Archiv: Informationstechnischer Komplex / Computer / Gerätschaften / etc / IT complex / computers / devices


21.10.2026 - 22:02 [ Wiz.io ]

PHP2Shell: AI uncovers critical RCE vulnerabilities affecting 70% of the Internet

Every PHP version released in the last decade is affected by at least one of these vulnerabilities, going back to version 5.4. Attackers can exploit them remotely, in some cases fairly easily. Immediate patching is strongly advised.

On October 21, 2026, PHP released the patch fixing multiple memory-safety vulnerabilities in the core engine.

These findings rank among the most severe vulnerabilities discovered in PHP, and arguably in software history.

18.10.2026 - 14:39 [ Bundesverfassungsgericht.de ]

Urteil vom 27. Februar 2008

Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt. Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr für das überragend wichtige Rechtsgut hinweisen.

Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems ist grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen.

(…)

Das Schutzgut dieses Grundrechts ist die räumliche Sphäre, in der sich das Privatleben entfaltet (vgl. BVerfGE 89, 1 <12>; 103, 142 <150 f.>). Neben Privatwohnungen fallen auch Betriebs- und Geschäftsräume in den Schutzbereich des Art. 13 GG (vgl. BVerfGE 32, 54 <69 ff.>; 44, 353 <371>; 76, 83 <88>; 96, 44 <51>). Dabei erschöpft sich der Grundrechtsschutz nicht in der Abwehr eines körperlichen Eindringens in die Wohnung. Als Eingriff in Art. 13 GG sind auch Maßnahmen anzusehen, durch die staatliche Stellen sich mit besonderen Hilfsmitteln einen Einblick in Vorgänge innerhalb der Wohnung verschaffen, die der natürlichen Wahrnehmung von außerhalb des geschützten Bereichs entzogen sind. Dazu gehören nicht nur die akustische oder optische Wohnraumüberwachung (vgl. BVerfGE 109, 279 <309, 327>), sondern ebenfalls etwa die Messung elektromagnetischer Abstrahlungen, mit der die Nutzung eines informationstechnischen Systems in der Wohnung überwacht werden kann. Das kann auch ein System betreffen, das offline arbeitet.

193

Darüber hinaus kann eine staatliche Maßnahme, die mit dem heimlichen technischen Zugriff auf ein informationstechnisches System im Zusammenhang steht, an Art. 13 Abs. 1 GG zu messen sein, so beispielsweise, wenn und soweit Mitarbeiter der Ermittlungsbehörde in eine als Wohnung geschützte Räumlichkeit eindringen, um ein dort befindliches informationstechnisches System physisch zu manipulieren. Ein weiterer Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 1 GG ist die Infiltration eines informationstechnischen Systems, das sich in einer Wohnung befindet, um mit Hilfe dessen bestimmte Vorgänge innerhalb der Wohnung zu überwachen, etwa indem die an das System angeschlossenen Peripheriegeräte wie ein Mikrofon oder eine Kamera dazu genutzt werden.

194

Art. 13 Abs. 1 GG vermittelt dem Einzelnen allerdings keinen generellen, von den Zugriffsmodalitäten unabhängigen Schutz gegen die Infiltration seines informationstechnischen Systems, auch wenn sich dieses System in einer Wohnung befindet (vgl. etwa Beulke/Meininghaus, StV 2007, S. 63 <64>; Gercke, CR 2007, S. 245 <250>; Schlegel, GA 2007, S. 648 <654 ff.>; a.A. etwa Buermeyer, HRRS 2007, S. 392 <395 ff.>; Rux, JZ 2007, S. 285 <292 ff.>; Schaar/Landwehr, K&R 2007, S. 202 <204>). Denn der Eingriff kann unabhängig vom Standort erfolgen, so dass ein raumbezogener Schutz nicht in der Lage ist, die spezifische Gefährdung des informationstechnischen Systems abzuwehren. Soweit die Infiltration die Verbindung des betroffenen Rechners zu einem Rechnernetzwerk ausnutzt, lässt sie die durch die Abgrenzung der Wohnung vermittelte räumliche Privatsphäre unberührt. Der Standort des Systems wird in vielen Fällen für die Ermittlungsmaßnahme ohne Belang und oftmals für die Behörde nicht einmal erkennbar sein. Dies gilt insbesondere für mobile informationstechnische Systeme wie etwa Laptops, Personal Digital Assistants (PDAs) oder Mobiltelefone.

