Tucker Carlson admitted that a lot of the tips he received about Hunter Biden were from Israeli intelligence. Cenk Uygur and Glenn Greenwald discuss on The Young Turks.
Archiv: Saludos mosquitos! (mosquitos = spies)
Eurovision of spies: Europe ranks its top intelligence agencies, reveals what it thinks of Mossad
The agencies were assessed in three main areas: recruiting “moles” and penetrating centers of power; assassination and sabotage operations, including operations such as Israel’s pager attack and Ukraine’s Operation Spiderweb; and intelligence collection, cyber operations and access to encrypted communications.
“I had not imagined that relations between the agencies were much more intense than the official relations between the countries,” a senior Swiss diplomatic figure told the magazine. “An effective intelligence agency gives a country power no less significant than nuclear weapons.”
Human Rights Expert Sounds Alarm Over Israeli Firm‘s ‚Dystopian‘ Video-Altering Tech
(December 27, 2022)
Haaretz continued:
Twenty years on, this is no longer the stuff of movies: Toka‘s tech allows clients to do just that and more—not just diverting a live feed but also altering old feeds and erasing any evidence of a covert op.
Technical documents reviewed by an ethical hacker prove that Toka‘s tech can alter both live and recorded video feeds—all without leaving any forensics or telltale signs of a hack (in contrast to NSO‘s Pegasus spyware, or Intellexa‘s Predator, which leave a digital fingerprint on targeted devices).
Dobrindts Geheimdienstreform: Wenn der Verfassungsschutz die Pressefreiheit beschützt, bis nichts mehr davon übrig ist
(July 20, 2026)
Die größte Gefahr für die Pressefreiheit ist nicht zwingend das offene Publikationsverbot. Viel wirksamer ist eine Atmosphäre, in der Informanten schweigen, Journalisten ihre Kontakte vorsorglich reduzieren und Redaktionen bestimmte Recherchen vermeiden.
Diese Selbstzensur hinterlässt keinen dramatischen Gerichtsbeschluss. Es gibt keinen verbotenen Artikel und keinen beschlagnahmten Drucker. Die Geschichte wird einfach niemals geschrieben.
Stasi 2.0: Die Brandmauerregierung plant und baut den Überwachungsstaat
(July 13, 2026)
Der Paragraph 60 „Schutzmaßnahmen“ hätte sicher Ulbrichts und Mielkes Zustimmung unter dem Label „demokratische Gesetzlichkeit“ gefunden, wenn der Entwurf feststellt:
„(2) Schutzmaßnahmen sind das verdeckte Einwirken auf
1. Gegenstände, die für die Bedrohung gegenwärtig oder absehbar eingesetzt werden, insbesondere durch
a) Beeinträchtigung der Funktion von Tatmitteln,
b) Umleitung oder Unterbindung von Datenverkehren oder der Übertragung von Informationen, einschließlich technischer Signale und Programmdateien, sowie die Veränderung der Übertragungsinhalte,
c) Bereitstellung falscher Informationen für Beteiligte,
d) Löschung oder Verfälschung von Informationen, die für Zwecke der Bedrohung gespeichert sind…“
House Rule Advances 2027 NDAA With Section to Integrate US and Israeli Militaries
The House on Tuesday approved a procedural vote to advance the $1.15 trillion 2027 National Defense Authorization Act, which includes a section to further integrate the US and Israeli militaries, a plan that Israeli Prime Minister Benjamin Netanyahu has said was his idea.
The rule to allow floor debate and a vote on the NDAA and several pieces of legislation passed in a 214-211 vote, and a final vote on the House’s version of the NDAA is expected to take place on Wednesday. The procedural step came after the House Rules Committee denied a vote on an amendment introduced by Rep. Thomas Massie (R-KY) to strip Section 219, the Israeli integration plan, from the bill.
