Archiv: Artikel 19 Grundgesetz (Kein Antasten der Grundrechte im Wesensgehalt / Grundrecht auf Rechtsweg gegen öffentliche Gewalt / aufgehoben für Brief- Post – Fernmeldegeheimnis)


29.01.2023 - 20:20 [ Buzer.de ]

Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz – G 10): § 7a Übermittlungen durch den Bundesnachrichtendienst an ausländische öffentliche Stellen

§ 7a hat 2 frühere Fassungen und wird in 5 Vorschriften zitiert

(1) Der Bundesnachrichtendienst darf durch Beschränkungen nach § 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2, 3, 7 und 8 erhobene personenbezogene Daten an die mit nachrichtendienstlichen Aufgaben betrauten ausländischen öffentlichen Stellen übermitteln, soweit

1. die Übermittlung zur Wahrung außen- oder sicherheitspolitischer Belange der Bundesrepublik Deutschland oder erheblicher Sicherheitsinteressen des ausländischen Staates erforderlich ist,

2. überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht entgegenstehen, insbesondere in dem ausländischen Staat ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist sowie davon auszugehen ist, dass die Verwendung der Daten durch den Empfänger in Einklang mit grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien erfolgt, und

3. das Prinzip der Gegenseitigkeit gewahrt ist.

Die Übermittlung bedarf der Zustimmung des Bundeskanzleramtes.

21.12.2022 - 06:04 [ Buzer.de ]

§ 7a Übermittlungen durch den Bundesnachrichtendienst an ausländische öffentliche Stellen

§ 7a hat 2 frühere Fassungen und wird in 5 Vorschriften zitiert

(1) Der Bundesnachrichtendienst darf durch Beschränkungen nach § 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2, 3, 7 und 8 erhobene personenbezogene Daten an die mit nachrichtendienstlichen Aufgaben betrauten ausländischen öffentlichen Stellen übermitteln, soweit

1. die Übermittlung zur Wahrung außen- oder sicherheitspolitischer Belange der Bundesrepublik Deutschland oder erheblicher Sicherheitsinteressen des ausländischen Staates erforderlich ist,

2. überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht entgegenstehen, insbesondere in dem ausländischen Staat ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist sowie davon auszugehen ist, dass die Verwendung der Daten durch den Empfänger in Einklang mit grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien erfolgt, und

3. das Prinzip der Gegenseitigkeit gewahrt ist.

Die Übermittlung bedarf der Zustimmung des Bundeskanzleramtes.

08.12.2022 - 02:01 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Coronavirus: Einen kleinen Staatsstreich spielen

(21. März 2020)

Geht es nach dem Staat und seiner Presse, entscheidet demnächst die Regierung nach eigenem Ermessen wann Bevölkerung und Parlament sich versammeln, arbeiten oder aus dem Haus gehen dürfen.

So etwas nennt man dann einen Putsch.

10.11.2022 - 16:36 [ Achse des Guten ]

„Corona-Maßnahmen”: Sie konnten wissen, was sie tun

All dies wurde begleitet von einer in der Geschichte der Bundesrepublik einzigartigen Hass- und Hetzkampagne von Politikern und Medienschaffenden, in deren Verlauf jeder, der auf die experimentellen modRNA-Injektionen lieber verzichten wollte oder es wagte, Zweifel an der Wirksamkeit der von Politikern verhängten „Maßnahmen“ oder den experimentellen modRNA-Injektionen zu üben, als Covidiot, Schwurbler, Verfassungsfeind oder gleich als Nazi beschimpft wurde.

21.09.2022 - 12:45 [ Radio Utopie ]

„Selbst Forderung der Drei Westmächte könnte die verfassungswidrige Grundgesetzänderung nicht rechtfertigen“

(19. Februar 2017)

Artikelserie (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9) zu den Verfassungsgerichtsbeschlüssen 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency). Und zu deren Vorgeschichte und Folgen.

Wie zuvor von uns dokumentiert, hob im Sommer 1968 das „siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“ („Notstandsgesetze“) die Gewaltenteilung bezüglich des Brief- Post- und Fernmeldegeheimnisses auf und schrieb zudem in das Grundgesetz ein Recht des Staates, den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern die Verletzung ihres Brief- Post- und Fernmeldegeheimnisses durch den Staat nicht einmal mitzuteilen.

Über nachfolgend eingereichte Verfassungsklagen gegen dieses „siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“ vom 24. Juni 1968, sowie gegen das anschließend von „S.P.D.“, „C.D.U.“ und „C.S.U.“ ebenfalls beschlossene ausführende erste Artikel 10-Gesetz vom 13. August 1968, entschied das westdeutsche Verfassungsgericht in Karlsruhe am 12. Dezember 1970 im Verfahren 2 BvF 1/69; 2 BvR 629/68; 2 BvR 308/69, auch „Abhörurteil“ genannt und heute zumeist zitiert als BVerfGE 30, 1. (Quelle 1, Quelle 2)

Mit 5 zu 3 Stimmen beurteilte der zweite Senat die „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemäß. Aufgehoben wurde lediglich ein kleiner Abschnitt im ausführenden Artikel 10-Gesetz.

Für die „Notstandsgesetze“ der „großen Koalition“ stimmten die Richter Seuffert, Dr. Leibholz, Dr. Geiger, Dr. Kutscher und Dr. Rinck.

Dagegen stimmten die Richter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp. Hier Auszüge ihrer abweichenden Meinung zum Urteil vom 15. Dezember 1970 (der Link zu den „Großer Lauschangriff“ genannten Verfassungsänderungen der „großen Koalition“ dreißig Jahre später in 1998, wiederum Grundlage für das B.K.A.-Gesetz der „großen Koalition“ in 2008, wurde hinzugefügt):

…………..

21.09.2022 - 12:30 [ Radio Utopie ]

13. August 1968: Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (G10)

(10.6.2015)

Anm. der Red.: Da der Öffentlichkeit der Republik das „Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (G10)“ vom 13. August 1968 bis heute offensichtlich weder zur Kenntnis gebracht wurde, noch im Internet in Textform vorliegt, sowie die Verwendung einer PDF des Bundesanzeigers über den privaten Gebrauch hinaus „nicht statthaft ist“, haben wir das gesamte Gesetz abgetippt. Es dürfte unter einer Bevölkerung von 80 Millionen Menschen rund 200 Personen bekannt sein.

21.09.2022 - 12:20 [ Documentarchiv.de ]

Siebzehntes Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes [„Notstandsgesetze“] Vom 24. Juni 1968

2. Artikel 10 erhält folgende Fassung:

„Artikel 10

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.“

(…)

6. Artikel 19 Abs. 4 wird durch folgenden Satz ergänzt:

„Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.“

20.09.2022 - 12:41 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

#Internetsperren: Warum das Urteil des E.U.-Gerichtshofs nichts bedeutet

(27.03.2014)

1. Das heisst nicht „Europäischer Gerichtshof“. Das heißt „Gerichtshof der Europäischen Union“.

2. Die „Grundrechte“ der E.U. sind Folklore a la Dr. Seltsam Schäuble, die „umgesetzt“ werden „können“, Art.52 Abs.5. Die 2000 vom E.G.-„Parlament“ beschlossene Charta enthielt diesen außer Funktion setzenden Passus übrigens noch nicht.

3. Wer nach diesem #Internetsperren-Urteil des Gerichtshofs der „Europäischen Union“ immer noch an die E.U. als positives Projekt glaubt, ist ein Gläubiger oder wird dafür bezahlt. Mehr nicht.

4. Der #GhdEU schiebt sowieso alles an die „nationalen“ *schauder* Verfassungsgerichte zurück.

5. Lernt Lesen.

6. Stört meine Kreise nicht.

20.09.2022 - 12:35 [ Gerichtshof der Europäischen Union ]

Urteil des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-339/20 | VD und C-397/20 | SR

Es geht im Wesentlichen um das Zusammenspiel der einschlägigen Vorschriften der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation im Lichte der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden Charta) und der einschlägigen Vorschriften der Marktmissbrauchsrichtlinie und der Marktmissbrauchsverordnung.

(…)

Der Gerichtshof gelangt deshalb zu dem Schluss, dass es nach der Marktmissbrauchsrichtlinie und der Marktmissbrauchsverordnung in Verbindung mit der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und im
Lichte der Charta
nicht zulässig ist, dass die Anbieter von Diensten der elektronischen Kommunikation die Verkehrsdaten ab dem Zeitpunkt der Speicherung zur Bekämpfung von Straftaten des Marktmissbrauchs, u.a. von Insidergeschäften, ein Jahr lang allgemein und unterschiedslos auf Vorrat speichern.

20.09.2022 - 12:29 [ Spiegel.de ]

EuGH-Urteil: Deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

Wer hat geklagt?

Ausgangspunkt sind die Klagen der Provider SpaceNet und Deutsche Telekom von 2016. Das Verwaltungsgericht Köln hatte entschieden, dass die beiden Unternehmen nicht zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet seien. Die Bundesnetzagentur setzte die Durchsetzung der Regelung sogar insgesamt aus, kein Provider muss daher Verkehrsdaten speichern. Doch 2019 legte das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen der Revision die Frage nach der Vereinbarkeit mit EU-Recht dem EuGH vor.

19.09.2022 - 16:15 [ Boris Reitschuster ]

Verfassungsgerichtschef: „Eine Beschränkung von Freiheitsrechten kann legitim sein“

(15.09.2022)

Politiker wie Scholz und Richter wie Harbarth sind Brandstifter. Sie schaffen mit ihren Aussagen die Atmosphäre, in der Menschen mit anderer Meinung quasi „vogelfrei“ sind. In der sie diffamiert werden und entmenschlicht. In denen Banken ihnen Konten kündigen, die Polizei sie schikaniert und Attacken auf sie demonstrativ nicht verfolgt. Eine Atmosphäre, in der genau das wieder beginnt, was eigentlich nie wieder geschehen sollte.

