(March 21, 2025)
Was für eine Heuchelei: Im Bundestag den Widerstand zu simulieren und dann im Bundesrat klein beizugeben.
(March 21, 2025)
Was für eine Heuchelei: Im Bundestag den Widerstand zu simulieren und dann im Bundesrat klein beizugeben.
Berlin, den 19. September 2025
Strafantrag
Sehr geehrter Herr Rommel,
hiermit stellen wir Namens und in Vollmacht von ….
S t r a f a n t r a g
wegen sämtlicher in Betracht kommender Straftatbestände, insbesondere aber wegen Beihilfe zum Völkermord gem. § 6 Abs. 1 VStGB i.V.m. § 2 VStGB, § 27 Abs. 1 StGB, Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit gem. § 7 Abs. 1, 3, 5 VStGB i.V.m. § 2 VStGB, § 27 Abs. 1 StGB
sowie Beihilfe zu Kriegsverbrechen gem. § 8 Abs. 1 bis 4, § 9ff. VStGB i.V.m. § 2 VStGB, § 27 Abs. 1 StGB
g e g e n
1. Herrn Olaf Scholz, Bundeskanzler a.D.;
2. Frau Annalena Baerbock, Bundesministerin des Auswärtigen a.D.;
3. Herrn Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz a.D.;
4. Herrn Friedrich Merz, Bundeskanzler;
5. Herrn Dr. Johann Wadephul, Bundesminister des Auswärtigen;
6. Frau Katherina Reiche, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie;
7. Herrn Boris Pistorius, Bundesminister der Verteidigung;
8. Dr. Jörg Stratmann, Geschäftsführer der Rolls-Royce Solutions GmbH;
9. Herrn Dr. Alexander Sagel, Vorstandsvorsitzender der RENK Group AG seit 1. Februar 2025;
10. Frau Susanne Wiegand, Vorstandsvorsitzende der RENK Group AG bis 31. Januar 2025;
11. Michael Humbek, Geschäftsführer der Dynamit Nobel Defence GmbH.
Es wird namens unserer Mandanten beantragt,
1. ein Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten einzuleiten,
2. die Beschuldigten verantwortlich zu vernehmen,
3. öffentliche Anklage gegen die Beschuldigten zu erheben
(September 20, 2025)
Konkret wird den elf Beschuldigten zur Last gelegt, mit der Lieferung von Waffen, Komponenten und Ersatzteilen an Israel die Militärmaschinerie des Apartheidstaates zu unterstützen und das genozidale Vorgehen im Gazastreifen erst möglich zu machen. Auf 110 Seiten mit über 600 Fußnoten werden die Anschuldigungen mit Zahlen, Fakten und Expertenaussagen untermauert. Beschuldigt werden neben den eingangs genannten Politikern zudem die beiden amtierenden Minister Johann Wadephul (Auswärtiges Amt) und Katherina Reiche (Wirtschaft und Energie) sowie die Rüstungsmanager Jörg Stratmann (Rolls-Royce Solutions GmbH), Alexander Sagel, Susanne Wiegand (beide Renk Group AG) und Michael Humbek (Dynamit Nobel Defence GmbH).
(April 7, 2023)
(October 28, 2021)
With six Eurofighters and around 160 soldiers, the Air Force, under the leadership of the Tactical Air Force Squadron 31 „Boelcke“, takes part in the multinational air force exercise Blue Flag in Israel. be practiced air operations in a multinational group. In addition to the Israeli hosts, the air forces of the USA, India, Great Britain, France, Greece and Italy are also involved. With its open air space and its topography, which is largely below sea level, Israel offers the best training conditions for our pilots.
