Archiv: staatliche Selbstermächtigungen / Rechtsinterpretationen („präventiv“ / „potentiell“ / „drohende Gefahr“ / „Gefährder“ / „Abwehr“ / „nationale Sicherheit“ / blabla)


01.10.2026 - 00:52 [ Common Dreams ]

Federal Judge Rejects Trump’s Rationale for Hiding Memo on ‘Cold-Blooded Murder’ at Sea

A key memo from the Office of Legal Counsel at President Donald Trump’s Department of Justice has underpinned the administration’s yearlong campaign of bombing boats in the Caribbean Sea and eastern Pacific Ocean, and the White House has been adamant that the document should be kept secret.

But on Wednesday, Judge Paul Engelmayer in the US District Court for the Southern District of New York rejected the administration’s rationale for keeping the memo hidden, saying that the Department of Defense and US Southern Command have adopted its contents as its “working law” while conducting 70 strikes on boats and killing at least 234 people who officials claimed, without evidence, were “narco-terrorists.”

26.09.2026 - 16:28 [ Netzpolitik.org ]

Neues Bundespolizeigesetz: Der Bundestag hat das Zeitalter der automatisierten Überwachung eingeläutet

(July 10, 2026)

2016 hatte das Bundesverfassungsgericht wesentliche Teile des BKA-Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Heimliche Überwachung darf nur in engen Grenzen stattfinden, so der Tenor. Da sich viele Regelungen aus dem BKA-Gesetz auch im Bundespolizeigesetz fanden, wurde auch dessen Entschärfung notwendig. Und aus dieser Entschärfung ist nun eine Verschärfung und damit der Beginn einer neuen Ära der Kontrolle geworden.

26.09.2026 - 16:19 [ Zeit.de ]

Bundestag beschließt neues Bundespolizeigesetz

(25.09.2026)

Die Bundespolizeireform ermöglicht es Beamten, künftig eigene Drohnen zur Überwachung und Aufklärung einzusetzen. Zugleich darf sie Flugkörper durch technische Maßnahmen wie elektromagnetische Impulse, GPS-Störungen oder physische Eingriffe selbst abwehren. Die Bundespolizei soll so vor allem Bahnhöfe und Bahnanlagen bewachen, aber auch das Regierungsviertel in Berlin und das Verfassungsgericht in Karlsruhe

28.07.2026 - 17:07 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Haben „Europäische Union“ oder N.A.T.O. die Notstandsgesetze in Deutschland aktiviert?

(December 8, 2016)

Am 30. Mai 1968 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der damaligen „großen Koalition“ das „Siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“. Diese Verfassungsänderungen, die u.a. die Gewaltenteilung für das Grundrecht der Bürger auf Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis aufhob und damit die Grundlage für den jahrzehntelangen Totalausfall der Demokratie und Willkür im geheimdienstlichen Komplex schufen, wurden seinerzeit „Notstandsgesetze“ genannt.

Die eigentlichen Notstandsgesetze aber entstanden erst nach 1968. Über die Jahrzehnte wurden eine bis heute öffentlich nicht bekannte Zahl von ausführenden Gesetzen, Verordnungen bzw „Bestimmungen“ oder „Rechtsvorschriften“ (z.B. Dienstvorschriften in Militär und Geheimdiensten) quasi als juristische „Schläfer“ geschaffen, um „nach Maßgabe“ des neuen Verfassungsartikels 80a im Falle des Falles in Kraft zu treten.

Aber welchen Falles? Und durch wen?

(…)

Ein „internationales Organ“ kann also „im Rahmen eines Bündnisvertrages mit Zustimmung der Bundesregierung“ „Rechtsvorschriften“ unter Bezug auf Grundgesetz Artikel 80a zur Anwendung bringen. Und das selbst unter Umgehung der Feststellung von Verteidigungsfall und Spannungsfall durch den Bundestag.

Wie Absatz 3 Satz 2 von Artikel 80a besagt, müssen diese „Maßnahmen“ von derart in Kraft getretenen Notstandsgesetzen bzw „Rechtsvorschriften“ wieder aufgehoben werden, „wenn der Bundestag es mit der Mehrheit seiner Mitglieder verlangt“.

Was aber, wenn der Bundestag gar nicht weiß, dass solche „Maßnahmen“ überhaupt existieren? Oder nichts vom entsprechenden Beschluss eines „internationalen Organs“ erfahren hat? Oder zumindest die überwältigende Mehrheit der Abgeordneten im Dunkeln gehalten wurde, z.B. von den eingeweihten Fraktionsführungen?

