Archiv: Justizministerien
Justizminister zu Corona-Demos: „Versammlungen notfalls auflösen“
Bundesjustizminister Marco Buschmann will die immer wieder ausufernden Corona-Demonstrationen nicht länger tolerieren. „Wenn systematisch gegen Regeln verstoßen wird oder es sogar zu gewalttätigen Angriffen kommt, müssen Versammlungen als ultima ratio notfalls auch aufgelöst werden“, sagte der FDP-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Erfolgloser Befangenheitsantrag im Verfahren zu Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes („Bundesnotbremse“)
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts ein Ablehnungsgesuch gegen den Präsidenten Harbarth und die Richterin Baer in einem Verfahren zu Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes („Bundesnotbremse“) zurückgewiesen.
Das Ablehnungsgesuch stützt sich im Wesentlichen auf das bei einem Treffen der Bundesregierung mit dem Bundesverfassungsgericht am 30. Juni 2021 erörterte Thema „Entscheidung unter Unsicherheiten“. Ein Teil der von den Beschwerdeführenden vorgebrachten Gründe ist schon gänzlich ungeeignet, die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter zu begründen. Im Übrigen ist das Gesuch jedenfalls unbegründet.
Gemeinsames Fortbildungsprogramm der rheinland-pfälzischen und saarländischen Justiz 2022: I-19 „Reichsbürger, Corona-Leugner – Verschwörungstheorien und ihre Anhänger als Herausforderung und Gefahr für die Justiz“
Datum: 23. März 2022 (Mittwoch)
Ort: Mainz
Zielgruppe: Richterinnen und Richter aller Gerichtsbarkeiten, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger
Inhalt: Die Justiz sieht sich vermehrt mit Anhängern von Verschwörungstheorien konfrontiert. Ziel der Veranstaltung ist das Vermitteln der Hintergründe und das Erlernen des Auftretens gegenüber diesem Personenkreis. Dies betrifft insbesondere den Umgang in der Gerichtsverhandlung und das Ergreifen von Sicherheitsmaßnahmen einschließlich der Frage, ob und ggf. wie den Verschwörungstheorien argumentativ begegnet werden kann. In der Veranstaltung wird einleitend aus polizeilicher Sicht das Lagebild „Reichsbürger, Corona-Leugner, Verschwörungstheoretiker“ vorgestellt:
Finanzausschuss zu FIU-Razzia: Scholz‘ offene Flanke
Wie ernst oder nicht diese Warnungen im kürzlich durchsuchten Justiz- und Finanzministerium genommen wurden, diese Frage treibt die Abgeordneten in der heutigen Sondersitzung um. „Die Missstände bei der Geldwäschebekämpfung sind erdrückend und im Lichte der jüngsten Enthüllungen fordern wir jetzt Antworten auf schwierige Fragen“, sagt Markus Herbrand, FDP-Obmann im Finanzausschuss. „Ich fordere eine lückenlose Aufklärung über die Verfehlungen im Verantwortungsbereich von Finanzminister Scholz.“
Deutsches Finanz- und Justizministerium durchsucht
Die Durchsuchungen wurden von der Behörde so begründet: „Eine Auswertung von Unterlagen, die bei vorangegangenen Durchsuchungen der FIU (Teil der Bundeszollverwaltung) gesichert worden waren, hatte ergeben, dass es zwischen der FIU und den nun durchsuchten Ministerien umfangreiche Kommunikation gab.“
Agrobusiness: Showeinlage für Lobbyisten
Diese Politik des EPA erklärt sich: Das Institut finanziert sich schließlich über Patente, »arbeitet mit allen Tricks, um die bestehenden Verbote zu umgehen«, erklärten kürzlich die Initiatoren von »Keine Patente auf Saatgut!«
Anklage gegen Julian Assange bricht zusammen: Gekaufter Zeuge packt aus
(29.06.2021)
Ohne Regen wollen wir am Sa., 3. Juli ab 17h eine Geburtstags-Sonder-Mahnwache vor der US Botschaft am Brandenburger Tor in Berlin abhalten. An vielen Orten wird am Samstag für die Freilassung des illegal inhaftierten Journalisten und Whistleblowers demonstriert.
Assange kein Hacker – Das Ende des Verfahrens gegen Julian Assange? Kronzeuge hat gelogen!
(29.06.2021)
Der Kronzeuge Sigurdur Ingi Thordarson gab gegenüber der isländischen Zeitung Stundin zu, seine Vorwürfe gegen Assange nur erfunden zu haben. Bis zu 175 Jahre Gefängnis drohen dem australischen Journalisten und WikiLeaks-Gründer Julian Assange im Falle einer Auslieferung in die USA.
Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann
(21.02.2020)
Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.
Auf Bundesebene heißt das konkret: der Generalbundesanwalt und seine Behörde (allgemein Bundesanwaltschaft) unterstehen dem Justizminister. Daraus schlussfolgert, dass nach eventuellen Staatsverbrechen und / oder Verfassungsbrüchen durch ihre eigenen Organe – Kanzleramt, Ministerien, Behörden, Militär, Geheimdienste, etc, – die Regierung gegen sich selbst ermitteln müsste.
Zieht also die Bundesanwaltschaft bzw der Generalbundesanwalt ein Verfahren an sich, zieht es die Regierung an sich.
Verbleibt noch die Möglichkeit, dass das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzt, dass durch diese die betreffenden Staatsverbrechen aufgeklärt und dann öffentlich bekannt werden, dem folgend durch Wahlen eine Änderung der parlamentarischen Mehrheiten erfolgt, dann eine Neuwahl des Kanzlers / der Kanzlerin durch das Parlament, dann durch den Kanzler / die Kanzlerin eine Ernennung eines neuen Justizministers erfolgt (Minister / Ministerinnen werden nicht gewählt), dann durch den Justizminister / die Justizministerin eine Ernennung eines neuen Generalbundesanwalts oder eine Anweisung an den amtierenden Generalbundesanwalt erfolgt Ermittlungen gegen die damaligen oder immer noch amtierenden staatlichen Funktionäre bzw Stellen aufzunehmen und dass dieser dann der Anweisung des vorgesetzten Justizministers folgt. Wobei dann ggf die Ermittlungen durch die Regierungsbehörden (Geheimdienste, Bundeskriminalamt) erfolgen müsste, gegen die ermittelt wird.
