Archiv: Interpretationen / interpretations


08.05.2024 - 19:22 [ Reuters ]

Palestinians seek UN General Assembly backing for full membership

(06.05.2024)

The United Nations General Assembly could vote on Friday on a draft resolution that would recognize the Palestinians as qualified to become a full U.N. member and recommend that the U.N. Security Council „reconsider the matter favorably.“
It would effectively act as a global survey of how much support the Palestinians have for their bid, which was vetoed in the U.N. Security Council last month by the United States.

01.11.2023 - 16:04 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen können

(23. Juli 2014)

Je mehr und je länger die Praxis der ausführenden Funktionäre / Amtsinhaber und ihrer nach eigenem Ermessen interpretierten Begriffe und Rechtsbegriffe anhält und von der Gesellschaft akzeptiert wird, verändert diese merklich oder unmerklich ihre eigene Auffassung dieser Begriffe bzw Rechtsbegriffe und passt sie der Rechtsauffassung der Ausführenden bzw Amtsträger und Funktionäre an.

Die Gesellschaft akzeptiert also nach und nach eine Umdeutung der (rechtlichen) Standards durch diejenigen, die sie lediglich ausführen müssen oder sogar selbst beschlossen haben, aber nicht versucht haben sie in aller Öffentlichkeit zu verändern.

Nun aber kann der neue Standard, den man durch veränderte Praxis und eigene Auslegung von Begriffen, Rechtsbegriffen und Recht in der Gesellschaft verankert hat, in neue Gesetze gegossen werden.

Die Interpretation der Norm – die bewusst, gezielt und unauffällig eingesetzt auch eine faktisch unbegrenzte Abweichung von der Norm, einen Bruch beinhalten kann – ist so die Norm selbst geworden. Eigentlich Illegales wird legal. Oder umgekehrt. (…)

Erfolgen diese Prozesse in Absprache und / oder auf Befehl der höchsten staatlichen Ebenen, in Exekutive, Legislative oder Judikative, gar allen zusammen, im Geheimen, in Absprache mit einer ausländischen Macht, oder gleich mit mehreren, nennt man so etwas Hochverrat und einen organisierten Staatsstreich.

02.10.2023 - 22:30 [ theWire.in ]

Full Text | Rewriting Constitution Means Breaking India Apart, Says Fali Nariman

Generally, there are preambles to the constitution and this preamble has been called by our Supreme Court the “conscience of the constitution”. Preamble’s Part 3 Fundamental Rights, Part 4 Directive Principles of State Policy, which are not enforceable by the court but are nonetheless binding, they are all part of the conscience of the constitution (…)

You believe that there is the duty to interpret the constitution in the context of the time and in the context of the issues of the day.

Oh absolutely, absolutely! There has to be! (…)

In fact, interpretations keep changing, people keep adding to existing questions and revising new meanings.

Absolutely! Courts as you know go by precedent, so what five judges say today, seven judges can say tomorrow or have nine judges say the contrary to that, two years later.

This is what makes the constitution a living, dynamic object.

Absolutely!

28.08.2023 - 15:43 [ Radio Utopie ]

“Was ist Europa?”: Experte über die heute “größte Macht der Welt”

(18. März 2017)

„In dem Maße aber, in dem das Abendland, beleuchtet von griechischer Kultur, erfüllt vom Eindruck der gewaltigen Überlieferungen des Römischen Reichs, durch die germanische Kolonisation seine Räume erweiterte, dehnte sich räumlich jener Begriff, den wir heute Europa nennen. Ganz gleich ob nun deutsche Kaiser an der Unstrut oder auf dem Lechfeld die Einbrüche aus dem Osten abwehrten, oder Afrika in langen Kämpfen aus Spanien zurückgedrängt wurde, es war immer ein Kampf des werdenden Europas gegenüber einer ihm im tiefsten Wesen fremden Umwelt.

Wenn einst Rom seine unvergänglichen Verdienste an der Schöpfung und Verteidigung dieses Kontinents zukamen, dann übernahmen nunmehr auch Germanen die Verteidigung und den Schutz einer Völkerfamilie, die unter sich in der politischen Gestaltung und Zielsetzung noch so differenziert und auseinanderweichend sein mochte: im Gesamtbild aber doch eine blutmäßig und kulturell teils gleiche, teils sich ergänzende Einheit darstellt.”

Quelle: Experte an der Fernbedienung.

08.08.2023 - 11:30 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Die “Authorization For Use of Military Force” vom 14. September 2001 im Wortlaut

(29. August 2014)

Seit Beginn des weltweiten Terrorkrieges in 2001 herrschten in den Vereinigten Staaten von Amerika zwei Personen als Kriegspräsidenten und “mächtigste Männer der Welt”, George Bush Junior und Barack Obama. Der Kern ihrer Legitimation für

– fast jede seit dem 14. September 2001 angeordnete militärische Aktion, Operation und Invasion, wie der Eroberung von Afghanistan (2001), Irak (2003), Libyen (2011), Luftangriffen bzw Bodenoperationen z.B. in Somalia, Jemen, Pakistan, Kenia, etc, etc, pp,

– den versuchten Aufbau einer “Totalen Informationskenntnis” (“Total Information Awareness”) über alle Menschen, Gruppen, Strömungen und Organisationen im Macht- bzw Einflussbereich der U.S.A. (also dem, was die Gesellschaft heute als “Totalüberwachung” versteht),

– die folgende Erschaffung eines informationstechnologischen, Privatleben fressenden Frankensteins, eines weltweit vernetzten Golem der “Nationalen Sicherheit AG” bzw dem “sicherheitsindustriellen Komplex”, der allein 800.000 Personen (Stand: 2010) Zugang zu “streng geheimen” Informationen und damit Zugang zu praktisch allen u.a. aus Telekommunikationssystemen wie dem Internet gesammelten bzw geraubten Daten von Bürgerinnen und Bürgern in ungezählten Datenbanken und Tauschbörsen der Spione, Militärs und (Geheim)Polizeien und Behörden allein in den U.S.A. gibt, samt einer bis heute nicht verifizierten Zahl assoziierter Kräfte und Stellen, z.B. in der Republik Deutschland,

– die Errichtung des Lagers Guantanamo, sowie einer unbekannten Zahl geheimer Folterkammern und Kerker auf eigenem Territorium, in Besatzungszonen und / oder in kollaborierenden Staaten, in denen Menschen willkürlich eingesperrt, gequält oder ermordet wurden,

sowie weitere offene oder klandestine Maßnahmen, wie z.B. die “Uminterpretation” von geltendem Recht zu faktischem geheimen Kriegsrecht in ungezählten Staaten, ist ein am 14. September 2001 bei alleiniger Gegenstimme von Barbara Lee durch den Kongress gejagter und, zumindest in der Geschichte der Vereinigten Staaten von Amerika, präzedenzloser Gesetzestext: die “Authorization for Use of Military Force”.

Hier dessen gerade einmal 60 Worte und keinerlei zeitliche oder räumliche Einschränkung enthaltende Wirkungstext, beschlossen am 14.09.2001 von beiden Kammern des Kongresses, Repräsentantenhaus und Senat:

03.07.2023 - 10:30 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen können

(23. Juli 2014)

Geht der ganze Prozess unauffällig (z.B. weil im Zeitlupentempo), unbemerkt und gar mehrfach über die Bühne, lässt sich so nicht nur eine Organisation (wie eine Partei), sondern eine Gesellschaft verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache oder auf Befehl durch eine Vielzahl von Personen, gerade in Schlüsselpositionen, lässt sich so eine Gesellschaft gezielt nach den Vorstellungen nur einer Handvoll Personen verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache und / oder auf Befehl der höchsten staatlichen Ebenen, in Exekutive, Legislative oder Judikative, gar allen zusammen, im Geheimen, in Absprache mit einer ausländischen Macht, oder gleich mit mehreren, nennt man so etwas Hochverrat und einen organisierten Staatsstreich.

12.06.2023 - 11:19 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Die “Authorization For Use of Military Force” vom 14. September 2001 im Wortlaut

(29. August 2014)

Seit Beginn des weltweiten Terrorkrieges in 2001 herrschten in den Vereinigten Staaten von Amerika zwei Personen als Kriegspräsidenten und “mächtigste Männer der Welt”, George Bush Junior und Barack Obama. Der Kern ihrer Legitimation für

– fast jede seit dem 14. September 2001 angeordnete militärische Aktion, Operation und Invasion, wie der Eroberung von Afghanistan (2001), Irak (2003), Libyen (2011), Luftangriffen bzw Bodenoperationen z.B. in Somalia, Jemen, Pakistan, Kenia, etc, etc, pp,

– den versuchten Aufbau einer “Totalen Informationskenntnis” (“Total Information Awareness”) über alle Menschen, Gruppen, Strömungen und Organisationen im Macht- bzw Einflussbereich der U.S.A. (also dem, was die Gesellschaft heute als “Totalüberwachung” versteht),

– die folgende Erschaffung eines informationstechnologischen, Privatleben fressenden Frankensteins, eines weltweit vernetzten Golem der “Nationalen Sicherheit AG” bzw dem “sicherheitsindustriellen Komplex”, der allein 800.000 Personen (Stand: 2010) Zugang zu “streng geheimen” Informationen und damit Zugang zu praktisch allen u.a. aus Telekommunikationssystemen wie dem Internet gesammelten bzw geraubten Daten von Bürgerinnen und Bürgern in ungezählten Datenbanken und Tauschbörsen der Spione, Militärs und (Geheim)Polizeien und Behörden allein in den U.S.A. gibt, samt einer bis heute nicht verifizierten Zahl assoziierter Kräfte und Stellen, z.B. in der Republik Deutschland,

– die Errichtung des Lagers Guantanamo, sowie einer unbekannten Zahl geheimer Folterkammern und Kerker auf eigenem Territorium, in Besatzungszonen und / oder in kollaborierenden Staaten, in denen Menschen willkürlich eingesperrt, gequält oder ermordet wurden,

sowie weitere offene oder klandestine Maßnahmen, wie z.B. die “Uminterpretation” von geltendem Recht zu faktischem geheimen Kriegsrecht in ungezählten Staaten, ist ein am 14. September 2001 bei alleiniger Gegenstimme von Barbara Lee durch den Kongress gejagter und, zumindest in der Geschichte der Vereinigten Staaten von Amerika, präzedenzloser Gesetzestext: die “Authorization for Use of Military Force”.

Hier dessen gerade einmal 60 Worte und keinerlei zeitliche oder räumliche Einschränkung enthaltende Wirkungstext, beschlossen am 14.09.2001 von beiden Kammern des Kongresses, Repräsentantenhaus und Senat:

06.06.2023 - 09:53 [ Tagesschau.de ]

Unterstützung für Ukraine: BND liefert militärisch nutzbare Daten

(28.09.2022)

Die Daten würden mit einer Verzögerung von bis zu einigen Tagen weitergegeben, heißt es in Berlin. Deshalb seien die Daten „nicht unmittelbar“ für Planung und Steuerung tödlicher Angriffe nutzbar. Der BND übermittelt zudem ausschließlich Bildausschnitte des ukrainischen Staatsgebiets.

03.06.2023 - 18:07 [ Hasso Suliak, Editor/Redakteur i. Hauptstadtbüro v. @LTO_de / Nitter ]

+UPDATE+ @BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde gegen VG u. OVG-Beschlüsse zum #TagX-Demo-Verbot nicht zur Entscheidung an.

Damit wird auch Eilantrag der Veranstalter gegenstandslos.
Heißt: Die Solidar-Versammlung für #LinaE heute in #Leipzig bleibt endgültig untersagt

(at)D_Herrmann
Replying to @HassoSuliak
Gibt es eine Begründung zum Nichtannahme-Beschluss des (at)BVerfG zu #TagX?

(Muss es ja nicht zwingend!)

@HassoSuliak
Nein, von einer Begründung wurde abgesehen, s. Antwort an (at)lto_de

03.06.2023 - 17:46 [ Leipzig.de ]

Bekanntmachung der Kreisfreien Stadt Leipzig vom 30.05.2023 Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit im Zusammenhang mit dem sogenannten Antifa-Ost-Prozess/Tag X

Das konkret zu erwartende Versamm-lungsgeschehen ergibt sich aus den konkreten – unter I. dargestellten – Erkenntnissen, insbesondere aus den Aufrufen in den sozialen Medien, zu geplanten, jedoch nicht angezeigten Versammlungen im Zusammenhang mit dem Ausgang des Antifa-Ost-Verfahrens. (…)

Eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ord-nung liegt nur dann vor, wenn auf-grund tatsächlicher Umstände der Eintritt der Gefahr sofort und nahezu mit Gewissheit zu erwarten ist (SächsOVG, Beschl. v. 28.4.1997 – 3 S 254/97, juris Ls 2). Es müssen mithin zum Zeitpunkt des Er-lasses der Verfügung erkennbare Umstände dafür vorliegen, dass eine Gefährdung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Dies setzt nachweisbare Tatsachen als Grundlage der Gefahren-prognose voraus. Bloße Vermutungen reichen indes nicht (BVerfG, Beschl. v. 21.4.1998 – 1 BvR 2311/94, juris Rn. 25).

2.1 Diese Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 SächsVersG sind vorlie-gend erfüllt.

03.06.2023 - 17:20 [ taz ]

Kronzeuge bekommt Bewährung

(27.02.2023)

Im Lina E.-Prozess hatte er am Ende über mehrere Prozesstage ausgesagt – vor allem über die Gruppenstruktur um Lina E. Sie und ihren bis heute untergetauchten Partner Johann G. beschuldigte er als treibende Kräfte hinter der Gruppe. Zu den meisten vorgeworfenen Straftaten konnte er allerdings nichts sagen, weil er nicht dabei gewesen sein will.

03.06.2023 - 17:15 [ Tagesschau.de ]

Fall Lina E. vor dem OLG Dresden: Urteil gegen eine linke Symbolfigur

(31.05.2023)

Im Frühjahr 2022 erbrachte die Verteidigung eines Berliner Angeklagten ein Alibi für ihren Mandanten. Grundlage für den Tatvorwurf gegen ihn war ein von Ermittlern abgehörtes Gespräch, das jedoch offenbar falsch interpretiert wurde.

Es war das erste Mal, dass im Verfahren grundlegende Zweifel an der fehlerfreien Arbeit der Bundesanwaltschaft aufkamen. Im Februar 2023 erbrachte die Verteidigung des vierten Angeklagten Jannis R. ebenfalls ein Alibi für eine der angeklagten Taten. Auch in diesem Fall war die falsche Interpretation eines abgehörten Gesprächs Basis für die Verdächtigung.

Bis zum Sommer 2022 hatte die Verhandlung vieles von ihrer Dynamik verloren. Das änderte sich erst, als die Anklage mit Johannes D. einen Zeugen aus dem engsten Bekanntenkreis der Tatverdächtigen präsentierte.