28.07.2026 - 16:41 [ Netzpolitik.org ]

Vorbereitung für den Ausnahmezustand

„Der Zustimmungsfall wird dann relevant, wenn der Bundestag einzelne Regelungen in Kraft setzen will, die im Spannungsfall gelten würden, aber den Spannungsfall insgesamt noch nicht ausrufen will“, sagt Hegemann. Für diese einzelnen Regeln reicht dann wie bei regulären Gesetzen grundsätzlich eine einfache Mehrheit im Parlament.

Das geplante BND-Gesetz formuliert für alle drei Fälle Regeln. Vor allem aber ändert es den Mechanismus, wie der Zustimmungsfall für das BND-Gesetz ausgelöst werden kann. Das soll sich am Zustimmungsfall aus dem Grundgesetz „orientieren“, aber umgeht dabei das Plenum des Bundestags.

An die Stelle eines regulären parlamentarischen Verfahrens soll nämlich ein Vorschlag der Bundesregierung treten, dem das Parlamentarische Kontrollgremium zustimmen müsste. Dann könnten einzelne oder alle Regelungen des Gesetzes zum Spannungs- und Verteidigungsfall „freigeschaltet“ werden. Dass der Bundestag als Ganzes dabei außen vor bliebe, hat noch einen weiteren Effekt: „Eine Veröffentlichung ist nicht vorgesehen.

26.07.2026 - 17:15 [ Netzpolitik.org ]

Schwarz-Grün will dich beim Autofahren filmen

(July 24, 2026)

Die schwarz-grüne Regierungskoalition von Schleswig-Holstein treibt gerade ein Polizeigesetz durch den Landtag, das massive neue Befugnisse mit sich bringt: automatisierte Datenanalyse nach Palantir-Art sowie Videoüberwachung, die selbstständig Gesichter erkennt, Verhalten bewertet und Menschen über das Kameranetzwerk verfolgt. Gerade wartet der Innenausschuss des Landtages auf die schriftlichen Stellungnahmen von Expert*innen dazu.

Die Regierungskoalition nutzte die Zeit, um das Polizeigesetz noch einmal deutlich zu verschärfen. Mit einem Änderungsantrag will sie dem Gesetz weitere Befugnisse hinzufügen.

Demnach soll die Polizei von Schleswig-Holstein künftig in fahrende Autos filmen dürfen. Dabei soll Videoauswertungssoftware zum Einsatz kommen, die automatisch detektiert, ob die Autofahrenden elektronische Geräte in der Hand halten.

16.07.2026 - 13:32 [ Netzpolitik.org ]

Einer Demokratie unwürdig

Die Bundesregierung will BKA und Bundespolizei zudem bald weitere, extrem invasive Maßnahmen der automatisierten Überwachung erlauben: Eine Internetsuchmaschine für Stimmen und Gesichter und eine Megadatenbank mit KI-gestützter Analyse, wie sie auch Palantir im Angebot hat. Entsprechende Befugnisse für BND und Verfassungsschutz finden sich ebenfalls im Entwurf des Geheimdienstgesetzes.

Zusammengedacht ergibt das ein System, das vollautomatisiert kontrolliert, was Menschen in der Öffentlichkeit tun, sie bei unerwünschtem Verhalten identifiziert und dann gleich auch noch recherchiert, wo sie sich bewegen und mit wem sie bekannt sind.

18.06.2026 - 20:25 [ Tagesschau.de ]

BND-Gesetz – Dobrindt bremst offenbar Reform

Mandy Sarti, NDR, tagesschau, 11.06.2026 • 16:08 Uhr

18.06.2026 - 20:21 [ Netzpolitik.org ]

Massenüberwachung und Hacking: Der BND soll neue mächtige Instrumente bekommen

(January 12, 2026)

Sowohl Verkehrsdaten als auch Inhalte von massenhaft abgegriffener Kommunikation soll der Geheimdienst bis zu einem halben Jahr speichern und durchforsten dürfen. Am deutschen Internetknoten DE-CIX in Frankfurt/Main dürfte der BND neben dem eingehenden nun auch den ausgehenden Datenverkehr überwachen.

Das geplante neue Gesetz soll aber auch ganz andere Türen öffnen, die den Geheimen aktives Hacken und Sabotage erlauben würden. Der Geheimdienst dürfte dann in Netzwerke eindringen und sich an aktiven Hacking-Angriffen beteiligen, wenn nach BND-Anfrage nicht freiwillig kooperiert wird. Um Staatstrojaner auf informationstechnischen Systemen aufzubringen, sollen BND-Leute laut FAZ auch heimlich in Wohnungen einbrechen dürfen.