Leider erkennen diesen schleichenden Prozess viele, die immer nur Freiheit und Demokratie erlebt haben und sich ausschließlich aus den großen Medien informieren, immer noch nicht.

19.09.2022 - 16:10 [ Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiSTA) ]

Grundrechte ohne Schutz – Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht

(26.05.2022)

Der Beschluss vom 27.04.2022 stellt nach den beiden Beschlüssen zur Bundesnotbremse einen weiteren Tiefpunkt in der Geschichte des höchsten deutschen Gerichts dar. Wenn man das Ergebnis und seine Begründung analysiert, muss man sich fragen, ob damit ein Punkt erreicht ist, an dem es nicht vernünftiger wäre, bis auf weiteres jede Hoffnung, dass Karlsruhe in der Corona-Krise die Grundrechte der Bürger und die liberale Demokratie gegen einen übergriffigen Staat verteidigen könnte, aufzugeben.

19.08.2022 - 08:41 [ Bastian Barucker / Nitter ]

Beide Impfpflicht-Entscheidungen sowie die „Bundesnotbremse“-Entscheidungen signalisieren letztlich: freie Fahrt für den immer paternalistischer werdenden Staat. …es zeichnet sich ab, dass der Staat schalten und walten kann, wie er möchte.“@jeha2019

https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/interview-juristin-jessica-hamed-impfpflicht-karlsruhe-laesst-dem-staat-voellig-freie-hand-li.257961

10.08.2022 - 00:35 [ Thomas Moser / Overton-Magazin.de ]

Corona, Krieg und der Weg in eine andere Republik

Die vielzitierte „Zeitenwende“ begann nicht im Februar 2022, sondern zwei Jahre vorher im März 2020. Vor dem Krieg, dem Angriff russischer Streitkräfte auf das Nachbarland Ukraine, lag der Corona-Ausnahmezustand, der Angriff auf demokratische Verfahren und die Grundrechte durch Bundes- und Landesregierungen. Und so wie der Krieg Verteidigung genannt wird, so hieß die Ausgangssperre Schutzmaßnahme. Aber auch der Begriff „Zeitenwende“ ist eine Aneignung.

Die Zeitenwende ist tatsächlich ein Zeitenbruch. Dem einen Ausnahmezustand folgte nahtlos der nächste, und auch der übernächste wird bereits angedroht. Die Ahnung beschleicht einen, nichts wird wieder so sein, wie zuvor.

Man könnte auch sagen: Am 25. März 2020, als der Deutsche Bundestag aufhörte, die Legislative und damit die erste Gewalt im Staate zu sein, als sich die gewählten Abgeordneten der Bundesregierung auslieferten und akzeptierten, dass im Handstreich mehrere Grundrechte außer Kraft gesetzt wurden, endete die zweite Republik dieser Bundesrepublik Deutschland.

10.08.2022 - 00:05 [ Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiSTA) ]

Einladung zum Symposium von KRiStA am 17.09.2022 in Halle (Saale)

Gleichzeitig gibt es Befürchtungen, dass die von der Exekutive dominierte, die Grundrechte massiv einschränkende und letztlich autoritäre Corona-Politik die Blaupause für das politische Handeln in den anderen Krisen liefern könnte. Könnte Corona womöglich nur der Auftakt für das Ende des liberalen und demokratischen Rechtsstaats, wie wir ihn kannten, gewesen sein?

03.08.2022 - 15:27 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Verfassungswidriger Ausnahmezustand, Gewaltenteilung außer Kraft, Staat will Repression noch eskalieren

(24. August 2020)

Das Parlament kontrolliert die Regierung. Das nennt man parlamentarische Demokratie.

Die Regierung hat lediglich die Kompetenz Gesetze umzusetzen, nicht mit Verordnungen um sich zu schmeissen und gleich die ganze Demokratie außer Kraft zu setzen.

Das „Robert Koch Institut“ ist eine Regierungsbehörde. Eine Re-gier-ungs-be-hör-de.

Hat der Bundestag oder dessen „Ausschuss für Gesundheit“, von dem Sie nie gehört haben, zu irgendeinem Zeitpunkt die Angaben der Regierungsbehörde „Robert Koch Institut“ kontrolliert?

Sind innerhalb des gesamten fünfmonatigen Ausnahmezustands, oder gar vorher, die gewählten Abgeordneten des Parlaments auch nur ein einziges Mal bei dieser zu drei heiligen Buchstaben aus dem Morgenlande geronnenen Behörde aufgetaucht und haben irgendetwas, auch nur eine der auserwählten Zahlen denen sich diese Bananenrepublik zu Füßen geworfen hat, tatsächlich überprüft? Haben sie kontrolliert, woher dieses ganze neue Zahlentestament überhaupt stammt, wer es zusammengezählt oder einfach erzählt hat? Haben sie Akten studiert, Datenbanken durchforstet, vor Ort, so als ginge es für sie um einen Steuernachlass von 500 Euro wegen eines neuen, potentiell absetzbaren Smart Devices in ihrer 7-Zimmer-Villa, also praktisch um ihr Leben?

Nein.

01.07.2022 - 12:18 [ Bild / Nitter.net ]

Deutschlands oberster Richter unter Druck – Hat Harbarth etwas zu verbergen?

01.07.2022 - 12:00 [ Stefan Homburg / Nitter ]

++EIL ++ Bericht der Evaluationskommission liegt vor Kernpunkt: Völliges Politikversagen: Keine Daten, keine Ziele, keine nationalen Studien. Zurückhaltung bei der Evaluation. Politik kann daher planlos mit immer neuen „Maßnahmen“ zuschlagen, wie gehabt.

15.06.2022 - 08:39 [ Florian Fade / Tagesschau.de ]

Koalitionspläne: Mehr Kontrolle über die Geheimdienste

Zumindest bei der sogenannten „Hackerbehörde“ aber könnte es nun schnell gehen. Die Zentrale Stelle für die Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) soll technische Werkzeuge wie „Staatstrojaner“ für Polizeien und Geheimdienste entwickeln. Bislang aber agiert die Einrichtung mit Sitz in München, von der nicht einmal Bundestagsabgeordnete und Fachpolitiker so genau wissen, was dort eigentlich gemacht wird, ohne eigenes Gesetz. Das soll sich nun ändern.

05.06.2022 - 10:51 [ Neues Deutschland ]

Umkämpfte Verfassung: Die Einführung des Sondervermögens für die Bundeswehr ins Grundgesetz hat unrühmliche Vorgänger

Trotz allen Wider­stan­des trat die Bun­des­re­pu­blik 1955 der Nato bei und die Bun­des­wehr wur­de gegrün­det, was 1956 meh­re­re Grund­ge­setz­än­de­run­gen zur Fol­ge hat­te. Die KPD hat­te nicht mehr viel Zeit, sich dazu zu äußern; sie wur­de – als ein­zi­ge kom­mu­nis­ti­sche Par­tei in West­eu­ro­pa – noch im glei­chen Jahr verboten.

Die hier­nach ein­set­zen­de Ruhe hielt bis zur Mit­te der 60er-Jah­re. Die 1966 ins Amt gekom­me­ne Gro­ße Koali­ti­on aus SPD und CDU/CSU mach­te Ernst mit den Not­stands­ge­set­zen. Sie fin­den 1968 Ein­gang in die Ver­fas­sung. Ein­ge­führt wur­den damit diver­se Mög­lich­kei­ten zur Ein­schrän­kung von Grund­rech­ten und demo­kra­ti­schen Ver­fah­ren bei Krie­gen, Auf­stän­den oder Kata­stro­phen.

03.06.2022 - 15:28 [ Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiSTA) ]

Grundrechte ohne Schutz – Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht

Der Beschluss vom 27.04.2022 stellt nach den beiden Beschlüssen zur Bundesnotbremse einen weiteren Tiefpunkt in der Geschichte des höchsten deutschen Gerichts dar. Wenn man das Ergebnis und seine Begründung analysiert, muss man sich fragen, ob damit ein Punkt erreicht ist, an dem es nicht vernünftiger wäre, bis auf weiteres jede Hoffnung, dass Karlsruhe in der Corona-Krise die Grundrechte der Bürger und die liberale Demokratie gegen einen übergriffigen Staat verteidigen könnte, aufzugeben.

19.05.2022 - 13:56 [ Trending Deutschland / Nitter.net ]

urteilderschande ist nr.8 trending hashtag in DE in letzten 4 Stunden. #urteilderschande

19.05.2022 - 13:09 [ Tichys Einblick ]

Anwalt der Beschwerdeführer kritisiert Verfassungsgerichtsurteil zur Impfpflicht

„Soweit wir auf den ersten Blick die Sache beurteilen können, hat das Gericht, das eine mündliche Verhandlung trotz mehrfacher Bitten unsererseits abgelehnt hat, sich mit einem Großteil unseres Vortrags schon gar nicht auseinandergesetzt. Die Darlegungen insbesondere zum Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG) machen mich sprachlos. Der medizinische ‚Sachverstand‘ der 8 Richter scheint auch rund 26 Monate nach Ausrufung des ersten Lockdowns nicht über das bloße Wiedergeben und Zitieren der der Bundesregierung unterstehenden, weisungsabhängigen Bundesbehörden (RKI und PEI) hinauszugehen. Alle vorgelegten Studien aus dem In- und Ausland, die exakt das Gegenteil dessen belegen, was diese Behörden als vermeintlich nicht widerlegbare ‚Wahrheit‘ seit gut 2 Jahren verkünden, scheint von den Richtern nicht gelesen worden zu sein – so zumindest mein erster Eindruck.“

19.05.2022 - 13:01 [ Niko Härting, HÄRTING Rechtsanwälte since 1996 / Nitter.net ]

3. Erstens: Keine roten Linien. Der Entscheidung ist an keiner Stelle zu entnehmen, wie weit der Gesetzgeber bei Impfpflichten gehen darf.

