(17. Juni 2013)
Das der „vierten Waffengattung“ StreitkrĂ€ftebasis unterstehende Dezernat Zukunftsanalyse des Planungsamts der Bundeswehr PlgABw (das ehemalige Zentrum fĂŒr Transformation der Bundeswehr) hat unter dem Titel „StreitkrĂ€fte, FĂ€higkeiten und Technologien im 21. Jahrhundert“ eine insgesamt 48 Seiten umfassenden Studie (PDF-Datei) veröffentlicht, die sich als wissenschaftlich fundiert prĂ€sentiert und ein Angstszenario fĂŒr das Jahr 2027 beinhaltet. In dem dĂŒsteren Szenario herrschen fĂŒrchterliche VerhĂ€ltnisse, die bezeichnenderweise durch simulierte Pressemeldungen einer zukĂŒnftigen Mainstream-Presse umschrieben werden.
In dem Zukunftsszenario, immerhin nur 16 Jahre von unserer Gegenwart entfernt, sind Millionen oder gar Milliarden Menschen nicht durch Krieg, Kapitalismus und feudale VerhĂ€ltnisse, sondern durch erfolgte Ănderungen der atmosphĂ€rischen Bedingungen auf der Erde vom Hungertod bedroht. Es bleibt also völlig klar, was sich aus Sicht der Bundeswehr niemals droht zu verĂ€ndern, schlieĂlich wird man ja nur im Krieg gebraucht.
Im Szenario des PlgABw tobt 2027 weltweit ein Kampf von Gegnern und BefĂŒrwortern der planetaren Wetterkontrolle (Geoengineering). Millionen Menschen demonstrieren und – was fĂŒr ein Wunder – nur mit Hilfe des MilitĂ€rs kann die öffentliche Ordnung (welche denn?) aufrecht erhalten werden.
Bereits das Zitat von Mark Twain zur Einleitung der wissenschaftlichen BegrĂŒndung fĂŒr Wetterkontrolle könnte man als dreist bewerten: „Jeder redet ĂŒber das Wetter, aber keiner tut etwas dagegen“.
Auf Seite 6 der Bundeswehr-Studie wird dann die E.N.M.O.D.-Konvention der Vereinten Nationen gegen Wetterwaffen aus dem Jahre 1976 zuerst ignoriert und im nĂ€chsten Satz dahingehend umgedeutet, dass diese zwar die KriegfĂŒhrung mit Wetterwaffen verbiete, aber nicht „das Thema selber“. Auszug:
„FĂŒr die rechtliche Beurteilung des Einsatzes von Geoengineering ist aufgrund der möglichen globalen Nebenfolgen das Völkerrecht ausschlaggebend. Dort existiert derzeit weder eine verbindliche Definition noch eine direkte Regulierung oder gar ein Verbot. So verbietet zwar das Umweltkriegsabkommen (ENMOD) die Modifikation der Natur zu militĂ€rischen Zwecken, es umfasst jedoch nicht das Thema selber. Geoengineering hat per Definition nicht das Ziel der KriegsfĂŒhrung sondern die BekĂ€mpfung des Klimawandels.“