May 30, 2026
Rede von Wolfgang Kubicki, Kandidat für den FDP-Bundesvorsitz, beim 77. Bundesparteitag der FDP in Berlin.
Archiv: Alles für den Staat.. / All for the state..
Herzog met secretly with pro-Netanyahu journalist Bardugo to discuss pardon — report
President Isaac Herzog secretly met with journalist Jacob Bardugo, a confidante of Prime Minister Benjamin Netanyahu, in late March to discuss the premier’s request for a pardon, Channel 12 news reports.
The nighttime meeting at an apartment in Shoham, which was not revealed to the public, took place shortly before Herzog urged dialogue between the sides on a plea bargain. It also came about after bitter criticism of Herzog by Bardugo on the pro-Netanyahu Channel 14 for not pardoning the prime minister, who has refused to admit wrongdoing despite High Court precedent indicating he must do so for a pardon.
Aus Völkerrechtsbrüchen lernen? Deutsch-Israelische Militärkooperation im Zeichen der Zeitenwende
(April 23, 2026)
Die Studie untersucht die deutsch-israelische Militärkooperation seit dem Verkünden der „Zeitenwende“ durch
Bundeskanzler Olaf Scholz, die für eine massive Aufstockung der deutschen Militärausgaben steht. Angesichts
der israelischen Aggressionen und dem Genozid in Gaza seit dem 7. Oktober 2023 stellt der Beitrag fest, dass die Militärkooperation mit Israel einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellt. Sie zeigt weiter auf, wie deutsche Gesetzgeber und Militärvertreter Verbindungen zur IDF und zur israelischen Rüstungsindustrie suchen, sei es beim Erwerb von Militärtechnologie, beim Informationsaustausch über Wirtschaftswachstum durch die Waffenproduktion oder um Erkenntnisse über die effiziente Integration von Frauen
und der Reserve in die Armee zu gewinnen. Die Studie untersucht zudem die Interessen der Akteure, die die Militärkooperation vorantreiben, und skizziert die Folgen des Militarismus für die deutsche Zivilgesellschaft im Hinblick auf die Zusammenarbeit zwischen den Staaten.
IMI-Studie zu deutsch-israelischer Militärkooperation veröffentlicht
(Artikel 23, 2026)
In einer neuen Studie der Informationsstelle Militarisierung e.V. untersucht Melchior Grabowski die militärische Zusammenarbeit zwischen Israel und Deutschland seit dem Verkünden der Zeitenwende. Sie zeigt auf, dass trotz massiver Völkerrechtsbrüche Israels umfangreiche Militärkooperationen zwischen den beiden Ländern stattfinden, die tief in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft eingreifen. Damit deckt die Studie auf, welche deutschen Interessen abseits der „Staatsräson“ in der militärischen Kooperation mit Israel bestehen.
Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte
(June 15, 2017)
Mit seinen Beschlüssen 2 BvE 5/15 (verkündet am 14.10.2016, aber schon vom 20.09.2016) und 2 BvE 2/15 (verkündet am 15.11.2016, aber schon vom 13.10.2016) gab das Bundesverfassungsgericht das unauffällige Startsignal für den Beschluss des neuen B.N.D.-Gesetzes am 21.10.2016 im Bundestag.
Die Absegnung des B.N.D.-Gesetzes durch ihre Über-Dreiviertel-Mehrheit im Parlament, gegen die es laut Karlsruhe nun keine Opposition mehr im Sinne von Artikel 44 des Grundgesetzes gab, hatte die Regierung bis zu den Freifahrtscheinen der Verfassungsrichter taktisch verzögert.
Am 12. Dezember 1970 hatte das „Abhörteil“ (BVerfGE 30, 1) vom Verfassungsgericht Westdeutschlands die Aufhebung der Gewaltenteilung beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemäß beurteilt. Das damalige Urteil war gegen schwerste Bedenken und vorausschauende Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp mit 5 zu 3 Stimmen entschieden worden.
Im Jahre 2016 nun übertrugen Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter Müller, Doris König und Ulrich Maidowski die Machtfülle der in 1968 unter Besatzungsrecht geschaffenen „Notstandsgesetze“ der damaligen „großen Koalition“ auf deren heutige Nachfolger.
