Merkel und die Geheimdienste – welches Verhältnis pflegte die Kanzlerin in ihrer Amtszeit zu den Spionen? Ein Nicht-Verhältnis, könnte man vermuten, so wie viele Kanzler zuvor auch. Die meisten von Merkels Vorgängern sollen keine besonders enge Beziehung zum BND oder dem Verfassungsschutz gehabt haben. Sie sollen eher auf Sicherheitsabstand gegangen sein. Nur allzu verständlich, denn die Dienste haben nun einmal ein gewisses Skandalpotenzial.
Archiv: NSU / Prozess
Vom NSU-VS- bis zum Amri-Komplex – Interview mit Thomas Moser
Gerade in Berlin könnte man annehmen, dass es der amtierenden Regierungskoalition aus Linken, SPD und Grünen am Herzen läge, die Macht des Parlaments zu stärken. Warum macht man das nicht?
Weil man sich dann mit den Sicherheitsbehörden und der Exekutive anlegen müsste.
Clemens Binninger (CDU) neuer Gutachter zur Spurenlage am Breitscheidplatz
(15.07.2020)
Als langjähriges Mitglied des Bundestages leitete Binninger u.a. den NSA-Untersuchungsausschuss und den zweiten NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages.
Es ist nicht bekannt, wer Markus H. bei seiner Klage vertrat, die er 2015 gewann. Jedenfalls gilt H. als derjenige, der Stephan E. den Kontakt zum Waffenhändler Elmar J. vermittelte., von dem Stephan E. die Mordwaffe erworben haben soll.
(26.01.2020)
Mordfall Walter Lübcke: Verfassungsschutz gab Informationen zu Markus H. nicht weiter
(11.06.2020)
Nach Recherchen des NDR hätte verhindert werden können, dass Markus H. überhaupt Waffen besitzen durfte. So hatte er sich 2015 vor dem Verwaltungsgericht Kassel eine Waffenbesitzkarte erstritten. Das Gericht begründete seine Entscheidung damals unter anderem damit, dass der Verfassungsschutz keine aktuellen Hinweise auf rechtsextremistische Umtriebe Markus H.s gemeldet habe. Dabei hätten der Behörde diese Erkenntnisse vorgelegen.
Machte ein Verfassungsschützer gemeinsame Sache mit Lübcke-Mörder Stephan E.?
(18.10.2019)
Bei einer Sitzung des Innenausschusses am Donnerstag habe Innenminister Peter Beuth (CDU) berichtet, dass Temme seinerzeit beruflich mit dem mutmaßlichen Lübcke-Mörder Stephan E. befasst gewesen sei, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph. Der innenpolitische Sprecher der Linken, Hermann Schaus, sprach von einer „brisanten Information“.Die Personenakte von Stephan E., die an die Generalbundesanwaltschaft gegangen sei und zwei Berichte des früheren Mitarbeiters enthalte, sei auch für die Parlamentarische Kontrollkommission einsehbar gewesen. „Deshalb hätte der Opposition auch bekannt sein können, dass daran nichts skandalös ist“, so der Sprecher.
Der Brandanschlag in Solingen am 29. Mai 1993 und die halbe Wahrheit
Fazit: Das Versagen des Geheimdienstes ist sein Erfolg
Wenn man nicht wüsste, dass sich diese „Arbeit“ des Verfassungsschutzes, diese Art der Aufklärung vor einem Vierteljahrhundert zugetragen hat, würde man sofort an den „NSU-Skandal“ denken. Doch genau das wäre extrem kurz gesprungen.
Seit einem Vierteljahrhundert wird an dieser Praxis nichts geändert. Der Verfassungsschutz wird nicht dazu verpflichtet, seine V-Leute als Zeugen zur Verfügung zu stellen. Die politisch Verantwortlichen decken diese Form der Sabotage.
Seit einem Vierteljahrhundert begehen V-Leute (schwere) Straftaten und sind „safe“ (wie es der V-Mann ‚Kirberg‘ ausdrückt), wenn sie doch ins Visier polizeilicher Ermittlungen geraten.
Seit einem Vierteljahrhundert werden im Schutz des Geheimdienstes (mögliche) Beweismittel beseitigt, Ermittlungen sabotiert, was in der Summe zu dem Ergebnis führt, dass der Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ noch mehr Geld, noch mehr Personal, noch mehr politische Schützenhilfe bekommt, von jeder Regierung, in jedem Farbton.
