Da man den Volksentscheid sowie Erststimmenwahlen zum Bundestag und Abgeordnetenhaus nicht mit vorhergehenden Wahlen vergleichen kann, sind hier alle jene Wahlbezirke als Ausreißer definiert, bei denen der Anteil ungültiger Stimmen um mindestens zehn Prozentpunkte vom Mittelwert abweicht.
So hohe Anteile ungültiger Stimmen in 99 Wahlbezirken weisen auf systematische Fehler hin – etwa weil falsche Stimmzettel ausgegeben wurden oder der Briefwahlvorgang komplex war. Ein Systemfehler.