Und in Deutschland, wie es heute ist, eskalierten die Verfassungsrichter selbst die damalige antidemokratische und antiparlamentarische Auslegung des Grundgesetzes ein weiteres Mal…
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Köstering, Clara Bünger, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/4092 – Abschluss eines deutsch-israelischen Cyber- und Sicherheitsabkommens
(February 23, 2026)
4. Macht das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) derzeit von seiner Befugnis nach § 22c des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) Gebrauch, um gemeinsame Dateien mit israelischen Nachrichtendiensten zu betreiben, und wenn ja, in welchem Umfang?
5. Sofern gemeinsame Dateien betrieben werden, sind an diesen Dateien weitere ausländische Nachrichtendienste beteiligt, und wenn ja, welche?
6. Macht das BfV derzeit von seiner Befugnis nach § 22d BVerfSchG Gebrauch, sich an gemeinsamen Dateien mit israelischen Nachrichtendiensten zu beteiligen, und wenn ja, in welchem Umfang?
7. Sofern gemeinsame Dateien betrieben werden, sind an diesen Dateien weitere ausländische Nachrichtendienste beteiligt, und wenn ja, welche?
8. Sofern gemeinsame Dateien betrieben werden, wie viele personenbezogene Datensätze waren und sind in den vergangenen zehn Jahren jeweils in diesen gemeinsamen Dateien mit israelischen Nachrichtendiensten gespeichert gewesen (bitte nach Jahren, ggf. mit Stichtag 31. Dezember, und der einspeichernden Stelle auflisten)?
9. Wenn keine solchen gemeinsamen Dateien betrieben werden, was sind die Gründe dafür?
Die Fragen 4 bis 9 werden gemeinsam im Sachzusammenhang beantwortet.
Die Beantwortung der Fragen zur Nutzung gemeinsamer Dateien insbesondere mit den israelischen Nachrichtendiensten, aber auch mit ausländischen Nachrichtendiensten allgemein kann trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen, da Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Sicherheitsbehörden des Bundes, hier des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), im Hinblick auf deren künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind. Durch eine Beantwortung der Fragen nach Nutzung gemeinsamer Dateien zwischen dem BfV und ausländischen Nachrichtendiensten könnten Rückschlüsse auf die Arbeitsweise des BfV gezogen werden. Eine Konkretisierung hinsichtlich eines gegebenenfalls stattfindenden Austausches mit anderen Behörden könnte betroffene Personen oder Gruppen in die Lage versetzen, Abwehrstrategien zu entwickeln und somit die Erkenntnisgewinnung des BfV zu erschweren oder in Einzelfällen sogar unmöglich machen. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen und damit einen erheblichen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten.
Ferner können die erbetenen Auskünfte aufgrund der Restriktionen der sog. Third-Party-Rule nicht erteilt werden. Die Bedeutung der „Third-Party-Rule“ für die internationale nachrichtendienstliche Zusammenarbeit hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Beschluss 2 BvE 2/15 vom 13. Oktober 2016 (Rn. 162-166) gewürdigt. Die „Third-Party-Rule“ betrifft den internationalen Austausch von Informationen der Nachrichtendienste. Diese Informationen sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie sicherheitsrelevante Erkenntnisse enthalten, die unter Maßgabe der vertraulichen Behandlung von ausländischen Nachrichtendiensten an das BfV weitergeleitet wurden. Eine Freigabe durch die ausländischen Nachrichtendienste liegt nicht vor. Die Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten setzt die Einhaltung von Vertraulichkeit voraus. Erfahrungen haben gezeigt, dass die Partnerdienste aufgrund der meist hoch eingestuften und sensiblen Inhalte äußerst restriktiv bzgl. der Freigabe ihrer Informationen verfahren. Dies gilt umso mehr, da es sich im Kontext parlamentarischer Anfragen zumeist nicht um lang zurückliegende Ereignisse handelt. Im Rahmen von Prognoseentscheidungen unterbleiben Nachfragen, auch unter Berücksichtigung von Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten, wenn die Datenübermittlung bereits mit einer ausdrücklichen und umfassenden Verwendungsbeschränkung durch die übermittelnde ausländische Behörde versehen wurde. Bei der Einschätzung außenpolitisch erheblicher Sachverhalte wie der Zweckmäßigkeit möglichen Verhaltens gewährt das Grundgesetz den Organen der auswärtigen Gewalt einen weiten Spielraum, um es zu ermöglichen, die jeweiligen politischen Ziele der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des