07.05.2023 - 12:15 [ chris heintz / Nitter ]

Does the AUMF cover domestic operations against organizations labeled „terrorists“ just asking for no particular reason, obviously no one would ever order military operations against US citizens on domestic soil………………………………………

(2 Jun 2020)

07.05.2023 - 12:10 [ Ron Wyden / Youtube ]

Wyden Warns of Potential Public Backlash From Allowing Secret Law

(May 27, 2011)

Speaking on the floor of the U.S Senate during the truncated debate on the reauthorization of the PATRIOT ACT for another four years, U.S. Senator Ron Wyden (D-Ore.) — a member of the Senate Select Committee on Intelligence — warned his colleagues that a vote to extend the bill without amendments that would ban any Administration‘s ability to keep internal interpretations of the Patriot Act classified will eventually cause public outrage.

Known as Secret Law, the official interpretation of the Patriot Act could dramatically differ from what the public believes the law allows. This could create severe violations of the Constitutional and Civil Rights of American Citizens.

07.05.2023 - 11:20 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Die “Authorization For Use of Military Force” vom 14. September 2001 im Wortlaut

(29. August 2014)

Seit Beginn des weltweiten Terrorkrieges in 2001 herrschten in den Vereinigten Staaten von Amerika zwei Personen als Kriegspräsidenten und “mächtigste Männer der Welt”, George Bush Junior und Barack Obama. Der Kern ihrer Legitimation für

– fast jede seit dem 14. September 2001 angeordnete militärische Aktion, Operation und Invasion, wie der Eroberung von Afghanistan (2001), Irak (2003), Libyen (2011), Luftangriffen bzw Bodenoperationen z.B. in Somalia, Jemen, Pakistan, Kenia, etc, etc, pp,

– den versuchten Aufbau einer “Totalen Informationskenntnis” (“Total Information Awareness”) über alle Menschen, Gruppen, Strömungen und Organisationen im Macht- bzw Einflussbereich der U.S.A. (also dem, was die Gesellschaft heute als “Totalüberwachung” versteht),

– die folgende Erschaffung eines informationstechnologischen, Privatleben fressenden Frankensteins, eines weltweit vernetzten Golem der “Nationalen Sicherheit AG” bzw dem “sicherheitsindustriellen Komplex”, der allein 800.000 Personen (Stand: 2010) Zugang zu “streng geheimen” Informationen und damit Zugang zu praktisch allen u.a. aus Telekommunikationssystemen wie dem Internet gesammelten bzw geraubten Daten von Bürgerinnen und Bürgern in ungezählten Datenbanken und Tauschbörsen der Spione, Militärs und (Geheim)Polizeien und Behörden allein in den U.S.A. gibt, samt einer bis heute nicht verifizierten Zahl assoziierter Kräfte und Stellen, z.B. in der Republik Deutschland,

– die Errichtung des Lagers Guantanamo, sowie einer unbekannten Zahl geheimer Folterkammern und Kerker auf eigenem Territorium, in Besatzungszonen und / oder in kollaborierenden Staaten, in denen Menschen willkürlich eingesperrt, gequält oder ermordet wurden,

sowie weitere offene oder klandestine Maßnahmen, wie z.B. die “Uminterpretation” von geltendem Recht zu faktischem geheimen Kriegsrecht in ungezählten Staaten, ist ein am 14. September 2001 bei alleiniger Gegenstimme von Barbara Lee durch den Kongress gejagter und, zumindest in der Geschichte der Vereinigten Staaten von Amerika, präzedenzloser Gesetzestext: die “Authorization for Use of Military Force”.

Hier dessen gerade einmal 60 Worte und keinerlei zeitliche oder räumliche Einschränkung enthaltende Wirkungstext, beschlossen am 14.09.2001 von beiden Kammern des Kongresses, Repräsentantenhaus und Senat:

28.03.2023 - 19:08 [ Haaretz ]

White House Clarifies No Imminent Invitation for Netanyahu to Visit Washington

The White House on Tuesday clarified that there is no imminent invitation for Prime Minister Benjamin Netanyahu to visit Washington.

U.S. Ambassador to Israel Tom Nides told Israel’s Army Radio that “I’m sure that [Netanyahu] will be coming relatively soon,” adding “I assume after Passover, obviously no date has been set yet. There’s no question he will come and meet [U.S. President Joe] Biden. They will see each other personally, I’m sure, quite soon. Without question, he’ll be coming to the White House as soon as their schedules can be coordinated.”

09.03.2023 - 19:21 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen können

(23.Juni 2014)

Nun kommt ein Kreislauf in Gang, der in der Geschichte der Menschheit noch nie anders war, in den Hierarchien aller Gesellschaften. Staaten und Organisationen auftritt und diametral mit der Zeitspanne seines (nicht durch störende Gewaltenteilung oder checks & balances belästigten) Ablaufs eskaliert:

Je mehr und je länger die Praxis der ausführenden Funktionäre / Amtsinhaber und ihrer nach eigenem Ermessen interpretierten Begriffe und Rechtsbegriffe anhält und von der Gesellschaft akzeptiert wird, verändert diese merklich oder unmerklich ihre eigene Auffassung dieser Begriffe bzw Rechtsbegriffe und passt sie der Rechtsauffassung der Ausführenden bzw Amtsträger und Funktionäre an.

Die Gesellschaft akzeptiert also nach und nach eine Umdeutung der (rechtlichen) Standards durch diejenigen, die sie lediglich ausführen müssen oder sogar selbst beschlossen haben, aber nicht versucht haben sie in aller Öffentlichkeit zu verändern.

Nun aber kann der neue Standard, den man durch veränderte Praxis und eigene Auslegung von Begriffen, Rechtsbegriffen und Recht in der Gesellschaft verankert hat, in neue Gesetze gegossen werden.

Die Interpretation der Norm – die bewusst, gezielt und unauffällig eingesetzt auch eine faktisch unbegrenzte Abweichung von der Norm, einen Bruch beinhalten kann – ist so die Norm selbst geworden. Eigentlich Illegales wird legal. Oder umgekehrt.

Die Gesellschaft aber, hat sie die Interpretation der Norm in Form der veränderten Praxis erst lang genug hingenommen, dann als neue Norm akzeptiert und nachfolgend auch deren Umsetzung in neue Gesetze und / oder Bestimmungen zugesehen, müsste nun enorme Aktivkräfte entwickeln um diesen ganzen Prozess wieder zurückzudrehen und (gesamtgesellschaftlich betrachtet) zu ihren Gunsten wieder zu verändern.

Doch im Gegenteil droht nun der Gesellschaft, erst einmal durch die ausführenden kreativen Kunstfreunde und Interpreten ausgetrickst und überwunden, eine weitere Interpretation der neuen Norm, Gesetze oder Vorschriften, abermals zugunsten der Funktionäre, die dann abermals in eine veränderte Norm und schließlich in neuen Rechtsvorschriften, Gesetzen und / oder Recht mündet.

Geht der ganze Prozess unauffällig (z.B. weil im Zeitlupentempo), unbemerkt und gar mehrfach über die Bühne, lässt sich so nicht nur eine Organisation (wie eine Partei), sondern eine Gesellschaft verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache oder auf Befehl durch eine Vielzahl von Personen, gerade in Schlüsselpositionen, lässt sich so eine Gesellschaft gezielt nach den Vorstellungen nur einer Handvoll Personen verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache und / oder auf Befehl der höchsten staatlichen Ebenen, in Exekutive, Legislative oder Judikative, gar allen zusammen, im Geheimen, in Absprache mit einer ausländischen Macht, oder gleich mit mehreren, nennt man so etwas Hochverrat und einen organisierten Staatsstreich.

28.02.2023 - 11:50 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Die “Authorization For Use of Military Force” vom 14. September 2001 im Wortlaut

(29. August 2014)

Seit Beginn des weltweiten Terrorkrieges in 2001 herrschten in den Vereinigten Staaten von Amerika zwei Personen als Kriegspräsidenten und “mächtigste Männer der Welt”, George Bush Junior und Barack Obama. Der Kern ihrer Legitimation für

– fast jede seit dem 14. September 2001 angeordnete militärische Aktion, Operation und Invasion, wie der Eroberung von Afghanistan (2001), Irak (2003), Libyen (2011), Luftangriffen bzw Bodenoperationen z.B. in Somalia, Jemen, Pakistan, Kenia, etc, etc, pp,

– den versuchten Aufbau einer “Totalen Informationskenntnis” (“Total Information Awareness”) über alle Menschen, Gruppen, Strömungen und Organisationen im Macht- bzw Einflussbereich der U.S.A. (also dem, was die Gesellschaft heute als “Totalüberwachung” versteht),

– die folgende Erschaffung eines informationstechnologischen, Privatleben fressenden Frankensteins, eines weltweit vernetzten Golem der “Nationalen Sicherheit AG” bzw dem “sicherheitsindustriellen Komplex”, der allein 800.000 Personen (Stand: 2010) Zugang zu “streng geheimen” Informationen und damit Zugang zu praktisch allen u.a. aus Telekommunikationssystemen wie dem Internet gesammelten bzw geraubten Daten von Bürgerinnen und Bürgern in ungezählten Datenbanken und Tauschbörsen der Spione, Militärs und (Geheim)Polizeien und Behörden allein in den U.S.A. gibt, samt einer bis heute nicht verifizierten Zahl assoziierter Kräfte und Stellen, z.B. in der Republik Deutschland,

– die Errichtung des Lagers Guantanamo, sowie einer unbekannten Zahl geheimer Folterkammern und Kerker auf eigenem Territorium, in Besatzungszonen und / oder in kollaborierenden Staaten, in denen Menschen willkürlich eingesperrt, gequält oder ermordet wurden,

sowie weitere offene oder klandestine Maßnahmen, wie z.B. die “Uminterpretation” von geltendem Recht zu faktischem geheimen Kriegsrecht in ungezählten Staaten, ist ein am 14. September 2001 bei alleiniger Gegenstimme von Barbara Lee durch den Kongress gejagter und, zumindest in der Geschichte der Vereinigten Staaten von Amerika, präzedenzloser Gesetzestext: die “Authorization for Use of Military Force”.

Hier dessen gerade einmal 60 Worte und keinerlei zeitliche oder räumliche Einschränkung enthaltende Wirkungstext, beschlossen am 14.09.2001 von beiden Kammern des Kongresses, Repräsentantenhaus und Senat:

22.02.2023 - 07:16 [ Tass.com ]

Russia suspends its participation in New START treaty — Putin

„I have to say today that Russia is suspending its participation in New START. I repeat, not withdrawing from the treaty, no, but merely suspending its participation,“ the president said.

The president stressed that before returning to the discussion on the issue of continuing the work as part of New START, Russia has to understand itself „what do such NATO countries as France and the United Kingdom vie for and how will their strategic arsenals be taken into account.“

10.01.2023 - 15:15 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Die “Authorization For Use of Military Force” vom 14. September 2001 im Wortlaut

(29. August 2014)

Hier dessen gerade einmal 60 Worte und keinerlei zeitliche oder räumliche Einschränkung enthaltende Wirkungstext, beschlossen am 14.09.2001 von beiden Kammern des Kongresses, Repräsentantenhaus und Senat:

„Dass der Präsident autorisiert ist, alle notwendige und geeignete Gewalt gegen diejenigen Nationen, Organisationen, oder Personen anzuwenden, die er bestimmt als diejenigen, welche die terroristischen Angriffe, die sich am 11. September ereigneten, geplant, autorisiert, begangen, oder unterstützt haben, oder solche Organisationen oder Personen beherbergt haben, um jede zukünftigen Akte von internationalen Terrorismus gegen die Vereinigten Staaten durch solche Nationen, Organisationen oder Personen zu verhindern.“

Im Original:

„That the President is authorized to use all necessary and appropriate force against those nations, organizations, or persons he determines planned, authorized, committed, or aided the terrorist attacks that occurred on September 11, 2001, or harbored such organizations or persons, in order to prevent any future acts of international terrorism against the United States by such nations, organizations or persons.

Analyse und Anmerkungen:

Auch wenn z.B. für die Eroberung des Irak eine eigene Kriegsvollmacht, eine „Authorization for Use of Military Force“ in 2002 erlassen wurde, war die A.U.M.F. vom 14.09.2001 auch im Irak-Krieg, als einem durch die U.S.-Regierung selbst so formulierten Sieg im „war on terror“, Kern von dessen Legitimation.

Wie jeder lesen kann, tauchen in der A.U.M.F. vom 14. September 2001 die Begriffe „Al Kaida“ (al qaida, Al Qaeda, etc, etc) und „Osama Bin Laden“ nicht auf. Deren Verantwortung für die Attentate vom 11. September erklärte der damalige Präsident George Bush Junior erst am 20. September in seiner Rede vor dem Kongress. (DIE CHRONIKEN VON KUNDUZ (II): “…und die Nacht fiel auf eine andere Welt”)

Nach Einschätzung einer ganzen Reihe hochrangiger Terrorexperten gab es zu diesem Zeitpunkt keine internationale Organisation „Al Kaida“. Eine kriminelle Organisation dieses Namens hatte das Federal Bureau of Investigation (F.B.I.) unter Direktor Robert Mueller erst im Frühjahr 2001 in einem Gerichtsverfahren attestieren lassen, unter Berufung auf Aussagen des U.S.-Informanten und Betrügers Jamal al-Fadl (Dschamal al-Fadl), der dafür von den U.S.-Behörden eine enorme Summe Geld kassierte.

Die A.U.M.F. vom 14. September 2001 gab und gibt dem Präsidenten der Vereinigten Staaten die Ermächtigung selbst zu bestimmen, wer für die Attentate des 11. Septembers direkt oder indirekt verantwortlich und entsprechend militärischer Gewalt der U.S.-Streitkräfte ausgesetzt werden soll.

Es handelt sich bei der A.U.M.F aus 2001 also um eine Ermächtigung zur perpetuierten Kriegführung bzw eines perpetuierten Krieges ohne festgelegten, bzw nach Ermessen des Präsidenten wechselnden und / oder austauschbaren Gegner.

Barack Obama selbst verwendete den Schlüsselbegriff “perpetual war” sowohl am 23. Mai 2013 in Fort McNair, als er ein Ende des Terrorkrieges in Aussicht stellte (“Dieser Krieg, wie alle Kriege, muss enden”), als auch bei seiner von Niemand verstandenen Rede am 19. Juni 2013 in Berlin.

10.01.2023 - 14:56 [ Lawfare / Nitter ]

An obscure counterterrorism authority has been used to create and control proxy forces throughout the war on terror—its use points to broader interpretations of the 2001 AUMF and the president’s inherent authority to use force than previously disclosed.

