Archiv: Alles für den Staat.. / All for the state..


24.06.2026 - 04:10 [ Office of the High Commissioner for Human Rights (OHCHR) / Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte ]

“The essence of childhood has been destroyed”: Israel’s deliberate targeting of Palestinian children in the Occupied Palestinian Territory since 7 October 2023

56. On 24 January 2024, at around 08:30, a family was preparing to evacuate from their ground-floor apartment in a seven-storey building at al-Amal, west of Khan Younis, following receipt of an evacuation order by the Israeli security forces. The father noticed quadcopters hovering over the area and presence of the Israeli security forces about 100 meters east of their house, instructing people to head west to Al-Mawasi in Khan Younis. His 15-year-old son stepped out of the house holding a white cloth, when the father, who was inside the house, heard a gunshot from the eastern side where Israeli soldiers were located. The boy was hit in the left foot, and he fell on his face. As he attempted to stand, two more gunshots were fired within seconds from the same direction. One shot hit the boy on his back and another on the left side of his neck. Seeing this, the boy’s 20-year-old brother ran towards him and was also shot on the left side of his chest. He collapsed on top of his younger brother.

57. The victims’ mother waved her hands at the south side window to signal for an ambulance when the Israeli security forces fired bullets which hit her too, slightly injuring her in her left hand. The father tried several times to pull away the bodies of both his sons but, every time he tried to advance towards them, the Israeli security forces fired in his direction. He then left the neighbourhood with the rest of his family. In early March 2024, he learned that two days after the incident, an ambulance arrived to retrieve his sons’ bodies. To date, the family is unaware where the bodies are buried.

58. The Commission assesses that the 15-year-old boy holding the white flag was shot by Israeli soldiers using a DAN.338 calibre bolt-action sniper rifle, commonly used by Israeli snipers, from a position located around 200 metres away. Given that sniper rifles used by the Israeli security forces normally have a precision accuracy range of more than 1,200 metres, the Israeli shooter should have been able to see that the target was a child and that he was holding a white flag. The additional two shots fired after the boy was hit were likely meant to ensure that he was dead. The additional killing of the boy’s brother points to a deliberate effort by the Israeli security forces to target the boy as well as any person that came to retrieve him. The Commission could not find any indication of a threat towards members of the Israeli security forces from the family’s location. The Commission finds that the Israeli security forces’ 98th Division were operating in the area at the time of the incident.

Injuring of a 10-day-old baby by quadcopter inside the tent in Nuseirat camp

59. On 12 April 2024 at 13:00, a 10 day-old-baby boy was shot by a quadcopter while being breastfed by his mother inside their tent in Nuseirat camp. The mother was alone in the tent, breastfeeding her baby, when a single bullet from a quadcopter hit the baby in the head and exited through the back of his head, hitting the pillow behind her. The baby survived but sustained brain injuries and now suffers from seizures.

60. The Commission viewed and analysed images of the bullet that hit the baby. The Commission concluded on reasonable grounds that the bullet was fired from a sniper rifle mounted on a quadcopter. Considering that the shooting occurred in broad daylight, the
Commission concludes that the quadcopter controller would have been able to see inside the tent and assesses that the target was a mother and a baby.

Injuring of a four-year-old girl in Khan Younis displacement camp

61. On 24 August 2024, at around 08:00, a four-year-old girl was hit by a bullet to her head while she was eating with her family in her tent in Khan Younis, southern Gaza…………..

24.06.2026 - 04:00 [ United Nations ]

HRC Press Conference: Commission of Inquiry (COI) on OPT, including East Jerusalem, and Israel

Press conference with the Commission of Inquiry on the Occupied Palestinian Territory, including East Jerusalem, and in Israel, to launch their latest report.
Description

Speakers:

– Srinivasan Muralidhar, Chair of the Commission
– Florence Mumba, Commissioner
– Chris Sidoti, Commissioner

24.06.2026 - 03:54 [ United Nations ]

Israel continues to commit genocide, atrocity crimes by deliberately targeting Palestinian children, UN independent commission finds

Last year, the commission concluded that “Israel had committed genocide against the Palestinian group in the Gaza Strip, found that the intense scale and systematic nature of the Israeli military operations have continued, resulting in unprecedented death, injury and trauma of Palestinian children.”

