Archiv: Verfassungsklagen


24.08.2023 - 19:30 [ Verdi ]

ver.di kritisiert Kanzleramt wegen 24-Stunden-Frist zur Kommentierung des BND-Gesetzes – Eine irrwitzige Frist

(22.08.2023)

„Beim BND-Gesetz werden die besonderen demokratischen Rechte von Journalistinnen und Journalisten nicht ausreichend geschützt. Daher wurde das Gesetz in der Vergangenheit wiederholt vom Bundesverfassungsgericht als mangelhaft zurückgewiesen und dem Gesetzgeber Nachbesserungen zum Schutz der Grundrechte aufgetragen.

Ganz offensichtlich handelt es sich beim Gesetz über den BND also um eine komplexe Materie. Nachdem sich das Bundeskanzleramt für seine Überarbeitung des Gesetzes zwölf Monate Zeit ließ, werden den Betroffenen und ihren Verbänden nun 24 Stunden zur Stellungnahme eingeräumt – eine irrwitzige Frist. Die Einhaltung von Pressefreiheit und Grundrechten scheint zur Nebensache degradiert. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di fordert das Bundeskanzleramt auf, die Verbände angemessen zu beteiligen und die Frist zur Stellungnahme anzupassen.“

23.08.2023 - 19:16 [ Netzpolitik.org ]

BND-Gesetz: Bundeskanzleramt simuliert Verbändebeteiligung mit 24-Stunden-Frist

ROG und GFF hatten schon im Jahr 2017 eine Verfassungsbeschwerde erhoben, die sich gegen die nach den Snowden-Enthüllungen eingeführten Rechtsgrundlagen für die strategische Auslandsüberwachung des Geheimdienstes richtete. Im Mai 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht das BND-Gesetz für verfassungswidrig, weil es gegen die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) und gegen das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1) verstieß. Daraufhin reformierte die Große Koalition das BND-Gesetz.

Trotz unzähliger Hinweise von Sachverständigen im Gesetzgebungsverfahren kam nach Ansicht der Nichtregierungsorganisationen ein Gesetz heraus, das etliche Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts verletze und jenseits dieser Maßgaben weitere verfassungswidrige Befugnisse eingeführt habe. Ende 2022 erhoben ROG und GFF daher erneut Verfassungsbeschwerde gegen das aktuelle BND-Gesetz.

22.08.2023 - 17:22 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Staatsstreich, Vierte Welle

(5.Dezember 2021)

Nach dem Putsch-Urteil 1 BvR 781/21 des Bundesverfassungsgerichts ist der Systemwechsel offiziell. Faktisch erklären die von der Merkel-Einheitsregierung in sechzehn langen Jahren in das höchste Verfassungsorgan bugsierten Roten Roben, dass im Grundgesetz gar nicht drin steht was da drin steht und der Staat alles mit den Bürgerinnen und Bürgern machen kann – er muss nur sagen, es sei notwendig. Grenzen dafür setzen die Verfassungsrichterinnen und -Richter nicht.

(…)

Wenn Ihr, liebe Leserinnen und Leser, nicht lest, oder wenn Ihr zwar lest, aber Euch nicht in der Lage seht es ausreichend weiter zu erzählen bzw. einen einzigen Abgeordneten / eine einzige Abgeordnete in Bundestag und sechzehn Landtagen zu finden, der / die lesen und die Zahlen der Regierung überprüfen will, kann ich Euch nicht helfen. Meine Arbeit ist getan.

Was Ihr natürlich auch noch machen könnt: die wenigen mehr oder weniger unabhängigen Journalistinnen und Journalisten ansprechen, die sich eventuell in der Lage sehen könnten, sich diesem alles entscheidenden Detail zu widmen, so dass sich wiederum ein einziger Parlamentarier irgendwann zur Gewaltenteilung genötigt sehen könnte (von irgendwelchen Parteien oder Gerichten will ich gar nicht mehr reden):

22.08.2023 - 17:14 [ Niko Härting / Twitter ]

3. Karlsruhe legt das Grundgesetz gegen seinen Wortlaut aus. Das Gericht gesteht zwar zu, dass das Grundgesetz Freiheitsbeschränkungen nur aufgrund einer Einzelfallentscheidung und nicht flächendeckend erlaubt („aufgrund eines Gesetzes“), …

(30.November 2021)

4. setzt sich jedoch über den Wortlaut des Grundgesetzes „teleologisch“ (aus Gründen des Sinns und Zwecks) hinweg und gestattet flächendeckende Ausgangssperren. Wenn der Wortlaut nicht passt, wird er passend gemacht.

