(September 24, 2026)
Zudem werden Analyse- und Ăberwachungsbefugnisse ausgebaut, beispielsweise mit Blick auf den Einsatz kĂŒnstlicher Intelligenz, Speicherfristen oder die Ăbermittlung von Informationen an andere Behörden.
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Im Fall des BND heiĂt es im Entwurf, er soll bei einer „spezifischen GefĂ€hrdungslage“ auf Ziele „einwirken“ dĂŒrfen. Gemeint sind beispielsweise Hackbacks, also Gegenangriffe im Netz oder Manipulationen von Bauteilen.
Im Fall des Verfassungsschutzes sind einige konkrete MaĂnahmen bereits im Entwurf aufgezĂ€hlt, etwa das „VerfĂ€lschen“ von Informationen oder die BeeintrĂ€chtigung von „Tatmitteln“.