Die Parteichefin hat die schnelle Beteiligung an zwei Landesregierungen »beispiellos« genannt. Die zügige Zulassung zur Exekutive ist aber offensichtlich für nicht wenige Wähler der Partei gerade kein Grund zur Freude: Prompt schwächelt das BSW in Umfragen, und die ersten interessierten Diagnosen, die einen »Absturz« konstatieren, gehen in Druck.
Archiv: Landesregierungen
Nach Brandenburg-Wahl: Woidke trifft Wagenknecht vor Sondierungsgespräch
Nach der Landtagswahl in Brandenburg wird ein Bündnis zwischen der Wahlsiegerin SPD und dem BSW wahrscheinlicher. SPD-Landeschef Woidke und BSW-Bundeschefin Wagenknecht trafen sich nun vor dem ersten offiziellen Sondierungsgespräch.
Flughafen Berlin (BER) Kosten
Wieviel der neue Berliner Flughafen (BER) den Steuerzahler bis zur Eröffnung gekostet hat
7.079.900.000 Euro
(…)
≈ umgerechnet…
8.697.665 Kita-Plätze
Ghassan Abu Sittah accuses Germany of ‚genocide complicity‘ after being refused entry
(13.04.2024)
„This morning, at 10 o‘clock, I landed in Berlin to attend a conference on Palestine, where I had been asked, along with many others … to give my evidence of the 43 days that I had seen in the hospitals in Gaza, working in both al-Shifa and al-Ahli hospitals,“ he said.
Abu Sittah said he was escorted from the passport office to the basement of the airport, where he was questioned for three-and-a-half hours.
„At the end of three-and-a-half hours, I was told that I woud not be allowed to enter German soil and that this ban will last the whole of April,“ he said.
Berlin: „Palästina-Kongress“ von Polizei aufgelöst
812.04.2024)
Die Organisatoren hatten den Tagungsort erst am Vormittag bei einer Pressekonferenz im Stadtteil Wedding und auf der Webseite des Kongresses bekannt gegeben. In der Ankündigung für den Kongress und in der Pressekonferenz warfen sie Israel unter anderem „Apartheid“, „Kolonialismus“ und „Völkermord“ (Genozid) im Gazastreifen vor. Deutschland trage eine „Mitschuld“, weil es Waffen an Israel liefere.
Beweise begraben, Zeugen zum Schweigen bringen
Es ist Freitag gegen Abend, der 12. April 2024. In der Hand hält der Arzt ein Mikrophon von Middle East Eye (MEE), einem in England ansässigen Internetportal, das in englischer und französischer Sprache Nachrichten über den Nahen und Mittleren Osten veröffentlicht. Ruhig und überlegt berichtet der Arzt, was ihm am Berliner Flughafen widerfahren ist, eindringlich blicken seine Augen durch die großen, dunkel gerahmten Brillengläser.
FragDenStaat-Chefredakteur Arne Semsrott nach Berichterstattung über Gerichtsverfahren angeklagt: Verfassungswidrige Strafnorm gefährdet die Pressefreiheit
Berlin, 20. Februar 2024 – Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen Arne Semsrott, Chefredakteur von FragDenStaat, wegen der verbotenen Mitteilung über Gerichtsverhandlungen Anklage zum Landgericht Berlin erhoben. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Strafverteidiger Lukas Theune unterstützen Semsrott und FragDenStaat in dem gegen ihn geführten Strafverfahren. Kernpunkt der Verteidigung ist, dass die Strafnorm verfassungswidrig ist und gegen die Pressefreiheit verstößt.
Arne Semsrott hatte im August 2023 über die Ermittlungsmaßnahmen gegen die Letzte Generation und den unabhängigen Sender Radio Dreyeckland berichtet und im Zuge dessen mehrere relevante Gerichtsentscheidungen veröffentlicht. Er riskierte damit bewusst Strafanzeigen. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein und erhob nun in dem Komplex zur Letzten Generation Anklage, wegen der besonderen Bedeutung des Falls sogar zum Landgericht. Die einschlägige Strafnorm (§ 353d Nr. 3 StGB) verbietet ohne Ausnahme jede Veröffentlichung des Wortlauts von Dokumenten eines laufenden Strafverfahrens vor der Hauptverhandlung. Das erschwert die Berichterstattung über Strafverfahren und schränkt damit die Pressefreiheit unverhältnismäßig ein.
Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation (Telekommunikations-Überwachungsverordnung – TKÜV)
Im Sinne dieser Verordnung ist
1. Anordnung
a) im Sinne der Teile 2 und 3 die Anordnung zur Überwachung der Telekommunikation nach § 100e der Strafprozessordnung, § 10 des Artikel 10-Gesetzes, § 74 des Zollfahndungsdienstgesetzes, § 51 des Bundeskriminalamtgesetzes, § 25 Absatz 1 Satz 1 des BND-Gesetzes oder nach Landesrecht und
b) im Sinne des Teils 4 die Anordnung zur Erteilung von Auskünften über Verkehrsdaten nach § 100g in Verbindung mit § 101a Absatz 1 der Strafprozessordnung, § 8a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, auch in Verbindung mit § 4a des MAD-Gesetzes oder § 3 des BND-Gesetzes, § 52 des Bundeskriminalamtgesetzes, § 77 des Zollfahndungsdienstgesetzes oder nach Landesrecht;
(…)
§ 3 Kreis der Verpflichteten
(1) Die Vorschriften dieses Teils gelten für die Betreiber von Telekommunikationsanlagen, mit denen öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbracht werden. Werden mit einer Telekommunikationsanlage sowohl öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste als auch andere Telekommunikationsdienste erbracht, gelten die Vorschriften nur für den Teil der Telekommunikationsanlage, der der Erbringung von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten dient.
(2) Für Telekommunikationsanlagen im Sinne von Absatz 1 müssen keine Vorkehrungen getroffen werden, soweit
1.
es sich um ein Telekommunikationsnetz handelt, das Telekommunikationsnetze miteinander verbindet und keine Telekommunikationsanschlüsse aufweist,
2.
sie Netzknoten sind, die der Zusammenschaltung mit dem Internet dienen,
(…)
Satz 1 Nummer 1 und 5 gilt nicht für Netzknoten, die der Vermittlung eines öffentlich zugänglichen Sprachkommunikationsdienstes ins Ausland dienen. Satz 1 Nummer 1 und 2 gilt nicht im Hinblick auf Vorkehrungen zur Erfüllung der Verpflichtung aus § 170 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Telekommunikationsgesetzes.
(3) § 100a Absatz 4 Satz 1 der Strafprozessordnung, § 2 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Artikel 10-Gesetzes, § 72 Absatz 7 des Zollfahndungsdienstgesetzes, § 51 Absatz 6 Satz 1 des Bundeskriminalamtgesetzes sowie die Vorschriften des Landesrechts über Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation bleiben von den Absätzen 1 und 2 unberührt.
§ 5 Grundsätze
(…)
(2) Zur technischen Umsetzung einer Anordnung hat der Verpflichtete der berechtigten Stelle am Übergabepunkt eine vollständige Kopie der durch die zu überwachende Kennung bezeichneten Telekommunikation bereitzustellen, die über seine Telekommunikationsanlage abgewickelt wird.
(…)
§ 8 Übergabepunkt#
(1) Der Verpflichtete hat seine Überwachungseinrichtungen so zu gestalten, dass die Überwachungskopie an einem Übergabepunkt bereitgestellt wird, der den Vorschriften dieser Verordnung und den Vorgaben der Technischen Richtlinie nach § 36 entspricht.
(…)
(3) Wenn der Verpflichtete die ihm zur Übermittlung anvertraute Telekommunikation netzseitig durch technische Maßnahmen gegen unbefugte Kenntnisnahme schützt oder er bei der Erzeugung oder dem Austausch von Schlüsseln mitwirkt und ihm dadurch die Entschlüsselung der Telekommunikation möglich ist, hat er die für diese Telekommunikation angewendeten Schutzvorkehrungen bei der an dem Übergabepunkt bereitzustellenden Überwachungskopie aufzuheben.