(29 Dec 2022)

10.01.2023 - 14:43 [ Lawfare Institute ]

What Can a Secretive Funding Authority Tell Us About the Pentagon’s Use of Force Interpretations?

(October 11, 2022)

Initially enacted as a provisional authority in 2004 and subsequently codified in 2016, § 127e allows U.S. forces to “provide support” to foreign militaries, paramilitaries, and private individuals that are “supporting” U.S. counterterrorism operations.

The kinds of support that U.S. forces may give and receive are not defined in § 127e. But the Department of Defense sought § 127e from Congress so that U.S. forces would have the ability to recruit, train, equip, and pay the salaries of foreign militaries, paramilitaries, and private individuals that would assist the United States in combating terrorism. According to Maj. Gen. J. Marcus Hicks, the former head of Special Operations Command Africa, putting these partners on payroll would give U.S. forces “full incentive authority” over them and enable U.S. forces to “command and control” them on missions.

19.08.2022 - 08:50 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen können

(23.Juni 2014)

Nun kommt ein Kreislauf in Gang, der in der Geschichte der Menschheit noch nie anders war, in den Hierarchien aller Gesellschaften. Staaten und Organisationen auftritt und diametral mit der Zeitspanne seines (nicht durch störende Gewaltenteilung oder checks & balances belästigten) Ablaufs eskaliert:

Je mehr und je länger die Praxis der ausführenden Funktionäre / Amtsinhaber und ihrer nach eigenem Ermessen interpretierten Begriffe und Rechtsbegriffe anhält und von der Gesellschaft akzeptiert wird, verändert diese merklich oder unmerklich ihre eigene Auffassung dieser Begriffe bzw Rechtsbegriffe und passt sie der Rechtsauffassung der Ausführenden bzw Amtsträger und Funktionäre an.

Die Gesellschaft akzeptiert also nach und nach eine Umdeutung der (rechtlichen) Standards durch diejenigen, die sie lediglich ausführen müssen oder sogar selbst beschlossen haben, aber nicht versucht haben sie in aller Öffentlichkeit zu verändern.

Nun aber kann der neue Standard, den man durch veränderte Praxis und eigene Auslegung von Begriffen, Rechtsbegriffen und Recht in der Gesellschaft verankert hat, in neue Gesetze gegossen werden.

Die Interpretation der Norm – die bewusst, gezielt und unauffällig eingesetzt auch eine faktisch unbegrenzte Abweichung von der Norm, einen Bruch beinhalten kann – ist so die Norm selbst geworden. Eigentlich Illegales wird legal. Oder umgekehrt.

Die Gesellschaft aber, hat sie die Interpretation der Norm in Form der veränderten Praxis erst lang genug hingenommen, dann als neue Norm akzeptiert und nachfolgend auch deren Umsetzung in neue Gesetze und / oder Bestimmungen zugesehen, müsste nun enorme Aktivkräfte entwickeln um diesen ganzen Prozess wieder zurückzudrehen und (gesamtgesellschaftlich betrachtet) zu ihren Gunsten wieder zu verändern.

Doch im Gegenteil droht nun der Gesellschaft, erst einmal durch die ausführenden kreativen Kunstfreunde und Interpreten ausgetrickst und überwunden, eine weitere Interpretation der neuen Norm, Gesetze oder Vorschriften, abermals zugunsten der Funktionäre, die dann abermals in eine veränderte Norm und schließlich in neuen Rechtsvorschriften, Gesetzen und / oder Recht mündet.

Geht der ganze Prozess unauffällig (z.B. weil im Zeitlupentempo), unbemerkt und gar mehrfach über die Bühne, lässt sich so nicht nur eine Organisation (wie eine Partei), sondern eine Gesellschaft verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache oder auf Befehl durch eine Vielzahl von Personen, gerade in Schlüsselpositionen, lässt sich so eine Gesellschaft gezielt nach den Vorstellungen nur einer Handvoll Personen verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache und / oder auf Befehl der höchsten staatlichen Ebenen, in Exekutive, Legislative oder Judikative, gar allen zusammen, im Geheimen, in Absprache mit einer ausländischen Macht, oder gleich mit mehreren, nennt man so etwas Hochverrat und einen organisierten Staatsstreich.

19.05.2022 - 21:23 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen können

(23.Juni 2014)

Nun kommt ein Kreislauf in Gang, der in der Geschichte der Menschheit noch nie anders war, in den Hierarchien aller Gesellschaften. Staaten und Organisationen auftritt und diametral mit der Zeitspanne seines (nicht durch störende Gewaltenteilung oder checks & balances belästigten) Ablaufs eskaliert:

Je mehr und je länger die Praxis der ausführenden Funktionäre / Amtsinhaber und ihrer nach eigenem Ermessen interpretierten Begriffe und Rechtsbegriffe anhält und von der Gesellschaft akzeptiert wird, verändert diese merklich oder unmerklich ihre eigene Auffassung dieser Begriffe bzw Rechtsbegriffe und passt sie der Rechtsauffassung der Ausführenden bzw Amtsträger und Funktionäre an.

Die Gesellschaft akzeptiert also nach und nach eine Umdeutung der (rechtlichen) Standards durch diejenigen, die sie lediglich ausführen müssen oder sogar selbst beschlossen haben, aber nicht versucht haben sie in aller Öffentlichkeit zu verändern.

Nun aber kann der neue Standard, den man durch veränderte Praxis und eigene Auslegung von Begriffen, Rechtsbegriffen und Recht in der Gesellschaft verankert hat, in neue Gesetze gegossen werden.

Die Interpretation der Norm – die bewusst, gezielt und unauffällig eingesetzt auch eine faktisch unbegrenzte Abweichung von der Norm, einen Bruch beinhalten kann – ist so die Norm selbst geworden. Eigentlich Illegales wird legal. Oder umgekehrt.

Die Gesellschaft aber, hat sie die Interpretation der Norm in Form der veränderten Praxis erst lang genug hingenommen, dann als neue Norm akzeptiert und nachfolgend auch deren Umsetzung in neue Gesetze und / oder Bestimmungen zugesehen, müsste nun enorme Aktivkräfte entwickeln um diesen ganzen Prozess wieder zurückzudrehen und (gesamtgesellschaftlich betrachtet) zu ihren Gunsten wieder zu verändern.

Doch im Gegenteil droht nun der Gesellschaft, erst einmal durch die ausführenden kreativen Kunstfreunde und Interpreten ausgetrickst und überwunden, eine weitere Interpretation der neuen Norm, Gesetze oder Vorschriften, abermals zugunsten der Funktionäre, die dann abermals in eine veränderte Norm und schließlich in neuen Rechtsvorschriften, Gesetzen und / oder Recht mündet.

Geht der ganze Prozess unauffällig (z.B. weil im Zeitlupentempo), unbemerkt und gar mehrfach über die Bühne, lässt sich so nicht nur eine Organisation (wie eine Partei), sondern eine Gesellschaft verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache oder auf Befehl durch eine Vielzahl von Personen, gerade in Schlüsselpositionen, lässt sich so eine Gesellschaft gezielt nach den Vorstellungen nur einer Handvoll Personen verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache und / oder auf Befehl der höchsten staatlichen Ebenen, in Exekutive, Legislative oder Judikative, gar allen zusammen, im Geheimen, in Absprache mit einer ausländischen Macht, oder gleich mit mehreren, nennt man so etwas Hochverrat und einen organisierten Staatsstreich.

29.03.2022 - 06:10 [ Massachusetts Institute of Technology (MIT) ]

China’s CRISPR twins might have had their brains inadvertently enhanced

(February 21, 2019)

The twins, called Lulu and Nana, reportedly had their genes modified before birth by a Chinese scientific team using the new editing tool CRISPR. The goal was to make the girls immune to infection by HIV, the virus that causes AIDS.

Now, new research shows that the same alteration introduced into the girls’ DNA, deletion of a gene called CCR5, not only makes mice smarter but also improves human brain recovery after stroke, and could be linked to greater success in school.

14.01.2022 - 10:12 [ The Associated Press / Twitter ]

BREAKING: Supreme Court blocks the Biden administration‘s vaccine-or-test rule for U.S. businesses, but allows a COVID-19 vaccine mandate for most health care workers.

15.12.2021 - 05:25 [ Rubikon ]

Einstürzende Kartenhäuser

Wieso sterben kurz nach einer Impfung plötzlich Ungeimpfte, die damit doch gar nichts zu tun haben? Und wieso sterben kurz nach der zweiten Impfung plötzlich die erst einmal Geimpften?

Die Antwort könnte lauten: weil sie gar nicht ungeimpft beziehungsweise einmal geimpft sind, sondern lediglich ihre zweite Spritzung noch keine zwei Wochen her ist. Diesen Schluss legt eine Arbeit der auf diesen Seiten bereits zum Thema „Pandemie der Ungeimpften“ zitierten Londoner Professoren Norman Fenton und Martin Neil et al. nahe, die den vielsagenden Titel trägt: „Latest statistics on England mortality data suggest systematic mis-categorisation of vaccine status and uncertain effectiveness of Covid-19 vaccination“ (deutsch: Jüngste Statistiken zur Sterblichkeit in England deuten auf eine systematisch falsche Zuordnung des Impfstatus und unsichere Wirkung der Covid-19-Impfung hin).

15.12.2021 - 05:07 [ .Researchgate.net ]

Latest statistics on England mortality data suggest systematic mis-categorisation of vaccine status and uncertain effectiveness of Covid-19 vaccination

(December 2021)

At first glance the ONS data suggest that, in each of the older age groups, all-cause mortality is lower in the vaccinated than the unvaccinated. Despite this apparent evidence to support vaccine effectiveness-at least for the older age groups-on closer inspection of this data, this conclusion is cast into doubt because of a range of fundamental inconsistencies and anomalies in the data. Whatever the explanations for the observed data, it is clear that it is both unreliable and misleading. While socio-demographical and behavioural differences between vaccinated and unvaccinated have been proposed as possible explanations, there is no evidence to support any of these. By Occam‘s razor we believe the most likely explanations are systemic miscategorisation of deaths between the different categories of unvaccinated and vaccinated; delayed or non-reporting of vaccinations; systemic underestimation of the proportion of unvaccinated; and/or incorrect population selection for Covid deaths.

13.12.2021 - 09:42 [ dieOstschweiz.ch ]

Kreative Auslegung – Der «Impfdurchbruch»: So wird er definiert

(03.09.2021)

Denn wer die Impfung propagiert, hat kein Interesse an einer wachsenden Zahl von Impfdurchbrüchen. Die würde der laufenden Impfkampagne zuwider laufen. Und die oben genannte Definition, festgelegt vom Robert-Koch-Institut, ist dieser Mission ziemlich dienlich.

Denn ausdrücklich nicht als Impfdurchbruch gilt es, wenn eine vollständig geimpfte Person zwar beim PCR-Test ein positives Resultat aufweist, aber keine Symptome hat, also weder hustet noch sonst kränkelt. Wer mit dem Impfstoff im Körper positiv getestet ist, sich aber wohl fühlt, der hat also keinen Impfdurchbruch.

04.12.2021 - 16:04 [ Radio Utopie ]

Wie die Interpretation des Grundgesetzes zwecks Militäreinsatz im Innern zustande kam

(24. Juli 2016)

Am 17. August 2012 schließlich veröffentlichte das Bundesverfassungsgerichts Beschluss 2 PBvU 1/11.

Wohl gemerkt: einen Beschluss. Nicht etwa ein Urteil.

Durch diesen Beschluss interpretierte das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2012 das dreiundsechzig Jahre zuvor in Kraft getretene Grundgesetz einfach um, interpretierte Attentate als „Naturkatastrophe oder..Unglücksfall“ (Wortlaut Grundgesetz Artikel 35!), interpretierte daraus den „Katastrophennotstand“ (von dem im Grundgesetz nie die Rede war und ist) und interpretierte den bestehenden Artikel 35 Grundgesetz dahingehend um, dieser gebe der Regierung das Recht eigenmächtig und ohne Parlamentsbeschluss der Bundeswehr und ihren Soldaten einen bewaffneten Einsatz im Inland zu befehlen, unter Umgehung selbst der „Notstandsgesetze“ und Artikel 87a.

04.12.2021 - 16:01 [ Achse des Guten ]

Die Bundeswehr als „Corona-Ordnungsmacht“

Viele rechtliche und institutionelle Vorkehrungen, die die Väter des Grundgesetzes ersonnen hatten, um die Wiederkehr eines autoritären oder totalitären Gewaltsystems auf deutschem Boden zu verhindern, wurden und werden marginalisiert oder über Bord geworfen: der Föderalismus, die Gewaltenteilung, der Parlamentsvorbehalt, die Unabhängigkeit der Justiz und, nicht zuletzt, die Grundrechte. Und nun wird gar einem leibhaftigen Bundeswehr-General die Leitung eines neuen Krisenstabes anvertraut und zwar unter Federführung einer noch gar nicht amtierenden Bundesregierung – in einem institutionellen Niemandsland gewissermaßen. Diesmal ist nichts davon zu hören, dass sich führende Politiker dem Äußersten entgegenstellen. Im Gegenteil: Bald-Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sagte bei der Berufung von Generalmajor Carsten Breuer, der neue „Corona-General“ („Bild“) werde „alles tun, was nötig ist. Es gibt nichts, das nicht in Betracht gezogen werden kann“.

01.12.2021 - 12:05 [ Nachdenkseiten ]

Verfassungsgericht: Rückenwind für autoritäre Politik

Die aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, nach denen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie Schulschließungen verfassungskonform waren, können die rechtlichen Bedenken gegen die Corona-Politik nicht zerstreuen. Stattdessen haben sie zusätzliche Zweifel an der Integrität des Gerichts geweckt. Medien und Politik fühlen sich nun von dem Urteil beflügelt und zu weiteren autoritären Maßnahmen berufen. Viele Bürger fühlen sich im Stich gelassen.

30.11.2021 - 16:39 [ Niko Härting / Twitter ]

3. Karlsruhe legt das Grundgesetz gegen seinen Wortlaut aus. Das Gericht gesteht zwar zu, dass das Grundgesetz Freiheitsbeschränkungen nur aufgrund einer Einzelfallentscheidung und nicht flächendeckend erlaubt („aufgrund eines Gesetzes“), …

4. setzt sich jedoch über den Wortlaut des Grundgesetzes „teleologisch“ (aus Gründen des Sinns und Zwecks) hinweg und gestattet flächendeckende Ausgangssperren. Wenn der Wortlaut nicht passt, wird er passend gemacht.

5. Dabei übersieht Karlsruhe die historischen Erfahrungen, die 1949 dazu führten, derartige Ausgangssperren zu verbieten.