Damit lässt Karlsruhe letztlich auch die Politik im Stich.

4. Zweitens: Erneut werden die Entscheidung und die Begründung von allen 8 Richterinnen und Richtern einstimmig mitgetragen.

5. Da nicht vorstellbar ist, dass 8 gestandene Richterinnen und Richter in Sachen #Corona stets einer Meinung ist, fragt man sich, weshalb es keine Sondervoten gibt.

19.05.2022 - 11:55 [ Bundesverfassungsgericht.de ]

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 (sogenannte „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“)

Die angegriffenen Vorschriften verletzen die Beschwerdeführenden nicht in ihren Rechten insbesondere aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG. Soweit die Regelungen in die genannten Grundrechte eingreifen, sind diese Eingriffe verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des ihm zustehenden Einschätzungsspielraums einen angemessenen Ausgleich zwischen dem mit der Nachweispflicht verfolgten Schutz vulnerabler Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und den Grundrechtsbeeinträchtigungen gefunden.

29.04.2022 - 09:33 [ Tichys Einblick ]

„Grundrechtsblindheit“ in Karlsruhe: Die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden kann niemand kontrollieren

(27.04.2022)

Nicht erst im Streit um die einrichtungsbezogene Impfpflicht entsteht der Eindruck, dass die Möglichkeit der Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden durch das Bundesverfassungsgericht genutzt wird, um politisch unliebsamen Verfassungsbeschwerden schnell und unauffällig jede Wirkung zu nehmen. Von Ulrich Vosgerau

29.04.2022 - 09:17 [ Legal Tribune Online ]

Nach BVerfG zur Bundesnotbremse: Zer­stö­re­ri­sches Poten­tial für den Ver­fas­sungs­staat

(03.12.2021)

Der Senat billigt in Gestalt des selbstvollziehenden Gesetzes den Parlamentsabsolutismus obwohl das Gericht in ständiger Rechtsprechung immer betonte, „die konkrete Ordnung der Verteilung und des Ausgleichs staatlicher Macht, die das Grundgesetz gewahrt wissen will, darf nicht durch einen aus dem Demokratieprinzip fälschlich abgeleiteten Gewaltenmonismus in Form eines allumfassenden Parlamentsvorbehalts unterlaufen werden“, so in seiner Kalkar-Entscheidung 1978. Mit dieser ständigen Rechtsprechung setzt sich der Senat nicht auseinander. Er stützt sich auf zwei schon in der Sache nicht einschlägige Entscheidungen (Legalplanung Stendal; gesetzliche Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften in Bremen). Wer hätte gedacht, dass eine Eisenbahnstrecke 25 Jahre später den pandemischen Umbau des Rechtsstaats rechtfertigen kann?

15.04.2022 - 15:08 [ Reitschuster.de ]

“Verfassungsgericht betreibt Rechtsverweigerung”: Verfassungsrechtler erwägt Klage gegen Verfassungsrichter wegen Rechtsbeugung

Zwar ist das Gericht befugt, Klagen ohne Begründung nach Gerichtsordnung abweisen (§ 93d BVerfGG: “Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf keiner Begründung”), jedoch gibt es im vorliegenden Fall eine Begründung, die offensichtlich unwahr ist. Denn das Gericht behauptet, die Beschwerde werde in der Sache nicht begründet, da sie den Begründungsanforderungen nicht genügen würde und die verletzten Grundrechte nicht einmal aufgeführt wurden. Dagegen verwehrt sich Vosgerau und bezeichnet diese Aussage als objektiv und frappierend unwahr, was er auch beweisen könne, da seine Begründung der Beschwerde außergewöhnlich umfangreich sei und die verletzten Grundrechte deutlich herausgearbeitet wurden.

03.02.2022 - 06:42 [ Nachdenkseiten ]

Demo-Verbote: Legal, illegal, total egal

Demonstrationen gegen die Corona-Politik dürfen „vorsorglich“ verboten werden. Das Bundesverfassungsgericht hat mit diesem Eilentscheid einen weiteren Anschlag auf das Grundgesetz gebilligt. Medien und Politik freuen sich derweil über diese „wichtige Orientierung“ für Behörden „zum aktuellen Umgang mit nicht angemeldeten Versammlungen“ von Kritikern der Corona-Politik. Auf der Strecke bleibt einmal mehr die Verfassung.

03.02.2022 - 05:17 [ Boris Reitschuster ]

Meta-Studie: Lockdown und Schulschließungen praktisch wirkungslos

Die Meta-Studie der Johns-Hopkins-Universität bestätigt nun das Versagen der Bundesregierung, das für aufmerksame Beobachter schon vor über einem Jahr klar war. Besonders pikant: Das von einem Merkel-Vertrauten geleitete Bundesverfassungsgericht hatte die Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen und Schulschließungen Ende 2021 noch als „wirkungsvoll“ und damit verfassungsgemäß eingestuft – offensichtlich bar jeder wissenschaftlichen Evidenz. Laut den Richtern haben Ausgangsbeschränkungen ebenso wie die Schulschließungen in ihrer „Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz sowie der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems als überragend wichtigen Gemeinwohlbelangen“ gedient.

20.12.2021 - 06:35 [ Bild / Twitter ]

Richter Harbarth & Merkel – Eine gefährliche Freundschaft für unsere Demokratie?

(30.11.2021)

20.12.2021 - 06:29 [ Legal Tribune Online ]

Nach BVerfG zur Bundesnotbremse: Zer­stö­re­ri­sches Poten­tial für den Ver­fas­sungs­staat

(03.12.2021)

Der Senat billigt in Gestalt des selbstvollziehenden Gesetzes den Parlamentsabsolutismus obwohl das Gericht in ständiger Rechtsprechung immer betonte, „die konkrete Ordnung der Verteilung und des Ausgleichs staatlicher Macht, die das Grundgesetz gewahrt wissen will, darf nicht durch einen aus dem Demokratieprinzip fälschlich abgeleiteten Gewaltenmonismus in Form eines allumfassenden Parlamentsvorbehalts unterlaufen werden“, so in seiner Kalkar-Entscheidung 1978. Mit dieser ständigen Rechtsprechung setzt sich der Senat nicht auseinander. Er stützt sich auf zwei schon in der Sache nicht einschlägige Entscheidungen (Legalplanung Stendal; gesetzliche Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften in Bremen). Wer hätte gedacht, dass eine Eisenbahnstrecke 25 Jahre später den pandemischen Umbau des Rechtsstaats rechtfertigen kann?

20.12.2021 - 05:45 [ Initiative freie Impfentscheidung e.V. - impfentscheidung.online ]

Entscheidung der Verfassungsbeschwerden Bundesnotbremse

(10. Dezember 2021 / 19. Dezember 2021)

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juni 2021 viele Verbände und Experten um Stellungnahme gebeten. Diese hatten nahezu einhellig erklärt, dass die Schulschließungen den Kindern massiv geschadet haben. Wohingegen die Corona-Gefahr für Kinder dagegen gering sei. Dieser Auffassung hat sich das Bundesverfassungsgericht leider nicht angeschlossen. Wir bedauern es sehr, dass sich unser oberstes deutsches Gericht nicht schützend vor unsere Kinder gestellt und ihre Grundrechte verteidigt hat!

Namhafte Fachleute äußern heftige Kritik am Vorgehen des Bundesverfassungsgericht. Exemplarisch führen wir hier einige Zitate und Quellen auf:

20.12.2021 - 05:36 [ Initiative freie Impfentscheidung e.V. - impfentscheidung.online ]

Freiheitseinschränkungen für Ungeimpfte – Die Verfassungswidrigkeit des indirekten COVID-19-Impfzwangs

vorgelegt von Professor Dr. Dietrich Murswiek
im Auftrag der Initiative freie Impfentscheidung e.V.
4. Oktober 2021

20.12.2021 - 05:27 [ Allianz-Pro-Grundgesetz.de ]

Rechtsgutachten zeigt eindeutig: 2G und 3G sind verfassungswidrig

Sämtliche 2G- und 3G-Regeln, insbesondere 3G mit kostenpflichtigem Test, die Benachteiligung bei Quarantänepflichten sowie das Vorenthalten der Verdienstausfallentschädigung für Ungeimpfte sind mit dem Grundgesetz unvereinbar und verstoßen gegen die Grundrechte der Betroffenen. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens des Freiburger Staatsrechtlers Professor Dr. Dietrich Murswiek, das im Auftrag der „Initiative freie Impfentscheidung e.V.“ erstellt wurde. „Alle Benachteiligungen Ungeimpfter müssen sofort aufgehoben werden – sie sind schlicht verfassungswidrig“, so Murswiek.

18.12.2021 - 14:52 [ Nachdenkseiten ]

Darf der Staat mit der Impfpflicht einige Menschenleben opfern, um viele zu retten?

Pieter Schleiter ordnet im Gespräch die aktuelle Diskussion um die Impfpflicht aus rechtlicher Sicht ein und kritisiert mit deutlichen Worten die vor kurzem ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse: „Ich halte diese Entscheidung für ungewöhnlich kurzsichtig und sehr gefährlich für unseren Rechtsstaat“, so Schleiter. Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte hat gerade eine Stellungnahme zur Impfpflicht veröffentlicht.

13.12.2021 - 10:39 [ Rubikon ]

Demokratisches Organversagen: Angesichts der jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stellt sich die Frage, wessen Interessen es dient.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem jüngsten Urteil unser Grundgesetz auf zuvor nie dagewesene Weise ausgehöhlt und „uminterpretiert“. Beinahe jede Grundrechtsverletzung erscheint begründbar, wenn nur eine Notlage beziehungsweise der Schutz des Rechts auf Leben zur Begründung herangezogen werden können. Dieser Zustand ist für unser Demokratie höchst bedenklich, denn wie gut Opposition, Ethikrat, Presse und andere etablierte Instanzen „funktionieren“, haben wir gesehen. Bei der Einschätzung der Gefahrenlage kocht das Bundesverfassungsgericht auch nur mit Wasser und beruft sich auf bekannte Treiber der Entdemokratisierung wie das RKI. Die Schützer des Grundgesetzes sind im Grunde selbst zu Instanzen geworden, vor denen wir geschützt werden müssten.