§ 27 Grundsätze, technische und organisatorische Umsetzung von Anordnungen, Verschwiegenheit
(1) Die zu überwachende Telekommunikation umfasst bei Überwachungsmaßnahmen nach § 5 oder § 8 des Artikel 10-Gesetzes die Telekommunikation, die auf dem in der Anordnung bezeichneten Übertragungsweg übertragen wird, einschließlich der auf diesem Übertragungsweg übermittelten, für den Auf- oder Abbau von Telekommunikationsverbindungen notwendigen vermittlungstechnischen Steuerzeichen und bei Überwachungsmaßnahmen nach den §§ 19, 24 oder 26 des BND-Gesetzes die Telekommunikation, die in der Anordnung nach § 25 Absatz 1 Satz 1 des BND-Gesetzes bezeichnet wird, einschließlich der in dieser Telekommunikation übermittelten, für den Auf- oder Abbau von Telekommunikationsverbindungen notwendigen vermittlungstechnischen Steuerzeichen. § 5 gilt mit Ausnahme von seinem Absatz 1, 2 Satz 3 und Absatz 4 Satz 2 entsprechend.
(2) Der Verpflichtete hat dem Bundesnachrichtendienst an einem Übergabepunkt im Inland eine vollständige Kopie der Telekommunikation bereitzustellen, die über die in der Anordnung bezeichneten Übertragungswege oder Telekommunikationsnetze übertragen wird.
(3) Der Verpflichtete hat in seinen Räumen die Aufstellung und den Betrieb von Geräten des Bundesnachrichtendienstes zu dulden, die nur von hierzu besonders ermächtigten Bediensteten des Bundesnachrichtendienstes eingestellt und gewartet werden dürfen und die folgende Anforderungen erfüllen: …
Umstrittenes Analyse-Tool: Bund rückt von Software Palantir ab
Auch die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Martina Renner, begrüßt die Entscheidung des Bundes, von Palantir abzurücken. Sie fordert im BR-Interview eigenständige Entwicklungen der Behörden, bei denen man über den Quellcode verfügt: „Das hat den großen Vorteil, dass man dann genau weiß, was das Programm macht.“
Das Bayerische Innenministerium betont, die anderen Bundesländer könnten weiterhin den bayerischen Rahmenvertrag nutzen, um Leistungen von Palantir abzurufen.
Offiziell gelte ich jetzt als naiv, weil ich wirklich darauf vertraut habe, dass man seine Grundrechte in Anspruch nehmen kann… Klar, in einem autoritären Staat, der aus Angst vor Protest Grundrechte einfach mal temporär verbietet ist das natürlich absurd. #le0306 #le0406
Berliner SPD stimmt für Koalition mit CDU
Die Berliner SPD-Mitglieder haben den Weg frei gemacht für eine schwarz-rote Koalition unter Führung der CDU. Bei einer Mitgliederabstimmung votierten 54,3 Prozent für den zuvor ausgehandelten Koalitionsvertrag mit den Christdemokraten, wie der SPD-Landesverband am Sonntag nach der Auszählung mitteilte. Für die Koalition stimmten 6.179 Berliner SPD-Mitglieder, dagegen 5.200.
Gibt es beim CDU-Parteitag an diesem Montag ebenfalls eine Mehrheit, ist der Weg frei für eine schwarz-rote Landesregierung.
Berlin: Große Koalition will Staatstrojaner schon vor Straftaten
In Berlin wollen CDU und SPD der Polizei den Einsatz von Staatstrojanern erlauben, dabei darf sie das längst. Auf Nachfrage erläutert der Innensenat: Die Polizei darf zwar heute schon hacken, um Straftaten aufzuklären. Sie soll aber auch hacken dürfen, um zukünftige Straftaten zu verhindern.
