Archiv: Attentat Berliner Breitscheidplatz 19-12-2016 / assassination in Berlin


04.05.2026 - 11:09 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte

(June 15, 2017)

Mit seinen Beschlüssen 2 BvE 5/15 (verkündet am 14.10.2016, aber schon vom 20.09.2016) und 2 BvE 2/15 (verkündet am 15.11.2016, aber schon vom 13.10.2016) gab das Bundesverfassungsgericht das unauffällige Startsignal für den Beschluss des neuen B.N.D.-Gesetzes am 21.10.2016 im Bundestag.

Die Absegnung des B.N.D.-Gesetzes durch ihre Über-Dreiviertel-Mehrheit im Parlament, gegen die es laut Karlsruhe nun keine Opposition mehr im Sinne von Artikel 44 des Grundgesetzes gab, hatte die Regierung bis zu den Freifahrtscheinen der Verfassungsrichter taktisch verzögert.

Am 12. Dezember 1970 hatte das „Abhörteil“ (BVerfGE 30, 1) vom Verfassungsgericht Westdeutschlands die Aufhebung der Gewaltenteilung beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemäß beurteilt. Das damalige Urteil war gegen schwerste Bedenken und vorausschauende Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp mit 5 zu 3 Stimmen entschieden worden.

Im Jahre 2016 nun übertrugen Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter Müller, Doris König und Ulrich Maidowski die Machtfülle der in 1968 unter Besatzungsrecht geschaffenen „Notstandsgesetze“ der damaligen „großen Koalition“ auf deren heutige Nachfolger.

Und in Deutschland, wie es heute ist, eskalierten die Verfassungsrichter selbst die damalige antidemokratische und antiparlamentarische Auslegung des Grundgesetzes ein weiteres Mal…

10.02.2026 - 15:46 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann

(Februar 21, 2020)

Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.

Auf Bundesebene heißt das konkret: der Generalbundesanwalt und seine Behörde (allgemein Bundesanwaltschaft) unterstehen dem Justizminister. Daraus schlussfolgert, dass nach eventuellen Staatsverbrechen und / oder Verfassungsbrüchen durch ihre eigenen Organe – Kanzleramt, Ministerien, Behörden, Militär, Geheimdienste, etc, – die Regierung gegen sich selbst ermitteln müsste.

Zieht also die Bundesanwaltschaft bzw der Generalbundesanwalt ein Verfahren an sich, zieht es die Regierung an sich.

Verbleibt noch die Möglichkeit, dass das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzt, dass durch diese die betreffenden Staatsverbrechen aufgeklärt und dann öffentlich bekannt werden, dem folgend durch Wahlen eine Änderung der parlamentarischen Mehrheiten erfolgt, dann eine Neuwahl des Kanzlers / der Kanzlerin durch das Parlament, dann durch den Kanzler / die Kanzlerin eine Ernennung eines neuen Justizministers erfolgt (Minister / Ministerinnen werden nicht gewählt), dann durch den Justizminister / die Justizministerin eine Ernennung eines neuen Generalbundesanwalts oder eine Anweisung an den amtierenden Generalbundesanwalt erfolgt Ermittlungen gegen die damaligen oder immer noch amtierenden staatlichen Funktionäre bzw Stellen aufzunehmen und dass dieser dann der Anweisung des vorgesetzten Justizministers folgt. Wobei dann ggf die Ermittlungen durch die Regierungsbehörden (Geheimdienste, Bundeskriminalamt) erfolgen müsste, gegen die ermittelt wird.

25.12.2025 - 13:03 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Analyse: Geheimdienstlicher Komplex will das stadtweite „Überwachungs“-System in Berlin wieder aktivieren lassen

(Dezember 30, 2016)

Was würde passieren, wenn bekannt würde, dass Berlin, die einflussreichste und mächtigste Stadt auf dem Kontinent Europa und die Hauptstadt der Berliner Republik, durch ein stadtweites Spionagesystem „überwacht“ wird, durch das jede Person beobachtet werden kann „von dem Moment an dem sie die Türschwelle verlässt, bis zu dem Moment an dem sie zurückkehrt“ und dass Arbeit und soziales Verhaltensmuster der Stadtbewohner und -besucher „aufzeichnet, analysiert und archiviert“? Und nicht nur Geheimdienste aus N.A.T.O.-Staaten darauf in Echtzeit zugreifen können?