10.12.2021 - 04:29 [ Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiSTA) ]

Die Hüter der Verfassung auf dem Rückzug

Stellungnahme zu den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 19.11.2021 (Bundesnotbremse I und Bundesnotbremse II)

06.12.2021 - 20:27 [ Tichys Einblick ]

Bundesverfassungsgericht nickt Bundeslockdown ab – Verfassungsrechtler Vosgerau kommentiert

(30.09.2021)

Was die Entscheidung mit dem Klimaschutz-Beschluss gemeinsam hat, ist die im deutschen Verfassungsrecht bislang nicht anerkannte Prämisse: Wenn niemand genau weiß, ob eine Gefahr wirklich besteht und wie groß sie sein mag, es aber staatlich geförderte Interessenten gibt, die zwecks Durchsetzung gewisser gesellschaftlicher Veränderungen enorm große Gefahren an die Wand malen, dann können Grundrechte großflächig ausgesetzt werden. Nicht der Staat muss reale Gefahren beweisen, sondern der Bürger, der seine Grundrechte ausüben will, seine Ungefährlichkeit und zwar zu denjenigen Bedingungen, die der Staat jeweils festsetzt.

03.12.2021 - 20:56 [ Cicero ]

Urteil zur Bundesnotbremse – In den Bahnen des Rechts?

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Bundesnotbremse wurde von Politikern genauso verstanden, wie es gemeint war: als Einladung zu weiteren Zwangsmaßnahmen. Auch die bisher kategorisch ausgeschlossene Impfpflicht soll nun kommen. Damit könnte der Wesensgehalt des Grundgesetzes dauerhaft aus den Angeln gehoben werden.

03.12.2021 - 01:37 [ Neue Zürcher Zeitung ]

Die Ja-Sager aus Karlsruhe winken die strittigen Massnahmen einfach durch

Auf das Bundesverfassungsgericht kann sich nur noch einer verlassen: die Bundesregierung.

01.12.2021 - 12:05 [ Nachdenkseiten ]

Verfassungsgericht: Rückenwind für autoritäre Politik

Die aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, nach denen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie Schulschließungen verfassungskonform waren, können die rechtlichen Bedenken gegen die Corona-Politik nicht zerstreuen. Stattdessen haben sie zusätzliche Zweifel an der Integrität des Gerichts geweckt. Medien und Politik fühlen sich nun von dem Urteil beflügelt und zu weiteren autoritären Maßnahmen berufen. Viele Bürger fühlen sich im Stich gelassen.

30.11.2021 - 16:39 [ Niko Härting / Twitter ]

3. Karlsruhe legt das Grundgesetz gegen seinen Wortlaut aus. Das Gericht gesteht zwar zu, dass das Grundgesetz Freiheitsbeschränkungen nur aufgrund einer Einzelfallentscheidung und nicht flächendeckend erlaubt („aufgrund eines Gesetzes“), …

4. setzt sich jedoch über den Wortlaut des Grundgesetzes „teleologisch“ (aus Gründen des Sinns und Zwecks) hinweg und gestattet flächendeckende Ausgangssperren. Wenn der Wortlaut nicht passt, wird er passend gemacht.

5. Dabei übersieht Karlsruhe die historischen Erfahrungen, die 1949 dazu führten, derartige Ausgangssperren zu verbieten.

6. Karlsruhe setzt keine „roten Linien“. Es wird aus der gesamten Entscheidung nicht erkennbar, wie weit denn der Gesetzgeber bei der Corona-Politik gehen darf. Ein Freifahrtschein für die Regierenden.

30.11.2021 - 11:42 [ Bundesverfassungsgericht,de ]

Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und Sachlage zulässig

Das Bundesverfassungsgericht hat mit dieser Entscheidung erstmals ein Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung anerkannt.

30.11.2021 - 11:14 [ Bundesverfassungsgericht.de ]

BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 – 1 BvR 781/21 -, Rn. 1-306,

Soweit die Beschwerdeführenden in den Verfahren 1 BvR 781/21 und 1 BvR 854/21 sich durch die Ausgangsbeschränkung nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG in ihrem Recht auf Freizügigkeit aus Art. 11 Abs. 1 GG verletzt sahen, genügt der bloße Vortrag, sich nachts nicht mehr frei im Bundesgebiet bewegen zu dürfen oder dass ein Eingriff in die Freizügigkeit „auf der Hand“ liege, den Begründungsanforderungen nicht. Insbesondere zeigen sie nicht anhand der verfassungsrechtlichen Maßstäbe (vgl. dazu BVerfGE 134, 242 <323 ff. Rn. 251 ff.>) auf, inwieweit die Freizügigkeit durch die angegriffene Maßnahme verletzt sein soll. Ebenso wenig genügt der pauschale Vortrag des Beschwerdeführers im Verfahren 1 BvR 854/21, eine Verletzung der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) durch die Ausgangsbeschränkungen liege „auf der Hand“. Auch der Beschwerdeführer zu 3) im Verfahren 1 BvR 805/21 zeigt, soweit es ihm um die Möglichkeit des Fotografierens bei Dämmerung und Dunkelheit geht, eine mögliche Verletzung der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) durch § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG nicht substantiiert auf.

Im Verfahren 1 BvR 798/21 genügt die Verfassungsbeschwerde den Darlegungsanforderungen nicht, soweit eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) und der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) des Beschwerdeführers gerügt wird. Der Beschwerdeführer zeigt nicht auf, dass der täglich verbleibende Zeitraum von 19 Stunden für sportliche Betätigung im Freien nicht ausreicht, um diesen für die gesundheitsförderlichen Effekte des Sports zu nutzen.

(…)

aa) Der eine Einschränkung der Fortbewegungsfreiheit „durch Gesetz“ nicht enthaltende Wortlaut der Schrankenregelungen in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 und Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG könnte nahelegen, dass dem parlamentarischen Gesetzgeber Eingriffe in dieses Freiheitsrecht unmittelbar durch Gesetz nicht zugänglich sind. Zwingend ist dieses Verständnis des Wortlauts aber nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat der weitgehend gleichlautenden Schrankenausgestaltung in Art. 10 Abs. 2 Satz 1 GG keine solche Bedeutung zugemessen und einen Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG unmittelbar durch Gesetz für damit vereinbar gehalten (vgl. BVerfGE 125, 260 <313>).

Aus der Entstehungsgeschichte ergibt sich kein klares Bild zu der Frage, ob aus der allein Eingriffe „aufgrund eines Gesetzes“ gestattenden Schrankenregelung ein Verwaltungsvorbehalt folgt (vgl. Bumke, Der Grundrechtsvorbehalt, 1998, S. 199). Bei Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der Grundrechtsschranken im Parlamentarischen Rat kann dem Wortlaut der entsprechenden Schrankenausgestaltung ebenfalls kein starkes Gewicht zukommen. Es fehlte an einem System der verschiedenen Schrankenregelungen in dem Sinne, dass Gehalt und Wirkungen des Verfassungstextes bei gleicher sprachlicher Fassung jeweils gleich zu verstehen wären und umgekehrt (vgl. Hermes, in: Merten/Papier, HGRe, Bd. III, 2009, § 63 Rn. 3). Erwägungen des Redaktionsausschusses des Parlamentarischen Rates zur Schrankengestaltung, man bevorzuge die Formulierung „auf Grund eines Gesetzes“, weil bei der Wendung „durch Gesetz“ Beschränkungen nur durch ein Gesetz angeordnet werden könnten und eine gesetzliche Ermächtigung einer Behörde ausgeschlossen sei (Deutscher Bundestag und Bundesarchiv , Der Parlamentarische Rat 1948-1949, Band 7 – Entwürfe zum Grundgesetz, 1995, S. 211 f.), lassen sich vielmehr dahin verstehen, dass bei der Formulierung „auf Grund eines Gesetzes“ der gesetzesunmittelbare wie auch der durch die Verwaltung vermittelte Eingriff als möglich erachtet wurde, aber nicht umgekehrt die Legislative von der unmittelbaren Regelung ausgeschlossen sein sollte.

(…)

Die prozeduralen und materiellen Sicherungen des Art. 104 Abs. 1 GG sind in den Fällen erforderlich, in denen die staatliche Gewalt unmittelbaren körperlichen Zugriff auf eine Person hat. Da nunmehr aber auch gesetzliche Maßnahmen, die für sich genommen niemals körperliche Zwangswirkung zu entfalten vermögen, als Eingriffe gelten können, wenn von ihnen dem körperlichen Zwang ähnliche Wirkungen ausgehen (oben Rn. 246), hat dies Konsequenzen für das Verständnis des Schrankenvorbehalts. Nichts spricht dafür, dass Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und Art. 104 Abs. 1 GG nach ihrem Zweck gegenüber dem Gesetzgeber ein absolutes, uneinschränkbares Recht begründen soll. Wird der Gesetzgeber selbst unmittelbar an dieses Grundrecht gebunden, muss er umgekehrt auch von der vorgesehenen Beschränkungsmöglichkeit Gebrauch machen können. Der Schrankenvorbehalt steht dem nicht entgegen. Bei Eingriffen in die Fortbewegungsfreiheit unmittelbar durch Gesetz droht kein mit dem Schutzzweck der Schranken unvereinbarer Verlust an Rechtsschutz. Die gesetzliche Anordnung des Freiheitseingriffs schafft keine Lage, die die Schutzmechanismen des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz und Satz 2 GG auslösen müsste. Teleologische Gründe sprechen daher bei einem erweiterten Eingriffsverständnis dagegen, die Schrankenregelungen in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 und Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG kompetenziell als Verwaltungsvorbehalt auszulegen.

