Die Bundesregierung verständigte sich am Sonntagabend mit der Union auf eine Grundgesetzänderung. Damit gilt die Schuldenbremse nicht für das Sondervermögen, das entgegen bisherigen Forderungen der Grünen allein der Bundeswehr zugutekommen soll.
Mit dem Geld soll über fünf Jahre der reguläre Verteidigungsetat von rund 50 Milliarden Euro aufgestockt werden.