völkerrechtlich und verfassungsrechtlich Zulässigen durchzusetzen (BVerfGE 143, 101 [153, Rn. 170]; BVerfGE 55, 349 [365]). Das parlamentarische Fragerecht hat für die Bundesregierung einen äußerst hohen Stellenwert. Daraus lässt sich aber nicht ohne Weiteres ein entsprechend umfassender Anspruch an ausländische Partnerbehörden ableiten, da für sie keine Rechts- oder Auskunftspflicht gegenüber ausländischen Abgeordneten besteht. Es ist vor diesem Hintergrund zu bedenken, dass jedenfalls ein systematisches und hochfrequentes Abfragen von Informationen anlässlich von parlamentarischen Anfragen durch deutsche Sicherheitsbehörden bei ausländischen Partnerdiensten bei diesen nahe legen könnte, dass in Deutschland das parlamentarische Informationsrecht gegenüber den Grundlagen der internationalen Zusammenarbeit im Rahmen einer Interessensabwägung von vornherein und in allen Fällen überwiegt. Es bestünde hierdurch die Möglichkeit einer Erschütterung der internationalen, vertraulichen Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten bzw. Sicherheitsbehörden und damit einhergehenden Einschränkungen bei der Informationsweitergabe. Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, hätte dies wiederum eine erhebliche Schwächung der den Nachrichtendiensten des Bundes zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Informationsgewinnung und damit empfindliche Nachteile für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste zur Folge. Oftmals ist kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich. Eine Bekanntgabe der Informationen kann demzufolge einen Nachteil für das Wohl des Bundes bedeuten, da durch die Missachtung einer zugesagten und vorausgesetzten Vertraulichkeit die künftige Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Verfassungsschutzes einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Behörden, zumal mit Nachrichtendiensten anderer Staaten, erschwert würden. Die
(zugesagte) Vertraulichkeit erstreckt sich dabei auch auf Hinweise von Geheimdiensten und Ermittlungsbehörden anderer Staaten. Dies beinhaltet stets auch die Information, ob solche überhaupt vorliegen. Selbst die Bekanntgabe unter Wahrung des Geheimschutzes birgt das Risiko des Bekanntwerdens, welches unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Das Bekanntwerden von Informationen, die nach den Regeln der „Third-Party-Rule“ erlangt wurden, würde als Störung der wechselseitigen Vertrauensgrundlage gewertet werden und hätte eine schwere Beeinträchtigung der Teilhabe des BfV am internationalen Erkenntnisaustausch zwischen Nachrichtendiensten zur Folge. Die notwendige Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse einerseits und dem grundsätzlich umfassenden parlamentarischen Fragerecht andererseits ergibt daher, dass auch die eingestufte Übermittlung der Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages vorliegend nicht in Betracht kommt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen.
Breaking down Germany’s Cyber Dome: What this Israel partnership involves
(July 2, 2025)
The first pillar involves establishing a joint German-Israeli cyber research centre, which would serve as the intellectual foundation for developing advanced defensive technologies. This collaboration leverages Israel’s established expertise in cybersecurity innovation with Germany’s robust technological infrastructure and research capabilities.
Strengthening cooperation between intelligence services forms the second component, specifically enhancing collaboration between Germany’s BND (Bundesnachrichtendienst) and Israel’s Mossad. This intelligence-sharing framework aims to provide early warning systems for emerging cyber threats and coordinate responses to state-sponsored attacks.
The third element focuses on expanding Germany’s anti-drone defence capabilities, addressing a growing concern as unmanned aerial vehicles become increasingly weaponised and accessible to hostile actors.
Überwachungspaket: Diese Sicherheitspolitik gefährdet uns alle
Der „Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“, der „Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“ und der „Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung“ legen die Grundlage dafür, dass Ermittlungsbehörden Gesichtsbilder mit Aufnahmen aus dem Internet abgleichen können und automatisierte Datenanalysen durchführen dürfen. Warum sie das brauchen? Unter anderem wegen der „hohen abstrakten Bedrohungslage“, erklärt der Vorspann der Entwürfe.