Here are some findings in the commission’s latest report:

– Israel has killed 20,000 children and injured 44,000 more since 7 October 2023
– Severe physical and mental injuries, mass trauma, orphanhood, separation, disability, repeated displacements, starvation and the collapse of education and healthcare have erased childhood and will continue to affect children in Gaza throughout their lives
– Palestinian children have been arrested and subjected to torture and other severe forms of mistreatment in Israeli prisons and detention facilities, with no information on their whereabouts
– Israeli security forces have used sexual violence against children as part of the collective shaming and oppression, entrenched within a prolonged, ethnic, gendered and intergenerational pattern of occupation and hostilities

18.06.2026 - 20:25 [ Tagesschau.de ]

BND-Gesetz – Dobrindt bremst offenbar Reform

Mandy Sarti, NDR, tagesschau, 11.06.2026 • 16:08 Uhr

18.06.2026 - 20:21 [ Netzpolitik.org ]

Massenüberwachung und Hacking: Der BND soll neue mächtige Instrumente bekommen

(January 12, 2026)

Sowohl Verkehrsdaten als auch Inhalte von massenhaft abgegriffener Kommunikation soll der Geheimdienst bis zu einem halben Jahr speichern und durchforsten dürfen. Am deutschen Internetknoten DE-CIX in Frankfurt/Main dürfte der BND neben dem eingehenden nun auch den ausgehenden Datenverkehr überwachen.

Das geplante neue Gesetz soll aber auch ganz andere Türen öffnen, die den Geheimen aktives Hacken und Sabotage erlauben würden. Der Geheimdienst dürfte dann in Netzwerke eindringen und sich an aktiven Hacking-Angriffen beteiligen, wenn nach BND-Anfrage nicht freiwillig kooperiert wird. Um Staatstrojaner auf informationstechnischen Systemen aufzubringen, sollen BND-Leute laut FAZ auch heimlich in Wohnungen einbrechen dürfen.

09.06.2026 - 19:49 [ Admin.ch ]

“Club de Berne” meeting in Switzerland

(April 28, 2004)

The CTG was formed in September 2001. Since then it has provided threat assessments to key EU policymakers. Those assessments are based on information provided by member services having access to all relevant intelligence. CTG also provides a forum for experts to develop practical collaboration and an understanding of the terrorist threat.

09.06.2026 - 19:43 [ Heise.de ]

Europäisches Geheimdienstzentrum soll nicht im EU-Kontext operieren

(March 21, 2016)

Die EU-Kommission ist ebenfalls in der CTG vertreten.

(…)

Die CTG wiederum hat der informelle „Berner Club“ ins Leben gerufen, den 1971 Deutschland, Frankreich, Italien, Großbritannien, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Dänemark und die Schweiz gegründet haben sollen. Obwohl dieses Geheimdienstforum einen Wikipedia-Eintrag hat, will sich die Bundesregierung dazu überhaupt nicht äußern.

Der entsprechende Frageteil könne „aus Gründen des Staatswohls nicht ­ auch nicht in eingestufter Form -“ beantwortet werden, schreibt das Innenressort.

09.06.2026 - 18:20 [ Netzpolitik.org ]

Europäische Inlandsgeheimdienste sind weltweit vernetzt

(05.03.2020)

Das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitet im „Berner Club“ mit den Auslandsgeheimdiensten Mossad und CIA zusammen. Mit weiteren Behörden tauscht der deutsche Inlandsgeheimdienst Informationen zu „nicht-islamistischem Terrorismus“ sowie „Rechts- und Linksextremismus“. Wegen des „Staatswohls“ hielt die Bundesregierung diese Details bislang geheim.

04.06.2026 - 13:06 [ Al Jazeera ]

Did Germany lose its UNSC seat because of support for Israel?

Wadephul’s bid won 104 votes in the UN General Assembly, falling 23 short of the two-thirds majority required for election.

This is the first time Germany has failed to win a rotating seat on the Security Council after decades of successfully securing one of the Western European seats every eight years.

04.06.2026 - 13:01 [ Tagesschau.de ]

Kein Sitz im UN-Sicherheitsrat: Katerstimmung und Fehlersuche

„Für uns alle ist das eine wirkliche Enttäuschung. Das muss man sagen. Daran will ich nicht vorbeireden“, sagt Wadephul später im Interview mit den ARD-Tagesthemen. In der deutschen Delegation herrscht Katerstimmung. Bis zuletzt war man zuversichtlich, dass die vielen Last-Minute-Gespräche, die Wadephul seit Freitag in New York geführt hatte, ausreichen würden. Die Liste der vermeintlichen Unterstützer-Staaten schien lang genug zu sein.

