Archiv: Verfassungsklagen


31.01.2023 - 13:24 [ Tichys Einblick ]

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Eilantrag gegen Berliner Wahlwiederholung gescheitert

Die Beschwerdeführer hatten ihren Eilantrag mit einer Verfassungsbeschwerde verbunden. Zu dieser steht eine Entscheidung noch aus.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits am 25. Januar eine Entscheidung zum Eilantrag gefällt, diese jedoch nicht bekanntgegeben. Das hatte zu Spekulationen in den Medien geführt.

31.01.2023 - 12:45 [ Tagesschau.de ]

Bundesverfassungsgericht; Berlin darf am 12. Februar wählen

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hatte am 16. November 2022 entschieden, dass die Wahlen in Berlin komplett wiederholt werden müssen, weil es zu zahlreichen Fehlern gekommen war. Dagegen hatten sowohl Abgeordnete als auch Bürgerinnen und Bürger Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt.

30.01.2023 - 19:00 [ rbb|24 / Nitter ]

Update: #Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Dienstag, 9:30 Uhr, seine Eilentscheidung zur Berliner Abgeordnetenhaus-Wahl am 12. Februar. #berlinwahl

30.01.2023 - 18:47 [ News Update / Nitter ]

#Breaking Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Kippt die #Berlin-Wahl am 12. Februar doch noch?

05.01.2023 - 19:04 [ Netzpolitik.org ]

Versammlungsgesetz NRW: Verfassungsbeschwerde gegen Einschränkung der Versammlungsfreiheit eingereicht

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erhebt heute gemeinsam mit dem Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen das seit Januar 2022 geltende Versammlungsgesetz in Nordrhein-Westfalen. Das umstrittene Gesetz war trotz schwerwiegender Bedenken von Sachverständigen und monatelanger Proteste auf der Straße fast unverändert von der schwarz-gelben Landesregierung im Jahr 2021 verabschiedet worden. Die schwarz-grüne Nachfolgeregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag keine Änderungen am Versammlungsgesetz festgelegt.

28.11.2022 - 21:08 [ TKP.at ]

Oberstes griechisches Gericht kippt Impfpflicht für medizinisches Personal

Die Entscheidung sollte das Ende einer 15-monatigen Geschichte für nicht geimpfte griechische Beschäftigte des Gesundheitswesens bedeuten. Sie sind seit dem 1. September 2021 ohne Bezahlung suspendiert, weil sie sich gegen eine Corona-Impfung entschieden hatten.

Konkret widerspricht die Entscheidung des Gerichts der Verlängerung der Impfpflicht durch die griechische Regierung, die am 1. April 2022 in Kraft trat und bis zum 31. Dezember 2022 gelten sollte.

16.11.2022 - 20:45 [ Tichys Einblick ]

Beharrlicher, ehrlicher Journalismus führte zur Wiederholung der Berlin-Wahl

Der ehemalige Berliner Abgeordnete Marcel Luthe, der maßgeblich mit TE zusammenarbeitete, um das ganze Ausmaß des Wahldebakels aufzudecken, betonte gegenüber TE, dass die Entscheidung der Lohn für 14 Monate „intensiver Arbeit“ des gesamten Teams sei. Allein aus den unvollständigen, falschen, teils gar manipulierten Niederschriften der Wahllokale ergebe sich die Ungültigkeit der Wahlen. Das Gericht betonte dabei, dass in diese Niederschriften nur einer reingesehen habe, nämlich Luthe selbst.

16.11.2022 - 20:32 [ Dr. Andreas Hey / Nitter ]

Auch die Bundestagswahl muss wiederholt werden. Alles andere würde das Vertrauen in die Wahl an sich erschüttern. Denn niemandem ist es ernsthaft zu vermitteln, dass die AGH Wahl so voller Fehler war, die BT aber nicht.

16.11.2022 - 20:22 [ Nachdenkseiten ]

Wahlwiederholung in Berlin: Rot-Grün-Rot wohl bald Geschichte

Jetzt ist es amtlich. Die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den 12 Bezirksverordnetenversammlungen vom 26. September 2021 müssen vollständig wiederholt werden, sie sind ungültig. Das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin am Mittwochvormittag verkündet. Laut Landeswahlgesetz muss diese Wahlwiederholung spätestens 90 Tage nach der Veröffentlichung des Urteils im Amtsblatt, die am Freitag erfolgen wird, stattfinden. Voraussichtlicher Wahltermin wäre demnach der 12. Februar. Da es sich rechtlich nicht um Neuwahlen, sondern eine Wahlwiederholung handelt, werden die seinerzeit eingereichten Wahlvorschläge für Direkt- und Listenkandidaten erneut zur Abstimmung stehen. Gegen diese Entscheidung gibt es keine Rechtsmittel.

11.11.2022 - 06:31 [ Tagesschau.de ]

Beschluss des Parlaments: Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin

Unklar ist allerdings, wann die Teilwiederholung stattfinden soll – denn es ist wahrscheinlich, dass der Parlamentsbeschluss noch vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird. Deshalb könnte sich die Abstimmung bis 2024 hinziehen.

10.11.2022 - 09:04 [ Global Investment Explorer / Nitter ]

Die Wahl-Wiederholung in Berlin fällt auf Sankt Nimmerlein! Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages will die Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin nur im kleinen Maße wiederholen. Sollte das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet werden, könnte es bis 2024 dauern.

10.11.2022 - 08:17 [ Berliner Zeitung / Nitter ]

SPD-Innenverwaltung: #Wahlwiederholung in Berlin könnte #Krise auslösen! Am 16. November entscheidet das #Landesverfassungsgericht über die Wahlwiederholung. Doch plötzlich wackelt der Wahltermin. Erst soll #Karlsruhe entscheiden.

(07.11.2022)

19.10.2022 - 20:44 [ Süddeutsche.de ]

Berliner Wahlskandal: Nun bummeln die Richter

(13.10.2022)

Nur vom Berliner Landesverfassungsgericht kann die Verschreibung, also ein Urteil, kommen. Aber es kommt keins. Es kommen nur Andeutungen, längst erkannt zu haben, dass die Wahl mancherorts illegal abgelaufen sei. Ja – das ist schon klar.

09.10.2022 - 13:02 [ Netzpolitik.org ]

Polizeigesetz NRW: Bürgerrechtsorganisation erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Palantir-Paragraf

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat am 6. Oktober Verfassungsbeschwerde gegen einen Paragrafen des NRW Polizeigesetzes beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Dieser ermögliche die Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile durch die automatisierte Auswertung von zahlreichen Datenbeständen. Er verstoße damit gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Bürgerrechtsorganisation fordert in ihrer Verfassungsbeschwerde (PDF) strengere Voraussetzungen und eine zureichende Verfahrenssicherung des Grundrechtseingriffs.

08.10.2022 - 08:16 [ Tichys Einblick ]

Wahlwiederholung Mitte Februar erwartet – Berlin-Wahl: Am 16. November entscheidet das Gericht

Das Berliner Verfassungsgericht wird am 16. November die Entscheidung zur Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl 2021 verkünden. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Wahl war von zahlreichen Irregularitäten, Pannen und Manipulationen überschattet gewesen. TE hatte mit einem eigenen Team und in Zusammenarbeit mit dem ehemaligen Berliner Abgeordneten Marcel Luthe den Skandal um die Berlin-Wahl aufgeklärt.

04.10.2022 - 17:46 [ Max Zeising / Nitter ]

Bei der Wiederholung der #Bundestagswahl in #Berlin will sich die Ampel auf die Zweitstimmen beschränken, was bedeuten würde, dass die drei Direktmandate der Linken und auch deren Verbleib im Bundestag damit gesichert wäre.

#Neuwahlen #DieLinke

04.10.2022 - 17:43 [ rbb24.de ]

Pannen-Wahl zum Bundestag: Ampel schlägt Wahlwiederholung in rund 300 Berliner Stimmbezirken vor

Die Ampel-Koalition hält eine Wiederholung der Bundestagswahl in etwa 300 Berliner Stimmbezirken für nötig. Ein entsprechender Vorschlag sei an den Wahlprüfungsausschuss des Bundestags gegangen, berichtet AFP.

01.10.2022 - 22:17 [ Vatnik Hunter / Nitter ]

Verteidigungsministerin Lambrecht in #Kyiv: IRIS-T SLM air Defence — Lieferung an Ukraine 🇺🇦 wurde beschleunigt und wird in wenigen Tagen geliefert. Einem schnellen Beitritt der Ukraine 🇺🇦 zur #NATO und der Lieferung von deutschen 🇩🇪 Kampfpanzern erteilte sie eine Absage.

29.09.2022 - 10:45 [ Tichys Einblick ]

Großer Erfolg für TE – Verfassungsgericht tendiert zur vollständigen Wiederholung der Berlin-Wahl

Über eine mögliche Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin entscheidet ein eigenes Gremium des Bundestags. Fraglich bleibt, wie der Bundestag eine gültige Bundestagswahl in einer Stadt rechtfertigen will, in der eine solche Vielzahl von Irregularitäten vorliegt, dass dort die gleichzeitig stattgefundene Bezirks- und Abgeordnetenhauswahl auf der Kippe steht. Wie das Gericht beschrieben hat: sollten die Fehler nicht zur Wiederholung führen, so würde das Vertrauen in die Demokratie dauerhaft und schwerwiegend beschädigt.

29.09.2022 - 09:23 [ Tagesspiegel Checkpoint / Nitter ]

Guten Morgen! Ein Gericht rechnet ab: #Berlin droht die komplette #Wahlwiederholung. Auch #Landeswahlleiter Bröchler glaubt, dass eine Neuauflage der Stimmabgabe ansteht. Und die Ampel im #Bund prüft, ob zudem die Parlamentswahl neu erfolgen muss.

21.09.2022 - 12:45 [ Radio Utopie ]

„Selbst Forderung der Drei Westmächte könnte die verfassungswidrige Grundgesetzänderung nicht rechtfertigen“

(19. Februar 2017)

Artikelserie (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9) zu den Verfassungsgerichtsbeschlüssen 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency). Und zu deren Vorgeschichte und Folgen.

Wie zuvor von uns dokumentiert, hob im Sommer 1968 das „siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“ („Notstandsgesetze“) die Gewaltenteilung bezüglich des Brief- Post- und Fernmeldegeheimnisses auf und schrieb zudem in das Grundgesetz ein Recht des Staates, den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern die Verletzung ihres Brief- Post- und Fernmeldegeheimnisses durch den Staat nicht einmal mitzuteilen.

Über nachfolgend eingereichte Verfassungsklagen gegen dieses „siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“ vom 24. Juni 1968, sowie gegen das anschließend von „S.P.D.“, „C.D.U.“ und „C.S.U.“ ebenfalls beschlossene ausführende erste Artikel 10-Gesetz vom 13. August 1968, entschied das westdeutsche Verfassungsgericht in Karlsruhe am 12. Dezember 1970 im Verfahren 2 BvF 1/69; 2 BvR 629/68; 2 BvR 308/69, auch „Abhörurteil“ genannt und heute zumeist zitiert als BVerfGE 30, 1. (Quelle 1, Quelle 2)

Mit 5 zu 3 Stimmen beurteilte der zweite Senat die „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemäß. Aufgehoben wurde lediglich ein kleiner Abschnitt im ausführenden Artikel 10-Gesetz.

Für die „Notstandsgesetze“ der „großen Koalition“ stimmten die Richter Seuffert, Dr. Leibholz, Dr. Geiger, Dr. Kutscher und Dr. Rinck.

Dagegen stimmten die Richter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp. Hier Auszüge ihrer abweichenden Meinung zum Urteil vom 15. Dezember 1970 (der Link zu den „Großer Lauschangriff“ genannten Verfassungsänderungen der „großen Koalition“ dreißig Jahre später in 1998, wiederum Grundlage für das B.K.A.-Gesetz der „großen Koalition“ in 2008, wurde hinzugefügt):

…………..

19.09.2022 - 16:15 [ Boris Reitschuster ]

Verfassungsgerichtschef: „Eine Beschränkung von Freiheitsrechten kann legitim sein“

(15.09.2022)

Politiker wie Scholz und Richter wie Harbarth sind Brandstifter. Sie schaffen mit ihren Aussagen die Atmosphäre, in der Menschen mit anderer Meinung quasi „vogelfrei“ sind. In der sie diffamiert werden und entmenschlicht. In denen Banken ihnen Konten kündigen, die Polizei sie schikaniert und Attacken auf sie demonstrativ nicht verfolgt. Eine Atmosphäre, in der genau das wieder beginnt, was eigentlich nie wieder geschehen sollte.

Leider erkennen diesen schleichenden Prozess viele, die immer nur Freiheit und Demokratie erlebt haben und sich ausschließlich aus den großen Medien informieren, immer noch nicht.

19.09.2022 - 16:10 [ Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiSTA) ]

Grundrechte ohne Schutz – Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht

(26.05.2022)

Der Beschluss vom 27.04.2022 stellt nach den beiden Beschlüssen zur Bundesnotbremse einen weiteren Tiefpunkt in der Geschichte des höchsten deutschen Gerichts dar. Wenn man das Ergebnis und seine Begründung analysiert, muss man sich fragen, ob damit ein Punkt erreicht ist, an dem es nicht vernünftiger wäre, bis auf weiteres jede Hoffnung, dass Karlsruhe in der Corona-Krise die Grundrechte der Bürger und die liberale Demokratie gegen einen übergriffigen Staat verteidigen könnte, aufzugeben.

19.09.2022 - 15:57 [ ZDF ]

Präsident Biden: Corona-Pandemie ist vorbei

„Wie Sie sehen, trägt hier niemand eine Maske. Alle scheinen in ziemlich guter Verfassung zu sein. Ich glaube also, dass sich die Situation ändert, und ich denke, dies ist ein perfektes Beispiel dafür“, sagte der US-Präsident weiter.

Bidens Äußerungen könnten innerhalb seiner eigenen Regierung für einigen Wirbel sorgen.

19.08.2022 - 08:41 [ Bastian Barucker / Nitter ]

Beide Impfpflicht-Entscheidungen sowie die „Bundesnotbremse“-Entscheidungen signalisieren letztlich: freie Fahrt für den immer paternalistischer werdenden Staat. …es zeichnet sich ab, dass der Staat schalten und walten kann, wie er möchte.“@jeha2019

https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/interview-juristin-jessica-hamed-impfpflicht-karlsruhe-laesst-dem-staat-voellig-freie-hand-li.257961

04.07.2022 - 07:42 [ Brita Bruchner / Nitter ]

Was ist eigentlich aus der Wahl in Berlin geworden? Da wird kein Wort mehr verloren.

03.06.2022 - 15:28 [ Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiSTA) ]

Grundrechte ohne Schutz – Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht

Der Beschluss vom 27.04.2022 stellt nach den beiden Beschlüssen zur Bundesnotbremse einen weiteren Tiefpunkt in der Geschichte des höchsten deutschen Gerichts dar. Wenn man das Ergebnis und seine Begründung analysiert, muss man sich fragen, ob damit ein Punkt erreicht ist, an dem es nicht vernünftiger wäre, bis auf weiteres jede Hoffnung, dass Karlsruhe in der Corona-Krise die Grundrechte der Bürger und die liberale Demokratie gegen einen übergriffigen Staat verteidigen könnte, aufzugeben.

27.05.2022 - 11:31 [ Tichys Einblick ]

Tichys Ausblick Talk: Der Wahlkrimi von Berlin

Bei „Tichys Ausblick“ diskutieren Roland Tichy und Co-Moderator Frank Henkel mit dem ehemaligen Bundesverteidigungsminister und Staatsrechtler Rupert Scholz, dem Beschwerdeführer gegen die Wahl in Berlin, Marcel Luthe, und dem Leiter des TE-Rechercheteams zum Thema, Max Mannhart.

27.05.2022 - 11:23 [ @TichysEinblick / Nitter.net ]

Die Staatsverwaltung versagt, die Regierung korrigiert das Wahlergebnis, das Verfassungsgericht schaut weg, das Parlament ist nicht legitimiert: Der Staatsrechtler und Ex-Bundesminister Rupert Scholz über eine „Wahl“ in Berlin und die Folgen.

25.05.2022 - 19:05 [ LTO.de ]

Abgeordnetenhaus- und Bundestagswahl 2021: Muss die Haupt­stadt neu abstimmen?

Immer noch ist die Frage offen, ob einige Berliner Wahlbezirke neu über die Bundestagswahl und die Wahl des Abgeordnetenhauses abstimmen müssen. Der Bundeswahlleiter fordert eine Wahlwiederholung und der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) in Berlin bearbeitet zahlreiche Einsprüche.

24.05.2022 - 14:47 [ Jochen Berlin / Nitter.net ]

Zitat Bundeswahlleiter: „Hier ist ein komplettes systemisches Versagen zu sehen“, sagte Thiel. „Was muss noch passieren, dass wir Wahlen als wiederholungsfähig oder rechtswidrig sehen?“

#Berlin #wahl

24.05.2022 - 14:42 [ rbb24.de ]

Pannen und Unregelmäßigkeiten – Bundeswahlleiter: Wahlwiederholung in sechs Berliner Wahlkreisen unumgänglich

In der Nacht zum Dienstag war für die Landeswahlleitung die Frist ausgelaufen, eine ergänzende Stellungnahme zu den Pannen bei der vergangenen Berlin-Wahl abzugeben. Sie musste darin dem Landesverfassungsgericht darlegen, wie sie die Wahl vorbereitet und durchgeführt hat. Es geht unter anderem um die Frage, wie es zu falschen und fehlenden Stimmzetteln in einzelnen Wahllokalen kommen konnte, zur zeitweisen Schließung der Lokale und zur Offenhaltung von Lokalen nach 18 Uhr. Die Liste der Pannen ist lang.