Vor bald 40 Jahren wurde in Westdeutschland das Oktoberfest-Attentat verübt, kurz vor der Bundestagswahl. (20. Juni 2008, DER TERROR-STAAT: Das Oktoberfest-Attentat von München)
Ein Jahr später, 1981, wurde durch einen einzigen hartnäckigen Steuerfahnder bekannt, dass seit den 70er Jahren durch den Flick-Konzern an Abgeordnete von allen Parteien, sowie an Regierungsfunktionäre, hohe Summen transferiert worden waren (Flick-Affäre). Vor einem schließlich 1984 vom Bundestag eingesetzten Untersuchungsausschuss log der amtierende Bundeskanzler Helmut Kohl und behauptete nichts über Flicks Geldwaschanlage „Staatsbürgerliche Vereinigung“ gewusst zu haben (die Aktenlage bewies das Gegenteil).
Der damalige Generalbundesanwalt, der Untergebene von Kohls untergebenem Justizminister, stellte das Strafverfahren gegen den Kanzler wegen uneidlicher Falschaussage ein. Begründung: man könne ihm nicht nachweisen, dass er sich erinnert habe. Insofern sei keine vorsätzliche Lüge zu beweisen.
Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht am 17. Juli 1984 in Urteil 2 BvE 11, 15/83 (1, 2) im Zuge der Flick-Affäre das vom Grundgesetz garantierte Kontrollrecht des Parlaments – konkret: das Recht auf Akteneinsicht bei der Regierung – der einfachen Gesetzgebung untergeordnet. Die Verfassungsrichter (die erst ab dem Jahre 2017 überhaupt verfassungsgemäß gewählt wurden) urteilten, dass
„auf Aktenherausgabeverlangen … gemäß Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG die Vorschrift der § 96 StPO“
Anwendung fände. Dieser Paragraph der Strafprozessordnung besagt heute wie damals:
„Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde.“
Ausdrücklich erklärten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zur Flick-Affäre, darunter falle auch das Steuergeheimnis.
Um diese faktische Unterordnung des Parlaments unter die Erklärungen von Regierungsfunktionären und deren Meinung was das Wohl des Staates sei zu begründen, schufen die Verfassungsrichter in ihrem Urteil den Begriff „exekutive Eigenverantwortung“. Später wurde daraus in weiteren Karlsruher Urteilen der Rechtsbegriff „Staatswohl“ geformt.
Der Kanzler Helmut Kohl wurde übrigens nicht nur durch 1984 durch den Untergebenen seines Untergebenen (den Generalbundesanwalt) laufen gelassen, sondern ebenso durch seinen Nachfolger Gerhard Schröder und dessen rot-grüne Regierung, sowie deren Mehrheit im Parlament ab 1998.
Als in einer weiteren (und eventuell mit der Flick-Affäre zusammenhängenden) „Spenden“-Affäre um die schwarzen Kassen der C.D.U. sich ex-Kanzler Kohl schlicht weigerte, die „Spender“ seiner Partei zu nennen oder sich im betreffenden Untersuchungsausschuss auch nur vereidigen zu lassen, passierte gar nichts. Aus „Juristenkreisen“ hieß es, es sei nicht einmal klar, ob ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Zeugen überhaupt vereidigen dürfe.
Betreffend des Oktoberfest-Attentats von 1980 ließen sich Parlament bzw alle darin vertretenen Abgeordneten und Parteien erst einmal 34 Jahre Zeit. Dann reichte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oktober 2014 eine Kleine Anfrage an die Regierung ein, u.a. zur potentiellen Verwicklung staatlicher (exekutiver) Stellen und deren Kontaktpersonen („Vertrauensleute“) in das Attentat. Im Januar 2015 reichten sie noch eine Anfrage ein.
Als die Regierung beide nicht vollständig beantwortete, reichte die grüne Bundestagsfraktion schließlich Klage auf vollständige Beantwortung beim Bundesverfassungsgericht ein.
2017 dann das Urteil – abgelehnt! Begründung: „Gefährdung des Staatswohls und .. Grundrechte verdeckt handelnder Personen“.
Cuban and Venezuelan Authorities Mourn Ramsey Clarks‘s Death
Cuba‘s President Miguel Diaz-Canel and Venezuela‘s Foreign Minister Jorge Arreaza mourned the death of former U.S. Attorney General Ramsey Clark, who passed away at 93 on Friday. Clark was renown as the face of the U.S. progressive legal community.
Lambrecht pocht weiter auf Passwortherausgabe
(16.02.2021)
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat darauf gedrungen, das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität im Netz endlich zu verabschieden. Das sagte die Ministerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland am Dienstag.
Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann
(21.02.2020)
Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.
Auf Bundesebene heißt das konkret: der Generalbundesanwalt und seine Behörde (allgemein Bundesanwaltschaft) unterstehen dem Justizminister. Daraus schlussfolgert, dass nach eventuellen Staatsverbrechen und / oder Verfassungsbrüchen durch ihre eigenen Organe – Kanzleramt, Ministerien, Behörden, Militär, Geheimdienste, etc, – die Regierung gegen sich selbst ermitteln müsste.
Zieht also die Bundesanwaltschaft bzw der Generalbundesanwalt ein Verfahren an sich, zieht es die Regierung an sich.
Verbleibt noch die Möglichkeit, dass das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzt, dass durch diese die betreffenden Staatsverbrechen aufgeklärt und dann öffentlich bekannt werden, dem folgend durch Wahlen eine Änderung der parlamentarischen Mehrheiten erfolgt, dann eine Neuwahl des Kanzlers / der Kanzlerin durch das Parlament, dann durch den Kanzler / die Kanzlerin eine Ernennung eines neuen Justizministers erfolgt (Minister / Ministerinnen werden nicht gewählt), dann durch den Justizminister / die Justizministerin eine Ernennung eines neuen Generalbundesanwalts oder eine Anweisung an den amtierenden Generalbundesanwalt erfolgt Ermittlungen gegen die damaligen oder immer noch amtierenden staatlichen Funktionäre bzw Stellen aufzunehmen und dass dieser dann der Anweisung des vorgesetzten Justizministers folgt. Wobei dann ggf die Ermittlungen durch die Regierungsbehörden (Geheimdienste, Bundeskriminalamt) erfolgen müsste, gegen die ermittelt wird.
Vor bald 40 Jahren wurde in Westdeutschland das Oktoberfest-Attentat verübt, kurz vor der Bundestagswahl. (20. Juni 2008, DER TERROR-STAAT: Das Oktoberfest-Attentat von München)
Ein Jahr später, 1981, wurde durch einen einzigen hartnäckigen Steuerfahnder bekannt, dass seit den 70er Jahren durch den Flick-Konzern an Abgeordnete von allen Parteien, sowie an Regierungsfunktionäre, hohe Summen transferiert worden waren (Flick-Affäre). Vor einem schließlich 1984 vom Bundestag eingesetzten Untersuchungsausschuss log der amtierende Bundeskanzler Helmut Kohl und behauptete nichts über Flicks Geldwaschanlage „Staatsbürgerliche Vereinigung“ gewusst zu haben (die Aktenlage bewies das Gegenteil).
