(May 11, 2026)
Millions of people around the world are demanding that their leaders act to stop Israel’s violations. Humanity must win.
(May 11, 2026)
Millions of people around the world are demanding that their leaders act to stop Israel’s violations. Humanity must win.
(January 12, 2026)
Sowohl Verkehrsdaten als auch Inhalte von massenhaft abgegriffener Kommunikation soll der Geheimdienst bis zu einem halben Jahr speichern und durchforsten dürfen. Am deutschen Internetknoten DE-CIX in Frankfurt/Main dürfte der BND neben dem eingehenden nun auch den ausgehenden Datenverkehr überwachen.
Das geplante neue Gesetz soll aber auch ganz andere Türen öffnen, die den Geheimen aktives Hacken und Sabotage erlauben würden. Der Geheimdienst dürfte dann in Netzwerke eindringen und sich an aktiven Hacking-Angriffen beteiligen, wenn nach BND-Anfrage nicht freiwillig kooperiert wird. Um Staatstrojaner auf informationstechnischen Systemen aufzubringen, sollen BND-Leute laut FAZ auch heimlich in Wohnungen einbrechen dürfen.
Israel is committing heinous violations of international law against Palestinians and in Lebanon with impunity, and has just adopted a death penalty law targeting Palestinians. The European Union (EU) is Israel’s biggest trading partner, and must take concrete action. Italy and Germany can sway the decision to suspend the EU-Israel trade agreement. Send a message and demand Giorgia Meloni and Friedrich Merz stop greenlighting Israel’s genocide, unlawful occupation and apartheid.
(…)
Send a message and demand the leaders of Germany and Italy support suspending the EU’s trade agreement with Israel. There is no time to lose.
In an awkward rivalry among EU partners, Portugal took 134 votes and Austria 131 while Germany garnered just 104, significantly below the required 127 votes despite Berlin’s expressed confidence just hours before that it would prevail.
Both winners were seen to represent the interests of smaller countries, while Austria could benefit from its perceived neutrality as a non-Nato member and Portugal touted its strong ties in Africa and Latin America.
(May 11, 2026)
Millions of people around the world are demanding that their leaders act to stop Israel’s violations. Humanity must win.
(January 29, 2026)
Vor allem an der Grenze zur irakischen Region Anbar, aber auch in den zwischen Bagdad und Erbil umstrittenen Regionen in Nordirak sei der IS bestrebt, sich Rückzugsräume zu schaffen und erneut territorial Fuß zu fassen. Dabei stelle sich die Terrororganisation in ihren Befehls- und Kampfstrukturen zunehmend dezentral auf. So gelinge es ihr dem hohen Verfolgungsdruck teils auszuweichen.
Völkerrechtliche Grundlage für den Fähigkeitsaufbau der regulären irakischer Streit- und Sicherheitskräfte ist laut Bundesregierung die Zustimmung der irakischen Regierung sowie mehrere Resolutionen des UN-Sicherheitsrates, nach denen vom IS eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit ausgeht.
Der Journalist Fabian Goldmann hat in seinem Buch „Staatsräsonfunk: Deutsche Medien und der Genozid in Gaza“ über das Versagen der sogenannten deutschen „Leitmedien“ in der Berichterstattung zum Gaza-Krieg geschrieben. Im hier abgedruckten Kapitel „Druck von allen Seiten“ (im Buch Kapitel 8.6.) berichtet Goldmann über die Angst in den Redaktionen und den Druck auf Journalisten – durch ihre Vorgesetzen, Social-Media-Kampagnen sowie israelische Regierungsvertreter und Organisationen. Ein Blick hinter die Kulissen, der zeigt, wie stark die Pressefreiheit beim Thema Israel und Gaza in Deutschland aktiv eingeschränkt wird und wie sehr auch die Journalisten selbst darunter leiden. Ein Buchausschnitt von Fabian Goldmann.