19.05.2022 - 13:56 [ Trending Deutschland / Nitter.net ]

urteilderschande ist nr.8 trending hashtag in DE in letzten 4 Stunden. #urteilderschande

19.05.2022 - 13:09 [ Tichys Einblick ]

Anwalt der Beschwerdeführer kritisiert Verfassungsgerichtsurteil zur Impfpflicht

„Soweit wir auf den ersten Blick die Sache beurteilen können, hat das Gericht, das eine mündliche Verhandlung trotz mehrfacher Bitten unsererseits abgelehnt hat, sich mit einem Großteil unseres Vortrags schon gar nicht auseinandergesetzt. Die Darlegungen insbesondere zum Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG) machen mich sprachlos. Der medizinische ‚Sachverstand‘ der 8 Richter scheint auch rund 26 Monate nach Ausrufung des ersten Lockdowns nicht über das bloße Wiedergeben und Zitieren der der Bundesregierung unterstehenden, weisungsabhängigen Bundesbehörden (RKI und PEI) hinauszugehen. Alle vorgelegten Studien aus dem In- und Ausland, die exakt das Gegenteil dessen belegen, was diese Behörden als vermeintlich nicht widerlegbare ‚Wahrheit‘ seit gut 2 Jahren verkünden, scheint von den Richtern nicht gelesen worden zu sein – so zumindest mein erster Eindruck.“

19.05.2022 - 13:01 [ Niko Härting, HÄRTING Rechtsanwälte since 1996 / Nitter.net ]

3. Erstens: Keine roten Linien. Der Entscheidung ist an keiner Stelle zu entnehmen, wie weit der Gesetzgeber bei Impfpflichten gehen darf.

Damit lässt Karlsruhe letztlich auch die Politik im Stich.

4. Zweitens: Erneut werden die Entscheidung und die Begründung von allen 8 Richterinnen und Richtern einstimmig mitgetragen.

5. Da nicht vorstellbar ist, dass 8 gestandene Richterinnen und Richter in Sachen #Corona stets einer Meinung ist, fragt man sich, weshalb es keine Sondervoten gibt.

19.05.2022 - 11:55 [ Bundesverfassungsgericht.de ]

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 (sogenannte „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“)

Die angegriffenen Vorschriften verletzen die Beschwerdeführenden nicht in ihren Rechten insbesondere aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG. Soweit die Regelungen in die genannten Grundrechte eingreifen, sind diese Eingriffe verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des ihm zustehenden Einschätzungsspielraums einen angemessenen Ausgleich zwischen dem mit der Nachweispflicht verfolgten Schutz vulnerabler Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und den Grundrechtsbeeinträchtigungen gefunden.

29.04.2022 - 09:33 [ Tichys Einblick ]

„Grundrechtsblindheit“ in Karlsruhe: Die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden kann niemand kontrollieren

(27.04.2022)

Nicht erst im Streit um die einrichtungsbezogene Impfpflicht entsteht der Eindruck, dass die Möglichkeit der Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden durch das Bundesverfassungsgericht genutzt wird, um politisch unliebsamen Verfassungsbeschwerden schnell und unauffällig jede Wirkung zu nehmen. Von Ulrich Vosgerau

26.04.2022 - 20:08 [ Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) ]

Wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Erfolg für die demokratische Zivilgesellschaft

Konkret betrifft das neben Wohnraumüberwachung, Online-Durchsuchung, Ortung von Mobilfunkendgeräten, Auskunft über Verkehrsdaten aus Vorratsdatenspeicherung auch den Einsatz verdeckter Mitarbeiter:innen und Observation außerhalb der Wohnung.

Kläger waren – mit Unterstützung durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte – drei potentiell von diesen Maßnahmen betroffene Mitglieder unserer Vereinigung, die, solange es den Inlandsgeheimdienst gibt, von ihm beobachtet und als „linksextremistisch“ stigmatisiert wird.

26.04.2022 - 20:02 [ Gesellschaft für Freiheitsrechte ]

Erfolg für die Freiheitsrechte nach GFF-Klage: Bundesverfassungsgericht weist Bayerischen Verfassungsschutz in die Grenzen des Grundgesetzes

„Die Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte hat das Risiko deutlich reduziert, dass unbescholtene Bürgerinnen und Bürger überwacht und abgehört werden. Unsere strategische Prozessführung wirkt,“ sagt Moini. „Dieses Urteil strahlt in die ganze Republik aus. Denn viele andere Verfassungsschutzbehörden in den Ländern und im Bund haben ähnliche Befugnisse. Sie müssen nun ihre Gesetze kritisch prüfen und überarbeiten.“

Die bereits 2017 von der GFF angestoßene Verfassungsbeschwerde gegen eine Vielzahl von Regelungen des BayVSG wurde am 14. Dezember 2021 in Karlsruhe mündlich verhandelt.

15.04.2022 - 15:08 [ Reitschuster.de ]

“Verfassungsgericht betreibt Rechtsverweigerung”: Verfassungsrechtler erwägt Klage gegen Verfassungsrichter wegen Rechtsbeugung

Zwar ist das Gericht befugt, Klagen ohne Begründung nach Gerichtsordnung abweisen (§ 93d BVerfGG: “Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf keiner Begründung”), jedoch gibt es im vorliegenden Fall eine Begründung, die offensichtlich unwahr ist. Denn das Gericht behauptet, die Beschwerde werde in der Sache nicht begründet, da sie den Begründungsanforderungen nicht genügen würde und die verletzten Grundrechte nicht einmal aufgeführt wurden. Dagegen verwehrt sich Vosgerau und bezeichnet diese Aussage als objektiv und frappierend unwahr, was er auch beweisen könne, da seine Begründung der Beschwerde außergewöhnlich umfangreich sei und die verletzten Grundrechte deutlich herausgearbeitet wurden.

30.03.2022 - 17:29 [ TKP.at ]

2G und „Lockdown für Ungeimpfte“ rechtskonform – Verfassungsgericht hat entschieden

Der VfGH erklärt: „Das COVID-19-Maßnahmengesetz sieht vor, dass eine solche Ungleichbehandlung auf wissenschaftlich vertretbaren Annahmen über wesentliche Unterschiede in Bezug auf die Weiterverbreitung von COVID-19 beruhen muss. Dies war im Fall der 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung nachvollziehbar gegeben.

07.03.2022 - 06:01 [ Heute.at ]

Brisant: Fällt die Impfpflicht schon kommende Woche?

Die Impfpflicht-Kommission wird ihren diesbezüglichen Bericht am Dienstag, den 8. März veröffentlichen. Rät das Gremium, die Impfplicht, bzw. die Strafen gegen einen Verstoß derselben auszusetzen, so könnte das tatsächlich einer der ersten Amtshandlungen Rauchs sein. Denn eine solche Aussetzung der Impfpflicht hat durch den Gesundheitsminister mittels Verordnung zu geschehen.

07.03.2022 - 05:55 [ TKP.at ]

Verfassungsgericht verhandelt öffentlich über „Lockdown für Ungeimpfte“

Der österreichische Verfassungsgerichtshof verhandelt am Dienstag übernächste Woche (15. März) vier Anträge, die den „Lockdown für Ungeimpfte“ als rechtswidrig ansehen. Die Verhandlung wird öffentlich sein. Das gab der VfGH am Freitag bekannt. Interessierte haben nun wenige Tage Zeit, sich für die mündliche Verhandlung anzumelden.

14.02.2022 - 18:10 [ Reitschuster.de ]

Die fragwürdige Evidenz des Bundesverfassungsgerichts

So heißt es in dem Beschluss:

„Nach der weitgehend übereinstimmenden Einschätzung der angehörten sachkundigen Dritten ist zudem davon auszugehen, dass COVID-19-Impfungen einen relevanten – wenngleich mit der Zeit deutlich nachlassenden – Schutz vor einer Infektion auch mit der Omikronvariante des Virus bewirken.“

12.02.2022 - 07:11 [ Niko Härting, HÄRTING Rechtsanwälte since 1996 / Twitter ]

15. Wenn Karlsruhe wirklich das „Verfassungsorgan“ sein möchte, als das es sich gerne bezeichnet, muss das Gericht auch seiner Verantwortung gerecht werden. Niemand braucht ein @BVerfG für schlicht gestrickte Freifahrtscheine der Regierenden./

12.02.2022 - 07:05 [ Niko Härting, HÄRTING Rechtsanwälte since 1996 / Twitter ]

11. Nicht befasst sich das Gericht auch mit dem Regelungsgehalt des 20a IfSG. Unglaublich, dass ausgerechnet Karlsruhe solch eine grundlegende Hausaufgabe nicht erledigt.

12.02.2022 - 06:59 [ Niko Härting, HÄRTING Rechtsanwälte since 1996 / Twitter ]

9. Das Rosinenpicken kennt man bereits aus den Bundenotbremse-Entscheidungen. Auch dort überging Karlsruhe Stellungnahmen, die nicht zur eigenen Linie passten und zitierte nur Experten auf Regierungslinie.

12.02.2022 - 06:53 [ Bundesverfassungsgericht,de ]

Erfolgloser Eilantrag zur Außervollzugsetzung der „einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht“ nach § 20a Infektionsschutzgesetz

Die Einführung der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Pflicht zum Nachweis einer Impfung, Genesung oder Kontraindikation in § 20a IfSG als solche begegnet zum Zeitpunkt der Entscheidung zwar keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Es bestehen aber jedenfalls Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der in § 20a IfSG gewählten gesetzlichen Regelungstechnik einer doppelten dynamischen Verweisung, da die Vorschrift auf die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung verweist, die ihrerseits wiederum auf Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts verweist. Die abschließende Prüfung der Verfassungsmäßigkeit bleibt jedoch dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Die deshalb gebotene Folgenabwägung rechtfertigt den Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht.

08.02.2022 - 06:29 [ ORF.at ]

VfGH erhielt ersten Antrag zum Impfpflichtgesetz

Mit dem Antrag wird die Verfassungswidrigkeit des Impfpflichtgesetzes, das am 5. Februar in Kraft getreten ist, geltend gemacht. Doch das ist keineswegs das erste Mal, dass sich der Gerichtshof mit dem Thema Coronavirus auseinandersetzen muss – seit April 2020 sind mehr als 600 Anträge bzw. Beschwerden mit Bezug auf die Pandemie eingelangt, mehrere Mitglieder des Kollegiums befassen sich derzeit mit solchen Verfahren. Knapp 500 davon sind bereits erledigt.

04.02.2022 - 18:53 [ Puls24.at ]

Impfpflicht vor dem Verfassungsgerichtshof: Der Weg zur Entscheidung

Bevor der VfGH ein Gesetz prüfen kann, muss es vom Bundespräsidenten beurkundet und kundgemacht werden – das Gesetz zur Impfpflicht nahm am Donnerstag die Hürde im Bundesrat, nun ist Bundespräsident Alexander Van der Bellen am Zug.

29.01.2022 - 13:17 [ Profil.at ]

Postenschacher und ORF-Umbau: Das Geheimpapier von Türkis-Blau

Seit wenigen Tagen ist es Teil eines Ermittlungsakts der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).

Nach Recherchen von profil und ORF (auf Grundlage einer legalen Akteneinsicht durch verfahrensbeteiligte Personen außerhalb der Justiz und der Exekutive) war der amtierende Klubdirektor der FPÖ Norbert Nemeth vergangenen Montag bei der WKStA geladen. Er sagte als Zeuge im WKStA-Verfahren gegen Sebastian Kurz wegen vermuteter Falschaussagen vor dem „Ibiza“-Untersuchungsausschuss 2020 aus.

29.01.2022 - 13:06 [ ORF.at ]

Die Geheimpapiere der Koalitionen

Erster und wohl wichtigster Punkt des Sideletters sind genaue Regelungen zu Postenvergaben in der Republik. Bereits Ende 2017 war klar, dass die neue Bundesregierung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) nachbesetzen kann. Und so wurde ein genaues Procedere festgelegt, parteipolitische Punzierungen der Höchstrichter inklusive.

17.01.2022 - 03:59 [ ORF.at ]

Frankreichs Parlament billigt Einschränkungen für Ungeimpfte

Wann genau die Neuerung in Kraft tritt, ist noch unklar. Einzelne Abgeordnete hatten angekündigt, den Verfassungsrat wegen des Textes anrufen zu wollen

08.12.2021 - 19:22 [ Vol.at ]

Händler ziehen wegen Lockdown vor Verfassungsgericht

Der Individualantrag wurde Freitagabend erstellt und ist laut Auskunft der Gerichts bereits dort eingelangt.

Unternehmen quer durch alle Branchen, vom Mode- über den Sport- bis hin zum Elektrofachhandel, schlossen sich ihm an. Die Händler sehen in der Schließung ihrer Geschäfte einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Eigentum und auf Erwerbsfreiheit. Der Gleichheitssatz werde ebenso verletzt wie das Legalitätsgebot.

08.12.2021 - 19:20 [ Vienna.at ]

Zusperren wegen Lockdown: 62 Betriebe ziehen vor VfGH

„Die Schließung des Handels ist unseres Erachtens verfassungswidrig, da die Maßnahme nicht geeignet ist, den Eingriff in verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte zu rechtfertigen“, so Verbandsgeschäftsführer Rainer Will im Namen der 62 Handelsbetriebe, die den VfGH-Antrag eingebracht haben. Der Verband begrüßt die Anrufung des Verfassungsgerichtshofs, um eine Klärung der Verfassungskonformität der derzeitigen Maßnahmen herbeizuführen.

03.12.2021 - 19:59 [ Achse des Guten ]

USA: Ein Mann sieht hinter die Finsternis

Natürlich weiß ich nicht, wohin genau es Hannes Stein in den USA verschlagen hat, würde aber meine US-Flagge darauf verwetten, dass es nicht weit weg von New York City oder Washington DC sein kann. Sein neuestes Meinungsstück in der WELT lässt jedenfalls keinen Zweifel an seiner gefühlten Stammeszugehörigkeit. Tiefblau müsste sein Amerika idealerweise sein. Nur der Einparteienstaat könne die Katastrophe dort noch abwenden. Da es so offenbar nicht ist, bricht er den Stab über dieses 250 Jahre alte Experiment menschlichen Zusammenlebens, schließlich kommt er aus einem Land, das es besser weiß als die Amerikaner und immer schon besser gemacht hat. Aus Deutschland.

„Die amerikanische Demokratie ist unrettbar verloren. Sie könnte nur dann überleben, wenn die Demokratische Partei von jetzt an bis ca. 2040 alle Wahlen gewinnen würde, und das wird ihr nicht gelingen.

30.11.2021 - 11:42 [ Bundesverfassungsgericht,de ]

Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und Sachlage zulässig

Das Bundesverfassungsgericht hat mit dieser Entscheidung erstmals ein Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung anerkannt.

30.11.2021 - 11:14 [ Bundesverfassungsgericht.de ]

BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 – 1 BvR 781/21 -, Rn. 1-306,

Soweit die Beschwerdeführenden in den Verfahren 1 BvR 781/21 und 1 BvR 854/21 sich durch die Ausgangsbeschränkung nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG in ihrem Recht auf Freizügigkeit aus Art. 11 Abs. 1 GG verletzt sahen, genügt der bloße Vortrag, sich nachts nicht mehr frei im Bundesgebiet bewegen zu dürfen oder dass ein Eingriff in die Freizügigkeit „auf der Hand“ liege, den Begründungsanforderungen nicht. Insbesondere zeigen sie nicht anhand der verfassungsrechtlichen Maßstäbe (vgl. dazu BVerfGE 134, 242 <323 ff. Rn. 251 ff.>) auf, inwieweit die Freizügigkeit durch die angegriffene Maßnahme verletzt sein soll. Ebenso wenig genügt der pauschale Vortrag des Beschwerdeführers im Verfahren 1 BvR 854/21, eine Verletzung der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) durch die Ausgangsbeschränkungen liege „auf der Hand“. Auch der Beschwerdeführer zu 3) im Verfahren 1 BvR 805/21 zeigt, soweit es ihm um die Möglichkeit des Fotografierens bei Dämmerung und Dunkelheit geht, eine mögliche Verletzung der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) durch § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG nicht substantiiert auf.

Im Verfahren 1 BvR 798/21 genügt die Verfassungsbeschwerde den Darlegungsanforderungen nicht, soweit eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) und der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) des Beschwerdeführers gerügt wird. Der Beschwerdeführer zeigt nicht auf, dass der täglich verbleibende Zeitraum von 19 Stunden für sportliche Betätigung im Freien nicht ausreicht, um diesen für die gesundheitsförderlichen Effekte des Sports zu nutzen.

(…)

aa) Der eine Einschränkung der Fortbewegungsfreiheit „durch Gesetz“ nicht enthaltende Wortlaut der Schrankenregelungen in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 und Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG könnte nahelegen, dass dem parlamentarischen Gesetzgeber Eingriffe in dieses Freiheitsrecht unmittelbar durch Gesetz nicht zugänglich sind. Zwingend ist dieses Verständnis des Wortlauts aber nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat der weitgehend gleichlautenden Schrankenausgestaltung in Art. 10 Abs. 2 Satz 1 GG keine solche Bedeutung zugemessen und einen Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG unmittelbar durch Gesetz für damit vereinbar gehalten (vgl. BVerfGE 125, 260 <313>).