29.04.2026 - 19:07 [ Netzpolitik.org ]

Überwachungspaket: Diese Sicherheitspolitik gefährdet uns alle

Der „Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“, der „Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“ und der „Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung“ legen die Grundlage dafür, dass Ermittlungsbehörden Gesichtsbilder mit Aufnahmen aus dem Internet abgleichen können und automatisierte Datenanalysen durchführen dürfen. Warum sie das brauchen? Unter anderem wegen der „hohen abstrakten Bedrohungslage“, erklärt der Vorspann der Entwürfe.

28.04.2026 - 06:52 [ taz ]

Anwältin über Verfassungsschutz: „So schaffen sich Behörden rechtsfreie Räume“

(April 24, 2026)

Voigt: Man musste in der öffentlichen Debatte zuweilen den Eindruck gewinnen, dass diese Zuschreibungen des Verfassungsschutzes unantastbar sind. Dabei sollte man wegen der Grundkonstellation besonders kritisch hinschauen: Der Verfassungsschutz schafft sich durch seine Einstufungen selbst die Grundlage für seine Beobachtungsaktivitäten.

27.01.2026 - 17:20 [ Netzpolitik.org ]

Anhörung zum Gesetzentwurf: Bundespolizei soll Staatstrojaner nutzen dürfen

Dazu gehört die neue Regelung zu einer Version des Staatstrojaners, die im Amtsdeutsch „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ heißt. Diese Form des Staatstrojaners wird durch den Gesetzentwurf erstmals für die Bundespolizei zur Abwehr von Gefahren eingeführt.

Die „Quellen-TKÜ“ lehnt zwar ihren Namen an die Überwachung laufender Telekommunikation an, ist aber praktisch ein Hacking-Werkzeug. Die dafür notwendige Schadsoftware wird unter Ausnutzung von Sicherheitslücken heimlich auf einem Endgerät aufgebracht und zeichnet die gewünschten Inhalte unbemerkt vom Nutzer auf.

23.12.2025 - 12:03 [ Tagesschau.de ]

„Wir brauchen Grönland für die nationale Sicherheit“

US-Präsident Donald ‍Trump hat erneut sein Interesse an Grönland klargemacht. Wenn man sich die Insel entlang der Küste anschaue, sehe man überall russische und chinesische Schiffe, sagte er vor Journalisten in Florida. „Wir brauchen Grönland für die nationale Sicherheit. (…) Wir müssen es haben.“

18.11.2025 - 19:48 [ General Secretariat of the Council of the European Union / Netzpolitik.org ]

Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council laying down rules to prevent and combat child sexual abuse

I. BACKGROUND/INTRODUCTION

1. On 11 May 2022, the Commission submitted to the Council and the European Parliament a proposal for a Regulation laying down rules to prevent and combat child sexual abuse 1 , which aims to oblige online service providers, such as providers of hosting services and interpersonal communications services, to prevent the dissemination of, to detect, report and remove child sexual abuse material (‘CSAM’), to prevent, detect and report the solicitation of children (‘grooming’), and to set up a new decentralised EU agency (the ‘EU Centre’) to support the implementation of the proposed Regulation, together with a network of national Coordinating Authorities and other competent authorities.

(…)

II. MAIN ELEMENTS OF THE PRESIDENCY COMPROMISE TEXT
(…)
f) EU Centre to prevent and combat child sexual abuse (Articles 40-82, Recitals 58-74a):

– The EU Centre keeps its core functions by assessing, processing and forwarding reports from the providers, advising and otherwise supporting national authorities, facilitating the cooperation with stakeholders and establishing the databases of indicators to support the voluntary activities of providers using the derogation under Regulation (EU) 2021/1232 and the issuance of blocking and delisting orders.

– The tasks of the EU Centre are expanded to assist more strongly in the risk assessment and mitigation process, and to develop or facilitate the development of technologies;

– The strengthening of aspects of prevention is introduced, including the preparation of dedicated national strategies by the Member States and a comprehensive communication and outreach strategy by the EU Centre;

– Clarifications about the cooperation between the EU Centre and Europol are
included;

– The possibility for the cooperation of the EU Centre with other EU agencies and bodies, third countries and international organisations is introduced;

– The Executive Board should not be established. Its tasks are conferred on the Management Board of the EU Centre;

(i) ) Entry into force and application (Article 89, Recital 78a)

– The Presidency text foresees that this Regulation will apply 24 months after its entry into force, some provisions related to reporting, the EU Centre, data collection and transparency reporting after 48 months and the amendment to Regulation (EU) 2021/1232 immediately.