Und als wollten die politisch Verantwortlichen unter Beweis stellen, dass das Eingestehen und Bedauern von „Pannen“ nicht mehr ist als Juckpulver, hat die amtierende Bundesregierung noch etwas draufgelegt: Im Zuge der Nicht-Aufklärung der NSU-Morde wurden die ‚Arbeitsbedingungen‘ des Verfassungsschutzes deutlich verbessert. Musste dieser bislang verleugnen, verdecken und vertuschen, dass V-Leute an (schweren) Straftaten beteiligt sind bzw. diese ermöglicht haben, sind sie nun weitgehend straffrei gestellt:
Berliner Polizei bunkert illegal Daten
Die Polizei Berlin löscht offenbar seit Jahren keine Daten aus ihrer zentralen Datenbank mehr. Die Datenschutzaufsicht kritisiert, dass auch Informationen von Unbeteiligten gespeichert bleiben und Polizist:innen unkontrolliert darauf zugreifen können.
Von hilflosen Versuchen die Realität zu verbiegen – Der Abschlussbericht des Thüringer NSU-UA 6/1
(16.10.2019)
Die Realität wird vom Untersuchungsausschuss in nicht hinnehmbarer Weise verbogen. Im Fall des Zeugen Sopuschek durch suggestive Beeinflussung und unter Weglassen des objektiven Tatortbefundes. Im Fall des Zeugen Bräunings durch das in diesem Fall ungerechtfertigte Unterstellen von Trugwahrnehmungen. Es handelt sich also um eine besonders signifikante Indizfamilie nach dem Prinzip: „große Hände aber kleine Füße“. Zeugen irren sich nach Auffassung des Untersuchungsausschusses immer dann, wenn deren Aussagen unvereinbar mit der Tathergangshypothese des Untersuchungsausausschusses sind. Objektive Tatortbefunde werden ebenfalls immer dann nicht berücksichtigt, wenn deren Ergebnisse mit der Tathergangshypothese des Untersuchungsausschusses nicht in Einklang zu bringen sind. Es gibt dutzende weiterer Beispiele im Abschlussbericht.
NSU-Ausschuss: „…unser nicht erfüllbarer Untersuchungsauftrag“
Gescheitert sind die Abgeordneten des NSU-Untersuchungsausschusses No. 2 vor allem an der Landesregierung, die sich ausgerechnet zusammensetzt aus den Parteien Linke, SPD und Grüne. Und zwar konkret daran, dass ihnen Informationen über Handeln und Wissen von V-Personen der Polizei komplett vorenthalten wurden.
NSU-Aufklärung „Versagen“ auf 2.200 Seiten
„Das Behördenversagen bei der Aufklärung der Taten des NSU ist nach wie vor weder vollständig aufgeklärt, noch wurden alle Quellen des Versagens identifiziert und alle Maßnahmen zur künftigen Vermeidung ergriffen“, erklären die Abgeordneten der Regierungsfraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Abschlussbericht des Gremiums, der Anfang der Woche veröffentlicht wurde.
NSU-Untersuchungsausschuss kritisiert Landesregierung
Am Ende lief dem Ausschuss die Zeit davon, so dass für den letzten Komplex nicht mehr viel Raum war. Die Abgeordneten wollten sich mit dem Mord an der aus Thüringen stammenden Polizeibeamtin Michèle Kiesewetter beschäftigten.
NSU-Ausschuss kritisiert Polizei und Justiz
So seien laut den Schilderungen eines Zeugen Computer, Handys und Festplatten, die aus einer Durchsuchung bei einem Rechtsextremen stammten, von BKA-Mitarbeitern mitgenommen worden, obwohl deren Daten noch nicht abschließend von der Landespolizei gesichert worden waren.
Neonazis morden, Behörden mauern
Auch Hartmanns Akte ist seither in der Versenkung verschwunden. Die hessische Landesregierung, geführt vom früheren Innenminister Volker Bouffier, hat entschieden, die NSU-Akten des hessischen Verfassungsschutzes bis zum Jahr 2044 geheim zu halten.
Lübcke-Mord: Was verheimlicht der Verfassungsschutz?
Maßgebliche Akten des Verfassungsschutzes, die die Hintergründe aufklären könnten, bleiben jahrzehntelang unter Verschluss. Niemand soll es wagen, die enge Verflechtung von Geheimdienst, Sicherheitsapparat, AfD und Rechtsterrorismus aufzudecken. Von der offiziellen Politik wird das akzeptiert.
Bericht: NSU-Akten in Hessen 30 statt 120 Jahre unter Verschluss
Damit würden die Dokumente 2044 öffentlich gemacht.
