Archiv: IT Geräte ohne Netzwerk / Schnittstelle / Internetzugang / (gewollte) Funkverbindung / IT devices without network / interface / internet access / (intended) radio connection – acronym: „air-gapped“


18.10.2026 - 14:39 [ Bundesverfassungsgericht.de ]

Urteil vom 27. Februar 2008

Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt. Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr für das überragend wichtige Rechtsgut hinweisen.

Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems ist grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen.

(…)

Das Schutzgut dieses Grundrechts ist die räumliche Sphäre, in der sich das Privatleben entfaltet (vgl. BVerfGE 89, 1 <12>; 103, 142 <150 f.>). Neben Privatwohnungen fallen auch Betriebs- und Geschäftsräume in den Schutzbereich des Art. 13 GG (vgl. BVerfGE 32, 54 <69 ff.>; 44, 353 <371>; 76, 83 <88>; 96, 44 <51>). Dabei erschöpft sich der Grundrechtsschutz nicht in der Abwehr eines körperlichen Eindringens in die Wohnung. Als Eingriff in Art. 13 GG sind auch Maßnahmen anzusehen, durch die staatliche Stellen sich mit besonderen Hilfsmitteln einen Einblick in Vorgänge innerhalb der Wohnung verschaffen, die der natürlichen Wahrnehmung von außerhalb des geschützten Bereichs entzogen sind. Dazu gehören nicht nur die akustische oder optische Wohnraumüberwachung (vgl. BVerfGE 109, 279 <309, 327>), sondern ebenfalls etwa die Messung elektromagnetischer Abstrahlungen, mit der die Nutzung eines informationstechnischen Systems in der Wohnung überwacht werden kann. Das kann auch ein System betreffen, das offline arbeitet.

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Darüber hinaus kann eine staatliche Maßnahme, die mit dem heimlichen technischen Zugriff auf ein informationstechnisches System im Zusammenhang steht, an Art. 13 Abs. 1 GG zu messen sein, so beispielsweise, wenn und soweit Mitarbeiter der Ermittlungsbehörde in eine als Wohnung geschützte Räumlichkeit eindringen, um ein dort befindliches informationstechnisches System physisch zu manipulieren. Ein weiterer Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 1 GG ist die Infiltration eines informationstechnischen Systems, das sich in einer Wohnung befindet, um mit Hilfe dessen bestimmte Vorgänge innerhalb der Wohnung zu überwachen, etwa indem die an das System angeschlossenen Peripheriegeräte wie ein Mikrofon oder eine Kamera dazu genutzt werden.

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Art. 13 Abs. 1 GG vermittelt dem Einzelnen allerdings keinen generellen, von den Zugriffsmodalitäten unabhängigen Schutz gegen die Infiltration seines informationstechnischen Systems, auch wenn sich dieses System in einer Wohnung befindet (vgl. etwa Beulke/Meininghaus, StV 2007, S. 63 <64>; Gercke, CR 2007, S. 245 <250>; Schlegel, GA 2007, S. 648 <654 ff.>; a.A. etwa Buermeyer, HRRS 2007, S. 392 <395 ff.>; Rux, JZ 2007, S. 285 <292 ff.>; Schaar/Landwehr, K&R 2007, S. 202 <204>). Denn der Eingriff kann unabhängig vom Standort erfolgen, so dass ein raumbezogener Schutz nicht in der Lage ist, die spezifische Gefährdung des informationstechnischen Systems abzuwehren. Soweit die Infiltration die Verbindung des betroffenen Rechners zu einem Rechnernetzwerk ausnutzt, lässt sie die durch die Abgrenzung der Wohnung vermittelte räumliche Privatsphäre unberührt. Der Standort des Systems wird in vielen Fällen für die Ermittlungsmaßnahme ohne Belang und oftmals für die Behörde nicht einmal erkennbar sein. Dies gilt insbesondere für mobile informationstechnische Systeme wie etwa Laptops, Personal Digital Assistants (PDAs) oder Mobiltelefone.