Einer Demokratie unwürdig
Die Bundesregierung will BKA und Bundespolizei zudem bald weitere, extrem invasive Maßnahmen der automatisierten Überwachung erlauben: Eine Internetsuchmaschine für Stimmen und Gesichter und eine Megadatenbank mit KI-gestützter Analyse, wie sie auch Palantir im Angebot hat. Entsprechende Befugnisse für BND und Verfassungsschutz finden sich ebenfalls im Entwurf des Geheimdienstgesetzes.
Zusammengedacht ergibt das ein System, das vollautomatisiert kontrolliert, was Menschen in der Öffentlichkeit tun, sie bei unerwünschtem Verhalten identifiziert und dann gleich auch noch recherchiert, wo sie sich bewegen und mit wem sie bekannt sind.
Stasi 2.0: Die Brandmauerregierung plant und baut den Überwachungsstaat
Der Paragraph 60 „Schutzmaßnahmen“ hätte sicher Ulbrichts und Mielkes Zustimmung unter dem Label „demokratische Gesetzlichkeit“ gefunden, wenn der Entwurf feststellt:
„(2) Schutzmaßnahmen sind das verdeckte Einwirken auf
1. Gegenstände, die für die Bedrohung gegenwärtig oder absehbar eingesetzt werden, insbesondere durch
a) Beeinträchtigung der Funktion von Tatmitteln,
b) Umleitung oder Unterbindung von Datenverkehren oder der Übertragung von Informationen, einschließlich technischer Signale und Programmdateien, sowie die Veränderung der Übertragungsinhalte,
c) Bereitstellung falscher Informationen für Beteiligte,
d) Löschung oder Verfälschung von Informationen, die für Zwecke der Bedrohung gespeichert sind…“
Künftig darf der deutsche Inlandsgeheimdienst in die Privatsphäre eingreifen, in dem er Informationen beschafft, sie verändert, sie verfälscht. Er darf damit jeder politischen Partei und jedem Bürger gefälschte Informationen unterschieben, die er dann zum Anlass nimmt, gegen sie oder ihn vorzugehen.
(July 13, 2026)
Das ist das neue Gesetzesvorhaben von Merz/Klingbeil/Dobrindt. Wir alle werden nicht nur ausspioniert – sondern können jederzeit zu Verbrechern manipuliert werden.
How Section 219, the US-Israel Military Merger, Would Thwart American Democracy
(July 13, 2026)
The House provision, which has a Senate version known as Section 1217, would also forbid the president of the United States from limiting intelligence collaboration with Israel over its human rights abuses. If the President ever wants to limit such collaboration, he or she must tell Congress and can only cite American national security as a basis.
In other words, these bills would connect the US and Israeli militaries in unprecedented ways and make it exceedingly difficult for any future president to unwind this partnership with a foreign government.
Congressional Proposal Could Deepen US Complicity
(June 16, 2026)
Buried in the US$1.15 trillion National Defense Authorization Act is a provision that would deepen US military cooperation with Israel while walling that cooperation off from further congressional oversight.
Section 219 (formerly section 224) creates the role of an “executive agent” focused on folding Israeli technology into US weapons programs, and vice versa, including in missile and air defense technologies as well as artificial intelligence, quantum computing, cyberwarfare, and autonomous systems. Once implemented, the provision would speed efforts to embed Israeli technologies into US weapons systems in ways almost never codified into law, even for allies. As the protracted experience with unwinding Turkish participation in the F-35 program shows, practically, integration binds the United States to rely on producers in ways that become next to impossible to walk back later, even if lawmakers want to.
(…)
Section 219 also calls for “data fusion.” In defense doctrine, data fusion means combining feeds from many sensors and intelligence sources into a single targeting picture. The United States would be absorbing Israeli data, which may have been collected under problematic mass surveillance programs. Moreover, section 219 would be reinforced by section 622 of the intelligence appropriations bill, which mandates intelligence sharing and would further promote combining US intelligence streams with Israeli ones that could then be used by the Israeli military for targeting.
‘This Must Stop’: Call Grows for US Lawmakers to Pass Lebanon War Powers Resolution
The brief resolution would require the US to end unauthorized military cooperation with Israel within seven days of being passed, which proponents said may also limit the ability of the US military to share intelligence and coordinate targets with Israel.
