(3. März 2010)
Aus Brüssel heraus vollzieht sich die epochale Transformation von Staatsgebilden eines Kontinents zu einer sich selbst begründenden Plutokratie, in einer wunderbaren Welt der Supranationalisten. Über einen Baustein in diesem epischen, imperialen Konstrukt, entschied gestern nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es entschied, dass die “Vorratsdatenspeicherung”, die flächendeckende, anlasslose Telekommunikationsüberwachung der Bevölkerung, vereinbar sei mit dem Grundgesetz. So umging das oberste Gremium der Republik einen offiziellen Staatsstreich: die Aufhebung des Grundgesetzes als Verfassung und dessen Unterordnung unter “europäisches Recht”, mithin die Erklärung der Bundesrepublik als Bundesstaat der “Europäischen Union”.
In den Tagen vor der Urteilsverkündung hatten sich recht merkwürdige Dinge abgespielt – nicht nur in Berlin, sondern auch in Brüssel. (Bild: aus “Metropolis”, 1927)
Ein Urteil der Verfassungsrichter, deren Mitglieder als Einzige befugt sind Entscheidungen von Regierung, Parlament und Präsident wieder aufzuheben und diesen Anordnungen zu erteilen, war seit über zwei langen Jahren nicht nur von 34.939 Antragstellern der umfassendsten Verfassungsbeschwerde in der deutschen Rechtsgeschichte gegen die Vorratsdatenspeicherung erwartet worden; zunehmend sorgenvoll schaute auch die Berliner Regierung nach Karlsruhe und mit ihr auch alle anderen Mitglieder der Brüsseler Räteregierung. Im gesamten Einflussbereich der “Europäischen Union” wartete man in den Regierungsbehörden, den Spionage-Zentralen mit ihren gigantisch aufgeblasenen Datenbanken, in Polizeiämtern und Militär auf die Entscheidung im deutschen Verfassungsgericht.
Alle Institutionen dieses Machtraumes spionieren seit Kriegsbeginn am 11.September 2001 über ihre neuen Vollmachten und digitalen Überwachungs-Netzwerke hemmungslos, willkürlich und – wie es in der juristischen Fachsprache heisst – “anlasslos” ihre Bevölkerungen aus. Durch umfangreiche Abkommen eng verstrickt, geben diese Organe des Ausführenden Staates (Exekutive) über Tauschbörsen die Daten ihrer Bürger weiter. Diese digitalisierten Daten sind, wie mp3s auf Musiktauschbörsen, unbegrenzt kopierbar. Das Alibi der gesamten Behörden im “westlichen” Einflussbereich, von Tokio, Melbourne, Riad, Jerusalem, Berlin, Paris, London bis Washington für diese unbegrenzte Informationsmacht über die Menschen: der “Krieg gegen den Terror”, der “Kampf gegen die Kriminalität” oder was auch immer den jeweiligen Machthabern dort als Ausrede recht ist.
Gestern nun erklärte das deutsche Bundesverfassungsgericht genau dies als Recht im Sinne unserer Verfassung. Lediglich die Ausführung dieses Grundrechtes auf “anlasslose” Spionage, durch weltweit zum “Weltstaat” verschmolzene verbündeter Regierungen im Krieg, erklärten die Richter für verfassungswidrig.
Doch ausgerechnet die Frage, welches Recht in Deutschland nun eigentlich gilt – das “Sekundärrecht” der “Europäischen Union”, welches Räteregierung und Kommission in Brüssel sich selbst geben, oder das Grundgesetz – erklärten die Verfassungsrichter für “nicht entscheidungserheblich”.