Archiv: Smart Meter / Smart Meter Gateways (in Fremdsprache früher auch als Gas- Wasser- oder Stromzähler und Funkanlage bezeichnet)


18.10.2026 - 14:39 [ Bundesverfassungsgericht.de ]

Urteil vom 27. Februar 2008

Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt. Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr für das überragend wichtige Rechtsgut hinweisen.

Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems ist grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen.

(…)

Das Schutzgut dieses Grundrechts ist die räumliche Sphäre, in der sich das Privatleben entfaltet (vgl. BVerfGE 89, 1 <12>; 103, 142 <150 f.>). Neben Privatwohnungen fallen auch Betriebs- und Geschäftsräume in den Schutzbereich des Art. 13 GG (vgl. BVerfGE 32, 54 <69 ff.>; 44, 353 <371>; 76, 83 <88>; 96, 44 <51>). Dabei erschöpft sich der Grundrechtsschutz nicht in der Abwehr eines körperlichen Eindringens in die Wohnung. Als Eingriff in Art. 13 GG sind auch Maßnahmen anzusehen, durch die staatliche Stellen sich mit besonderen Hilfsmitteln einen Einblick in Vorgänge innerhalb der Wohnung verschaffen, die der natürlichen Wahrnehmung von außerhalb des geschützten Bereichs entzogen sind. Dazu gehören nicht nur die akustische oder optische Wohnraumüberwachung (vgl. BVerfGE 109, 279 <309, 327>), sondern ebenfalls etwa die Messung elektromagnetischer Abstrahlungen, mit der die Nutzung eines informationstechnischen Systems in der Wohnung überwacht werden kann. Das kann auch ein System betreffen, das offline arbeitet.

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Darüber hinaus kann eine staatliche Maßnahme, die mit dem heimlichen technischen Zugriff auf ein informationstechnisches System im Zusammenhang steht, an Art. 13 Abs. 1 GG zu messen sein, so beispielsweise, wenn und soweit Mitarbeiter der Ermittlungsbehörde in eine als Wohnung geschützte Räumlichkeit eindringen, um ein dort befindliches informationstechnisches System physisch zu manipulieren. Ein weiterer Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 1 GG ist die Infiltration eines informationstechnischen Systems, das sich in einer Wohnung befindet, um mit Hilfe dessen bestimmte Vorgänge innerhalb der Wohnung zu überwachen, etwa indem die an das System angeschlossenen Peripheriegeräte wie ein Mikrofon oder eine Kamera dazu genutzt werden.

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Art. 13 Abs. 1 GG vermittelt dem Einzelnen allerdings keinen generellen, von den Zugriffsmodalitäten unabhängigen Schutz gegen die Infiltration seines informationstechnischen Systems, auch wenn sich dieses System in einer Wohnung befindet (vgl. etwa Beulke/Meininghaus, StV 2007, S. 63 <64>; Gercke, CR 2007, S. 245 <250>; Schlegel, GA 2007, S. 648 <654 ff.>; a.A. etwa Buermeyer, HRRS 2007, S. 392 <395 ff.>; Rux, JZ 2007, S. 285 <292 ff.>; Schaar/Landwehr, K&R 2007, S. 202 <204>). Denn der Eingriff kann unabhängig vom Standort erfolgen, so dass ein raumbezogener Schutz nicht in der Lage ist, die spezifische Gefährdung des informationstechnischen Systems abzuwehren. Soweit die Infiltration die Verbindung des betroffenen Rechners zu einem Rechnernetzwerk ausnutzt, lässt sie die durch die Abgrenzung der Wohnung vermittelte räumliche Privatsphäre unberührt. Der Standort des Systems wird in vielen Fällen für die Ermittlungsmaßnahme ohne Belang und oftmals für die Behörde nicht einmal erkennbar sein. Dies gilt insbesondere für mobile informationstechnische Systeme wie etwa Laptops, Personal Digital Assistants (PDAs) oder Mobiltelefone.

195

Art. 13 Abs. 1 GG schützt zudem nicht gegen die durch die Infiltration des Systems ermöglichte Erhebung von Daten, die sich im Arbeitsspeicher oder auf den Speichermedien eines informationstechnischen Systems befinden, das in einer Wohnung steht
(vgl. zum gleichläufigen Verhältnis von Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme BVerfGE 113, 29 <45>).

18.10.2026 - 14:29 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Karlsruhe erlaubt Präventiv-Spionage und Totalüberwachung Einzelner

(Februar 27, 2008)

Karlsruhe: Die Salamitaktik der Polizeistaatler ist heute im Grundsatz aufgegangen. Das Bundesverfassungsgericht hat heute zwar das NRW-Verfassungsschutzgesetz gekippt und ein neues Grundrecht auf „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ geschaffen. Das zählt aber nicht, wenn Exekutivbehörden „tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr“ haben.