Nichts. Nichts würde passieren. Die strategische Mehrheit der Bevölkerung würde sich ducken, bücken, beugen, wie sie es in der deutschen Geschichte immer getan hat

15.11.2025 - 06:52 [ Daniell Neun / Radio Utopie ]

Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte

(Juni 15, 2017)

Mit seinen Beschlüssen 2 BvE 5/15 (verkündet am 14.10.2016, aber schon vom 20.09.2016) und 2 BvE 2/15 (verkündet am 15.11.2016, aber schon vom 13.10.2016) gab das Bundesverfassungsgericht das unauffällige Startsignal für den Beschluss des neuen B.N.D.-Gesetzes am 21.10.2016 im Bundestag.

Die Absegnung des B.N.D.-Gesetzes durch ihre Über-Dreiviertel-Mehrheit im Parlament, gegen die es laut Karlsruhe nun keine Opposition mehr im Sinne von Artikel 44 des Grundgesetzes gab, hatte die Regierung bis zu den Freifahrtscheinen der Verfassungsrichter taktisch verzögert.

Am 12. Dezember 1970 hatte das „Abhörteil“ (BVerfGE 30, 1) vom Verfassungsgericht Westdeutschlands die Aufhebung der Gewaltenteilung beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemäß beurteilt. Das damalige Urteil war gegen schwerste Bedenken und vorausschauende Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp mit 5 zu 3 Stimmen entschieden worden.

Im Jahre 2016 nun übertrugen Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter Müller, Doris König und Ulrich Maidowski die Machtfülle der in 1968 unter Besatzungsrecht geschaffenen „Notstandsgesetze“ der damaligen „großen Koalition“ auf deren heutige Nachfolger.

Und in Deutschland, wie es heute ist, eskalierten die Verfassungsrichter selbst die damalige antidemokratische und antiparlamentarische Auslegung des Grundgesetzes ein weiteres Mal.

Die durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ und das nachfolgende erste Artikel 10-Gesetz vom 13. August 1968 geschaffene G 10-Kommission, als einziges parlamentarisches Gremium bevollmächtigt Inlandsspionage der Behörden zu verbieten, hatte dies siebenundvierzig Jahre effektiv nicht getan und lediglich als Feigenblatt der Regierungsmacht gedient.

Als die G 10-Kommission schließlich Mitte 2015 zum ersten Mal in ihrer Geschichte gegen die Regierung revoltierte und Einblick in die sogenannte „N.S.A.-Selektorenliste“ verlangte – eine Liste mit Spionagezielen, die der Bundesnachrichtendienst abgelehnt hatte, nicht etwa einer Liste mit tatsächlich anvisierten Zielen – verweigerte die Regierung selbst diesem Gremium die Einsichtnahme. Als die G 10-Kommission dann im Dezember 2015 endlich Verfassungsklage einreichte, stellte sie keinen Eilantrag.

Am 14. Oktober 2016 weigerte sich dann das Bundesverfassungsgericht im (wie erwähnt bereits am 20. September 2016 getroffenen) Beschluss 2 BvE 5/15, die Verfassungsklage der G 10-Kommission auch nur anzunehmen.

Begründung der Karlsruher Richter: Ihrer Interpretation des Grundgesetzes nach, sei die vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages gewählte G 10-Kommission kein „Hilfsorgan“ (Wortlaut Artikel 10 Grundgesetz) des Bundestages, weil sie in dessen Geschäftsordnung (!) nicht „mit eigenen Rechten ausgestattet“ sei.

Abseits dieser bizarr anmutenden Begründung hatte das Urteil einen verheerenden, tatsächlichen Kern: eben den Bezug auf die Legitimierung der „Notstandsgesetze“ Westdeutschlands durch das „Abhörurteil“ BVerfGE 30, 1, von 1970. In einem in der Tat historischen Schritt bestätigten die Verfassungsrichter nicht nur die seitdem als verfassungsgemäß geltende selektive Außerkraftsetzung der Gewaltenteilung, sondern vollzogen in deren letzter Konsequenz selbst die Erniedrigung der parlamentarischen G 10-Kommission und entblößten diese als Placebo, als jahrzehntelanges, lediglich im Falle von Folgsamkeit geduldetes Feigenblatt exekutiver Willkürmacht.