04.06.2026 - 12:56 [ Reuters ]

Five countries elected to UN Security Council; Germany misses out

The United Nations General Assembly on Wednesday elected Austria, Kyrgyzstan, Portugal, Trinidad ​and Tobago and Zimbabwe to the 15-member U.N. Security Council for ‌two-year terms starting on January 1, 2027.

Germany, which had lobbied hard for a seat, came third for the two places contested by the Western European and ​Others Group, with 104 votes, against 134 for Portugal ​and 131 for Austria.

30.05.2026 - 18:43 [ phoenix / Youtube ]

FDP-Parteitag: Rede von Wolfgang Kubicki | 30.05.26

May 30, 2026
Rede von Wolfgang Kubicki, Kandidat für den FDP-Bundesvorsitz, beim 77. Bundesparteitag der FDP in Berlin.

08.05.2026 - 08:10 [ Times of Israel ]

Herzog met secretly with pro-Netanyahu journalist Bardugo to discuss pardon — report

President Isaac Herzog secretly met with journalist Jacob Bardugo, a confidante of Prime Minister Benjamin Netanyahu, in late March to discuss the premier’s request for a pardon, Channel 12 news reports.

The nighttime meeting at an apartment in Shoham, which was not revealed to the public, took place shortly before Herzog urged dialogue between the sides on a plea bargain. It also came about after bitter criticism of Herzog by Bardugo on the pro-Netanyahu Channel 14 for not pardoning the prime minister, who has refused to admit wrongdoing despite High Court precedent indicating he must do so for a pardon.

04.05.2026 - 12:00 [ Informationsstelle Militarisierung ]

Aus Völkerrechtsbrüchen lernen? Deutsch-Israelische Militärkooperation im Zeichen der Zeitenwende

(April 23, 2026)

Die Studie untersucht die deutsch-israelische Militärkooperation seit dem Verkünden der „Zeitenwende“ durch
Bundeskanzler Olaf Scholz, die für eine massive Aufstockung der deutschen Militärausgaben steht. Angesichts
der israelischen Aggressionen und dem Genozid in Gaza seit dem 7. Oktober 2023 stellt der Beitrag fest, dass die Militärkooperation mit Israel einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellt. Sie zeigt weiter auf, wie deutsche Gesetzgeber und Militärvertreter Verbindungen zur IDF und zur israelischen Rüstungsindustrie suchen, sei es beim Erwerb von Militärtechnologie, beim Informationsaustausch über Wirtschaftswachstum durch die Waffenproduktion oder um Erkenntnisse über die effiziente Integration von Frauen
und der Reserve in die Armee zu gewinnen. Die Studie untersucht zudem die Interessen der Akteure, die die Militärkooperation vorantreiben, und skizziert die Folgen des Militarismus für die deutsche Zivilgesellschaft im Hinblick auf die Zusammenarbeit zwischen den Staaten.

04.05.2026 - 11:43 [ Informationsstelle Militarisierung ]

IMI-Studie zu deutsch-israelischer Militärkooperation veröffentlicht

(Artikel 23, 2026)

In einer neuen Studie der Informationsstelle Militarisierung e.V. untersucht Melchior Grabowski die militärische Zusammenarbeit zwischen Israel und Deutschland seit dem Verkünden der Zeitenwende. Sie zeigt auf, dass trotz massiver Völkerrechtsbrüche Israels umfangreiche Militärkooperationen zwischen den beiden Ländern stattfinden, die tief in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft eingreifen. Damit deckt die Studie auf, welche deutschen Interessen abseits der „Staatsräson“ in der militärischen Kooperation mit Israel bestehen.

04.05.2026 - 11:09 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte

(June 15, 2017)

Mit seinen Beschlüssen 2 BvE 5/15 (verkündet am 14.10.2016, aber schon vom 20.09.2016) und 2 BvE 2/15 (verkündet am 15.11.2016, aber schon vom 13.10.2016) gab das Bundesverfassungsgericht das unauffällige Startsignal für den Beschluss des neuen B.N.D.-Gesetzes am 21.10.2016 im Bundestag.

Die Absegnung des B.N.D.-Gesetzes durch ihre Über-Dreiviertel-Mehrheit im Parlament, gegen die es laut Karlsruhe nun keine Opposition mehr im Sinne von Artikel 44 des Grundgesetzes gab, hatte die Regierung bis zu den Freifahrtscheinen der Verfassungsrichter taktisch verzögert.