Der damalige Generalbundesanwalt, der Untergebene von Kohls untergebenem Justizminister, stellte das Strafverfahren gegen den Kanzler wegen uneidlicher Falschaussage ein. Begründung: man könne ihm nicht nachweisen, dass er sich erinnert habe. Insofern sei keine vorsätzliche Lüge zu beweisen.
Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht am 17. Juli 1984 in Urteil 2 BvE 11, 15/83 (1, 2) im Zuge der Flick-Affäre das vom Grundgesetz garantierte Kontrollrecht des Parlaments – konkret: das Recht auf Akteneinsicht bei der Regierung – der einfachen Gesetzgebung untergeordnet. Die Verfassungsrichter (die erst ab dem Jahre 2017 überhaupt verfassungsgemäß gewählt wurden) urteilten, dass
„auf Aktenherausgabeverlangen … gemäß Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG die Vorschrift der § 96 StPO“
Anwendung fände. Dieser Paragraph der Strafprozessordnung besagt heute wie damals:
„Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde.“
Ausdrücklich erklärten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zur Flick-Affäre, darunter falle auch das Steuergeheimnis.
Um diese faktische Unterordnung des Parlaments unter die Erklärungen von Regierungsfunktionären und deren Meinung was das Wohl des Staates sei zu begründen, schufen die Verfassungsrichter in ihrem Urteil den Begriff „exekutive Eigenverantwortung“. Später wurde daraus in weiteren Karlsruher Urteilen der Rechtsbegriff „Staatswohl“ geformt.
Der Kanzler Helmut Kohl wurde übrigens nicht nur durch 1984 durch den Untergebenen seines Untergebenen (den Generalbundesanwalt) laufen gelassen, sondern ebenso durch seinen Nachfolger Gerhard Schröder und dessen rot-grüne Regierung, sowie deren Mehrheit im Parlament ab 1998.
Als in einer weiteren (und eventuell mit der Flick-Affäre zusammenhängenden) „Spenden“-Affäre um die schwarzen Kassen der C.D.U. sich ex-Kanzler Kohl schlicht weigerte, die „Spender“ seiner Partei zu nennen oder sich im betreffenden Untersuchungsausschuss auch nur vereidigen zu lassen, passierte gar nichts. Aus „Juristenkreisen“ hieß es, es sei nicht einmal klar, ob ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Zeugen überhaupt vereidigen dürfe.
Betreffend des Oktoberfest-Attentats von 1980 ließen sich Parlament bzw alle darin vertretenen Abgeordneten und Parteien erst einmal 34 Jahre Zeit. Dann reichte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oktober 2014 eine Kleine Anfrage an die Regierung ein, u.a. zur potentiellen Verwicklung staatlicher (exekutiver) Stellen und deren Kontaktpersonen („Vertrauensleute“) in das Attentat. Im Januar 2015 reichten sie noch eine Anfrage ein.
Als die Regierung beide nicht vollständig beantwortete, reichte die grüne Bundestagsfraktion schließlich Klage auf vollständige Beantwortung beim Bundesverfassungsgericht ein.
2017 dann das Urteil – abgelehnt! Begründung: „Gefährdung des Staatswohls und .. Grundrechte verdeckt handelnder Personen“.
Lambrecht pocht weiter auf Passwortherausgabe
(16.02.2021)
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat darauf gedrungen, das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität im Netz endlich zu verabschieden. Das sagte die Ministerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland am Dienstag.
Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann
(21.02.2020)
Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.
Auf Bundesebene heißt das konkret: der Generalbundesanwalt und seine Behörde (allgemein Bundesanwaltschaft) unterstehen dem Justizminister. Daraus schlussfolgert, dass nach eventuellen Staatsverbrechen und / oder Verfassungsbrüchen durch ihre eigenen Organe – Kanzleramt, Ministerien, Behörden, Militär, Geheimdienste, etc, – die Regierung gegen sich selbst ermitteln müsste.
Zieht also die Bundesanwaltschaft bzw der Generalbundesanwalt ein Verfahren an sich, zieht es die Regierung an sich.
Verbleibt noch die Möglichkeit, dass das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzt, dass durch diese die betreffenden Staatsverbrechen aufgeklärt und dann öffentlich bekannt werden, dem folgend durch Wahlen eine Änderung der parlamentarischen Mehrheiten erfolgt, dann eine Neuwahl des Kanzlers / der Kanzlerin durch das Parlament, dann durch den Kanzler / die Kanzlerin eine Ernennung eines neuen Justizministers erfolgt (Minister / Ministerinnen werden nicht gewählt), dann durch den Justizminister / die Justizministerin eine Ernennung eines neuen Generalbundesanwalts oder eine Anweisung an den amtierenden Generalbundesanwalt erfolgt Ermittlungen gegen die damaligen oder immer noch amtierenden staatlichen Funktionäre bzw Stellen aufzunehmen und dass dieser dann der Anweisung des vorgesetzten Justizministers folgt. Wobei dann ggf die Ermittlungen durch die Regierungsbehörden (Geheimdienste, Bundeskriminalamt) erfolgen müsste, gegen die ermittelt wird.
Vor bald 40 Jahren wurde in Westdeutschland das Oktoberfest-Attentat verübt, kurz vor der Bundestagswahl. (20. Juni 2008, DER TERROR-STAAT: Das Oktoberfest-Attentat von München)
Ein Jahr später, 1981, wurde durch einen einzigen hartnäckigen Steuerfahnder bekannt, dass seit den 70er Jahren durch den Flick-Konzern an Abgeordnete von allen Parteien, sowie an Regierungsfunktionäre, hohe Summen transferiert worden waren (Flick-Affäre). Vor einem schließlich 1984 vom Bundestag eingesetzten Untersuchungsausschuss log der amtierende Bundeskanzler Helmut Kohl und behauptete nichts über Flicks Geldwaschanlage „Staatsbürgerliche Vereinigung“ gewusst zu haben (die Aktenlage bewies das Gegenteil).
Der damalige Generalbundesanwalt, der Untergebene von Kohls untergebenem Justizminister, stellte das Strafverfahren gegen den Kanzler wegen uneidlicher Falschaussage ein. Begründung: man könne ihm nicht nachweisen, dass er sich erinnert habe. Insofern sei keine vorsätzliche Lüge zu beweisen.
Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht am 17. Juli 1984 in Urteil 2 BvE 11, 15/83 (1, 2) im Zuge der Flick-Affäre das vom Grundgesetz garantierte Kontrollrecht des Parlaments – konkret: das Recht auf Akteneinsicht bei der Regierung – der einfachen Gesetzgebung untergeordnet. Die Verfassungsrichter (die erst ab dem Jahre 2017 überhaupt verfassungsgemäß gewählt wurden) urteilten, dass
„auf Aktenherausgabeverlangen … gemäß Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG die Vorschrift der § 96 StPO“
Anwendung fände. Dieser Paragraph der Strafprozessordnung besagt heute wie damals:
„Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde.“
Ausdrücklich erklärten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zur Flick-Affäre, darunter falle auch das Steuergeheimnis.
Um diese faktische Unterordnung des Parlaments unter die Erklärungen von Regierungsfunktionären und deren Meinung was das Wohl des Staates sei zu begründen, schufen die Verfassungsrichter in ihrem Urteil den Begriff „exekutive Eigenverantwortung“. Später wurde daraus in weiteren Karlsruher Urteilen der Rechtsbegriff „Staatswohl“ geformt.
Der Kanzler Helmut Kohl wurde übrigens nicht nur durch 1984 durch den Untergebenen seines Untergebenen (den Generalbundesanwalt) laufen gelassen, sondern ebenso durch seinen Nachfolger Gerhard Schröder und dessen rot-grüne Regierung, sowie deren Mehrheit im Parlament ab 1998.
Als in einer weiteren (und eventuell mit der Flick-Affäre zusammenhängenden) „Spenden“-Affäre um die schwarzen Kassen der C.D.U. sich ex-Kanzler Kohl schlicht weigerte, die „Spender“ seiner Partei zu nennen oder sich im betreffenden Untersuchungsausschuss auch nur vereidigen zu lassen, passierte gar nichts. Aus „Juristenkreisen“ hieß es, es sei nicht einmal klar, ob ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Zeugen überhaupt vereidigen dürfe.
Betreffend des Oktoberfest-Attentats von 1980 ließen sich Parlament bzw alle darin vertretenen Abgeordneten und Parteien erst einmal 34 Jahre Zeit. Dann reichte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oktober 2014 eine Kleine Anfrage an die Regierung ein, u.a. zur potentiellen Verwicklung staatlicher (exekutiver) Stellen und deren Kontaktpersonen („Vertrauensleute“) in das Attentat. Im Januar 2015 reichten sie noch eine Anfrage ein.
Als die Regierung beide nicht vollständig beantwortete, reichte die grüne Bundestagsfraktion schließlich Klage auf vollständige Beantwortung beim Bundesverfassungsgericht ein.
2017 dann das Urteil – abgelehnt! Begründung: „Gefährdung des Staatswohls und .. Grundrechte verdeckt handelnder Personen“.
Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann
(21.02.2020)
Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.
Auf Bundesebene heißt das konkret: der Generalbundesanwalt und seine Behörde (allgemein Bundesanwaltschaft) unterstehen dem Justizminister. Daraus schlussfolgert, dass nach eventuellen Staatsverbrechen und / oder Verfassungsbrüchen durch ihre eigenen Organe – Kanzleramt, Ministerien, Behörden, Militär, Geheimdienste, etc, – die Regierung gegen sich selbst ermitteln müsste.
Zieht also die Bundesanwaltschaft bzw der Generalbundesanwalt ein Verfahren an sich, zieht es die Regierung an sich.
Verbleibt noch die Möglichkeit, dass das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzt, dass durch diese die betreffenden Staatsverbrechen aufgeklärt und dann öffentlich bekannt werden, dem folgend durch Wahlen eine Änderung der parlamentarischen Mehrheiten erfolgt, dann eine Neuwahl des Kanzlers / der Kanzlerin durch das Parlament, dann durch den Kanzler / die Kanzlerin eine Ernennung eines neuen Justizministers erfolgt (Minister / Ministerinnen werden nicht gewählt), dann durch den Justizminister / die Justizministerin eine Ernennung eines neuen Generalbundesanwalts oder eine Anweisung an den amtierenden Generalbundesanwalt erfolgt Ermittlungen gegen die damaligen oder immer noch amtierenden staatlichen Funktionäre bzw Stellen aufzunehmen und dass dieser dann der Anweisung des vorgesetzten Justizministers folgt. Wobei dann ggf die Ermittlungen durch die Regierungsbehörden (Geheimdienste, Bundeskriminalamt) erfolgen müsste, gegen die ermittelt wird.
Vor bald 40 Jahren wurde in Westdeutschland das Oktoberfest-Attentat verübt, kurz vor der Bundestagswahl. (20. Juni 2008, DER TERROR-STAAT: Das Oktoberfest-Attentat von München)
Ein Jahr später, 1981, wurde durch einen einzigen hartnäckigen Steuerfahnder bekannt, dass seit den 70er Jahren durch den Flick-Konzern an Abgeordnete von allen Parteien, sowie an Regierungsfunktionäre, hohe Summen transferiert worden waren (Flick-Affäre). Vor einem schließlich 1984 vom Bundestag eingesetzten Untersuchungsausschuss log der amtierende Bundeskanzler Helmut Kohl und behauptete nichts über Flicks Geldwaschanlage „Staatsbürgerliche Vereinigung“ gewusst zu haben (die Aktenlage bewies das Gegenteil).
Der damalige Generalbundesanwalt, der Untergebene von Kohls untergebenem Justizminister, stellte das Strafverfahren gegen den Kanzler wegen uneidlicher Falschaussage ein. Begründung: man könne ihm nicht nachweisen, dass er sich erinnert habe. Insofern sei keine vorsätzliche Lüge zu beweisen.
Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht am 17. Juli 1984 in Urteil 2 BvE 11, 15/83 (1, 2) im Zuge der Flick-Affäre das vom Grundgesetz garantierte Kontrollrecht des Parlaments – konkret: das Recht auf Akteneinsicht bei der Regierung – der einfachen Gesetzgebung untergeordnet. Die Verfassungsrichter (die erst ab dem Jahre 2017 überhaupt verfassungsgemäß gewählt wurden) urteilten, dass
„auf Aktenherausgabeverlangen … gemäß Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG die Vorschrift der § 96 StPO“
Anwendung fände. Dieser Paragraph der Strafprozessordnung besagt heute wie damals:
„Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde.“
Ausdrücklich erklärten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zur Flick-Affäre, darunter falle auch das Steuergeheimnis.
Um diese faktische Unterordnung des Parlaments unter die Erklärungen von Regierungsfunktionären und deren Meinung was das Wohl des Staates sei zu begründen, schufen die Verfassungsrichter in ihrem Urteil den Begriff „exekutive Eigenverantwortung“. Später wurde daraus in weiteren Karlsruher Urteilen der Rechtsbegriff „Staatswohl“ geformt.