5. Dabei übersieht Karlsruhe die historischen Erfahrungen, die 1949 dazu führten, derartige Ausgangssperren zu verbieten.

6. Karlsruhe setzt keine „roten Linien“. Es wird aus der gesamten Entscheidung nicht erkennbar, wie weit denn der Gesetzgeber bei der Corona-Politik gehen darf. Ein Freifahrtschein für die Regierenden.

22.08.2023 - 17:03 [ Bundesverfassungsgericht.de ]

BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 – 1 BvR 781/21 -, Rn. 1-306,

Soweit die Beschwerdeführenden in den Verfahren 1 BvR 781/21 und 1 BvR 854/21 sich durch die Ausgangsbeschränkung nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG in ihrem Recht auf Freizügigkeit aus Art. 11 Abs. 1 GG verletzt sahen, genügt der bloße Vortrag, sich nachts nicht mehr frei im Bundesgebiet bewegen zu dürfen oder dass ein Eingriff in die Freizügigkeit „auf der Hand“ liege, den Begründungsanforderungen nicht. Insbesondere zeigen sie nicht anhand der verfassungsrechtlichen Maßstäbe (vgl. dazu BVerfGE 134, 242 <323 ff. Rn. 251 ff.>) auf, inwieweit die Freizügigkeit durch die angegriffene Maßnahme verletzt sein soll. Ebenso wenig genügt der pauschale Vortrag des Beschwerdeführers im Verfahren 1 BvR 854/21, eine Verletzung der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) durch die Ausgangsbeschränkungen liege „auf der Hand“. Auch der Beschwerdeführer zu 3) im Verfahren 1 BvR 805/21 zeigt, soweit es ihm um die Möglichkeit des Fotografierens bei Dämmerung und Dunkelheit geht, eine mögliche Verletzung der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) durch § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG nicht substantiiert auf.

Im Verfahren 1 BvR 798/21 genügt die Verfassungsbeschwerde den Darlegungsanforderungen nicht, soweit eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) und der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) des Beschwerdeführers gerügt wird. Der Beschwerdeführer zeigt nicht auf, dass der täglich verbleibende Zeitraum von 19 Stunden für sportliche Betätigung im Freien nicht ausreicht, um diesen für die gesundheitsförderlichen Effekte des Sports zu nutzen.

(…)

aa) Der eine Einschränkung der Fortbewegungsfreiheit „durch Gesetz“ nicht enthaltende Wortlaut der Schrankenregelungen in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 und Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG könnte nahelegen, dass dem parlamentarischen Gesetzgeber Eingriffe in dieses Freiheitsrecht unmittelbar durch Gesetz nicht zugänglich sind. Zwingend ist dieses Verständnis des Wortlauts aber nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat der weitgehend gleichlautenden Schrankenausgestaltung in Art. 10 Abs. 2 Satz 1 GG keine solche Bedeutung zugemessen und einen Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG unmittelbar durch Gesetz für damit vereinbar gehalten (vgl. BVerfGE 125, 260 <313>).