Am 12. Dezember 1970 hatte das „Abhörteil“ (BVerfGE 30, 1) vom Verfassungsgericht Westdeutschlands die Aufhebung der Gewaltenteilung beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemäß beurteilt. Das damalige Urteil war gegen schwerste Bedenken und vorausschauende Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp mit 5 zu 3 Stimmen entschieden worden.

Im Jahre 2016 nun übertrugen Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter Müller, Doris König und Ulrich Maidowski die Machtfülle der in 1968 unter Besatzungsrecht geschaffenen „Notstandsgesetze“ der damaligen „großen Koalition“ auf deren heutige Nachfolger.

Und in Deutschland, wie es heute ist, eskalierten die Verfassungsrichter selbst die damalige antidemokratische und antiparlamentarische Auslegung des Grundgesetzes ein weiteres Mal…

04.05.2026 - 10:29 [ Bundestag ]

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Köstering, Clara Bünger, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/4092 – Abschluss eines deutsch-israelischen Cyber- und Sicherheitsabkommens

(February 23, 2026)

4. Macht das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) derzeit von seiner Befugnis nach § 22c des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) Gebrauch, um gemeinsame Dateien mit israelischen Nachrichtendiensten zu betreiben, und wenn ja, in welchem Umfang?

5. Sofern gemeinsame Dateien betrieben werden, sind an diesen Dateien weitere ausländische Nachrichtendienste beteiligt, und wenn ja, welche?

6. Macht das BfV derzeit von seiner Befugnis nach § 22d BVerfSchG Gebrauch, sich an gemeinsamen Dateien mit israelischen Nachrichtendiensten zu beteiligen, und wenn ja, in welchem Umfang?

7. Sofern gemeinsame Dateien betrieben werden, sind an diesen Dateien weitere ausländische Nachrichtendienste beteiligt, und wenn ja, welche?

8. Sofern gemeinsame Dateien betrieben werden, wie viele personenbezogene Datensätze waren und sind in den vergangenen zehn Jahren jeweils in diesen gemeinsamen Dateien mit israelischen Nachrichtendiensten gespeichert gewesen (bitte nach Jahren, ggf. mit Stichtag 31. Dezember, und der einspeichernden Stelle auflisten)?

9. Wenn keine solchen gemeinsamen Dateien betrieben werden, was sind die Gründe dafür?

Die Fragen 4 bis 9 werden gemeinsam im Sachzusammenhang beantwortet.

Die Beantwortung der Fragen zur Nutzung gemeinsamer Dateien insbesondere mit den israelischen Nachrichtendiensten, aber auch mit ausländischen Nachrichtendiensten allgemein kann trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen, da Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Sicherheitsbehörden des Bundes, hier des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), im Hinblick auf deren künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind. Durch eine Beantwortung der Fragen nach Nutzung gemeinsamer Dateien zwischen dem BfV und ausländischen Nachrichtendiensten könnten Rückschlüsse auf die Arbeitsweise des BfV gezogen werden. Eine Konkretisierung hinsichtlich eines gegebenenfalls stattfindenden Austausches mit anderen Behörden könnte betroffene Personen oder Gruppen in die Lage versetzen, Abwehrstrategien zu entwickeln und somit die Erkenntnisgewinnung des BfV zu erschweren oder in Einzelfällen sogar unmöglich machen. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen und damit einen erheblichen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten.

