Archiv: Versammlungsrecht / Verbote
Es setzt sich fort. Gerade wurde uns mitgeteilt, dass unsere, im Kooperationsgespräch noch zugesagte Versammlung, gegen Polizeigewalt und behördliche Willkür verboten wird. In Leipzig bleiben die Grundrechte weiterhin ausgesetzt. #le0406 #le0306 #TagX
Es folgt ein kurzer Überblick darüber, welche im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechte an diesem Wochenende in #Leipzig durch @StadtLeipzig und @PolizeiSachsen eingeschränkt oder verletzt wurden. #le0206 #le0306 #le0406 #TagX
+UPDATE+ @BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde gegen VG u. OVG-Beschlüsse zum #TagX-Demo-Verbot nicht zur Entscheidung an.
Damit wird auch Eilantrag der Veranstalter gegenstandslos.
Heißt: Die Solidar-Versammlung für #LinaE heute in #Leipzig bleibt endgültig untersagt
(at)D_Herrmann
Replying to @HassoSuliak
Gibt es eine Begründung zum Nichtannahme-Beschluss des (at)BVerfG zu #TagX?
(Muss es ja nicht zwingend!)
@HassoSuliak
Nein, von einer Begründung wurde abgesehen, s. Antwort an (at)lto_de
Die als „#TagX“ angekündigte Solidaritätsdemo der linksradikalen Szene in #Leipzig bleibt verboten – auf die Straße tragen die Unterstützer der verurteilten #LinaE ihren Protest trotzdem. Schon am Freitag gibt es Krawalle. Ein Rückblick auf #le0306.
Bekanntmachung der Kreisfreien Stadt Leipzig vom 30.05.2023 Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit im Zusammenhang mit dem sogenannten Antifa-Ost-Prozess/Tag X
Das konkret zu erwartende Versamm-lungsgeschehen ergibt sich aus den konkreten – unter I. dargestellten – Erkenntnissen, insbesondere aus den Aufrufen in den sozialen Medien, zu geplanten, jedoch nicht angezeigten Versammlungen im Zusammenhang mit dem Ausgang des Antifa-Ost-Verfahrens. (…)
Eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ord-nung liegt nur dann vor, wenn auf-grund tatsächlicher Umstände der Eintritt der Gefahr sofort und nahezu mit Gewissheit zu erwarten ist (SächsOVG, Beschl. v. 28.4.1997 – 3 S 254/97, juris Ls 2). Es müssen mithin zum Zeitpunkt des Er-lasses der Verfügung erkennbare Umstände dafür vorliegen, dass eine Gefährdung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Dies setzt nachweisbare Tatsachen als Grundlage der Gefahren-prognose voraus. Bloße Vermutungen reichen indes nicht (BVerfG, Beschl. v. 21.4.1998 – 1 BvR 2311/94, juris Rn. 25).
2.1 Diese Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 SächsVersG sind vorlie-gend erfüllt.
Versammlungsgesetz NRW: Verfassungsbeschwerde gegen Einschränkung der Versammlungsfreiheit eingereicht
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erhebt heute gemeinsam mit dem Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen das seit Januar 2022 geltende Versammlungsgesetz in Nordrhein-Westfalen. Das umstrittene Gesetz war trotz schwerwiegender Bedenken von Sachverständigen und monatelanger Proteste auf der Straße fast unverändert von der schwarz-gelben Landesregierung im Jahr 2021 verabschiedet worden. Die schwarz-grüne Nachfolgeregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag keine Änderungen am Versammlungsgesetz festgelegt.
Demo-Verbote: Legal, illegal, total egal
Demonstrationen gegen die Corona-Politik dürfen „vorsorglich“ verboten werden. Das Bundesverfassungsgericht hat mit diesem Eilentscheid einen weiteren Anschlag auf das Grundgesetz gebilligt. Medien und Politik freuen sich derweil über diese „wichtige Orientierung“ für Behörden „zum aktuellen Umgang mit nicht angemeldeten Versammlungen“ von Kritikern der Corona-Politik. Auf der Strecke bleibt einmal mehr die Verfassung.
