1.2 Zurückführung der Europäischen Union in einen Staatenbund souveräner StaatenDas bestehende „Lissabon-Europa“ ist daher zurückzuführen zu einer Organisation von Staaten, die auf der Basis völkerrechtlicher Verträge ihre Interessen und Aufgabenwahrnehmung definieren. Nicht rückholbare Souveränitäts-verzichte der Staaten dürfen mit einer solchen Konstruktion nicht verbunden werden. Ähnlich wie heute im Vertrag über die Europäische Union (EUV) in Art. 50 vorgesehen, behält sich jeder Staat ein Austrittsrecht vor.
Sofern eine solche Konzeption mit den derzeitigen Part-nern der EU nicht einvernehmlich auszuhandeln ist, ist Deutschland gezwungen, dem Beispiel Großbritanniens zu folgen und aus der bestehenden EU auszutreten.
Die Schaffung neuer überstaatlicher Vereinbarungen bleibt vorbehalten und wird aufgrund nationalstaatlicher Souveränität erst ermöglicht.
1.3 Das Volk muss wieder zum Souverän werden
Heimlicher Souverän in Deutschland ist eine kleine, machtvolle politische Oligarchie, die sich in den bestehenden politischen Parteien ausgebildet hat. Sie hat die Fehlentwick-lungen der letzten Jahrzehnte zu verantworten. Es hat sich eine politische Klasse herausgebildet, deren vordringliches Interesse ihrer Macht, ihrem Status und ihrem materiellen Wohlergehen gilt. Diese Oligarchie hat die Schalthebel der staatlichen Macht, der politischen Bildung und des informationellen und medialen Einflusses auf die Bevölkerung in Händen.
(…)
2.1 Die weitere Mitgliedschaft in der Eurozone ist für Deutschland unbezahlbar
Die Geschäftsgrundlage des Euro war: Keine Haftung für die Schulden anderer Länder und keine Staatsschulden über P60 rozent des jeweiligen Bruttoinlandsprodukts. Diese Regeln sind zerstört worden. Deshalb muss Deutschland die Transferunion aufkündigen und den Euroraum verlassen.