(,,,)

Umfassende Ausgangsbeschränkungen kommen nur in einer äußersten Gefahrenlage in Betracht. Hier war die Entscheidung des Gesetzgebers für die hier angegriffenen Maßnahmen in der konkreten Situation der Pandemie und nach den auch in diesen Verfahren durch die sachkundigen Dritten bestätigten Erkenntnissen zu den Wirkungen der Maßnahmen und zu den großen Gefahren für Leben und Gesundheit tragfähig begründet und mit dem Grundgesetz vereinbar.

Die Entscheidung ist einstimmig ergangen.

Harbarth
Paulus
Baer
Britz
Ott
Christ
Radtke
Härtel

30.11.2021 - 10:42 [ Bundesverfassungsgericht,.de ]

Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite („Bundesnotbremse“) erfolglos

2. Diese Grundrechtseingriffe waren formell verfassungsgemäß. Dem Bund stand dafür die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG als Maßnahmen gegen übertragbare Krankheiten zu.

3. Die Ausgestaltung der Kontaktbeschränkungen als selbstvollziehende gesetzliche Regelung, die keiner Umsetzung durch die Verwaltung im Einzelfall bedurfte, verletzte nicht die verfassungsrechtliche Gewährleistung individuellen Rechtsschutzes der Betroffenen, missachtete nicht die aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung beziehungsweise aus einzelnen Grundrechten resultierenden Grenzen für die Handlungsformenwahl des Gesetzgebers und verstieß nicht gegen das Allgemeinheitsgebot aus Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG. Die Kontaktbeschränkungen und der korrespondierende Ordnungswidrigkeitentatbestand waren zudem hinreichend bestimmt.

30.11.2021 - 08:04 [ nasrin amirsedghi / Twitter ]

Karlsruhe verspielt seinen Ruf „Das Bundesverfassungsgericht ist in seinem Selbstverständnis, in seinen derzeitigen Handlungsroutinen und in seiner technischen und personellen Ausstattung nicht zukunftsfähig, schreibt Jens Peter Paul.“

(Oct 11, 2021)

30.11.2021 - 08:00 [ Reitschuster.de ]

Dinner im Kanzleramt – Verfassungsrichter in Diensten der Politik

(08.10.2021)

Am 30. Juni waren sie nicht eingeladen. Eingeladen waren die maßgeblichen Richter des Bundesverfassungsgerichtes, die von der Regierung um Verständnis für ihre Politik „off the limits“ gebeten wurden. Die Medien waren außen vor, obwohl es um schwerste Grundrechtseinschränkungen ging, die andernorts schon Diktaturen eingeleitet haben.

15.10.2021 - 13:24 [ Nachdenkseiten ]

Corona und Justiz: Die unterlassene Hilfeleistung

Auch manche Juristen verweigern aktuell den angemessenen Schutz für Bürger gegen einen übergriffigen Staat – wie Teile von Medien, Opposition, Gewerkschaften oder Kirchen. Um überfällige und angreifbare juristische Positionierungen zur Corona-Politik zu vermeiden, ist die anscheinende Verschleppung von Urteilen durch manche Gerichte offenbar ein Mittel der Wahl.

06.10.2021 - 19:45 [ ORF.at ]

Berliner Senat sieht keine flächendeckende Wahlpanne

Geisel betonte: „Wahlen müssen selbstverständlich korrekt ablaufen. Alles andere schadet dem Vertrauen in die staatlichen Institutionen – und damit der Demokratie insgesamt.“ Bei der Ermittlung des amtlichen Endergebnisses müsse Sorgfalt vor Schnelligkeit gehen. Geisel will Senat und Abgeordnetenhaus eine unabhängige Expertenkommission vorschlagen, sie solle die organisatorischen Probleme aufarbeiten.

06.10.2021 - 10:15 [ Achse des Guten ]

Sechs Verfassungsklagen gegen Bundestagswahl eingereicht

Es gebe überdies „insgesamt elf Verfassungsbeschwerden und drei Eilanträge, die sich gegen einzelne Vorschriften oder pauschal gegen das Wahlrecht richten“ würden.

Im sogenannten Allgemeinen Register gäbe es schließlich zudem „noch vier Verfahren zum Wahlrecht und drei Verfahren zur Bundestagswahl“.

06.10.2021 - 09:13 [ Tagesspiegel Checkpoint / Twitter ]

Kaum glaublicher #Wahlpannen-Bericht: Berliner Wählerin soll angekreuzten Wahlzettel erhalten haben.

14.07.2021 - 19:34 [ Twitter Search ]

Hanau, Zivilklage, Angehörige

No results for „Hanau, Zivilklage, Angehörige“

14.07.2021 - 19:25 [ Initiative 19. Februar Hanau ]

Pressemitteilung: 13 der 19 rechtsextremen SEK-Beamten waren in Hanau im Einsatz

16.06.2021)

Denn am gestrigen Abend ist in der Innenausschuss-Sitzung im hessischen Landtag nicht nur bekannt geworden, dass insgesamt sogar 49 Polizisten aus verschiedenen Bereichen in rechten Chats beteiligt waren. Innenminister Beuth bestätigte zudem, dass 13 der 19 rechtsextremen Polizeibeamten aus der aufgelöstem SEK-Einheit in der Tatnacht am 19. Februar 2020 in Hanau im Einsatz waren.

14.07.2021 - 19:16 [ Radio Utopie ]

Gewaltensammlung in Hanau: Eine öffentliche Anklage gegen den Staat

(28. Februar 2020)

Der Massenmord an neun Menschen an zwei Tatorten in zwei Stadtteilen in Hanau, sowie seine anschließende Rückfahrt zur Wohnung seiner Eltern habe zwölf Minuten gedauert.

Zwölf Minuten.

Erster Mord um 21.58 Uhr, um 22.10 sei sein Auto bereits vor der Wohnung seiner Eltern gestanden.

Am Kennzeichen sei sein Auto und damit er erkannt worden, hieß es bereits vor Tagen aus „Ermittlerkreisen“ zum „Spiegel“. Um 03.03 sei die Wohnung dann aufgebrochen worden. Also fünf Stunden später.

Fünf Stunden.

Aber um 22.03 sei eine Polizeistreife bereits am ersten Tatort gewesen. Und kurz vor der Tat sei das Fahrzeug des mutmaßlich verrückten und rechtsextremistischen alleinigen Attentäters beim Falschparken in der Nähe des ersten Tatorts aufgefallen. Daraufhin von Beamten des Ordnungsamtes angesprochen (und sicherlich im Nachhinein zweifelsfrei identifiziert), habe der mutmaßlich verrückte und rechtsextremistische alleinige Attentäter ganz ruhig reagiert und das Fahrzeug umgeparkt.

Ach ja. Die Mutter.

Ermordet durch zwei Kopfschüsse, heisst es (wahrscheinlich eine der wenigen seiner Angaben die korrekt sind). Der mutmaßlich verrückte und rechtsextremistische alleinige Attentäter, der natürlich, daran gibt es keinen Staatszweifel, nach neun wildfremden Menschen in der Nähe von zufällig ausgesuchten zwei kurdischen Vereinslokalen (Shisha Bars) auch noch seine eigene Mutter erschoss, sei dann aber schnell noch die Treppe runter gegangen bevor er sich dort dann selbst erschoss (vielleicht auch mit zwei Kopfschüssen?).

Wie gut, dass der Vater, den die Polizei dann um 03.03 Uhr in der Wohnung vorfand – er hatte bestimmt nicht die Polizei gerufen, schließlich hatte die ja den Attentäter durch das Kennzeichen identifiziert und außerdem waren ja bloß seine Frau und sein Sohn erschossen worden – ruckzuck in der Psychiatrie weggesperrt wurde. Ein Schock. Er soll ja früher schon mal mürrisch zu den Nachbarn gewesen sein. Also. der Vater. Stand in der Zeitung.

Man könnte ja geneigt sein, dies als doppelte Eigensicherung zu bezeichnen. Falls es ja doch mal irgendein Gerichtsverfahren nach einem Massenmord in Deutschland geben und so etwas Lästiges wie eine Verteidigung doch noch gebraucht werden sollte, nämlich für den Staat. Und eine Anklage von Zivilpersonen auf Zeugen angewiesen wäre.

…..

13.07.2021 - 05:03 [ ZDF ]

Debatte in Deutschland – Corona-Impfpflicht rechtlich möglich?

Die Zahl der Corona-Impfungen geht zurück. Mediziner haben jetzt eine neue Debatte über eine Impfpflicht zumindest für bestimmte Berufsgruppen angestoßen. Wie ist die Rechtslage?

24.06.2021 - 13:51 [ Florian Toncar, Parlamentarischer Geschäftsführer & finanzpolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten (FDP) im Deutschen Bundestag / Twitter ]

#Wirecard war keine Naturkatastrophe. Es hat Hinweise und Menschen gegeben, die frühzeitig gewarnt haben. Das Verstörende am Fall Wirecard ist, dass das alles sehenden Auges und unter dem Radar der Kontrolleure ablaufen konnte.

@lisapaus
@FabioDeMasi

24.06.2021 - 13:41 [ Heise.de ]

Fall Amri: Verfassungsgericht unterwirft sich dem Verfassungsschutz

Tatsächlich spricht nach Auffassung des Autors mehr dagegen als dafür, dass Amri den LKW in den Weihnachtsmarkt gesteuert und den polnischen Fahrer Lukasz U. erschossen hat. In der Fahrerkabine der Zugmaschine wurden beispielsweise keine Fingerabdrücke und keine belastbaren DNA-Spuren von Amri gefunden, stattdessen aber mehrfach Genmaterial einer unbekannten bisher nicht identifizierten Person.