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Art. 13 Abs. 1 GG schützt zudem nicht gegen die durch die Infiltration des Systems ermöglichte Erhebung von Daten, die sich im Arbeitsspeicher oder auf den Speichermedien eines informationstechnischen Systems befinden, das in einer Wohnung steht
(vgl. zum gleichläufigen Verhältnis von Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme BVerfGE 113, 29 <45>).

18.10.2026 - 14:29 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Karlsruhe erlaubt Präventiv-Spionage und Totalüberwachung Einzelner

(Februar 27, 2008)

Karlsruhe: Die Salamitaktik der Polizeistaatler ist heute im Grundsatz aufgegangen. Das Bundesverfassungsgericht hat heute zwar das NRW-Verfassungsschutzgesetz gekippt und ein neues Grundrecht auf „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ geschaffen. Das zählt aber nicht, wenn Exekutivbehörden „tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr“ haben.

Und:„Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt“.

18.10.2026 - 14:06 [ Heinen-ICS.de ]

Lauschangriffe: Abhörverfahren über elektromagnetische Abstrahlung

(September 2, 2020)

Laserdrucker, Scanner und Monitore erzeugen eine elektromagnetische Abstrahlung, welche geheime Zugangsdaten und sensible Informationen enthält. Datendiebe können diese Abstrahlung aus einer Entfernung von bis zu einigen hundert Metern als Rauschbilder oder direkt als Klardaten abfangen, speichern und auswerten.

Dies gelingt auch aus anderen Gebäuden heraus oder innerhalb eines Werksgeländes aus der Entfernung. Tastatureingaben können ebenfalls ohne Manipulation von IT-Kabeln oder dem Einbau von Signalverstärkern abgefangen werden.

Den IT-Betreibern fehlt oft das nötige Sicherheitsbewusstsein für die Gefahren im Umgang mit IT-Systemen und deren Hardware.

18.10.2026 - 13:37 [ Heinen-ICS.de ]

Cyberangriff über Strom: Wie sensible Daten spurlos ins Stromnetz fließen

(August 22, 2020)

Datendiebe zapfen das Stromnetz des Gebäudes spurlos an, um IT-Daten als Rauschsignale aufzuzeichnen. Die geraubten Signale werden anschließend von den Datendieben mit Analysegeräten sehr professionell wieder in die digitalen Ursprungsdaten zurückgewandelt.

So können am PC eingegebene oder an IT-Peripheriegeräten verarbeitete Daten von Datendieben ausgewertet, mit anderen Datenquellen verknüpft und missbraucht werden. Diese Art des Datendiebstahls ist nicht erkennbar und nicht rekonstruierbar. Der einzige wirksame Schutz gegen solche Cyberangriffe ist das technische Vermeiden von ins Stromnetz abfließenden Daten.

29.08.2026 - 19:58 [ Heinen-ICS.de ]

Lauschangriffe: Abhörverfahren über elektromagnetische Abstrahlung

(September 2, 2020)

Laserdrucker, Scanner und Monitore erzeugen eine elektromagnetische Abstrahlung, welche geheime Zugangsdaten und sensible Informationen enthält. Datendiebe können diese Abstrahlung aus einer Entfernung von bis zu einigen hundert Metern als Rauschbilder oder direkt als Klardaten abfangen, speichern und auswerten.

Dies gelingt auch aus anderen Gebäuden heraus oder innerhalb eines Werksgeländes aus der Entfernung. Tastatureingaben können ebenfalls ohne Manipulation von IT-Kabeln oder dem Einbau von Signalverstärkern abgefangen werden.

Den IT-Betreibern fehlt oft das nötige Sicherheitsbewusstsein für die Gefahren im Umgang mit IT-Systemen und deren Hardware.