Und:„Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt“.

18.10.2026 - 14:06 [ Heinen-ICS.de ]

Lauschangriffe: Abhörverfahren über elektromagnetische Abstrahlung

(September 2, 2020)

Laserdrucker, Scanner und Monitore erzeugen eine elektromagnetische Abstrahlung, welche geheime Zugangsdaten und sensible Informationen enthält. Datendiebe können diese Abstrahlung aus einer Entfernung von bis zu einigen hundert Metern als Rauschbilder oder direkt als Klardaten abfangen, speichern und auswerten.

Dies gelingt auch aus anderen Gebäuden heraus oder innerhalb eines Werksgeländes aus der Entfernung. Tastatureingaben können ebenfalls ohne Manipulation von IT-Kabeln oder dem Einbau von Signalverstärkern abgefangen werden.

Den IT-Betreibern fehlt oft das nötige Sicherheitsbewusstsein für die Gefahren im Umgang mit IT-Systemen und deren Hardware.

29.08.2026 - 19:58 [ Heinen-ICS.de ]

Lauschangriffe: Abhörverfahren über elektromagnetische Abstrahlung

(September 2, 2020)

Laserdrucker, Scanner und Monitore erzeugen eine elektromagnetische Abstrahlung, welche geheime Zugangsdaten und sensible Informationen enthält. Datendiebe können diese Abstrahlung aus einer Entfernung von bis zu einigen hundert Metern als Rauschbilder oder direkt als Klardaten abfangen, speichern und auswerten.

Dies gelingt auch aus anderen Gebäuden heraus oder innerhalb eines Werksgeländes aus der Entfernung. Tastatureingaben können ebenfalls ohne Manipulation von IT-Kabeln oder dem Einbau von Signalverstärkern abgefangen werden.

Den IT-Betreibern fehlt oft das nötige Sicherheitsbewusstsein für die Gefahren im Umgang mit IT-Systemen und deren Hardware.

29.08.2026 - 19:42 [ wohnen-im-eigentum.de ]

Heizkostenverordnung: Fernablesung wird Pflicht

(November 30, 2021)

Mit der Novellierung der Heizkostenverordnung wird die europäische Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in deutsches Recht umgesetzt.

(…)

Bei der Neuinstallation von Messgeräten zur Verbrauchserfassung (Zähler, Heizkostenverteiler) dürfen ab 01.12.2021 nur noch fernablesbare Geräte eingebaut werden (sogenannte Walk-by- und Drive-by-Technologien). Mithilfe der Funktechnik können die Zählerwerte automatisiert ausgelesen werden, ohne dass hierfür die Wohnungen bzw. Häuser betreten werden müssen.

29.08.2026 - 19:34 [ TKP.at ]

Smart Meter: Einfallstore für Cyberangriffe im Stromnetz

(April 6, 2026)

Die Studie unterstreicht, dass der Schutz kritischer Netzknoten oberste Priorität haben muss. Neben der neuen Detektionsmethode empfehlen die Autoren:

– Kompromittierte Daten gezielt zu entfernen oder zu korrigieren

– Stärkere Cybersicherheitsstandards bei der Entwicklung und dem Betrieb von Smart Metern

– Eine Kombination aus technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die gesamte Advanced Metering Infrastructure (AMI) abzusichern

Die wichtigste Gegenmaßnahme ist allerdings sich kein Smart Meter aufschwatzen oder aufnötigen zu lassen. Die klassischen Ferraris-Zähler sind gegen jegliche Manipulation aus der Ferne gefeit, mangels Verbindung ins Internet. Und sie senden auch keine Hochfrequenz-Strahlung aus.

19.04.2026 - 20:51 [ International Journal of Critical Infrastructure Protection / ScienceDirect.com ]

Securing the green grid: A data anomaly detection method for mitigating cyberattacks on smart meter measurements

(September 2024)

Smart meters, being a vital component in the advanced metering infrastructure (AMI), provide an opportunity to remotely monitor and control power usage and act like a bridge between customers and utilities. The installation of millions of smart meters in the power grid is a step forward towards a green transition. However, it also constitutes a massive cybersecurity vulnerability. Cyberattacks on AMI can result in inaccurate billing, energy theft, service disruptions, privacy breaches, network vulnerabilities, and malware distribution.