Mehrere Tausend „Querdenker“ setzen sich über Demo-Verbote hinweg
Seit dem Vormittag sind Demonstranten in Berlin-Mitte auf der Straße. Laut Polizeipressesprecher Thilo Cablitz sind mehrere Tausend Menschen seit Sonntagmittag unterwegs,
CHRISTOPHER STREET DAY: Über 35.000 Menschen feiern den CSD in Berlin I WELT News
(25.07.2021)
Durchbruch Lessingbrücke.#b2808
MARKUS HAINTZ AGRESSIVE Polizei reißt Passanten GRUNDGESETZ aus der Hand DEMO BERLIN #B2808
QUELLE: original Video
https://www.youtube.com/watch?v=BCwop2T-gOQ&t=0s
Bundestag verlängert „epidemische Lage“
Das Parlament stimmte mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD für die Verlängerung der sogenannten epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Deutschland. Der Bundestag billigte die Verlängerung um weitere drei Monate. Dafür stimmten 325 Abgeordnete, dagegen 253. Fünf enthielten sich.
Sommer der Freiheit – Verboten!
Es gibt ganz offensichtlich mehr als das, was von Teilen der deutschen Linken (sichtbar) übriggeblieben ist. Würde dieser Teil der deutschen Linken auch gegen Leute vorgehen, die gegen Gesundheitspass und Impfpflicht zu Hunderttausenden auf die Straße gehen? Würden sie auch in Paris an der Straße stehen und die Demonstranten als „Schwurbler“ und „Verschwörungstheoretiker“ diffamieren?
Neue Verbote und eine Todesermittlung
Betroffen seien zwei geplante Aufzüge auf der Straße des 17. Juni unter dem Titel „Das Jahr der Freiheit und des Friedens“, für die bis zu 10.000 Teilnehmer angemeldet waren. Verboten worden sei auch eine Versammlung am Potsdamer Platz unter dem Motto „Freies Leben, freie Liebe“ mit 1000 Teilnehmern, wie eine Polizeisprecherin am Montag mitgeteilt habe.
Brutale Szenen: Wie Berliner Polizei bei der verbotenen „Corona-Demo“ zugriff
Große Medien stellen Gewalt gegen die Polizei in den Mittelpunkt ihrer Berichte über die verbotene Demo in Berlin. Vor Ort habe ich ganz andere Eindrücke gesammelt – und Polizei-Gewalt erlebt und dokumentiert, die mich bis jetzt erschüttert. Sehen Sie selbst…
Trotz Verbot von Corona-Demos: Tausende „Querdenker“ ziehen teils ungehindert durch Berlin
Hunderte Teilnehmende zogen außerdem zum Teil unbegleitet von der Polizei durch Charlottenburg, Schöneberg, Mitte und Kreuzberg. Nach Angaben von Polizeisprecher Thilo Cablitz handelte es sich insgesamt um mehr als 5.000 Menschen.
Die Polizei, die mit 2.250 Beamten im Einsatz war, um verhängte Demonstrationsverbote durchzusetzen, nahm zahlreiche Menschen fest
Trotz Demo-Verbots – Tausende bei Querdenker-Protesten in Berlin
Trotz des Verbots sind in Berlin Tausende Menschen auf die Straße gegangen. Dabei kam es am Sonntag mehrfach zu Auseinandersetzungen zwischen Protestierenden und der Polizei. An der Siegessäule fuhren zwischenzeitlich Wasserwerfer auf.
Wie Polizeisprecher Thilo Cablitz der rbb-„Abendschau“ sagte, habe es fast 600 Festnahmen gegeben. Es seien um die 5.000 Teilnehmer gewesen.
Versammlungsgesetz NRW: Polizeigewalt gegen Bürgerrechtsdemo in Düsseldorf
Teilnehmer:innen einer Großdemo gegen das neue Versammlungsrecht in NRW berichten von einer gewaltsamen Eskalation durch die Polizei. Dabei griff die Polizei auch einen Journalisten mehrfach mit einem Schlagstock an. Der Vorgang hat jetzt ein parlamentarisches Nachspiel.
