollen. Obwohl dieses Geheimdienstforum einen Wikipedia-Eintrag hat, will sich die Bundesregierung dazu überhaupt nicht äußern.
Der entsprechende Frageteil könne „aus Gründen des Staatswohls nicht auch nicht in eingestufter Form -“ beantwortet werden, schreibt das Innenressort.
Europäische Inlandsgeheimdienste sind weltweit vernetzt
(05.03.2020)
Das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitet im „Berner Club“ mit den Auslandsgeheimdiensten Mossad und CIA zusammen. Mit weiteren Behörden tauscht der deutsche Inlandsgeheimdienst Informationen zu „nicht-islamistischem Terrorismus“ sowie „Rechts- und Linksextremismus“. Wegen des „Staatswohls“ hielt die Bundesregierung diese Details bislang geheim.
Digitaler Kolonialismus
(January 16, 2026)
Im Internet sind alle gleich, so dachten noch zu Beginn des Millenniums viele Menschen hoffnungsvoll. Als es Ende der 1950er-Jahre von militärischen Thinktanks aus nach und nach in die Wissenschaft und eine zunächst noch kleine Öffentlichkeit fand, glich das Internet einer Utopie. Hinter der Maske der Anonymität sollten alle Nutzer*innen gleich sein und somit alle die gleichen Rechte haben. Keine Hierarchien – auch nicht zwischen den User*innen in verschiedenen Ländern.
Doch diese Hoffnung vom Internet als einem diskriminierungsfreien Raum bleibt bis heute eine Illusion. Im Gegenteil: Machtstrukturen sind schon in der technischen Infrastruktur fest angelegt. Sie führen die Geschichte des Kolonialismus auch in der virtuellen Sphäre fort: in Gestalt des „digitalen“ oder „elektronischen Kolonialismus“.
Rumäniens Präsident zu Drohnen-Zwischenfall: „Kein russischer Angriff“ – Merz & EU-Poltiker eskalieren
Am 28./29. Mai 2026 schlug eine Drohne in ein Wohngebäude in Galați ein, nahe der ukrainischen Grenze. Es gab Verletzte, aber keine Toten. Statt besonnener Aufklärung folgte der übliche Reflex: Sofortige Schuldzuweisung an Russland, Forderungen nach NATO-Artikel 4 oder gar 5 und diplomatische Maßnahmen wie die Schließung des russischen Konsulats in Constanța. Der rumänische Präsident Nicușor Dan hat nun jedoch unmissverständlich erklärt: Russland hatte keine Absicht, Rumänien anzugreifen. Die Drohne war offenbar auf dem Weg zu einem ukrainischen Ziel (Hafen Reni) und wurde durch ukrainische elektronische Kriegsführung abgelenkt.
Hier der Bericht dazu:
Digitaler Kolonialismus
(January 16, 2026)
Im Internet sind alle gleich, so dachten noch zu Beginn des Millenniums viele Menschen hoffnungsvoll. Als es Ende der 1950er-Jahre von militärischen Thinktanks aus nach und nach in die Wissenschaft und eine zunächst noch kleine Öffentlichkeit fand, glich das Internet einer Utopie. Hinter der Maske der Anonymität sollten alle Nutzer*innen gleich sein und somit alle die gleichen Rechte haben. Keine Hierarchien – auch nicht zwischen den User*innen in verschiedenen Ländern.
Doch diese Hoffnung vom Internet als einem diskriminierungsfreien Raum bleibt bis heute eine Illusion. Im Gegenteil: Machtstrukturen sind schon in der technischen Infrastruktur fest angelegt. Sie führen die Geschichte des Kolonialismus auch in der virtuellen Sphäre fort: in Gestalt des „digitalen“ oder „elektronischen Kolonialismus“.
