Archiv: router - the thing you have never learned about that opens every data-blood-sucker on the planet the (back)door to your home...


18.10.2026 - 14:39 [ Bundesverfassungsgericht.de ]

Urteil vom 27. Februar 2008

Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems ĂŒberwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur zulĂ€ssig, wenn tatsĂ€chliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr fĂŒr ein ĂŒberragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche GĂŒter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berĂŒhrt. Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lĂ€sst, dass die Gefahr in nĂ€herer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr fĂŒr das ĂŒberragend wichtige Rechtsgut hinweisen.

Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems ist grundsÀtzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen.

(…)

Das Schutzgut dieses Grundrechts ist die rĂ€umliche SphĂ€re, in der sich das Privatleben entfaltet (vgl. BVerfGE 89, 1 <12>; 103, 142 <150 f.>). Neben Privatwohnungen fallen auch Betriebs- und GeschĂ€ftsrĂ€ume in den Schutzbereich des Art. 13 GG (vgl. BVerfGE 32, 54 <69 ff.>; 44, 353 <371>; 76, 83 <88>; 96, 44 <51>). Dabei erschöpft sich der Grundrechtsschutz nicht in der Abwehr eines körperlichen Eindringens in die Wohnung. Als Eingriff in Art. 13 GG sind auch Maßnahmen anzusehen, durch die staatliche Stellen sich mit besonderen Hilfsmitteln einen Einblick in VorgĂ€nge innerhalb der Wohnung verschaffen, die der natĂŒrlichen Wahrnehmung von außerhalb des geschĂŒtzten Bereichs entzogen sind. Dazu gehören nicht nur die akustische oder optische WohnraumĂŒberwachung (vgl. BVerfGE 109, 279 <309, 327>), sondern ebenfalls etwa die Messung elektromagnetischer Abstrahlungen, mit der die Nutzung eines informationstechnischen Systems in der Wohnung ĂŒberwacht werden kann. Das kann auch ein System betreffen, das offline arbeitet.

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DarĂŒber hinaus kann eine staatliche Maßnahme, die mit dem heimlichen technischen Zugriff auf ein informationstechnisches System im Zusammenhang steht, an Art. 13 Abs. 1 GG zu messen sein, so beispielsweise, wenn und soweit Mitarbeiter der Ermittlungsbehörde in eine als Wohnung geschĂŒtzte RĂ€umlichkeit eindringen, um ein dort befindliches informationstechnisches System physisch zu manipulieren. Ein weiterer Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 1 GG ist die Infiltration eines informationstechnischen Systems, das sich in einer Wohnung befindet, um mit Hilfe dessen bestimmte VorgĂ€nge innerhalb der Wohnung zu ĂŒberwachen, etwa indem die an das System angeschlossenen PeripheriegerĂ€te wie ein Mikrofon oder eine Kamera dazu genutzt werden.

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Art. 13 Abs. 1 GG vermittelt dem Einzelnen allerdings keinen generellen, von den ZugriffsmodalitĂ€ten unabhĂ€ngigen Schutz gegen die Infiltration seines informationstechnischen Systems, auch wenn sich dieses System in einer Wohnung befindet (vgl. etwa Beulke/Meininghaus, StV 2007, S. 63 <64>; Gercke, CR 2007, S. 245 <250>; Schlegel, GA 2007, S. 648 <654 ff.>; a.A. etwa Buermeyer, HRRS 2007, S. 392 <395 ff.>; Rux, JZ 2007, S. 285 <292 ff.>; Schaar/Landwehr, K&R 2007, S. 202 <204>). Denn der Eingriff kann unabhĂ€ngig vom Standort erfolgen, so dass ein raumbezogener Schutz nicht in der Lage ist, die spezifische GefĂ€hrdung des informationstechnischen Systems abzuwehren. Soweit die Infiltration die Verbindung des betroffenen Rechners zu einem Rechnernetzwerk ausnutzt, lĂ€sst sie die durch die Abgrenzung der Wohnung vermittelte rĂ€umliche PrivatsphĂ€re unberĂŒhrt. Der Standort des Systems wird in vielen FĂ€llen fĂŒr die Ermittlungsmaßnahme ohne Belang und oftmals fĂŒr die Behörde nicht einmal erkennbar sein. Dies gilt insbesondere fĂŒr mobile informationstechnische Systeme wie etwa Laptops, Personal Digital Assistants (PDAs) oder Mobiltelefone.

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Art. 13 Abs. 1 GG schĂŒtzt zudem nicht gegen die durch die Infiltration des Systems ermöglichte Erhebung von Daten, die sich im Arbeitsspeicher oder auf den Speichermedien eines informationstechnischen Systems befinden, das in einer Wohnung steht
(vgl. zum gleichlÀufigen VerhÀltnis von Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme BVerfGE 113, 29 <45>).

