Es geht hier immerhin um eine der größten Regierungsumbildungen in der Geschichte der Bundesrepublik. Und da soll es für einen Teil der Abgeordneten nicht möglich sein, für einen Tag aus dem Urlaub zurückzukehren? Unabhängig davon ist diese Norm aber schlicht geltendes Verfassungsrecht und an dieses hat man sich zu halten. Ich finde es schon einigermaßen verstörend, dass diese Frage überhaupt aufgeworfen wird. Wir betreten da gefährliches Terrain, wenn wir verfassungsrechtliche Vorgaben aus Opportunität einfach links liegen lassen.
Archiv: Legal Tribune Online (media)
Änderung des Grundgesetzes: So wollen Ampel und Union das BVerfG stärker schützen
(September 23, 2024)
Dazu ist auch bereits ein entsprechender Entwurf für ein solches Bundesgesetz vorbereitet worden, der die Details regelt. In § 7a BVerfGG soll ein neuer Abs. 5 eingefügt werden:
„Hat das zuständige Wahlorgan innerhalb von drei Monaten, nachdem ihm das Bundesverfassungsgericht einen Wahlvorschlag gemacht hat, keinen Nachfolger gewählt, kann sein Wahlrecht auch vom anderen Wahlorgan ausgeĂĽbt werden.“ Das bedeutet: Wäre der Bundestag von einer Partei mit mehr als einem Drittel der Stimmen blockiert, so könnte der Bundesrat einspringen.
UN-SicherÂheitsrat forÂdert erstÂmals „soforÂtige WafÂfenÂruhe“ fĂĽr Gaza
Monatelang war der Weltsicherheitsrat in der Frage einer Waffenruhe im Gaza-Krieg gespalten. Weil die USA nun ihren Kurs zugunsten russischer und chinesischer Forderungen wechselten, kam es nun zu einer Einigung.
Nach BVerfG zur Bundesnotbremse: ZerÂstöÂreÂriÂsches PotenÂtial fĂĽr den VerÂfasÂsungsÂstaat
(03.12.2021)
Der Senat billigt in Gestalt des selbstvollziehenden Gesetzes den Parlamentsabsolutismus obwohl das Gericht in ständiger Rechtsprechung immer betonte, „die konkrete Ordnung der Verteilung und des Ausgleichs staatlicher Macht, die das Grundgesetz gewahrt wissen will, darf nicht durch einen aus dem Demokratieprinzip fälschlich abgeleiteten Gewaltenmonismus in Form eines allumfassenden Parlamentsvorbehalts unterlaufen werden“, so in seiner Kalkar-Entscheidung 1978. Mit dieser ständigen Rechtsprechung setzt sich der Senat nicht auseinander. Er stĂĽtzt sich auf zwei schon in der Sache nicht einschlägige Entscheidungen (Legalplanung Stendal; gesetzliche Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften in Bremen). Wer hätte gedacht, dass eine Eisenbahnstrecke 25 Jahre später den pandemischen Umbau des Rechtsstaats rechtfertigen kann?
Nach BVerfG zur Bundesnotbremse: ZerÂstöÂreÂriÂsches PotenÂtial fĂĽr den VerÂfasÂsungsÂstaat
(03.12.2021)
Der Senat billigt in Gestalt des selbstvollziehenden Gesetzes den Parlamentsabsolutismus obwohl das Gericht in ständiger Rechtsprechung immer betonte, „die konkrete Ordnung der Verteilung und des Ausgleichs staatlicher Macht, die das Grundgesetz gewahrt wissen will, darf nicht durch einen aus dem Demokratieprinzip fälschlich abgeleiteten Gewaltenmonismus in Form eines allumfassenden Parlamentsvorbehalts unterlaufen werden“, so in seiner Kalkar-Entscheidung 1978. Mit dieser ständigen Rechtsprechung setzt sich der Senat nicht auseinander. Er stĂĽtzt sich auf zwei schon in der Sache nicht einschlägige Entscheidungen (Legalplanung Stendal; gesetzliche Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften in Bremen). Wer hätte gedacht, dass eine Eisenbahnstrecke 25 Jahre später den pandemischen Umbau des Rechtsstaats rechtfertigen kann?