Analyse: Geheimdienstlicher Komplex will das stadtweite “Überwachungs”-System in Berlin wieder aktivieren lassen
(30.12.2016)
Bürgermeister Michael Müller und die “S.P.D.” sind durch das Attentat am Breitscheidplatz bereits erniedrigt worden. Noch fehlt dem Apparat die Unterwerfung vom Rest der Landesregierung, seitens “die Linke” und Bündnis 90/Die Grünen”.
Was würde passieren, wenn bekannt würde, dass Berlin, die einflussreichste und mächtigste Stadt auf dem Kontinent Europa und die Hauptstadt der Berliner Republik, durch ein stadtweites Spionagesystem “überwacht” wird, durch das jede Person beobachtet werden kann “von dem Moment an dem sie die Türschwelle verlässt, bis zu dem Moment an dem sie zurückkehrt” und dass Arbeit und soziales Verhaltensmuster der Stadtbewohner und -besucher “aufzeichnet, analysiert und archiviert“? Und nicht nur Geheimdienste aus N.A.T.O.-Staaten darauf in Echtzeit zugreifen können?
Nichts. Nichts würde passieren. Die strategische Mehrheit der Bevölkerung würde sich ducken, bücken, beugen, wie sie es in der deutschen Geschichte immer getan hat.
Große Koalition in Berlin: Ein Desaster für die Bürgerrechte
Konkret will sie unter anderem eine Rechtsgrundlage schaffen für den Einsatz von Staatstrojanern durch die Polizei – wie üblich mit Verweis auf die „Bekämpfung terroristischer Straftaten und schwerster Straftaten“. Tatsächlich setzt die Polizei staatliches Hacking in der Praxis vor allem wegen Eigentums- und Drogendelikten ein.
Natürlich gehört auch mehr Videoüberwachung „an kriminalitätsbelasteten Orten“ zum Programm der Koalitionär:innen, um damit „die Bürgerinnen und Bürger besser zu schützen“. Sie hatte die CDU schon zu Zeiten der bislang letzten Berliner GroKo zwischen 2011 und 2016 auf dem Wunschzettel. Dass Videoüberwachung laut wissenschaftlicher Studien damals wie heute kaum zur Prävention beiträgt, interessiert offenbar wenig.
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Eilantrag gegen Berliner Wahlwiederholung gescheitert
Die Beschwerdeführer hatten ihren Eilantrag mit einer Verfassungsbeschwerde verbunden. Zu dieser steht eine Entscheidung noch aus.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits am 25. Januar eine Entscheidung zum Eilantrag gefällt, diese jedoch nicht bekanntgegeben. Das hatte zu Spekulationen in den Medien geführt.
Bundesverfassungsgericht; Berlin darf am 12. Februar wählen
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hatte am 16. November 2022 entschieden, dass die Wahlen in Berlin komplett wiederholt werden müssen, weil es zu zahlreichen Fehlern gekommen war. Dagegen hatten sowohl Abgeordnete als auch Bürgerinnen und Bürger Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt.
Update: #Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Dienstag, 9:30 Uhr, seine Eilentscheidung zur Berliner Abgeordnetenhaus-Wahl am 12. Februar. #berlinwahl
#Breaking Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Kippt die #Berlin-Wahl am 12. Februar doch noch?
Ab 2. Februar: Bund setzt Maskenpflicht im Fernverkehr aus
Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat eine Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen angekündigt. Die bundesweite Maskenpflicht im Fernverkehr, insbesondere in den Fernzügen, werde zum 2. Februar ausgesetzt.
Bayern widerlegt Lauterbach – Maskenpflicht weg – Corona-Zahlen niedrig
Umfrage: Vertrauen in alle politischen Institutionen sinkt drastisch
(03.01.2023)
Einen Rückgang von 13 Prozentpunkten verzeichnete demnach der Bundestag, zu dem zur Jahreswende 37 Prozent der Befragten Vertrauen hatten. (…)
Etwas geringer war demnach mit jeweils sieben Prozentpunkten der Vertrauensrückgang bei der Europäischen Union (31 Prozent) und den politischen Parteien (17 Prozent).
Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation (Telekommunikations-Überwachungsverordnung – TKÜV)
Im Sinne dieser Verordnung ist
1. Anordnung
a) im Sinne der Teile 2 und 3 die Anordnung zur Überwachung der Telekommunikation nach § 100e der Strafprozessordnung, § 10 des Artikel 10-Gesetzes, § 74 des Zollfahndungsdienstgesetzes, § 51 des Bundeskriminalamtgesetzes, § 25 Absatz 1 Satz 1 des BND-Gesetzes oder nach Landesrecht und
b) im Sinne des Teils 4 die Anordnung zur Erteilung von Auskünften über Verkehrsdaten nach § 100g in Verbindung mit § 101a Absatz 1 der Strafprozessordnung, § 8a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, auch in Verbindung mit § 4a des MAD-Gesetzes oder § 3 des BND-Gesetzes, § 52 des Bundeskriminalamtgesetzes, § 77 des Zollfahndungsdienstgesetzes oder nach Landesrecht;
(…)
§ 5 Grundsätze
(…)
(2) Zur technischen Umsetzung einer Anordnung hat der Verpflichtete der berechtigten Stelle am Übergabepunkt eine vollständige Kopie der durch die zu überwachende Kennung bezeichneten Telekommunikation bereitzustellen, die über seine Telekommunikationsanlage abgewickelt wird.
(…)
§ 27 Grundsätze, technische und organisatorische Umsetzung von Anordnungen, Verschwiegenheit
(…)
(2) Der Verpflichtete hat dem Bundesnachrichtendienst an einem Übergabepunkt im Inland eine vollständige Kopie der Telekommunikation bereitzustellen, die über die in der Anordnung bezeichneten Übertragungswege oder Telekommunikationsnetze übertragen wird.
Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz – G 10)
Ausfertigungsdatum: 26.06.2001
Vollzitat:
„Artikel 10-Gesetz vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254, 2298; 2017 I S. 154), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 4 des Gesetzes vom 5. Juli 2021 (BGBl. I S. 2274) geändert worden ist“ (…)
§ 1 Gegenstand des Gesetzes
(1) Es sind
1. die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst zur Abwehr von drohenden Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes einschließlich der Sicherheit der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages,
2. der Bundesnachrichtendienst im Rahmen seiner Aufgaben nach § 1 Abs. 2 des BND-Gesetzes auch zu den in § 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 bis 8 und § 8 Abs. 1 Satz 1 bestimmten Zwecken
berechtigt, die Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen, in den Fällen der Nummer 1 auch die dem Brief- oder Postgeheimnis unterliegenden Sendungen zu öffnen und einzusehen.
(…)
Satz 1 Nummer 4 Buchstabe b gilt nur für denjenigen, der eine Telekommunikationsanlage betreibt, mit der öffentlich zugängliche Internetzugangsdienste oder öffentlich zugängliche Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen bestehen, erbracht werden.
(1b) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Bundesministerium der Verteidigung mit Zustimmung des Bundesrates das Nähere zur technischen und organisatorischen Umsetzung der Mitwirkungspflichten nach Absatz 1a Satz 1 Nummer 4 zu bestimmen.
Auch die Bundestagswahl muss wiederholt werden. Alles andere würde das Vertrauen in die Wahl an sich erschüttern. Denn niemandem ist es ernsthaft zu vermitteln, dass die AGH Wahl so voller Fehler war, die BT aber nicht.
Beschluss des Parlaments: Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin
Unklar ist allerdings, wann die Teilwiederholung stattfinden soll – denn es ist wahrscheinlich, dass der Parlamentsbeschluss noch vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird. Deshalb könnte sich die Abstimmung bis 2024 hinziehen.
Die Wahl-Wiederholung in Berlin fällt auf Sankt Nimmerlein! Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages will die Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin nur im kleinen Maße wiederholen. Sollte das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet werden, könnte es bis 2024 dauern.
SPD-Innenverwaltung: #Wahlwiederholung in Berlin könnte #Krise auslösen! Am 16. November entscheidet das #Landesverfassungsgericht über die Wahlwiederholung. Doch plötzlich wackelt der Wahltermin. Erst soll #Karlsruhe entscheiden.