Aus der Entstehungsgeschichte ergibt sich kein klares Bild zu der Frage, ob aus der allein Eingriffe „aufgrund eines Gesetzes“ gestattenden Schrankenregelung ein Verwaltungsvorbehalt folgt (vgl. Bumke, Der Grundrechtsvorbehalt, 1998, S. 199). Bei Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der Grundrechtsschranken im Parlamentarischen Rat kann dem Wortlaut der entsprechenden Schrankenausgestaltung ebenfalls kein starkes Gewicht zukommen. Es fehlte an einem System der verschiedenen Schrankenregelungen in dem Sinne, dass Gehalt und Wirkungen des Verfassungstextes bei gleicher sprachlicher Fassung jeweils gleich zu verstehen wären und umgekehrt (vgl. Hermes, in: Merten/Papier, HGRe, Bd. III, 2009, § 63 Rn. 3). Erwägungen des Redaktionsausschusses des Parlamentarischen Rates zur Schrankengestaltung, man bevorzuge die Formulierung „auf Grund eines Gesetzes“, weil bei der Wendung „durch Gesetz“ Beschränkungen nur durch ein Gesetz angeordnet werden könnten und eine gesetzliche Ermächtigung einer Behörde ausgeschlossen sei (Deutscher Bundestag und Bundesarchiv , Der Parlamentarische Rat 1948-1949, Band 7 – Entwürfe zum Grundgesetz, 1995, S. 211 f.), lassen sich vielmehr dahin verstehen, dass bei der Formulierung „auf Grund eines Gesetzes“ der gesetzesunmittelbare wie auch der durch die Verwaltung vermittelte Eingriff als möglich erachtet wurde, aber nicht umgekehrt die Legislative von der unmittelbaren Regelung ausgeschlossen sein sollte.

(…)

Die prozeduralen und materiellen Sicherungen des Art. 104 Abs. 1 GG sind in den Fällen erforderlich, in denen die staatliche Gewalt unmittelbaren körperlichen Zugriff auf eine Person hat. Da nunmehr aber auch gesetzliche Maßnahmen, die für sich genommen niemals körperliche Zwangswirkung zu entfalten vermögen, als Eingriffe gelten können, wenn von ihnen dem körperlichen Zwang ähnliche Wirkungen ausgehen (oben Rn. 246), hat dies Konsequenzen für das Verständnis des Schrankenvorbehalts. Nichts spricht dafür, dass Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und Art. 104 Abs. 1 GG nach ihrem Zweck gegenüber dem Gesetzgeber ein absolutes, uneinschränkbares Recht begründen soll. Wird der Gesetzgeber selbst unmittelbar an dieses Grundrecht gebunden, muss er umgekehrt auch von der vorgesehenen Beschränkungsmöglichkeit Gebrauch machen können. Der Schrankenvorbehalt steht dem nicht entgegen. Bei Eingriffen in die Fortbewegungsfreiheit unmittelbar durch Gesetz droht kein mit dem Schutzzweck der Schranken unvereinbarer Verlust an Rechtsschutz. Die gesetzliche Anordnung des Freiheitseingriffs schafft keine Lage, die die Schutzmechanismen des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz und Satz 2 GG auslösen müsste. Teleologische Gründe sprechen daher bei einem erweiterten Eingriffsverständnis dagegen, die Schrankenregelungen in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 und Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG kompetenziell als Verwaltungsvorbehalt auszulegen.

(,,,)

Umfassende Ausgangsbeschränkungen kommen nur in einer äußersten Gefahrenlage in Betracht. Hier war die Entscheidung des Gesetzgebers für die hier angegriffenen Maßnahmen in der konkreten Situation der Pandemie und nach den auch in diesen Verfahren durch die sachkundigen Dritten bestätigten Erkenntnissen zu den Wirkungen der Maßnahmen und zu den großen Gefahren für Leben und Gesundheit tragfähig begründet und mit dem Grundgesetz vereinbar.

Die Entscheidung ist einstimmig ergangen.

Harbarth
Paulus
Baer
Britz
Ott
Christ
Radtke
Härtel

30.11.2021 - 10:42 [ Bundesverfassungsgericht,.de ]

Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite („Bundesnotbremse“) erfolglos

2. Diese Grundrechtseingriffe waren formell verfassungsgemäß. Dem Bund stand dafür die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG als Maßnahmen gegen übertragbare Krankheiten zu.

3. Die Ausgestaltung der Kontaktbeschränkungen als selbstvollziehende gesetzliche Regelung, die keiner Umsetzung durch die Verwaltung im Einzelfall bedurfte, verletzte nicht die verfassungsrechtliche Gewährleistung individuellen Rechtsschutzes der Betroffenen, missachtete nicht die aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung beziehungsweise aus einzelnen Grundrechten resultierenden Grenzen für die Handlungsformenwahl des Gesetzgebers und verstieß nicht gegen das Allgemeinheitsgebot aus Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG. Die Kontaktbeschränkungen und der korrespondierende Ordnungswidrigkeitentatbestand waren zudem hinreichend bestimmt.

30.11.2021 - 08:04 [ nasrin amirsedghi / Twitter ]

Karlsruhe verspielt seinen Ruf „Das Bundesverfassungsgericht ist in seinem Selbstverständnis, in seinen derzeitigen Handlungsroutinen und in seiner technischen und personellen Ausstattung nicht zukunftsfähig, schreibt Jens Peter Paul.“

(Oct 11, 2021)

30.11.2021 - 08:00 [ Reitschuster.de ]

Dinner im Kanzleramt – Verfassungsrichter in Diensten der Politik

(08.10.2021)

Am 30. Juni waren sie nicht eingeladen. Eingeladen waren die maßgeblichen Richter des Bundesverfassungsgerichtes, die von der Regierung um Verständnis für ihre Politik „off the limits“ gebeten wurden. Die Medien waren außen vor, obwohl es um schwerste Grundrechtseinschränkungen ging, die andernorts schon Diktaturen eingeleitet haben.

24.11.2021 - 12:12 [ Senatsverwaltung für Inneres und Sport / Twitter ]

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat heute fristgerecht beim Verfassungsgerichtshof Einspruch gegen die #Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin erhoben. Der Einspruch betrifft drei Wahlkreise.

(22.11.2021)

Innensenator Andreas Geisel sagte dazu: „Mir ist bewusst, dass es auch in anderen Wahlkreisen Unregelmäßigkeiten gegeben hat, die zu Recht deutlich kritisiert wurden. Diese Fehler müssen vollständig aufgearbeitet werden; hierzu wird der Senat eine Expertenkommission einsetzen.“

24.11.2021 - 12:08 [ BZ Berlin B.Z. / Twitter ]

Abgeordneter Marcel Luthe reicht Klage gegen Berlin-Wahl ein

(Oct 26, 2021)

18.10.2021 - 14:40 [ Bundesverfassungsgericht.de ]

Erfolgloser Befangenheitsantrag im Verfahren zu Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes („Bundesnotbremse“)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts ein Ablehnungsgesuch gegen den Präsidenten Harbarth und die Richterin Baer in einem Verfahren zu Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes („Bundesnotbremse“) zurückgewiesen.

Das Ablehnungsgesuch stützt sich im Wesentlichen auf das bei einem Treffen der Bundesregierung mit dem Bundesverfassungsgericht am 30. Juni 2021 erörterte Thema „Entscheidung unter Unsicherheiten“. Ein Teil der von den Beschwerdeführenden vorgebrachten Gründe ist schon gänzlich ungeeignet, die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter zu begründen. Im Übrigen ist das Gesuch jedenfalls unbegründet.

15.10.2021 - 13:24 [ Nachdenkseiten ]

Corona und Justiz: Die unterlassene Hilfeleistung

Auch manche Juristen verweigern aktuell den angemessenen Schutz für Bürger gegen einen übergriffigen Staat – wie Teile von Medien, Opposition, Gewerkschaften oder Kirchen. Um überfällige und angreifbare juristische Positionierungen zur Corona-Politik zu vermeiden, ist die anscheinende Verschleppung von Urteilen durch manche Gerichte offenbar ein Mittel der Wahl.

15.10.2021 - 13:10 [ Reitschuster.de ]

Wahl in Berlin: Wahlleiterin offenbar der Lüge überführt

Der Abgeordnete Marcel Luthe, Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, will das Ergebnis der Wahl nicht hinnehmen und möchte mit allen verfügbaren juristischen Mitteln dagegen vorgehen. Seine „Freien Wähler“ erhielten nur 0,8 Prozent (15.295 Stimmen), nachdem Umfragen sie bei rund 3 Prozent gesehen hatten. Per Facebook-Aufruf sucht er jetzt nach Zeugen für Unregelmäßigkeiten.

15.10.2021 - 00:20 [ News Poster ‏/ Twitter ]

Viele Einsprüche gegen Bundestagswahl aus Berlin Gegen das Ergebnis der Bundestagswahl am 26. September haben viele Menschen aus Berlin Einspruch erhoben. Von den 113 Einsprüchen, die bis 11. Oktober eingingen, stamme „ein recht …

15.10.2021 - 00:13 [ ZDF ]

Einspruch der Landeswahlleitung – Muss in Berlin jetzt neu gewählt werden?

Die Landeswahlleiterin Petra Michaelis kündigte wegen des Chaos ihren Rücktritt an.

Als eine ihrer letzten Amtshandlungen kündigte Michaelis am Donnerstag die Anfechtung der von ihr selbst verantworteten Wahlergebnisse an.

15.10.2021 - 00:10 [ rbb24.de ]

Pannen in 207 Wahlkreisen: Landeswahlleitung will Einspruch gegen Berlin-Wahl einlegen

Die Landeswahlleitung will beim Berliner Verfassungsgerichtshof Einspruch gegen Ergebnisse der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 26. September einlegen. In zwei Wahlkreisen habe es Wahlrechtsverstöße gegeben, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten, sagte Landeswahlleiterin Petra Michaelis am Donnerstag bei einer Sitzung des Wahlausschusses.

10.10.2021 - 11:25 [ Reitschuster.de ]

Dinner im Kanzleramt – Verfassungsrichter in Diensten der Politik

(08.10.2021)

Am 30. Juni waren sie nicht eingeladen. Eingeladen waren die maßgeblichen Richter des Bundesverfassungsgerichtes, die von der Regierung um Verständnis für ihre Politik „off the limits“ gebeten wurden. Die Medien waren außen vor, obwohl es um schwerste Grundrechtseinschränkungen ging, die andernorts schon Diktaturen eingeleitet haben.

06.10.2021 - 19:45 [ ORF.at ]

Berliner Senat sieht keine flächendeckende Wahlpanne

Geisel betonte: „Wahlen müssen selbstverständlich korrekt ablaufen. Alles andere schadet dem Vertrauen in die staatlichen Institutionen – und damit der Demokratie insgesamt.“ Bei der Ermittlung des amtlichen Endergebnisses müsse Sorgfalt vor Schnelligkeit gehen. Geisel will Senat und Abgeordnetenhaus eine unabhängige Expertenkommission vorschlagen, sie solle die organisatorischen Probleme aufarbeiten.

06.10.2021 - 10:15 [ Achse des Guten ]

Sechs Verfassungsklagen gegen Bundestagswahl eingereicht

Es gebe überdies „insgesamt elf Verfassungsbeschwerden und drei Eilanträge, die sich gegen einzelne Vorschriften oder pauschal gegen das Wahlrecht richten“ würden.

Im sogenannten Allgemeinen Register gäbe es schließlich zudem „noch vier Verfahren zum Wahlrecht und drei Verfahren zur Bundestagswahl“.

06.10.2021 - 09:13 [ Tagesspiegel Checkpoint / Twitter ]

Kaum glaublicher #Wahlpannen-Bericht: Berliner Wählerin soll angekreuzten Wahlzettel erhalten haben.

05.10.2021 - 21:09 [ RBB24.de ]

Abgeordnetenhaus- und Bundestagswahl: Offenbar haben in Berlin auch Minderjährige gewählt

Weil in Berlin bei der Briefwahl alle Stimmzettel in einen Umschlag gepackt werden sollten, gab es offenbar eine Manipulationsmöglichkeit: Demnach konnten Minderjährige und EU-Ausländer unberechtigterweise über Bundestag und Abgeordnetenhaus abstimmen.

05.10.2021 - 01:55 [ TRTDeutsch.com ]

Verfassungsgericht: Ein halbes Dutzend Klagen gegen Bundestagswahl

Verfassungsgericht: Ein halbes Dutzend Klagen gegen Bundestagswahl
Bezogen auf die Bundestagswahl und deren Ergebnis sind bislang sechs Verfassungsbeschwerden und zwei Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Dazu sind weitere Klagen erhoben worden, die sich gegen das neue Wahlrecht richten.

27.09.2021 - 16:55 [ Sönke Paulsen / Reitschuster.de ]

Ist der Diktatur-Vorwurf zu hart?

Es gibt eigentlich jeden Grund, sich Sorgen um den Fortbestand unserer Demokratie zu machen. Die Gefahr geht dabei wie immer von den Mächtigen aus und nicht von den Ohnmächtigen. Nicht der Populismus ist das Problem, sondern die schrittweise Unterminierung unserer demokratischen Prinzipien durch Politik und Medien.

05.08.2021 - 09:12 [ ORF.at ]

Französischer Verfassungsrat prüft CoV-Regeln

Wegen heftiger Kritik an dem Vorhaben rief Premierminister Jean Castex den Verfassungsrat an. Auch einige Abgeordnete wandten sich an die Instanz. Landesweit waren zuletzt mehr als 200.000 Menschen gegen die vorgesehenen schärferen Regeln auf die Straße gegangen.

31.07.2021 - 06:11 [ Deutsche Kommunistische Partei ]

Eilmeldung: Verfassungsgericht weist Angriff auf die DKP zurück

(27.07.2021)

Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Versuch, die Existenz der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) mit bürokratischen Mitteln zu gefährden und ihr die Kandidatur bei den Bundestagswahlen zu verbieten, zurückgewiesen.

Die Begründung ist eine schallende Ohrfeige für den Bundeswahlleiter und bestätigt außerdem, dass die DKP eine aktive politische Partei ist, so wird zum Beispiel auf die Kundgebung der DKP zum 80. Jahrestag des Überfalls auf die Sowjetunion verwiesen.

06.07.2021 - 09:17 [ Radio Utopie ]

Verfassungsgericht: B.N.D. kopierte seit 2002 die Telekommunikation am Internetknoten Frankfurt

(20. November 2016)

Aus Beschluss 2 BvE 5/15, mit Datum vom 20. September und veröffentlicht am 14. Oktober 2016:

„Der Bundesnachrichtendienst (BND) betrieb gemeinsam mit der National Security Agency (NSA) auf der Grundlage eines Memorandum of Agreement aus dem Jahr 2002 (MoA) unter dem Projektnamen Joint SIGINT Activity in Bad Aibling eine Kooperation zur Fernmeldeaufklärung von internationalen Fernmeldeverkehren zu Krisenregionen. Das MoA legte die Modalitäten für die gemeinsame Arbeit fest. Hiernach war eine Aufklärung europäischer Ziele nur beschränkt auf bestimmte Phänomenbereiche zulässig. Auch sollten ausschließlich solche Kommunikationen aufgeklärt werden, an denen kein G 10-geschützter Teilnehmer beteiligt war.

Im Rahmen dieser Kooperation durchsuchten BND-Mitarbeiter die aus einem Internetknotenpunkt in Frankfurt am Main ausgeleiteten Daten nach von der NSA definierten Merkmalen, den sogenannten Selektoren.“

Damit bestätigten die Verfassungsrichter bereits vor über einem Monat das Kopieren des BND an Internetknoten DE-CIX in Frankfurt seit 2002, indem es Bezug auf das entsprechende MoA (Memorandum of Agreement) aus diesem Jahr nimmt. Das ist übereinstimmend mit dem Zeitpunkt der ersten Erweiterung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) zwecks „strategischer Überwachung der Telekommunikation“ im Jahre 2002 und dem Aufbau der entsprechenden Infrastruktur bei den Providern.

24.06.2021 - 14:04 [ Radio Utopie ]

Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann

(21.02.2020)

Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.

Auf Bundesebene heißt das konkret: der Generalbundesanwalt und seine Behörde (allgemein Bundesanwaltschaft) unterstehen dem Justizminister. Daraus schlussfolgert, dass nach eventuellen Staatsverbrechen und / oder Verfassungsbrüchen durch ihre eigenen Organe – Kanzleramt, Ministerien, Behörden, Militär, Geheimdienste, etc, – die Regierung gegen sich selbst ermitteln müsste.

Zieht also die Bundesanwaltschaft bzw der Generalbundesanwalt ein Verfahren an sich, zieht es die Regierung an sich.

Verbleibt noch die Möglichkeit, dass das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzt, dass durch diese die betreffenden Staatsverbrechen aufgeklärt und dann öffentlich bekannt werden, dem folgend durch Wahlen eine Änderung der parlamentarischen Mehrheiten erfolgt, dann eine Neuwahl des Kanzlers / der Kanzlerin durch das Parlament, dann durch den Kanzler / die Kanzlerin eine Ernennung eines neuen Justizministers erfolgt (Minister / Ministerinnen werden nicht gewählt), dann durch den Justizminister / die Justizministerin eine Ernennung eines neuen Generalbundesanwalts oder eine Anweisung an den amtierenden Generalbundesanwalt erfolgt Ermittlungen gegen die damaligen oder immer noch amtierenden staatlichen Funktionäre bzw Stellen aufzunehmen und dass dieser dann der Anweisung des vorgesetzten Justizministers folgt. Wobei dann ggf die Ermittlungen durch die Regierungsbehörden (Geheimdienste, Bundeskriminalamt) erfolgen müsste, gegen die ermittelt wird.

Vor bald 40 Jahren wurde in Westdeutschland das Oktoberfest-Attentat verübt, kurz vor der Bundestagswahl. (20. Juni 2008, DER TERROR-STAAT: Das Oktoberfest-Attentat von München)

Ein Jahr später, 1981, wurde durch einen einzigen hartnäckigen Steuerfahnder bekannt, dass seit den 70er Jahren durch den Flick-Konzern an Abgeordnete von allen Parteien, sowie an Regierungsfunktionäre, hohe Summen transferiert worden waren (Flick-Affäre). Vor einem schließlich 1984 vom Bundestag eingesetzten Untersuchungsausschuss log der amtierende Bundeskanzler Helmut Kohl und behauptete nichts über Flicks Geldwaschanlage „Staatsbürgerliche Vereinigung“ gewusst zu haben (die Aktenlage bewies das Gegenteil).