13.01.2025 - 17:28 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Gewaltensammlung in Hanau: Eine öffentliche Anklage gegen den Staat

(February 28, 2020)

Wissen Sie, liebe unbedarfte Liliputaner da draußen, es sind sich wieder einmal alle, alle, alle, alle, aaaaaaaaaaaaalle einig. Wie gefährlich die Rechten sind, vor allem die im Parlament und die Leute die das wählen, und so weiter.

Dass Rechtsextremisten auch und gerade dann gefährlich sind, wenn sie im exekutiven Staatsapparat sind und machen können was sie wollen, weil sie wissen dass sie praktisch unter Immunität handeln, nun, das haben alle, alle, alle, alle, aaaaaaaaaaaaalle wohl irgendwie vergessen.

(…)

Es bleibt zu erwarten, dass die Angehörigen der Ermordeten in Hanau es nicht ebenso halten, sondern – im Gegensatz zu den Angehörigen der Mordopfer vom Berliner Breitscheidplatz und im Gegensatz zu der pseudolinken Simulation der Berliner Landesregierung – endlich das tun, was sie Dank dem Grundgesetz können:

eine gerichtliche Klage, eine Zivilklage gegen den Staat mit der Selbstbezeichnung Bundesrepublik Deutschland einreichen.

Nur dann wird es ein Gerichtsverfahren geben. Mindestens zehn ermordete Menschen sollten diese „Mühe“ wert sein.

20.12.2024 - 20:20 [ Tagesschau.de ]

Auto fährt auf Weihnachtsmarkt in Magdeburg in Menschengruppe

Es gab offenbar Verletzte. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfuhr, wurde der Fahrer festgenommen. Der Weihnachtsmarkt wurde geschlossen.

22.01.2024 - 09:36 [ Thomas Moser / Buchkomplizen.de ]

Der Amri-Komplex: Ein Terroranschlag, zwölf Tote und die Verstrickungen des Staates

Am 19. Dezember 2016 kam es auf dem Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz zu einer LKW-Attacke, die insgesamt zwölf Menschen das Leben kostete. Für diesen schwersten Terroranschlag in Deutschland seit der Bombe auf das Münchner Oktoberfest von 1980 gilt laut offizieller Version der Tunesier Anis Amri noch immer als alleiniger Täter. Doch nach über vierjähriger Aufklärung in mehreren parlamentarischen Untersuchungsausschüssen gibt es daran begründete Zweifel. Wenn nicht Amri, wer saß dann am Steuer des LKW? Wer waren die Mittäter und Helfer? Und warum haben die deutschen Sicherheitsbehörden kein Interesse, die wahren Hintergründe aufzuklären? Thomas Moser macht deutlich: Die ungeklärten Fragen aus dem NSU-Skandal wiederholen sich auf erschreckende Weise nun im Amri-Komplex.

02.10.2023 - 09:08 [ Joydeep Roy / Twitter ]

#TerrorAttack ; Nine years after the deadly terror attack at Berlin‘s Breitscheidplatz, Berlin Christmas Market terror attack. Explosions and gunfire near the Turkish Parliamentary Building in Ankara, Turkey.

(01.10.2023)

04.04.2023 - 20:37 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Analyse: Geheimdienstlicher Komplex will das stadtweite “Überwachungs”-System in Berlin wieder aktivieren lassen

(30.12.2016)

Bürgermeister Michael Müller und die “S.P.D.” sind durch das Attentat am Breitscheidplatz bereits erniedrigt worden. Noch fehlt dem Apparat die Unterwerfung vom Rest der Landesregierung, seitens “die Linke” und Bündnis 90/Die Grünen”.