195

Art. 13 Abs. 1 GG schützt zudem nicht gegen die durch die Infiltration des Systems ermöglichte Erhebung von Daten, die sich im Arbeitsspeicher oder auf den Speichermedien eines informationstechnischen Systems befinden, das in einer Wohnung steht
(vgl. zum gleichläufigen Verhältnis von Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme BVerfGE 113, 29 <45>).

18.10.2026 - 14:29 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Karlsruhe erlaubt Präventiv-Spionage und Totalüberwachung Einzelner

(Februar 27, 2008)

Karlsruhe: Die Salamitaktik der Polizeistaatler ist heute im Grundsatz aufgegangen. Das Bundesverfassungsgericht hat heute zwar das NRW-Verfassungsschutzgesetz gekippt und ein neues Grundrecht auf „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ geschaffen. Das zählt aber nicht, wenn Exekutivbehörden „tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr“ haben.

Und:„Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt“.

18.10.2026 - 14:06 [ Heinen-ICS.de ]

Lauschangriffe: Abhörverfahren über elektromagnetische Abstrahlung

(September 2, 2020)

Laserdrucker, Scanner und Monitore erzeugen eine elektromagnetische Abstrahlung, welche geheime Zugangsdaten und sensible Informationen enthält. Datendiebe können diese Abstrahlung aus einer Entfernung von bis zu einigen hundert Metern als Rauschbilder oder direkt als Klardaten abfangen, speichern und auswerten.

Dies gelingt auch aus anderen Gebäuden heraus oder innerhalb eines Werksgeländes aus der Entfernung. Tastatureingaben können ebenfalls ohne Manipulation von IT-Kabeln oder dem Einbau von Signalverstärkern abgefangen werden.

Den IT-Betreibern fehlt oft das nötige Sicherheitsbewusstsein für die Gefahren im Umgang mit IT-Systemen und deren Hardware.

18.10.2026 - 13:37 [ Heinen-ICS.de ]

Cyberangriff über Strom: Wie sensible Daten spurlos ins Stromnetz fließen

(August 22, 2020)

Datendiebe zapfen das Stromnetz des Gebäudes spurlos an, um IT-Daten als Rauschsignale aufzuzeichnen. Die geraubten Signale werden anschließend von den Datendieben mit Analysegeräten sehr professionell wieder in die digitalen Ursprungsdaten zurückgewandelt.

So können am PC eingegebene oder an IT-Peripheriegeräten verarbeitete Daten von Datendieben ausgewertet, mit anderen Datenquellen verknüpft und missbraucht werden. Diese Art des Datendiebstahls ist nicht erkennbar und nicht rekonstruierbar. Der einzige wirksame Schutz gegen solche Cyberangriffe ist das technische Vermeiden von ins Stromnetz abfließenden Daten.

28.09.2026 - 19:09 [ Legal Tribune Online ]

Warum der Ver­fas­sungs­schutz schon jetzt heim­lich in Woh­nungen ein­b­re­chen darf

(August 24, 2026)

Die aktuelle Aufregung übersieht, dass die heimlichen Betretungsbefugnisse nicht neu sind – sondern längst Realität. Mitarbeiter des Landesverfassungsschutzes dürfen in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz heimlich in Wohnungen einbrechen. So sehen es die dortigen Landesgesetze vor. In Bayern gilt das schon seit 2016.