Der damalige Generalbundesanwalt, der Untergebene von Kohls untergebenem Justizminister, stellte das Strafverfahren gegen den Kanzler wegen uneidlicher Falschaussage ein. Begründung: man könne ihm nicht nachweisen, dass er sich erinnert habe. Insofern sei keine vorsätzliche Lüge zu beweisen.

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht am 17. Juli 1984 in Urteil 2 BvE 11, 15/83 (1, 2) im Zuge der Flick-Affäre das vom Grundgesetz garantierte Kontrollrecht des Parlaments – konkret: das Recht auf Akteneinsicht bei der Regierung – der einfachen Gesetzgebung untergeordnet. Die Verfassungsrichter (die erst ab dem Jahre 2017 überhaupt verfassungsgemäß gewählt wurden) urteilten, dass

„auf Aktenherausgabeverlangen … gemäß Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG die Vorschrift der § 96 StPO“

Anwendung fände. Dieser Paragraph der Strafprozessordnung besagt heute wie damals:

„Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde.“

Ausdrücklich erklärten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zur Flick-Affäre, darunter falle auch das Steuergeheimnis.

Um diese faktische Unterordnung des Parlaments unter die Erklärungen von Regierungsfunktionären und deren Meinung was das Wohl des Staates sei zu begründen, schufen die Verfassungsrichter in ihrem Urteil den Begriff „exekutive Eigenverantwortung“. Später wurde daraus in weiteren Karlsruher Urteilen der Rechtsbegriff „Staatswohl“ geformt.

Der Kanzler Helmut Kohl wurde übrigens nicht nur durch 1984 durch den Untergebenen seines Untergebenen (den Generalbundesanwalt) laufen gelassen, sondern ebenso durch seinen Nachfolger Gerhard Schröder und dessen rot-grüne Regierung, sowie deren Mehrheit im Parlament ab 1998.

Als in einer weiteren (und eventuell mit der Flick-Affäre zusammenhängenden) „Spenden“-Affäre um die schwarzen Kassen der C.D.U. sich ex-Kanzler Kohl schlicht weigerte, die „Spender“ seiner Partei zu nennen oder sich im betreffenden Untersuchungsausschuss auch nur vereidigen zu lassen, passierte gar nichts. Aus „Juristenkreisen“ hieß es, es sei nicht einmal klar, ob ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Zeugen überhaupt vereidigen dürfe.

Betreffend des Oktoberfest-Attentats von 1980 ließen sich Parlament bzw alle darin vertretenen Abgeordneten und Parteien erst einmal 34 Jahre Zeit. Dann reichte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oktober 2014 eine Kleine Anfrage an die Regierung ein, u.a. zur potentiellen Verwicklung staatlicher (exekutiver) Stellen und deren Kontaktpersonen („Vertrauensleute“) in das Attentat. Im Januar 2015 reichten sie noch eine Anfrage ein.

Als die Regierung beide nicht vollständig beantwortete, reichte die grüne Bundestagsfraktion schließlich Klage auf vollständige Beantwortung beim Bundesverfassungsgericht ein.

2017 dann das Urteil – abgelehnt! Begründung: „Gefährdung des Staatswohls und .. Grundrechte verdeckt handelnder Personen“.

24.06.2021 - 13:41 [ Heise.de ]

Fall Amri: Verfassungsgericht unterwirft sich dem Verfassungsschutz

Tatsächlich spricht nach Auffassung des Autors mehr dagegen als dafür, dass Amri den LKW in den Weihnachtsmarkt gesteuert und den polnischen Fahrer Lukasz U. erschossen hat. In der Fahrerkabine der Zugmaschine wurden beispielsweise keine Fingerabdrücke und keine belastbaren DNA-Spuren von Amri gefunden, stattdessen aber mehrfach Genmaterial einer unbekannten bisher nicht identifizierten Person.

Dass ein Gericht, zumal das höchste der Republik, die Täterhypothese der Ermittler unbesehen übernimmt, ist problematisch

02.06.2021 - 17:37 [ ORF.at ]

Slowenien: Restriktionen für verfassungswidrig erklärt

In einem bahnbrechenden Urteil stellte das Höchstgericht fest, dass Teile des Infektionsschutzgesetzes in Widerspruch mit der Verfassung seien. Es hob die darauf basierenden Verordnungen auf. Die Regierung muss das Gesetz binnen zwei Monaten nachbessern, bis dahin bleibt es in Kraft, berichteten slowenische Medien heute.

26.05.2021 - 06:57 [ openjur.de ]

BVerfG · Urteil vom 15. Dezember 1970 · Az. 2 BvF 1/69, 2 BvR 629/68, 2 BvR 308/69

Diese Entscheidung ist mit 5 gegen 3 Stimmen ergangen.

Seuffert, Dr. Leibholz, Geller, Dr. v.Schlabrendorff, Dr. Rupp, Dr. Geiger, Dr. Kutscher, Dr. Rinck

Abweichende Meinung der Richter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp zu dem Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1970
— 2 BvF 1/69, 2 BvR 629/68 und 308/69 —

(…)

c) Nach Wortlaut, Sinnzusammenhang und Zweck gestattet Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG mithin, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis zu Zwecken des Verfassungs- und Staatsschutzes in einer Weise zu beschränken, die das heimliche, dem Betroffenen auch im nachhinein geheim bleibende und von einem Gericht nicht nachzuprüfende Abhören und Kontrollieren von Telefongesprächen, Fernschreiben, Telegrammen und Briefen ermöglicht. Der Kreis der Betroffenen ist unbegrenzt und nicht auf „Verdächtige“ beschränkt. Der Charakter der der „parlamentarischen Kontrolle“ dienenden Organe und Hilfsorgane bleibt völlig unbestimmt; sie können vom Gesetzgeber als politische Gremien oder auch als abhängige Verwaltungskörper ausgestaltet werden. Die Auslegung, die Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG im Urteil findet, gibt daher dem Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG einen anderen Sinn. Sie engt ihn ein und verändert seinen normativen Inhalt. Dies zu tun, ist aber ausschließlich Sache des Gesetzgebers (BVerfGE 8, 71 [78 f.]; 9, 83 [87]).

Daß das Gesetz zu Art. 10 Grundgesetz möglicherweise den weiten Spielraum der ermächtigenden Verfassungsnorm nicht ausgeschöpft hat, ist nicht von Belang. Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG zwingt nicht zu einer entsprechenden Regelung. Der Gesetzgeber kann es bei dem Zustand belassen, der der bisherigen Verfassungslage entspricht. Er kann von ihm auch in den verschiedensten Variationen abweichen. Für die Prüfung der Frage, ob die Verfassungsänderung nach Art. 79 Abs. 3 GG zulässig ist, ist Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG nur im ganzen Ausmaß der Möglichkeiten, die er dem einfachen Gesetzgeber einräumt, maßgebend.

2. In der zu 1) dargelegten Auslegung ist die Verfassungsänderung nach Art. 79 Abs. 3 GG unzulässig.

a) Art. 79 Abs. 3 GG erklärt bestimmte Grundsätze der Verfassung für unantastbar. Das Grundgesetz kennt also – anders als die Weimarer Reichsverfassung und die Verfassung des Kaiserreichs – Schranken der Verfassungsänderung. Eine solche gewichtige und in ihren Konsequenzen weittragende Ausnahmevorschrift darf sicherlich nicht extensiv ausgelegt werden. Aber es heißt ihre Bedeutung völlig verkennen, wenn man ihren Sinn vornehmlich darin sehen wollte, zu verhindern, daß der formallegalistische Weg eines verfassungsändernden Gesetzes zur nachträglichen Legalisierung eines totalitären Regimes mißbraucht wird. Es bedarf keiner besonderen Betonung, daß ein „Ermächtigungsgesetz“ wie das von 1933 unzulässig wäre. Art. 79 Abs. 3 GG bedeutet mehr: Gewisse Grundentscheidungen des Grundgesetzgebers werden für die Dauer der Geltung des Grundgesetzes – ohne Vorwegnahme einer künftigen gesamtdeutschen Verfassung – für unverbrüchlich erklärt. Diese vor einer Änderung zu schützenden Grundentscheidungen sind nach Art. 79 Abs. 3 GG einmal die Entscheidung für das föderalistische Prinzip und zum anderen die in den Artikeln 1 und 20 GG sich manifestierende Entscheidung. Wie weit oder wie eng auch immer man den Bereich der in Art. 1 GG und Art. 20 GG niedergelegten Grundsätze ziehen mag, jedenfalls gehören diejenigen Grundsätze dazu, die dem Grundgesetz das ihm eigene Gepräge geben. Die beiden Normen sind die Eckpfeiler der grundgesetzlichen Ordnung.

(…)

Die Gewährung eines individuellen Rechtsschutzes ist im System der Gewaltenteilung eine Funktion der Rechtsprechung, da sie dem Schutz gegen Eingriffe der beiden anderen Gewalten dient.
Die Rechtsschutzorgane gehören daher in den Funktionsbereich der Rechtsprechung. Ob sie dem traditionellen Gerichtstyp entsprechen müssen, mag dahinstehen. Jedenfalls ist wesentlich, daß sie auch die Garantien der Neutralität erfüllen, was eine Trennung von Legislative und Exekutive bedingt, und daß sie in einem geordneten Verfahren entscheiden. Dies bedeutet vor allem, daß der Betroffene an dem Verfahren beteiligt wird. Es sollte nicht mehr besonders betont werden müssen, daß ein Geheimverfahren, wie es in Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG zugelassen ist, also ein Verfahren, in dem der Betroffene nicht gehört wird und sich nicht verteidigen kann, keinen Rechtsschutz bietet.

26.05.2021 - 06:39 [ Heise.de ]

Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde gegen Bestandsdatenauskunft ab

(19.05.2021)

Die Polizei und das Landesamt für Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein dürfen seit einer 2013 erfolgten Novelle ausdrücklich auch auf Bestandsdaten wie E-Mail-Adressen und Anschriften sowie Passwörter von Nutzern sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter oder YouTube zugreifen. Die Sicherheitsbehörden benötigen dafür eine richterliche Genehmigung.

01.05.2021 - 07:21 [ Nachdenkseiten ]

Corona und Justiz

Gegen einen Richter des Familiengerichts Weimar wird wegen Verdachts auf Rechtsbeugung ermittelt, seine Wohn- und Diensträume wurden durchsucht. Derweil hat die „Bundesnotbremse“ den Rechtsweg der Bürger laut Kritikern erheblich eingeengt. Und das Bundesverfassungsgericht hat fast alle Eilanträge zur Corona-Politik abgewiesen.

29.04.2021 - 13:28 [ Portal amerika21.de ]

Umstrittene Entscheidung in El Salvador: Präsident suspendiert Transparenz-Kommissarin

Escobar werden „Handlungen“ vorgeworfen, „die das ordnungsgemäße Funktionieren der Behörde ernsthaft beeinträchtigen“. So habe die Kommissarin eine Verfassungsklage gegen eine Reform des Instituts eingereicht. Die Reform zielt darauf ab, Macht innerhalb des Instituts weiter zu zentralisieren. Daneben werden ihr Befangenheit sowie die nicht autorisierte Weitergabe von Informationen unterstellt.

27.04.2021 - 14:04 [ FDP im Bundestag ]

Verfassungsbeschwerde (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, §§ 90ff.BVerfGG)

Die Beschwerdeführerinnen/Antragstellerinnen sowie Beschwerdeführer/Antragssteller sind Mitglieder des Deutschen Bundestages und gehören der Fraktion der Freien Demokaten im Deutschen Bundestag an. Sie machen vorliegend jedoch keine Rechte als Parlamentarier geltend, sondern ihre Grundrechte, wie sie jedermann i.S.v. Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG zu-stehen. Sie sehen sich durch die angegriffenen Vorschriften in ihren Individualrechten aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (Allgemeines Persönlichkeitsrecht), Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG (Freiheit der Person) und Art. 6 Abs. 1 GG (Schutz der Familie) verletzt.

27.04.2021 - 14:01 [ phoenix / Twitter ]

#Infektionsschutzgesetz – Die @fdpbt will gegen die automatischen und pauschalen #Ausgangssperren #Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einreichen. PK in der #BPK mit @MarcoBuschmann

@StephanThomae
@EUTheurer

26.04.2021 - 15:55 [ Tagesschau Corona Ticker 26.4.2021 ]

Immer mehr Klagen gegen Infektionsschutzgesetz

Einem Sprecher des Gerichts zufolge sind derzeit mehr als 65 Verfahren anhängig. Eine genaue Zahl könne er nicht nennen, da weitere Verfahren eingingen.

22.02.2021 - 14:59 [ Radio Prague ]

Verfassungsgericht kippt Beschränkungen für tschechischen Einzelhandel

Das Urteil geht auf eine Klage von 63 Senatoren zurück. Diese hatten sich dagegen gewendet, dass die Regierung im Herbst kleine Geschäfte mit bestimmten Waren schließen ließ, während die Supermärkte ihr komplettes Sortiment weiter verkaufen konnten.

19.02.2021 - 08:00 [ Radio Utopie ]

Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann

(21.02.2020)

Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.

Auf Bundesebene heißt das konkret: der Generalbundesanwalt und seine Behörde (allgemein Bundesanwaltschaft) unterstehen dem Justizminister. Daraus schlussfolgert, dass nach eventuellen Staatsverbrechen und / oder Verfassungsbrüchen durch ihre eigenen Organe – Kanzleramt, Ministerien, Behörden, Militär, Geheimdienste, etc, – die Regierung gegen sich selbst ermitteln müsste.

Zieht also die Bundesanwaltschaft bzw der Generalbundesanwalt ein Verfahren an sich, zieht es die Regierung an sich.

Verbleibt noch die Möglichkeit, dass das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzt, dass durch diese die betreffenden Staatsverbrechen aufgeklärt und dann öffentlich bekannt werden, dem folgend durch Wahlen eine Änderung der parlamentarischen Mehrheiten erfolgt, dann eine Neuwahl des Kanzlers / der Kanzlerin durch das Parlament, dann durch den Kanzler / die Kanzlerin eine Ernennung eines neuen Justizministers erfolgt (Minister / Ministerinnen werden nicht gewählt), dann durch den Justizminister / die Justizministerin eine Ernennung eines neuen Generalbundesanwalts oder eine Anweisung an den amtierenden Generalbundesanwalt erfolgt Ermittlungen gegen die damaligen oder immer noch amtierenden staatlichen Funktionäre bzw Stellen aufzunehmen und dass dieser dann der Anweisung des vorgesetzten Justizministers folgt. Wobei dann ggf die Ermittlungen durch die Regierungsbehörden (Geheimdienste, Bundeskriminalamt) erfolgen müsste, gegen die ermittelt wird.

Vor bald 40 Jahren wurde in Westdeutschland das Oktoberfest-Attentat verübt, kurz vor der Bundestagswahl. (20. Juni 2008, DER TERROR-STAAT: Das Oktoberfest-Attentat von München)

Ein Jahr später, 1981, wurde durch einen einzigen hartnäckigen Steuerfahnder bekannt, dass seit den 70er Jahren durch den Flick-Konzern an Abgeordnete von allen Parteien, sowie an Regierungsfunktionäre, hohe Summen transferiert worden waren (Flick-Affäre). Vor einem schließlich 1984 vom Bundestag eingesetzten Untersuchungsausschuss log der amtierende Bundeskanzler Helmut Kohl und behauptete nichts über Flicks Geldwaschanlage „Staatsbürgerliche Vereinigung“ gewusst zu haben (die Aktenlage bewies das Gegenteil).

Der damalige Generalbundesanwalt, der Untergebene von Kohls untergebenem Justizminister, stellte das Strafverfahren gegen den Kanzler wegen uneidlicher Falschaussage ein. Begründung: man könne ihm nicht nachweisen, dass er sich erinnert habe. Insofern sei keine vorsätzliche Lüge zu beweisen.

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht am 17. Juli 1984 in Urteil 2 BvE 11, 15/83 (1, 2) im Zuge der Flick-Affäre das vom Grundgesetz garantierte Kontrollrecht des Parlaments – konkret: das Recht auf Akteneinsicht bei der Regierung – der einfachen Gesetzgebung untergeordnet. Die Verfassungsrichter (die erst ab dem Jahre 2017 überhaupt verfassungsgemäß gewählt wurden) urteilten, dass

„auf Aktenherausgabeverlangen … gemäß Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG die Vorschrift der § 96 StPO“

Anwendung fände. Dieser Paragraph der Strafprozessordnung besagt heute wie damals:

„Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde.“

Ausdrücklich erklärten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zur Flick-Affäre, darunter falle auch das Steuergeheimnis.

Um diese faktische Unterordnung des Parlaments unter die Erklärungen von Regierungsfunktionären und deren Meinung was das Wohl des Staates sei zu begründen, schufen die Verfassungsrichter in ihrem Urteil den Begriff „exekutive Eigenverantwortung“. Später wurde daraus in weiteren Karlsruher Urteilen der Rechtsbegriff „Staatswohl“ geformt.

Der Kanzler Helmut Kohl wurde übrigens nicht nur durch 1984 durch den Untergebenen seines Untergebenen (den Generalbundesanwalt) laufen gelassen, sondern ebenso durch seinen Nachfolger Gerhard Schröder und dessen rot-grüne Regierung, sowie deren Mehrheit im Parlament ab 1998.

Als in einer weiteren (und eventuell mit der Flick-Affäre zusammenhängenden) „Spenden“-Affäre um die schwarzen Kassen der C.D.U. sich ex-Kanzler Kohl schlicht weigerte, die „Spender“ seiner Partei zu nennen oder sich im betreffenden Untersuchungsausschuss auch nur vereidigen zu lassen, passierte gar nichts. Aus „Juristenkreisen“ hieß es, es sei nicht einmal klar, ob ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Zeugen überhaupt vereidigen dürfe.