Dass ein Gericht, zumal das höchste der Republik, die Täterhypothese der Ermittler unbesehen übernimmt, ist problematisch

24.06.2021 - 13:28 [ Tagesschau.de ]

Breitscheidplatz-Anschlag: Geschwärzte Akten und offene Fragen

Bei aller Kritik: Der Ausschuss hat viel ans Licht gebracht und verbessert: Hinterbliebene von Terroropfern hatten vorher kaum oder keine Ansprechpartner, das ist nun klarer geregelt – ebenso wie Fragen der Entschädigung und des Opferschutzes. Am Ende bleibt der Eindruck, dass Hinterbliebene und Abgeordnete zwar Aufklärung wollten – aber am deutschen Behörden-Wirrwarr oft genug verzweifelt sind.

22.06.2021 - 14:03 [ Lisa Paus / Twitter ]

Jetzt in der Bundespressekonferenz: Fazit mit @FabioDeMasi und @florian_toncar zum Abschlussbericht des #Wirecard-Untersuchungsausschuss. Wir finden es schade, dass nach ehrlichem Aufklärungsinteresse im UA die Regierungsparteien nicht die Größe haben, pol. Fehler einzugestehen.

22.06.2021 - 10:08 [ Tagesschau.de ]

Wirecard-Skandal: Was vom U-Ausschuss übrig bleibt

Finanzexperte Fabio De Masi von der Linkspartei ist sich sicher, dass die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses nicht nur politisch interessant sind: „Die Fehler der Wirtschaftsprüfer werden in Sammelklagen von Kleinanlegern eine Rolle spielen“, sagt er.

20.06.2021 - 08:27 [ Twitter Search ]

Hanau, Zivilklage, Angehörige

No results for „Hanau, Zivilklage, Angehörige“

20.06.2021 - 08:16 [ Perspektive-Online.net ]

Der Naziskandal im Frankfurter SEK und die Terrornacht von Hanau

Im Juni 2021 kam dann der nächste Skandal ans Licht: 20 Polizist:innen des Sondereinsatzkommandos (SEK) Frankfurt – am 16.06.2021 musste Innenminister Beuth die Zahl auf 49 Polizist:innen aktualisieren – waren ebenfalls in einer rechtsradikalen Chatgruppe organisiert. Darauf aufmerksam gemacht wurde das Hessische Innenministerium von den Amtskolleg:innen aus Rheinland-Pfalz, die diese Gruppe bei Ermittlungen gegen einen SEK-Beamten wegen Besitzes und Verbreitung von kinderpornografischen Materialien entdeckten.

20.06.2021 - 08:12 [ Initiative 19. Februar Hanau ]

Pressemitteilung: 13 der 19 rechtsextremen SEK-Beamten waren in Hanau im Einsatz

(16.06.2021)

Denn am gestrigen Abend ist in der Innenausschuss-Sitzung im hessischen Landtag nicht nur bekannt geworden, dass insgesamt sogar 49 Polizisten aus verschiedenen Bereichen in rechten Chats beteiligt waren. Innenminister Beuth bestätigte zudem, dass 13 der 19 rechtsextremen Polizeibeamten aus der aufgelöstem SEK-Einheit in der Tatnacht am 19. Februar 2020 in Hanau im Einsatz waren.

26.05.2021 - 06:57 [ openjur.de ]

BVerfG · Urteil vom 15. Dezember 1970 · Az. 2 BvF 1/69, 2 BvR 629/68, 2 BvR 308/69

Diese Entscheidung ist mit 5 gegen 3 Stimmen ergangen.

Seuffert, Dr. Leibholz, Geller, Dr. v.Schlabrendorff, Dr. Rupp, Dr. Geiger, Dr. Kutscher, Dr. Rinck

Abweichende Meinung der Richter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp zu dem Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1970
— 2 BvF 1/69, 2 BvR 629/68 und 308/69 —

(…)

c) Nach Wortlaut, Sinnzusammenhang und Zweck gestattet Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG mithin, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis zu Zwecken des Verfassungs- und Staatsschutzes in einer Weise zu beschränken, die das heimliche, dem Betroffenen auch im nachhinein geheim bleibende und von einem Gericht nicht nachzuprüfende Abhören und Kontrollieren von Telefongesprächen, Fernschreiben, Telegrammen und Briefen ermöglicht. Der Kreis der Betroffenen ist unbegrenzt und nicht auf „Verdächtige“ beschränkt. Der Charakter der der „parlamentarischen Kontrolle“ dienenden Organe und Hilfsorgane bleibt völlig unbestimmt; sie können vom Gesetzgeber als politische Gremien oder auch als abhängige Verwaltungskörper ausgestaltet werden. Die Auslegung, die Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG im Urteil findet, gibt daher dem Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG einen anderen Sinn. Sie engt ihn ein und verändert seinen normativen Inhalt. Dies zu tun, ist aber ausschließlich Sache des Gesetzgebers (BVerfGE 8, 71 [78 f.]; 9, 83 [87]).

Daß das Gesetz zu Art. 10 Grundgesetz möglicherweise den weiten Spielraum der ermächtigenden Verfassungsnorm nicht ausgeschöpft hat, ist nicht von Belang. Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG zwingt nicht zu einer entsprechenden Regelung. Der Gesetzgeber kann es bei dem Zustand belassen, der der bisherigen Verfassungslage entspricht. Er kann von ihm auch in den verschiedensten Variationen abweichen. Für die Prüfung der Frage, ob die Verfassungsänderung nach Art. 79 Abs. 3 GG zulässig ist, ist Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG nur im ganzen Ausmaß der Möglichkeiten, die er dem einfachen Gesetzgeber einräumt, maßgebend.

2. In der zu 1) dargelegten Auslegung ist die Verfassungsänderung nach Art. 79 Abs. 3 GG unzulässig.

a) Art. 79 Abs. 3 GG erklärt bestimmte Grundsätze der Verfassung für unantastbar. Das Grundgesetz kennt also – anders als die Weimarer Reichsverfassung und die Verfassung des Kaiserreichs – Schranken der Verfassungsänderung. Eine solche gewichtige und in ihren Konsequenzen weittragende Ausnahmevorschrift darf sicherlich nicht extensiv ausgelegt werden. Aber es heißt ihre Bedeutung völlig verkennen, wenn man ihren Sinn vornehmlich darin sehen wollte, zu verhindern, daß der formallegalistische Weg eines verfassungsändernden Gesetzes zur nachträglichen Legalisierung eines totalitären Regimes mißbraucht wird. Es bedarf keiner besonderen Betonung, daß ein „Ermächtigungsgesetz“ wie das von 1933 unzulässig wäre. Art. 79 Abs. 3 GG bedeutet mehr: Gewisse Grundentscheidungen des Grundgesetzgebers werden für die Dauer der Geltung des Grundgesetzes – ohne Vorwegnahme einer künftigen gesamtdeutschen Verfassung – für unverbrüchlich erklärt. Diese vor einer Änderung zu schützenden Grundentscheidungen sind nach Art. 79 Abs. 3 GG einmal die Entscheidung für das föderalistische Prinzip und zum anderen die in den Artikeln 1 und 20 GG sich manifestierende Entscheidung. Wie weit oder wie eng auch immer man den Bereich der in Art. 1 GG und Art. 20 GG niedergelegten Grundsätze ziehen mag, jedenfalls gehören diejenigen Grundsätze dazu, die dem Grundgesetz das ihm eigene Gepräge geben. Die beiden Normen sind die Eckpfeiler der grundgesetzlichen Ordnung.

(…)

Die Gewährung eines individuellen Rechtsschutzes ist im System der Gewaltenteilung eine Funktion der Rechtsprechung, da sie dem Schutz gegen Eingriffe der beiden anderen Gewalten dient.
Die Rechtsschutzorgane gehören daher in den Funktionsbereich der Rechtsprechung. Ob sie dem traditionellen Gerichtstyp entsprechen müssen, mag dahinstehen. Jedenfalls ist wesentlich, daß sie auch die Garantien der Neutralität erfüllen, was eine Trennung von Legislative und Exekutive bedingt, und daß sie in einem geordneten Verfahren entscheiden. Dies bedeutet vor allem, daß der Betroffene an dem Verfahren beteiligt wird. Es sollte nicht mehr besonders betont werden müssen, daß ein Geheimverfahren, wie es in Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG zugelassen ist, also ein Verfahren, in dem der Betroffene nicht gehört wird und sich nicht verteidigen kann, keinen Rechtsschutz bietet.

08.05.2021 - 07:45 [ FAZ Topthemen / Twitter ]

Viel spricht dafür, dass Geimpfte das Virus kaum noch verbreiten können. Macht es dabei einen Unterschied, welcher Impfstoff verabreicht wurde? Es fehlt an Daten.

(05.05.2021)

08.05.2021 - 07:09 [ Max Brand / Twitter ]

Was der Bundestag nicht alles beschließen kann…: „Nach der vom Bundestag beschlossenen Corona-Verordnung sollen Geimpfte unbefristet immun sein, Genesene hingegen nur sechs Monate.“

07.05.2021 - 12:54 [ ZDFheute / Twitter ]

Ab Sonntag werden die #Corona-Einschränkungen für vollständig #Geimpfte und Genesene gelockert. Auch der Bundesrat stimmte der Verordnung zu.

07.05.2021 - 08:35 [ NDR ]

Corona-Ticker: Mehrheit gegen sofortige Lockerungen für Geimpfte

Schon am Sonnabend sollen die Lockerungen von Corona-Einschränkungen für Geimpfte und Genesene gelten. Doch laut ARD-DeutschlandTrend steht die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger diesem Vorhaben zum jetzigen Zeitpunkt kritisch gegenüber.

07.05.2021 - 08:31 [ HNA-online / Twitter ]

Der Bundestag stimmt Lockerungen für Geimpfte zu. Sollte der Bundesrat am Freitag zustimmen, wird die Verordnung bereits am Wochenende wirksam.

06.05.2021 - 12:52 [ ntv Nachrichten / Twitter ]

Corona LIVE: Der Bundestag beschließt die Verordnung zu den Rechten für Geimpfte.