(07.11.2022)
Die Hauptstadt des ganz normalen Wahnsinns
Schlagzeilen der derben Sorte aus dem Berliner Alltag lauten gerade „Läden schließen und verwandeln sich in teure Ferienwohnungen“, „Kaufhauskette stellt Insolvenzantrag“, „Tipps für die Zeit ohne Strom in Berlin haben Hochkonjunktur“, „Die Flüchtlingsströme sind für Berlin nicht zu stemmen“, „Bäcker, Fleischer, andere Handwerksbetriebe geben auf“, „Staus wegen junger Menschen, die sich auf die Straße kleben“, „Bundespräsident hält Rede an die Nation“, „Gesundheitsminister erklärt, dass Kitas in der Pandemie nicht hätten geschlossen werden müssen“, „Mieterhöhungen von 15 Prozent bedrohen Mieter in Moabit“, „5 Euro für einen Glühwein“, „Briefe werden von der Post unzuverlässig zugestellt“, „Berliner Feuerwehr in Not“, „Sozialämter überlastet“, „Zahl der Obdachlosen steigt“, „Paragrafenänderung durch Regierung schränkt Freiheit der Rede, der Meinung, der Wissenschaft ein“, „Aufarbeitung des RBB-Skandals ist einzige Veralberung“, „Müllgebühren steigen“, „Kochen ohne Strom – Empfehlung dagegen: Rotkohlsalat“, „Drama um Berufsausbildung – die Lage ist schlecht“, „Sanierungsstau bei der U-Bahn“. Und so weiter.
Polizeigesetz NRW: Bürgerrechtsorganisation erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Palantir-Paragraf
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat am 6. Oktober Verfassungsbeschwerde gegen einen Paragrafen des NRW Polizeigesetzes beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Dieser ermögliche die Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile durch die automatisierte Auswertung von zahlreichen Datenbeständen. Er verstoße damit gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Bürgerrechtsorganisation fordert in ihrer Verfassungsbeschwerde (PDF) strengere Voraussetzungen und eine zureichende Verfahrenssicherung des Grundrechtseingriffs.
Politiker fordern mehr Sicherheit: „Über Sicherheitsarchitektur neu nachdenken“
Hintergründe zu den mutmaßlichen Tätern sind bislang unklar.
„Androhung von Straftaten und Störung des öffentlichen Friedens“ – Wegen Gastbeitrag: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mich
In meinen Wochenbriefings und Beiträgen auf dieser Seite habe ich darüber berichtet, dass die Polizei in meiner Heimatstadt Augsburg bei meiner Familie vorstellig wurde und einen engen Verwandten über mich ausfragte. Und dann auch beim Hausmeister in meinem früheren Mietshaus in Berlin, der mir als Freund ans Herz gewachsen ist. Ich habe daraufhin die Pressestellen der Polizei angeschrieben. Die in Augsburg teilte mir mit, dass sie „keinen polizeilich relevanten Vorgang“ entdecken konnte. Die Berliner Beamten schrieben, es ginge um einen Anhörungsbogen, den man mir zustellen wolle. Ich antwortete, sie mögen den Kollegen doch mitteilen, dass im Impressum meiner Seite meine Koordinaten zu finden sind.
Danach ging es schnell.
Ein Polizist packt aus – und klagt an: Berliner Polizei verfolgt absichtlich Unschuldige
Vor kurzem waren hier die erschütternden Innenansichten aus der Polizei von Martin Schmidt (Name geändert) zu lesen, der nach 27 Jahren im gehobenen Dienst in der Hauptstadt berichtete. Auf das Interview hin meldete sich ein weiterer Polizist bei der Autorin, Sophia-Maria Antonulas, und erzählte nicht weniger erschreckende und bewegende Insider-Informationen. Auch hier gilt, leider: Es ist eine Zustandsbeschreibung wie aus einem autoritären Regime. Die zeigt: Die Polizei und ihre politische Führung in Berlin fühlen sich über dem Gesetz.