(May 8, 2026)
As some of you might already know, my name is Hüseyin Doğru. I am a German citizen, a father of three, a journalist, and the founder of red., a now defunct English-language media outlet.
On 20 May 2025, I was placed on an EU sanctions list.
Not after a criminal conviction. Not after a trial. Not after a court had examined evidence against me.
I was placed on a list.
The reason given was not violence. It was not incitement. It was not a finding by any court. The reason was political: my journalism, my reporting on Gaza, and my coverage of Palestine solidarity protests in Germany were folded into the language of Russia, destabilisation, information manipulation and hybrid threats.
Alle haben eines gemeinsam: Sie berichten außerhalb des NATO-/EU-Narrativs – sei es zur Ukraine, zu Gaza oder zur Energiepolitik.
Die Folgen für die Betroffenen sind existentiell: Konten werden eingefroren, Zahlungen blockiert, Reisen innerhalb der EU unmöglich gemacht. Sogar Familienangehörige (wie die nicht sanktionierte Ehefrau von Hüseyin Doğru) werden mit „Sanktionsumgehung“ bedroht. Doğru beschreibt seinen Zustand treffend: „On an existential level, you’re reduced to zero.“ Ein Vater von fünf Kindern kann nicht einmal mehr Windeln oder Medikamente kaufen, ohne dass Helfer Gefahr laufen, selbst strafrechtlich verfolgt zu werden.
In the “Potential Strike on Iran by June” market, the likelihood of a strike by the UK, France, or Germany is currently priced at 4.3% YES, showing minimal change from previous days. In parallel, the “Warships Through Strait of Hormuz by May 31” market reflects a 12% YES probability for UK warships passing through, maintaining the same level as 24 hours ago.
Millions of people around the world are demanding that their leaders act to stop Israel’s violations. Humanity must win.
(April 23, 2026)
Die Studie untersucht die deutsch-israelische Militärkooperation seit dem Verkünden der „Zeitenwende“ durch
Bundeskanzler Olaf Scholz, die für eine massive Aufstockung der deutschen Militärausgaben steht. Angesichts
der israelischen Aggressionen und dem Genozid in Gaza seit dem 7. Oktober 2023 stellt der Beitrag fest, dass die Militärkooperation mit Israel einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellt. Sie zeigt weiter auf, wie deutsche Gesetzgeber und Militärvertreter Verbindungen zur IDF und zur israelischen Rüstungsindustrie suchen, sei es beim Erwerb von Militärtechnologie, beim Informationsaustausch über Wirtschaftswachstum durch die Waffenproduktion oder um Erkenntnisse über die effiziente Integration von Frauen
und der Reserve in die Armee zu gewinnen. Die Studie untersucht zudem die Interessen der Akteure, die die Militärkooperation vorantreiben, und skizziert die Folgen des Militarismus für die deutsche Zivilgesellschaft im Hinblick auf die Zusammenarbeit zwischen den Staaten.
(Artikel 23, 2026)
In einer neuen Studie der Informationsstelle Militarisierung e.V. untersucht Melchior Grabowski die militärische Zusammenarbeit zwischen Israel und Deutschland seit dem Verkünden der Zeitenwende. Sie zeigt auf, dass trotz massiver Völkerrechtsbrüche Israels umfangreiche Militärkooperationen zwischen den beiden Ländern stattfinden, die tief in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft eingreifen. Damit deckt die Studie auf, welche deutschen Interessen abseits der „Staatsräson“ in der militärischen Kooperation mit Israel bestehen.
(February 23, 2026)
4. Macht das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) derzeit von seiner Befugnis nach § 22c des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) Gebrauch, um gemeinsame Dateien mit israelischen Nachrichtendiensten zu betreiben, und wenn ja, in welchem Umfang?
5. Sofern gemeinsame Dateien betrieben werden, sind an diesen Dateien weitere ausländische Nachrichtendienste beteiligt, und wenn ja, welche?
