(July 10, 2026)
Biometrische Echtzeit-Abgleiche soll die Behörde auch nutzen dĂŒrfen. Damit soll sie VideoĂŒberwachung live auswerten dĂŒrfen und prĂŒfen, ob eine Person im Visier der Behörde an einem bestimmten Ort auftaucht. FĂŒr den Zugriff auf entsprechende Kamera soll der Verfassungsschutz Betreiber verpflichten dĂŒrfen, Aufnahmen herauszugeben, live auszuleiten oder gleich die VideoĂŒberwachungsanlagen mit zu nutzen â zumindest wenn es um Ăberwachung von öffentlich zugĂ€nglichen RĂ€umen geht. Das heiĂt, der Verfassungsschutz dĂŒrfte in Echtzeit Kameras am Bahnhof oder im Einkaufszentrum anzapfen.
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Um biometrische Daten abzugleichen, mĂŒsste der BND laut Entwurf keine eigenen Mittel nutzen â ein Abgleich dĂŒrfte auch ĂŒber öffentliche oder private Stellen im Ausland erfolgen, wenn er selbst oder andere deutsche oder europĂ€ische Stellen das nicht können. Das öffnet die Tore dafĂŒr, dass der BND am Ende Anwendungen nutzt, die es nach europĂ€ischen Datenschutzrechten nicht geben dĂŒrfte. Der Geheimdienst könnte bei auĂereuropĂ€ischen Partnern um Hilfe bitten, fĂŒr die schwĂ€chere Regeln gelten.