Archiv: Legalisierungen / legalizations


18.10.2026 - 14:39 [ Bundesverfassungsgericht.de ]

Urteil vom 27. Februar 2008

Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt. Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr für das überragend wichtige Rechtsgut hinweisen.

Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems ist grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen.

(…)

Das Schutzgut dieses Grundrechts ist die räumliche Sphäre, in der sich das Privatleben entfaltet (vgl. BVerfGE 89, 1 <12>; 103, 142 <150 f.>). Neben Privatwohnungen fallen auch Betriebs- und Geschäftsräume in den Schutzbereich des Art. 13 GG (vgl. BVerfGE 32, 54 <69 ff.>; 44, 353 <371>; 76, 83 <88>; 96, 44 <51>). Dabei erschöpft sich der Grundrechtsschutz nicht in der Abwehr eines körperlichen Eindringens in die Wohnung. Als Eingriff in Art. 13 GG sind auch Maßnahmen anzusehen, durch die staatliche Stellen sich mit besonderen Hilfsmitteln einen Einblick in Vorgänge innerhalb der Wohnung verschaffen, die der natürlichen Wahrnehmung von außerhalb des geschützten Bereichs entzogen sind. Dazu gehören nicht nur die akustische oder optische Wohnraumüberwachung (vgl. BVerfGE 109, 279 <309, 327>), sondern ebenfalls etwa die Messung elektromagnetischer Abstrahlungen, mit der die Nutzung eines informationstechnischen Systems in der Wohnung überwacht werden kann. Das kann auch ein System betreffen, das offline arbeitet.

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Darüber hinaus kann eine staatliche Maßnahme, die mit dem heimlichen technischen Zugriff auf ein informationstechnisches System im Zusammenhang steht, an Art. 13 Abs. 1 GG zu messen sein, so beispielsweise, wenn und soweit Mitarbeiter der Ermittlungsbehörde in eine als Wohnung geschützte Räumlichkeit eindringen, um ein dort befindliches informationstechnisches System physisch zu manipulieren. Ein weiterer Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 1 GG ist die Infiltration eines informationstechnischen Systems, das sich in einer Wohnung befindet, um mit Hilfe dessen bestimmte Vorgänge innerhalb der Wohnung zu überwachen, etwa indem die an das System angeschlossenen Peripheriegeräte wie ein Mikrofon oder eine Kamera dazu genutzt werden.

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Art. 13 Abs. 1 GG vermittelt dem Einzelnen allerdings keinen generellen, von den Zugriffsmodalitäten unabhängigen Schutz gegen die Infiltration seines informationstechnischen Systems, auch wenn sich dieses System in einer Wohnung befindet (vgl. etwa Beulke/Meininghaus, StV 2007, S. 63 <64>; Gercke, CR 2007, S. 245 <250>; Schlegel, GA 2007, S. 648 <654 ff.>; a.A. etwa Buermeyer, HRRS 2007, S. 392 <395 ff.>; Rux, JZ 2007, S. 285 <292 ff.>; Schaar/Landwehr, K&R 2007, S. 202 <204>). Denn der Eingriff kann unabhängig vom Standort erfolgen, so dass ein raumbezogener Schutz nicht in der Lage ist, die spezifische Gefährdung des informationstechnischen Systems abzuwehren. Soweit die Infiltration die Verbindung des betroffenen Rechners zu einem Rechnernetzwerk ausnutzt, lässt sie die durch die Abgrenzung der Wohnung vermittelte räumliche Privatsphäre unberührt. Der Standort des Systems wird in vielen Fällen für die Ermittlungsmaßnahme ohne Belang und oftmals für die Behörde nicht einmal erkennbar sein. Dies gilt insbesondere für mobile informationstechnische Systeme wie etwa Laptops, Personal Digital Assistants (PDAs) oder Mobiltelefone.

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Art. 13 Abs. 1 GG schützt zudem nicht gegen die durch die Infiltration des Systems ermöglichte Erhebung von Daten, die sich im Arbeitsspeicher oder auf den Speichermedien eines informationstechnischen Systems befinden, das in einer Wohnung steht
(vgl. zum gleichläufigen Verhältnis von Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme BVerfGE 113, 29 <45>).