Was würde passieren, wenn bekannt würde, dass Berlin, die einflussreichste und mächtigste Stadt auf dem Kontinent Europa und die Hauptstadt der Berliner Republik, durch ein stadtweites Spionagesystem “überwacht” wird, durch das jede Person beobachtet werden kann “von dem Moment an dem sie die Türschwelle verlässt, bis zu dem Moment an dem sie zurückkehrt” und dass Arbeit und soziales Verhaltensmuster der Stadtbewohner und -besucher “aufzeichnet, analysiert und archiviert“? Und nicht nur Geheimdienste aus N.A.T.O.-Staaten darauf in Echtzeit zugreifen können?

Nichts. Nichts würde passieren. Die strategische Mehrheit der Bevölkerung würde sich ducken, bücken, beugen, wie sie es in der deutschen Geschichte immer getan hat.

09.06.2022 - 10:11 [ rbb24.de ]

Eine Tote und viele Verletzte in Berlin: 29-Jähriger fährt in Menschenmenge – Ermittler gehen von Amoktat aus

Zwar seien in dem Tatfahrzeug Schriftstücke und Plakate mit politischen Aussagen gefunden worden. Seitens des Verfassungsschutzes läge gegen den Mann aber nichts vor, betonte Spranger am Mittwoch in der rbb24 Abendschau.
(…)
Der Mann war nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur mit einem Auto unterwegs, das seiner älteren Schwester gehört. Er soll der Polizei bereits bekannt gewesen sein, allerdings nicht in Zusammenhang mit Extremismus.

22.12.2021 - 19:42 [ Nachdenkseiten ]

Anschlag Breitscheidplatz: „Die ‚Manipulation‘ stand am Anfang der Geschichte, und sie durchzieht sie komplett bis zum bitteren Ende“

In seinem brisanten Buch Der Amri-Komplex. Ein Terroranschlag, 12 Tote und die Verstrickung des Staates hat Moser akribisch dargelegt, wie groß die Unterschiede zwischen der staatsoffiziellen Erzählung im Hinblick auf den Anschlag sind und den Widersprüchen, die er aufgedeckt hat. Im NachDenkSeiten-Interview beleuchtet Moser den Anschlag im Hinblick auf seine Recherchen und sagt unmissverständlich: „Der Anschlag ist nicht aufgeklärt.“ Das Interview führte Marcus Klöckner.

24.11.2021 - 12:04 [ Radio Utopie ]

Analyse: Geheimdienstlicher Komplex will das stadtweite “Überwachungs”-System in Berlin wieder aktivieren lassen

(30. December 2016)

Was würde passieren, wenn bekannt würde, dass Berlin, die einflussreichste und mächtigste Stadt auf dem Kontinent Europa und die Hauptstadt der Berliner Republik, durch ein stadtweites Spionagesystem „überwacht“ wird, durch das jede Person beobachtet werden kann „von dem Moment an dem sie die Türschwelle verlässt, bis zu dem Moment an dem sie zurückkehrt“ und dass Arbeit und soziales Verhaltensmuster der Stadtbewohner und -besucher „aufzeichnet, analysiert und archiviert“? Und nicht nur Geheimdienste aus N.A.T.O.-Staaten darauf in Echtzeit zugreifen können?

Nichts. Nichts würde passieren. Die strategische Mehrheit der Bevölkerung würde sich ducken, bücken, beugen, wie sie es in der deutschen Geschichte immer getan hat.

04.11.2021 - 20:04 [ Tagesschau.de ]

Merkel und die Geheimdienste: Auf Sicherheitsabstand

Merkel und die Geheimdienste – welches Verhältnis pflegte die Kanzlerin in ihrer Amtszeit zu den Spionen? Ein Nicht-Verhältnis, könnte man vermuten, so wie viele Kanzler zuvor auch. Die meisten von Merkels Vorgängern sollen keine besonders enge Beziehung zum BND oder dem Verfassungsschutz gehabt haben. Sie sollen eher auf Sicherheitsabstand gegangen sein. Nur allzu verständlich, denn die Dienste haben nun einmal ein gewisses Skandalpotenzial.