19.04.2026 - 20:40 [ TKP.at ]

Smart Meter: Einfallstore für Cyberangriffe im Stromnetz

(April 6, 2026)

Die Studie unterstreicht, dass der Schutz kritischer Netzknoten oberste Priorität haben muss. Neben der neuen Detektionsmethode empfehlen die Autoren:

– Kompromittierte Daten gezielt zu entfernen oder zu korrigieren

– Stärkere Cybersicherheitsstandards bei der Entwicklung und dem Betrieb von Smart Metern

– Eine Kombination aus technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die gesamte Advanced Metering Infrastructure (AMI) abzusichern

Die wichtigste Gegenmaßnahme ist allerdings sich kein Smart Meter aufschwatzen oder aufnötigen zu lassen. Die klassischen Ferraris-Zähler sind gegen jegliche Manipulation aus der Ferne gefeit, mangels Verbindung ins Internet. Und sie senden auch keine Hochfrequenz-Strahlung aus.

19.04.2026 - 20:32 [ wohnen-im-eigentum.de ]

Heizkostenverordnung: Fernablesung wird Pflicht

(November 30, 2021)

Mit der Novellierung der Heizkostenverordnung wird die europäische Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in deutsches Recht umgesetzt.

(…)

Bei der Neuinstallation von Messgeräten zur Verbrauchserfassung (Zähler, Heizkostenverteiler) dürfen ab 01.12.2021 nur noch fernablesbare Geräte eingebaut werden (sogenannte Walk-by- und Drive-by-Technologien). Mithilfe der Funktechnik können die Zählerwerte automatisiert ausgelesen werden, ohne dass hierfür die Wohnungen bzw. Häuser betreten werden müssen.

26.07.2025 - 12:01 [ Wikipedia ]

Smart-Meter-Gateway

Aufgrund der hohen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit im Bereich intelligente Messsysteme werden zukünftig in Deutschland nur solche intelligenten Messsysteme zugelassen, die den Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an ein Smart Meter Gateway genügen.[10]

Die Mindestanforderungen an die Datensicherheit und mögliche Bedrohungsszenarien sind im Schutzprofil BSI-CC-PP-0073 festgelegt. Das Schutzprofil entspricht dem Sicherheitsstandard Common Criteria EAL4+ AVA_VAN 5 und ALC_FLR.2.[11] Hierauf basieren die weiteren Vorgaben der Technischen Richtlinie BSI TR-03109.[12]

26.07.2025 - 11:55 [ as-gmbh.de ]

Verbrauchsdaten­erfassung per Funk

4. Welche Reichweite hat der Funkempfänger?
Die Mindestreichweite beträgt drei Stockwerke, wobei der Empfänger in der mittleren Etage montiert wird. Die Funksender können dann auf dieser Etage, eine Etage darüber und eine Etage darunter montiert werden. Die horizontale Reichweite beträgt ca. 25 bis 30 m um den Funkempfänger herum. Da die Reichweite stark von der Gebäudetechnik abhängig ist, kann eine Machbarkeitsprognose mittels eingereichter Baupläne oder durch eine Testmessung im Objekt angefordert werden.

5. Welche Einschränkungen bestehen bezüglich der Bausubstanz?
Empfangsvermindernd können Stahlarmierungen, Stahlschränke, große Elektromotoren oder andere Funksender (z. B. CB-Funk, Garagentorsteuerung oder Modellbau) sein.

6. Wie kann man die gespeicherten Verbrauchsdaten aus der Funkzentrale auslesen ?
Die Daten können mit einem Laptop, mit einem GSM-Gateway oder über einen TCP/IP-Anschluss ausgelesen werden.

7. Was ist ein GSM-Gateway?
Ein GSM-Gateway ist ein Gerät, dass zwischen GSM-Mobilfunknetzen und einem weiteren Netz (z. B. Deutsche Telekom / Festnetz) Gespräche / Datenverbindungen weiterleiten kann.
Eine Datenauslesung der Funkzentrale vor Ort entfällt vollständig. Die Datenauslesung wird zu festgelegten Zeiten durchgeführt.

8. Was ist ein TCP/IP-Anschluss?
Standardmäßig werden Computer über TCP/IP-Anschlüsse miteinander verbunden. Besteht eine Internetverbindung im Haus, so können wir die Zentralen über diese Verbindung auslesen.

26.07.2025 - 11:42 [ wohnen-im-eigentum.de ]

Heizkostenverordnung: Fernablesung wird Pflicht

(November 30, 2021)

Mit der Novellierung der Heizkostenverordnung wird die europäische Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in deutsches Recht umgesetzt.

(…)

Bei der Neuinstallation von Messgeräten zur Verbrauchserfassung (Zähler, Heizkostenverteiler) dürfen ab 01.12.2021 nur noch fernablesbare Geräte eingebaut werden (sogenannte Walk-by- und Drive-by-Technologien). Mithilfe der Funktechnik können die Zählerwerte automatisiert ausgelesen werden, ohne dass hierfür die Wohnungen bzw. Häuser betreten werden müssen.