06.05.2021 - 06:24 [ Tagesschau.de ]

„Alles andere hätte viel Vertrauen zerstört“

Nach dem Karlsruher Nein zum Stoppen der Bundesnotbremse per Eilantrag zeigt sich die Bundesregierung erleichtert. Aus der Opposition kommt dagegen Kritik. Die FDP sieht sich in ihrem Druck auf den Bund bestätigt.

06.05.2021 - 00:56 [ Achse des Guten ]

Digitaler Impfpass: Die vergiftete Freiheit

Diese Aufrüstung des bisher privaten Impfbuches, das über individuellen Impfschutz informierte, zu einem öffentlichen Dokument und dessen Verbindung mit staatlichen Freiheitsbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie verdreht die verfassungsrechtlich geschützten Bürgerrechte in ihr Gegenteil. Die Regierungsbestrebungen laufen darauf hinaus, die Rechte der Bürger nur noch unter Vorbehalt zu gewähren. Mit der Einführung dieses Impfpasses ist die Teilnahme der Bürger am öffentlichen Leben kein Recht mehr, also unabdingbar und ohne jede Genehmigung gegeben. Stattdessen wird nun eine staatliche Genehmigung zur Voraussetzung für die vollumfänglichen Bürgerrechte gemacht.

06.05.2021 - 00:37 [ Tagesschau.de ]

Karlsruhe lehnt Eilanträge ab: Ausgangsbeschränkung bleibt in Kraft

Das Gericht begründete die Ablehnung damit, dass die Folgen schwerwiegender seien, wenn jetzt ein Stopp erfolge, die Ausgangsbeschränkung später aber für verfassungsgemäß erklärt würde. Zudem sei die Geltungsdauer der angegriffenen Regelung nach derzeitiger Rechtslage zeitlich relativ eng begrenzt.

01.05.2021 - 07:21 [ Nachdenkseiten ]

Corona und Justiz

Gegen einen Richter des Familiengerichts Weimar wird wegen Verdachts auf Rechtsbeugung ermittelt, seine Wohn- und Diensträume wurden durchsucht. Derweil hat die „Bundesnotbremse“ den Rechtsweg der Bürger laut Kritikern erheblich eingeengt. Und das Bundesverfassungsgericht hat fast alle Eilanträge zur Corona-Politik abgewiesen.

22.04.2021 - 20:08 [ Achse des Guten ]

Durchsicht: Neue Notstands-Normalität

Die entscheidende Bundestagssitzung war eher Ausdruck einer neuen Notstandsnormalität, in der ein Streit, wie er früher um die Notstandsgesetze geführt wurde, völlig undenkbar scheint.

22.04.2021 - 18:45 [ ORF.at ]

Deutsche „Notbremse“ greift ab morgen

Auf Grundlage der Inzidenzen der letzten drei Tage bewerteten und veröffentlichten die Kommunen, welche Regeln bei ihnen am nächsten Tag gelten, teilte das deutsche Fesundheitsministerium auf seiner Homepage mit.

22.04.2021 - 18:34 [ Tagesschau.de ]

Bundesrat lässt „Notbremse“ passieren

Es gab jedoch erhebliche Kritik.

22.04.2021 - 13:12 [ Bundesrat ]

Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages: Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 223. Sitzung am 21. April 2021 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Gesundheit – Drucksachen 19/28692, 19/28732 – den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachtenEntwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite – Drucksache 19/28444 –mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Absatz 6 wird wie folgt geändert:

aaa) Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung folgendeGebote und Verbote zu erlassen sowie folgende Präzisierungen, Erleichterungen oder Ausnahmen zu bestimmen: 1. für Fälle, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 überschreitet, zusätzliche Gebote und Verbote nach § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 28a Absatz 1 zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), 2. Präzisierungen, Erleichterungen oder Ausnahmen zu den in den Absätzen 1, 3 und 7 genannten Maßnahmen und nach Nummer 1 erlassenen Geboten und Verboten.“

bbb) Die Sätze 2 und 4 werden gestrichen.

(…)

ii)Der bisherige Absatz 8 wird Absatz 10 und in Satz 1 werden nach dem Wort „Bundestag“ ein Komma und die Wörter „längstens jedoch bis zum Ablauf des 30. Juni 2021“ eingefügt.

22.04.2021 - 13:08 [ Tagesschau.de ]

Wo die „Notbremse“ aufgeweicht wurde

(Stand: 21.04.2021 02:26 Uhr)

Rechtsverordnungen des Bundes für zusätzliche Eindämmungsmaßnahmen sollen nun nur noch mit aktiver Zustimmung des Bundestags möglich sein. Zuvor war geplant gewesen, dass nach Verstreichen einer bestimmten Frist die Zustimmung des Parlaments als erteilt gilt.

Das Gesetz soll nur so lange gelten, wie der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt. Und dafür wurde nun auch noch eine konkrete Frist eingefügt: „längstens jedoch bis zum Ablauf des 30. Juni 2021“.

22.04.2021 - 08:35 [ Bundestag ]

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

(6) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnungen für Fälle, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 überschreitet, Gebote und Verbote nach § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 28a Absatz 1 zur Bekämpfung von Krankheiten, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursacht werden, zu erlassen. Solche Rechtsverordnungen können insbesondere weitergehende Vorschriften und Maßnahmen des Infektionsschutzes, Präzisierungen, Erleichterungen oder Ausnahmen vorsehen sowie besondere Regelungen für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist oder die ein negatives Ergebnis eines Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen können. Rechtsverordnungen der Bundesregierung nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Die Zustimmung des Bundestages gilt als erteilt, wenn der Bundestag nicht binnen sieben Tagen nach Eingang der Vorlage der Bundesregierung die Zustimmung verweigert hat.

(…)

Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden eingeschränkt und können auch durch Rechtsverordnungen nach Absatz 6 eingeschränkt werden.

(…)

(8) Diese Vorschrift gilt nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag. Dies gilt auch für Rechtsverordnungen nach Absatz 6.

22.04.2021 - 08:16 [ Bundesrat ]

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1003. Sitzung am 22.04.2021: Sondersitzung zur Corona-Notbremse

Der Bundestagsbeschluss führt eine bundesweit verbindliche Corona-Notbremse im Bundesinfektionsschutzgesetz ein: Sie gilt ohne weitere Umsetzungsakte in Landkreisen und kreisfreien Städten, die Sieben-Tage-Inzidenzen von über 100 Infektionen pro 100.000 Einwohnern an drei aufeinanderfolgenden Tagen aufweisen.

Gesetzlich definierte Schutzmaßnahmen

Automatisch greifen dann ab dem übernächsten Tag bestimmte, im Gesetz dezidiert aufgezählte Schutzmaßnahmen, ohne dass die Länder noch Verordnungen beschließen müssten.

(…)

Die gesetzliche Notbremse ist an die vom Bundestag festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite gekoppelt – derzeit befristet bis zum 30. Juni 2021.

(…)

Außerdem im Gesetzesbeschluss vorgesehen: Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung, damit diese mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat weitere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus und besondere Regelungen für geimpfte oder negativgetestete Personen erlassen kann.

18.04.2021 - 18:58 [ ZDF ]

Infektionsschutzgesetz – Hans droht mit Einspruch im Bundesrat

Die Gespräche zwischen den Experten von CDU/CSU und SPD über Änderungen am Gesetzentwurf liefen am Sonntag weiter. Eine Einigung zeichnete sich noch nicht ab.

16.04.2021 - 10:34 [ zoepfchen / Twitter ]

Unwahrscheinlich da ja FDP und Linke angekündigt haben nicht für ein Eilverfahren zu stimmen. Wenn die nicht umkippen reicht es mit CDU, SPD und Grüne nicht.

16.04.2021 - 10:33 [ @freigeisterei / Twitter· ]

Wird das nächste Woche dann ein Eilverfahren sein?

16.04.2021 - 10:29 [ Frankfurter Allgemeine / Twitter ]

#Bundestag debattiert über das #Infektionsschutzgesetz: In einer ersten Lesung wird die von der großen Koalition beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes diskutiert. Verfolgen Sie die Debatte hier im #Livestream:

15.04.2021 - 11:29 [ Alexⓐnder Grossmann / Twitter ]

„Willkür, Nichtachtung der Justiz und #Dauerlockdown“: Jens Gnisa, Richter und Ex-Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, ist „entsetzt“ über die Pläne der Bundes. Er ruft dazu auf, dem Gesetz nicht zuzustimmen

14.04.2021 - 12:50 [ Reitschuster.de ]

Infektionsschutzgesetz: Drosten-Vorgänger stellt sich gegen Regierung – Offener Brief an Bundestag

Der Mann ist vom Fach: 27 Jahre lang war Detlev Krüger Chefvirologe an der Berliner Charité. In einem offenen Brief schreibt er nun einen Appell an die Bundesregierung: Er ist dagegen, Corona-Einschränkungen allein von Inzidenzwerten abhängig zu machen, wie dies die Regierung plant. Den Brief hat auch Klaus Stöhr unterzeichnet, der frühere Leiter des Globalen Influenza- und Pandemievorbereitungsprogrammes der Weltgesundheitsorganisation WHO in Genf.

14.04.2021 - 11:14 [ Ingo Keck / Twitter ]

Punktlich zur Diskussion des zentralen #Infektionsschutzgesetz im Bundestag explodieren plötzlich zeitgleich gemeldete Fälle und gemeldete Todesfälle. Wie kann das sein? In den Intensivstationsdaten (braun, grün) zeigt sich nichts davon.

14.04.2021 - 11:04 [ Zeit.de ]

„Wir sind kategorisch gegen Ausgangssperren“

(13.04.2021)

Die FDP-Fraktion will dem neuen Infektionsschutzgesetz nicht zustimmen, sagt der stellvertretende Vorsitzende Thomae. Die nötige Mehrheit fürs Eilverfahren wäre dahin.