Ferner können die erbetenen Auskünfte aufgrund der Restriktionen der sog. Third-Party-Rule nicht erteilt werden. Die Bedeutung der „Third-Party-Rule“ für die internationale nachrichtendienstliche Zusammenarbeit hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Beschluss 2 BvE 2/15 vom 13. Oktober 2016 (Rn. 162-166) gewürdigt. Die „Third-Party-Rule“ betrifft den internationalen Austausch von Informationen der Nachrichtendienste. Diese Informationen sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie sicherheitsrelevante Erkenntnisse enthalten, die unter Maßgabe der vertraulichen Behandlung von ausländischen Nachrichtendiensten an das BfV weitergeleitet wurden. Eine Freigabe durch die ausländischen Nachrichtendienste liegt nicht vor. Die Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten setzt die Einhaltung von Vertraulichkeit voraus. Erfahrungen haben gezeigt, dass die Partnerdienste aufgrund der meist hoch eingestuften und sensiblen Inhalte äußerst restriktiv bzgl. der Freigabe ihrer Informationen verfahren. Dies gilt umso mehr, da es sich im Kontext parlamentarischer Anfragen zumeist nicht um lang zurückliegende Ereignisse handelt. Im Rahmen von Prognoseentscheidungen unterbleiben Nachfragen, auch unter Berücksichtigung von Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten, wenn die Datenübermittlung bereits mit einer ausdrücklichen und umfassenden Verwendungsbeschränkung durch die übermittelnde ausländische Behörde versehen wurde. Bei der Einschätzung außenpolitisch erheblicher Sachverhalte wie der Zweckmäßigkeit möglichen Verhaltens gewährt das Grundgesetz den Organen der auswärtigen Gewalt einen weiten Spielraum, um es zu ermöglichen, die jeweiligen politischen Ziele der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des völkerrechtlich und verfassungsrechtlich Zulässigen durchzusetzen (BVerfGE 143, 101 [153, Rn. 170]; BVerfGE 55, 349 [365]). Das parlamentarische Fragerecht hat für die Bundesregierung einen äußerst hohen Stellenwert. Daraus lässt sich aber nicht ohne Weiteres ein entsprechend umfassender Anspruch an ausländische Partnerbehörden ableiten, da für sie keine Rechts- oder Auskunftspflicht gegenüber ausländischen Abgeordneten besteht. Es ist vor diesem Hintergrund zu bedenken, dass jedenfalls ein systematisches und hochfrequentes Abfragen von Informationen anlässlich von parlamentarischen Anfragen durch deutsche Sicherheitsbehörden bei ausländischen Partnerdiensten bei diesen nahe legen könnte, dass in Deutschland das parlamentarische Informationsrecht gegenüber den Grundlagen der internationalen Zusammenarbeit im Rahmen einer Interessensabwägung von vornherein und in allen Fällen überwiegt. Es bestünde hierdurch die Möglichkeit einer Erschütterung der internationalen, vertraulichen Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten bzw. Sicherheitsbehörden und damit einhergehenden Einschränkungen bei der Informationsweitergabe. Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, hätte dies wiederum eine erhebliche Schwächung der den Nachrichtendiensten des Bundes zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Informationsgewinnung und damit empfindliche Nachteile für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste zur Folge. Oftmals ist kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich. Eine Bekanntgabe der Informationen kann demzufolge einen Nachteil für das Wohl des Bundes bedeuten, da durch die Missachtung einer zugesagten und vorausgesetzten Vertraulichkeit die künftige Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Verfassungsschutzes einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Behörden, zumal mit Nachrichtendiensten anderer Staaten, erschwert würden. Die
(zugesagte) Vertraulichkeit erstreckt sich dabei auch auf Hinweise von Geheimdiensten und Ermittlungsbehörden anderer Staaten. Dies beinhaltet stets auch die Information, ob solche überhaupt vorliegen. Selbst die Bekanntgabe unter Wahrung des Geheimschutzes birgt das Risiko des Bekanntwerdens, welches unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Das Bekanntwerden von Informationen, die nach den Regeln der „Third-Party-Rule“ erlangt wurden, würde als Störung der wechselseitigen Vertrauensgrundlage gewertet werden und hätte eine schwere Beeinträchtigung der Teilhabe des BfV am internationalen Erkenntnisaustausch zwischen Nachrichtendiensten zur Folge. Die notwendige Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse einerseits und dem grundsätzlich umfassenden parlamentarischen Fragerecht andererseits ergibt daher, dass auch die eingestufte Übermittlung der Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages vorliegend nicht in Betracht kommt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen.

04.05.2026 - 09:56 [ TechHQ.com ]

Breaking down Germany’s Cyber Dome: What this Israel partnership involves

(July 2, 2025)

The first pillar involves establishing a joint German-Israeli cyber research centre, which would serve as the intellectual foundation for developing advanced defensive technologies. This collaboration leverages Israel’s established expertise in cybersecurity innovation with Germany’s robust technological infrastructure and research capabilities.

Strengthening cooperation between intelligence services forms the second component, specifically enhancing collaboration between Germany’s BND (Bundesnachrichtendienst) and Israel’s Mossad. This intelligence-sharing framework aims to provide early warning systems for emerging cyber threats and coordinate responses to state-sponsored attacks.