Aus der Entstehungsgeschichte ergibt sich kein klares Bild zu der Frage, ob aus der allein Eingriffe „aufgrund eines Gesetzes“ gestattenden Schrankenregelung ein Verwaltungsvorbehalt folgt (vgl. Bumke, Der Grundrechtsvorbehalt, 1998, S. 199). Bei Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der Grundrechtsschranken im Parlamentarischen Rat kann dem Wortlaut der entsprechenden Schrankenausgestaltung ebenfalls kein starkes Gewicht zukommen. Es fehlte an einem System der verschiedenen Schrankenregelungen in dem Sinne, dass Gehalt und Wirkungen des Verfassungstextes bei gleicher sprachlicher Fassung jeweils gleich zu verstehen wären und umgekehrt (vgl. Hermes, in: Merten/Papier, HGRe, Bd. III, 2009, § 63 Rn. 3). Erwägungen des Redaktionsausschusses des Parlamentarischen Rates zur Schrankengestaltung, man bevorzuge die Formulierung „auf Grund eines Gesetzes“, weil bei der Wendung „durch Gesetz“ Beschränkungen nur durch ein Gesetz angeordnet werden könnten und eine gesetzliche Ermächtigung einer Behörde ausgeschlossen sei (Deutscher Bundestag und Bundesarchiv , Der Parlamentarische Rat 1948-1949, Band 7 – Entwürfe zum Grundgesetz, 1995, S. 211 f.), lassen sich vielmehr dahin verstehen, dass bei der Formulierung „auf Grund eines Gesetzes“ der gesetzesunmittelbare wie auch der durch die Verwaltung vermittelte Eingriff als möglich erachtet wurde, aber nicht umgekehrt die Legislative von der unmittelbaren Regelung ausgeschlossen sein sollte.

(…)

Die prozeduralen und materiellen Sicherungen des Art. 104 Abs. 1 GG sind in den Fällen erforderlich, in denen die staatliche Gewalt unmittelbaren körperlichen Zugriff auf eine Person hat. Da nunmehr aber auch gesetzliche Maßnahmen, die für sich genommen niemals körperliche Zwangswirkung zu entfalten vermögen, als Eingriffe gelten können, wenn von ihnen dem körperlichen Zwang ähnliche Wirkungen ausgehen (oben Rn. 246), hat dies Konsequenzen für das Verständnis des Schrankenvorbehalts. Nichts spricht dafür, dass Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und Art. 104 Abs. 1 GG nach ihrem Zweck gegenüber dem Gesetzgeber ein absolutes, uneinschränkbares Recht begründen soll. Wird der Gesetzgeber selbst unmittelbar an dieses Grundrecht gebunden, muss er umgekehrt auch von der vorgesehenen Beschränkungsmöglichkeit Gebrauch machen können. Der Schrankenvorbehalt steht dem nicht entgegen. Bei Eingriffen in die Fortbewegungsfreiheit unmittelbar durch Gesetz droht kein mit dem Schutzzweck der Schranken unvereinbarer Verlust an Rechtsschutz. Die gesetzliche Anordnung des Freiheitseingriffs schafft keine Lage, die die Schutzmechanismen des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz und Satz 2 GG auslösen müsste. Teleologische Gründe sprechen daher bei einem erweiterten Eingriffsverständnis dagegen, die Schrankenregelungen in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 und Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG kompetenziell als Verwaltungsvorbehalt auszulegen.

(,,,)

Umfassende Ausgangsbeschränkungen kommen nur in einer äußersten Gefahrenlage in Betracht. Hier war die Entscheidung des Gesetzgebers für die hier angegriffenen Maßnahmen in der konkreten Situation der Pandemie und nach den auch in diesen Verfahren durch die sachkundigen Dritten bestätigten Erkenntnissen zu den Wirkungen der Maßnahmen und zu den großen Gefahren für Leben und Gesundheit tragfähig begründet und mit dem Grundgesetz vereinbar.

Die Entscheidung ist einstimmig ergangen.

Harbarth
Paulus
Baer
Britz
Ott
Christ
Radtke
Härtel

27.07.2023 - 11:41 [ ORF.at ]

Thailand: Wahl des Premiers verschoben

Gegenwind von Konservativen und Militär

15.06.2023 - 11:10 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

DER MOLOCH (II): Direktive, Direktive über alles? Das Urteil aus Karlsruhe

(3. März 2010)

Aus Brüssel heraus vollzieht sich die epochale Transformation von Staatsgebilden eines Kontinents zu einer sich selbst begründenden Plutokratie, in einer wunderbaren Welt der Supranationalisten. Über einen Baustein in diesem epischen, imperialen Konstrukt, entschied gestern nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es entschied, dass die “Vorratsdatenspeicherung”, die flächendeckende, anlasslose Telekommunikationsüberwachung der Bevölkerung, vereinbar sei mit dem Grundgesetz. So umging das oberste Gremium der Republik einen offiziellen Staatsstreich: die Aufhebung des Grundgesetzes als Verfassung und dessen Unterordnung unter “europäisches Recht”, mithin die Erklärung der Bundesrepublik als Bundesstaat der “Europäischen Union”.
In den Tagen vor der Urteilsverkündung hatten sich recht merkwürdige Dinge abgespielt – nicht nur in Berlin, sondern auch in Brüssel. (Bild: aus “Metropolis”, 1927)