Der Kanzler Helmut Kohl wurde übrigens nicht nur durch 1984 durch den Untergebenen seines Untergebenen (den Generalbundesanwalt) laufen gelassen, sondern ebenso durch seinen Nachfolger Gerhard Schröder und dessen rot-grüne Regierung, sowie deren Mehrheit im Parlament ab 1998.
Als in einer weiteren (und eventuell mit der Flick-Affäre zusammenhängenden) „Spenden“-Affäre um die schwarzen Kassen der C.D.U. sich ex-Kanzler Kohl schlicht weigerte, die „Spender“ seiner Partei zu nennen oder sich im betreffenden Untersuchungsausschuss auch nur vereidigen zu lassen, passierte gar nichts. Aus „Juristenkreisen“ hieß es, es sei nicht einmal klar, ob ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Zeugen überhaupt vereidigen dürfe.
Betreffend des Oktoberfest-Attentats von 1980 ließen sich Parlament bzw alle darin vertretenen Abgeordneten und Parteien erst einmal 34 Jahre Zeit. Dann reichte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oktober 2014 eine Kleine Anfrage an die Regierung ein, u.a. zur potentiellen Verwicklung staatlicher (exekutiver) Stellen und deren Kontaktpersonen („Vertrauensleute“) in das Attentat. Im Januar 2015 reichten sie noch eine Anfrage ein.
Als die Regierung beide nicht vollständig beantwortete, reichte die grüne Bundestagsfraktion schließlich Klage auf vollständige Beantwortung beim Bundesverfassungsgericht ein.
2017 dann das Urteil – abgelehnt! Begründung: „Gefährdung des Staatswohls und .. Grundrechte verdeckt handelnder Personen“.
Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann
(21.02.2020)
Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.
Auf Bundesebene heißt das konkret: der Generalbundesanwalt und seine Behörde (allgemein Bundesanwaltschaft) unterstehen dem Justizminister. Daraus schlussfolgert, dass nach eventuellen Staatsverbrechen und / oder Verfassungsbrüchen durch ihre eigenen Organe – Kanzleramt, Ministerien, Behörden, Militär, Geheimdienste, etc, – die Regierung gegen sich selbst ermitteln müsste.
Zieht also die Bundesanwaltschaft bzw der Generalbundesanwalt ein Verfahren an sich, zieht es die Regierung an sich.
Verbleibt noch die Möglichkeit, dass das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzt, dass durch diese die betreffenden Staatsverbrechen aufgeklärt und dann öffentlich bekannt werden, dem folgend durch Wahlen eine Änderung der parlamentarischen Mehrheiten erfolgt, dann eine Neuwahl des Kanzlers / der Kanzlerin durch das Parlament, dann durch den Kanzler / die Kanzlerin eine Ernennung eines neuen Justizministers erfolgt (Minister / Ministerinnen werden nicht gewählt), dann durch den Justizminister / die Justizministerin eine Ernennung eines neuen Generalbundesanwalts oder eine Anweisung an den amtierenden Generalbundesanwalt erfolgt Ermittlungen gegen die damaligen oder immer noch amtierenden staatlichen Funktionäre bzw Stellen aufzunehmen und dass dieser dann der Anweisung des vorgesetzten Justizministers folgt. Wobei dann ggf die Ermittlungen durch die Regierungsbehörden (Geheimdienste, Bundeskriminalamt) erfolgen müsste, gegen die ermittelt wird.
Vor bald 40 Jahren wurde in Westdeutschland das Oktoberfest-Attentat verübt, kurz vor der Bundestagswahl. (20. Juni 2008, DER TERROR-STAAT: Das Oktoberfest-Attentat von München)
Ein Jahr später, 1981, wurde durch einen einzigen hartnäckigen Steuerfahnder bekannt, dass seit den 70er Jahren durch den Flick-Konzern an Abgeordnete von allen Parteien, sowie an Regierungsfunktionäre, hohe Summen transferiert worden waren (Flick-Affäre). Vor einem schließlich 1984 vom Bundestag eingesetzten Untersuchungsausschuss log der amtierende Bundeskanzler Helmut Kohl und behauptete nichts über Flicks Geldwaschanlage „Staatsbürgerliche Vereinigung“ gewusst zu haben (die Aktenlage bewies das Gegenteil).
Der damalige Generalbundesanwalt, der Untergebene von Kohls untergebenem Justizminister, stellte das Strafverfahren gegen den Kanzler wegen uneidlicher Falschaussage ein. Begründung: man könne ihm nicht nachweisen, dass er sich erinnert habe. Insofern sei keine vorsätzliche Lüge zu beweisen.
Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht am 17. Juli 1984 in Urteil 2 BvE 11, 15/83 (1, 2) im Zuge der Flick-Affäre das vom Grundgesetz garantierte Kontrollrecht des Parlaments – konkret: das Recht auf Akteneinsicht bei der Regierung – der einfachen Gesetzgebung untergeordnet. Die Verfassungsrichter (die erst ab dem Jahre 2017 überhaupt verfassungsgemäß gewählt wurden) urteilten, dass
„auf Aktenherausgabeverlangen … gemäß Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG die Vorschrift der § 96 StPO“
Anwendung fände. Dieser Paragraph der Strafprozessordnung besagt heute wie damals:
„Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde.“
Ausdrücklich erklärten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zur Flick-Affäre, darunter falle auch das Steuergeheimnis.
Um diese faktische Unterordnung des Parlaments unter die Erklärungen von Regierungsfunktionären und deren Meinung was das Wohl des Staates sei zu begründen, schufen die Verfassungsrichter in ihrem Urteil den Begriff „exekutive Eigenverantwortung“. Später wurde daraus in weiteren Karlsruher Urteilen der Rechtsbegriff „Staatswohl“ geformt.
Der Kanzler Helmut Kohl wurde übrigens nicht nur durch 1984 durch den Untergebenen seines Untergebenen (den Generalbundesanwalt) laufen gelassen, sondern ebenso durch seinen Nachfolger Gerhard Schröder und dessen rot-grüne Regierung, sowie deren Mehrheit im Parlament ab 1998.
Als in einer weiteren (und eventuell mit der Flick-Affäre zusammenhängenden) „Spenden“-Affäre um die schwarzen Kassen der C.D.U. sich ex-Kanzler Kohl schlicht weigerte, die „Spender“ seiner Partei zu nennen oder sich im betreffenden Untersuchungsausschuss auch nur vereidigen zu lassen, passierte gar nichts. Aus „Juristenkreisen“ hieß es, es sei nicht einmal klar, ob ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Zeugen überhaupt vereidigen dürfe.