6. Macht das BfV derzeit von seiner Befugnis nach § 22d BVerfSchG Gebrauch, sich an gemeinsamen Dateien mit israelischen Nachrichtendiensten zu beteiligen, und wenn ja, in welchem Umfang?
7. Sofern gemeinsame Dateien betrieben werden, sind an diesen Dateien weitere ausländische Nachrichtendienste beteiligt, und wenn ja, welche?
8. Sofern gemeinsame Dateien betrieben werden, wie viele personenbezogene Datensätze waren und sind in den vergangenen zehn Jahren jeweils in diesen gemeinsamen Dateien mit israelischen Nachrichtendiensten gespeichert gewesen (bitte nach Jahren, ggf. mit Stichtag 31. Dezember, und der einspeichernden Stelle auflisten)?
9. Wenn keine solchen gemeinsamen Dateien betrieben werden, was sind die Gründe dafür?
Die Fragen 4 bis 9 werden gemeinsam im Sachzusammenhang beantwortet.
Die Beantwortung der Fragen zur Nutzung gemeinsamer Dateien insbesondere mit den israelischen Nachrichtendiensten, aber auch mit ausländischen Nachrichtendiensten allgemein kann trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen, da Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Sicherheitsbehörden des Bundes, hier des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), im Hinblick auf deren künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind. Durch eine Beantwortung der Fragen nach Nutzung gemeinsamer Dateien zwischen dem BfV und ausländischen Nachrichtendiensten könnten Rückschlüsse auf die Arbeitsweise des BfV gezogen werden. Eine Konkretisierung hinsichtlich eines gegebenenfalls stattfindenden Austausches mit anderen Behörden könnte betroffene Personen oder Gruppen in die Lage versetzen, Abwehrstrategien zu entwickeln und somit die Erkenntnisgewinnung des BfV zu erschweren oder in Einzelfällen sogar unmöglich machen. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen und damit einen erheblichen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten.
Ferner können die erbetenen Auskünfte aufgrund der Restriktionen der sog. Third-Party-Rule nicht erteilt werden. Die Bedeutung der „Third-Party-Rule“ für die internationale nachrichtendienstliche Zusammenarbeit hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Beschluss 2 BvE 2/15 vom 13. Oktober 2016 (Rn. 162-166) gewürdigt. Die „Third-Party-Rule“ betrifft den internationalen Austausch von Informationen der Nachrichtendienste. Diese Informationen sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie sicherheitsrelevante Erkenntnisse enthalten, die unter Maßgabe der vertraulichen Behandlung von ausländischen Nachrichtendiensten an das BfV weitergeleitet wurden. Eine Freigabe durch die ausländischen Nachrichtendienste liegt nicht vor. Die Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten setzt die Einhaltung von Vertraulichkeit voraus. Erfahrungen haben gezeigt, dass die Partnerdienste aufgrund der meist hoch eingestuften und sensiblen Inhalte äußerst restriktiv bzgl. der Freigabe ihrer Informationen verfahren. Dies gilt umso mehr, da es sich im Kontext parlamentarischer Anfragen zumeist nicht um lang zurückliegende Ereignisse handelt. Im Rahmen von Prognoseentscheidungen unterbleiben Nachfragen, auch unter Berücksichtigung von Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten, wenn die Datenübermittlung bereits mit einer ausdrücklichen und umfassenden Verwendungsbeschränkung durch die übermittelnde ausländische Behörde versehen wurde. Bei der Einschätzung außenpolitisch erheblicher Sachverhalte wie der Zweckmäßigkeit möglichen Verhaltens gewährt das Grundgesetz den Organen der auswärtigen Gewalt einen weiten Spielraum, um es zu ermöglichen, die jeweiligen politischen Ziele der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des völkerrechtlich und verfassungsrechtlich Zulässigen durchzusetzen (BVerfGE 143, 101 [153, Rn. 170]; BVerfGE 55, 349 [365]). Das parlamentarische Fragerecht hat für die Bundesregierung einen äußerst hohen Stellenwert. Daraus lässt sich aber nicht ohne Weiteres ein entsprechend umfassender Anspruch an ausländische Partnerbehörden ableiten, da für sie keine Rechts- oder Auskunftspflicht gegenüber