6. Karlsruhe setzt keine „roten Linien“. Es wird aus der gesamten Entscheidung nicht erkennbar, wie weit denn der Gesetzgeber bei der Corona-Politik gehen darf. Ein Freifahrtschein für die Regierenden.

30.11.2021 - 11:44 [ Radio Utopie ]

Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen können

(23.Juni 2014)

Nun kommt ein Kreislauf in Gang, der in der Geschichte der Menschheit noch nie anders war, in den Hierarchien aller Gesellschaften. Staaten und Organisationen auftritt und diametral mit der Zeitspanne seines (nicht durch störende Gewaltenteilung oder checks & balances belästigten) Ablaufs eskaliert:

Je mehr und je länger die Praxis der ausführenden Funktionäre / Amtsinhaber und ihrer nach eigenem Ermessen interpretierten Begriffe und Rechtsbegriffe anhält und von der Gesellschaft akzeptiert wird, verändert diese merklich oder unmerklich ihre eigene Auffassung dieser Begriffe bzw Rechtsbegriffe und passt sie der Rechtsauffassung der Ausführenden bzw Amtsträger und Funktionäre an.

Die Gesellschaft akzeptiert also nach und nach eine Umdeutung der (rechtlichen) Standards durch diejenigen, die sie lediglich ausführen müssen oder sogar selbst beschlossen haben, aber nicht versucht haben sie in aller Öffentlichkeit zu verändern.

Nun aber kann der neue Standard, den man durch veränderte Praxis und eigene Auslegung von Begriffen, Rechtsbegriffen und Recht in der Gesellschaft verankert hat, in neue Gesetze gegossen werden.

Die Interpretation der Norm – die bewusst, gezielt und unauffällig eingesetzt auch eine faktisch unbegrenzte Abweichung von der Norm, einen Bruch beinhalten kann – ist so die Norm selbst geworden. Eigentlich Illegales wird legal. Oder umgekehrt.

Die Gesellschaft aber, hat sie die Interpretation der Norm in Form der veränderten Praxis erst lang genug hingenommen, dann als neue Norm akzeptiert und nachfolgend auch deren Umsetzung in neue Gesetze und / oder Bestimmungen zugesehen, müsste nun enorme Aktivkräfte entwickeln um diesen ganzen Prozess wieder zurückzudrehen und (gesamtgesellschaftlich betrachtet) zu ihren Gunsten wieder zu verändern.

Doch im Gegenteil droht nun der Gesellschaft, erst einmal durch die ausführenden kreativen Kunstfreunde und Interpreten ausgetrickst und überwunden, eine weitere Interpretation der neuen Norm, Gesetze oder Vorschriften, abermals zugunsten der Funktionäre, die dann abermals in eine veränderte Norm und schließlich in neuen Rechtsvorschriften, Gesetzen und / oder Recht mündet.

Geht der ganze Prozess unauffällig (z.B. weil im Zeitlupentempo), unbemerkt und gar mehrfach über die Bühne, lässt sich so nicht nur eine Organisation (wie eine Partei), sondern eine Gesellschaft verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache oder auf Befehl durch eine Vielzahl von Personen, gerade in Schlüsselpositionen, lässt sich so eine Gesellschaft gezielt nach den Vorstellungen nur einer Handvoll Personen verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache und / oder auf Befehl der höchsten staatlichen Ebenen, in Exekutive, Legislative oder Judikative, gar allen zusammen, im Geheimen, in Absprache mit einer ausländischen Macht, oder gleich mit mehreren, nennt man so etwas Hochverrat und einen organisierten Staatsstreich.

30.11.2021 - 11:14 [ Bundesverfassungsgericht.de ]

BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 – 1 BvR 781/21 -, Rn. 1-306,

Soweit die Beschwerdeführenden in den Verfahren 1 BvR 781/21 und 1 BvR 854/21 sich durch die Ausgangsbeschränkung nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG in ihrem Recht auf Freizügigkeit aus Art. 11 Abs. 1 GG verletzt sahen, genügt der bloße Vortrag, sich nachts nicht mehr frei im Bundesgebiet bewegen zu dürfen oder dass ein Eingriff in die Freizügigkeit „auf der Hand“ liege, den Begründungsanforderungen nicht. Insbesondere zeigen sie nicht anhand der verfassungsrechtlichen Maßstäbe (vgl. dazu BVerfGE 134, 242 <323 ff. Rn. 251 ff.>) auf, inwieweit die Freizügigkeit durch die angegriffene Maßnahme verletzt sein soll. Ebenso wenig genügt der pauschale Vortrag des Beschwerdeführers im Verfahren 1 BvR 854/21, eine Verletzung der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) durch die Ausgangsbeschränkungen liege „auf der Hand“. Auch der Beschwerdeführer zu 3) im Verfahren 1 BvR 805/21 zeigt, soweit es ihm um die Möglichkeit des Fotografierens bei Dämmerung und Dunkelheit geht, eine mögliche Verletzung der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) durch § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG nicht substantiiert auf.

Im Verfahren 1 BvR 798/21 genügt die Verfassungsbeschwerde den Darlegungsanforderungen nicht, soweit eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) und der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) des Beschwerdeführers gerügt wird. Der Beschwerdeführer zeigt nicht auf, dass der täglich verbleibende Zeitraum von 19 Stunden für sportliche Betätigung im Freien nicht ausreicht, um diesen für die gesundheitsförderlichen Effekte des Sports zu nutzen.

(…)

aa) Der eine Einschränkung der Fortbewegungsfreiheit „durch Gesetz“ nicht enthaltende Wortlaut der Schrankenregelungen in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 und Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG könnte nahelegen, dass dem parlamentarischen Gesetzgeber Eingriffe in dieses Freiheitsrecht unmittelbar durch Gesetz nicht zugänglich sind. Zwingend ist dieses Verständnis des Wortlauts aber nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat der weitgehend gleichlautenden Schrankenausgestaltung in Art. 10 Abs. 2 Satz 1 GG keine solche Bedeutung zugemessen und einen Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG unmittelbar durch Gesetz für damit vereinbar gehalten (vgl. BVerfGE 125, 260 <313>).

Aus der Entstehungsgeschichte ergibt sich kein klares Bild zu der Frage, ob aus der allein Eingriffe „aufgrund eines Gesetzes“ gestattenden Schrankenregelung ein Verwaltungsvorbehalt folgt (vgl. Bumke, Der Grundrechtsvorbehalt, 1998, S. 199). Bei Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der Grundrechtsschranken im Parlamentarischen Rat kann dem Wortlaut der entsprechenden Schrankenausgestaltung ebenfalls kein starkes Gewicht zukommen. Es fehlte an einem System der verschiedenen Schrankenregelungen in dem Sinne, dass Gehalt und Wirkungen des Verfassungstextes bei gleicher sprachlicher Fassung jeweils gleich zu verstehen wären und umgekehrt (vgl. Hermes, in: Merten/Papier, HGRe, Bd. III, 2009, § 63 Rn. 3). Erwägungen des Redaktionsausschusses des Parlamentarischen Rates zur Schrankengestaltung, man bevorzuge die Formulierung „auf Grund eines Gesetzes“, weil bei der Wendung „durch Gesetz“ Beschränkungen nur durch ein Gesetz angeordnet werden könnten und eine gesetzliche Ermächtigung einer Behörde ausgeschlossen sei (Deutscher Bundestag und Bundesarchiv , Der Parlamentarische Rat 1948-1949, Band 7 – Entwürfe zum Grundgesetz, 1995, S. 211 f.), lassen sich vielmehr dahin verstehen, dass bei der Formulierung „auf Grund eines Gesetzes“ der gesetzesunmittelbare wie auch der durch die Verwaltung vermittelte Eingriff als möglich erachtet wurde, aber nicht umgekehrt die Legislative von der unmittelbaren Regelung ausgeschlossen sein sollte.

(…)

Die prozeduralen und materiellen Sicherungen des Art. 104 Abs. 1 GG sind in den Fällen erforderlich, in denen die staatliche Gewalt unmittelbaren körperlichen Zugriff auf eine Person hat. Da nunmehr aber auch gesetzliche Maßnahmen, die für sich genommen niemals körperliche Zwangswirkung zu entfalten vermögen, als Eingriffe gelten können, wenn von ihnen dem körperlichen Zwang ähnliche Wirkungen ausgehen (oben Rn. 246), hat dies Konsequenzen für das Verständnis des Schrankenvorbehalts. Nichts spricht dafür, dass Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und Art. 104 Abs. 1 GG nach ihrem Zweck gegenüber dem Gesetzgeber ein absolutes, uneinschränkbares Recht begründen soll. Wird der Gesetzgeber selbst unmittelbar an dieses Grundrecht gebunden, muss er umgekehrt auch von der vorgesehenen Beschränkungsmöglichkeit Gebrauch machen können. Der Schrankenvorbehalt steht dem nicht entgegen. Bei Eingriffen in die Fortbewegungsfreiheit unmittelbar durch Gesetz droht kein mit dem Schutzzweck der Schranken unvereinbarer Verlust an Rechtsschutz. Die gesetzliche Anordnung des Freiheitseingriffs schafft keine Lage, die die Schutzmechanismen des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz und Satz 2 GG auslösen müsste. Teleologische Gründe sprechen daher bei einem erweiterten Eingriffsverständnis dagegen, die Schrankenregelungen in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 und Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG kompetenziell als Verwaltungsvorbehalt auszulegen.

(,,,)

Umfassende Ausgangsbeschränkungen kommen nur in einer äußersten Gefahrenlage in Betracht. Hier war die Entscheidung des Gesetzgebers für die hier angegriffenen Maßnahmen in der konkreten Situation der Pandemie und nach den auch in diesen Verfahren durch die sachkundigen Dritten bestätigten Erkenntnissen zu den Wirkungen der Maßnahmen und zu den großen Gefahren für Leben und Gesundheit tragfähig begründet und mit dem Grundgesetz vereinbar.

Die Entscheidung ist einstimmig ergangen.

Harbarth
Paulus
Baer
Britz
Ott
Christ
Radtke
Härtel

19.11.2021 - 16:18 [ dieOstschweiz.ch ]

Kreative Auslegung – Der «Impfdurchbruch»: So wird er definiert

(03.09.2021)

Denn wer die Impfung propagiert, hat kein Interesse an einer wachsenden Zahl von Impfdurchbrüchen. Die würde der laufenden Impfkampagne zuwider laufen. Und die oben genannte Definition, festgelegt vom Robert-Koch-Institut, ist dieser Mission ziemlich dienlich.

Denn ausdrücklich nicht als Impfdurchbruch gilt es, wenn eine vollständig geimpfte Person zwar beim PCR-Test ein positives Resultat aufweist, aber keine Symptome hat, also weder hustet noch sonst kränkelt. Wer mit dem Impfstoff im Körper positiv getestet ist, sich aber wohl fühlt, der hat also keinen Impfdurchbruch.

04.11.2021 - 09:49 [ Robert-Koch-Institut ]

Wöchentlicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) 28.10.2021

Definition wahrscheinlicher Impfdurchbruch:

Ein wahrscheinlicher Impfdurchbruch ist definiert als SARS-CoV-2-Infektion mit klinischer Symptomatik, die bei einer vollständig geimpften Person mittels PCR oder Erregerisolierung diagnostiziert wurde. Ein vollständiger Impfschutz wird angenommen, wenn nach einer abgeschlossenen Impfserie (2 Dosen Comirnaty (BioNTech/Pfizer), Spikevax (Moderna), Vaxzevria (AstraZeneca) bzw. 1 Dosis Janssen (Johnson & Johnson)) mindestens zwei Wochen vergangen sind.

04.11.2021 - 09:34 [ dieOstschweiz.ch ]

Kreative Auslegung – Der «Impfdurchbruch»: So wird er definiert

(03.09.2021)

Denn wer die Impfung propagiert, hat kein Interesse an einer wachsenden Zahl von Impfdurchbrüchen. Die würde der laufenden Impfkampagne zuwider laufen. Und die oben genannte Definition, festgelegt vom Robert-Koch-Institut, ist dieser Mission ziemlich dienlich.

Denn ausdrücklich nicht als Impfdurchbruch gilt es, wenn eine vollständig geimpfte Person zwar beim PCR-Test ein positives Resultat aufweist, aber keine Symptome hat, also weder hustet noch sonst kränkelt. Wer mit dem Impfstoff im Körper positiv getestet ist, sich aber wohl fühlt, der hat also keinen Impfdurchbruch.

04.11.2021 - 09:31 [ Tagesschau.de ]

Faktenfinder Corona-Pandemie: Gibt es ein generelles Impfversagen?

Auch das Robert Koch-Institut (RKI) schätzt in seinem Wochenbericht, die Impfeffektivität habe zuletzt abgenommen.

Dementsprechend ist mittlerweile die Diskussion über eine neue Impfkampagen für die Booster in vollem Gange. Daten aus Israel legen zudem den Schluss nahe, dass eine generelle Auffrischung – auch für jüngere Menschen – die Ausbreitung des Virus eindämmt – und so den Schutz vor Erkrankungen für Risikogruppen erhöht.

01.11.2021 - 08:30 [ Donna Laframboise / nofrakkingconsensus.com ]

3 Things Scientists Need to Know About the IPCC

(01.09.2015)

The bottom line is that this is a week of naked political horse trading that goes on behind closed doors. Journalists are not allowed to witness what takes place, which is why we’ve been looking at official IPCC photos here. This is what they permit us to see.

It’s only after the diplomats have haggled over this Summary – paragraph by paragraph – that the final version gets officially released at a press conference.

The world is then told that science has spoken. But what’s just happened has nothing to do with science. Scientific truth is not determined in the dead of night by UN-level negotiations. On what planet would such an approach make scientific sense?

But the bad news doesn’t stop there. There’s actually a step in the IPCC process in which the original, lengthy report gets amended so that it conforms to the politically-negotiated Summary. I am not making this up.

29.10.2021 - 09:17 [ Robert-Koch-Institut ]

Wöchentlicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) 21.10.2021

Definition wahrscheinlicher Impfdurchbruch

Ein wahrscheinlicher Impfdurchbruch ist definiert als SARS-CoV-2-Infektion mit klinischer Symptomatik, die bei einer vollständig geimpften Person mittels PCR oder Erregerisolierung diagnostiziert wurde. Ein vollständiger Impfschutz wird angenommen, wenn nach einer abgeschlossenen Impfserie (2 Dosen Comirnaty (BioNTech/Pfizer), Spikevax (Moderna), Vaxzevria (AstraZeneca) bzw. 1 Dosis Janssen (Johnson & Johnson)) mindestens zwei Wochen vergangen sind.

