(28.02.2020)
Es bleibt zu erwarten, dass die Angehörigen der Ermordeten in Hanau es nicht ebenso halten, sondern – im Gegensatz zu den Angehörigen der Mordopfer vom Berliner Breitscheidplatz und im Gegensatz zu der pseudolinken Simulation der Berliner Landesregierung – endlich das tun, was sie Dank dem Grundgesetz können:
eine gerichtliche Klage, eine Zivilklage gegen den Staat mit der Selbstbezeichnung Bundesrepublik Deutschland einreichen.
Nur dann wird es ein Gerichtsverfahren geben. Mindestens zehn ermordete Menschen sollten diese „Mühe“ wert sein.