Anwältin über Verfassungsschutz: „So schaffen sich Behörden rechtsfreie Räume“
(April 24, 2026)
Voigt: Man musste in der öffentlichen Debatte zuweilen den Eindruck gewinnen, dass diese Zuschreibungen des Verfassungsschutzes unantastbar sind. Dabei sollte man wegen der Grundkonstellation besonders kritisch hinschauen: Der Verfassungsschutz schafft sich durch seine Einstufungen selbst die Grundlage für seine Beobachtungsaktivitäten.
Bundesregierung beschließt anlasslose Vorratsdatenspeicherung
(April 22, 2026)
Das Gesetz verpflichtet Internet-Zugangs-Anbieter, IP-Adressen und Port-Nummern sämtlicher Nutzer drei Monate lang zu speichern, ohne Anlass und ohne Verdacht auf eine Straftat.
Behörden dürfen ohne Richtervorbehalt auf die Vorratsdaten zugreifen. Mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt sollen auch Privatpersonen in Zivilverfahren auf die Vorratsdaten zugreifen.
Stoppt Dobrindts Überwachungspläne – Nein zu Palantir & Co. für Polizei und Behörden!
(April 16, 2026)
Besonders alarmierend: Die geplanten Regeln würden sogar erlauben, solche Gesichter-Suchen an private Firmen im Ausland auszulagern. Damit wäre praktisch nicht mehr kontrollierbar, was mit den Daten passiert und bei wem sie letztendlich landen.
Gleichzeitig wird das Ganze mit einer Erlaubnis zur automatisierten Datenanalyse verknüpft, wie sie der US-Konzern Palantir anbietet:
The Explicit Manifesto of Digital Fascism: Palantir and the Alliance of Monopoly Capital with the Far Right
(April 22, 2026)
The manifesto published by Palantir Technologies is neither a technical document nor an economic vision. It is an explicit political document announcing a new phase in the trajectory of digital capitalism, a phase in which it has abandoned its claim to neutrality and decided to unmask itself, revealing its full ideological face. Palantir is not an isolated case in the global technological landscape. It is one of several major technology companies that sell their technologies to systems of repression and human rights violations, and has been condemned by international human rights organizations, including Amnesty International and Human Rights Watch, for its role in enabling forced deportations, mass surveillance, and the persecution of dissidents.
Most damning of all, documented reports have revealed a direct partnership between this company, alongside other Western technology companies such as Google, Amazon, and Microsoft, and the Israeli military, providing data and targeting systems that were used in military operations on Gaza, making it an actual partner in documented war crimes against Palestinian civilians.
Verhaltensscanner in Hamburg: „Die Polizei wird zum Datenlieferanten“
Die Deutungen der vermeintlichen Vorzüge dieser KI-Überwachung finden sich insbesondere prominent im Mediendiskurs, der von Akteur*innen der inneren Sicherheit und ihren Bewertungen geprägt ist. Kritische Positionen kommen vor, aber werden nicht zum Anlass der Berichterstattung. Was sich da im Diskurs zeigt, nennen wir eine Purifizierung, eine rituelle Läuterung also, durch die bisherige zentrale Kritiken an Formen der Videoüberwachung direkt adressiert und gleichzeitig abgestreift werden. Die Purifizierung erhöht die Durchsetzbarkeit der Maßnahme, weil die Bewegungsmusteranalyse jetzt als sozusagen gute Überwachung erscheint.
Gefährliche Apps · Im Netz der Datenhändler
(April 7, 2026)
Grundlage dieser Dokumentation ist eine der bislang größten Recherchen dieser Art: Ein Team aus Bayerischem Rundfunk, netzpolitik.org, Le Monde und weiteren Partnermedien hat rund zehn Milliarden Standortdaten ausgewertet. Eine Spurensuche, die um die halbe Welt führt: zu einer ägyptischen Exiljournalistin in Berlin, die bedroht wird. Nach Brüssel, wo hochrangige Mitarbeiter der EU-Kommission betroffen sind. Nach Washington, wo Politiker ein Sicherheitsrisiko für US-Agenten in Europa sehen. Oder an die ukrainische Front, wo Soldaten in den Datensätzen ihre eigenen Stellungen wiedererkennen.