Betreffend des Oktoberfest-Attentats von 1980 ließen sich Parlament bzw alle darin vertretenen Abgeordneten und Parteien erst einmal 34 Jahre Zeit. Dann reichte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oktober 2014 eine Kleine Anfrage an die Regierung ein, u.a. zur potentiellen Verwicklung staatlicher (exekutiver) Stellen und deren Kontaktpersonen („Vertrauensleute“) in das Attentat. Im Januar 2015 reichten sie noch eine Anfrage ein.

Als die Regierung beide nicht vollständig beantwortete, reichte die grüne Bundestagsfraktion schließlich Klage auf vollständige Beantwortung beim Bundesverfassungsgericht ein.

2017 dann das Urteil – abgelehnt! Begründung: „Gefährdung des Staatswohls und .. Grundrechte verdeckt handelnder Personen“.

17.02.2021 - 09:11 [ Radio Utopie ]

Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann

(21.02.2020)

Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.

Auf Bundesebene heißt das konkret: der Generalbundesanwalt und seine Behörde (allgemein Bundesanwaltschaft) unterstehen dem Justizminister. Daraus schlussfolgert, dass nach eventuellen Staatsverbrechen und / oder Verfassungsbrüchen durch ihre eigenen Organe – Kanzleramt, Ministerien, Behörden, Militär, Geheimdienste, etc, – die Regierung gegen sich selbst ermitteln müsste.

Zieht also die Bundesanwaltschaft bzw der Generalbundesanwalt ein Verfahren an sich, zieht es die Regierung an sich.

Verbleibt noch die Möglichkeit, dass das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzt, dass durch diese die betreffenden Staatsverbrechen aufgeklärt und dann öffentlich bekannt werden, dem folgend durch Wahlen eine Änderung der parlamentarischen Mehrheiten erfolgt, dann eine Neuwahl des Kanzlers / der Kanzlerin durch das Parlament, dann durch den Kanzler / die Kanzlerin eine Ernennung eines neuen Justizministers erfolgt (Minister / Ministerinnen werden nicht gewählt), dann durch den Justizminister / die Justizministerin eine Ernennung eines neuen Generalbundesanwalts oder eine Anweisung an den amtierenden Generalbundesanwalt erfolgt Ermittlungen gegen die damaligen oder immer noch amtierenden staatlichen Funktionäre bzw Stellen aufzunehmen und dass dieser dann der Anweisung des vorgesetzten Justizministers folgt. Wobei dann ggf die Ermittlungen durch die Regierungsbehörden (Geheimdienste, Bundeskriminalamt) erfolgen müsste, gegen die ermittelt wird.

Vor bald 40 Jahren wurde in Westdeutschland das Oktoberfest-Attentat verübt, kurz vor der Bundestagswahl. (20. Juni 2008, DER TERROR-STAAT: Das Oktoberfest-Attentat von München)

Ein Jahr später, 1981, wurde durch einen einzigen hartnäckigen Steuerfahnder bekannt, dass seit den 70er Jahren durch den Flick-Konzern an Abgeordnete von allen Parteien, sowie an Regierungsfunktionäre, hohe Summen transferiert worden waren (Flick-Affäre). Vor einem schließlich 1984 vom Bundestag eingesetzten Untersuchungsausschuss log der amtierende Bundeskanzler Helmut Kohl und behauptete nichts über Flicks Geldwaschanlage „Staatsbürgerliche Vereinigung“ gewusst zu haben (die Aktenlage bewies das Gegenteil).

Der damalige Generalbundesanwalt, der Untergebene von Kohls untergebenem Justizminister, stellte das Strafverfahren gegen den Kanzler wegen uneidlicher Falschaussage ein. Begründung: man könne ihm nicht nachweisen, dass er sich erinnert habe. Insofern sei keine vorsätzliche Lüge zu beweisen.

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht am 17. Juli 1984 in Urteil 2 BvE 11, 15/83 (1, 2) im Zuge der Flick-Affäre das vom Grundgesetz garantierte Kontrollrecht des Parlaments – konkret: das Recht auf Akteneinsicht bei der Regierung – der einfachen Gesetzgebung untergeordnet. Die Verfassungsrichter (die erst ab dem Jahre 2017 überhaupt verfassungsgemäß gewählt wurden) urteilten, dass

„auf Aktenherausgabeverlangen … gemäß Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG die Vorschrift der § 96 StPO“

Anwendung fände. Dieser Paragraph der Strafprozessordnung besagt heute wie damals:

„Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde.“

Ausdrücklich erklärten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zur Flick-Affäre, darunter falle auch das Steuergeheimnis.

Um diese faktische Unterordnung des Parlaments unter die Erklärungen von Regierungsfunktionären und deren Meinung was das Wohl des Staates sei zu begründen, schufen die Verfassungsrichter in ihrem Urteil den Begriff „exekutive Eigenverantwortung“. Später wurde daraus in weiteren Karlsruher Urteilen der Rechtsbegriff „Staatswohl“ geformt.

Der Kanzler Helmut Kohl wurde übrigens nicht nur durch 1984 durch den Untergebenen seines Untergebenen (den Generalbundesanwalt) laufen gelassen, sondern ebenso durch seinen Nachfolger Gerhard Schröder und dessen rot-grüne Regierung, sowie deren Mehrheit im Parlament ab 1998.

Als in einer weiteren (und eventuell mit der Flick-Affäre zusammenhängenden) „Spenden“-Affäre um die schwarzen Kassen der C.D.U. sich ex-Kanzler Kohl schlicht weigerte, die „Spender“ seiner Partei zu nennen oder sich im betreffenden Untersuchungsausschuss auch nur vereidigen zu lassen, passierte gar nichts. Aus „Juristenkreisen“ hieß es, es sei nicht einmal klar, ob ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Zeugen überhaupt vereidigen dürfe.

Betreffend des Oktoberfest-Attentats von 1980 ließen sich Parlament bzw alle darin vertretenen Abgeordneten und Parteien erst einmal 34 Jahre Zeit. Dann reichte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oktober 2014 eine Kleine Anfrage an die Regierung ein, u.a. zur potentiellen Verwicklung staatlicher (exekutiver) Stellen und deren Kontaktpersonen („Vertrauensleute“) in das Attentat. Im Januar 2015 reichten sie noch eine Anfrage ein.

Als die Regierung beide nicht vollständig beantwortete, reichte die grüne Bundestagsfraktion schließlich Klage auf vollständige Beantwortung beim Bundesverfassungsgericht ein.

2017 dann das Urteil – abgelehnt! Begründung: „Gefährdung des Staatswohls und .. Grundrechte verdeckt handelnder Personen“.

08.02.2021 - 12:00 [ Heise.de ]

Fall Amri: Verfassungsgericht unterwirft sich dem Verfassungsschutz

Tatsächlich spricht nach Auffassung des Autors mehr dagegen als dafür, dass Amri den LKW in den Weihnachtsmarkt gesteuert und den polnischen Fahrer Lukasz U. erschossen hat. In der Fahrerkabine der Zugmaschine wurden beispielsweise keine Fingerabdrücke und keine belastbaren DNA-Spuren von Amri gefunden, stattdessen aber mehrfach Genmaterial einer unbekannten bisher nicht identifizierten Person.

Dass ein Gericht, zumal das höchste der Republik, die Täterhypothese der Ermittler unbesehen übernimmt, ist problematisch

04.02.2021 - 10:30 [ openjur.de ]

BVerfG · Urteil vom 15. Dezember 1970 · Az. 2 BvF 1/69, 2 BvR 629/68, 2 BvR 308/69

Diese Entscheidung ist mit 5 gegen 3 Stimmen ergangen.
122
Seuffert, Dr. Leibholz, Geller, Dr. v.Schlabrendorff, Dr. Rupp, Dr. Geiger, Dr. Kutscher, Dr. Rinck

Abweichende Meinung der Richter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp zu dem Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1970
— 2 BvF 1/69, 2 BvR 629/68 und 308/69 —

(…)

c) Nach Wortlaut, Sinnzusammenhang und Zweck gestattet Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG mithin, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis zu Zwecken des Verfassungs- und Staatsschutzes in einer Weise zu beschränken, die das heimliche, dem Betroffenen auch im nachhinein geheim bleibende und von einem Gericht nicht nachzuprüfende Abhören und Kontrollieren von Telefongesprächen, Fernschreiben, Telegrammen und Briefen ermöglicht. Der Kreis der Betroffenen ist unbegrenzt und nicht auf „Verdächtige“ beschränkt. Der Charakter der der „parlamentarischen Kontrolle“ dienenden Organe und Hilfsorgane bleibt völlig unbestimmt; sie können vom Gesetzgeber als politische Gremien oder auch als abhängige Verwaltungskörper ausgestaltet werden. Die Auslegung, die Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG im Urteil findet, gibt daher dem Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG einen anderen Sinn. Sie engt ihn ein und verändert seinen normativen Inhalt. Dies zu tun, ist aber ausschließlich Sache des Gesetzgebers (BVerfGE 8, 71 [78 f.]; 9, 83 [87]).

Daß das Gesetz zu Art. 10 Grundgesetz möglicherweise den weiten Spielraum der ermächtigenden Verfassungsnorm nicht ausgeschöpft hat, ist nicht von Belang. Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG zwingt nicht zu einer entsprechenden Regelung. Der Gesetzgeber kann es bei dem Zustand belassen, der der bisherigen Verfassungslage entspricht. Er kann von ihm auch in den verschiedensten Variationen abweichen. Für die Prüfung der Frage, ob die Verfassungsänderung nach Art. 79 Abs. 3 GG zulässig ist, ist Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG nur im ganzen Ausmaß der Möglichkeiten, die er dem einfachen Gesetzgeber einräumt, maßgebend.

2. In der zu 1) dargelegten Auslegung ist die Verfassungsänderung nach Art. 79 Abs. 3 GG unzulässig.

a) Art. 79 Abs. 3 GG erklärt bestimmte Grundsätze der Verfassung für unantastbar. Das Grundgesetz kennt also – anders als die Weimarer Reichsverfassung und die Verfassung des Kaiserreichs – Schranken der Verfassungsänderung. Eine solche gewichtige und in ihren Konsequenzen weittragende Ausnahmevorschrift darf sicherlich nicht extensiv ausgelegt werden. Aber es heißt ihre Bedeutung völlig verkennen, wenn man ihren Sinn vornehmlich darin sehen wollte, zu verhindern, daß der formallegalistische Weg eines verfassungsändernden Gesetzes zur nachträglichen Legalisierung eines totalitären Regimes mißbraucht wird. Es bedarf keiner besonderen Betonung, daß ein „Ermächtigungsgesetz“ wie das von 1933 unzulässig wäre. Art. 79 Abs. 3 GG bedeutet mehr: Gewisse Grundentscheidungen des Grundgesetzgebers werden für die Dauer der Geltung des Grundgesetzes – ohne Vorwegnahme einer künftigen gesamtdeutschen Verfassung – für unverbrüchlich erklärt. Diese vor einer Änderung zu schützenden Grundentscheidungen sind nach Art. 79 Abs. 3 GG einmal die Entscheidung für das föderalistische Prinzip und zum anderen die in den Artikeln 1 und 20 GG sich manifestierende Entscheidung. Wie weit oder wie eng auch immer man den Bereich der in Art. 1 GG und Art. 20 GG niedergelegten Grundsätze ziehen mag, jedenfalls gehören diejenigen Grundsätze dazu, die dem Grundgesetz das ihm eigene Gepräge geben. Die beiden Normen sind die Eckpfeiler der grundgesetzlichen Ordnung.

04.02.2021 - 10:09 [ Radio Utopie ]

„Selbst Forderung der Drei Westmächte könnte die verfassungswidrige Grundgesetzänderung nicht rechtfertigen“

(19. Februar 2017)

Artikelserie (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9) zu den Verfassungsgerichtsbeschlüssen 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency). Und zu deren Vorgeschichte und Folgen.

Wie zuvor von uns dokumentiert, hob im Sommer 1968 das „siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“ („Notstandsgesetze“) die Gewaltenteilung bezüglich des Brief- Post- und Fernmeldegeheimnisses auf und schrieb zudem in das Grundgesetz ein Recht des Staates, den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern die Verletzung ihres Brief- Post- und Fernmeldegeheimnisses durch den Staat nicht einmal mitzuteilen.

Über nachfolgend eingereichte Verfassungsklagen gegen dieses „siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“ vom 24. Juni 1968, sowie gegen das anschließend von „S.P.D.“, „C.D.U.“ und „C.S.U.“ ebenfalls beschlossene ausführende erste Artikel 10-Gesetz vom 13. August 1968, entschied das westdeutsche Verfassungsgericht in Karlsruhe am 12. Dezember 1970 im Verfahren 2 BvF 1/69; 2 BvR 629/68; 2 BvR 308/69, auch „Abhörurteil“ genannt und heute zumeist zitiert als BVerfGE 30, 1. (Quelle 1, Quelle 2)

Mit 5 zu 3 Stimmen beurteilte der zweite Senat die „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemäß. Aufgehoben wurde lediglich ein kleiner Abschnitt im ausführenden Artikel 10-Gesetz.

Für die „Notstandsgesetze“ der „großen Koalition“ stimmten die Richter Seuffert, Dr. Leibholz, Dr. Geiger, Dr. Kutscher und Dr. Rinck.

Dagegen stimmten die Richter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp. Hier Auszüge ihrer abweichenden Meinung zum Urteil vom 15. Dezember 1970 (der Link zu den „Großer Lauschangriff“ genannten Verfassungsänderungen der „großen Koalition“ dreißig Jahre später in 1998, wiederum Grundlage für das B.K.A.-Gesetz der „großen Koalition“ in 2008, wurde hinzugefügt):

…………..

04.02.2021 - 07:16 [ Junge Welt ]

Freifahrtschein für Geheimdienst

Darüber hinaus sei auch »zu berücksichtigen, dass das Staatswohl im parlamentarischen Regierungssystem des Grundgesetzes nicht allein der Bundesregierung, sondern dem Bundestag und der Bundesregierung gemeinsam anvertraut ist«. Im spezifischen Bereich des Einsatzes verdeckter Quellen werde das parlamentarische Untersuchungsrecht außerdem »durch die Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste als Belang des Staatswohls sowie durch die Grundrechte der betroffenen V-Personen begrenzt«.

04.02.2021 - 07:02 [ CDU / CSU Fraktion im Bundestag ]

FDP, Linke und Grüne hätten Verfahren besser nicht geführt

Mit dieser Entscheidung ist deutlich geworden: FDP, Linke und Grüne hätten dieses Verfahren besser nicht geführt und stattdessen, wie von uns empfohlen, auf einen konstruktiven Dialog mit der Bundesregierung gesetzt. CDU/CSU haben stets davor gewarnt, dass aus einer streitigen Frage im Einzelnen ein verfassungsrechtlicher Präzedenzfall für die Reichweite der Befugnisse und den Umfang von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen gesetzt wird.

04.02.2021 - 06:47 [ Radio Utopie ]

Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann

(21.02.2020)

Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.

Auf Bundesebene heißt das konkret: der Generalbundesanwalt und seine Behörde (allgemein Bundesanwaltschaft) unterstehen dem Justizminister. Daraus schlussfolgert, dass nach eventuellen Staatsverbrechen und / oder Verfassungsbrüchen durch ihre eigenen Organe – Kanzleramt, Ministerien, Behörden, Militär, Geheimdienste, etc, – die Regierung gegen sich selbst ermitteln müsste.

Zieht also die Bundesanwaltschaft bzw der Generalbundesanwalt ein Verfahren an sich, zieht es die Regierung an sich.

Verbleibt noch die Möglichkeit, dass das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzt, dass durch diese die betreffenden Staatsverbrechen aufgeklärt und dann öffentlich bekannt werden, dem folgend durch Wahlen eine Änderung der parlamentarischen Mehrheiten erfolgt, dann eine Neuwahl des Kanzlers / der Kanzlerin durch das Parlament, dann durch den Kanzler / die Kanzlerin eine Ernennung eines neuen Justizministers erfolgt (Minister / Ministerinnen werden nicht gewählt), dann durch den Justizminister / die Justizministerin eine Ernennung eines neuen Generalbundesanwalts oder eine Anweisung an den amtierenden Generalbundesanwalt erfolgt Ermittlungen gegen die damaligen oder immer noch amtierenden staatlichen Funktionäre bzw Stellen aufzunehmen und dass dieser dann der Anweisung des vorgesetzten Justizministers folgt. Wobei dann ggf die Ermittlungen durch die Regierungsbehörden (Geheimdienste, Bundeskriminalamt) erfolgen müsste, gegen die ermittelt wird.

Vor bald 40 Jahren wurde in Westdeutschland das Oktoberfest-Attentat verübt, kurz vor der Bundestagswahl. (20. Juni 2008, DER TERROR-STAAT: Das Oktoberfest-Attentat von München)

Ein Jahr später, 1981, wurde durch einen einzigen hartnäckigen Steuerfahnder bekannt, dass seit den 70er Jahren durch den Flick-Konzern an Abgeordnete von allen Parteien, sowie an Regierungsfunktionäre, hohe Summen transferiert worden waren (Flick-Affäre). Vor einem schließlich 1984 vom Bundestag eingesetzten Untersuchungsausschuss log der amtierende Bundeskanzler Helmut Kohl und behauptete nichts über Flicks Geldwaschanlage „Staatsbürgerliche Vereinigung“ gewusst zu haben (die Aktenlage bewies das Gegenteil).

Der damalige Generalbundesanwalt, der Untergebene von Kohls untergebenem Justizminister, stellte das Strafverfahren gegen den Kanzler wegen uneidlicher Falschaussage ein. Begründung: man könne ihm nicht nachweisen, dass er sich erinnert habe. Insofern sei keine vorsätzliche Lüge zu beweisen.