Betreffend des Oktoberfest-Attentats von 1980 ließen sich Parlament bzw alle darin vertretenen Abgeordneten und Parteien erst einmal 34 Jahre Zeit. Dann reichte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oktober 2014 eine Kleine Anfrage an die Regierung ein, u.a. zur potentiellen Verwicklung staatlicher (exekutiver) Stellen und deren Kontaktpersonen („Vertrauensleute“) in das Attentat. Im Januar 2015 reichten sie noch eine Anfrage ein.
Als die Regierung beide nicht vollständig beantwortete, reichte die grüne Bundestagsfraktion schließlich Klage auf vollständige Beantwortung beim Bundesverfassungsgericht ein.
2017 dann das Urteil – abgelehnt! Begründung: „Gefährdung des Staatswohls und .. Grundrechte verdeckt handelnder Personen“.
U-Ausschuss: WKStA-Chefin spricht von Politeinfluss bei Ermittlungen
Der Hintergrund: Die WKStA ist der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien untergeordnet und an deren Weisungen gebunden, die OStA Wien wiederum ist dem Justizministerium unterstellt.
Justizminister erlaubt Ermittlungen zu Wahlbetrug
US-Justizminister William Barr hat Medienberichten zufolge Staatsanwälten die Erlaubnis erteilt, Vorwürfe des Wahlbetrugs noch vor Bekanntgabe der Endergebnisse zu untersuchen.
Amri-Ermittlungen: Blut von „unbekannter Person“ im Anschlags-LKW?
Der Befund fand sich auf drei Wattestäbchen, die die Spurensicherer um den Leiter der Mordkommission Thomas Bordasch zusammen in eine Klemmverschlusstüte packten und ans Landeskriminalamt (LKA) Berlin, Abteilung Staatsschutz, übersandten. Von dort gingen die drei Spurenträger am 2. Januar 2017 zur Auswertung ans Kriminaltechnische Institut (KTI) des LKA.
Am 23. Januar 2017 lag das Ergebnis vor. Die Auswertung im KTI ergab, dass sich auf den Wattestäbchen No. 1 und No. 2 Blut eines Unbekannten befand, der die Zuordnung „unbekannte Person 8“ (UP 8) bekam.
Ex #BfV-Präsident @HGMaassen wird kommende Woche als Zeuge im #UA1BT erwartet. Heutige Aussagen von #Siebertz #Verfassungsschutz, dass BfV eben doch Quelle in #Fussilet Moschee hatte, lassen spannende Befragung erhoffen.
Anschlag am Breitscheidplatz: Amris Moschee und der Verfassungsschutz
(heute)
Offenbar setzte demnach der Bundesverfassungsschutz einen V-Mann in der Moschee ein – aber eben nicht auf Amri. Tatsächlich aber, so steht es in eingestuften Akten des Amtes, wurden der Quelle noch im Sommer 2016, wenige Monate vor dem Anschlag, Fotos von Amri vorgelegt. Der V-Mann soll den Tunesier darauf nicht erkannt haben. Allerdings erhielt er dann den Auftrag, sich einmal nach ihm umzuschauen. Nach dem Attentat wiederum soll der V-Mann erklärt haben, er habe Amri durchaus öfter in der Moschee gesehen, zuletzt wenige Wochen vor seiner Tat.
Amris Handys und SIM-Karten
Es geht um zwei Mobiltelefone, die Amri gehört haben sollen. Das eine, ein rotes Klapphandy der Marke Samsung älteren Datums, lag in der Fahrerkabine des LKW. Das andere, ein internetfähiges Smartphone der Marke HTC, steckte außerhalb in einem Loch der vorderen Fahrzeugkarosserie.
Anschlag am Breitscheidplatz: Der U-Ausschuss und die offenen Fragen
Um den Dissens zu klären, gab es jüngst ein Telefonat zwischen Innenminister Reul und den Ausschussmitgliedern. Dabei soll es ziemlich ruppig zugegangen sein. Irgendwann müsse auch mal Schluss sein, soll Reul forsch gesagt haben. Er kenne den ehemaligen V-Mann zwar nicht persönlich, aber er sei nun einmal für dessen Leben verantwortlich und müsse ihn daher schützen.
Iran – Venezuela: USA beschlagnahmen vier Öltanker
(14.08.2020)
Der Iran bestreitet jede Verbindung zu den Tankschiffen. Die Beschlagnahmung der vier Tankschiffe „Bella“, „Bering“, „Pandi“ und „Luna“ wurde laut dem Ministerium bereits im Juli angeordnet.
Gesetz gegen Hass im Netz: Kein Einwand von EU erwartet
Justizkommissarin Vera Jourova drängt auf eine europäische Lösung und hat bereits EU-weit verpflichtende Vorgaben für Onlinenetzwerke für Ende des Jahres in Aussicht gestellt.
Dennoch ist man sich in Edtstadlers Ministerium sicher, dass Österreichs Initiative durchgehen wird – denn auch gegen ähnlich geartete Gesetze in Deutschland und Frankreich habe es keine Einwände gegeben, hieß es aus ihrem Büro.
Hessen: Weitere Datenabfrage von Polizeirechner
Aus den Unterlagen, die der „Frankfurter Rundschau“ vorliegen, geht der Standort der Datenabfrage über Baydar nicht hervor.
Die Linke fordert, dass die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen um die rechtsextremen Drohmails von „#Staatsstreichorchester“/“NSU 2.0“ an sich zieht.
Die sieht jedoch keinen Anlass dazu, wie @raeuberhose und @Georg_Heil berichten.
Warum das Weisungsrecht des Justizministers bleiben sollte
(07.08.2015)
In Deutschland ist die Staatsanwaltschaft Teil der Exekutive. Sie ist zwar gehalten, in Ermittlungsverfahren sowohl be- als auch entlastendes Material zu sammeln, arbeitet aber eng mit der Polizei zusammen. Die Weisungsbefugnis der Minister kann deshalb auch als Kontrollfunktion gesehen werden. Um einen zu engen Schulterschluss zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei – oder, wie jetzt, zwischen Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz – zu unterbinden.
Weisungsrecht in Justizressort europäischer Sonderfall
Das Weisungsrecht der österreichischen Justizministerinnen und Justizminister ist ein europäischer Sonderfall. Wie aus dem heute Nachmittag veröffentlichten EU-Justizbarometer 2020 hervorgeht, kennt von den 27 EU-Staaten sonst nur Polen eine exklusive Befugnis des Ressortchefs, der Anklagebehörde Weisungen in konkreten Fällen zu erteilen.
Drohungen gegen Politiker: Ein Fall für den Generalbundesanwalt?