Berliner Polizei: Zustände wie in einem autoritären Regime
(17.08.2022)
Die Protestbewegung auf der Straße durfte einfach nicht wachsen. Im Spätsommer 2020 hatte die Politik Angst, dass die Stimmung komplett kippt. So verhängte die Polizeiführung und der damalige Innensenator Andreas Geisel für die Großdemo am 29. August 2020 ein Demonstrationsverbot., das in zwei Instanzen von der Justiz gekippt wurde. Trotzdem stoppte die Polizei den Demonstrationszug und blockierte ihn stundenlang. Die erst dadurch entstandene Stauung und geringeren Abstände dienten dann als Begründung für eine Gefahrenlage. Tatsächlich ging es darum, den Demonstranten ihr Grundrecht zu verwehren. Für mich stellt diese Vorgangsweise eine klare Missachtung der Gewaltenteilung dar.
Vierjährige aus Pforzheim hat doch keine Affenpocken
Grund dafür sei, dass der positive Befund durch eine weitere diagnostische Abklärung auf Affenpocken im Labor des Landesgesundheitsamtes nicht bestätigt worden sei.
Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte den Fall vergangene Woche bekanntgemacht
Cum-Ex-Durchsuchungen: Mehr als 200.000 Euro bei Kahrs gefunden
Am Wochenende ist bekannt geworden: Im Bankschließfach des früheren Hamburger SPD-Politikers Johannes Kahrs wurden mehr als 200.000 Euro in bar entdeckt.
Hintergrund der Durchsuchung bei Johannes Kahrs: Die Cum-Ex-Affäre um die Hamburger Warburg Bank. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, ob Kahrs darin verwickelt sein könnte. Ob das Bargeld in dem Schließfach mit Cum-Ex zusammenhängt, ist aber vollkommen unklar. Es wurde durch die Ermittler auch nicht sichergestellt.
Rede des Bundesministers für Gesundheit, Dr. Karl Lauterbach, zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Covid-19 vor dem Deutschen Bundestag am 7. Juli 2022 in Berlin:
Wir sind derzeit in einer Sommerwelle. Diese Sommerwelle war vorausgesehen worden. Der Herbst wird schwierig werden, und die Gründe dafür sind auch schon bekannt. Wir werden ringen mit einer BA.5-Variante, die mittlerweile das Infektionsgeschehen dominiert. Wir werden damit ringen müssen, dass die BA.5-Variante wieder etwas schwerer verläuft als die BA.1-Variante. Wir wissen, dass eine vorherige Infektion mit der BA.1- oder der BA.2-Variante wenig Schutz bietet für die Infektion mit der BA.5-Variante. Wir wissen darüber hinaus, dass die Impfstoffe nicht wirklich gut schützen gegen die Infektion. Das ist die Lage, mit der wir ringen müssen.
Das bedeutet also, dass wir gut vorbereitet sein müssen; denn die Infektionen, die wir bekommen werden, können wir abmildern. Der Infektionsstatus bestimmt tatsächlich nicht die Schwere der Erkrankung. Diejenigen, die geimpft sind, sind deutlich besser geschützt vor der schweren Erkrankung. Wir wissen zum Beispiel, dass ältere Menschen, selbst über 80 Jahre alte, die den zweiten Booster bekommen haben, in den allerseltensten Fällen schwer oder gar tödlich erkranken. Somit ist die gute Nachricht: Die Impfungen wirken, die Impfungen schützen, und darauf müssen wir zurückgreifen.
Wir werden daher die Vorbereitungen vorantreiben.
Peinlicher Patzer: Lauterbach enttarnt sich selbst – “Wir wissen, dass die Impfstoffe nicht wirklich gut schützen“
“Wir wissen darüber hinaus, dass die Impfstoffe nicht wirklich gut schützen gegen die Infektion.“ Diesen Satz sollte man lange auf sich wirken lassen. Jener Professor aus Köln, der nun mit Verve den vierten Stich als Rettung aus höchster Not propagiert, spricht den heilsbringenden Vakzinen ihre Wirkung ab.
Und das, obwohl er erst im Mai für 830 Millionen Euro weitere Impfstoff-Dosen auf Vorrat bestellt hat.