18.10.2026 - 14:29 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Karlsruhe erlaubt Präventiv-Spionage und Totalüberwachung Einzelner

(Februar 27, 2008)

Karlsruhe: Die Salamitaktik der Polizeistaatler ist heute im Grundsatz aufgegangen. Das Bundesverfassungsgericht hat heute zwar das NRW-Verfassungsschutzgesetz gekippt und ein neues Grundrecht auf „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ geschaffen. Das zählt aber nicht, wenn Exekutivbehörden „tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr“ haben.

Und:„Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt“.

26.09.2026 - 16:28 [ Netzpolitik.org ]

Neues Bundespolizeigesetz: Der Bundestag hat das Zeitalter der automatisierten Überwachung eingeläutet

(July 10, 2026)

2016 hatte das Bundesverfassungsgericht wesentliche Teile des BKA-Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Heimliche Überwachung darf nur in engen Grenzen stattfinden, so der Tenor. Da sich viele Regelungen aus dem BKA-Gesetz auch im Bundespolizeigesetz fanden, wurde auch dessen Entschärfung notwendig. Und aus dieser Entschärfung ist nun eine Verschärfung und damit der Beginn einer neuen Ära der Kontrolle geworden.

26.09.2026 - 16:19 [ Zeit.de ]

Bundestag beschließt neues Bundespolizeigesetz

(25.09.2026)

Die Bundespolizeireform ermöglicht es Beamten, künftig eigene Drohnen zur Überwachung und Aufklärung einzusetzen. Zugleich darf sie Flugkörper durch technische Maßnahmen wie elektromagnetische Impulse, GPS-Störungen oder physische Eingriffe selbst abwehren. Die Bundespolizei soll so vor allem Bahnhöfe und Bahnanlagen bewachen, aber auch das Regierungsviertel in Berlin und das Verfassungsgericht in Karlsruhe

28.07.2026 - 17:07 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Haben „Europäische Union“ oder N.A.T.O. die Notstandsgesetze in Deutschland aktiviert?

(December 8, 2016)

Am 30. Mai 1968 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der damaligen „großen Koalition“ das „Siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“. Diese Verfassungsänderungen, die u.a. die Gewaltenteilung für das Grundrecht der Bürger auf Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis aufhob und damit die Grundlage für den jahrzehntelangen Totalausfall der Demokratie und Willkür im geheimdienstlichen Komplex schufen, wurden seinerzeit „Notstandsgesetze“ genannt.

Die eigentlichen Notstandsgesetze aber entstanden erst nach 1968. Über die Jahrzehnte wurden eine bis heute öffentlich nicht bekannte Zahl von ausführenden Gesetzen, Verordnungen bzw „Bestimmungen“ oder „Rechtsvorschriften“ (z.B. Dienstvorschriften in Militär und Geheimdiensten) quasi als juristische „Schläfer“ geschaffen, um „nach Maßgabe“ des neuen Verfassungsartikels 80a im Falle des Falles in Kraft zu treten.

Aber welchen Falles? Und durch wen?

(…)

Ein „internationales Organ“ kann also „im Rahmen eines Bündnisvertrages mit Zustimmung der Bundesregierung“ „Rechtsvorschriften“ unter Bezug auf Grundgesetz Artikel 80a zur Anwendung bringen. Und das selbst unter Umgehung der Feststellung von Verteidigungsfall und Spannungsfall durch den Bundestag.

Wie Absatz 3 Satz 2 von Artikel 80a besagt, müssen diese „Maßnahmen“ von derart in Kraft getretenen Notstandsgesetzen bzw „Rechtsvorschriften“ wieder aufgehoben werden, „wenn der Bundestag es mit der Mehrheit seiner Mitglieder verlangt“.

Was aber, wenn der Bundestag gar nicht weiß, dass solche „Maßnahmen“ überhaupt existieren? Oder nichts vom entsprechenden Beschluss eines „internationalen Organs“ erfahren hat? Oder zumindest die überwältigende Mehrheit der Abgeordneten im Dunkeln gehalten wurde, z.B. von den eingeweihten Fraktionsführungen?