09.08.2021 - 20:08 [ ORF.at ]

Anschlag in Berlin 2016: U-Ausschuss präsentierte Bericht

Man habe „keinen einzelnen Schuldigen“ gefunden und „keine Einzelfehler“ aufgedeckt, die direkt zum Anschlag geführt hätten, sagte der Ausschussvorsitzende Stephan Lenz (CDU). Allerdings habe der Ausschuss zahlreiche Fehler vor allem der Polizei und des Verfassungsschutzes festgestellt. „Und es ist die Summe dieser Fehler und Versäumnisse, die den Anschlag möglich gemacht haben.“

09.08.2021 - 20:04 [ RBB24.de ]

Abschlussbericht zum Breitscheidplatz-Attentat: Summe von Fehlern und Versäumnissen machte Terroranschlag möglich

Zudem hätte Amri intensiver sowie auch nachts und am Wochenende observiert werden müssen. Seine abgehörten Telefonate und Chats seien nicht gründlich genug ausgewertet worden.

Nach dem Anschlag wurde die Berliner Polizei personell deutlich aufgestockt. Allein im LKA wurden nach den Angaben 587 neue Stellen eingerichtet, viele davon beim Staatsschutz, der für Linksextremismus, Rechtsextremismus und Islamismus zuständig ist.

22.07.2021 - 13:49 [ Nachdenkseiten ]

Vom NSU-VS- bis zum Amri-Komplex – Interview mit Thomas Moser

Gerade in Berlin könnte man annehmen, dass es der amtierenden Regierungskoalition aus Linken, SPD und Grünen am Herzen läge, die Macht des Parlaments zu stärken. Warum macht man das nicht?

Weil man sich dann mit den Sicherheitsbehörden und der Exekutive anlegen müsste.

22.07.2021 - 13:21 [ Thomas Moser / Buchkomplizen.de ]

Der Amri-Komplex: Ein Terroranschlag, zwölf Tote und die Verstrickungen des Staates

Am 19. Dezember 2016 kam es auf dem Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz zu einer LKW-Attacke, die insgesamt zwölf Menschen das Leben kostete. Für diesen schwersten Terroranschlag in Deutschland seit der Bombe auf das Münchner Oktoberfest von 1980 gilt laut offizieller Version der Tunesier Anis Amri noch immer als alleiniger Täter. Doch nach über vierjähriger Aufklärung in mehreren parlamentarischen Untersuchungsausschüssen gibt es daran begründete Zweifel. Wenn nicht Amri, wer saß dann am Steuer des LKW? Wer waren die Mittäter und Helfer? Und warum haben die deutschen Sicherheitsbehörden kein Interesse, die wahren Hintergründe aufzuklären? Thomas Moser macht deutlich: Die ungeklärten Fragen aus dem NSU-Skandal wiederholen sich auf erschreckende Weise nun im Amri-Komplex.

14.07.2021 - 19:16 [ Radio Utopie ]

Gewaltensammlung in Hanau: Eine öffentliche Anklage gegen den Staat

(28. Februar 2020)

Der Massenmord an neun Menschen an zwei Tatorten in zwei Stadtteilen in Hanau, sowie seine anschließende Rückfahrt zur Wohnung seiner Eltern habe zwölf Minuten gedauert.

Zwölf Minuten.

Erster Mord um 21.58 Uhr, um 22.10 sei sein Auto bereits vor der Wohnung seiner Eltern gestanden.

Am Kennzeichen sei sein Auto und damit er erkannt worden, hieß es bereits vor Tagen aus „Ermittlerkreisen“ zum „Spiegel“. Um 03.03 sei die Wohnung dann aufgebrochen worden. Also fünf Stunden später.

Fünf Stunden.

Aber um 22.03 sei eine Polizeistreife bereits am ersten Tatort gewesen. Und kurz vor der Tat sei das Fahrzeug des mutmaßlich verrückten und rechtsextremistischen alleinigen Attentäters beim Falschparken in der Nähe des ersten Tatorts aufgefallen. Daraufhin von Beamten des Ordnungsamtes angesprochen (und sicherlich im Nachhinein zweifelsfrei identifiziert), habe der mutmaßlich verrückte und rechtsextremistische alleinige Attentäter ganz ruhig reagiert und das Fahrzeug umgeparkt.

Ach ja. Die Mutter.