Ein Urteil der Verfassungsrichter, deren Mitglieder als Einzige befugt sind Entscheidungen von Regierung, Parlament und Präsident wieder aufzuheben und diesen Anordnungen zu erteilen, war seit über zwei langen Jahren nicht nur von 34.939 Antragstellern der umfassendsten Verfassungsbeschwerde in der deutschen Rechtsgeschichte gegen die Vorratsdatenspeicherung erwartet worden; zunehmend sorgenvoll schaute auch die Berliner Regierung nach Karlsruhe und mit ihr auch alle anderen Mitglieder der Brüsseler Räteregierung. Im gesamten Einflussbereich der “Europäischen Union” wartete man in den Regierungsbehörden, den Spionage-Zentralen mit ihren gigantisch aufgeblasenen Datenbanken, in Polizeiämtern und Militär auf die Entscheidung im deutschen Verfassungsgericht.

Alle Institutionen dieses Machtraumes spionieren seit Kriegsbeginn am 11.September 2001 über ihre neuen Vollmachten und digitalen Überwachungs-Netzwerke hemmungslos, willkürlich und – wie es in der juristischen Fachsprache heisst – “anlasslos” ihre Bevölkerungen aus. Durch umfangreiche Abkommen eng verstrickt, geben diese Organe des Ausführenden Staates (Exekutive) über Tauschbörsen die Daten ihrer Bürger weiter. Diese digitalisierten Daten sind, wie mp3s auf Musiktauschbörsen, unbegrenzt kopierbar. Das Alibi der gesamten Behörden im “westlichen” Einflussbereich, von Tokio, Melbourne, Riad, Jerusalem, Berlin, Paris, London bis Washington für diese unbegrenzte Informationsmacht über die Menschen: der “Krieg gegen den Terror”, der “Kampf gegen die Kriminalität” oder was auch immer den jeweiligen Machthabern dort als Ausrede recht ist.

Gestern nun erklärte das deutsche Bundesverfassungsgericht genau dies als Recht im Sinne unserer Verfassung. Lediglich die Ausführung dieses Grundrechtes auf “anlasslose” Spionage, durch weltweit zum “Weltstaat” verschmolzene verbündeter Regierungen im Krieg, erklärten die Richter für verfassungswidrig.

Doch ausgerechnet die Frage, welches Recht in Deutschland nun eigentlich gilt – das “Sekundärrecht” der “Europäischen Union”, welches Räteregierung und Kommission in Brüssel sich selbst geben, oder das Grundgesetz – erklärten die Verfassungsrichter für “nicht entscheidungserheblich”.

31.01.2023 - 13:24 [ Tichys Einblick ]

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Eilantrag gegen Berliner Wahlwiederholung gescheitert

Die Beschwerdeführer hatten ihren Eilantrag mit einer Verfassungsbeschwerde verbunden. Zu dieser steht eine Entscheidung noch aus.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits am 25. Januar eine Entscheidung zum Eilantrag gefällt, diese jedoch nicht bekanntgegeben. Das hatte zu Spekulationen in den Medien geführt.

31.01.2023 - 12:45 [ Tagesschau.de ]

Bundesverfassungsgericht; Berlin darf am 12. Februar wählen

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hatte am 16. November 2022 entschieden, dass die Wahlen in Berlin komplett wiederholt werden müssen, weil es zu zahlreichen Fehlern gekommen war. Dagegen hatten sowohl Abgeordnete als auch Bürgerinnen und Bürger Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt.

30.01.2023 - 19:00 [ rbb|24 / Nitter ]

Update: #Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Dienstag, 9:30 Uhr, seine Eilentscheidung zur Berliner Abgeordnetenhaus-Wahl am 12. Februar. #berlinwahl

30.01.2023 - 18:47 [ News Update / Nitter ]

#Breaking Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Kippt die #Berlin-Wahl am 12. Februar doch noch?