29.10.2021 - 09:03 [ dieOstschweiz.ch ]

Kreative Auslegung – Der «Impfdurchbruch»: So wird er definiert

(03.09.2021)

Denn wer die Impfung propagiert, hat kein Interesse an einer wachsenden Zahl von Impfdurchbrüchen. Die würde der laufenden Impfkampagne zuwider laufen. Und die oben genannte Definition, festgelegt vom Robert-Koch-Institut, ist dieser Mission ziemlich dienlich.

Denn ausdrücklich nicht als Impfdurchbruch gilt es, wenn eine vollständig geimpfte Person zwar beim PCR-Test ein positives Resultat aufweist, aber keine Symptome hat, also weder hustet noch sonst kränkelt. Wer mit dem Impfstoff im Körper positiv getestet ist, sich aber wohl fühlt, der hat also keinen Impfdurchbruch.

16.10.2021 - 05:57 [ Westpoint.edu ]

Assassination in the Law of War

In 1977, following revelations of U.S. lethal targeting operations and ensuing Church (Senate) and the Pike (House) Committee hearings, President Gerald Ford issued Executive Order 11,905. The order prohibited Executive Branch personnel from engaging in, or conspiring to engage in, political assassination. Subsequent administrations continued the ban. Four years later, President Regan issued Executive Order 12,333, which, as amended, remains in effect today. It contains the same prohibition, although it limits application to individuals “acting on behalf of” the U.S. government.

06.09.2021 - 16:18 [ Language Log / University of Pennsylvania ]

Merriam-Webster gives „vaccine“ a new definition

(April 30, 2021)

Prefatory note: In this post, I take the noun „vaccine“ as the basic word under discussion, but also consider other cognate terms („vaccinate“, „vaccination“).

Here‘s a standard dictionary entry for „vaccine“:

n.

1. any preparation of weakened or killed bacteria or viruses introduced into the body to prevent a disease by stimulating antibodies against it.
2. the virus of cowpox, used in vaccination, obtained from pox vesicles of a cow or person.
3. a software program that helps to protect against computer viruses.

[1800–05; < New Latin (variolae)vaccīnae cowpox = vacc(a) cow + -īnae, feminine pl. of -īnus -ine] Random House Kernerman Webster's College Dictionary (cited) Let us compare that with the new M-W entry for "vaccine": : a preparation that is administered (as by injection) to stimulate the body‘s immune response against a specific infectious disease:

06.09.2021 - 16:10 [ Centers for Disease Control and Prevention - CDC.gov ]

COVID-19 Vaccine Breakthrough Case Investigation and Reporting

For the purpose of this surveillance, a vaccine breakthrough infection is defined as the detection of SARS-CoV-2 RNA or antigen in a respiratory specimen collected from a person ≥14 days after they have completed all recommended doses of a U.S. Food and Drug Administration (FDA)-authorized COVID-19 vaccine.

Identifying and investigating hospitalized or fatal vaccine breakthrough cases

CDC monitors reported hospitalized or fatal vaccine breakthrough cases for clustering by patient demographics, geographic location, time since vaccination, vaccine type, and SARS-CoV-2 lineage. Reported data include hospitalized or fatal breakthrough cases due to any cause, including causes not related to COVID-19.

(<....) Hospitalized or fatal COVID-19 vaccine breakthrough cases reported to CDC as of August 30, 2021

As of August 30, 2021, more than 173 million people in the United States had been fully vaccinated against COVID-19.

During the same time, CDC received reports from 49 U.S. states and territories of 12,908 patients with COVID-19 vaccine breakthrough infection who were hospitalized or died.

06.09.2021 - 16:01 [ medpagetoday.com ]

Why CDC Changed Its ‚Breakthrough Case‘ Definition

(May 26, 2021)

The CDC‘s recent shift in monitoring breakthrough COVID-19 infections after vaccination hasn‘t sat well with everyone, as some scientists are concerned it could miss the full picture of what is happening with these breakthrough cases.

As of May 1, the agency went from monitoring all breakthrough infections after COVID-19 vaccination to focusing on only hospitalized or fatal cases.

06.09.2021 - 13:00 [ Robert-Koch-Institut ]

Wöchentlicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) 05.08.2021

Definition wahrscheinlicher Impfdurchbruch:

Ein wahrscheinlicher Impfdurchbruch ist definiert als SARS-CoV-2-Infektion (mit klinischer Symptomatik), die bei einer vollständig geimpften Person mittels PCR oder Erregerisolierung diagnostiziert wurde. Ein vollständiger Impfschutz wird angenommen, wenn nach einer abgeschlossenen Impfserie (2 Dosen Moderna-, BioNTech- oder AstraZeneca-Vakzine bzw. 1 Dosis Janssen-Vakzine) mindestens zwei Wochen vergangen sind.

Die Impfkampagne in Deutschland hat Ende Dezember 2020 begonnen, im Folgenden sind Informationen zu Fällen und Impfdurchbrüchen ab dem 01.02.2021 dargestellt. Dies ist durch die Definition eines Impfdurchbruchs begründet (mindestens zwei Wochen nach zweiter Impfstoffdosis sowie Impfintervall von mindestens drei Wochen zwischen erster und zweiter Impfstoffdosis: frühestmöglicher Impfdurchbruch ab 01.02.2021).Insgesamt 8.715* Impfdurchbrüche wurden seit dem 01.02.2021 anhand der nach IfSG übermittelten Meldedaten identifiziert, davon 6.586 nach einer abgeschlossenen Impfserie mit Comirnaty (BioNTech/Pfizer), 297 mit Spikevax (Moderna), 493 mit Vaxzevria (AstraZeneca) und 934 mit COVID-19 Vaccine Janssen. Bei weiteren 405 Impfdurchbrüchen erfolgte anhand der vorliegenden Angaben keine Zuordnung zu den o.g. Impfstoffen.

06.09.2021 - 12:51 [ dieOstschweiz.ch ]

Kreative Auslegung – Der «Impfdurchbruch»: So wird er definiert

(03.09.2021)

Denn wer die Impfung propagiert, hat kein Interesse an einer wachsenden Zahl von Impfdurchbrüchen. Die würde der laufenden Impfkampagne zuwider laufen. Und die oben genannte Definition, festgelegt vom Robert-Koch-Institut, ist dieser Mission ziemlich dienlich.

Denn ausdrücklich nicht als Impfdurchbruch gilt es, wenn eine vollständig geimpfte Person zwar beim PCR-Test ein positives Resultat aufweist, aber keine Symptome hat, also weder hustet noch sonst kränkelt. Wer mit dem Impfstoff im Körper positiv getestet ist, sich aber wohl fühlt, der hat also keinen Impfdurchbruch.

06.09.2021 - 12:45 [ Correctiv.org ]

Faktencheck: Irreführende Behauptungen über die RKI-Erfassung von Coronafällen und Impfdurchbrüchen

(11.08.2021)

In einem Beitrag auf Facebook behauptet ein Nutzer, bei einem Geimpften würde ein positiver PCR-Test vom Robert-Koch-Institut (RKI) nur dann als Impfdurchbruch gezählt, wenn die Person eine „klinische Symptomatik“ habe.

(…)

Im Situationsbericht des RKI vom 5. August heißt es dazu auf Seite 17: „Ein wahrscheinlicher Impfdurchbruch ist definiert als SARS-CoV-2-Infektion (mit klinischer Symptomatik), die bei einer vollständig geimpften Person mittels PCR oder Erregerisolierung diagnostiziert wurde.“

03.09.2021 - 21:21 [ dieOstschweiz.ch ]

Kreative Auslegung – Der «Impfdurchbruch»: So wird er definiert

Denn wer die Impfung propagiert, hat kein Interesse an einer wachsenden Zahl von Impfdurchbrüchen. Die würde der laufenden Impfkampagne zuwider laufen. Und die oben genannte Definition, festgelegt vom Robert-Koch-Institut, ist dieser Mission ziemlich dienlich.

Denn ausdrücklich nicht als Impfdurchbruch gilt es, wenn eine vollständig geimpfte Person zwar beim PCR-Test ein positives Resultat aufweist, aber keine Symptome hat, also weder hustet noch sonst kränkelt. Wer mit dem Impfstoff im Körper positiv getestet ist, sich aber wohl fühlt, der hat also keinen Impfdurchbruch.

10.08.2021 - 09:22 [ KalteSonne.de ]

Sechster Klimareport des IPCC enttäuscht auf ganzer Linie

Genauso kurios ist, dass der Bericht nun beim Extremwetter ziemlich sicher eine menschengemachte Komponente sieht. Das ist schon ziemlich verrückt, denn die meisten Extremwetterarten besitzen in den letzten 150 Jahren gar keinen Trend. Und die Modelle von Friederike Otto und Mitstreitern scheitern regelmäßig bei der Aufgabe, die Extremwetterentwicklung der letzten vorindustriellen Jahrtausende abzubilden. Mit diesen fehlerhaften Modellen wird dann die „Attribution“ also Zuordnung von Mensch vs. Natur vorgenommen. Das ist wie Fahren ohne Führerschein. Der AR6 behandelt das unwahrscheinliche RCP 8.5-Emissionsszenario als wenn es eine plausible Möglichkeit wäre. Ein schwerer Fehler, der Politiker und andere Nichtspezialisten fehlinformiert. Nun wird die Luft dünn für den IPCC, denn mit einer ergebnisoffenen, neutralen Zusammenfassung des Wissensstandes hat der AR6 nichts zu tun. Nur die EINE Seite des wissenschaftlichen Meinungsspektrums ist enthalten. Kritiker durften von vorneherein nicht mitschreiben. Sie konnten als Gutachter ihren Frust abladen und ihre Kritik aufschreiben. Die landete jedoch direkt im Papierkorb. Denn berücksichtigt wurde davon nichts. Die Gutachterpolizei („Review Editors“) sind nämlich vom gleichen politischen Gremium gewählt worden wie die Autoren, dem IPCC Vorstand. Und der wird von den Regierungen gewählt, vor allem den grün-geprägten Umwelministerien der Länder.

10.08.2021 - 09:12 [ Donna Laframboise / Youtube ]

The IPCC: Where‘s the Science?

(Mar 11, 2014)

The UN‘s climate panel claims to be a ‚scientific body.‘ But it‘s actually in the business of writing reports that rely on thousands of judgment calls. It‘s time to stop pretending that fallible human judgment is ‚science.‘

10.08.2021 - 08:50 [ Donna Laframboise / nofrakkingconsensus.com ]

3 Things Scientists Need to Know About the IPCC

(01.09.2015)

The bottom line is that this is a week of naked political horse trading that goes on behind closed doors. Journalists are not allowed to witness what takes place, which is why we’ve been looking at official IPCC photos here. This is what they permit us to see.

It’s only after the diplomats have haggled over this Summary – paragraph by paragraph – that the final version gets officially released at a press conference.

The world is then told that science has spoken. But what’s just happened has nothing to do with science. Scientific truth is not determined in the dead of night by UN-level negotiations. On what planet would such an approach make scientific sense?

But the bad news doesn’t stop there. There’s actually a step in the IPCC process in which the original, lengthy report gets amended so that it conforms to the politically-negotiated Summary. I am not making this up.

10.08.2021 - 08:45 [ barrheadnews.com ]

Cop26 president: UN climate crisis report is a ‘wake-up call for the world’

He urged “all the major emitters to play their part”, adding the G20 group of nations “is going to be absolutely key in terms of our 1.5-degree future”.

Mr Sharma said countries who are attending the international Cop26 climate talks in Glasgow in November “must send a clear market signal to get the transition moving faster”.

10.08.2021 - 08:38 [ USA Today ]

‚Code red for humanity‘: UN report gives stark warning on climate change, says wild weather events will worsen

– Evidence shows that carbon dioxide is the main driver of climate change, the report says.
– Almost 200 countries have signed up to the Paris climate accord.
– The report comes three months before a major climate conference in Glasgow, Scotland.

06.08.2021 - 08:29 [ theHill.com ]

House Democrats call on Biden to close Guantánamo ‚once and for all‘

The letter was organized by House Intelligence Committee Chairman Adam Schiff (D-Calif.) and Reps. David Price (D-N.C.) and Ilhan Omar (D-Minn). Among the co-signers are several committee chairmen, including Foreign Affairs Chairman Gregory Meek (D-N.Y.), Armed Services Chairman Adam Smith (D-Wash.) and Judiciary Chairman Jerry Nadler (D-N.Y.)

06.08.2021 - 08:22 [ CNN ]

He is one of only 39 detainees left at Guantanamo. Once tortured, prisoner‘s case is a test of larger political realities at play.

His quest for freedom is forcing the Biden administration to consider whether to release the 45-year-old man whose attorneys say is severely mentally ill battling schizophrenia, depression and post-traumatic stress disorder as a result of his torture or seek to hold him indefinitely without charging him with a crime.

Al-Qahtani‘s case, experts say, stands as a litmus test for whether President Joe Biden is committed to his pledge to shutter the controversial facility — an enduring symbol of the George W. Bush administration‘s global „war on terror“ that persisted through the Barack Obama and Donald Trump presidencies.

30.07.2021 - 15:48 [ Reitschuster.de ]

Deutschland nach dem Merkel-Koma: Das große Warten auf die Vernünftigen

Die Bundeskanzlerin wird in einigen Monaten aller Voraussicht nach nicht mehr im Amt sein und also auch kein weiteres Unheil mehr anstellen können. Zugegeben, der Prozess kann sich hinziehen. Aber die Tatsache, dass ihr politisches Ende trotzdem nicht mehr weit ist, taugt als Beruhigung wenig. Der Schaden ist einfach zu groß.

29.07.2021 - 09:14 [ corona-blog.net ]

CORONA: SELBST VERSTEHEN – BESSER ÜBERSTEHEN ANHAND OFFIZIELLER MEDIEN UND ORGINALQUELLEN

[ZUR BESSEREN VERSTÄNDLICHKEIT STAMMEN 9 DER 568 ZITATE AUS ZUSÄTZLICHEN QUELLEN)

29.07.2021 - 09:08 [ Nachdenkseiten ]

Die Corona-Heuchelei – In den Worten der großen Medien

Die Mediensammlung „Corona – Selbst Verstehen“ folgt einem interessanten Ansatz: Hier werden Meldungen und Artikel zur Corona-Politik ausschließlich aus großen und etablierten Medien zusammengefasst und in zum Teil entlarvender Weise miteinander kombiniert. Zudem werden auch Artikel aus der Vor-Corona-Zeit (etwa zur WHO, Bill Gates oder zur Schweinegrippe) präsentiert, was den massiven Umschwung im Tenor der Berichterstattung großer deutscher Medien seit März 2020 deutlich macht.