ausländischen Abgeordneten besteht. Es ist vor diesem Hintergrund zu bedenken, dass jedenfalls ein systematisches und hochfrequentes Abfragen von Informationen anlässlich von parlamentarischen Anfragen durch deutsche Sicherheitsbehörden bei ausländischen Partnerdiensten bei diesen nahe legen könnte, dass in Deutschland das parlamentarische Informationsrecht gegenüber den Grundlagen der internationalen Zusammenarbeit im Rahmen einer Interessensabwägung von vornherein und in allen Fällen überwiegt. Es bestünde hierdurch die Möglichkeit einer Erschütterung der internationalen, vertraulichen Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten bzw. Sicherheitsbehörden und damit einhergehenden Einschränkungen bei der Informationsweitergabe. Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, hätte dies wiederum eine erhebliche Schwächung der den Nachrichtendiensten des Bundes zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Informationsgewinnung und damit empfindliche Nachteile für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste zur Folge. Oftmals ist kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich. Eine Bekanntgabe der Informationen kann demzufolge einen Nachteil für das Wohl des Bundes bedeuten, da durch die Missachtung einer zugesagten und vorausgesetzten Vertraulichkeit die künftige Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Verfassungsschutzes einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Behörden, zumal mit Nachrichtendiensten anderer Staaten, erschwert würden. Die
(zugesagte) Vertraulichkeit erstreckt sich dabei auch auf Hinweise von Geheimdiensten und Ermittlungsbehörden anderer Staaten. Dies beinhaltet stets auch die Information, ob solche überhaupt vorliegen. Selbst die Bekanntgabe unter Wahrung des Geheimschutzes birgt das Risiko des Bekanntwerdens, welches unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Das Bekanntwerden von Informationen, die nach den Regeln der „Third-Party-Rule“ erlangt wurden, würde als Störung der wechselseitigen Vertrauensgrundlage gewertet werden und hätte eine schwere Beeinträchtigung der Teilhabe des BfV am internationalen Erkenntnisaustausch zwischen Nachrichtendiensten zur Folge. Die notwendige Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse einerseits und dem grundsätzlich umfassenden parlamentarischen Fragerecht andererseits ergibt daher, dass auch die eingestufte Übermittlung der Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages vorliegend nicht in Betracht kommt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen.
(July 2, 2025)
The first pillar involves establishing a joint German-Israeli cyber research centre, which would serve as the intellectual foundation for developing advanced defensive technologies. This collaboration leverages Israel’s established expertise in cybersecurity innovation with Germany’s robust technological infrastructure and research capabilities.
Strengthening cooperation between intelligence services forms the second component, specifically enhancing collaboration between Germany’s BND (Bundesnachrichtendienst) and Israel’s Mossad. This intelligence-sharing framework aims to provide early warning systems for emerging cyber threats and coordinate responses to state-sponsored attacks.
The third element focuses on expanding Germany’s anti-drone defence capabilities, addressing a growing concern as unmanned aerial vehicles become increasingly weaponised and accessible to hostile actors.
Das Minenjagdboot „Fulda“ der deutschen Marine soll am Mittag den Marinestützpunkt Kiel in Richtung Mittelmeer verlassen – für einen möglichen Einsatz in der Straße von Hormus. Dafür bräuchte es aber ein Bundestagsmandat.
The Wall Street Journal has obtained leaked diplomatic cables showing that the US plans to form a “Maritime Freedom Architecture” coalition to restart shipping through the Strait of Hormuz. The plan focuses on intelligence sharing, diplomatic coordination, and simultaneous sanctions.
Welche Länder teilnehmen sollen und ob etwa Deutschland angefragt wurde, wurde nicht bekannt gegeben.