Was ist also mit jenen, die schon früh das Richtige gesagt haben? Was ist mit jenen, die das Grauen in Gaza nicht schweigend hingenommen und dafür einen hohen Preis bezahlt haben? Die Liste der Betroffenen ist lang und im Archive of Silence und dem Index of Repression ausführlich dokumentiert. Besonders drastische Beispiele lieferten die Technische Universität München, wo Studierende, die an einer palästinasolidarischen Veranstaltung teilnehmen wollten, von der Polizei in einem Raum eingesperrt und anschließend wegen »Hausfriedensbruch« angezeigt wurden, obwohl sie von der Universität selbst dort hineingelockt worden waren.
Weitere eindrückliche Beispiele sind die Entlassung Melanie Schweizers aus dem Arbeitsministerium, die Absagen gleich mehrerer Veranstaltungen mit der UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese, die Kündigung von Helen Fares durch den SWR, die rechtswidrige Auflösung des Palästina-Kongresses in Berlin, die Absage der »Talking about (the Silencing of) Palestine«-Konferenz in Frankfurt oder die Einstufung der Jüdischen Stimme für gerechten Frieden und Palästina Spricht als extremistische Organisationen durch den Verfassungsschutz. Die Liste ließe sich endlos fortführen – und sie bleibt notwendig unvollständig.
How can a country that professes to be a gatekeeper of international law staunchly defend a state that so flagrantly violates it? How does a country that has spent 80 years cultivating a culture of remembrance, responsibility, and moral accountability show ironclad commitment to arresting one international war criminal, while warmly welcoming another? And how can a country that utilizes the image of the ruins of Dresden to teach its schoolchildren about the dangers of dehumanization and fascism be so blind to its own complicity in an unfolding catastrophe?
(April 7, 2023)
(30.10.2021)
Jul 22, 2025
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat die Nichtbeteiligung Deutschlands an einer Forderung von inzwischen 28 Staaten nach einem sofortigen Ende des Krieges im Gazastreifen verteidigt. „Wir haben lange vorher im Europäischen Rat genau diese Position eingenommen“, sagte er in Berlin.
The fact that Germany is not among the signatories, which include 20 European Union member states as well as the EU itself, has caused speculation, in light of past reticence on the part of Berlin to condemn Israel‘s actions in Gaza.
When asked why Germany wasn‘t backing the statement signed by foreign ministers on Monday on the initiative of the United Kingdom, Merz pointed to a previously adopted declaration by the European Council.
(June 13, 2025)
On June 2, 2025, the German Bundestag disclosed the level of military support Germany has provided Israel over the past 19 months. The report states that “from October 7, 2023, to May 13, 2025, individual export licenses for the final export of military equipment to Israel with a total value of 485,103,796 euros were issued…. The deliveries included, among other things, firearms, ammunition, weapon parts, special equipment for the army and navy, electronic equipment, and special armored vehicles.”
The Bundestag’s disclosure (in full here) raises serious questions about the story Germany told the International Court of Justice in April 2024 in the pending case concerning Alleged Breaches of Certain International Obligations in respect of the Occupied Palestinian Territory (Nicaragua v. Germany).
(March 21, 2025)
Was für eine Heuchelei: Im Bundestag den Widerstand zu simulieren und dann im Bundesrat klein beizugeben
(March 18, 2025)
Niemals zuvor hat der Bundestag eine solche Verschuldung beschlossen, niemals zuvor in so kurzer Zeit und so knapp vor dem Ende seiner Zuständigkeit so weitreichende Entscheidungen gefasst. Aber, das Bundesverfassungsgericht hat es gegen alle Behauptungen von AfD und BSW, von Linken und FDP bestätigt: Dies ist keine Revolution, auch kein Putsch gegen die Demokratie. Dies ist legal.
(March 21, 2025)
Das Schuldenpaket ist durch den Bundesrat gegangen. Die Zweidrittelmehrheit im Bundesrat für die Verfassungsänderungen hatte laut Medien lange als unsicher gegolten, weil unklar war, wie die Landesregierungen abstimmen würden, in denen Linkspartei, FDP, Freie Wähler und BSW mitregieren. Am Montag hatte allerdings Bayern ein Ja angekündigt.