17.07.2021 - 17:42 [ Planungsamt der Bundeswehr Dezernat Zukunftsanalyse / slideshare.net ]

Future Topic Geoengineering: Streitkräfte, Fähigkeiten und Technologien im 21. Jahrhundert

(November 2012)

Für die rechtliche Beurteilung des Einsatzes von Geoengineering ist aufgrund der möglichen globalen Nebenfolgen das Völkerrecht ausschlaggebend. Dort existiert derzeit weder eine verbindliche Definition noch eine direkte Regulierung oder gar ein Verbot. So verbietet zwar das Umweltkriegsabkommen (ENMOD) die Modifikation der Natur zu militärischen Zwecken, es umfasst jedoch nicht das Thema selber. Geoengineering hat per Definition nicht das Ziel der Kriegsführung sondern die Bekämpfung des Klimawandels.

17.07.2021 - 17:29 [ Radio Utopie ]

„Geoengineering“-Studie der Bundeswehr relativiert Abkommen gegen Wetterwaffen von 1976

(17. Juni 2013)

Das der „vierten Waffengattung“ Streitkräftebasis unterstehende Dezernat Zukunftsanalyse des Planungsamts der Bundeswehr PlgABw (das ehemalige Zentrum für Transformation der Bundeswehr) hat unter dem Titel „Streitkräfte, Fähigkeiten und Technologien im 21. Jahrhundert“ eine insgesamt 48 Seiten umfassenden Studie (PDF-Datei) veröffentlicht, die sich als wissenschaftlich fundiert präsentiert und ein Angstszenario für das Jahr 2027 beinhaltet. In dem düsteren Szenario herrschen fürchterliche Verhältnisse, die bezeichnenderweise durch simulierte Pressemeldungen einer zukünftigen Mainstream-Presse umschrieben werden.

In dem Zukunftsszenario, immerhin nur 16 Jahre von unserer Gegenwart entfernt, sind Millionen oder gar Milliarden Menschen nicht durch Krieg, Kapitalismus und feudale Verhältnisse, sondern durch erfolgte Änderungen der atmosphärischen Bedingungen auf der Erde vom Hungertod bedroht. Es bleibt also völlig klar, was sich aus Sicht der Bundeswehr niemals droht zu verändern, schließlich wird man ja nur im Krieg gebraucht.

Im Szenario des PlgABw tobt 2027 weltweit ein Kampf von Gegnern und Befürwortern der planetaren Wetterkontrolle (Geoengineering). Millionen Menschen demonstrieren und – was für ein Wunder – nur mit Hilfe des Militärs kann die öffentliche Ordnung (welche denn?) aufrecht erhalten werden.

Bereits das Zitat von Mark Twain zur Einleitung der wissenschaftlichen Begründung für Wetterkontrolle könnte man als dreist bewerten: „Jeder redet über das Wetter, aber keiner tut etwas dagegen“.

Auf Seite 6 der Bundeswehr-Studie wird dann die E.N.M.O.D.-Konvention der Vereinten Nationen gegen Wetterwaffen aus dem Jahre 1976 zuerst ignoriert und im nächsten Satz dahingehend umgedeutet, dass diese zwar die Kriegführung mit Wetterwaffen verbiete, aber nicht „das Thema selber“. Auszug:

„Für die rechtliche Beurteilung des Einsatzes von Geoengineering ist aufgrund der möglichen globalen Nebenfolgen das Völkerrecht ausschlaggebend. Dort existiert derzeit weder eine verbindliche Definition noch eine direkte Regulierung oder gar ein Verbot. So verbietet zwar das Umweltkriegsabkommen (ENMOD) die Modifikation der Natur zu militärischen Zwecken, es umfasst jedoch nicht das Thema selber. Geoengineering hat per Definition nicht das Ziel der Kriegsführung sondern die Bekämpfung des Klimawandels.“

24.06.2021 - 13:41 [ Heise.de ]

Fall Amri: Verfassungsgericht unterwirft sich dem Verfassungsschutz

Tatsächlich spricht nach Auffassung des Autors mehr dagegen als dafür, dass Amri den LKW in den Weihnachtsmarkt gesteuert und den polnischen Fahrer Lukasz U. erschossen hat. In der Fahrerkabine der Zugmaschine wurden beispielsweise keine Fingerabdrücke und keine belastbaren DNA-Spuren von Amri gefunden, stattdessen aber mehrfach Genmaterial einer unbekannten bisher nicht identifizierten Person.

Dass ein Gericht, zumal das höchste der Republik, die Täterhypothese der Ermittler unbesehen übernimmt, ist problematisch

26.05.2021 - 06:57 [ openjur.de ]

BVerfG · Urteil vom 15. Dezember 1970 · Az. 2 BvF 1/69, 2 BvR 629/68, 2 BvR 308/69

Diese Entscheidung ist mit 5 gegen 3 Stimmen ergangen.

Seuffert, Dr. Leibholz, Geller, Dr. v.Schlabrendorff, Dr. Rupp, Dr. Geiger, Dr. Kutscher, Dr. Rinck

Abweichende Meinung der Richter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp zu dem Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1970
— 2 BvF 1/69, 2 BvR 629/68 und 308/69 —

(…)

c) Nach Wortlaut, Sinnzusammenhang und Zweck gestattet Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG mithin, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis zu Zwecken des Verfassungs- und Staatsschutzes in einer Weise zu beschränken, die das heimliche, dem Betroffenen auch im nachhinein geheim bleibende und von einem Gericht nicht nachzuprüfende Abhören und Kontrollieren von Telefongesprächen, Fernschreiben, Telegrammen und Briefen ermöglicht. Der Kreis der Betroffenen ist unbegrenzt und nicht auf „Verdächtige“ beschränkt. Der Charakter der der „parlamentarischen Kontrolle“ dienenden Organe und Hilfsorgane bleibt völlig unbestimmt; sie können vom Gesetzgeber als politische Gremien oder auch als abhängige Verwaltungskörper ausgestaltet werden. Die Auslegung, die Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG im Urteil findet, gibt daher dem Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG einen anderen Sinn. Sie engt ihn ein und verändert seinen normativen Inhalt. Dies zu tun, ist aber ausschließlich Sache des Gesetzgebers (BVerfGE 8, 71 [78 f.]; 9, 83 [87]).

Daß das Gesetz zu Art. 10 Grundgesetz möglicherweise den weiten Spielraum der ermächtigenden Verfassungsnorm nicht ausgeschöpft hat, ist nicht von Belang. Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG zwingt nicht zu einer entsprechenden Regelung. Der Gesetzgeber kann es bei dem Zustand belassen, der der bisherigen Verfassungslage entspricht. Er kann von ihm auch in den verschiedensten Variationen abweichen. Für die Prüfung der Frage, ob die Verfassungsänderung nach Art. 79 Abs. 3 GG zulässig ist, ist Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG nur im ganzen Ausmaß der Möglichkeiten, die er dem einfachen Gesetzgeber einräumt, maßgebend.

2. In der zu 1) dargelegten Auslegung ist die Verfassungsänderung nach Art. 79 Abs. 3 GG unzulässig.

a) Art. 79 Abs. 3 GG erklärt bestimmte Grundsätze der Verfassung für unantastbar. Das Grundgesetz kennt also – anders als die Weimarer Reichsverfassung und die Verfassung des Kaiserreichs – Schranken der Verfassungsänderung. Eine solche gewichtige und in ihren Konsequenzen weittragende Ausnahmevorschrift darf sicherlich nicht extensiv ausgelegt werden. Aber es heißt ihre Bedeutung völlig verkennen, wenn man ihren Sinn vornehmlich darin sehen wollte, zu verhindern, daß der formallegalistische Weg eines verfassungsändernden Gesetzes zur nachträglichen Legalisierung eines totalitären Regimes mißbraucht wird. Es bedarf keiner besonderen Betonung, daß ein „Ermächtigungsgesetz“ wie das von 1933 unzulässig wäre. Art. 79 Abs. 3 GG bedeutet mehr: Gewisse Grundentscheidungen des Grundgesetzgebers werden für die Dauer der Geltung des Grundgesetzes – ohne Vorwegnahme einer künftigen gesamtdeutschen Verfassung – für unverbrüchlich erklärt. Diese vor einer Änderung zu schützenden Grundentscheidungen sind nach Art. 79 Abs. 3 GG einmal die Entscheidung für das föderalistische Prinzip und zum anderen die in den Artikeln 1 und 20 GG sich manifestierende Entscheidung. Wie weit oder wie eng auch immer man den Bereich der in Art. 1 GG und Art. 20 GG niedergelegten Grundsätze ziehen mag, jedenfalls gehören diejenigen Grundsätze dazu, die dem Grundgesetz das ihm eigene Gepräge geben. Die beiden Normen sind die Eckpfeiler der grundgesetzlichen Ordnung.

(…)

Die Gewährung eines individuellen Rechtsschutzes ist im System der Gewaltenteilung eine Funktion der Rechtsprechung, da sie dem Schutz gegen Eingriffe der beiden anderen Gewalten dient.
Die Rechtsschutzorgane gehören daher in den Funktionsbereich der Rechtsprechung. Ob sie dem traditionellen Gerichtstyp entsprechen müssen, mag dahinstehen. Jedenfalls ist wesentlich, daß sie auch die Garantien der Neutralität erfüllen, was eine Trennung von Legislative und Exekutive bedingt, und daß sie in einem geordneten Verfahren entscheiden. Dies bedeutet vor allem, daß der Betroffene an dem Verfahren beteiligt wird. Es sollte nicht mehr besonders betont werden müssen, daß ein Geheimverfahren, wie es in Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG zugelassen ist, also ein Verfahren, in dem der Betroffene nicht gehört wird und sich nicht verteidigen kann, keinen Rechtsschutz bietet.

25.05.2021 - 08:20 [ DailyMail.co.uk ]

Eurovision-winning Italian singer is CLEARED of drug use by broadcaster after saying he‘s ‚really offended‘ by viewers‘ ‚outrageous‘ presumption that he snorted cocaine during live final

The rock band, who went from busking on the streets to winning Eurovision, also reflected on their journey.

‚It‘s amazing when we look back at our journey,‘ said Damiano. ‚We feel really fulfilled about it. We cannot explain how happy we are about it. Everything we‘ve done – we will do it again!‘

11.04.2021 - 02:52 [ Heise.de ]

38 Jahre unrechtmäßig bespitzelt und überwacht

So sieht das Gericht den Tatbestand des „nachdrücklichen Unterstützens“ einer verfassungsfeindlichen Organisation durch Menschen, die ihr gar nicht angehören, schon dann als erfüllt, wenn durch einen Vortrag eines Außenstehenden in einer Veranstaltung einer als „verfassungsfeindlich“ geltenden Organisation oder durch Artikel und Interviews eines Außenstehenden in einem Presseorgan einer solchen Vereinigung diese „aus objektiver Sicht“ aufgewertet wird.

11.04.2021 - 02:49 [ jungeWelt ]

Inlandsgeheimdienst: Außer Kontrolle

Darin stellt das Gericht klar, dass Gössner zu Unrecht unter Beobachtung des BfV stand und das Bundesamt nicht berechtigt war, über ihn eine Personenakte zu führen, die insgesamt über 2.000 Seiten umfasst. Die auf »tatsächliche Anhaltspunkte« für eine »nachdrückliche Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen« gegründete Beobachtung von Gössner sei außerdem »in handgreiflicher Weise unangemessen«.

09.04.2021 - 20:34 [ Radio Utopie ]

Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen können

(23.Juni 2014)

Nun kommt ein Kreislauf in Gang, der in der Geschichte der Menschheit noch nie anders war, in den Hierarchien aller Gesellschaften. Staaten und Organisationen auftritt und diametral mit der Zeitspanne seines (nicht durch störende Gewaltenteilung oder checks & balances belästigten) Ablaufs eskaliert:

Je mehr und je länger die Praxis der ausführenden Funktionäre / Amtsinhaber und ihrer nach eigenem Ermessen interpretierten Begriffe und Rechtsbegriffe anhält und von der Gesellschaft akzeptiert wird, verändert diese merklich oder unmerklich ihre eigene Auffassung dieser Begriffe bzw Rechtsbegriffe und passt sie der Rechtsauffassung der Ausführenden bzw Amtsträger und Funktionäre an.

Die Gesellschaft akzeptiert also nach und nach eine Umdeutung der (rechtlichen) Standards durch diejenigen, die sie lediglich ausführen müssen oder sogar selbst beschlossen haben, aber nicht versucht haben sie in aller Öffentlichkeit zu verändern.

Nun aber kann der neue Standard, den man durch veränderte Praxis und eigene Auslegung von Begriffen, Rechtsbegriffen und Recht in der Gesellschaft verankert hat, in neue Gesetze gegossen werden.

Die Interpretation der Norm – die bewusst, gezielt und unauffällig eingesetzt auch eine faktisch unbegrenzte Abweichung von der Norm, einen Bruch beinhalten kann – ist so die Norm selbst geworden. Eigentlich Illegales wird legal. Oder umgekehrt.

Die Gesellschaft aber, hat sie die Interpretation der Norm in Form der veränderten Praxis erst lang genug hingenommen, dann als neue Norm akzeptiert und nachfolgend auch deren Umsetzung in neue Gesetze und / oder Bestimmungen zugesehen, müsste nun enorme Aktivkräfte entwickeln um diesen ganzen Prozess wieder zurückzudrehen und (gesamtgesellschaftlich betrachtet) zu ihren Gunsten wieder zu verändern.

Doch im Gegenteil droht nun der Gesellschaft, erst einmal durch die ausführenden kreativen Kunstfreunde und Interpreten ausgetrickst und überwunden, eine weitere Interpretation der neuen Norm, Gesetze oder Vorschriften, abermals zugunsten der Funktionäre, die dann abermals in eine veränderte Norm und schließlich in neuen Rechtsvorschriften, Gesetzen und / oder Recht mündet.

Geht der ganze Prozess unauffällig (z.B. weil im Zeitlupentempo), unbemerkt und gar mehrfach über die Bühne, lässt sich so nicht nur eine Organisation (wie eine Partei), sondern eine Gesellschaft verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache oder auf Befehl durch eine Vielzahl von Personen, gerade in Schlüsselpositionen, lässt sich so eine Gesellschaft gezielt nach den Vorstellungen nur einer Handvoll Personen verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache und / oder auf Befehl der höchsten staatlichen Ebenen, in Exekutive, Legislative oder Judikative, gar allen zusammen, im Geheimen, in Absprache mit einer ausländischen Macht, oder gleich mit mehreren, nennt man so etwas Hochverrat und einen organisierten Staatsstreich.

03.04.2021 - 19:50 [ World Health Organization / Weltgesundheitsorganisation - WHO.int ]

Medical certification, ICD mortality coding, and reporting mortality associated with COVID-19, Technical note, 7 June 2020

New ICD-10 codes for COVID-19

– U07.1 COVID-19, virus identified
– U07.2 Clinically or epidemiologically diagnosed COVID-19
Probable COVID-19
Suspected COVID-19

Details of the updates to ICD-10 are available online at: https://www.who.int/classifications/icd/icd10updates/en/.