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht am 17. Juli 1984 in Urteil 2 BvE 11, 15/83 (1, 2) im Zuge der Flick-Affäre das vom Grundgesetz garantierte Kontrollrecht des Parlaments – konkret: das Recht auf Akteneinsicht bei der Regierung – der einfachen Gesetzgebung untergeordnet. Die Verfassungsrichter (die erst ab dem Jahre 2017 überhaupt verfassungsgemäß gewählt wurden) urteilten, dass

„auf Aktenherausgabeverlangen … gemäß Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG die Vorschrift der § 96 StPO“

Anwendung fände. Dieser Paragraph der Strafprozessordnung besagt heute wie damals:

„Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde.“

Ausdrücklich erklärten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zur Flick-Affäre, darunter falle auch das Steuergeheimnis.

Um diese faktische Unterordnung des Parlaments unter die Erklärungen von Regierungsfunktionären und deren Meinung was das Wohl des Staates sei zu begründen, schufen die Verfassungsrichter in ihrem Urteil den Begriff „exekutive Eigenverantwortung“. Später wurde daraus in weiteren Karlsruher Urteilen der Rechtsbegriff „Staatswohl“ geformt.

Der Kanzler Helmut Kohl wurde übrigens nicht nur durch 1984 durch den Untergebenen seines Untergebenen (den Generalbundesanwalt) laufen gelassen, sondern ebenso durch seinen Nachfolger Gerhard Schröder und dessen rot-grüne Regierung, sowie deren Mehrheit im Parlament ab 1998.

Als in einer weiteren (und eventuell mit der Flick-Affäre zusammenhängenden) „Spenden“-Affäre um die schwarzen Kassen der C.D.U. sich ex-Kanzler Kohl schlicht weigerte, die „Spender“ seiner Partei zu nennen oder sich im betreffenden Untersuchungsausschuss auch nur vereidigen zu lassen, passierte gar nichts. Aus „Juristenkreisen“ hieß es, es sei nicht einmal klar, ob ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Zeugen überhaupt vereidigen dürfe.

Betreffend des Oktoberfest-Attentats von 1980 ließen sich Parlament bzw alle darin vertretenen Abgeordneten und Parteien erst einmal 34 Jahre Zeit. Dann reichte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oktober 2014 eine Kleine Anfrage an die Regierung ein, u.a. zur potentiellen Verwicklung staatlicher (exekutiver) Stellen und deren Kontaktpersonen („Vertrauensleute“) in das Attentat. Im Januar 2015 reichten sie noch eine Anfrage ein.

Als die Regierung beide nicht vollständig beantwortete, reichte die grüne Bundestagsfraktion schließlich Klage auf vollständige Beantwortung beim Bundesverfassungsgericht ein.

2017 dann das Urteil – abgelehnt! Begründung: „Gefährdung des Staatswohls und .. Grundrechte verdeckt handelnder Personen“.

04.02.2021 - 06:28 [ ]

L e i t s ä t z e zum Beschluss des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2020 – 2 BvE 4/18 –

Abweichende Meinung des Richters Müller
zum Beschluss des Zweiten Senats
vom 16. Dezember 2020
– 2 BvE 4/18 –

Der Entscheidung der Senatsmehrheit vermag ich mich zu meinem Bedauern im Ergebnis nicht anzuschließen. Sie beruht nach meiner Überzeugung auf einer unzureichenden Gewichtung des Enqueterechts des Deutschen Bundestages aus Art. 44 GG und einer verfassungsrechtlich nicht fundierten Überbewertung (ungenügend dargelegter) exekutiver Geheimhaltungsinteressen.

Die Senatsmehrheit weist zwar – zu Recht – dem parlamentarischen Informationsanspruch vorliegend einen hervorragenden Stellenwert zu (1.). Sie erkennt auch, dass als Grenze des parlamentarischen Untersuchungsrechts im konkreten Fall lediglich das Staatswohl in Form der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste in Betracht kommt (2.). Ihre Annahme, dass nach dem Vortrag des Antragsgegners zu 1. die beabsichtigte Vernehmung des V-Person-Führers zur Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste in einem relevanten Umfang führen kann, begegnet jedoch bereits erheblichen Bedenken (3.). Jedenfalls rechtfertigen die vorliegend geltend gemachten Staatswohlgründe den Verzicht auf die Durchsetzung des parlamentarischen Untersuchungsrechts nicht (4.). Die Auffassung der Senatsmehrheit führt zu einem weitgehenden Ausfall der parlamentarischen Kontrolle des nachrichtendienstlichen Einsatzes von V-Personen in gewaltbereiten klandestinen Milieus und damit zur Entstehung eines nahezu kontrollfreien Raumes.

04.02.2021 - 06:22 [ Bundesverfassungsgericht ]

Erfolgloses Organstreitverfahren gegen verweigerte Benennung eines V-Person-Führers zum Zwecke der Zeugenvernehmung gegenüber dem Untersuchungsausschuss

Das Bundesministerium verweigerte die Benennung des V-Person-Führers insbesondere unter Berufung auf die erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die dessen Vernehmung im Untersuchungsausschuss auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz habe. Diese Weigerung verletzt das Beweiserhebungsrecht des Untersuchungsausschusses aus Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG nicht, da das parlamentarische Aufklärungsinteresse unter Berücksichtigung der Besonderheiten des spezifischen verfahrensgegenständlichen Quelleneinsatzes ausnahmsweise hinter den Belangen des Staatswohls zurückstehen muss.

04.02.2021 - 06:17 [ Zeit.de ]

Anschlag am Breitscheidplatz : Keine Zeugenaussage von V-Mannführer im Amri-Untersuchungsausschuss

Das Bundesinnenministerium hat die Aussage eines V-Mannführers im Untersuchungsausschuss verweigert. Zu Recht, wie das Bundesverfassungsgericht nun entschied.

01.02.2021 - 17:10 [ Tagesschau.de ]

Opposition klagt gegen Wahlrechtsreform

Die Oppositionsfraktionen reichten beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ihre Klageschrift ein. Sie beantragten auch einstweiligen Rechtsschutz.

Im Zentrum der Oppositionskritik steht die in dem Gesetz enthaltene Regelung, dass drei Überhangmandate künftig nicht ausgeglichen werden.

24.12.2020 - 05:32 [ Leonhard Blaurock / Twitter ]

„Die Gerichte versagen zurzeit beim Grundrechtsschutz.“ „Leider spielt das Bundesverfassungsgericht eine besonders unrühmliche Rolle.“ Bejahenswerte juristische Einschätzungen von ⁦@nhaerting ⁩.

(21.12.2020/ kein spezifisches Datum)

24.12.2020 - 05:14 [ ORF ]

VfGH: Maskenpflicht in Schule war gesetzeswidrig

„Der Bundesminister hat trotz entsprechender Aufforderung dem VfGH keine Akten betreffend das Zustandekommen der Verordnung vorgelegt und konnte so nicht nachvollziehbar darlegen, weshalb er die angefochtenen Maßnahmen für erforderlich gehalten hat. Diese Maßnahmen waren daher rechtswidrig verordnet worden“, so das Höchstgericht.

16.12.2020 - 19:33 [ Bundesverfassungsgericht ]

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Amtshaftungsansprüchen wegen eines Auslandseinsatzes der Bundeswehr

(heute)

Ob in einem bewaffneten Konflikt eine Amtspflichtverletzung deutscher Soldaten vorliegt, bemisst sich nach der Verfassung, dem Soldatengesetz und vor allem den gewaltbegrenzenden Regeln des humanitären Völkerrechts. Nicht jede Tötung einer Zivilperson im Rahmen kriegerischer Auseinandersetzungen stellt auch einen Verstoß hiergegen dar. Ein solcher ist nach dem Urteil nicht deshalb gegeben, weil vor dem Befehl zum Bombenabwurf nicht habe ausgeschlossen werden können, dass sich im Zielgebiet auch Zivilisten aufhielten. Der Oberst i. G. der Bundeswehr habe bei Erteilung des Angriffsbefehls die ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft, bei der notwendigen ex ante-Betrachtung eine gültige Prognoseentscheidung getroffen und somit keine Amtspflichtverletzung begangen. Diese Würdigung ist nachvollziehbar und verstößt jedenfalls nicht gegen das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG.

16.12.2020 - 18:04 [ Tagesschau.de ]

Bundesverfassungsgericht: Keine Entschädigung für Kundus-Opfer

Mehr als elf Jahre nach dem verheerenden Luftangriff im afghanischen Kundus hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Schadenersatzklage von Hinterbliebenden abgewiesen. Das Völkerrecht sehe individuelle Schadensersatzzahlungen nicht vor, nur Staaten könnten Reparationszahlungen verlangen, begründeten die Richter das Urteil (AZ: 2 BvR 477/17). Außerdem habe der damals kommandierende Bundeswehr-Generalstaboffizier Georg Klein seine Amtspflichten nicht verletzt.

12.12.2020 - 15:43 [ Tagesschau.de ]

Trumps Niederlage: Supreme Court weist Wahl-Klage aus Texas ab

Der Beschwerde waren kaum Erfolgsaussichten eingeräumt worden, da ein Bundesstaat sich nicht in den Wahlprozess in anderen Bundesstaaten einmischen darf. Außerdem legte Texas keine eindeutigen Beweise für Wahlbetrug vor und reichte keine Klage gegen die Wahlergebnisse in Staaten mit vielen Briefwahlstimmen ein, in denen Trump gewonnen hatte.

11.12.2020 - 21:00 [ Bundesverfassungsgericht ]

Erweiterte Datennutzung („Data-mining“) nach dem Antiterrordateigesetz teilweise verfassungswidrig

n § 6a Abs. 5 ATDG definiert der Gesetzgeber den Begriff der erweiterten Nutzung. Hierunter ist das Herstellen von Zusammenhängen zwischen Personen, Personengruppierungen, Institutionen, Objekten und Sachen, der Ausschluss unbedeutender Informationen und Erkenntnisse, die Zuordnung eingehender Informationen zu bekannten Sachverhalten sowie die statistische Auswertung der gespeicherten Daten zu verstehen (Satz 1). Hierzu dürfen die beteiligten Behörden des Bundes Daten auch mittels phonetischer oder unvollständiger Daten, der Suche über eine Mehrzahl von Datenfeldern, der Verknüpfung von Personen, Institutionen, Organisationen, Sachen oder der zeitlichen Eingrenzung der Suchkriterien aus der Datei abfragen sowie räumliche und sonstige Beziehungen zwischen Personen und Zusammenhänge zwischen Personen, Personengruppierungen, Institutionen, Objekten und Sachen darstellen sowie die Suchkriterien gewichten (Satz 2). § 6a ATDG gestattet damit die unmittelbare Nutzung der Antiterrordatei auch zur Generierung neuer Erkenntnisse aus den Querverbindungen der gespeicherten Datensätze (sogenanntes „Data-mining“).

Der Beschwerdeführer rügt mit seiner Verfassungsbeschwerde, die sich ausschließlich gegen § 6a ATDG richtet, eine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG).

11.12.2020 - 20:57 [ Heise.de ]

Bundesverfassungsgericht streicht Data Mining aus Antiterrordateigesetz

Bei der Data-Mining-Erlaubnis in § 6a Absatz 2 Satz 1 des ATDG ist das der Ansicht des Ersten Senats nach nicht der Fall: Sie nennt zwar den „Schutz von Rechtsgütern zu, die besonders gewichtig sind“, lässt aber mit einer „Erforderlichkeit im Einzelfall […] zur Aufklärung […] weitere[r] Zusammenhänge des Einzelfalls“ so viel Interpretationsspielraum, dass sie das Bundesverfassungsgericht als „nicht normenklar“ einstuft. Hier fehlt den Richtern „eine wenigstens hinreichend konkretisierte Gefahr in dem Sinne […], dass zumindest tatsächliche Anhaltspunkte für die Entstehung einer konkreten Gefahr vorliegen“.

09.12.2020 - 02:42 [ ORF ]

Oberster US-Gerichtshof weist Wahlklage von Trump-Lager zurück

US-Präsident Donald Trump hat in seinem Kampf gegen seine Abwahl eine schwere Schlappe erlitten. Der Oberste US-Gerichtshof in Washington wies gestern eine Klage des Trump-Lagers zum Wahlausgang im Schlüsselstaat Pennsylvania ab. Eine Begründung veröffentlichte der Supreme Court nicht.

12.11.2020 - 15:03 [ ORF.at ]

U-Ausschuss brachte „Ibiza-Video“-Beschwerde bei VfGH ein

Die von SPÖ, NEOS, FPÖ und Grünen unterstützte Forderung nach Herausgabe des ungekürzten „Ibiza-Videos“ an den Untersuchungsausschuss ist heute beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht worden. Die Höchstrichter und Höchstrichterinnen müssen nun „tunlichst“ binnen vier Wochen darüber entscheiden, ob die Justiz Video und Transkript ungeschwärzt übermitteln muss.

06.11.2020 - 18:26 [ Nachdenkseiten ]

Treten Sie Ihren Abgeordneten wegen der geplanten Gesetzesänderungen zu Corona auf die Füße

Heute früh gab es im Deutschen Bundestag eine Debatte zu den Gesetzesänderungen in Sachen Corona. Siehe hier die erste Stunde. Die Gesetzesänderungen sollen die letzten Beschlüsse von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten gerichtsfest machen. Es geht u.a. um § 28a des „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Siehe unten Anlage 1. Und es geht auch um die drohende Einführung einer Impfpflicht bei Reisen. Siehe dazu Anlage 2.

04.11.2020 - 22:38 [ ORF ]

Ausgangssperre: Studentinnen rufen VfGH an

Zwei Jus-Studentinnen bringen die derzeit im Lockdown geltenden nächtlichen Ausgangsbeschränkungen vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Sie fordern die Aufhebung der von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) erlassenen Verordnung.

29.09.2020 - 18:20 [ Petra Müller / Twitter ]

Es wird viel davon geredet, dass unsere Grundrechte grundgesetzwidrig eingeschränkt werden. Dass Merkel gegen das GG handelt. Warum klagt denn kein Rechtswissenschaftler dagegen.

(…)

28.08.2020 - 19:01 [ MDR aktuell / Twitter ]

Corona-Demonstration in Berlin: Polizei legt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein. Entscheidung soll noch heute Abend fallen.

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht das Verbot der morgigen Demo gekippt.

28.08.2020 - 18:55 [ QUERDENKEN 711 - Wir für das Grundgesetz / Youtube ]

Polizeibehörde Berlin – Niemand da

Nach dem erfolgreichen Gerichtsurteil versuchen Ralf Ludwig & Michael Ballweg, die Polizeibehörde in Berlin für ein Kooperationsgespräch zu erreichen.

Weder telefonisch noch persönlich ist jemand zu erreichen.

28.08.2020 - 17:31 [ Christoph Kehlbach, freier Mitarbeiter ARD-Rechtsredaktion / Twitter ]

Wir hören: Die Beschwerde gegen den Beschluss des #VGBerlin ist vor Kurzem beim Oberverwaltungsgericht eingegangen. Die schriftliche Begründung derselben soll bis 18:30 Uhr erfolgen.

28.08.2020 - 14:15 [ Tagesschau ]

Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Demonstrationsverbot in Berlin gekippt

Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot der für Samstag geplanten Demonstration gegen die Corona-Politik wieder aufgehoben. Es gebe jedoch strenge Auflagen zur Einhaltung des Mindestabstands, sagte ein Gerichtssprecher.

28.08.2020 - 12:09 [ philosophia-perennis.com ]

Querdenken 711: Verwaltungsgericht Berlin spielt auf Zeit – Merkel lobt Innensenator Geisel

Zwar könnte das Oberveraltungsgericht nicht wie das Verwaltungsgericht erneut eine 24 Stundenfrist setzen, weil dann ja der Verhandlungsgegenstand schon erledigt und der Sonntag gekommen wäre, aber dessen dann wohl knapp vor Demobeginn zu erwartende Entscheidung hätte Rechtskraft.

Mit Blöick auf dieses Gebaren darf also vermuten werden, dass das Land Berlin sich relativ sicher ist, die politische Kontrolle über das Verwaltungs- und/oder das Oberverwaltungsgericht zu besitzen, aber nicht über das Bundesverfassungsgericht. Nun wird auch klar, warum die Berliner Behörde die Demo so spät abgesagt hat. Ein perfides Spiel auf Zeit!

27.08.2020 - 05:28 [ Welt / Youtube ]

WELT INTERVIEW: Rainer Wendt zum Corona-Demo-Verbot – „Ein schwerer Fehler von Andreas Geisel“

Berlin hat erneute Großdemos gegen Corona-Beschränkungen verboten. Grund sind zu erwartende Verstöße gegen Hygieneregeln. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, kritisiert im Interview mit WELT eine zweite Begründung des Berliner Innensenators.

26.08.2020 - 18:37 [ Radio Utopie ]

Kaum wird ihre Berliner Grundgesetz-Demo am 29. August verboten, schon entdeckt „Querdenken“ die Presseerklärung

Und was für eine. Boah…

Michael Ballweg zeigt sich „schockiert“ vom Demonstrationsverbot des Berliner Senats? Schockiert??! Die sind einfach Scheisse, Mann! Das ist die Zombie-Linke!

Also wirklich… ich bin erschüttert! Sowas Naives.

Radio Utopie unterstützt ab sofort offiziell die Demonstration „Berlin Invites Europe“ am 29. August in Berlin. Sollte das Bundesverfassungsgericht jetzt nicht auf der Stelle die Banane aus der Robe nehmen, wird das Konsequenzen haben!

31.07.2020 - 07:41 [ Tagesschau.de ]

Bundesverfassungsgericht: Eilanträge gegen Impfpflicht abgewiesen

(18.05.2020)

Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen das Gesetz zur Masern-Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen abgewiesen. Es gehe auch darum, eine Weiterverbreitung in der Bevölkerung zu verhindern, so die Richter.

28.07.2020 - 17:00 [ Stuttgarter Zeitung ]

Ist der Zwangstest überhaupt erlaubt?