(…)

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf seit einer Reform der Sicherheitsgesetze nach 9/11 im Jahr 2002 heimlich Wohnräume überwachen. Zwar steht nicht im Gesetz, dass der Verfassungsschutz dafür auch einbrechen darf, um heimlich Technik anzubringen. Allerdings wird das in der rechtlichen Kommentierung zu § 9 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes vorausgesetzt. Der notwendige Einbruch soll also schlicht mitgemeint sein.

11.09.2026 - 16:19 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

15 JAHRE TERRORKRIEG UND 11. SEPTEMBER: „Stehen die Befehle noch?“

(September 11, 2016)

Teil I: Die Militärmanöver
Teil II: Nachspiel
Teil III: Langer Marsch eines Molochs
Teil IV: Die Kommandokette
Teil V: Duplikat, Drone, Plan
Teil VI: Die Attentate – Ablauf, Hergang und Widersprüche

15 JAHRE TERRORKRIEG UND 11. SEPTEMBER: Wie alles begann

Soweit nicht anders gekennzeichnet, basiert dieser Artikel auf der fünfstündigen Film-Dokumentation von Massimo Mazzucco, die untenstehend zu sehen ist, sowie auf den oben verlinkten Artikeln „Langer Marsch eines Molochs“ und „Die Attentate – Ablauf, Hergang und Widersprüche“, wo entsprechend die Quellen angegeben sind.

10.09.2026 - 22:38 [ Philippe Borrel / Vimeo ]

„A World Beyond Humans ?“ (96′ / ARTE / 2012) A Documentary Film By Philippe Borrel

(Uploaded on Aug 23, 2016)

Despite being invented by thinking humans, technology is advancing faster than we could have ever predicted. From robot apps to nanotechnologies, the documentary „Un Monde sans Humains ?“ („A World Beyond Humans ?“) by Philippe Borrel gives an insight into the potential excesses of technoscience. Machines have become omnipresent, but is improving our lives their only objective ?

These warnings are at the heart of this investigative documentary‘s reflection, at a cross-section of huge financial stakes, powerful lobbies and people who are sounding today‘s alarm bells. The fusion between man and machine has already started and it is high time to question where exactly does man stand in this race for progress !

10.09.2026 - 22:27 [ Youtube ]

ARTE – Welt ohne Menschen (Dokumentation)

(Oct 30, 2012)

30.08.2026 - 22:44 [ Hitachi ]

Hitachi Develops a New RFID with Embedded Antenna µ-Chip –Makes Possible Wireless Links that Work Using Nothing More Than a 0.4mm X 0.4mm Chip, One of the World‘s Smallest ICs–

(September 2, 2003)

This newly developed version, however, features an internal antenna, enabling chips to employ the energy of incoming electrical waves to wirelessly transmit its ID number to a reader. The 0.4mm X 0.4mm chip can thus operate entirely on its own, making it possible to use µ-Chip as RFID IC tags without the need to attach external devices. This breakthrough opens the door to using µ-Chips as RFID IC tags in extremely minute and precise applications that had been impractical until now. For example, the new µ-Chip can be easily embedded in bank notes, gift certificates, documents and whole paper media etc.

29.08.2026 - 19:58 [ Heinen-ICS.de ]

Lauschangriffe: Abhörverfahren über elektromagnetische Abstrahlung

(September 2, 2020)

Laserdrucker, Scanner und Monitore erzeugen eine elektromagnetische Abstrahlung, welche geheime Zugangsdaten und sensible Informationen enthält. Datendiebe können diese Abstrahlung aus einer Entfernung von bis zu einigen hundert Metern als Rauschbilder oder direkt als Klardaten abfangen, speichern und auswerten.

Dies gelingt auch aus anderen Gebäuden heraus oder innerhalb eines Werksgeländes aus der Entfernung. Tastatureingaben können ebenfalls ohne Manipulation von IT-Kabeln oder dem Einbau von Signalverstärkern abgefangen werden.

Den IT-Betreibern fehlt oft das nötige Sicherheitsbewusstsein für die Gefahren im Umgang mit IT-Systemen und deren Hardware.