ICD-10 cause of death coding of COVID-19

Though “COVID-19” is the standard recommended terminology, certifiers may use a range of terms to describe COVID-19 as a cause of death. A list of potential terms can be found in the annex of this document. Although both categories, U07.1 (COVID-19, virus identified) and U07.2 (COVID-19, virus not identified) are suitable for cause of death coding, it is recognized that in many countries detail as to the laboratory confirmation of COVID-19 will NOT be reported on the death certificate. In the absence of this detail, it is recommended, for mortality purposes only, to code COVID-19 provisionally to U07.1 unless it is stated as “probable” or “suspected”.

03.04.2021 - 11:07 [ Radio Utopie ]

Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen können

(23. Juli 2014)

Erfolgen diese Prozesse in Absprache oder auf Befehl durch eine Vielzahl von Personen, gerade in Schlüsselpositionen, lässt sich so eine Gesellschaft gezielt nach den Vorstellungen nur einer Handvoll Personen verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache und / oder auf Befehl der höchsten staatlichen Ebenen, in Exekutive, Legislative oder Judikative, gar allen zusammen, im Geheimen, in Absprache mit einer ausländischen Macht, oder gleich mit mehreren, nennt man so etwas Hochverrat und einen organisierten Staatsstreich.

07.03.2021 - 11:56 [ World Health Organization / Weltgesundheitsorganisation - WHO.int ]

Medical certification, ICD mortality coding, and reporting mortality associated with COVID-19, Technical note, 7 June 2020

New ICD-10 codes for COVID-19

– U07.1 COVID-19, virus identified
– U07.2 Clinically or epidemiologically diagnosed COVID-19
Probable COVID-19
Suspected COVID-19

Details of the updates to ICD-10 are available online at: https://www.who.int/classifications/icd/icd10updates/en/.

ICD-10 cause of death coding of COVID-19

Though “COVID-19” is the standard recommended terminology, certifiers may use a range of terms to describe COVID-19 as a cause of death. A list of potential terms can be found in the annex of this document. Although both categories, U07.1 (COVID-19, virus identified) and U07.2 (COVID-19, virus not identified) are suitable for cause of death coding, it is recognized that in many countries detail as to the laboratory confirmation of COVID-19 will NOT be reported on the death certificate. In the absence of this detail, it is recommended, for mortality purposes only, to code COVID-19 provisionally to U07.1 unless it is stated as “probable” or “suspected”.

07.03.2021 - 11:52 [ World Health Organization / Weltgesundheitsorganisation - WHO.int ]

Global surveillance for COVID-19 caused by human infection with COVID-19 virus – Interim guidance, 20 March 2020

Case and contact definitions are based on the current available information and are regularly revised as new information accumulates. Countries may need to adapt case definitions depending on their local epidemiological situation and other factors. All countries are encouraged to publish definitions used online and in regular situation reports, and to document periodic updates to definitions which may affect the interpretation of surveillance data.

Suspect case

A. A patient with acute respiratory illness (fever and at least one sign/symptom of respiratory disease, e.g., cough, shortness of breath), AND a history of travel to or residence in a location reporting community transmission of COVID-19 disease during the 14 days prior to symptom onset;

OR

B. A patient with any acute respiratory illness AND having been in contact with a confirmed or probable COVID-19 case (see definition of contact) in the last 14 days prior to symptom onset;

OR

C. A patient with severe acute respiratory illness (fever and at least one sign/symptom of respiratory disease, e.g., cough, shortness of breath; AND requiring hospitalization) AND in the absence of an alternative diagnosis that fully explains the clinical presentation.

Probable case

A. A suspect case for whom testing for the COVID-19 virus is inconclusive.

OR

B. A suspect case for whom testing could not be performed for any reason.

Confirmed case:

A person with laboratory confirmation of COVID-19 infection, irrespective of clinical signs and symptoms.

07.03.2021 - 10:28 [ /inews.co.uk ]

Oxford and Pfizer Covid vaccine has significant effect from one shot as hospital cases fall rapidly

(01.03.2021)

“In fact, the detailed data show that the protection that you get from catching Covid 35 days after a first jab is even slightly better for the Oxford jab than for Pfizer, albeit both results are clearly very strong.”

27.02.2021 - 07:58 [ NPR.org ]

Senate Can‘t Vote On $15 Minimum Wage, Parliamentarian Rules

The decision is a disappointment for progressives but relieves immediate pressure on Democratic Party leaders who are attempting to rally support for the overall bill despite concerns from at least two Democrats who say $15 is too high.

11.02.2021 - 09:54 [ Tagesschau.de ]

113 Menschen nach Impfung verstorben: Fachleute geben dennoch Entwarnung

In einigen Senioreneinrichtungen kam es zudem kurz nach der Impfung zu Corona-Ausbrüchen. In einem Alten- und Pflegeheim in Leverkusen starben 18 Bewohnerinnen und Bewohner, auch in Uhldingen-Mühlhofen am Bodensee starben bereits Geimpfte an dem Virus. Sie waren wohl schon zum Zeitpunkt der Impfung unerkannt infiziert oder die Infizierung hat kurz danach stattgefunden.

08.02.2021 - 12:00 [ Heise.de ]

Fall Amri: Verfassungsgericht unterwirft sich dem Verfassungsschutz

Tatsächlich spricht nach Auffassung des Autors mehr dagegen als dafür, dass Amri den LKW in den Weihnachtsmarkt gesteuert und den polnischen Fahrer Lukasz U. erschossen hat. In der Fahrerkabine der Zugmaschine wurden beispielsweise keine Fingerabdrücke und keine belastbaren DNA-Spuren von Amri gefunden, stattdessen aber mehrfach Genmaterial einer unbekannten bisher nicht identifizierten Person.

Dass ein Gericht, zumal das höchste der Republik, die Täterhypothese der Ermittler unbesehen übernimmt, ist problematisch

04.02.2021 - 10:30 [ openjur.de ]

BVerfG · Urteil vom 15. Dezember 1970 · Az. 2 BvF 1/69, 2 BvR 629/68, 2 BvR 308/69

Diese Entscheidung ist mit 5 gegen 3 Stimmen ergangen.
122
Seuffert, Dr. Leibholz, Geller, Dr. v.Schlabrendorff, Dr. Rupp, Dr. Geiger, Dr. Kutscher, Dr. Rinck

Abweichende Meinung der Richter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp zu dem Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1970
— 2 BvF 1/69, 2 BvR 629/68 und 308/69 —

(…)

c) Nach Wortlaut, Sinnzusammenhang und Zweck gestattet Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG mithin, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis zu Zwecken des Verfassungs- und Staatsschutzes in einer Weise zu beschränken, die das heimliche, dem Betroffenen auch im nachhinein geheim bleibende und von einem Gericht nicht nachzuprüfende Abhören und Kontrollieren von Telefongesprächen, Fernschreiben, Telegrammen und Briefen ermöglicht. Der Kreis der Betroffenen ist unbegrenzt und nicht auf „Verdächtige“ beschränkt. Der Charakter der der „parlamentarischen Kontrolle“ dienenden Organe und Hilfsorgane bleibt völlig unbestimmt; sie können vom Gesetzgeber als politische Gremien oder auch als abhängige Verwaltungskörper ausgestaltet werden. Die Auslegung, die Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG im Urteil findet, gibt daher dem Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG einen anderen Sinn. Sie engt ihn ein und verändert seinen normativen Inhalt. Dies zu tun, ist aber ausschließlich Sache des Gesetzgebers (BVerfGE 8, 71 [78 f.]; 9, 83 [87]).

Daß das Gesetz zu Art. 10 Grundgesetz möglicherweise den weiten Spielraum der ermächtigenden Verfassungsnorm nicht ausgeschöpft hat, ist nicht von Belang. Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG zwingt nicht zu einer entsprechenden Regelung. Der Gesetzgeber kann es bei dem Zustand belassen, der der bisherigen Verfassungslage entspricht. Er kann von ihm auch in den verschiedensten Variationen abweichen. Für die Prüfung der Frage, ob die Verfassungsänderung nach Art. 79 Abs. 3 GG zulässig ist, ist Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG nur im ganzen Ausmaß der Möglichkeiten, die er dem einfachen Gesetzgeber einräumt, maßgebend.

2. In der zu 1) dargelegten Auslegung ist die Verfassungsänderung nach Art. 79 Abs. 3 GG unzulässig.

a) Art. 79 Abs. 3 GG erklärt bestimmte Grundsätze der Verfassung für unantastbar. Das Grundgesetz kennt also – anders als die Weimarer Reichsverfassung und die Verfassung des Kaiserreichs – Schranken der Verfassungsänderung. Eine solche gewichtige und in ihren Konsequenzen weittragende Ausnahmevorschrift darf sicherlich nicht extensiv ausgelegt werden. Aber es heißt ihre Bedeutung völlig verkennen, wenn man ihren Sinn vornehmlich darin sehen wollte, zu verhindern, daß der formallegalistische Weg eines verfassungsändernden Gesetzes zur nachträglichen Legalisierung eines totalitären Regimes mißbraucht wird. Es bedarf keiner besonderen Betonung, daß ein „Ermächtigungsgesetz“ wie das von 1933 unzulässig wäre. Art. 79 Abs. 3 GG bedeutet mehr: Gewisse Grundentscheidungen des Grundgesetzgebers werden für die Dauer der Geltung des Grundgesetzes – ohne Vorwegnahme einer künftigen gesamtdeutschen Verfassung – für unverbrüchlich erklärt. Diese vor einer Änderung zu schützenden Grundentscheidungen sind nach Art. 79 Abs. 3 GG einmal die Entscheidung für das föderalistische Prinzip und zum anderen die in den Artikeln 1 und 20 GG sich manifestierende Entscheidung. Wie weit oder wie eng auch immer man den Bereich der in Art. 1 GG und Art. 20 GG niedergelegten Grundsätze ziehen mag, jedenfalls gehören diejenigen Grundsätze dazu, die dem Grundgesetz das ihm eigene Gepräge geben. Die beiden Normen sind die Eckpfeiler der grundgesetzlichen Ordnung.

04.02.2021 - 10:09 [ Radio Utopie ]

„Selbst Forderung der Drei Westmächte könnte die verfassungswidrige Grundgesetzänderung nicht rechtfertigen“

(19. Februar 2017)

Artikelserie (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9) zu den Verfassungsgerichtsbeschlüssen 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency). Und zu deren Vorgeschichte und Folgen.

Wie zuvor von uns dokumentiert, hob im Sommer 1968 das „siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“ („Notstandsgesetze“) die Gewaltenteilung bezüglich des Brief- Post- und Fernmeldegeheimnisses auf und schrieb zudem in das Grundgesetz ein Recht des Staates, den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern die Verletzung ihres Brief- Post- und Fernmeldegeheimnisses durch den Staat nicht einmal mitzuteilen.

Über nachfolgend eingereichte Verfassungsklagen gegen dieses „siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“ vom 24. Juni 1968, sowie gegen das anschließend von „S.P.D.“, „C.D.U.“ und „C.S.U.“ ebenfalls beschlossene ausführende erste Artikel 10-Gesetz vom 13. August 1968, entschied das westdeutsche Verfassungsgericht in Karlsruhe am 12. Dezember 1970 im Verfahren 2 BvF 1/69; 2 BvR 629/68; 2 BvR 308/69, auch „Abhörurteil“ genannt und heute zumeist zitiert als BVerfGE 30, 1. (Quelle 1, Quelle 2)

Mit 5 zu 3 Stimmen beurteilte der zweite Senat die „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemäß. Aufgehoben wurde lediglich ein kleiner Abschnitt im ausführenden Artikel 10-Gesetz.

Für die „Notstandsgesetze“ der „großen Koalition“ stimmten die Richter Seuffert, Dr. Leibholz, Dr. Geiger, Dr. Kutscher und Dr. Rinck.

Dagegen stimmten die Richter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp. Hier Auszüge ihrer abweichenden Meinung zum Urteil vom 15. Dezember 1970 (der Link zu den „Großer Lauschangriff“ genannten Verfassungsänderungen der „großen Koalition“ dreißig Jahre später in 1998, wiederum Grundlage für das B.K.A.-Gesetz der „großen Koalition“ in 2008, wurde hinzugefügt):

…………..

04.02.2021 - 07:16 [ Junge Welt ]

Freifahrtschein für Geheimdienst

Darüber hinaus sei auch »zu berücksichtigen, dass das Staatswohl im parlamentarischen Regierungssystem des Grundgesetzes nicht allein der Bundesregierung, sondern dem Bundestag und der Bundesregierung gemeinsam anvertraut ist«. Im spezifischen Bereich des Einsatzes verdeckter Quellen werde das parlamentarische Untersuchungsrecht außerdem »durch die Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste als Belang des Staatswohls sowie durch die Grundrechte der betroffenen V-Personen begrenzt«.

04.02.2021 - 07:02 [ CDU / CSU Fraktion im Bundestag ]

FDP, Linke und Grüne hätten Verfahren besser nicht geführt

Mit dieser Entscheidung ist deutlich geworden: FDP, Linke und Grüne hätten dieses Verfahren besser nicht geführt und stattdessen, wie von uns empfohlen, auf einen konstruktiven Dialog mit der Bundesregierung gesetzt. CDU/CSU haben stets davor gewarnt, dass aus einer streitigen Frage im Einzelnen ein verfassungsrechtlicher Präzedenzfall für die Reichweite der Befugnisse und den Umfang von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen gesetzt wird.

04.02.2021 - 06:28 [ ]

L e i t s ä t z e zum Beschluss des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2020 – 2 BvE 4/18 –

Abweichende Meinung des Richters Müller
zum Beschluss des Zweiten Senats
vom 16. Dezember 2020
– 2 BvE 4/18 –

Der Entscheidung der Senatsmehrheit vermag ich mich zu meinem Bedauern im Ergebnis nicht anzuschließen. Sie beruht nach meiner Überzeugung auf einer unzureichenden Gewichtung des Enqueterechts des Deutschen Bundestages aus Art. 44 GG und einer verfassungsrechtlich nicht fundierten Überbewertung (ungenügend dargelegter) exekutiver Geheimhaltungsinteressen.

Die Senatsmehrheit weist zwar – zu Recht – dem parlamentarischen Informationsanspruch vorliegend einen hervorragenden Stellenwert zu (1.). Sie erkennt auch, dass als Grenze des parlamentarischen Untersuchungsrechts im konkreten Fall lediglich das Staatswohl in Form der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste in Betracht kommt (2.). Ihre Annahme, dass nach dem Vortrag des Antragsgegners zu 1. die beabsichtigte Vernehmung des V-Person-Führers zur Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste in einem relevanten Umfang führen kann, begegnet jedoch bereits erheblichen Bedenken (3.). Jedenfalls rechtfertigen die vorliegend geltend gemachten Staatswohlgründe den Verzicht auf die Durchsetzung des parlamentarischen Untersuchungsrechts nicht (4.). Die Auffassung der Senatsmehrheit führt zu einem weitgehenden Ausfall der parlamentarischen Kontrolle des nachrichtendienstlichen Einsatzes von V-Personen in gewaltbereiten klandestinen Milieus und damit zur Entstehung eines nahezu kontrollfreien Raumes.