Große ARD-Doku: Achtung, Datenhandel! Lebensgefahr!
(April 7, 2026)
Es geht um Milliarden Standortdaten von ahnungslosen Handy-Nutzer*innen, oftmals metergenau. Angeblich nur zu Werbezwecken erhoben, fließen die Daten über populäre Handy-Apps auf teils verschlungenen Wegen in die Hände von Databrokern. Potenziell betroffen sind alle Menschen, die ein Smartphone nutzen.
(…)
Zur Erinnerung: Das Recherche-Team hat die Daten kostenlos von einem Databroker im Netz erhalten. Prinzipiell zugänglich sind solche Daten für alle, die Datenhändler danach fragen. Für einen vierstelligen Betrag im Monat können Interessierte ein Abonnement abschließen.
Digital location data heads back to the Supreme Court
(April 24, 2026)
Background
The Supreme Court last weighed in on the digital Fourth Amendment in 2017. In Carpenter v. United States, the court addressed whether the police had to get a warrant before accessing a certain kind of digital location data, cell-site location information. Cell phones generate CSLI anytime they are on by scanning for the nearest cell tower with strong service. When a cell phone connects to a tower, that tower then records that connection in CSLI logs. A phone’s location can be tracked across time and space by reviewing those logs.
Writing for a 5-4 majority, Chief Justice John Roberts’ Carpenter opinion held that the police must get a warrant before reviewing seven or more days of CSLI for a person’s phone. (…)
Enter: geofence data
Among these unsettled questions is whether police need a warrant to access geofence data, another kind of digital location data. Geofence data generally refers to location information collected by cellphone apps. If you have encountered a prompt on your phone that asks you whether you’d like to allow an app to use your location, you’re likely generating the kind of data at issue in Chatrie. Chatrie specifically involved data generated by a Google service called Location History. In Google’s case, this location information was created by combining information from cell towers but also on GPS, Wi-Fi, and Bluetooth signals.
Israel’s President, Putting Off Decision on Pardon for Netanyahu, Will Push for Plea Deal
Mr. Herzog, the officials said, believes that there are many options beyond the binary pardon-or-no-pardon choice, and that the main role of Israel’s president is to foster unity. So he does not plan to say yes or no to Mr. Netanyahu’s request for a pardon at this stage, the officials said, preferring to try to resolve the issue through negotiations.
Pentagon wants record $1.5 trillion, cost of Iran war not included
„This budget was formulated, honestly, before we went into conflict with Iran,“ Jules Hurst III, the Pentagon‘s acting chief financial officer, told reporters at a briefing April 21.
In addition, the Trump administration separately plans to ask Congress for more than $200 billion in supplemental funding for the Iran war, according to reports.
What Israelis can learn from the nightmares of an Iranian hangman
(April 9, 2026)
Still, compared to their Iranian counterparts, Israel’s far-right lawmakers have a long way to go. The list of offenses warranting a death sentence in Iran is dizzying in its scope, including burglary, prostitution, drug trafficking, homosexuality, political dissidence, adultery, and “waging war against God.”
Under Israel’s new law, executions are to be carried out by hanging at a facility managed by the Israel Prison Service. How dull. Here, too, Ben Gvir can take inspiration from the Islamic Republic. What about a public hanging in the town square? Entertainment for the masses is not something to scoff at in these difficult times, and it’s free of charge.
And why restrict himself to only one method? The Islamic Republic has also carried out executions by firing squad, stoning, and pushing people off a cliff. Would stoning not serve as a fitting tribute to Ben Gvir’s professed commitment to Jewish tradition?
