(18.7.2017)
Karlsruhe entschied nun, dass die Regierung die Auskunft über V-Leute verweigern kann, wenn das „Staatswohl“ oder Grundrechte der V-Leute Vorrang haben.
Nachrichtenagentur Radio Utopie
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(18.7.2017)
Karlsruhe entschied nun, dass die Regierung die Auskunft über V-Leute verweigern kann, wenn das „Staatswohl“ oder Grundrechte der V-Leute Vorrang haben.
(18.7.2017)
Karlsruhe entschied nun, dass die Regierung die Auskunft über V-Leute verweigern kann, wenn das „Staatswohl“ oder Grundrechte der V-Leute Vorrang haben.
Die 2014 wieder aufgenommenen Ermittlungen zum Oktoberfestattentat von 1980 sollen ohne neue Erkenntnisse eingestellt werden. Das berichtete die Süddeutsche Zeitung Mitte Mai. Die Sonderkommission „26. September“ des bayerischen Landeskriminalamts, die nach dem Tag des Anschlags benannt ist, sei bereits aufgelöst worden. Der Ermittlungsbericht liegt laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) bei der verantwortlichen Bundesanwaltschaft in Karlsruhe.
Die Süddeutsche Zeitung zitiert einen Fahnder mit den Worten: „Es gibt keine letztliche Klärung.“ Die Bundesanwaltschaft äußerte sich nicht konkret zu den Berichten, ein Sprecher der Behörde sagte nur: „Die Ermittlungen dauern an.“
(18.7.2017) Karlsruhe entschied nun, dass die Regierung die Auskunft über V-Leute verweigern kann, wenn das „Staatswohl“ oder Grundrechte der V-Leute Vorrang haben.
(18.7.2017) Karlsruhe entschied nun, dass die Regierung die Auskunft über V-Leute verweigern kann, wenn das „Staatswohl“ oder Grundrechte der V-Leute Vorrang haben.
(18.7.2017) Karlsruhe entschied nun, dass die Regierung die Auskunft über V-Leute verweigern kann, wenn das „Staatswohl“ oder Grundrechte der V-Leute Vorrang haben.