18.10.2026 - 14:29 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Karlsruhe erlaubt PrĂ€ventiv-Spionage und TotalĂŒberwachung Einzelner

(Februar 27, 2008)

Karlsruhe: Die Salamitaktik der Polizeistaatler ist heute im Grundsatz aufgegangen. Das Bundesverfassungsgericht hat heute zwar das NRW-Verfassungsschutzgesetz gekippt und ein neues Grundrecht auf „GewĂ€hrleistung der Vertraulichkeit und IntegritĂ€t informationstechnischer Systeme“ geschaffen. Das zĂ€hlt aber nicht, wenn Exekutivbehörden „tatsĂ€chliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr“ haben.

Und:„Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lĂ€sst, dass die Gefahr in nĂ€herer Zukunft eintritt“.

18.10.2026 - 14:06 [ Heinen-ICS.de ]

Lauschangriffe: Abhörverfahren ĂŒber elektromagnetische Abstrahlung

(September 2, 2020)

Laserdrucker, Scanner und Monitore erzeugen eine elektromagnetische Abstrahlung, welche geheime Zugangsdaten und sensible Informationen enthÀlt. Datendiebe können diese Abstrahlung aus einer Entfernung von bis zu einigen hundert Metern als Rauschbilder oder direkt als Klardaten abfangen, speichern und auswerten.

Dies gelingt auch aus anderen GebÀuden heraus oder innerhalb eines WerksgelÀndes aus der Entfernung. Tastatureingaben können ebenfalls ohne Manipulation von IT-Kabeln oder dem Einbau von SignalverstÀrkern abgefangen werden.

Den IT-Betreibern fehlt oft das nötige Sicherheitsbewusstsein fĂŒr die Gefahren im Umgang mit IT-Systemen und deren Hardware.

07.10.2026 - 15:52 [ TheMunichEye.com ]

Kidnapping Suspects Conducted Year-long Surveillance in Southern Denmark, Court Hears

(February 6, 2026)

The individual identified as the leader of the operation, a 68-year-old executive of an Israeli security firm, described in court the use of advanced monitoring techniques targeting the home of the children‘s father, Stephan Hensel.

According to court testimony, the surveillance extended beyond simple observation. The suspects allegedly installed electronic devices in the vicinity of the property as early as a year before forcibly retrieving the children. The objective of these actions was to gather information pertinent to an ongoing custody dispute between the parents.

The monitoring reportedly included both visual surveillance and attempts to intercept digital communications. The court heard that the suspects sought unauthorized access to the Hensel family‘s home network, aiming to monitor and potentially listen in on electronic traffic within the household. Despite efforts to extract information, including partial decryption of passwords, the surveillance team was unable to fully access the family‘s data.

28.09.2026 - 19:09 [ Legal Tribune Online ]

Warum der Ver­fas­sungs­schutz schon jetzt heim­lich in Woh­nungen ein­b­re­chen darf

(August 24, 2026)

Die aktuelle Aufregung ĂŒbersieht, dass die heimlichen Betretungsbefugnisse nicht neu sind – sondern lĂ€ngst RealitĂ€t. Mitarbeiter des Landesverfassungsschutzes dĂŒrfen in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz heimlich in Wohnungen einbrechen. So sehen es die dortigen Landesgesetze vor. In Bayern gilt das schon seit 2016.

(…)

Das Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz darf seit einer Reform der Sicherheitsgesetze nach 9/11 im Jahr 2002 heimlich WohnrĂ€ume ĂŒberwachen. Zwar steht nicht im Gesetz, dass der Verfassungsschutz dafĂŒr auch einbrechen darf, um heimlich Technik anzubringen. Allerdings wird das in der rechtlichen Kommentierung zu § 9 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes vorausgesetzt. Der notwendige Einbruch soll also schlicht mitgemeint sein.

30.08.2026 - 22:25 [ Fadel Adib / Youtube ]

Wi-Vi: See through Walls with Wi-Fi signals

Jun 2, 2013
Wi-Vi is a new technology that enables seeing through walls using Wi-Fi signals. The video shows the output of Wi-Vi (blue window) when a person moves around in a room. It can track whether there is a moving human inside the room and how he is moving.

30.08.2026 - 22:16 [ ZigZagStatic / Youtube ]

A.I. Generating Dreams & Turning Wi-Fi Routers Into Cameras to See Through Walls

Jul 3, 2023

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aging the latest paper the one that
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happened even after this which is
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already better uses stable diffusion
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uses the thing that you use to make art
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like what should a thing that you use to
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make art have anything to do with
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reading your brain but of course it goes
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further so in this one they said can
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they understand
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um the inner monologue the things you‘re
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saying to yourself in your own mind my
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dude by the way when you dream your
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dream like your visual cortex runs in
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Reverse so your dreams are no longer
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safe
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um but we‘ll try this so they had people
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watch a video and just narrate what was
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going on in the video in their mind so
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there‘s a woman she gets hit in the back
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she falls over this is what the computer
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reconstructed the person thinking
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see a girl looks just like me get hit in
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the back and then she is knocked off
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so our thoughts like are starting to be
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decoded
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yeah just think about what this means
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for authoritarian States for instance
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or if you want to generate images that
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maximally activate your pleasure sensor
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anything else okay but let‘s keep going
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right to really get the sense of the
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combinatorics of this how about can we
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go from Wi-Fi radio signals you know
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sort of like the Wi-Fi routers in your
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house they‘re bouncing off radio signals
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that work sort of like sonar can you go
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from that to where human beings are to
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images so what they did is they had
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um you know a camera looking at a space
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with people in it
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um that‘s sort of like coming in from
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one eye the other eye is the radio
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signals so sonar from the Wi-Fi router
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and they just learn to predict like this
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is where the human beings are then they
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took away the camera so all the AI had
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was the language of radio signals
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bouncing around a room and this is what
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they‘re able to reconstruct
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Real Time 3D pose estimation right so
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suddenly AI has turned every Wi-Fi
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router into a camera that can work in
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the dark specially tuned for tracking
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living beings
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already