The third element focuses on expanding Germany’s anti-drone defence capabilities, addressing a growing concern as unmanned aerial vehicles become increasingly weaponised and accessible to hostile actors.

29.04.2026 - 19:07 [ Netzpolitik.org ]

Überwachungspaket: Diese Sicherheitspolitik gefährdet uns alle

Der „Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“, der „Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“ und der „Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung“ legen die Grundlage dafür, dass Ermittlungsbehörden Gesichtsbilder mit Aufnahmen aus dem Internet abgleichen können und automatisierte Datenanalysen durchführen dürfen. Warum sie das brauchen? Unter anderem wegen der „hohen abstrakten Bedrohungslage“, erklärt der Vorspann der Entwürfe.

28.04.2026 - 06:52 [ taz ]

Anwältin über Verfassungsschutz: „So schaffen sich Behörden rechtsfreie Räume“

(April 24, 2026)

Voigt: Man musste in der öffentlichen Debatte zuweilen den Eindruck gewinnen, dass diese Zuschreibungen des Verfassungsschutzes unantastbar sind. Dabei sollte man wegen der Grundkonstellation besonders kritisch hinschauen: Der Verfassungsschutz schafft sich durch seine Einstufungen selbst die Grundlage für seine Beobachtungsaktivitäten.

27.04.2026 - 22:07 [ Netzpolitik.org ]

Bundesregierung beschließt anlasslose Vorratsdatenspeicherung

(April 22, 2026)

Das Gesetz verpflichtet Internet-Zugangs-Anbieter, IP-Adressen und Port-Nummern sämtlicher Nutzer drei Monate lang zu speichern, ohne Anlass und ohne Verdacht auf eine Straftat.

Behörden dürfen ohne Richtervorbehalt auf die Vorratsdaten zugreifen. Mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt sollen auch Privatpersonen in Zivilverfahren auf die Vorratsdaten zugreifen.

27.04.2026 - 22:04 [ Algorithmwatch.org ]

Stoppt Dobrindts Überwachungspläne – Nein zu Palantir & Co. für Polizei und Behörden!

(April 16, 2026)

Besonders alarmierend: Die geplanten Regeln würden sogar erlauben, solche Gesichter-Suchen an private Firmen im Ausland auszulagern. Damit wäre praktisch nicht mehr kontrollierbar, was mit den Daten passiert und bei wem sie letztendlich landen.

Gleichzeitig wird das Ganze mit einer Erlaubnis zur automatisierten Datenanalyse verknüpft, wie sie der US-Konzern Palantir anbietet:

27.04.2026 - 19:49 [ Znetwork.org ]

The Explicit Manifesto of Digital Fascism: Palantir and the Alliance of Monopoly Capital with the Far Right

(April 22, 2026)

The manifesto published by Palantir Technologies is neither a technical document nor an economic vision. It is an explicit political document announcing a new phase in the trajectory of digital capitalism, a phase in which it has abandoned its claim to neutrality and decided to unmask itself, revealing its full ideological face. Palantir is not an isolated case in the global technological landscape. It is one of several major technology companies that sell their technologies to systems of repression and human rights violations, and has been condemned by international human rights organizations, including Amnesty International and Human Rights Watch, for its role in enabling forced deportations, mass surveillance, and the persecution of dissidents.

Most damning of all, documented reports have revealed a direct partnership between this company, alongside other Western technology companies such as Google, Amazon, and Microsoft, and the Israeli military, providing data and targeting systems that were used in military operations on Gaza, making it an actual partner in documented war crimes against Palestinian civilians.

27.04.2026 - 19:06 [ Netzpolitik.org ]

Verhaltensscanner in Hamburg: „Die Polizei wird zum Datenlieferanten“

Die Deutungen der vermeintlichen Vorzüge dieser KI-Überwachung finden sich insbesondere prominent im Mediendiskurs, der von Akteur*innen der inneren Sicherheit und ihren Bewertungen geprägt ist. Kritische Positionen kommen vor, aber werden nicht zum Anlass der Berichterstattung. Was sich da im Diskurs zeigt, nennen wir eine Purifizierung, eine rituelle Läuterung also, durch die bisherige zentrale Kritiken an Formen der Videoüberwachung direkt adressiert und gleichzeitig abgestreift werden. Die Purifizierung erhöht die Durchsetzbarkeit der Maßnahme, weil die Bewegungsmusteranalyse jetzt als sozusagen gute Überwachung erscheint.