Der Bundespräsident wendet sich bei der Eröffnung des Kirchentags mit klaren Worten gegen braunen Terror. Steinmeier wirbt auch für Vertrauen in Demokratie und Rechtsstaat.
Dann hoffen wir nun mal alle gemeinsam mit der #cdu, das beim Mord an #Lübcke nicht zufällig ein Beamter des #LfV #Hessen anwesend war. Falls doch, hat der garantiert nichts mitbekommen.
Mordfall Lübcke – Verfassungsschutz: Akte noch da, aber gesperrt
Die Informationen lägen sehr wohl noch vor, könnten aber aus rechtlichen Gründen nicht verwertet werden. „Einblick kann lediglich die Datenschutzbeauftragte des LfV Hessen nehmen, der die Verwaltung dieser Akten obliegt.“ Wahrscheinlich ist jedoch, daß der Generalbundesanwalt in Karlsruhe sie anfordern wird.
Ex-@CDU-Generalsekretär @petertauber fordert, dass Verfassungsfeinden die #Meinungsfreiheit entzogen wird via @Tagesspiegel @welt #Rechtsextremismus #AfD #Lübcke
Tatverdächtiger im Fall Lübcke ist bekannter Neonazi
Ein ausgestiegener Neonazi warnte in den 2000er Jahren davor, dass Ernst ein «sehr gefährlicher Typ» sei und wegen eines versuchten oder vollendeten Totschlags zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden war. Dabei handelt es sich – wie Zeit online meldet – um einen Anschlag auf eine Geflüchtetenunterkunft im hessischen Hohenstein-Steckenrodt im Jahr 1993. Ernst deponierte dort eine Rohrbombe, die von den Bewohner*innen gerade noch unschädlich gemacht werden konnte, bevor sie explodierte. Stephan Ernst war auch 2016 Thema im hessischen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Verbrechen des «Nationalsozialistischen Untergrunds». Er wurde von der Partei DIE LINKE in einem Beweisantrag als ein Beispiel für gewalttätige Kasseler Neonazis erwähnt. Der Neonazi und V-Mann Benjamin Gärtner bestätigte auf Nachfrage des Abgeordneten Schaus, dass ihm ein «NPD-Stephan» bekannt sei.
Platz für alle?
Die Initiative »Keupstraße ist überall« gab zum 2013 begonnenen Münchner NSU-Prozess zu bedenken, »dass Polizei, Verfassungsschutz und ein großes Unterstützernetzwerk fundamentale Bestandteile des NSU-Terrors sind«.
NSU: Der So-tun-als-ob-Untersuchungsausschuss
Landtag von Baden-Württemberg legt zweiten Abschlussbericht zum Polizistenmord in Heilbronn vor: Ein Dokument der Unterordnung unter die Exekutive – Aufgeklärt ist nichts
Amri: Die Zahl der V-Leute erreicht „NSU-Niveau“
Berlins LKA-Chef gibt gleich drei Quellen im Umfeld des Attentäters zu – Untersuchungsausschuss des Bundestages: Wie arbeitet der Verfassungsschutz im Internet?
Unberechtigte Vorwürfe
(9.1.2015) Gramm, der zuvor für die juristische Fachaufsicht über den MAD zuständig war, erfuhr in dieser Funktion unter anderem von einer Personalakte der Bundeswehr über den NSU-Terroristen Uwe Mundlos und leitete diese nicht an den Ausschuss weiter. Auch eine Befragung von Mundlos durch den MAD wurde von Gramm zunächst unterschlagen. Gleichzeitig vernichtete der MAD nach dem Auffliegen des NSU Anfang November 2011 zahlreiche Unterlagen, die über die Unterstützer der Naziterroristen hätten Aufschluss geben können.
Vernichtung von NSU-Akten durch Verfassungsschützer: Schreddern ohne Folgen
(28.6.2013) Die Staatsanwaltschaft Köln hat 14 Strafanzeigen bearbeitet und nun auf Anfrage mitgeteilt, es gebe keinen Anfangsverdacht für strafrechtlich relevantes Handeln.
Aufarbeitung des NSU-Terrors: Wieder Rechtsextremismus-Akten beim Verfassungsschutz geschreddert
(7.11.2012) Beim Berliner Verfassungsschutz sind Akten geschreddert worden, die eventuell für den NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages von Interesse gewesen wären. Dies erfuhr die Nachrichtenagentur dpa am Dienstag aus Abgeordnetenkreisen. Der Verfassungsschutz sprach von einem bedauerlichen Versehen.