14.04.2021 - 10:29 [ Bundestag ]

Bundestag berät erneut über das Infektionsschutzgesetz

Der Bundestag befasst sich am Freitag, 16. April 2021, erneut mit dem Infektionsschutzgesetz. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bringen den Entwurf eines „Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ zur ersten Beratung ein (19/28444). Für die Aussprache ist eine Debattenzeit von einer Stunde vorgesehen. Der Entwurf soll danach im federführenden Gesundheitsausschuss weiter beraten werden.

13.04.2021 - 16:49 [ Gregor Gysi, Mitglied des Bundestages / Twitter ]

#Infektionsschutzgesetz Ich halte es für einen schwerwiegenden Fehler, wenn der Bundestag die Bundesregierung autorisiert, per Rechtsverordnungen ohne Kontrolle des Bundestages & unter Streichung von Rechten der Kommunen & Länder zu operieren. Wir müssen das Grundgesetz schützen.

13.04.2021 - 16:42 [ Max Otte / Twitter ]

Hier der komplette Gesetzestext zur neuerlichen Novellierung des InfSchG. Wenn das durchgeht, ist die Diktatur vollendet und die klassischen Bürgerrechte sind weg, das sollte jedem klar sein.

(11.04.2021)

13.04.2021 - 16:25 [ Annette Böcker / Twitter ]

„Gleichzeitig würde durch unmittelbar geltendes Parlamentsgesetz, das keiner Umsetzung durch die Exekutive mehr bedarf, der instanzgerichtliche Rechtsschutz und damit der Grundsatz der Gewaltenteilung ausgeschaltet“.

#NetzwerkKRiSta #Infektionsschutzgesetz #Ausgangssperren

13.04.2021 - 16:22 [ Netzwerk kritische Richter und Staatsanwälte ]

Eine Stellungnahme zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes

In einer Art manipulierbarem Automatismus würde der Exekutive auf Bundesebene eine praktisch nur durch das Bundesverfassungsgericht überprüfbare Macht zur Einschränkung elementarer Grundrechte eingeräumt werden. Gleichzeitig würde durch unmittelbar geltendes Parlamentsgesetz, das keiner Umsetzung durch die Exekutive mehr bedarf, der instanzgerichtliche Rechtsschutz und damit der Grundsatz der Gewaltenteilung ausgeschaltet.

20.03.2021 - 12:35 [ Radio Utopie ]

Reichen die Angehörigen der Opfer vom Breitscheidplatz jetzt endlich Klage ein oder nicht?

(09.04.2017)

Gutachten des Bundestages zu Attentat am Berliner Breitscheidplatz: „möglicherweise in Betracht kommende Amtshaftungsansprüche“ gegen zuständige staatliche Organe.

06.03.2021 - 07:35 [ Verwaltungsgerichtsbarkeit Hessen ]

Beschwerde der AfD wegen Verfassungsschutzbericht 2019 erfolgreich

(03.03.2021)

Die Angabe des Personenpotenzials einer potenziell extremistischen Gruppierung sei ein maßgeblicher Teil der Berichterstattung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 4 HVSG. Werden in dem Verfassungsschutzbericht Zahlenwerte genannt, bedürfe es dafür gewichtiger tatsächlicher Anhaltspunkte. Für das dem „Flügel“ in dem Verfassungsschutzbericht für 2019 zugeordnete Personenpotenzial von „600“ oder „bis zu 600“ hätten solche Anhaltspunkte nicht vorgelegen. Der angegebene Wert, der auch für die Einordnung der Gruppierung und die Außenwirkung maßgeblich sei, halte einer Plausibilitätskontrolle nicht stand.

Die vom Verfassungsschutz für seine Schätzung zuvorderst herangezogenen öffentlichen Aussagen der (vormaligen) Bundesparteispitze der AfD zu dem bundesweiten Personenpotenzial des „Flügels“ würden keine ausreichenden Rückschlüsse für die Bewertung des hessischen Landesverbands der Antragstellerin zulassen. Hierfür hätte es zusätzlicher landesspezifischer Anhaltspunkte bedurft, die jedoch nicht ersichtlich seien.

06.03.2021 - 07:23 [ Verwaltungsgericht Köln ]

Verwaltungsgericht Köln untersagt Verfassungsschutz per Hängebeschluss vorerst Einstufung der AfD als „Verdachtsfall“

Das Gericht gab dem erneuten Antrag auf Erlass eines Hängebeschlusses statt. Zur Begründung führte es aus, der Erlass einer Zwischenentscheidung sei nunmehr erforderlich. Dies gelte zunächst für die streitige Bekanntgabe der Einordnung als Verdachtsfall. Insofern werde in unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen, nachdem alles dafür spreche, dass sich das BfV nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten bzw. nicht hinreichend dafür Sorge getragen habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen drängen. Die Stillhaltezusage habe das OVG NRW ausdrücklich dahingehend verstanden, dass nicht nur eine öffentliche Bekanntgabe etwa im Wege einer Pressemitteilung unterlassen werde, sondern jegliche in ihrer Wirkung gleichkommende Maßnahme der Information der Öffentlichkeit. Aufgrund der medialen Berichterstattung vom 03.03.2021 stehe für das Gericht fest, dass in einer dem BfV zurechenbaren Weise der Umstand der Einstufung der Antragstellerin als Verdachtsfall „durchgestochen“ worden sei. Das gelte in gleicher Weise für die 262-seitige Antragserwiderung der Antragsgegnerin vom 01.03.2021, die ebenfalls an die Presse durchgestochen worden sei. Diesem Schriftsatz lasse sich im Einzelnen entnehmen, was aus Sicht des BfV für die Einstufung der Antragstellerin als Verdachtsfall maßgeblich sei. Das Gericht habe im ersten Durchlauf die Notwendigkeit einer Zwischenregelung verneint, weil die Antragsgegnerin Stillhaltezusagen abgegeben habe, um eine dem Gewaltenteilungsgrundsatz sowie dem Respekt vor dem Gericht entsprechende Verfahrensweise zu ermöglichen. Diese Vertrauensgrundlage sei nunmehr zerstört. Für den Hängebeschluss bestehe auch ein Bedürfnis, obwohl die Einstufung als Verdachtsfall nunmehr in der Welt sei. Denn mit jeder Verlautbarung vertiefe sich der Eingriff in die Chancengleichheit der politischen Parteien.

19.02.2021 - 08:35 [ ORF.at ]

Mutter von Terroropfer klagt die Republik

(14.02.2021)

Die Mutter einer jungen Frau, die beim Terroranschlag in der Innenstadt im November getötet worden war, klagt die Republik auf mehr Schmerzensgeld. Die Kunststudentin aus Deutschland hatte an dem Abend in einem Lokal kellneriert, als sie vom Attentäter ershossen wurde.

19.02.2021 - 08:09 [ Radio Utopie ]

Gewaltensammlung in Hanau: Eine öffentliche Anklage gegen den Staat

(28.02.2020)

Es bleibt zu erwarten, dass die Angehörigen der Ermordeten in Hanau es nicht ebenso halten, sondern – im Gegensatz zu den Angehörigen der Mordopfer vom Berliner Breitscheidplatz und im Gegensatz zu der pseudolinken Simulation der Berliner Landesregierung – endlich das tun, was sie Dank dem Grundgesetz können:

eine gerichtliche Klage, eine Zivilklage gegen den Staat mit der Selbstbezeichnung Bundesrepublik Deutschland einreichen.

Nur dann wird es ein Gerichtsverfahren geben. Mindestens zehn ermordete Menschen sollten diese „Mühe“ wert sein.

02.11.2020 - 14:21 [ Tagesschau.de ]

Wahlen auf Parteitagen: Irgendwie online zum CDU-Chef?

Es hat schon mehrere Online-Parteitage gegeben – im Mai bei den Grünen und Ende September bei der CSU. Allerdings wurden dabei keine Parteivorstände gewählt. Denn bislang war die herrschende Meinung, dass das deutsche Parteiengesetz das nicht zulässt. Einige Experten sind sogar der Ansicht, dass eine Grundgesetzänderung nötig wäre.

31.10.2020 - 08:19 [ Tagesschau.de ]

Umsetzung von Corona-Maßnahmen: „Wir gehen nicht in Privatwohnungen“

Weiter sagte er, im öffentlichen Raum werde die Polizei natürlich kontrollieren, ob etwa die Maskenpflicht eingehalten werde. „Natürlich in der Wohnung nicht.“ Da sei auch keine Änderung geplant. „Ich darf ausdrücklich sagen, es gibt auch keinen Aufruf, da Hinweise zu geben“, sagte der CSU-Chef in seiner Regierungserklärung zur Corona-Krise im bayerischen Landtag.

30.10.2020 - 06:56 [ Tagesschau.de ]

November-Lockdown: Ist das verhältnismäßig?

Gemäß Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes ist die Wohnung unverletzlich. Aber auch hier gilt wieder: Das Grundgesetz selbst gestattet Einschränkungen. So erlaubt Artikel 13 Absatz 7 Eingriffe und Beschränkungen „zur Bekämpfung von Seuchengefahr“.

Nach Einschätzung des Juraprofessors Alexander Thiele von der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität sind Kontrollen in Privatwohnungen daher denkbar.

12.07.2020 - 18:25 [ bau-und-architektenrechtsanwalt.de ]

Ablauf eines Zivilprozesses | Zivilklage

Nachfolgend finden Sie einen groben, schematischen Überblick über ein zivilprozessuales Klageverfahren. Es soll Ihnen als Rechtssuchenden eine erste Orientierung bieten, was Sie nach Klagerhebung oder Zustellung einer Klage erwartet. Es werden nicht sämtliche Varianten dargestellt, sondern nur ein denkbarer üblicher Verlauf. Beachten Sie in jedem Falle die gerichtlichen Anordnungen in Ihrem individuellen Fall.