Ermordet durch zwei Kopfschüsse, heisst es (wahrscheinlich eine der wenigen seiner Angaben die korrekt sind). Der mutmaßlich verrückte und rechtsextremistische alleinige Attentäter, der natürlich, daran gibt es keinen Staatszweifel, nach neun wildfremden Menschen in der Nähe von zufällig ausgesuchten zwei kurdischen Vereinslokalen (Shisha Bars) auch noch seine eigene Mutter erschoss, sei dann aber schnell noch die Treppe runter gegangen bevor er sich dort dann selbst erschoss (vielleicht auch mit zwei Kopfschüssen?).

Wie gut, dass der Vater, den die Polizei dann um 03.03 Uhr in der Wohnung vorfand – er hatte bestimmt nicht die Polizei gerufen, schließlich hatte die ja den Attentäter durch das Kennzeichen identifiziert und außerdem waren ja bloß seine Frau und sein Sohn erschossen worden – ruckzuck in der Psychiatrie weggesperrt wurde. Ein Schock. Er soll ja früher schon mal mürrisch zu den Nachbarn gewesen sein. Also. der Vater. Stand in der Zeitung.

Man könnte ja geneigt sein, dies als doppelte Eigensicherung zu bezeichnen. Falls es ja doch mal irgendein Gerichtsverfahren nach einem Massenmord in Deutschland geben und so etwas Lästiges wie eine Verteidigung doch noch gebraucht werden sollte, nämlich für den Staat. Und eine Anklage von Zivilpersonen auf Zeugen angewiesen wäre.

…..

29.06.2021 - 12:37 [ Thomas Moser / Buchkomplizen.de ]

Der Amri-Komplex: Ein Terroranschlag, zwölf Tote und die Verstrickungen des Staates

Am 19. Dezember 2016 kam es auf dem Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz zu einer LKW-Attacke, die insgesamt zwölf Menschen das Leben kostete. Für diesen schwersten Terroranschlag in Deutschland seit der Bombe auf das Münchner Oktoberfest von 1980 gilt laut offizieller Version der Tunesier Anis Amri noch immer als alleiniger Täter. Doch nach über vierjähriger Aufklärung in mehreren parlamentarischen Untersuchungsausschüssen gibt es daran begründete Zweifel. Wenn nicht Amri, wer saß dann am Steuer des LKW? Wer waren die Mittäter und Helfer? Und warum haben die deutschen Sicherheitsbehörden kein Interesse, die wahren Hintergründe aufzuklären? Thomas Moser macht deutlich: Die ungeklärten Fragen aus dem NSU-Skandal wiederholen sich auf erschreckende Weise nun im Amri-Komplex.

29.06.2021 - 12:35 [ Nachdenkseiten ]

Ein zweiter Mann im LKW

Die Bundesanwaltschaft geht die Wahrnehmung der Zeugen dagegen regelrecht an. In der obersten deutschen Ermittlungsbehörde fungiert Oberstaatsanwalt Helmut Grauer als Hauptsachbearbeiter des Tatkomplexes Breitscheidplatz. Er steht einem ganzen Team von Staatsanwälten vor. Als Grauer vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags mit Zeugenbeobachtungen wie den oben genannten konfrontiert wurde, qualifizierte er sie ab. Die Ermittlungen hätten nichts ergeben, wer diese zweite Person gewesen sein könnte. Er gehe davon aus, dass sich die Zeugen geirrt oder die Leiche Urbans gesehen haben. Eine durch die Fahrerkabine fliegende Leiche – ein Bild, das illustriert, zu welch skurrilen Vorstellungen Strafverfolger fähig sind, wenn Beobachtungen nicht zu ihrer Theorie passen.

24.06.2021 - 14:04 [ Radio Utopie ]

Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann

(21.02.2020)

Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.

Auf Bundesebene heißt das konkret: der Generalbundesanwalt und seine Behörde (allgemein Bundesanwaltschaft) unterstehen dem Justizminister. Daraus schlussfolgert, dass nach eventuellen Staatsverbrechen und / oder Verfassungsbrüchen durch ihre eigenen Organe – Kanzleramt, Ministerien, Behörden, Militär, Geheimdienste, etc, – die Regierung gegen sich selbst ermitteln müsste.