Tlaib and other progressives like Rep. Ro Khanna (D-Calif.) initially pushed for the resolution to be brought to a House vote during the week of May 18, but it was kicked until after lawmakers returned from recess.
In the meantime, several cosponsors have signed onto the resolution, bringing the total up to 17. They include Congressional Progressive Caucus Chair Greg Casar (D-Texas) and Rep. André Carson (D-Ind.), who serves on the House Permanent Select Committee on Intelligence.
In Iraqi Desert, Two Israeli Outposts Were Kept Secret for Months
The presence of an Israeli outpost in Iraq was previously reported by The Wall Street Journal. Iraqi officials told The Times there was another undisclosed second base also in Iraq’s western desert.
The base Mr. al-Shammari came across predated the current war between the United States, Israel and Iran, the regional security officials said, and was used during the 12-day war against Tehran in June 2025.
Israeli forces began preparing to build the makeshift base as far back as late 2024, one of the regional officials said — identifying remote sites from which to operate in future conflicts.
Iraqi farmer killed to hide evidence of two Israeli bases in country: Report
The presence of two secret Israeli bases in Iraq may have led to the death of a shepherd who discovered them, according to an investigation by The New York Times (NYT).
The Wall Street Journal reported last week that Israel set up a covert outpost in Iraq’s western desert during the conflict with Iran. The site was reportedly used to support air operations and housed special forces units.
Aus Völkerrechtsbrüchen lernen? Deutsch-Israelische Militärkooperation im Zeichen der Zeitenwende
(April 23, 2026)
Die Studie untersucht die deutsch-israelische Militärkooperation seit dem Verkünden der „Zeitenwende“ durch
Bundeskanzler Olaf Scholz, die für eine massive Aufstockung der deutschen Militärausgaben steht. Angesichts
der israelischen Aggressionen und dem Genozid in Gaza seit dem 7. Oktober 2023 stellt der Beitrag fest, dass die Militärkooperation mit Israel einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellt. Sie zeigt weiter auf, wie deutsche Gesetzgeber und Militärvertreter Verbindungen zur IDF und zur israelischen Rüstungsindustrie suchen, sei es beim Erwerb von Militärtechnologie, beim Informationsaustausch über Wirtschaftswachstum durch die Waffenproduktion oder um Erkenntnisse über die effiziente Integration von Frauen
und der Reserve in die Armee zu gewinnen. Die Studie untersucht zudem die Interessen der Akteure, die die Militärkooperation vorantreiben, und skizziert die Folgen des Militarismus für die deutsche Zivilgesellschaft im Hinblick auf die Zusammenarbeit zwischen den Staaten.
IMI-Studie zu deutsch-israelischer Militärkooperation veröffentlicht
(Artikel 23, 2026)
In einer neuen Studie der Informationsstelle Militarisierung e.V. untersucht Melchior Grabowski die militärische Zusammenarbeit zwischen Israel und Deutschland seit dem Verkünden der Zeitenwende. Sie zeigt auf, dass trotz massiver Völkerrechtsbrüche Israels umfangreiche Militärkooperationen zwischen den beiden Ländern stattfinden, die tief in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft eingreifen. Damit deckt die Studie auf, welche deutschen Interessen abseits der „Staatsräson“ in der militärischen Kooperation mit Israel bestehen.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Köstering, Clara Bünger, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/4092 – Abschluss eines deutsch-israelischen Cyber- und Sicherheitsabkommens
(February 23, 2026)
4. Macht das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) derzeit von seiner Befugnis nach § 22c des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) Gebrauch, um gemeinsame Dateien mit israelischen Nachrichtendiensten zu betreiben, und wenn ja, in welchem Umfang?
5. Sofern gemeinsame Dateien betrieben werden, sind an diesen Dateien weitere ausländische Nachrichtendienste beteiligt, und wenn ja, welche?
6. Macht das BfV derzeit von seiner Befugnis nach § 22d BVerfSchG Gebrauch, sich an gemeinsamen Dateien mit israelischen Nachrichtendiensten zu beteiligen, und wenn ja, in welchem Umfang?