„Technofeudalismus“ – der Plattform-Staat: Wenn jeder Bürger zu einem potenziellen Verdachtsfall wird (Serie, Teil 3)
Das Programm (P20) [1] entwirft für die deutschen Polizeien eine „single digital network“-Architektur mit zentralem „data house“. Auf europäischer Ebene sind biometrische Interoperabilitätsdienste wie der Shared Biometric Matching Service (sBMS)[2], das Entry/Exit System (EES)[3] und das European Travel Information and Authorisation System (ETIAS)[4] Teil der Grenzverwaltung, das Identitäten, Reisen und Risiken schon vor der Bewegung selbst prüft (Interoperabilität ist die Fähigkeit unterschiedlicher IT-Systeme, Daten automatisiert, standardisiert und nahtlos auszutauschen sowie effektiv zusammenzuarbeiten). Parallel entstehen im zivilen Bereich Plattformen wie Telematikinfrastruktur (TI)[5], elektronische Patientenakte (ePA), Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) oder die Analyse- und Datenhaushalte der Bundesagentur für Arbeit (BA)[6]. Die operative Frage lautet deshalb nicht mehr, ob der Staat digital wird, sondern mit welcher Durchdringung er unser Leben überwacht, interpretiert und vorherzusagen versucht.
In Dead of Night, Johnson Tries—But Fails—to Ram Through Domestic Spying Bill for Trump
In the 228-197 final vote, a total of four Democrats—Reps. Jared Golden of Maine, Josh Gottheimer of New Jersey, Marie Gluesenkamp Perez of Washington, and Thomas R. Suozzi of New York—joined with all but 25 Republicans who voted to pass a 10-day extension. Twenty GOP members voted against it, while five did not vote.
Ahead of the votes—including on separate versions asking for a 5-year and then 18-month extensions of Section 702—opponents of any clean extension, including Rep. Ro Khanna (D-Calif.), said anyone opposed to warrantless spying on Americans must vote no.
Der Geheimdienst und seine Journalisten
Der Bundesnachrichtendienst (BND) zahlt Honorare an Journalisten. Aus Gründen des „Staatswohls“ hält die Bundesregierung Namen und genaue Summen jedoch zurück.
Trump Set To Unveil His $1.5 Trillion Military Budget Request Amid Raging Iran War
President Trump is expected to unveil his request for a $1.5 trillion military budget for the 2027 fiscal year on Friday, Reuters has reported, marking a 50% increase from this year’s already massive budget.
The 2026 military budget marked the first to officially exceed $1 trillion, which was achieved by Congress passing a 2026 National Defense Authorization Act (NDAA) worth about $900 billion and combining it with $150 billion in supplemental military spending that was included in the so-called Big Beautiful Bill, a reconciliation bill that became law last year.
The White House is expected to go with a similar strategy to reach $1.5 trillion. It may request an NDAA worth about $1 trillion or less and seek a supplemental spending bill for $400 to $600 billion.
“All those who supported, let alone proposed this bill, should be tried by The Hague.” Ofer Cassif, a member of the Israeli Knesset, has condemned the death penalty bill approved on Monday for Palestinian detainees, labeling it a “genocide law”
(video)
Israeli police use water cannon to disperse people protesting death penalty law
Israeli police used a water cannon on Tuesday to disperse dozens of protesters in Jerusalem after Israel‘s parliament approved the death penalty for Palestinians convicted of murdering Israelis. (AP Video: Paz Bar).
Israel turning execution of Palestinians into official state policy
The penalty – execution by hanging – must be carried out within 90 days of sentencing, with no possibility of pardon. The death penalty will be determined in military courts where only Palestinians are tried. These courts have an approximately 96% conviction rate, based largely on “confessions” extracted under duress and torture during interrogations.
The death penalty will be the default sentence, and judges will be able to commute it to life imprisonment only in special circumstances. In addition, the judges will no longer be required to reach a unanimous decision.
Knesset Passes Apartheid Law Mandating Death Penalty for Palestinians
Racist National Security Minister, Itamar Ben-Gvir, one of the law’s strongest backers, has repeatedly worn a noose-shaped lapel pin, symbolizing executions under the bill. He described hanging as “one of the options”, alongside the electric chair.
According to the Communist Party of Israel, “death penalty for Arabs law Is a racist legislation that entrenches legal apartheid against Palestinians.”
The Hadash–Ta’al faction also strongly condemned the Knesset’s approval today of the “Death Penalty for Palestinians law. “This law is not merely a punitive measure—it is an official declaration of the institutionalization of apartheid and racism, and the transformation of the legal system into yet another tool in the violent political repression of the Palestinian people.”
Based on the principle of the sanctity of life, Hadash–Ta’al opposes the death penalty under all circumstances and against any person, “but more when it comes to selective, racist legislation that contradicts Israel’s obligations under international law.”