Aus Völkerrechtsbrüchen lernen? Deutsch-Israelische Militärkooperation im Zeichen der Zeitenwende
(April 23, 2026)
Die Studie untersucht die deutsch-israelische Militärkooperation seit dem Verkünden der „Zeitenwende“ durch
Bundeskanzler Olaf Scholz, die für eine massive Aufstockung der deutschen Militärausgaben steht. Angesichts
der israelischen Aggressionen und dem Genozid in Gaza seit dem 7. Oktober 2023 stellt der Beitrag fest, dass die Militärkooperation mit Israel einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellt. Sie zeigt weiter auf, wie deutsche Gesetzgeber und Militärvertreter Verbindungen zur IDF und zur israelischen Rüstungsindustrie suchen, sei es beim Erwerb von Militärtechnologie, beim Informationsaustausch über Wirtschaftswachstum durch die Waffenproduktion oder um Erkenntnisse über die effiziente Integration von Frauen
und der Reserve in die Armee zu gewinnen. Die Studie untersucht zudem die Interessen der Akteure, die die Militärkooperation vorantreiben, und skizziert die Folgen des Militarismus für die deutsche Zivilgesellschaft im Hinblick auf die Zusammenarbeit zwischen den Staaten.
IMI-Studie zu deutsch-israelischer Militärkooperation veröffentlicht
(Artikel 23, 2026)
In einer neuen Studie der Informationsstelle Militarisierung e.V. untersucht Melchior Grabowski die militärische Zusammenarbeit zwischen Israel und Deutschland seit dem Verkünden der Zeitenwende. Sie zeigt auf, dass trotz massiver Völkerrechtsbrüche Israels umfangreiche Militärkooperationen zwischen den beiden Ländern stattfinden, die tief in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft eingreifen. Damit deckt die Studie auf, welche deutschen Interessen abseits der „Staatsräson“ in der militärischen Kooperation mit Israel bestehen.
Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte
(June 15, 2017)
Mit seinen Beschlüssen 2 BvE 5/15 (verkündet am 14.10.2016, aber schon vom 20.09.2016) und 2 BvE 2/15 (verkündet am 15.11.2016, aber schon vom 13.10.2016) gab das Bundesverfassungsgericht das unauffällige Startsignal für den Beschluss des neuen B.N.D.-Gesetzes am 21.10.2016 im Bundestag.
Die Absegnung des B.N.D.-Gesetzes durch ihre Über-Dreiviertel-Mehrheit im Parlament, gegen die es laut Karlsruhe nun keine Opposition mehr im Sinne von Artikel 44 des Grundgesetzes gab, hatte die Regierung bis zu den Freifahrtscheinen der Verfassungsrichter taktisch verzögert.
Am 12. Dezember 1970 hatte das „Abhörteil“ (BVerfGE 30, 1) vom Verfassungsgericht Westdeutschlands die Aufhebung der Gewaltenteilung beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemäß beurteilt. Das damalige Urteil war gegen schwerste Bedenken und vorausschauende Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp mit 5 zu 3 Stimmen entschieden worden.
Im Jahre 2016 nun übertrugen Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter Müller, Doris König und Ulrich Maidowski die Machtfülle der in 1968 unter Besatzungsrecht geschaffenen „Notstandsgesetze“ der damaligen „großen Koalition“ auf deren heutige Nachfolger.
Und in Deutschland, wie es heute ist, eskalierten die Verfassungsrichter selbst die damalige antidemokratische und antiparlamentarische Auslegung des Grundgesetzes ein weiteres Mal…
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Köstering, Clara Bünger, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/4092 – Abschluss eines deutsch-israelischen Cyber- und Sicherheitsabkommens
(February 23, 2026)
4. Macht das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) derzeit von seiner Befugnis nach § 22c des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) Gebrauch, um gemeinsame Dateien mit israelischen Nachrichtendiensten zu betreiben, und wenn ja, in welchem Umfang?
5. Sofern gemeinsame Dateien betrieben werden, sind an diesen Dateien weitere ausländische Nachrichtendienste beteiligt, und wenn ja, welche?
6. Macht das BfV derzeit von seiner Befugnis nach § 22d BVerfSchG Gebrauch, sich an gemeinsamen Dateien mit israelischen Nachrichtendiensten zu beteiligen, und wenn ja, in welchem Umfang?
7. Sofern gemeinsame Dateien betrieben werden, sind an diesen Dateien weitere ausländische Nachrichtendienste beteiligt, und wenn ja, welche?