29.08.2026 - 19:20 [ Heinen-ICS.de ]

Cyberangriff über Strom: Wie sensible Daten spurlos ins Stromnetz fließen

(August 22, 2020)

Datendiebe zapfen das Stromnetz des Gebäudes spurlos an, um IT-Daten als Rauschsignale aufzuzeichnen. Die geraubten Signale werden anschließend von den Datendieben mit Analysegeräten sehr professionell wieder in die digitalen Ursprungsdaten zurückgewandelt.

So können am PC eingegebene oder an IT-Peripheriegeräten verarbeitete Daten von Datendieben ausgewertet, mit anderen Datenquellen verknüpft und missbraucht werden. Diese Art des Datendiebstahls ist nicht erkennbar und nicht rekonstruierbar. Der einzige wirksame Schutz gegen solche Cyberangriffe ist das technische Vermeiden von ins Stromnetz abfließenden Daten.

19.04.2026 - 21:45 [ Heinen-ICS.de ]

Cyberangriff über Strom: Wie sensible Daten spurlos ins Stromnetz fließen

(August 22, 2020)

Datendiebe zapfen das Stromnetz des Gebäudes spurlos an, um IT-Daten als Rauschsignale aufzuzeichnen. Die geraubten Signale werden anschließend von den Datendieben mit Analysegeräten sehr professionell wieder in die digitalen Ursprungsdaten zurückgewandelt.

So können am PC eingegebene oder an IT-Peripheriegeräten verarbeitete Daten von Datendieben ausgewertet, mit anderen Datenquellen verknüpft und missbraucht werden. Diese Art des Datendiebstahls ist nicht erkennbar und nicht rekonstruierbar. Der einzige wirksame Schutz gegen solche Cyberangriffe ist das technische Vermeiden von ins Stromnetz abfließenden Daten.

19.04.2026 - 21:09 [ IEEE Transactions on Information Forensics and Security PP(99) / Researchgate.net ]

PowerHammer: Exfiltrating Data From Air-Gapped Computers Through Power Lines

(April 2018)

In this paper we provide an implementation, evaluation, and analysis of PowerHammer, a malware (bridgeware [1]) that uses power lines to exfiltrate data from air-gapped computers. In this case, a malicious code running on a compromised computer can control the power consumption of the system by intentionally regulating the CPU utilization. Data is modulated, encoded, and transmitted on top of the current flow fluctuations, and then it is conducted and propagated through the power lines. This phenomena is known as a ‚conducted emission‘. We present two versions of the attack. Line level powerhammering: In this attack, the attacker taps the in-home power lines1 that are directly attached to the electrical outlet. Phase level power-hammering: In this attack, the attacker taps the power lines at the phase level, in the main electrical service panel. In both versions of the attack, the attacker measures the emission conducted and then decodes the exfiltrated data. We describe the adversarial attack model and present modulations and encoding schemes along with a transmission protocol. We evaluate the covert channel in different scenarios and discuss signal-to-noise (SNR), signal processing, and forms of interference. We also present a set of defensive countermeasures. Our results show that binary data can be covertly exfiltrated from air-gapped computers through the power lines at bit rates of 1000 bit/sec for the line level power-hammering attack and 10 bit/sec for the phase level power-hammering attack.

19.04.2026 - 20:59 [ 311institute.com ]

Hackers found a way to steal data from air gapped networks using powerlines

(8th May 2018)

Hot on the heels of exploits that use fan noise, infra red cameras, heat, LED lights and drones, magnetic fields and smartphones, and a multitude of other hacks to gain access to sensitive air gapped computer systems, the researchers from Israel’s Ben Gurion University have shown once again that air-gapped networks are not safe from a determined and patient attacker.

The researchers have already devised several devious techniques to extract data from isolated or air-gapped computers that store highly sensitive data and now their latest technique, dubbed PowerHammer, exploits current fluctuations flowing through the power lines supplying electricity to air-gapped computers.

The researchers have been able to exfiltrate data at a rate of 1,000 bits per second for lines connected to the target computer and 10 bits per second from the grid.