05.01.2023 - 19:04 [ Netzpolitik.org ]

Versammlungsgesetz NRW: Verfassungsbeschwerde gegen Einschränkung der Versammlungsfreiheit eingereicht

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erhebt heute gemeinsam mit dem Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen das seit Januar 2022 geltende Versammlungsgesetz in Nordrhein-Westfalen. Das umstrittene Gesetz war trotz schwerwiegender Bedenken von Sachverständigen und monatelanger Proteste auf der Straße fast unverändert von der schwarz-gelben Landesregierung im Jahr 2021 verabschiedet worden. Die schwarz-grüne Nachfolgeregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag keine Änderungen am Versammlungsgesetz festgelegt.

28.11.2022 - 21:08 [ TKP.at ]

Oberstes griechisches Gericht kippt Impfpflicht für medizinisches Personal

Die Entscheidung sollte das Ende einer 15-monatigen Geschichte für nicht geimpfte griechische Beschäftigte des Gesundheitswesens bedeuten. Sie sind seit dem 1. September 2021 ohne Bezahlung suspendiert, weil sie sich gegen eine Corona-Impfung entschieden hatten.

Konkret widerspricht die Entscheidung des Gerichts der Verlängerung der Impfpflicht durch die griechische Regierung, die am 1. April 2022 in Kraft trat und bis zum 31. Dezember 2022 gelten sollte.

16.11.2022 - 20:45 [ Tichys Einblick ]

Beharrlicher, ehrlicher Journalismus führte zur Wiederholung der Berlin-Wahl

Der ehemalige Berliner Abgeordnete Marcel Luthe, der maßgeblich mit TE zusammenarbeitete, um das ganze Ausmaß des Wahldebakels aufzudecken, betonte gegenüber TE, dass die Entscheidung der Lohn für 14 Monate „intensiver Arbeit“ des gesamten Teams sei. Allein aus den unvollständigen, falschen, teils gar manipulierten Niederschriften der Wahllokale ergebe sich die Ungültigkeit der Wahlen. Das Gericht betonte dabei, dass in diese Niederschriften nur einer reingesehen habe, nämlich Luthe selbst.

16.11.2022 - 20:32 [ Dr. Andreas Hey / Nitter ]

Auch die Bundestagswahl muss wiederholt werden. Alles andere würde das Vertrauen in die Wahl an sich erschüttern. Denn niemandem ist es ernsthaft zu vermitteln, dass die AGH Wahl so voller Fehler war, die BT aber nicht.

16.11.2022 - 20:22 [ Nachdenkseiten ]

Wahlwiederholung in Berlin: Rot-Grün-Rot wohl bald Geschichte

Jetzt ist es amtlich. Die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den 12 Bezirksverordnetenversammlungen vom 26. September 2021 müssen vollständig wiederholt werden, sie sind ungültig. Das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin am Mittwochvormittag verkündet. Laut Landeswahlgesetz muss diese Wahlwiederholung spätestens 90 Tage nach der Veröffentlichung des Urteils im Amtsblatt, die am Freitag erfolgen wird, stattfinden. Voraussichtlicher Wahltermin wäre demnach der 12. Februar. Da es sich rechtlich nicht um Neuwahlen, sondern eine Wahlwiederholung handelt, werden die seinerzeit eingereichten Wahlvorschläge für Direkt- und Listenkandidaten erneut zur Abstimmung stehen. Gegen diese Entscheidung gibt es keine Rechtsmittel.

11.11.2022 - 06:31 [ Tagesschau.de ]

Beschluss des Parlaments: Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin

Unklar ist allerdings, wann die Teilwiederholung stattfinden soll – denn es ist wahrscheinlich, dass der Parlamentsbeschluss noch vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird. Deshalb könnte sich die Abstimmung bis 2024 hinziehen.

10.11.2022 - 09:04 [ Global Investment Explorer / Nitter ]

Die Wahl-Wiederholung in Berlin fällt auf Sankt Nimmerlein! Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages will die Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin nur im kleinen Maße wiederholen. Sollte das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet werden, könnte es bis 2024 dauern.

10.11.2022 - 08:17 [ Berliner Zeitung / Nitter ]

SPD-Innenverwaltung: #Wahlwiederholung in Berlin könnte #Krise auslösen! Am 16. November entscheidet das #Landesverfassungsgericht über die Wahlwiederholung. Doch plötzlich wackelt der Wahltermin. Erst soll #Karlsruhe entscheiden.