Am Morgen teilten dann auch Mecklenburg-Vorpommern und Bremen mit, dass sie zustimmen werden. In beiden Ländern gibt es Regierungen aus SPD und LINKE.
(October 10, 2024)
„Wir haben Waffen geliefert, und wir werden Waffen liefern“, stellte Scholz in seiner Rede vor den Abgeordneten klar. Die Bundesregierung habe Entscheidungen getroffen, „die auch sicherstellen, dass es demnächst weitere Lieferungen geben wird“. In welchem Umfang welche Waffen geliefert werden sollen, ließ Scholz dabei aber offen.
Zuvor hatten die Unionsparteien der Ampelkoalition mangelnde Unterstützung Israels vorgeworfen – auch hinsichtlich von Waffenexporten.
Die Kritik an dem Urteil hat übrigens nichts mit der mir fernen politischen Heimat des „Delinquenten“ zu tun, hier geht es ums Prinzip: Ein solches Vorgehen wie das gegen Bendels wird Regierungskritiker jeder politischen Couleur treffen, wenn gegen eine solche übergriffige Praxis nicht jedes Mal und grundsätzlich eingeschritten wird.
Die ganze Situation ist zusätzlich absurd, weil es in dem „strafbaren“ Bild ja ausgerechnet um die Meinungsfreiheit geht:
..die CDU will so weit gehen, dass sie fordert, dass Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste „im Einzelfall zur Entschlüsselung und Ausleitung von Kommunikationsinhalten an Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden“ verpflichtet werden. Im Verhandlungspapier lehnt die SPD diese hingegen explizit ab.
Käme die Forderung der Union in den Koalitionsverhandlungen durch, wäre einer Umgehung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung oder Hintertüren der Weg geebnet. Zusätzlich würde die Forderung letztlich ein Ja zur umstrittenen EU-Chatkontrolle bedeuten, die derzeit auch am Widerstand Deutschlands scheitert. Wir haben Digital- und Menschenrechtsorganisationen sowie Umwelt- und Journalistenverbände gefragt, was sie von der Forderung der Union halten….
Einig sind sich die Koalitionäre beispielsweise, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen und Portnummern wieder eingeführt werden soll. Offen ist nur noch, wie lange die Metadaten gespeichert werden sollen.
(…)
Sicherheitsbehörden sollen zudem in Zukunft eine „automatisierte Datenrecherche und -analyse sowie den nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten, auch mittels künstlicher Intelligenz, vornehmen können.“ Konkret bedeutet dies die Einführung einer Big-Data-Software sowie eine biometrische Internetrasterfahndung. Dafür benötigen die Behörden eine riesige biometrische Datenbank möglichst aller Bilder, die im Internet aufzufinden sind.
(…)
Beide Parteien wollen zudem die Videoüberwachung an sogenannten Kriminalitätsschwerpunkten ausbauen und Auto-Kennzeichenscanner im Aufnahmemodus legalisieren. Außerdem sollen Polizeien künftig einfacher untereinander Daten austauschen können. Auch KI-gestützte Auswertungen großer Datenmengen à la Palantir sollen den Behörden „für bestimmte Zwecke“ erlaubt werden.
(…(
Demnach sollen künftig alle Sicherheitsbehörden einfacher Staatstrojaner erhalten. Außerdem sollen Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste „im Einzelfall zur Entschlüsselung und Ausleitung von Kommunikationsinhalten an Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden“ verpflichtet werden. Das würde letztlich auch ein Ja zur EU-Chatkontrolle bedeuten.
(…)
Die CDU fordert zudem, dass an „Bahnhöfen, Flughäfen und anderen Kriminalitäts-Hotspots“ eine „automatisierte Gesichtserkennung zur Identifizierung schwerer Straftäter“ eingeführt wird (…)
(Devember 5, 2017)
And it’s not just backdoors being suggested. De Maizière wants all electronics to be law enforcement-complicit. All things — especially those connected to the internet — should be constructed with government access in mind.