Zieht also die Bundesanwaltschaft bzw der Generalbundesanwalt ein Verfahren an sich, zieht es die Regierung an sich.

Verbleibt noch die Möglichkeit, dass das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzt, dass durch diese die betreffenden Staatsverbrechen aufgeklärt und dann öffentlich bekannt werden, dem folgend durch Wahlen eine Änderung der parlamentarischen Mehrheiten erfolgt, dann eine Neuwahl des Kanzlers / der Kanzlerin durch das Parlament, dann durch den Kanzler / die Kanzlerin eine Ernennung eines neuen Justizministers erfolgt (Minister / Ministerinnen werden nicht gewählt), dann durch den Justizminister / die Justizministerin eine Ernennung eines neuen Generalbundesanwalts oder eine Anweisung an den amtierenden Generalbundesanwalt erfolgt Ermittlungen gegen die damaligen oder immer noch amtierenden staatlichen Funktionäre bzw Stellen aufzunehmen und dass dieser dann der Anweisung des vorgesetzten Justizministers folgt. Wobei dann ggf die Ermittlungen durch die Regierungsbehörden (Geheimdienste, Bundeskriminalamt) erfolgen müsste, gegen die ermittelt wird.

Vor bald 40 Jahren wurde in Westdeutschland das Oktoberfest-Attentat verübt, kurz vor der Bundestagswahl. (20. Juni 2008, DER TERROR-STAAT: Das Oktoberfest-Attentat von München)

Ein Jahr später, 1981, wurde durch einen einzigen hartnäckigen Steuerfahnder bekannt, dass seit den 70er Jahren durch den Flick-Konzern an Abgeordnete von allen Parteien, sowie an Regierungsfunktionäre, hohe Summen transferiert worden waren (Flick-Affäre). Vor einem schließlich 1984 vom Bundestag eingesetzten Untersuchungsausschuss log der amtierende Bundeskanzler Helmut Kohl und behauptete nichts über Flicks Geldwaschanlage „Staatsbürgerliche Vereinigung“ gewusst zu haben (die Aktenlage bewies das Gegenteil).

Der damalige Generalbundesanwalt, der Untergebene von Kohls untergebenem Justizminister, stellte das Strafverfahren gegen den Kanzler wegen uneidlicher Falschaussage ein. Begründung: man könne ihm nicht nachweisen, dass er sich erinnert habe. Insofern sei keine vorsätzliche Lüge zu beweisen.

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht am 17. Juli 1984 in Urteil 2 BvE 11, 15/83 (1, 2) im Zuge der Flick-Affäre das vom Grundgesetz garantierte Kontrollrecht des Parlaments – konkret: das Recht auf Akteneinsicht bei der Regierung – der einfachen Gesetzgebung untergeordnet. Die Verfassungsrichter (die erst ab dem Jahre 2017 überhaupt verfassungsgemäß gewählt wurden) urteilten, dass

„auf Aktenherausgabeverlangen … gemäß Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG die Vorschrift der § 96 StPO“

Anwendung fände. Dieser Paragraph der Strafprozessordnung besagt heute wie damals:

„Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde.“

Ausdrücklich erklärten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zur Flick-Affäre, darunter falle auch das Steuergeheimnis.

Um diese faktische Unterordnung des Parlaments unter die Erklärungen von Regierungsfunktionären und deren Meinung was das Wohl des Staates sei zu begründen, schufen die Verfassungsrichter in ihrem Urteil den Begriff „exekutive Eigenverantwortung“. Später wurde daraus in weiteren Karlsruher Urteilen der Rechtsbegriff „Staatswohl“ geformt.

Der Kanzler Helmut Kohl wurde übrigens nicht nur durch 1984 durch den Untergebenen seines Untergebenen (den Generalbundesanwalt) laufen gelassen, sondern ebenso durch seinen Nachfolger Gerhard Schröder und dessen rot-grüne Regierung, sowie deren Mehrheit im Parlament ab 1998.

