(January 10, 2025)
Das Luftsicherheitsgesetz gestattet es der Bundeswehr bisher nur, recht milde Mittel einzusetzen. So dürfen die Streitkräfte im Luftraum fliegende Objekte abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben. Abschüsse zur Ergänzung polizeilicher Aktionen sollen nun vor allem infrage kommen, wenn ein katastrophaler Schaden oder Gefahr für Leib und Leben droht. Als Beispiele werden ein Flugzeug- oder Eisenbahnunglück, der Ausfall des Stromnetzes oder ein drohender Terroranschlag genannt