(…)
Was für eine Heuchelei: Im Bundestag den Widerstand zu simulieren und dann im Bundesrat klein beizugeben
Die Zweidrittelmehrheit hatte lange als unsicher gegolten, weil unklar war, wie die Landesregierungen abstimmen würden, in denen Linkspartei, FDP, Freie Wähler und BSW mitregieren. Am Montag hatte allerdings Bayern ein Ja angekündigt.
Am Morgen teilten dann auch Mecklenburg-Vorpommern und Bremen mit, dass sie zustimmen werden. In beiden Ländern gibt es Regierungen aus SPD und Linkspartei.
(March 14, 2025)
Selbst bei der für den neuen Bundestag günstigen Auslegung (= Anwendung von Art. 39 Abs. 3 S. 3 GG) hieße das, dass die Verfassung das Recht auf die parlamentarische Zeit dem Drittel vorbehält, das sich als solches artikulieren muss. Hätten die Gegner des Vorgehens es zumindest politisch probieren wollen, hätten sie sagen müssen: Wir sind ein Drittel der Neuen und wir verlangen eine Sitzung. Bedeutet: Die Linke hätte in dem Fall mit der AfD zusammen agieren müssen, statt, was leicht fällt, zwei getrennte Anträge nach Karlsruhe zu schicken.
Niemals zuvor hat der Bundestag eine solche Verschuldung beschlossen, niemals zuvor in so kurzer Zeit und so knapp vor dem Ende seiner Zuständigkeit so weitreichende Entscheidungen gefasst. Aber, das Bundesverfassungsgericht hat es gegen alle Behauptungen von AfD und BSW, von Linken und FDP bestätigt: Dies ist keine Revolution, auch kein Putsch gegen die Demokratie. Dies ist legal.
Tanja Schweiger (Landrätin im Landkreis Regensburg) sagt:
„Die dpa-Meldung, die bereits von sämtlichen Medien vervielfältigt wurde, macht mich fassungslos. Wie man aus einer einfachen Pressemitteilung und Statement des Präsidenten des bayerischen Landkreistags einen Skandal innerhalb der Freien Wähler heraufbeschwören kann, erfordert schon sehr viel Kreativität und vielleicht auch ganz andere Hintergedanken.
Ich war in der Ausschusssitzung anwesend und distanziere mich ausdrücklich von der Interpretation der dpa. Unser Präsident Thomas Karmasin – (CSU) – hat unter ‚Sonstiges‘ seine Meinung zu den schnellen Beschlüssen dargelegt. Ich habe sehr deutlich gemacht, dass es einen Reformwillen auf Bundesebene braucht.
Die Oberallgäuer Landrätin Indra Baier-Müller (Freie Wähler) war entsetzt über Meldungen, die sie am Donnerstagabend las: „Freie-Wähler-Landräte stellen sich gegen Kurs ihrer Partei.“ Demnach soll sie gemeinsam mit allen anderen bayerischen Landrätinnen und Landräten eine Zustimmung zum schwarz-roten Milliardenpaket im Bund gefordert haben – abweichend vom offiziellen Freie-Wähler-Beschluss. Baier-Müller veröffentlichte eine Klarstellung: „Ich wurde zu dieser Position weder befragt noch habe ich dieser zugestimmt.“ Ähnlich reagierte Regensburgs FW-Landrätin Tanja Schweiger, die Lebensgefährtin von Parteichef Hubert Aiwanger.