Staat gegen Grundrechte
Ein parlamentarisches Nachspiel dürfte der Polizei drohen. Bei den Übergriffen wurde ein dpa-Journalist verletzt. Deren Chefredakteur Sven Gösmann sprach am Sonntag »von einem nicht hinnehmbaren Angriff auf die Pressefreiheit«. Der Vorsitzende der Landes-SPD, Thomas Kutschaty, will deswegen eine aktuelle Stunde im Landtag beantragen, berichtete Deutschlandfunk.
Davon unabhängig will das Protestbündnis den Druck hochhalten. Weitermachen. »Wir müssen diesen behördlichen Machtzuwachs durch das neue Versammlungsgesetz verhindern«, betonte Sprecherin Münch.
NRW: Laschet-Regierung will Demonstrierende wie Kriminelle behandeln
Die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW stellt sich gegen eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts und will das Demonstrationsrecht empfindlich einschränken. Sogar die weißen Overalls von Klimademonstrant:innen sollen künftig verboten sein: Der Gesetzentwurf nennt sie in einer Reihe mit Nazi-Uniformen von SA und SS.
Nordrhein-Westfalen: Demo gegen Versammlungsgesetz: Tausende protestieren in Düsseldorf
„Lass et Laschet“, stand auf dem Schild einer Demonstrantin auf den Düsseldorfer Rheinwiesen, auf einem anderen hieß es „Armin Laschet Kohleknecht, Finger weg vom Demorecht“. Die mehreren tausend Menschen sind sauer auf die Landesregierung, sie befürchten, dass polizeiliche Repressionen bei Demonstrationen in Zukunft zunehmen werden.
Erneut Proteste in England gegen neues Polizeigesetz
Allein in London versammelten sich heute einige tausend Demonstrierende auf dem zentralen Parliament Square, auch in Newcastle und Birmingham zogen mehrere hundert Menschen mit „Kill the Bill“-Plakaten (deutsch: „Tötet den Gesetzesentwurf“) durch die Straßen.
Corona-Demonstrationen in Chemnitz bleibt verboten
Nach Angaben des OVG hatte das Verwaltungsgericht Chemnitz hatte bei seiner Entscheidung auch geltend gemacht, dass im Bündnis Gruppierungen eingebunden sind, die Infektionsschutzmaßnahmen nicht beachten. Das OVG habe die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Gefährdungsprognose nicht mehr überprüfen können, da die Beschwerde erst am Vormittag einging und die Vorbereitungsmaßnahmen für die Versammlung um 11.00 Uhr beginnen sollten, hieß es. Der Beschluss sei unanfechtbar.
Festnahmen in Bristol bei Protest gegen Polizeigesetz
Chaoten hätten die Einsatzkräfte mit Flaschen, Ziegelsteinen und Eiern attackiert, teilte die Polizei in der Nacht auf heute mit. Auf berittene Beamtinnen und Beamte seien Feuerwerkskörper geworfen worden, ein Polizeipferd sei mit Farbe besprüht worden, hieß es.
Neues Polizeigesetz passiert britisches Unterhaus
„Aber speziell, um mit Protesten umzugehen, bei denen sich die Leute nicht in erster Linie gewalttätig oder ernsthaft ordnungswidrig verhalten, sondern, wie in diesem Fall, die erklärte Absicht hatten, die Polizei in die Knie zu zwingen und die Stadt zum Stillstand zu bringen, und bereit waren, die Methoden, von denen wir alle wissen, dass sie es taten, um das zu erreichen, anzuwenden.“
Abgesehen davon, dass diese Sätze nicht nur in der Übersetzung, sondern auch im englischen Original etwas verschwurbelt sind, ist es erstaunlich, wie freimütig hier beschrieben wird, dass ziviler Ungehorsam unterdrückt werden soll.
CoV: Polizei untersagt drei von vier Demos
Drei Demonstrationen von Gegnern der Corona-Maßnahmen am Wochenende in Wien sind untersagt worden. Stattfinden darf hingegen ein „Spiritueller Neujahrsrundgang für ein segensreiches glückliches Neujahr“.
Wie die Briten mit der neuen Totalen Weltordnung brechen und die Aufhebung des Ausnahmezustands feiern könnten
Ich sage nicht, dass das passieren wird. Ich sage – sie könnten.