04.02.2021 - 06:22 [ Bundesverfassungsgericht ]

Erfolgloses Organstreitverfahren gegen verweigerte Benennung eines V-Person-Führers zum Zwecke der Zeugenvernehmung gegenüber dem Untersuchungsausschuss

Das Bundesministerium verweigerte die Benennung des V-Person-Führers insbesondere unter Berufung auf die erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die dessen Vernehmung im Untersuchungsausschuss auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz habe. Diese Weigerung verletzt das Beweiserhebungsrecht des Untersuchungsausschusses aus Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG nicht, da das parlamentarische Aufklärungsinteresse unter Berücksichtigung der Besonderheiten des spezifischen verfahrensgegenständlichen Quelleneinsatzes ausnahmsweise hinter den Belangen des Staatswohls zurückstehen muss.

04.02.2021 - 06:17 [ Zeit.de ]

Anschlag am Breitscheidplatz : Keine Zeugenaussage von V-Mannführer im Amri-Untersuchungsausschuss

Das Bundesinnenministerium hat die Aussage eines V-Mannführers im Untersuchungsausschuss verweigert. Zu Recht, wie das Bundesverfassungsgericht nun entschied.

22.01.2021 - 17:45 [ drive.google.com ]

AG Weimar, Urteil vom 11. Januar 2021 – 6 OWi – 523 Js 202518/20 –

Hinzu kommt – und dieses Argument ist gewichtiger –, dass am 18.04.2020, dem Tag des Erlasses der 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO, weder in Deutschland im Ganzen betrachtet, noch in Thüringen eine epidemische Lage bestand, angesichts derer es ohne die Ergreifung von einschneidenden Maßnahmen durch die Exekutive unter Rückgriff auf die infektionsschutzrechtliche Generalklausel bzw. die (den Anforderungen der Wesentlichkeitslehre ebenfalls nicht genügenden) Spezialermächtigungen des § 28 Abs. 1 S. 2 IfSG zu „nicht mehr vertretbaren Schutzlücken“ gekommen wäre. Es gab keine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ (§ 5 Abs. 1 IfSG), wenngleich dies der Bundestag mit Wirkung ab 28.03.2020 festgestellt hat.

Diese Einschätzung ergibt sich bereits allein aus den veröffentlichten Daten des Robert Koch-Instituts:

22.01.2021 - 17:32 [ Achse des Guten ]

Vorbildlicher Akt richterlicher Souveränität: Lockdown gecrashed

(21.01.2021)

Im Weiteren erläutert das Gericht überzeugend, warum es allen deutschen Gesetzgebern tatsächlich schon am 28. März 2020 unmöglich war, ihre Aktivitäten auf eine unübersichtliche Faktenlage oder gar auf „unvorhergesehene Entwicklungen“ zu stützen. Es beeindruckt besonders ein Kernsatz des Urteiles:

„Es gab keine ‚epidemische Lage von nationaler Tragweite‘, wenngleich dies der Bundestag mit Wirkung ab dem 28.03.2020 festgestellt hat.“

18.01.2021 - 13:21 [ Achse des Guten ]

Verschärfte Fakten für den Unlock

Um auf 1.000 Tote am Tag zu kommen, müsste COVID als Todesursache Krebs überholen und etwa so bedeutsam sein wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, nämlich ein Drittel aller Toten verursachen. Doch dafür müsste es auch bei Patienten unter 70, die für die Todesquoten der Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebsarten relevant sind, eine hohe Letalität aufweisen. Wir wissen jedoch, dass die Letalität bei den über 70-Jährigen bei 1–2 Promille und bei den unter 70-Jährigen zehnmal niedriger oder noch viel niedriger liegt.8520

11.12.2020 - 21:00 [ Bundesverfassungsgericht ]

Erweiterte Datennutzung („Data-mining“) nach dem Antiterrordateigesetz teilweise verfassungswidrig

n § 6a Abs. 5 ATDG definiert der Gesetzgeber den Begriff der erweiterten Nutzung. Hierunter ist das Herstellen von Zusammenhängen zwischen Personen, Personengruppierungen, Institutionen, Objekten und Sachen, der Ausschluss unbedeutender Informationen und Erkenntnisse, die Zuordnung eingehender Informationen zu bekannten Sachverhalten sowie die statistische Auswertung der gespeicherten Daten zu verstehen (Satz 1). Hierzu dürfen die beteiligten Behörden des Bundes Daten auch mittels phonetischer oder unvollständiger Daten, der Suche über eine Mehrzahl von Datenfeldern, der Verknüpfung von Personen, Institutionen, Organisationen, Sachen oder der zeitlichen Eingrenzung der Suchkriterien aus der Datei abfragen sowie räumliche und sonstige Beziehungen zwischen Personen und Zusammenhänge zwischen Personen, Personengruppierungen, Institutionen, Objekten und Sachen darstellen sowie die Suchkriterien gewichten (Satz 2). § 6a ATDG gestattet damit die unmittelbare Nutzung der Antiterrordatei auch zur Generierung neuer Erkenntnisse aus den Querverbindungen der gespeicherten Datensätze (sogenanntes „Data-mining“).

Der Beschwerdeführer rügt mit seiner Verfassungsbeschwerde, die sich ausschließlich gegen § 6a ATDG richtet, eine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG).

11.12.2020 - 20:57 [ Heise.de ]

Bundesverfassungsgericht streicht Data Mining aus Antiterrordateigesetz

Bei der Data-Mining-Erlaubnis in § 6a Absatz 2 Satz 1 des ATDG ist das der Ansicht des Ersten Senats nach nicht der Fall: Sie nennt zwar den „Schutz von Rechtsgütern zu, die besonders gewichtig sind“, lässt aber mit einer „Erforderlichkeit im Einzelfall […] zur Aufklärung […] weitere[r] Zusammenhänge des Einzelfalls“ so viel Interpretationsspielraum, dass sie das Bundesverfassungsgericht als „nicht normenklar“ einstuft. Hier fehlt den Richtern „eine wenigstens hinreichend konkretisierte Gefahr in dem Sinne […], dass zumindest tatsächliche Anhaltspunkte für die Entstehung einer konkreten Gefahr vorliegen“.

05.12.2020 - 13:55 [ Heise.de ]

Wenn Demonstranten zu Hooligans werden

Grundlage für diese Lesart ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Frühjahr 2016, bei der es allerdings um Fußballhooligans und nicht um Demonstranten ging.

Würde die Hamburger Staatsanwaltschaft mit dieser Verschärfung durchkommen, wäre die im Jahr 1970 erfolgte Liberalisierung des Landfriedensbruchparagraphen wieder rückgängig gemacht.

17.11.2020 - 12:00 [ Radio Utopie ]

Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen könne

(23.07.2014)

Da ausführende Kräfte im Allgemeinen nicht kontrolliert werden, da alle anderen Kräfte ja keine ausführenden sind und Kontrolle ausgeführt werden muss, können sie zunächst einmal ihre praktische Vorgehensweise ändern; sei es um bürokratischen Widerstand zu leisten, bestimmte Dinge schneller, langsamer oder in bestimmter Reihenfolge zu erledigen, diese oder jene Information weiterzugeben oder auch nicht, etc, etc, pp. Jede Amtsträgerschaft oder institutionelle Verantwortung (von Arbeit wollen wir hier nicht sprechen) bietet mehr oder weniger die Option der Kreativität: die kreative Interpretation von dem was man so zu machen hat und auch dem was man zu lassen hat, von Begriffen, Rechtsbegriffen oder Rechtsvorschriften. Hier bietet es sich natürlich an, diese Rechtsbegriffe, Gesetze, Vorschriften oder solche Nebensächlichkeiten wie Verfassungsrecht dem eigenen Charakter und Verhalten anzupassen, indem man diese entsprechend interpretiert.

Das kann bewusst geschehen, oder schleichend, durch eigenes gefühltes Rechtsverständnis und „Gewohnheitsrecht“. Jeder kennt das, ob im Büro oder an der Abschussrampe von Atomwaffen (1, 2, 3, 4).

Nun kommt ein Kreislauf in Gang, der in der Geschichte der Menschheit noch nie anders war, in den Hierarchien aller Gesellschaften. Staaten und Organisationen auftritt und diametral mit der Zeitspanne seines (nicht durch störende Gewaltenteilung oder checks & balances belästigten) Ablaufs eskaliert:

Je mehr und je länger die Praxis der ausführenden Funktionäre / Amtsinhaber und ihrer nach eigenem Ermessen interpretierten Begriffe und Rechtsbegriffe anhält und von der Gesellschaft akzeptiert wird, verändert diese merklich oder unmerklich ihre eigene Auffassung dieser Begriffe bzw Rechtsbegriffe und passt sie der Rechtsauffassung der Ausführenden bzw Amtsträger und Funktionäre an.

Die Gesellschaft akzeptiert also nach und nach eine Umdeutung der (rechtlichen) Standards durch diejenigen, die sie lediglich ausführen müssen oder sogar selbst beschlossen haben, aber nicht versucht haben sie in aller Öffentlichkeit zu verändern.

Nun aber kann der neue Standard, den man durch veränderte Praxis und eigene Auslegung von Begriffen, Rechtsbegriffen und Recht in der Gesellschaft verankert hat, in neue Gesetze gegossen werden.

Die Interpretation der Norm – die bewusst, gezielt und unauffällig eingesetzt auch eine faktisch unbegrenzte Abweichung von der Norm, einen Bruch beinhalten kann – ist so die Norm selbst geworden. Eigentlich Illegales wird legal. Oder umgekehrt.

12.11.2020 - 12:00 [ ORF.at ]

Anti-Terror-Pläne: Opposition skeptisch bis zurückhalten

Vorgesehen ist unter anderem, dass potenzielle terroristische Gefährder in den Maßnahmenvollzug kommen und damit bis zur Deradikalisierung eingesperrt werden können. (..)

Zudem soll ein „explizites strafrechtliches Verbot des politischen Islam in Österreich“ kommen, so Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP). Wie genau dieses ausgestaltet werden soll, ließ sie offen.

31.10.2020 - 08:19 [ Tagesschau.de ]

Umsetzung von Corona-Maßnahmen: „Wir gehen nicht in Privatwohnungen“

Weiter sagte er, im öffentlichen Raum werde die Polizei natürlich kontrollieren, ob etwa die Maskenpflicht eingehalten werde. „Natürlich in der Wohnung nicht.“ Da sei auch keine Änderung geplant. „Ich darf ausdrücklich sagen, es gibt auch keinen Aufruf, da Hinweise zu geben“, sagte der CSU-Chef in seiner Regierungserklärung zur Corona-Krise im bayerischen Landtag.

30.10.2020 - 06:58 [ Radio Utopie ]

Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen können

(23.07.2014)

Geht der ganze Prozess unauffällig (z.B. weil im Zeitlupentempo), unbemerkt und gar mehrfach über die Bühne, lässt sich so nicht nur eine Organisation (wie eine Partei), sondern eine Gesellschaft verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache oder auf Befehl durch eine Vielzahl von Personen, gerade in Schlüsselpositionen, lässt sich so eine Gesellschaft gezielt nach den Vorstellungen nur einer Handvoll Personen verändern.

Erfolgen diese Prozesse in Absprache und / oder auf Befehl der höchsten staatlichen Ebenen, in Exekutive, Legislative oder Judikative, gar allen zusammen, im Geheimen, in Absprache mit einer ausländischen Macht, oder gleich mit mehreren, nennt man so etwas Hochverrat und einen organisierten Staatsstreich.

30.10.2020 - 06:56 [ Tagesschau.de ]

November-Lockdown: Ist das verhältnismäßig?

Gemäß Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes ist die Wohnung unverletzlich. Aber auch hier gilt wieder: Das Grundgesetz selbst gestattet Einschränkungen. So erlaubt Artikel 13 Absatz 7 Eingriffe und Beschränkungen „zur Bekämpfung von Seuchengefahr“.

Nach Einschätzung des Juraprofessors Alexander Thiele von der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität sind Kontrollen in Privatwohnungen daher denkbar.

29.09.2020 - 11:10 [ Achse des Guten ]

Die tägliche Täuschung: Das RKI zählt am Gesetz vorbei

(14.09.2020)

Das RKI zählt alle SARS-CoV2-positiven Testergebnisse als COVID-19-Fälle und setzt sie COVID-19-Infektionen/Erkrankungen gleich (siehe unten 1). Diese Gleichsetzung widerspricht jedoch dem IfSG (siehe 2.). Denn positive Testergebnisse belegen keine Infektion und erst recht keine Erkrankung im Sinne des IfSG (siehe 3. u. 4.).

Ein gesetzlich korrekter Ausweis der Fallzahlen wäre um so wichtiger, als die Infektionszahlen Dreh- und Angelpunkt für staatliches Handeln sind, insbesondere für die Beibehaltung und Verschärfungen von COVID-19-Maßnahmen, und auch von den Gerichten wie eine gottgleiche Offenbarung behandelt werden. Wie gerade erst in einem Verfahren beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof festgestellt wurde, gibt es bei den zuständigen Behörden, zumindest im Land Bayern, keine Akten über die Entscheidungsfindung zu den Corona-Maßnahmen; man hat sich dort ausschließlich auf die Lageberichte des RKI und des Landesgesundheitsamts verlassen (siehe hier).

24.09.2020 - 19:48 [ Tagessschau.de ]

Richterwechsel in den USA: Was in Deutschland anders läuft

Extrem polarisierende Kandidaten haben in Deutschland also keine Chance.

CDU/CSU und SPD wechseln sich seit Jahrzehnten mit dem Vorschlagsrecht ab. Inzwischen haben auch die Grünen und die FDP Richterinnen und Richter vorgeschlagen. Trotz des Vorschlagsrechts einer Partei muss für die Wahl die nötige Zweidrittelmehrheit gefunden werden.

24.09.2020 - 10:06 [ derStandard.at ]

Warum das Recht auf Sterbehilfe so heftig umstritten ist

Die Höchstrichter sollen entscheiden, ob die Paragrafen 77 und 78 des Strafrechts – „Tötung auf Verlangen“ und „Mitwirkung am Selbstmord“ – der Verfassung widersprechen. Die Bestimmungen verbieten, was anderswo in Europa längst erlaubt ist: Sterbehilfe.