(March 14, 2025)
Was gestern im Bundestag verhandelt wurde, ist das wahnwitzigste Aufrüstungspaket und der größte Wahlbetrug in der Geschichte der Bundesrepublik. Ausgerechnet Herr Merz, der sich im Wahlkampf als großer Hüter der Staatsfinanzen aufgespielt hat, präsentiert seinen Wählern jetzt einen grenzenlosen, schuldenfinanzierten Aufrüstungsrausch. Und die SPD, die sich vor wenigen Wochen noch als Friedenspartei inszeniert hat, will nun im Eilverfahren unbegrenzte Kriegskredite durchdrücken, um die verlorenen Stellvertreterkriege der USA auf eigene Faust weiterzuführen.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 109, 115 und 143h)
Vom …
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen; Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes ist eingehalten:
Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 439) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Artikel 109 Absatz 3 Satz 5 wird durch die folgenden Sätze ersetzt:
„Von den zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten ist der Betrag abzuziehen, um den die Verteidigungsausgaben 1 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt übersteigen. Die Gesamtheit der Länder entspricht Satz 1, wenn die durch sie erzielten Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten. Die Aufteilung der für die Gesamtheit der Länder zulässigen Kreditaufnahme nach Satz 6 auf die einzelnen Länder regelt ein Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates. Die nähere Ausgestaltung für die Haushalte der Länder regeln diese im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen. Bestehende landesrechtliche Regelungen, die hinter der gemäß Satz 7 festgelegten Kreditobergrenze zurückbleiben, treten außer Kraft.“
2. Artikel 115 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
a) Nach Satz 3 wird folgender Satz eingefügt:
„Von den zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten ist der Betrag abzuziehen, um den die Verteidigungsausgaben 1 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt übersteigen.“
b) In dem neuen Satz 5 werden die Wörter „Sätzen 1 bis 3“ durch die Wörter „Sätzen 1 bis 4“ ersetzt.
c) In dem neuen Satz 6 werden nach den Wörtern „Transaktionen und“ die Wörter „um Verteidigungsausgaben oberhalb von 1 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt,“ eingefügt.
d) In dem neuen Satz 9 wird die Angabe „Satz 6“ durch die Angabe „Satz 7“ ersetzt.
3. Nach Artikel 143g wird folgender Artikel 143h eingefügt:
„Artikel 143h
(1) Der Bund kann ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung für Investitionen in die Infrastruktur mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro errichten. Auf die Kreditermächtigung sind Artikel 109 Absatz 3 und Artikel 115 Absatz 2 nicht anzuwenden. Investitionen aus dem Sondervermögen können innerhalb einer Laufzeit von zehn Jahren bewilligt werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
(2) Aus dem Sondervermögen nach Absatz 1 Satz 1 stehen den Ländern 100 Milliarden Euro auch für
Investitionen der Länder in deren Infrastruktur zur Verfügung. Die Länder haben dem Bund über die Mittelverwendung Bericht zu erstatten. Der Bund ist zur Prüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung berechtigt. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 10. März 2025
Lars Klingbeil und Fraktion
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 13. März 2025, in erster Lesung mehrere Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes beraten. Im Mittelpunkt der Debatte stand ein von den Fraktionen der SPD und CDU/CSU eingebrachter Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (20/15096).
Mit dem Entwurf wollen die beiden Fraktionen Verteidigungsausgaben ab einer bestimmten Höhe von den Regeln der Schuldenbremse ausnehmen, ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur einrichten und den Ländern einen Verschuldungsspielraum für ihre Haushalte einräumen. Die Vorschläge sind das Ergebnis der Sondierungsgespräche zwischen CDU, CSU und SPD. Die drei Parteien haben nach der Bundestagswahl am 23. Februar inzwischen Koalitionsverhandlungen aufgenommen.
Differenzen über Verfahren und Inhalt
Im Fokus der rund dreistündigen Debatte stand zum einen das Verfahren. Insbesondere Vertreter von AfD, Die Linke und BSW kritisierten, dass die Grundgesetzänderungen noch in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt werden sollen. Der 21. Deutsche Bundestag konstituiert sich am 25. März.