Am 19. Dezember 2016 kam es auf dem Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz zu einer LKW-Attacke, die insgesamt zwölf Menschen das Leben kostete. Für diesen schwersten Terroranschlag in Deutschland seit der Bombe auf das Münchner Oktoberfest von 1980 gilt laut offizieller Version der Tunesier Anis Amri noch immer als alleiniger Täter. Doch nach über vierjähriger Aufklärung in mehreren parlamentarischen Untersuchungsausschüssen gibt es daran begründete Zweifel. Wenn nicht Amri, wer saß dann am Steuer des LKW? Wer waren die Mittäter und Helfer? Und warum haben die deutschen Sicherheitsbehörden kein Interesse, die wahren Hintergründe aufzuklären? Thomas Moser macht deutlich: Die ungeklärten Fragen aus dem NSU-Skandal wiederholen sich auf erschreckende Weise nun im Amri-Komplex.
Archiv: Attentat Berliner Breitscheidplatz 19-12-2016 / assassination in Berlin
#TerrorAttack ; Nine years after the deadly terror attack at Berlin‘s Breitscheidplatz, Berlin Christmas Market terror attack. Explosions and gunfire near the Turkish Parliamentary Building in Ankara, Turkey.
(01.10.2023)
Analyse: Geheimdienstlicher Komplex will das stadtweite “Überwachungs”-System in Berlin wieder aktivieren lassen
(30.12.2016)
Bürgermeister Michael Müller und die “S.P.D.” sind durch das Attentat am Breitscheidplatz bereits erniedrigt worden. Noch fehlt dem Apparat die Unterwerfung vom Rest der Landesregierung, seitens “die Linke” und Bündnis 90/Die Grünen”.
Was würde passieren, wenn bekannt würde, dass Berlin, die einflussreichste und mächtigste Stadt auf dem Kontinent Europa und die Hauptstadt der Berliner Republik, durch ein stadtweites Spionagesystem “überwacht” wird, durch das jede Person beobachtet werden kann “von dem Moment an dem sie die Türschwelle verlässt, bis zu dem Moment an dem sie zurückkehrt” und dass Arbeit und soziales Verhaltensmuster der Stadtbewohner und -besucher “aufzeichnet, analysiert und archiviert“? Und nicht nur Geheimdienste aus N.A.T.O.-Staaten darauf in Echtzeit zugreifen können?
Nichts. Nichts würde passieren. Die strategische Mehrheit der Bevölkerung würde sich ducken, bücken, beugen, wie sie es in der deutschen Geschichte immer getan hat.
Eine Tote und viele Verletzte in Berlin: 29-Jähriger fährt in Menschenmenge – Ermittler gehen von Amoktat aus
Zwar seien in dem Tatfahrzeug Schriftstücke und Plakate mit politischen Aussagen gefunden worden. Seitens des Verfassungsschutzes läge gegen den Mann aber nichts vor, betonte Spranger am Mittwoch in der rbb24 Abendschau.
(…)
Der Mann war nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur mit einem Auto unterwegs, das seiner älteren Schwester gehört. Er soll der Polizei bereits bekannt gewesen sein, allerdings nicht in Zusammenhang mit Extremismus.
Anschlag Breitscheidplatz: „Die ‚Manipulation‘ stand am Anfang der Geschichte, und sie durchzieht sie komplett bis zum bitteren Ende“
In seinem brisanten Buch Der Amri-Komplex. Ein Terroranschlag, 12 Tote und die Verstrickung des Staates hat Moser akribisch dargelegt, wie groß die Unterschiede zwischen der staatsoffiziellen Erzählung im Hinblick auf den Anschlag sind und den Widersprüchen, die er aufgedeckt hat. Im NachDenkSeiten-Interview beleuchtet Moser den Anschlag im Hinblick auf seine Recherchen und sagt unmissverständlich: „Der Anschlag ist nicht aufgeklärt.“ Das Interview führte Marcus Klöckner.
Analyse: Geheimdienstlicher Komplex will das stadtweite “Überwachungs”-System in Berlin wieder aktivieren lassen
(30. December 2016)
Was würde passieren, wenn bekannt würde, dass Berlin, die einflussreichste und mächtigste Stadt auf dem Kontinent Europa und die Hauptstadt der Berliner Republik, durch ein stadtweites Spionagesystem „überwacht“ wird, durch das jede Person beobachtet werden kann „von dem Moment an dem sie die Türschwelle verlässt, bis zu dem Moment an dem sie zurückkehrt“ und dass Arbeit und soziales Verhaltensmuster der Stadtbewohner und -besucher „aufzeichnet, analysiert und archiviert“? Und nicht nur Geheimdienste aus N.A.T.O.-Staaten darauf in Echtzeit zugreifen können?