28.07.2026 - 16:41 [ Netzpolitik.org ]

Vorbereitung für den Ausnahmezustand

„Der Zustimmungsfall wird dann relevant, wenn der Bundestag einzelne Regelungen in Kraft setzen will, die im Spannungsfall gelten würden, aber den Spannungsfall insgesamt noch nicht ausrufen will“, sagt Hegemann. Für diese einzelnen Regeln reicht dann wie bei regulären Gesetzen grundsätzlich eine einfache Mehrheit im Parlament.

Das geplante BND-Gesetz formuliert für alle drei Fälle Regeln. Vor allem aber ändert es den Mechanismus, wie der Zustimmungsfall für das BND-Gesetz ausgelöst werden kann. Das soll sich am Zustimmungsfall aus dem Grundgesetz „orientieren“, aber umgeht dabei das Plenum des Bundestags.

An die Stelle eines regulären parlamentarischen Verfahrens soll nämlich ein Vorschlag der Bundesregierung treten, dem das Parlamentarische Kontrollgremium zustimmen müsste. Dann könnten einzelne oder alle Regelungen des Gesetzes zum Spannungs- und Verteidigungsfall „freigeschaltet“ werden. Dass der Bundestag als Ganzes dabei außen vor bliebe, hat noch einen weiteren Effekt: „Eine Veröffentlichung ist nicht vorgesehen.

22.07.2026 - 15:08 [ Thomas Massie, U.S. Representative / X ]

Unfortunately the Rule passed just now and no debate or vote was allowed on section 219, integration of US military technology and supply chains with Israel’s. The NDAA will receive a recorded vote tomorrow with section 219 in it. I’ll vote no.

7:11 PM · Jul 21, 2026

22.07.2026 - 14:50 [ Rep. Alexandria Ocasio-Cortez / X ]

Tomorrow, the House will vote on the NDAA, which includes a provision to merge parts of our military with the IDF. This amendment is an existential threat to American sovereignty and democracy. Every member of Congress must vote NO.

12:49 AM · Jul 22, 2026

22.07.2026 - 14:38 [ Antiwar.com ]

House Rule Advances 2027 NDAA With Section to Integrate US and Israeli Militaries

The House on Tuesday approved a procedural vote to advance the $1.15 trillion 2027 National Defense Authorization Act, which includes a section to further integrate the US and Israeli militaries, a plan that Israeli Prime Minister Benjamin Netanyahu has said was his idea.

The rule to allow floor debate and a vote on the NDAA and several pieces of legislation passed in a 214-211 vote, and a final vote on the House’s version of the NDAA is expected to take place on Wednesday. The procedural step came after the House Rules Committee denied a vote on an amendment introduced by Rep. Thomas Massie (R-KY) to strip Section 219, the Israeli integration plan, from the bill.

16.07.2026 - 13:32 [ Netzpolitik.org ]

Einer Demokratie unwürdig

Die Bundesregierung will BKA und Bundespolizei zudem bald weitere, extrem invasive Maßnahmen der automatisierten Überwachung erlauben: Eine Internetsuchmaschine für Stimmen und Gesichter und eine Megadatenbank mit KI-gestützter Analyse, wie sie auch Palantir im Angebot hat. Entsprechende Befugnisse für BND und Verfassungsschutz finden sich ebenfalls im Entwurf des Geheimdienstgesetzes.

Zusammengedacht ergibt das ein System, das vollautomatisiert kontrolliert, was Menschen in der Öffentlichkeit tun, sie bei unerwünschtem Verhalten identifiziert und dann gleich auch noch recherchiert, wo sie sich bewegen und mit wem sie bekannt sind.

15.07.2026 - 12:41 [ Antiwar.com ]

Senate Democrats Block Advancement of $1.1 Trillion NDAA Over Iran War

Senate Democrats on Tuesday blocked the advancement of the 2027 National Defense Authorization Act, citing President Trump’s war with Iran, which continues to rage following the collapse of the US-Iran Memorandum of Understanding.

The NDAA would provide the Pentagon with over $1.1 trillion in funding as part of the White House’s plan for a $1.5 trillion military budget for 2027, a nearly 50% increase from this year. The bill also includes an amendment, Section 1217, to further merge the US and Israeli militaries under a plan being pushed by Israeli Prime Minister Benjamin Netanyahu.