Immerhin: die erwähnte Passage erlaubt dem Gesundheitsminister anzuordnen, dass sich Menschen bei der Einreise in die Bundesrepublik untersuchen lassen müssen. Es erlaubt im weiteren auch noch, dass Transportunternehmen die Passagierdaten herausgeben, um herauszufinden, wer im Flugzeug, Bus oder in der Eisenbahn gesessen hat.

Ob das Infektionsschutzgesetz in seiner heutigen Form überhaupt rechtmäßig zustande gekommen ist gehört zu den Fragen, die noch nicht abschließend geklärt ist.

18.06.2020 - 06:05 [ Tagesschau ]

++Schausteller klagen gegen „Todesstoß“++

Nach der Verlängerung des Verbots von Großveranstaltungen bis mindestens Oktober wollen die deutschen Schausteller klagen.

14.05.2020 - 06:20 [ Bundestag ]

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1 Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Artikel 2 Weitere Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Artikel 3 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 4 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6 Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 7 Änderung des Ergotherapeutengesetzes

Artikel 8 Änderung des Gesetzes über den Beruf des Logopäden

Artikel 9 Änderung des Pflegeberufegesetzes

Artikel 10 Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Artikel 11 Änderung des Transfusionsgesetzes

Artikel 12 Änderung des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung

Artikel 13 Änderung des Gesetzes über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anäsethesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten

Artikel 14 Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde

Artikel 15 Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen

Artikel 16 Änderung der Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung

Artikel 17 Änderungen aus Anlass der Verschiebung des Geltungsbeginns der Verordnung (EU) 2017/745

Artikel 18 Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 19 Änderung des Psychotherapeutengesetzes

(…)

4. § 6a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a) Der Nummer 1 wird folgender Buchstabe t angefügt:

„t) Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19),“.

b) In Nummer 5 werden die Wörter „das Auftreten einer bedrohlichen übertragbaren“ durch die Wörter
„der Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie der Tod, in Bezug auf eine bedrohliche übertragbare“ ersetzt.

5. § 7 wird wie folgt geändert:

a) Nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 44 wird folgende Nummer 44a eingefügt:

„44a. Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus (SARS-CoV) und Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2)“.

b) Folgender Absatz 4 wird angefügt:

„(4) Bei Untersuchungen zum direkten oder indirekten Nachweis folgender Krankheitserreger ist das Untersuchungsergebnis nichtnamentlich zu melden:

1. Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus (SARS-CoV) und 2. Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2).

Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 2, 3 oder Absatz 4, § 10 Absatz 3 zu erfolgen.“

6. §9 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert:

aa) Buchstabe h wird wie folgt gefasst:

„h) Betreuung oder Unterbringung in 1 oder oder durch Einrichtungen oder Unternehmen nach § 23 Absatz 5 Satz 1 oder§ 36 Absatz 1 oder Absatz 2 mit Name, Anschrift und weiteren Kontaktdaten der Einrichtungen oder Unternehmen sowie der Art der Einrichtung oder des Unternehmens,“.

bb) Buchstabe k wird wie folg gefasst:

„k) wahrscheinlicher Infektionsweg, einschließlich Umfeld, in dem die Übertragung wahrscheinlich stattgefunden hat mit Name, Anschrift und weiteren Kontaktdaten der Infektionsquelle und wahrscheinliches Infektionsrisiko,“.

cc) Nach Buchstabe m wird folgender Buchstabe n eingefügt:

„n) bei Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19): Angaben zum Behandlungsergebnis und zum Serostatus in Bezug auf diese Krankheit,“.

dd) Die bisherigen Buchstaben n bis p werden die Buchstaben o bis q.

ee) Der bisherige Buchstabe q wird Buchstabe r und die Wörter „§ 70 Absatz 1 Nummer 1 bis 3“ werden durch die Wörter „§ 54a Absatz 1 Nummer 1 und 2“ ersetzt.

b) In Absatz 6 werden die Wörter „§ 70 Absatz 1 Nummer 1 bis 3“ durch die Wörter „§ 54a Absatz 1 Nummer 1 und 2“ ersetzt.

7. § 10 wird wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe f wird wie folgt gefasst:

„f) wahrscheinlicher Infektionsweg, einschließlich Umfeld, in dem die Übertragung wahrscheinlich tattgefunden hat mit Name, Anschrift und weiteren Kontaktdaten der Infektionsquelle und wahrscheinliches Infektionsrisiko.“

(…)

15. § 23a wird wie folgt geändert:

a) Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf übertragbare Krankheiten erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus verarbeiten, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden.“

14.05.2020 - 06:14 [ Tagesschau ]

Bundestag zu Corona-Krise: „Pandemie-Gesetz“ – was sich ändert

Die FDP-Fraktion hat bereits angekündigt, dem Gesetzentwurf wegen verfassungs- und datenschutzrechtlicher Bedenken nicht zuzustimmen. „Die Beteiligungs- und Kontrollrechte des Parlaments bleiben auf der Strecke“, sagt die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus im Gespräch mit tagesschau.de.

Denn der Inhalt der Verordnungen, zu denen dieses Gesetz den Gesundheitsminister ermächtige, stünden im Detail noch gar nicht fest.

08.05.2020 - 20:23 [ Unsere-Grundrechte.de ]

Wir sind alle betroffen. Einige sind am Arsch. Grundrechte sind nicht verhandelbar!

Lasst uns das verfassungswidrige Chaos, das unser Land aktuell lahmlegt, nicht stillschweigend akzeptieren.

Worum es geht:

Wir klagen gegen die verfassungswidrige Einschränkung unserer Grundrechte!

27.04.2020 - 19:40 [ ORF.at ]

„Bestimmte Personengruppen“: Epidemiegesetz-Reform schlägt hohe Wellen

(24.04.2020)

Dass es keine von der Opposition geforderte Begutachtung des Antrags gibt, der auch in keiner Pressekonferenz vorgestellt wurde, begründete der ÖVP-Klub damit, dass man rasch handeln müsse, damit die im Gesetz fixierte neue „Containment-Strategie“ rechtzeitig zur „Öffnung“ nach der Coronavirus-Krise in Kraft sei.

11.04.2020 - 16:58 [ MMnewsTV / Youtube ]

Demo gegen Notstand: Dramatischer Live-Report aus Berlin

Im Zentrum Berlins trafen sich auch heute wieder Menschen, um gegen die Restriktionen und Grundgesetz-Einschränkungen zu protestieren. Die Polizei versuchte, dies zu verhindern. Michael Mross berichtet.

11.04.2020 - 16:43 [ Tagesschau ]

Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe bestätigt Gottesdienstverbot

Die Richter weisen darauf hin, dass für andere Religionsgemeinschaften Gleiches gelte.

11.04.2020 - 16:34 [ Digitaler Chronist Alternative / Youtube ]

Weiter gehts auf dem Rosa Luxemburg Platz

11.04.2020 - 15:30 [ Digitaler Chronist Alternative / Youtube ]

Um 15.20 am Rosa Luxemburg Platz Berlin Demo wird aufgelöst

(video)

11.04.2020 - 14:41 [ bundesverfassungsgericht.de ]

1 BvQ 26/20 – Unzulässiger Antrag auf Erlass von einstweiligen Anordnungen gegen Corona-Verordnungen der Landesregierungen

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat keinen Erfolg. Er ist unzulässig.

(…)

Dazu legt die Antragstellerin schon nicht dar, durch sämtliche der in dieser Verordnung geregelten, zahlreiche verschiedene Lebensbereiche betreffenden Maßnahmen selbst, gegenwärtig und unmittelbar in Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten betroffen zu sein. Dies gilt beispielsweise für die Einstellung des Betriebs an Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (§ 1 CoronaVO), die Regelungen für Hochschulen (§ 2 CoronaVO), die Verordnungsermächtigung für Maßnahmen für Ein- und Rückreisende (§ 3a CoronaVO), die Regelungen für Erstaufnahmeeinrichtungen (§ 5 CoronaVO) oder die Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Personen (§ 6 CoronaVO).

Im Übrigen fehlt es hinsichtlich sämtlicher Verordnungsbestimmungen an der Darlegung, dass der Grundsatz der Subsidiarität dem verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutz nicht entgegensteht. Der Antragstellerin ist in Baden-Württemberg insbesondere die Möglichkeit einer verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO und eines entsprechenden Eilrechtsschutzverfahrens gemäß § 47 Abs. 6 VwGO eröffnet (vgl. § 4 AGVwGO BW). Sie trägt selbst vor, einen solchen Antrag bei dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gestellt zu haben, ohne Angaben zum gegenwärtigen Stand dieses Verfahrens zu machen.

bb) Hinsichtlich vergleichbarer Rechtsverordnungen anderer Bundesländer gilt Ähnliches. Insoweit legt die Antragstellerin schon nicht substantiiert dar, durch welche konkreten Regelungen in welchen Bundesländern sie in eigenen Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten unmittelbar und gegenwärtig betroffen sein soll. Darüber hinaus fehlt es auch insoweit an Darlegungen zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes.

11.04.2020 - 14:32 [ Beate Bahner ]

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgerichts wegen Angriffs auf den Bestand der Bundesrepublik Deutschland durch die Corona-Verordnungen aller 16 Bundesländer

(08.04.2020)

Hiermit stelle ich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BverfGG i.V.m. §§ 13 Nr. 5, 13 Nr. 6, 13 Nr. 8a BVerfGG wegen des Angriffs auf den Be-stand der Bundesrepublik Deutschland nach Art. 20 GG, wegen der damit verbundenen Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesre-publik Deutschland sowie wegen der Beschränkung nahezu aller Grundrechte der Antragstellerin und aller 83 Millionen Menschen in Deutschland, insbesondere wegen Verletzung der Grundrechte aus Art. 1, Art. 2, Art. 4, Art. 5, Art. 6, Art. 7, Art. 8, Art. 9, Art. 12, Art. 14 GG folgende Anträge:

1. Es wird festgestellt, dass die Corona-Verordnungen aller Bundesländer dazu geeignet sind, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung nach Art. 20 GG zu gefährden.

2. Der Vollzug der Corona-Verordnungen aller Landesregierungen wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache sofort außer Vollzug gesetzt.

3. Es wird festgestellt, dass die für Ostersamstag, 11. April 2020, 15 Uhr von der Antragstellerin angekündigte bundesweite Demonstration „Coronoia 2020. Nie wieder mit uns. Wir stehen heute auf“ nach Art. 8 II GG und 20 Abs. 4 GG zulässig ist und nicht verboten werden darf.

4. Es wird beantragt, sofort über den Eilantrag zu entscheiden, da die Antragstellerin seit einem Besuch der Polizei Heidelberg am 8. April 2020, 12 Uhr ihre Freiheit in Gefahr sieht.

5. Die Dringlichkeit besteht insbesondere in der vollständigen Beseitigung des Bestands der Bundesrepublik Deutschland und in der beispiellosen Beschränkung fast aller Grundrechte von 83 Millionen Bürgern und der damit drohenden Errichtung eines diktatorischen Polizeistaats.

6. Es wird daher beantragt, aufgrund der besonderen Dringlichkeit davon abzusehen, den am Verfahren zur Hauptsache Beteiligten, zum Beitritt Berechtigten oder Äußerungsberechtigten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, § 32 Abs. 2 BVerfGG.

7. Der Streitwert wird nach billigem Ermessen unter Beachtung der erheblichen Bedeutung der Rechtssache durch das Gericht festgesetzt.

06.04.2020 - 09:37 [ Eddie Graf / Twitter ]

Boris Palmer, hatte zuvor vorgeschlagen, Menschen über 65 Jahren und „Risikogruppen“ aus dem Alltag „herauszunehmen“ und sie weiter Kontakte vermeiden zu lassen.

06.04.2020 - 09:35 [ Christian Ströbele / Twitter ]

Interview mit RedaktionswerkDt : Wenn alle Alten in Alten- und Pflegeheime separiert werden sollen, gehe ich zum Bundesverfassungsgericht, weil verfassungswidrig. Darauf melden sich viele hier, wollen unterstützen. Solche Vorschläge müssen vom Tisch. Sie machen Angst.

05.04.2020 - 13:13 [ Bernd Adam / Youtube ]

Demo „Nicht ohne uns“ gegen die Aussetzung des Grundgesetzes. Berlin, 04.04.2020

Berlin-Mitte: Blick aus Richtung Rosa-Luxemburg-Straße in Richtung Volksbühne. Rechts ist das Kino Babylon. Die Uhrzeit, 15:46 Uhr, hört man auch in der Polizeidurchsage. Veranstalter war nichtohneuns.de

05.04.2020 - 12:43 [ KenFM / Youtube ]

Impressionen aus dem post-demokratischen Zeitalter („Nicht ohne uns“-Demo Berlin 4.4.2020)

Wie demokratisch ist unser Land noch, wenn Grundrechte der Bürger von heute auf morgen außer Kraft gesetzt werden können? Wenn Menschen sich nicht mehr friedlich versammeln dürfen, selbst wenn sie die neuen sogenannten „Hygiene-Maßnahmen“ einhalten, eine Maske auf der Nase tragen und 1,5 Meter Abstand zueinander halten? Wenn Menschen eine Strafanzeige angedroht wird, weil sie sich für demokratische Grundprinzipien in diesem Land stark machen?

05.04.2020 - 12:38 [ der Regierende Bürgermeister von Berlin ]

Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin

Der Senat von Berlin, 02.04.2020
Verordnung zur Änderung der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin
(SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung – SARS-CoV-2-EindmaßnV)

Aufgrund des § 32 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) geändert worden ist, verordnet der Senat:
Artikel 1 – Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung

Die SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 22. März 2020, verkündet am 22. März 2020 nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen vom 29. Januar 1953 (GVBl. S. 106), das zuletzt durch Gesetz vom 9. November 1995 (GVBl. S. 764) geändert worden ist, berichtigt am 24. März 2020 (GVBl. S. 224), wird wie folgt neu gefasst:
1. Teil Bestimmungen für Veranstaltungen und Einrichtungen des gesellschaftlichen Lebens
§ 1 Veranstaltungen, Versammlungen, Zusammenkünfte und Ansammlungen

(1) Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, Versammlungen, Zusammenkünfte und Ansammlungen dürfen nicht stattfinden.

(2) Vom Verbot des Absatzes 1 ausgenommen sind Veranstaltungen und Zusammenkünfte, einschließlich Sitzungen des Deutschen Bundestages und seiner Ausschüsse, des Bundesrates und seiner Ausschüsse, des Abgeordnetenhauses und seiner Ausschüsse, der Bundesregierung, des Senats von Berlin, des Verfassungsgerichtshofes von Berlin, der Bezirksverordnetenversammlungen und ihrer Ausschüsse sowie der Auslandsvertretungen, der Gerichte, der Gremien und Behörden von Bund und Ländern sowie anderer Stellen und Einrichtungen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen.

(3) Ebenso ausgenommen sind Veranstaltungen und Zusammenkünfte, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der öffentlich-rechtlichen Leistungserbringung, der Versorgung und der Gesundheitsfürsorge der Bevölkerung, der Aufrechterhaltung des Betriebs von Wirtschaftsunternehmen, der Erfüllung von personalvertretungsrechtlichen Aufgaben oder der Arbeit von Betriebsräten dienen.

(4) Nicht erfasst von dem Verbot des Absatzes 1 ist der außerhäusliche Aufenthalt mehrerer Personen im Sinne von § 14 Absatz 3 Buchstabe i. Ausgenommen vom Verbot von Absatz 1 sind zudem Veranstaltungen und Zusammenkünfte im privaten oder familiären Bereich von bis zu 10 Personen, sofern diese aus zwingenden Gründen erforderlich sind. Hiervon erfasst sind insbesondere die Begleitung Sterbender und Trauerfeiern.

(5) Unvermeidbare Zusammenkünfte und Ansammlungen anlässlich der nach dieser Verordnung zugelassenen Tätigkeiten, insbesondere bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, sind ebenfalls vom Verbot des Absatzes 1 ausgenommen.

(6) Bei den nach Absatz 4 vom Verbot ausgenommenen Veranstaltungen und Zusammenkünften sind die anwesenden Personen in einer Anwesenheitsliste zu erfassen, die mindestens die folgenden Angaben enthalten muss: Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer. Die Anwesenheitsliste ist für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vollständig auszuhändigen

(7) Für Versammlungen unter freiem Himmel von bis zu 20 Teilnehmenden kann die Versammlungsbehörde in besonders gelagerten Einzelfällen auf Antrag Ausnahmen vom Verbot des Absatz 1 zulassen, sofern dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Das zuständige Gesundheitsamt ist fachlich an der Entscheidung nach Satz 1 zu beteiligen.

05.04.2020 - 12:25 [ Bild / Twitter ]

Bei Demo in Berlin-Mitte – Corona-Abstand nicht eingehalten – zwei Festnahmen

04.04.2020 - 12:32 [ Bundesverfassungsgericht ]

Abstrakte Normenkontrolle

Mit der abstrakten Normenkontrolle können sämtliche Normen des Bundes- oder Landesrechts auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft werden, bei Landesrecht zudem auf die Vereinbarkeit mit sonstigem Bundesrecht. Das Bundesverfassungsgericht prüft dies umfassend und ist nicht auf die Rügen des Antragstellers beschränkt.

26.02.2020 - 16:44 [ Radio Utopie ]

Die (Internationale) Große Kriegskoalition bleibt weiter ohne Opposition

(08.07.2019)

Wie gefährlich und für die Allermeisten unübersichtlich die Situation in diesem von allen Großmächten mit Ansage gezüchteten Hexenkessel in Syrien ist, mag man daran erkennen, dass die Staatsführungen von Russland, Iran und Syrien im August 2016 dem von der Türkei aus erfolgten Einmarsch der Internationalen Kriegskoalition in Syrien tatenlos zusahen und hofften, dass das nicht weiter auffiel.