Das erklärt der Parteivorsitzende Bernd Riexinger gegenüber dem ARD-Politikmagazin Kontraste:
„Der Generalbundesanwalt muss übernehmen. Der Sachverhalt betrifft längst nicht mehr nur Hessen. Die Morddrohungen sind ein direkter Angriff auf die Demokratie und staatliche Institutionen. Darüber hinaus gibt es erhebliches berechtigtes Misstrauen gegen die Federführung der LKA In Hessen und Berlin, die bisher keine Erfolge bei der Verfolgung und Zerschlagung rechter Netzwerke in der Polizei zu verzeichnen haben.“
Rechtes Netzwerk bei der Polizei? Drohmails gegen Wissler: Beuth empört über Versäumnisse des LKA
Kurz nachdem über die Mails berichtet worden war, erhielt Wissler eine weitere mit „NSU 2.0“ unterzeichnete Zuschrift. Eine E-Mail mit dem Kürzel „NSU 2.0“ ging am vergangenen Montag auch in den Postfächern von Innenminister Beuth und Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) ein.
Mittlerweile ist klar, dass persönliche Daten Wisslers von einem Polizeicomputer in Wiesbaden abgefragt worden waren.
Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann
(21.02.2020)
Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.
Auf Bundesebene heißt das konkret: der Generalbundesanwalt und seine Behörde (allgemein Bundesanwaltschaft) unterstehen dem Justizminister. Daraus schlussfolgert, dass nach eventuellen Staatsverbrechen und / oder Verfassungsbrüchen durch ihre eigenen Organe – Kanzleramt, Ministerien, Behörden, Militär, Geheimdienste, etc, – die Regierung gegen sich selbst ermitteln müsste.
Zieht also die Bundesanwaltschaft bzw der Generalbundesanwalt ein Verfahren an sich, zieht es die Regierung an sich.
Verbleibt noch die Möglichkeit, dass das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzt, dass durch diese die betreffenden Staatsverbrechen aufgeklärt und dann öffentlich bekannt werden, dem folgend durch Wahlen eine Änderung der parlamentarischen Mehrheiten erfolgt, dann eine Neuwahl des Kanzlers / der Kanzlerin durch das Parlament, dann durch den Kanzler / die Kanzlerin eine Ernennung eines neuen Justizministers erfolgt (Minister / Ministerinnen werden nicht gewählt), dann durch den Justizminister / die Justizministerin eine Ernennung eines neuen Generalbundesanwalts oder eine Anweisung an den amtierenden Generalbundesanwalt erfolgt Ermittlungen gegen die damaligen oder immer noch amtierenden staatlichen Funktionäre bzw Stellen aufzunehmen und dass dieser dann der Anweisung des vorgesetzten Justizministers folgt. Wobei dann ggf die Ermittlungen durch die Regierungsbehörden (Geheimdienste, Bundeskriminalamt) erfolgen müsste, gegen die ermittelt wird.
Vor bald 40 Jahren wurde in Westdeutschland das Oktoberfest-Attentat verübt, kurz vor der Bundestagswahl. (20. Juni 2008, DER TERROR-STAAT: Das Oktoberfest-Attentat von München)
Ein Jahr später, 1981, wurde durch einen einzigen hartnäckigen Steuerfahnder bekannt, dass seit den 70er Jahren durch den Flick-Konzern an Abgeordnete von allen Parteien, sowie an Regierungsfunktionäre, hohe Summen transferiert worden waren (Flick-Affäre). Vor einem schließlich 1984 vom Bundestag eingesetzten Untersuchungsausschuss log der amtierende Bundeskanzler Helmut Kohl und behauptete nichts über Flicks Geldwaschanlage „Staatsbürgerliche Vereinigung“ gewusst zu haben (die Aktenlage bewies das Gegenteil).
Der damalige Generalbundesanwalt, der Untergebene von Kohls untergebenem Justizminister, stellte das Strafverfahren gegen den Kanzler wegen uneidlicher Falschaussage ein. Begründung: man könne ihm nicht nachweisen, dass er sich erinnert habe. Insofern sei keine vorsätzliche Lüge zu beweisen.
Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht am 17. Juli 1984 in Urteil 2 BvE 11, 15/83 (1, 2) im Zuge der Flick-Affäre das vom Grundgesetz garantierte Kontrollrecht des Parlaments – konkret: das Recht auf Akteneinsicht bei der Regierung – der einfachen Gesetzgebung untergeordnet. Die Verfassungsrichter (die erst ab dem Jahre 2017 überhaupt verfassungsgemäß gewählt wurden) urteilten, dass
„auf Aktenherausgabeverlangen … gemäß Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG die Vorschrift der § 96 StPO“
Anwendung fände. Dieser Paragraph der Strafprozessordnung besagt heute wie damals:
„Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde.“
Ausdrücklich erklärten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zur Flick-Affäre, darunter falle auch das Steuergeheimnis.
Um diese faktische Unterordnung des Parlaments unter die Erklärungen von Regierungsfunktionären und deren Meinung was das Wohl des Staates sei zu begründen, schufen die Verfassungsrichter in ihrem Urteil den Begriff „exekutive Eigenverantwortung“. Später wurde daraus in weiteren Karlsruher Urteilen der Rechtsbegriff „Staatswohl“ geformt.
Der Kanzler Helmut Kohl wurde übrigens nicht nur durch 1984 durch den Untergebenen seines Untergebenen (den Generalbundesanwalt) laufen gelassen, sondern ebenso durch seinen Nachfolger Gerhard Schröder und dessen rot-grüne Regierung, sowie deren Mehrheit im Parlament ab 1998.
Als in einer weiteren (und eventuell mit der Flick-Affäre zusammenhängenden) „Spenden“-Affäre um die schwarzen Kassen der C.D.U. sich ex-Kanzler Kohl schlicht weigerte, die „Spender“ seiner Partei zu nennen oder sich im betreffenden Untersuchungsausschuss auch nur vereidigen zu lassen, passierte gar nichts. Aus „Juristenkreisen“ hieß es, es sei nicht einmal klar, ob ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Zeugen überhaupt vereidigen dürfe.
Betreffend des Oktoberfest-Attentats von 1980 ließen sich Parlament bzw alle darin vertretenen Abgeordneten und Parteien erst einmal 34 Jahre Zeit. Dann reichte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oktober 2014 eine Kleine Anfrage an die Regierung ein, u.a. zur potentiellen Verwicklung staatlicher (exekutiver) Stellen und deren Kontaktpersonen („Vertrauensleute“) in das Attentat. Im Januar 2015 reichten sie noch eine Anfrage ein.
Als die Regierung beide nicht vollständig beantwortete, reichte die grüne Bundestagsfraktion schließlich Klage auf vollständige Beantwortung beim Bundesverfassungsgericht ein.