Nach Informationen des Wall Street Journal handelt es sich nicht um eine militärische Koalition. Die US-Botschaften im Ausland seien jedoch gebeten worden, ihre jeweiligen Ansprechpartner zu fragen, ob sie in der neuen Allianz ein „diplomatischer und/oder militärischer Partner“ sein möchten.
Der „Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“, der „Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“ und der „Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung“ legen die Grundlage dafür, dass Ermittlungsbehörden Gesichtsbilder mit Aufnahmen aus dem Internet abgleichen können und automatisierte Datenanalysen durchführen dürfen. Warum sie das brauchen? Unter anderem wegen der „hohen abstrakten Bedrohungslage“, erklärt der Vorspann der Entwürfe.
(April 22, 2026)
Das Gesetz verpflichtet Internet-Zugangs-Anbieter, IP-Adressen und Port-Nummern sämtlicher Nutzer drei Monate lang zu speichern, ohne Anlass und ohne Verdacht auf eine Straftat.
Behörden dürfen ohne Richtervorbehalt auf die Vorratsdaten zugreifen. Mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt sollen auch Privatpersonen in Zivilverfahren auf die Vorratsdaten zugreifen.
(April 16, 2026)
Besonders alarmierend: Die geplanten Regeln würden sogar erlauben, solche Gesichter-Suchen an private Firmen im Ausland auszulagern. Damit wäre praktisch nicht mehr kontrollierbar, was mit den Daten passiert und bei wem sie letztendlich landen.
Gleichzeitig wird das Ganze mit einer Erlaubnis zur automatisierten Datenanalyse verknüpft, wie sie der US-Konzern Palantir anbietet:
(April 21, 2026)
Reacting to the EU’s failure to call for a vote to suspend the EU-Israel Association Agreement or to agree on any other concrete measures today at the EU Foreign Affairs Council in Luxembourg, Erika Guevara-Rosas, Amnesty International’s Senior Director for Research, Advocacy, Policy and Campaigns said:
“At this point, the EU’s decision to maintain its trade agreement with Israel represents a moral failure and illustrates brazen contempt for civilian lives, particularly in the Occupied Palestinian Territory (OPT) and in Lebanon.
“One million people in Europe, more than 75 NGOs, almost 400 former diplomats, UN experts as well as Belgium, Ireland, Slovenia and Spain have all called for the immediate suspension of the agreement. Once again, these calls have been disregarded with Germany and Italy playing a key role in blocking the suspension.
Send a message and demand the leaders of Germany and Italy support suspending the EU’s trade agreement with Israel. There is no time to lose.
(January 16, 2018)
Im Falle eines Zusammenbruchs der „S.P.D.“ würde sich sofort eine sozialdemokratische Partei Deutschlands gründen.
Zur Zeit steht die im Kaiserreich gegründete und in den letzten sechzehn Jahren Krieg und Euro-Kapitalismus zwölf Jahre an der Regierung befindliche Partei „S.P.D.“ bei 18,5 Prozent. Mancher wird sich nun fragen, wie das ohne die „S.P.D.“ weitergehen soll. Genau das ist ja der Punkt: gar nicht. Das ist ein Grund zur Freude, nicht zur Sorge.
Die „S.P.D.“ ist eine Fantompartei. Ihre einzige Aufgabe ist es die Berliner Republik abzuwickeln, die sie nie gewollt hat und die ihrem Auftrag „Vereinigte Staaten von Europa“ genauso im Weg steht wie alle anderen Demokratien auf dem Kontinent. Diese machen den Deutschen wieder einmal vor, wie einfach es sein kann neue Parteien zu gründen, wenn einen die alten verraten.
Das müssen die Deutschen offensichtlich einfach noch lernen. Denn Demokratie ist wie Autofahren. Wer sie nicht kann, der will sie nicht, der will sie auch nicht lernen, sondern lieber einen Verkehrsunfall.