29.08.2026 - 19:20 [ Heinen-ICS.de ]

Cyberangriff über Strom: Wie sensible Daten spurlos ins Stromnetz fließen

(August 22, 2020)

Datendiebe zapfen das Stromnetz des Gebäudes spurlos an, um IT-Daten als Rauschsignale aufzuzeichnen. Die geraubten Signale werden anschließend von den Datendieben mit Analysegeräten sehr professionell wieder in die digitalen Ursprungsdaten zurückgewandelt.

So können am PC eingegebene oder an IT-Peripheriegeräten verarbeitete Daten von Datendieben ausgewertet, mit anderen Datenquellen verknüpft und missbraucht werden. Diese Art des Datendiebstahls ist nicht erkennbar und nicht rekonstruierbar. Der einzige wirksame Schutz gegen solche Cyberangriffe ist das technische Vermeiden von ins Stromnetz abfließenden Daten.

29.08.2026 - 18:59 [ Legal Tribune Online ]

Warum der Ver­fas­sungs­schutz schon jetzt heim­lich in Woh­nungen ein­b­re­chen darf

(August 24, 2026)

Die aktuelle Aufregung übersieht, dass die heimlichen Betretungsbefugnisse nicht neu sind – sondern längst Realität. Mitarbeiter des Landesverfassungsschutzes dürfen in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz heimlich in Wohnungen einbrechen. So sehen es die dortigen Landesgesetze vor. In Bayern gilt das schon seit 2016.

(…)

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf seit einer Reform der Sicherheitsgesetze nach 9/11 im Jahr 2002 heimlich Wohnräume überwachen. Zwar steht nicht im Gesetz, dass der Verfassungsschutz dafür auch einbrechen darf, um heimlich Technik anzubringen. Allerdings wird das in der rechtlichen Kommentierung zu § 9 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes vorausgesetzt. Der notwendige Einbruch soll also schlicht mitgemeint sein.

29.08.2026 - 17:33 [ Wired.com ]

Public Buses Across Country Quietly Adding Microphones to Record Passenger Conversations

(December 10, 2012)

It also raises questions about security, since the IP audio-video systems can be accessed remotely via a built-in web server (.pdf), and can be combined with GPS data to track the movement of buses and passengers throughout the city.

According to the product pamphlet for the RoadRecorder 7000 system made by SafetyVision (.pdf), „Remote connectivity to the RoadRecorder 7000 NVR can be established via the Gigabit Ethernet port or the built-in 3G modem. A robust software ecosystem including LiveTrax vehicle tracking and video streaming service combined with SafetyNet central management system allows authorized users to check health status, create custom alerts, track vehicles, automate event downloads and much more.“

28.07.2026 - 16:41 [ Netzpolitik.org ]

Vorbereitung für den Ausnahmezustand

„Der Zustimmungsfall wird dann relevant, wenn der Bundestag einzelne Regelungen in Kraft setzen will, die im Spannungsfall gelten würden, aber den Spannungsfall insgesamt noch nicht ausrufen will“, sagt Hegemann. Für diese einzelnen Regeln reicht dann wie bei regulären Gesetzen grundsätzlich eine einfache Mehrheit im Parlament.

Das geplante BND-Gesetz formuliert für alle drei Fälle Regeln. Vor allem aber ändert es den Mechanismus, wie der Zustimmungsfall für das BND-Gesetz ausgelöst werden kann. Das soll sich am Zustimmungsfall aus dem Grundgesetz „orientieren“, aber umgeht dabei das Plenum des Bundestags.

An die Stelle eines regulären parlamentarischen Verfahrens soll nämlich ein Vorschlag der Bundesregierung treten, dem das Parlamentarische Kontrollgremium zustimmen müsste. Dann könnten einzelne oder alle Regelungen des Gesetzes zum Spannungs- und Verteidigungsfall „freigeschaltet“ werden. Dass der Bundestag als Ganzes dabei außen vor bliebe, hat noch einen weiteren Effekt: „Eine Veröffentlichung ist nicht vorgesehen.