(07.11.2022)

19.10.2022 - 20:44 [ Süddeutsche.de ]

Berliner Wahlskandal: Nun bummeln die Richter

(13.10.2022)

Nur vom Berliner Landesverfassungsgericht kann die Verschreibung, also ein Urteil, kommen. Aber es kommt keins. Es kommen nur Andeutungen, längst erkannt zu haben, dass die Wahl mancherorts illegal abgelaufen sei. Ja – das ist schon klar.

09.10.2022 - 13:02 [ Netzpolitik.org ]

Polizeigesetz NRW: Bürgerrechtsorganisation erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Palantir-Paragraf

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat am 6. Oktober Verfassungsbeschwerde gegen einen Paragrafen des NRW Polizeigesetzes beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Dieser ermögliche die Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile durch die automatisierte Auswertung von zahlreichen Datenbeständen. Er verstoße damit gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Bürgerrechtsorganisation fordert in ihrer Verfassungsbeschwerde (PDF) strengere Voraussetzungen und eine zureichende Verfahrenssicherung des Grundrechtseingriffs.

08.10.2022 - 08:16 [ Tichys Einblick ]

Wahlwiederholung Mitte Februar erwartet – Berlin-Wahl: Am 16. November entscheidet das Gericht

Das Berliner Verfassungsgericht wird am 16. November die Entscheidung zur Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl 2021 verkünden. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Wahl war von zahlreichen Irregularitäten, Pannen und Manipulationen überschattet gewesen. TE hatte mit einem eigenen Team und in Zusammenarbeit mit dem ehemaligen Berliner Abgeordneten Marcel Luthe den Skandal um die Berlin-Wahl aufgeklärt.

04.10.2022 - 17:46 [ Max Zeising / Nitter ]

Bei der Wiederholung der #Bundestagswahl in #Berlin will sich die Ampel auf die Zweitstimmen beschränken, was bedeuten würde, dass die drei Direktmandate der Linken und auch deren Verbleib im Bundestag damit gesichert wäre.

#Neuwahlen #DieLinke

04.10.2022 - 17:43 [ rbb24.de ]

Pannen-Wahl zum Bundestag: Ampel schlägt Wahlwiederholung in rund 300 Berliner Stimmbezirken vor

Die Ampel-Koalition hält eine Wiederholung der Bundestagswahl in etwa 300 Berliner Stimmbezirken für nötig. Ein entsprechender Vorschlag sei an den Wahlprüfungsausschuss des Bundestags gegangen, berichtet AFP.

01.10.2022 - 22:17 [ Vatnik Hunter / Nitter ]

Verteidigungsministerin Lambrecht in #Kyiv: IRIS-T SLM air Defence — Lieferung an Ukraine ?? wurde beschleunigt und wird in wenigen Tagen geliefert. Einem schnellen Beitritt der Ukraine ?? zur #NATO und der Lieferung von deutschen ?? Kampfpanzern erteilte sie eine Absage.

29.09.2022 - 10:45 [ Tichys Einblick ]

Großer Erfolg für TE – Verfassungsgericht tendiert zur vollständigen Wiederholung der Berlin-Wahl

Über eine mögliche Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin entscheidet ein eigenes Gremium des Bundestags. Fraglich bleibt, wie der Bundestag eine gültige Bundestagswahl in einer Stadt rechtfertigen will, in der eine solche Vielzahl von Irregularitäten vorliegt, dass dort die gleichzeitig stattgefundene Bezirks- und Abgeordnetenhauswahl auf der Kippe steht. Wie das Gericht beschrieben hat: sollten die Fehler nicht zur Wiederholung führen, so würde das Vertrauen in die Demokratie dauerhaft und schwerwiegend beschädigt.

29.09.2022 - 09:23 [ Tagesspiegel Checkpoint / Nitter ]

Guten Morgen! Ein Gericht rechnet ab: #Berlin droht die komplette #Wahlwiederholung. Auch #Landeswahlleiter Bröchler glaubt, dass eine Neuauflage der Stimmabgabe ansteht. Und die Ampel im #Bund prüft, ob zudem die Parlamentswahl neu erfolgen muss.