7. Sofern gemeinsame Dateien betrieben werden, sind an diesen Dateien weitere ausländische Nachrichtendienste beteiligt, und wenn ja, welche?
8. Sofern gemeinsame Dateien betrieben werden, wie viele personenbezogene Datensätze waren und sind in den vergangenen zehn Jahren jeweils in diesen gemeinsamen Dateien mit israelischen Nachrichtendiensten gespeichert gewesen (bitte nach Jahren, ggf. mit Stichtag 31. Dezember, und der einspeichernden Stelle auflisten)?
9. Wenn keine solchen gemeinsamen Dateien betrieben werden, was sind die Gründe dafür?
Die Fragen 4 bis 9 werden gemeinsam im Sachzusammenhang beantwortet.
Die Beantwortung der Fragen zur Nutzung gemeinsamer Dateien insbesondere mit den israelischen Nachrichtendiensten, aber auch mit ausländischen Nachrichtendiensten allgemein kann trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen, da Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Sicherheitsbehörden des Bundes, hier des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), im Hinblick auf deren künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind. Durch eine Beantwortung der Fragen nach Nutzung gemeinsamer Dateien zwischen dem BfV und ausländischen Nachrichtendiensten könnten Rückschlüsse auf die Arbeitsweise des BfV gezogen werden. Eine Konkretisierung hinsichtlich eines gegebenenfalls stattfindenden Austausches mit anderen Behörden könnte betroffene Personen oder Gruppen in die Lage versetzen, Abwehrstrategien zu entwickeln und somit die Erkenntnisgewinnung des BfV zu erschweren oder in Einzelfällen sogar unmöglich machen. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen und damit einen erheblichen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten.
Ferner können die erbetenen Auskünfte aufgrund der Restriktionen der sog. Third-Party-Rule nicht erteilt werden. Die Bedeutung der „Third-Party-Rule“ für die internationale nachrichtendienstliche Zusammenarbeit hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Beschluss 2 BvE 2/15 vom 13. Oktober 2016 (Rn. 162-166) gewürdigt. Die „Third-Party-Rule“ betrifft den internationalen Austausch von Informationen der Nachrichtendienste. Diese Informationen sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie sicherheitsrelevante Erkenntnisse enthalten, die unter Maßgabe der vertraulichen Behandlung von ausländischen Nachrichtendiensten an das BfV weitergeleitet wurden. Eine Freigabe durch die ausländischen Nachrichtendienste liegt nicht vor. Die Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten setzt die Einhaltung von Vertraulichkeit voraus. Erfahrungen haben gezeigt, dass die Partnerdienste aufgrund der meist hoch eingestuften und sensiblen Inhalte äußerst restriktiv bzgl. der Freigabe ihrer Informationen verfahren. Dies gilt umso mehr, da es sich im Kontext parlamentarischer Anfragen zumeist nicht um lang zurückliegende Ereignisse handelt. Im Rahmen von Prognoseentscheidungen unterbleiben Nachfragen, auch unter Berücksichtigung von Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten, wenn die Datenübermittlung bereits mit einer ausdrücklichen und umfassenden Verwendungsbeschränkung durch die übermittelnde ausländische Behörde versehen wurde. Bei der Einschätzung außenpolitisch erheblicher Sachverhalte wie der Zweckmäßigkeit möglichen Verhaltens gewährt das Grundgesetz den Organen der auswärtigen Gewalt einen weiten Spielraum, um es zu ermöglichen, die jeweiligen politischen Ziele der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des völkerrechtlich und verfassungsrechtlich Zulässigen durchzusetzen (BVerfGE 143, 101 [153, Rn. 170]; BVerfGE 55, 349 [365]). Das parlamentarische Fragerecht hat für die Bundesregierung einen äußerst hohen Stellenwert. Daraus lässt sich aber nicht ohne Weiteres ein entsprechend umfassender Anspruch an ausländische Partnerbehörden ableiten, da für sie keine Rechts- oder Auskunftspflicht gegenüber ausländischen Abgeordneten besteht. Es ist vor diesem Hintergrund zu bedenken, dass jedenfalls ein systematisches und hochfrequentes Abfragen von Informationen anlässlich von parlamentarischen Anfragen durch deutsche Sicherheitsbehörden bei ausländischen Partnerdiensten bei diesen nahe legen könnte, dass in Deutschland das parlamentarische Informationsrecht gegenüber den Grundlagen der internationalen Zusammenarbeit im Rahmen einer Interessensabwägung von vornherein und in allen Fällen überwiegt. Es bestünde hierdurch die Möglichkeit einer Erschütterung der internationalen, vertraulichen Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten bzw. Sicherheitsbehörden und damit einhergehenden Einschränkungen bei der Informationsweitergabe. Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, hätte dies wiederum eine erhebliche Schwächung der den Nachrichtendiensten des Bundes zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Informationsgewinnung und damit empfindliche Nachteile für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste zur Folge. Oftmals ist kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich. Eine Bekanntgabe der Informationen kann demzufolge einen Nachteil für das Wohl des Bundes bedeuten, da durch die Missachtung einer zugesagten und vorausgesetzten Vertraulichkeit die künftige Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Verfassungsschutzes einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Behörden, zumal mit Nachrichtendiensten anderer Staaten, erschwert würden. Die
(zugesagte) Vertraulichkeit erstreckt sich dabei auch auf Hinweise von Geheimdiensten und Ermittlungsbehörden anderer Staaten. Dies beinhaltet stets auch die Information, ob solche überhaupt vorliegen. Selbst die Bekanntgabe unter Wahrung des Geheimschutzes birgt das Risiko des Bekanntwerdens, welches unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Das Bekanntwerden von Informationen, die nach den Regeln der „Third-Party-Rule“ erlangt wurden, würde als Störung der wechselseitigen Vertrauensgrundlage gewertet werden und hätte eine schwere Beeinträchtigung der Teilhabe des BfV am internationalen Erkenntnisaustausch zwischen Nachrichtendiensten zur Folge. Die notwendige Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse einerseits und dem grundsätzlich umfassenden parlamentarischen Fragerecht andererseits ergibt daher, dass auch die eingestufte Übermittlung der Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages vorliegend nicht in Betracht kommt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen.
Breaking down Germany’s Cyber Dome: What this Israel partnership involves
(July 2, 2025)
The first pillar involves establishing a joint German-Israeli cyber research centre, which would serve as the intellectual foundation for developing advanced defensive technologies. This collaboration leverages Israel’s established expertise in cybersecurity innovation with Germany’s robust technological infrastructure and research capabilities.
Strengthening cooperation between intelligence services forms the second component, specifically enhancing collaboration between Germany’s BND (Bundesnachrichtendienst) and Israel’s Mossad. This intelligence-sharing framework aims to provide early warning systems for emerging cyber threats and coordinate responses to state-sponsored attacks.
The third element focuses on expanding Germany’s anti-drone defence capabilities, addressing a growing concern as unmanned aerial vehicles become increasingly weaponised and accessible to hostile actors.
Verhaltensscanner in Hamburg: „Die Polizei wird zum Datenlieferanten“
Die Deutungen der vermeintlichen Vorzüge dieser KI-Überwachung finden sich insbesondere prominent im Mediendiskurs, der von Akteur*innen der inneren Sicherheit und ihren Bewertungen geprägt ist. Kritische Positionen kommen vor, aber werden nicht zum Anlass der Berichterstattung. Was sich da im Diskurs zeigt, nennen wir eine Purifizierung, eine rituelle Läuterung also, durch die bisherige zentrale Kritiken an Formen der Videoüberwachung direkt adressiert und gleichzeitig abgestreift werden. Die Purifizierung erhöht die Durchsetzbarkeit der Maßnahme, weil die Bewegungsmusteranalyse jetzt als sozusagen gute Überwachung erscheint.