Als in einer weiteren (und eventuell mit der Flick-Affäre zusammenhängenden) „Spenden“-Affäre um die schwarzen Kassen der C.D.U. sich ex-Kanzler Kohl schlicht weigerte, die „Spender“ seiner Partei zu nennen oder sich im betreffenden Untersuchungsausschuss auch nur vereidigen zu lassen, passierte gar nichts. Aus „Juristenkreisen“ hieß es, es sei nicht einmal klar, ob ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Zeugen überhaupt vereidigen dürfe.

Betreffend des Oktoberfest-Attentats von 1980 ließen sich Parlament bzw alle darin vertretenen Abgeordneten und Parteien erst einmal 34 Jahre Zeit. Dann reichte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oktober 2014 eine Kleine Anfrage an die Regierung ein, u.a. zur potentiellen Verwicklung staatlicher (exekutiver) Stellen und deren Kontaktpersonen („Vertrauensleute“) in das Attentat. Im Januar 2015 reichten sie noch eine Anfrage ein.

Als die Regierung beide nicht vollständig beantwortete, reichte die grüne Bundestagsfraktion schließlich Klage auf vollständige Beantwortung beim Bundesverfassungsgericht ein.

2017 dann das Urteil – abgelehnt! Begründung: „Gefährdung des Staatswohls und .. Grundrechte verdeckt handelnder Personen“.

24.06.2021 - 13:41 [ Heise.de ]

Fall Amri: Verfassungsgericht unterwirft sich dem Verfassungsschutz

Tatsächlich spricht nach Auffassung des Autors mehr dagegen als dafür, dass Amri den LKW in den Weihnachtsmarkt gesteuert und den polnischen Fahrer Lukasz U. erschossen hat. In der Fahrerkabine der Zugmaschine wurden beispielsweise keine Fingerabdrücke und keine belastbaren DNA-Spuren von Amri gefunden, stattdessen aber mehrfach Genmaterial einer unbekannten bisher nicht identifizierten Person.

Dass ein Gericht, zumal das höchste der Republik, die Täterhypothese der Ermittler unbesehen übernimmt, ist problematisch

24.06.2021 - 13:33 [ News Zapper / Twitter ]

#BerlinAttentat Verschlusssache #Amri – Der angebliche Attentäter vom #Breitscheidplatz soll gleich mehrfach bestritten haben, an der Tat beteiligt gewesen zu sein – Die Bundesanwaltschaft hat die Unterlagen gesperrt

(20.03.2021)

24.06.2021 - 13:28 [ Tagesschau.de ]

Breitscheidplatz-Anschlag: Geschwärzte Akten und offene Fragen

Bei aller Kritik: Der Ausschuss hat viel ans Licht gebracht und verbessert: Hinterbliebene von Terroropfern hatten vorher kaum oder keine Ansprechpartner, das ist nun klarer geregelt – ebenso wie Fragen der Entschädigung und des Opferschutzes. Am Ende bleibt der Eindruck, dass Hinterbliebene und Abgeordnete zwar Aufklärung wollten – aber am deutschen Behörden-Wirrwarr oft genug verzweifelt sind.

28.05.2021 - 10:35 [ News Zapper / Twitter ]

Verschlusssache #Amri – Der angebliche Attentäter vom #Breitscheidplatz soll gleich mehrfach bestritten haben, an der Tat beteiligt gewesen zu sein – Die Bundesanwaltschaft hat die Unterlagen gesperrt

(20.03.2021)

28.05.2021 - 10:19 [ Florian Flade / Tagesschau.de ]

Amri-Ausschuss: Verfassungsschutz lieferte Akten nicht

(04.05.2021)

Der Bundestagsausschuss zum Anschlag am Berliner Breitscheidplatz hat die Beweisaufnahme beendet. Doch nun stellt sich heraus, dass der Verfassungsschutz mehrere Aktenordner zum Umfeld des Terroristen Amri nicht geliefert hat.

28.05.2021 - 10:17 [ nd.Aktuell / Twitter ]

Mehr als vier Jahre nach dem Attentat vom #Breitscheidplatz will das @bka nun doch noch Asservate selbst in Augenschein zu nehmen, statt nur auf Akteneinsicht zu vertrauten. „Für neue Ermittlungsansätze zu spät“, fürchtet @martinarenner . #UA1BT

(22.04.2021)