8. Sofern gemeinsame Dateien betrieben werden, wie viele personenbezogene Datensätze waren und sind in den vergangenen zehn Jahren jeweils in diesen gemeinsamen Dateien mit israelischen Nachrichtendiensten gespeichert gewesen (bitte nach Jahren, ggf. mit Stichtag 31. Dezember, und der einspeichernden Stelle auflisten)?
9. Wenn keine solchen gemeinsamen Dateien betrieben werden, was sind die Gründe dafür?
Die Fragen 4 bis 9 werden gemeinsam im Sachzusammenhang beantwortet.
Die Beantwortung der Fragen zur Nutzung gemeinsamer Dateien insbesondere mit den israelischen Nachrichtendiensten, aber auch mit ausländischen Nachrichtendiensten allgemein kann trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen, da Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Sicherheitsbehörden des Bundes, hier des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), im Hinblick auf deren künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind. Durch eine Beantwortung der Fragen nach Nutzung gemeinsamer Dateien zwischen dem BfV und ausländischen Nachrichtendiensten könnten Rückschlüsse auf die Arbeitsweise des BfV gezogen werden. Eine Konkretisierung hinsichtlich eines gegebenenfalls stattfindenden Austausches mit anderen Behörden könnte betroffene Personen oder Gruppen in die Lage versetzen, Abwehrstrategien zu entwickeln und somit die Erkenntnisgewinnung des BfV zu erschweren oder in Einzelfällen sogar unmöglich machen. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen und damit einen erheblichen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten.
Ferner können die erbetenen Auskünfte aufgrund der Restriktionen der sog. Third-Party-Rule nicht erteilt werden. Die Bedeutung der „Third-Party-Rule“ für die internationale nachrichtendienstliche Zusammenarbeit hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Beschluss 2 BvE 2/15 vom 13. Oktober 2016 (Rn. 162-166) gewürdigt. Die „Third-Party-Rule“ betrifft den internationalen Austausch von Informationen der Nachrichtendienste. Diese Informationen sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie sicherheitsrelevante Erkenntnisse enthalten, die unter Maßgabe der vertraulichen Behandlung von ausländischen Nachrichtendiensten an das BfV weitergeleitet wurden. Eine Freigabe durch die ausländischen Nachrichtendienste liegt nicht vor. Die Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten setzt die Einhaltung von Vertraulichkeit voraus. Erfahrungen haben gezeigt, dass die Partnerdienste aufgrund der meist hoch eingestuften und sensiblen Inhalte äußerst restriktiv bzgl. der Freigabe ihrer Informationen verfahren. Dies gilt umso mehr, da es sich im Kontext parlamentarischer Anfragen zumeist nicht um lang zurückliegende Ereignisse handelt. Im Rahmen von Prognoseentscheidungen unterbleiben Nachfragen, auch unter Berücksichtigung von Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten, wenn die Datenübermittlung bereits mit einer ausdrücklichen und umfassenden Verwendungsbeschränkung durch die übermittelnde ausländische Behörde versehen wurde. Bei der Einschätzung außenpolitisch erheblicher Sachverhalte wie der Zweckmäßigkeit möglichen Verhaltens gewährt das Grundgesetz den Organen der auswärtigen Gewalt einen weiten Spielraum, um es zu ermöglichen, die jeweiligen politischen Ziele der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des völkerrechtlich und verfassungsrechtlich Zulässigen durchzusetzen (BVerfGE 143, 101 [153, Rn. 170]; BVerfGE 55, 349 [365]). Das parlamentarische Fragerecht hat für die Bundesregierung einen äußerst hohen Stellenwert. Daraus lässt sich aber nicht ohne Weiteres ein entsprechend umfassender Anspruch an ausländische Partnerbehörden ableiten, da für sie keine Rechts- oder Auskunftspflicht gegenüber ausländischen Abgeordneten besteht. Es ist vor diesem Hintergrund zu bedenken, dass jedenfalls ein systematisches und hochfrequentes Abfragen von Informationen anlässlich von parlamentarischen Anfragen durch deutsche Sicherheitsbehörden bei ausländischen Partnerdiensten bei diesen nahe legen könnte, dass in Deutschland das parlamentarische Informationsrecht gegenüber den Grundlagen der internationalen Zusammenarbeit im Rahmen einer Interessensabwägung von vornherein und in allen Fällen überwiegt. Es bestünde hierdurch die Möglichkeit einer Erschütterung der internationalen, vertraulichen Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten bzw. Sicherheitsbehörden und damit einhergehenden Einschränkungen bei der Informationsweitergabe. Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, hätte dies wiederum eine erhebliche Schwächung der den Nachrichtendiensten des Bundes zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Informationsgewinnung und damit empfindliche Nachteile für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste zur Folge. Oftmals ist kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich. Eine Bekanntgabe der Informationen kann demzufolge einen Nachteil für das Wohl des Bundes bedeuten, da durch die Missachtung einer zugesagten und vorausgesetzten Vertraulichkeit die künftige Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Verfassungsschutzes einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Behörden, zumal mit Nachrichtendiensten anderer Staaten, erschwert würden. Die
(zugesagte) Vertraulichkeit erstreckt sich dabei auch auf Hinweise von Geheimdiensten und Ermittlungsbehörden anderer Staaten. Dies beinhaltet stets auch die Information, ob solche überhaupt vorliegen. Selbst die Bekanntgabe unter Wahrung des Geheimschutzes birgt das Risiko des Bekanntwerdens, welches unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Das Bekanntwerden von Informationen, die nach den Regeln der „Third-Party-Rule“ erlangt wurden, würde als Störung der wechselseitigen Vertrauensgrundlage gewertet werden und hätte eine schwere Beeinträchtigung der Teilhabe des BfV am internationalen Erkenntnisaustausch zwischen Nachrichtendiensten zur Folge. Die notwendige Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse einerseits und dem grundsätzlich umfassenden parlamentarischen Fragerecht andererseits ergibt daher, dass auch die eingestufte Übermittlung der Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages vorliegend nicht in Betracht kommt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen.
USA planen internationale Allianz für Straße von Hormus
Welche Länder teilnehmen sollen und ob etwa Deutschland angefragt wurde, wurde nicht bekannt gegeben.
Nach Informationen des Wall Street Journal handelt es sich nicht um eine militärische Koalition. Die US-Botschaften im Ausland seien jedoch gebeten worden, ihre jeweiligen Ansprechpartner zu fragen, ob sie in der neuen Allianz ein „diplomatischer und/oder militärischer Partner“ sein möchten.
Überwachungspaket: Diese Sicherheitspolitik gefährdet uns alle
Der „Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“, der „Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“ und der „Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung“ legen die Grundlage dafür, dass Ermittlungsbehörden Gesichtsbilder mit Aufnahmen aus dem Internet abgleichen können und automatisierte Datenanalysen durchführen dürfen. Warum sie das brauchen? Unter anderem wegen der „hohen abstrakten Bedrohungslage“, erklärt der Vorspann der Entwürfe.
Von Zawahiri zu Spiegel Online
(January 23, 2007)
Das „SITE-Institut“ erklärt übrigens auf seiner website, daß Geheimagenten meistens zu doof seien, Zeitung zu lesen oder sonstirgendwas von Recherche zu verstehen.
Hmm..
Na, jedenfalls würde man ihnen die Arbeit abnehmen, mit allerlei Untersuchungen finanzieller Zusammenhänge, Identifizierungen, öffentliche Quellen anzapfen, blabla.
Warum sie es dann in all den Jahren zwar schaffen, Sawahiri-Botschaften abzufangen, aber nicht wissen, von wem die kommen und wohin die gehen, sagt dieses Institut des Vertrauens nicht.
Man stelle sich mal jemand auf einem Baseballfeld vor, der mit verbundenen Augen (fröhlich vor sich hin pfeifend) locker die Hand nach oben hält (nachdem er vorher nicht etwa wie beknackt über den Platz gesprintet ist, nein, nein, sondern einfach nur dagestanden hat, natürlich ohne was zu sehen) und dann fröhlich ruft:“ I got it!“ und einen Ball in der Hand hält.
Mal ehrlich – zu meiner Zeit hätte man ihn erstmal gefragt, wie viele er davon noch auf Tasche hat.