Gefährliche Apps · Im Netz der Datenhändler
(April 7, 2026)
Grundlage dieser Dokumentation ist eine der bislang größten Recherchen dieser Art: Ein Team aus Bayerischem Rundfunk, netzpolitik.org, Le Monde und weiteren Partnermedien hat rund zehn Milliarden Standortdaten ausgewertet. Eine Spurensuche, die um die halbe Welt führt: zu einer ägyptischen Exiljournalistin in Berlin, die bedroht wird. Nach Brüssel, wo hochrangige Mitarbeiter der EU-Kommission betroffen sind. Nach Washington, wo Politiker ein Sicherheitsrisiko für US-Agenten in Europa sehen. Oder an die ukrainische Front, wo Soldaten in den Datensätzen ihre eigenen Stellungen wiedererkennen.
Große ARD-Doku: Achtung, Datenhandel! Lebensgefahr!
(April 7, 2026)
Es geht um Milliarden Standortdaten von ahnungslosen Handy-Nutzer*innen, oftmals metergenau. Angeblich nur zu Werbezwecken erhoben, fließen die Daten über populäre Handy-Apps auf teils verschlungenen Wegen in die Hände von Databrokern. Potenziell betroffen sind alle Menschen, die ein Smartphone nutzen.
(…)
Zur Erinnerung: Das Recherche-Team hat die Daten kostenlos von einem Databroker im Netz erhalten. Prinzipiell zugänglich sind solche Daten für alle, die Datenhändler danach fragen. Für einen vierstelligen Betrag im Monat können Interessierte ein Abonnement abschließen.
Digital location data heads back to the Supreme Court
(April 24, 2026)
Background
The Supreme Court last weighed in on the digital Fourth Amendment in 2017. In Carpenter v. United States, the court addressed whether the police had to get a warrant before accessing a certain kind of digital location data, cell-site location information. Cell phones generate CSLI anytime they are on by scanning for the nearest cell tower with strong service. When a cell phone connects to a tower, that tower then records that connection in CSLI logs. A phone’s location can be tracked across time and space by reviewing those logs.
Writing for a 5-4 majority, Chief Justice John Roberts’ Carpenter opinion held that the police must get a warrant before reviewing seven or more days of CSLI for a person’s phone. (…)
Enter: geofence data
Among these unsettled questions is whether police need a warrant to access geofence data, another kind of digital location data. Geofence data generally refers to location information collected by cellphone apps. If you have encountered a prompt on your phone that asks you whether you’d like to allow an app to use your location, you’re likely generating the kind of data at issue in Chatrie. Chatrie specifically involved data generated by a Google service called Location History. In Google’s case, this location information was created by combining information from cell towers but also on GPS, Wi-Fi, and Bluetooth signals.
Missionen in Nahost: Wie sich der Iran-Krieg auf die Bundeswehr auswirkt
(March 11, 2026)
Zentrale Standorte der Bundeswehr sind der jordanische Luftwaffen-Stützpunkt Al-Asrak und eine multinationale Basis in Erbil, der Hauptstadt der autonomen Region Kurdistan im Nordirak. Dort hat die Bundeswehr bis vor Kurzem Sicherheitskräfte ausgebildet.
Israel Thought It Could Spur Rebellion Inside Iran. That Hasn’t Happened.
Within days of the war’s beginning, said David Barnea, the Mossad chief, his service would likely be able to galvanize the Iranian opposition — igniting riots and other acts of rebellion that could even lead to the collapse of Iran’s government. Mr. Barnea also presented the proposal to senior Trump administration officials during a visit to Washington in mid-January.
Mr. Netanyahu adopted the plan.
From: (redacted) To: „Jeffrey E.“
Subject: Re:
Date: Sat, 23 Jun 2018 18:46:46 +0000
Oh also – you remember one of my awesome young staffers
Philippa finished her masters degree in compsci and starts a job w the super elite German secret service and is placed within the ministry of Finance to follow money.
And I‘m sure you‘ve Spoken to boris may seem him tonight he bought an amazing house here in Seattle.
Bill says hi too. He was asking if I had spoken to you and I said nope.