30.08.2026 - 22:09 [ TKP.at ]

WLAN kann jetzt ohne Kamera beobachten

Keine Sorge: Das Unternehmen betont: keine Bilder, kein Ton, keine Personenidentifikation. Die Funktion ist opt-in und standardmĂ€ĂŸig aus. Sie lĂ€uft auf neueren Gateways ab dem Modell XB7. Comcast selbst sagt, das sei kein professioneller Sicherheitsdienst und werde nicht rund um die Uhr ĂŒberwacht. Wen das trotzdem noch besorgt, der kann wirklich entwarnt werden: Comcast und die GerĂ€te gibt es nicht in Europa.

Es sollte trotzdem interessieren, was technisch möglich ist.

29.08.2026 - 19:58 [ Heinen-ICS.de ]

Lauschangriffe: Abhörverfahren ĂŒber elektromagnetische Abstrahlung

(September 2, 2020)

Laserdrucker, Scanner und Monitore erzeugen eine elektromagnetische Abstrahlung, welche geheime Zugangsdaten und sensible Informationen enthÀlt. Datendiebe können diese Abstrahlung aus einer Entfernung von bis zu einigen hundert Metern als Rauschbilder oder direkt als Klardaten abfangen, speichern und auswerten.

Dies gelingt auch aus anderen GebÀuden heraus oder innerhalb eines WerksgelÀndes aus der Entfernung. Tastatureingaben können ebenfalls ohne Manipulation von IT-Kabeln oder dem Einbau von SignalverstÀrkern abgefangen werden.

Den IT-Betreibern fehlt oft das nötige Sicherheitsbewusstsein fĂŒr die Gefahren im Umgang mit IT-Systemen und deren Hardware.

29.08.2026 - 18:59 [ Legal Tribune Online ]

Warum der Ver­fas­sungs­schutz schon jetzt heim­lich in Woh­nungen ein­b­re­chen darf

(August 24, 2026)

Die aktuelle Aufregung ĂŒbersieht, dass die heimlichen Betretungsbefugnisse nicht neu sind – sondern lĂ€ngst RealitĂ€t. Mitarbeiter des Landesverfassungsschutzes dĂŒrfen in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz heimlich in Wohnungen einbrechen. So sehen es die dortigen Landesgesetze vor. In Bayern gilt das schon seit 2016.

(…)

Das Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz darf seit einer Reform der Sicherheitsgesetze nach 9/11 im Jahr 2002 heimlich WohnrĂ€ume ĂŒberwachen. Zwar steht nicht im Gesetz, dass der Verfassungsschutz dafĂŒr auch einbrechen darf, um heimlich Technik anzubringen. Allerdings wird das in der rechtlichen Kommentierung zu § 9 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes vorausgesetzt. Der notwendige Einbruch soll also schlicht mitgemeint sein.

28.07.2026 - 16:41 [ Netzpolitik.org ]

Vorbereitung fĂŒr den Ausnahmezustand

„Der Zustimmungsfall wird dann relevant, wenn der Bundestag einzelne Regelungen in Kraft setzen will, die im Spannungsfall gelten wĂŒrden, aber den Spannungsfall insgesamt noch nicht ausrufen will“, sagt Hegemann. FĂŒr diese einzelnen Regeln reicht dann wie bei regulĂ€ren Gesetzen grundsĂ€tzlich eine einfache Mehrheit im Parlament.

Das geplante BND-Gesetz formuliert fĂŒr alle drei FĂ€lle Regeln. Vor allem aber Ă€ndert es den Mechanismus, wie der Zustimmungsfall fĂŒr das BND-Gesetz ausgelöst werden kann. Das soll sich am Zustimmungsfall aus dem Grundgesetz „orientieren“, aber umgeht dabei das Plenum des Bundestags.

An die Stelle eines regulĂ€ren parlamentarischen Verfahrens soll nĂ€mlich ein Vorschlag der Bundesregierung treten, dem das Parlamentarische Kontrollgremium zustimmen mĂŒsste. Dann könnten einzelne oder alle Regelungen des Gesetzes zum Spannungs- und Verteidigungsfall „freigeschaltet“ werden. Dass der Bundestag als Ganzes dabei außen vor bliebe, hat noch einen weiteren Effekt: „Eine Veröffentlichung ist nicht vorgesehen.