A procedural vote of 50-46 fell well short of the 60 votes that it needed to advance the NDAA. Every Democrat, except two who weren’t present for the vote — Senators Jon Fetterman (PA) and Alex Padilla (CA) — voted against advancing the sprawling military spending bill.

15.07.2026 - 12:29 [ Common Dreams ]

How Section 219, the US-Israel Military Merger, Would Thwart American Democracy

(July 13, 2026)

The House provision, which has a Senate version known as Section 1217, would also forbid the president of the United States from limiting intelligence collaboration with Israel over its human rights abuses. If the President ever wants to limit such collaboration, he or she must tell Congress and can only cite American national security as a basis.

In other words, these bills would connect the US and Israeli militaries in unprecedented ways and make it exceedingly difficult for any future president to unwind this partnership with a foreign government.

15.07.2026 - 12:14 [ Human RIghts Watch ]

Congressional Proposal Could Deepen US Complicity

(June 16, 2026)

Buried in the US$1.15 trillion National Defense Authorization Act is a provision that would deepen US military cooperation with Israel while walling that cooperation off from further congressional oversight.

Section 219 (formerly section 224) creates the role of an “executive agent” focused on folding Israeli technology into US weapons programs, and vice versa, including in missile and air defense technologies as well as artificial intelligence, quantum computing, cyberwarfare, and autonomous systems. Once implemented, the provision would speed efforts to embed Israeli technologies into US weapons systems in ways almost never codified into law, even for allies. As the protracted experience with unwinding Turkish participation in the F-35 program shows, practically, integration binds the United States to rely on producers in ways that become next to impossible to walk back later, even if lawmakers want to.

(…)

Section 219 also calls for “data fusion.” In defense doctrine, data fusion means combining feeds from many sensors and intelligence sources into a single targeting picture. The United States would be absorbing Israeli data, which may have been collected under problematic mass surveillance programs. Moreover, section 219 would be reinforced by section 622 of the intelligence appropriations bill, which mandates intelligence sharing and would further promote combining US intelligence streams with Israeli ones that could then be used by the Israeli military for targeting.

10.07.2026 - 11:33 [ Netzpolitik.org ]

Mehr als 167.000 Unterschriften gegen das Überwachungspaket

Vor fast leeren Reihen hielten die Abgeordneten am Mittwoch ihre Reden zu den Entwürfen.

18.06.2026 - 20:25 [ Tagesschau.de ]

BND-Gesetz – Dobrindt bremst offenbar Reform

Mandy Sarti, NDR, tagesschau, 11.06.2026 • 16:08 Uhr

18.06.2026 - 20:21 [ Netzpolitik.org ]

Massenüberwachung und Hacking: Der BND soll neue mächtige Instrumente bekommen

(January 12, 2026)

Sowohl Verkehrsdaten als auch Inhalte von massenhaft abgegriffener Kommunikation soll der Geheimdienst bis zu einem halben Jahr speichern und durchforsten dürfen. Am deutschen Internetknoten DE-CIX in Frankfurt/Main dürfte der BND neben dem eingehenden nun auch den ausgehenden Datenverkehr überwachen.

Das geplante neue Gesetz soll aber auch ganz andere Türen öffnen, die den Geheimen aktives Hacken und Sabotage erlauben würden. Der Geheimdienst dürfte dann in Netzwerke eindringen und sich an aktiven Hacking-Angriffen beteiligen, wenn nach BND-Anfrage nicht freiwillig kooperiert wird. Um Staatstrojaner auf informationstechnischen Systemen aufzubringen, sollen BND-Leute laut FAZ auch heimlich in Wohnungen einbrechen dürfen.

29.04.2026 - 19:07 [ Netzpolitik.org ]

Überwachungspaket: Diese Sicherheitspolitik gefährdet uns alle

Der „Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“, der „Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“ und der „Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung“ legen die Grundlage dafür, dass Ermittlungsbehörden Gesichtsbilder mit Aufnahmen aus dem Internet abgleichen können und automatisierte Datenanalysen durchführen dürfen. Warum sie das brauchen? Unter anderem wegen der „hohen abstrakten Bedrohungslage“, erklärt der Vorspann der Entwürfe.