18.11.2025 - 18:29 [ Netzpolitik.org ]

EU-Staaten einigen sich auf freiwillige Chatkontrolle

Die Mehrheit der Staaten „unterstützten den Kompromissvorschlag“. Mindestens 15 sprachen sich dafür aus, darunter Deutschland und Frankreich.

Deutschland „begrüßte sowohl die Streichung der verpflichtenden Maßnahmen als auch die dauerhafte Verankerung freiwilliger Maßnahmen“.

06.07.2025 - 05:36 [ Commissioner of Human Rights / Council of Europe ]

The Commissioner asks the German authorities to uphold freedom of expression and peaceful assembly in the context of the conflict in Gaza

(June 19, 2025)

In a letter addressed to the Federal Minister of the Interior of Germany published today, Commissioner O’Flaherty raises concerns about restrictions to freedom of expression and freedom of peaceful assembly of persons protesting in the context of the conflict in Gaza, as well as about reports of excessive use of force by police against protesters, including children.

Commissioner O’Flaherty also observes restrictions on events, symbols, or other forms of expression in this context. He recalls that member states have little scope to impose restrictions on political speech or on debate on matters of public interest, in line with the case-law of the European Court of Human Rights and the Council of Europe standards on freedom of expression, hate speech and hate crime. He urges the German authorities to be vigilant that the working definition of antisemitism of the International Holocaust Remembrance Alliance is not distorted, instrumentalised or misapplied to stifle freedom of expression and legitimate criticism, including of the state of Israel.

Recalling that member states have legal obligations to refrain from undue interference with human rights and to ensure the effective enjoyment of the rights to freedom of expression and peaceful assembly for all, the Commissioner asks the German authorities to avoid taking measures that discriminate against persons based on their political or other opinions, religion or belief, ethnic origin, nationality or migration status.

30.06.2025 - 22:36 [ Commissioner of Human Rights / Council of Europe ]

Mr. Alexander DOBRINDT Federal Minister of the Interior: Dear Minister ….

(June 6, 2025)

It is my understanding that since February 2025, the Berlin authorities have imposed restrictions on the use of the Arabic language and cultural symbols in the context of the protests. In some cases, such as an assembly in Berlin on 15 May 2025, marches have been restricted to stationary gatherings. Furthermore, protestors were allegedly subject to intrusive surveillance, online or in person, and arbitrary police checks. I am also concerned by reports of excessive use of force by police against protesters, including minors, sometimes leading to injuries.

(…)

I understand that restrictions have been justified on the basis that events, symbols, or other forms of expression “disrupt public order” or “disturb public peace”. The case-law of the European Court of Human Rights’ (the Court) establishes that freedom of expression “applies not only to ‘information’ and ‘ideas’ that are favourably received, regarded as inoffensive, or which leave one indifferent […] – it implies pluralism, tolerance and openness, without which there is no ‘democratic society’”. In assessing the necessity of the interference, member states have little scope to impose restrictions on political speech or on debate on matters of public interest, unless the views expressed comprise incitements to violence, and must always carry out such an assessment case by case.

I observe that other justifications invoked for the restrictions on rights include the prevention of antisemitism. I note with concern reports indicating that the working definition of antisemitism of the International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) has been interpreted by some German authorities in ways which lead to the blanket classification of criticism of Israel as antisemitic. In that regard, I urge you to be vigilant that the IHRA working definition is not distorted, instrumentalised or misapplied to stifle freedom of expression and legitimate criticism, including of the state of Israel

30.06.2025 - 22:05 [ Commissioner of Human Rights / Council of Europe ]

The Commissioner asks the German authorities to uphold freedom of expression and peaceful assembly in the context of the conflict in Gaza

(June 19, 2025)

In a letter addressed to the Federal Minister of the Interior of Germany published today, Commissioner O’Flaherty raises concerns about restrictions to freedom of expression and freedom of peaceful assembly of persons protesting in the context of the conflict in Gaza, as well as about reports of excessive use of force by police against protesters, including children.