Stellt es Euch vor…
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT – 1 BvQ 145/20 –
Bei Durchführung der beantragten Versammlung mit einer Teilnehmerzahl von ca. 20.000 Personen würden nach der vom Antragsteller nicht widerlegten Feststellung der Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens die gebotenen Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Dass die hierauf bezogenen Risikoeinschätzungen und tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts offensichtlich fehlsam wären, ergibt sich weder aus den Darlegungen des Antragstellers noch ist dies nach dem derzeitigen Verfahrensstand sonst erkennbar.
„Querdenken“-Demonstrationen in Bremen und Mannheim letztinstanzlich verboten
Das Vorgehen der Behörden und die Ausgrenzung der Demonstrationsteilnehmer könne unangenehme Folgen haben, befürchtete Thomas Moser im Sommer (Corona-Proteste: Polizei verhindert Umzug, muss Kundgebung aber zulassen).
„Eine politische Opposition in den Parlamenten findet seit einem halben Jahr nicht mehr statt. Den Parteien fällt zu der Krise nichts Intelligentes ein. Sie wirken wie paralysiert. Dass sie gleichzeitig die Corona-Proteste wie verbissen bekämpfen, verwundert allerdings. Es wirkt, als dürfe nicht an einem Tabu gerüttelt werden. Tatsächlich schaffen sie fortwährend ein politisches Vakuum, in das alle möglichen Kräfte strömen können.“
Wenn Demonstranten zu Hooligans werden
Grundlage für diese Lesart ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Frühjahr 2016, bei der es allerdings um Fußballhooligans und nicht um Demonstranten ging.
Würde die Hamburger Staatsanwaltschaft mit dieser Verschärfung durchkommen, wäre die im Jahr 1970 erfolgte Liberalisierung des Landfriedensbruchparagraphen wieder rückgängig gemacht.
Kundgebungen in Frankreich: Zehntausende erinnern an ermordeten Lehrer
Trotz der Corona-Pandemie herrschte auf dem Platz dichtes Gedränge. In der französischen Hauptstadt gilt die höchste Corona-Warnstufe, Versammlungen von mehr als 1000 Menschen sind eigentlich verboten – die Kundgebung soll Medienberichten zufolge dennoch genehmigt worden sein.
„Ich bin hier, um die Meinungsfreiheit zu verteidigen, die Freiheit der Lehre“, sagte die 61-jährige Muriel.
BAYER vs. Versammlungsfreiheit – Unterstützt den gerichtlichen Kampf der CBG!
Den Kampf gegen die Privatisierung von Risiko-Einschätzungen und die damit verbundene Auslieferung des Versammlungsrechtes an Konzern-Interessen führt die CBG nicht nur im Eigeninteresse. Im Gegenteil wollen wir einen Präzendenzfall verhindern, der allen zivilgesellschaftlichen Gruppen, die gegen Konzernherrschaft antreten, Freiheiten nimmt.
Die Reichstags-Sturm-Inszenierung
Ursprünglich verboten war die GG-Demo der Querdenker. Das Gericht hob das Verbot auf. Die Reichsbürger-Aktion hätte wg. des „Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes“ (Bannmeile) jederzeit separat verboten werden können
Weitergeleitet aus Samuel Eckert EILANTRAG BEIM VERWALTUNGSGERICHT LÄUFT!!
Berliner Polizei löst Demo gegen Corona-Maßnahmen auf
Die Berliner Polizei löst die Anti-Corona-Demo in Berlin auf. Das teilte sie auf Twitter mit. Grund sei, dass Auflagen nicht eingehalten worden seien.
Es bleibt uns leider keine andere Möglichkeit: Wir sind an den Versammlungsleiter der Demo herangetreten und haben ihm mitgeteilt, dass seine Versammlung polizeilich aufgelöst wird. Alle bisherigen Maßnahmen haben nicht zu einem Einhalten der Auflagen geführt.
Die Berliner Behörden sind mit ihrem Demonstrationsverbot endgültig gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Berlin wies den Einspruch gegen die Entscheidung der ersten Instanz zurück. Diese ist nun rechtskräftig.
OVG: Kundgebungen gegen Corona-Politik dürfen stattfinden
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg bestätigte in der Nacht „im Wesentlichen“ zwei Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin vom Freitag, wie es in einer Mitteilung hieß.