2017 dann das Urteil – abgelehnt! Begründung: „Gefährdung des Staatswohls und .. Grundrechte verdeckt handelnder Personen“.
Wieder Streit um Aufarbeitung von Fall Oury Jalloh
Der Justizstaatssekretär Josef Molkenbur habe daraufhin in einem Schreiben „klargestellt, dass dies die Landesverfassung nicht vorsieht.“ Stattdessen habe Molkenbur angeboten, die gewünschten Befragungen im Rahmen von Sondersitzungen des Rechtsausschusses zu ermöglichen.
„Bestandsdatenauskunft“: Die Bürgerrechtsbewegung verliert andauernd, weil sie keine ist
(3. Mai 2013)
Vor dem Beschluss des Bundesrats hatte eine „Zivilgesellschaft“ aus dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, dem Deutschen Journalistenverband (D.J.V.), der Neuen Richtervereinigung (N.R.V.), den Reporter ohne Grenzen (R.O.G.), der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten Union (d.j.u.), des Komitees für Grundrechte und Demokratie, der Evangelischen Konferenz für Telefonseelsorge und Offene Tür, der Humanistischen Union und des Organisationsbüros der Strafverteidigervereinigungen das übliche devote Klagelied angestimmt. Das Wort „Bürgerrechte“ tauchte in der gesamten Erklärung nicht ein einziges Mal auf. Geschweige denn das Wort „Bürgerrechtsbewegung“. Hintergrund: angesichts der seit dem Lissabon-Vertrag aufgebauten Querfront von Kapitalismus-Kartell, „Antinationalisten“ und Nationalisten gegen die europäischen Demokratien, auch die deutsche, verteidigt keine einzige dieser noblen Organisationen der „Zivilgesellschaft“ noch die Verfassung der Republik Deutschland, das Grundgesetz. Die gesamte Bürgerrechtsbewegung, die sich gegen den damaligen Innenminister Wolfgang Schäuble aufgestellt hat, hat sich mittlerweile vom Acker gemacht. Es ist an der Zeit diese ganze Farce endlich auffliegen zu lassen.
Warum ein neues GroKo-Gesetz die Meinungsfreiheit einschränken wird
Die Kritik am deutschen Sonderweg wächst. Aus hochrangigen Kommissionskreisen erfuhr c’t, dass man der „unkoordinierten Regulierungswut einiger Staaten“ entgegenwirken wolle. Gemeint sind Deutschland und Frankreich mit ihrer drakonischen Gesetzgebung gegen Hate Speech. Konkret setzt die EU-Kommission ihr Mammutprojekt „Digital Services Act“ dagegen. Dieses Vorhaben soll die Haftung von Telediensten und sozialen Plattformen neu regeln und damit die überalterte E-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2001 ablösen.
Beratungen der EU-Justizminister: Kein Platz für Hetze im Internet
Um die nationalen Alleingänge in der EU unter ein gesamteuropäisches Dach zu bringen und den zwanzig Jahre alten Rahmen für Digitale Dienste endlich zu modernisieren, plant die EU-Kommission jetzt einen neuen europäischen Rahmen – den sogenannten Digital Services Act. Dazu ruft sie alle zur Mitarbeit auf. Natürlich online.
Asservate explodieren in Müll-Entsorgungsanlage
Asservate der hannoverschen Justiz haben am Mittwoch offenbar in Hameln für eine Explosion in einer Müll-Schredderanlage gesorgt.
Geldwäsche: Staatsanwälte schlagen Beweislastumkehr vor
„Das würde zwar die Beweislast auf den Kopf stellen, und es wäre vielleicht auch notwendig, verfassungsrechtliche Grundsätze hier zu ändern, aber …“
Trump feuert Bundesanwalt für Manhattan
Dies teilte US-Justizminister Bill Barr gestern mit. Barr hatte bereits Freitagabend den Rücktritt Bermans verkündet, was dieser aber vehement bestritt.
Der Bundesanwalt für Manhattan gilt allgemein als einer der mächtigsten Staatsanwälte der USA.
Ex-Trump-Mitarbeiter Flynn entlastet
Trump bezeichnete Flynn daraufhin als „völlig entlastet“. Flynn sei Opfer der Machenschaften von „dreckigen, widerlichen Bullen an der Spitze“ der Bundespolizei FBI.
Spahns Vorschlag vom Tisch: Lambrecht lehnt Überwachungspläne ab
Im Kampf gegen Corona werden in Deutschland vorerst keine personenbezogenen Handydaten erhoben. Justizministerin Lambrecht machte im Bericht aus Berlin deutlich, dass die Pläne von Gesundheitsminister Spahn vom Tisch sind.
Former Acting Inspector General for the U.S. Department of Homeland Security Indicted on Theft of Government Property and Scheme to Defraud the United States Government
Although Edwards had left DHS-OIG in December 2013, he continued to leverage his relationship with Venkata and other DHS-OIG employees to steal the software and the sensitive government databases.
Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann
Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.
Auf Bundesebene heißt das konkret: der Generalbundesanwalt und seine Behörde (allgemein Bundesanwaltschaft) unterstehen dem Justizminister. Daraus schlussfolgert, dass nach eventuellen Staatsverbrechen und / oder Verfassungsbrüchen durch ihre eigenen Organe – Kanzleramt, Ministerien, Behörden, Militär, Geheimdienste, etc, – die Regierung gegen sich selbst ermitteln müsste.
Zieht also die Bundesanwaltschaft bzw der Generalbundesanwalt ein Verfahren an sich, zieht es die Regierung an sich.
Die Regierungsbank im #UA1BT : Diehl + Kuropka (Kanzlerinnenamt), Dr. Vogel + Wilms (@BMI_Bund) Bülow (@bka) Müller (@BfV_Bund) Dr. Greßmann (@BMJV_Bund) Sewtz (@GBA) Görlich #BND (an der Seite von Kuropka)
Dubioses Telefonat: Justizminister weiter unter Druck
Die Landesregierung hielt die Aufklärung dieses vermeintlichen Angriffs wochenlang vor der Öffentlichkeit zurück, die Ministerin wurde zum Opfer stilisiert. Die Opposition wirft CDU und FDP Vertuschung und Verschleierung vor. Und dem Justizminister nun eine Lüge.
Brief an Mark Zuckerberg – US-Behörden gegen Facebook-Verschlüsselung
Allein 2018 meldete Facebook fast 17 Millionen Fälle möglichen Kindesmissbrauchs, mit der geplanten Ausweitung der Verschlüsselung wären schätzungsweise rund zwölf Millionen Fälle davon aber wohl nicht bemerkt worden, heißt es in dem Brief nach Angaben des US-Heimatschutzministeriums.