Commissioner O’Flaherty also observes restrictions on events, symbols, or other forms of expression in this context. He recalls that member states have little scope to impose restrictions on political speech or on debate on matters of public interest, in line with the case-law of the European Court of Human Rights and the Council of Europe standards on freedom of expression, hate speech and hate crime. He urges the German authorities to be vigilant that the working definition of antisemitism of the International Holocaust Remembrance Alliance is not distorted, instrumentalised or misapplied to stifle freedom of expression and legitimate criticism, including of the state of Israel.

Recalling that member states have legal obligations to refrain from undue interference with human rights and to ensure the effective enjoyment of the rights to freedom of expression and peaceful assembly for all, the Commissioner asks the German authorities to avoid taking measures that discriminate against persons based on their political or other opinions, religion or belief, ethnic origin, nationality or migration status.

30.06.2025 - 22:00 [ Nachdenkseiten ]

Menschenrechtskommissar des Europarates kritisiert Bundesregierung wegen Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Der Menschenrechtskommissar des Europarates, Michael O’Flaherty, hat in einem am 19. Juni veröffentlichten Brief an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt seine Besorgnis über Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Deutschland zum Ausdruck gebracht. Explizit verweist er in dem Schreiben auf die behördliche Repression von Protesten gegen Israels Vorgehen in Gaza sowie eine Instrumentalisierung des Antisemitismusvorwurfs, „um legitime Kritik, auch am Staat Israel, zu unterdrücken.“

06.06.2025 - 21:33 [ servat.unibe.ch ]

BVerfGE 30, 1 – Abhörurteil

Abweichende Meinung der Richter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp zu dem Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1970

— 2 BvF 1/69, 2 BvR 629/68 und 308/69 —
Wir können dem Urteil vom 15. Dezember 1970 nicht zustimmen. Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG in der Fassung des Siebzehnten Ergänzungsgesetzes ist mit Art. 79 Abs. 3 GG nicht vereinbar und daher nichtig.

(…)

Die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG dient dem individuellen Rechtsschutz. Sie gewährleistet, daß jeder durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten Verletzte ein Gericht anrufen kann. Das Wesentliche an dieser verfassungsrechtlichen Regelung liegt darin, daß der Rechtsschutz durch ein sachlich und persönlich unabhängiges, von Exekutive und Legislative getrenntes, also neutrales Organ gewährt wird, das bestimmten Kautelen (z.B. ordnungsmäßige Besetzung) unterliegt und selbstverständlich nur nach Anhörung des Betroffenen entscheiden kann. Wenn nun auf Grund der verfassungsändernden Bestimmung „an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane“ tritt, so wird das eigentliche Rechtsschutzsystem ersetzt. Wenn die Bestimmung überhaupt einen Sinn haben soll, so muß sich dieses Ersatz-System von dem normalen „Rechtsweg“ unterscheiden. Dies kann nur bedeuten, daß es nicht die Garantien der Unabhängigkeit und Neutralität zu haben und nicht unter dem Zwang eines bestimmten Verfahrens zu stehen braucht. Dieser Unterschied wird BVerfGE 30, 1 (34)BVerfGE 30, 1 (35)noch dadurch ins rechte Licht gerückt, daß Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG auch die Geheimhaltung der Überwachungsmaßnahme ermöglicht.

Im übrigen ist der verfassungsändernden Vorschrift auch keine greifbare Einschränkung des Kreises derjenigen, die überwacht werden dürfen, zu entnehmen.

(…)

Nun muß man sich bei der Beantwortung der Frage, was „Menschenwürde“ bedeute, hüten, das pathetische Wort ausschließlich in seinem höchsten Sinn zu verstehen, etwa indem man davon ausgeht, daß die Menschenwürde nur dann verletzt ist, wenn „die Behandlung des Menschen durch die öffentliche Hand, die das Gesetz vollzieht“, „Ausdruck der Verachtung des Wertes, der dem Menschen kraft seines Personseins zukommt, also in diesem Sinne eine ‚verächtliche Behandlung'“ ist. Tut man dies dennoch, so reduziert man Art. 79 Abs. 3 GG auf ein Verbot der Wiedereinführung z.B. der Folter, des Schandpfahls und der Methoden des Dritten Reichs. Eine solche Einschränkung wird indessen der Konzeption und dem Geist des Grundgesetzes nicht gerecht.

(…)

Es sollte nicht mehr besonders betont werden müssen, daß ein Geheimverfahren, wie es in Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG zugelassen ist, also ein Verfahren, in dem der Betroffene nicht BVerfGE 30, 1 (43)BVerfGE 30, 1 (44)gehört wird und sich nicht verteidigen kann, keinen Rechtsschutz bietet.