Alle Kriegsparteien lügen um die Wette.

Ob nun die U.S.-Anforderung deutscher Truppen die Bundeswehr in Nord-Syrien bzw Idlib zur Schutztruppe oder zur Zielscheibe für Al Kaida und Konsorten macht, oder ob sie als „Ersatz“ für oder mit U.S.-Truppen gemeinsam Unterstützung für die vom U.S.-Zentralkommando geführten mehrheitlich kurdischen Milizen der „Syrian Democratic Forces“ leisten, ist aus Sicht der Protagonisten irrelevant. Ziel ist schlicht der Krieg um des Krieges willen.

Explizit Deutschland soll weiter im bereits seit achtzehn Jahren andauernden endlosen und ungewinnbaren Terrorkrieg gehalten werden. Für, wegen, gegen wen und wofür spielt dabei für die Kriegslobby – dazu zählen in Deutschland u.a. de facto alle Parteien, das Militär, sowie der geheimdienstliche und Medien-Komplex – keine Rolle.

21.01.2020 - 17:59 [ ORF.at ]

U-Ausschüsse: SPÖ befürchtet Anschlag auf Demokratie

Auch NEOS befürchtet, dass die Grünen den U-Ausschuss blockieren könnten. Besonders enttäuscht zeigte sich Parteichefin Beate Meinl-Reisinger, dass sich die Grünen offenbar „zum Mittäter“ des ÖVP-„Machtrausches“ machen ließen.

17.01.2020 - 06:33 [ Netzpolitik.org ]

BND-Gesetz: Die Angst des Geheimdiensts vor dem Gericht

Erstaunlich offen erklärten die Staatsdiener:innen, wie die Ausfilterung von deutscher Kommunikation aus abgefangenen Datenverkehren passiert. Eine solche konsistente Erklärung zu bekommen, hätte im Ausschuss wohl mehrere Wochen gedauert. Kein Aus-der-Nase-Ziehen um herauszufinden, was der pubertäre Teenager angestellt hat. Kein Machtspiel, ob nicht die kleinste Information noch zum Staatsgeheimnis erklärt werden könnte – egal, ob sie schon mehrmals in der Presse stand.

17.01.2020 - 06:21 [ Radio Utopie ]

Verfassungsgericht: B.N.D. kopierte seit 2002 die Telekommunikation am Internetknoten Frankfurt

(20.11.2016)

Beschluss 2 BvE 5/15 des Bundesverfassungsgerichts zur G-10 Kommission, in welchem die Verfassungsklage dieses durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ und dem nachfolgenden ersten Artikel 10-Gesetz / G10-Gesetz in 1968 geschaffenen Geheimgerichts nicht einmal angenommen wird, ist nicht gelesen worden. Und wer ihn gelesen und verstanden hat lügt oder schweigt.

17.01.2020 - 06:19 [ Heise.de ]

Bundesverfassungsgericht: Auslandsüberwachung des BND unter der Lupe

(15.01.2020)

Auf Basis des 2016 novellierten BND-Gesetzes darf der Bundesnachrichtendienst Datenverkehre im Ausland, meist über befreundete Geheimdienste, überwachen. Auch der Datenverkehr, der über deutsche Telekommunikationsbetreiber im Inland läuft, wird vom BND herangezogen. Von 154.000 täglich automatisch aus dem Datenhaufen von Satelliten, aus Providernetzen oder über Internetknoten gezogenen Inhaltsdaten werden laut BND-Angaben 250 für die weitere Verarbeitung genutzt,

17.01.2020 - 06:16 [ Spiegel.de ]

Die Lage am Morgen: Darf der BND grenzenlos lauschen?

(14.01.2020)

Dass diese Frage an diesem Dienstag und Mittwoch vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wird, dafür sorgten auch Enthüllungen des SPIEGEL im Jahr 2017. Damals wurde bekannt, wie der BND in der Vergangenheit Telefonnummern, Faxanschlüsse und E-Mail-Adressen von Journalisten oder Redaktionen im Ausland überwacht hatte.

12.01.2020 - 00:02 [ Zeit ]

Bundesnachrichtendienst: Regierung warnt vor Schwächung des BND

Die Bundesregierung warnt das Bundesverfassungsgericht vor einer Einschränkung der Überwachungsbefugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND).

03.12.2019 - 19:49 [ Netzpolitik.org ]

Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz: Hoffen auf ein Grundsatzurteil

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird im Januar 2020 mündlich über die Verfassungsbeschwerde gegen das neue BND-Gesetz verhandeln. Das hat das Gericht in einer Mitteilung bekanntgegeben. Mündliche Verhandlungen führt das BVerfG nur sehr selten vor allem bei besonders bedeutenden oder umstrittenen Fällen durch, in den letzten vier Jahren nur jeweils zwölf Mal. Die Kläger:innen sind deshalb optimistisch, dass es zu einem Grundsatzurteil gegen den BND kommen könnte.

30.10.2019 - 15:45 [ Digitalcourage ]

Verfassungsbeschwerde gegen Polizeigesetz NRW: Grundsatzurteil zu TKÜ möglich; PK am 30.10.2019, 11 Uhr

Weitreichende präventive Überwachung von Kommunikation
Die Verschärfung des NRW-Polizeigesetzes ermöglicht weitreichende Telekommunikationsüberwachung sowie Quellen- Telekommunikationsüberwachung mit Staatstrojanern. Gleichzeitig wird die Polizeiarbeit weit ins Vorfeld einer konkreten Gefahr gerückt. Nach Einschätzung von Digitalcourage ist die Regelung zu unbestimmt – für Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für die Polizei, die das Recht in der Praxis anwenden soll. Laut Digitalcourage schränkt der präventive Einsatz invasiver Überwachungsmaßnahmen die Grundrechte der Menschen in NRW unverhältnismäßig ein:

30.10.2019 - 15:42 [ Netzpolitik.org ]

Digitalcourage: Verfassungsbeschwerde gegen Polizeigesetz in NRW eingereicht

Am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe ist eine neue Verfassungsbeschwerde gegen ein Polizeigesetz eingegangen. Es geht um Nordrhein-Westfalen und die neuen Befugnisse der Landespolizei, zum einen präventiv Telekommunikation überwachen und auch Staatstrojanern einsetzen zu dürfen.

21.10.2019 - 11:48 [ Digitalcourage e.V. ]

Verfassungsbeschwerde gegen das neue Polizeigesetz NRW

Am 30. Oktober reichen wir die von uns koordinierte Verfassungsbeschwerde gegen die in NRW neu eingeführte präventive Telekommunikationsüberwachung (kurz: TKÜ) sowie die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (kurz: Q-TKÜ) mit Staatstrojanern ein.
Die angegriffenen Regelungen ermöglichen der Polizei faktisch eine Überwachung der gesamten Internetkommunikation. Das umfasst Kommunikation zwischen Menschen, aber auch jegliches Surfverhalten – besonders dann, wenn Staatstrojaner eingesetzt werden, um Verschlüsselung zu umgehen.

10.10.2019 - 15:13 [ Tagesschau ]

Verfassungsgericht: Bundeswehr-Einsatz gegen IS ist rechtens

Das heißt, nicht nur die NATO oder die UN sind Verbindungen, im Rahmen derer nach unserem Grundgesetz militärische Einsätze erlaubt sind. Auch die EU ist ein passender Rahmen.

08.07.2019 - 20:03 [ Radio Utopie ]

Die (Internationale) Große Kriegskoalition bleibt weiter ohne Opposition

Der Bundestag steht vor der Mandatsverlängerung der Bundeswehr in der Internationalen Kriegskoalition gegen den „Islamischen Staat“, die im Irak und in Syrien Krieg führt. Als deren eigentliches, nächstes, langfristiges und strategisches Angriffsziel erscheint der islamische Staat Iran.

Eine Opposition gegen die offenkundige Vorbereitung einer absehbaren Eskalation, eines weiteren verfassungswidrigen Angriffskrieges, findet in Deutschland weiterhin nicht statt – schon gar nicht im Parlament.

07.07.2019 - 18:53 [ Radio Utopie ]

Erinnern Sie sich? Die Verfassungsklage der „Opposition“ gegen den Bundeswehr-Krieg in der Türkei, Syrien, Irak?

(28.03.2016)

Nicht nur die parlamentarische, auch die außerparlamentarische Opposition stellt sich weiter tot oder dumm und spielt der U.S.-geführten internationalen Kriegskoalition und ihrer Bundesregierung weiter in die Hände. Der moralisch-politische Zusammenbruch von Friedensbewegung, Sozialdemokratie, Liberalen und Linken setzt sich weiter fort.

03.07.2019 - 01:38 [ Netzpolitik.org ]

Hessentrojaner: Auf massive Kritik folgen die Verfassungsbeschwerden

Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob es die Verfassungsbeschwerden annimmt. Bis zu einem endgültigen Urteil können dann noch einige Jahre vergehen.

02.07.2019 - 13:15 [ Epicenter.works ]

Das Überwachungspaket vor dem Verfassungsgericht

Am Dienstag, 25. Juni 2019, hat sich der Verfassungsgerichtshof mit zwei von uns in der Vergangenheit heftig kritisierten Bausteinen des Überwachungspakets befasst: Es soll geklärt werden, inwieweit die KFZ-Überwachung als auch der Bundestrojaner zum Einsatz kommen dürfen – und ob überhaupt. Nach einer Drittelbeschwerde von SPÖ und NEOS ist das Thema jetzt dort angekommen, wo wir es gerne geklärt hätten, nämlich vor dem Höchstgericht. Auch wenn entschieden werden sollte, dass der Bundestrojaner „gerade noch geht“, so ist sein Einsatz eine rein politische Entscheidung und kann jederzeit zurückgenommen werden.

24.06.2019 - 16:56 [ Tagesschau.de ]

Plan von Pompeo: USA wollen Koalition gegen den Iran

Deutschland wurde bisher noch nicht offiziell zur Beteiligung an der Koalition aufgefordert. Man habe die Initiative Pompeos lediglich „über die Medien zur Kenntnis genommen“, sagte der stellvertretende Sprecher des Auswärtigen Amts, Christopher Burger.

Der US-Plan erinnert an die „Koalition der Willigen“, die den Angriff der Vereinigten Staaten auf den Irak im März 2003 unterstützte.

13.06.2019 - 14:59 [ ORF.at ]

Überwachungspaket: VfGH wies SPÖ-Antrag zurück

Die SPÖ-Bundesräte versuchten, den „Bundestrojaner“ zu Fall zu bringen, indem sie die Novellierungsanordnung – also das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2018 – anfochten.

10.06.2019 - 16:32 [ Tagesschau.de ]

Maas in Bagdad: Deutscher Anti-IS-Einsatz „unabdingbar“

Im Rahmen dieses Mandats fliegen deutsche Tornados Aufklärungsflüge über dem Irak und Syrien, die irakischen Streitkräfte werden von Bundeswehrsoldaten außerhalb von Bagdad für unterschiedliche Aufgaben ausgebildet.

Das müsse weitergehen, hörte Maas heute in seinen Gesprächen in Bagdad. Das müsse weitergehen, sagen seit Monaten auch die Amerikaner.

10.06.2019 - 16:30 [ Radio Utopie ]

U.S.-Präsident Trump in Brüssel / N.A.T.O. tritt der „Internationalen Allianz gegen den Islamischen Staat“ („Anti-I.S.-Allianz“) bei.

(25.05.2017)

Schon Tage bevor im September 2014 die Internationale Kriegskoalition auf dem N.A.T.O.-Gipfel in Wales vom U.S.-Imperium gegründet wurde, fragte Radio Utopie,

„mit welcher schwachsinnigen Ausrede nun die N.A.T.O. den am 4. Oktober 2001 ausgerufenen „kollektiven Verteidigungsfall“ aufrechterhalten will. Eine Option: Noch mehr Eroberungen islamischer Staaten, wegen dem „Islamischen Staat“.“

Der heutige Besuch Trumps auf dem Gipfel der „Organisation des Nordatlantikvertrages“ (N.A.T.O.) mit allen 27 Führerinnen und Führern der Mitgliedstaaten läutet nun den offiziellen Beitritt der N.A.T.O. in die Internationale Kriegskoalition von Saudi-Arabien bis Singapur ein.

15.05.2019 - 19:07 [ Tagesschau.de ]

Spannungen in der Region: Bundeswehr unterbricht Irak-Einsatz

Ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums erklärte, die Bundeswehrsoldaten verließen derzeit ihre Unterkünfte nicht. Die Entscheidung sei vor dem Hintergrund der Spannungen in der Region gefallen.

Der Einsatz der Soldaten sei bereits zum Beginn der Woche ausgesetzt worden, teilte der Sprecher des Verteidigungsministeriums mit.

15.05.2019 - 08:50 [ Tom Gotthen ‏/ Twitter ]

Pompeo will jetzt doch noch Merkel besuchen – t-online.de

13.05.2019 - 18:07 [ Zeit.de ]

EU-Außenministertreffen: Außenminister Maas warnt USA vor Irankrieg

Die Frage, was Pompeo zu der Reise nach Brüssel bewegt haben könnte, ließ Maas nach dem Gespräch am Rande eines EU-Außenministertreffens in Brüssel unbeantwortet. Er erklärte lediglich, dass es angesichts der Situation in der Region gut sei, dass Pompeo das Gespräch mit seinen europäischen Kollegen suche.

13.05.2019 - 10:21 [ Zeit ]

US-Außenminister Pompeo reist zu Iran-Gesprächen nach Brüssel

Sein Treffen mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin und seinem russischen Amtskollegen Sergej Lawrow will der US-Außenminister nun aber umgehend nachholen. Am Dienstag wird er die beiden in Sotschi treffen.

02.03.2019 - 13:13 [ ORF.at ]

Überwachungspaket: VfGH-Bschwerde von NEOS und SPÖ

Das vor einem Jahr beschlossene Überwachungspaket der Regierung hat eine deutliche Ausweitung der Überwachung im öffentlichen und im privaten Bereich gebracht. Die Polizei hat Zugriff auf die Videosysteme der Verkehrsbetriebe, Telekombetreiber können zur Vorratsdatenspeicherung über einzelne Kunden verpflichtet und die Daten von Autofahrern flächendeckend erfasst werden.

05.02.2019 - 23:39 [ IPPNW ]

Biblis-Klage der IPPNW beendet

Der Bescheid des hessischen Umweltministeriums vom 10. April 2008, mit dem der Stilllegungsantrag der IPPNW als „unbegründet“ abgelehnt wurde, wurde in einem Vergleich zwischen den Klägern und dem hessischen Umweltministerium vollständig aufgehoben. Auch verzichtete das hessische Ministerium zuletzt auf die Geltendmachung von Kosten für das Verwaltungsverfahren. Der Verwaltungsgerichtshof hatte zuvor erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Gebühren‑ und Auslagenfestsetzung geäußert.

05.02.2019 - 16:17 [ Bundesverfassungsgericht.de ]

Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz in Teilen verfassungswidrig

Die Vorschriften zum Abgleich der erfassten Kennzeichen müssen verfassungskonform einschränkend so ausgelegt werden, dass jeweils nur die Fahndungsbestände zum Abgleich herangezogen werden dürfen, die zur Abwehr der Gefahr geeignet sind, die Anlass der jeweiligen Kennzeichenkontrolle ist.

05.02.2019 - 16:10 [ Bundesverfassungsgericht.de ]

BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Dezember 2018 – 1 BvR 142/15 – Rn. (1-176),

am 18. Dezember 2018 beschlossen:

1.a) Artikel 33 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 13 Absatz 1 Nummer 5 des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (Polizeiaufgabengesetz) in der Fassung der Verordnung zur Anpassung des Landesrechts an die geltende Geschäftsverteilung vom 22. Juli 2014 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Seite 286) sowie dessen Neufassung Artikel 39 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 13 Absatz 1 Nummer 5 des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts (PAG-Neuordnungsgesetz) vom 18. Mai 2018 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Seite 301) sind mit Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes aufgrund des Verstoßes gegen Artikel 71, Artikel 73 Absatz 1 Nummer 5 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig, soweit sie die Kraftfahrzeugkennzeichenerfassung zur Verhütung oder Unterbindung der unerlaubten Überschreitung der Landesgrenze vorsehen.

05.02.2019 - 16:04 [ SWR3 ‏/ Twitter ]

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden: Die Polizei darf nicht in jedem Fall die Kennzeichen von Autos scannen und abgleichen. Klingt nach einem folgenreichen Beschluss – ändert aber erst mal wenig. Das steckt dahinter:

20.11.2018 - 17:20 [ taz.de ]

Bayerisches Polizeiaufgabengesetz: Die nächste Verfassungsbeschwerde

(5.10.2018) Das Bundesverfassungsgericht soll das verschärfte bayerische Polizeigesetz kippen. Deshalb legt das Bündnis NoPAG mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) jetzt eine Verfassungsbeschwerde ein.

06.10.2018 - 09:42 [ Heise.de ]

Bürgerrechtler bringen bayerisches Polizeigesetz vors Bundesverfassungsgericht

So dürften Ermittler etwa Personen außerhalb ihrer Wohnungen durch V-Leute oder Drohnen überwachen lassen, Bildaufnahmen anfertigen und sich heimlich Zugriff auf technische Geräte wie Smartphones und Computer im Rahmen der Quellen-Telekommunikationsüberwachung sowie noch weitergehender heimlicher Online-Durchsuchungen verschaffen. Es müssten keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass von den Betroffenen „überhaupt irgendetwas droht“.

10.09.2018 - 21:19 [ Heise.de ]

Bayerisches Polizeigesetz: Opposition legt Verfassungsbeschwerde ein

Bundestagsabgeordnete der Linken, Grünen und der FDP haben gemeinsam das Bundesverfassungsgericht wegen der umstrittenen jüngsten Reform des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) angerufen. Der „Angriff der CSU“ auf das Grundgesetz müsse verhindert werden, erk