Nichts. Nichts würde passieren. Die strategische Mehrheit der Bevölkerung würde sich ducken, bücken, beugen, wie sie es in der deutschen Geschichte immer getan hat.
Merkel und die Geheimdienste: Auf Sicherheitsabstand
Merkel und die Geheimdienste – welches Verhältnis pflegte die Kanzlerin in ihrer Amtszeit zu den Spionen? Ein Nicht-Verhältnis, könnte man vermuten, so wie viele Kanzler zuvor auch. Die meisten von Merkels Vorgängern sollen keine besonders enge Beziehung zum BND oder dem Verfassungsschutz gehabt haben. Sie sollen eher auf Sicherheitsabstand gegangen sein. Nur allzu verständlich, denn die Dienste haben nun einmal ein gewisses Skandalpotenzial.
Anschlag in Berlin 2016: U-Ausschuss präsentierte Bericht
Man habe „keinen einzelnen Schuldigen“ gefunden und „keine Einzelfehler“ aufgedeckt, die direkt zum Anschlag geführt hätten, sagte der Ausschussvorsitzende Stephan Lenz (CDU). Allerdings habe der Ausschuss zahlreiche Fehler vor allem der Polizei und des Verfassungsschutzes festgestellt. „Und es ist die Summe dieser Fehler und Versäumnisse, die den Anschlag möglich gemacht haben.“
Abschlussbericht zum Breitscheidplatz-Attentat: Summe von Fehlern und Versäumnissen machte Terroranschlag möglich
Zudem hätte Amri intensiver sowie auch nachts und am Wochenende observiert werden müssen. Seine abgehörten Telefonate und Chats seien nicht gründlich genug ausgewertet worden.
Nach dem Anschlag wurde die Berliner Polizei personell deutlich aufgestockt. Allein im LKA wurden nach den Angaben 587 neue Stellen eingerichtet, viele davon beim Staatsschutz, der für Linksextremismus, Rechtsextremismus und Islamismus zuständig ist.
Vom NSU-VS- bis zum Amri-Komplex – Interview mit Thomas Moser
Gerade in Berlin könnte man annehmen, dass es der amtierenden Regierungskoalition aus Linken, SPD und Grünen am Herzen läge, die Macht des Parlaments zu stärken. Warum macht man das nicht?
Weil man sich dann mit den Sicherheitsbehörden und der Exekutive anlegen müsste.
Der Amri-Komplex: Ein Terroranschlag, zwölf Tote und die Verstrickungen des Staates
Am 19. Dezember 2016 kam es auf dem Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz zu einer LKW-Attacke, die insgesamt zwölf Menschen das Leben kostete. Für diesen schwersten Terroranschlag in Deutschland seit der Bombe auf das Münchner Oktoberfest von 1980 gilt laut offizieller Version der Tunesier Anis Amri noch immer als alleiniger Täter. Doch nach über vierjähriger Aufklärung in mehreren parlamentarischen Untersuchungsausschüssen gibt es daran begründete Zweifel. Wenn nicht Amri, wer saß dann am Steuer des LKW? Wer waren die Mittäter und Helfer? Und warum haben die deutschen Sicherheitsbehörden kein Interesse, die wahren Hintergründe aufzuklären? Thomas Moser macht deutlich: Die ungeklärten Fragen aus dem NSU-Skandal wiederholen sich auf erschreckende Weise nun im Amri-Komplex.
Gewaltensammlung in Hanau: Eine öffentliche Anklage gegen den Staat
(28. Februar 2020)
Der Massenmord an neun Menschen an zwei Tatorten in zwei Stadtteilen in Hanau, sowie seine anschließende Rückfahrt zur Wohnung seiner Eltern habe zwölf Minuten gedauert.
Zwölf Minuten.
Erster Mord um 21.58 Uhr, um 22.10 sei sein Auto bereits vor der Wohnung seiner Eltern gestanden.
Am Kennzeichen sei sein Auto und damit er erkannt worden, hieß es bereits vor Tagen aus „Ermittlerkreisen“ zum „Spiegel“. Um 03.03 sei die Wohnung dann aufgebrochen worden. Also fünf Stunden später.
Fünf Stunden.
Aber um 22.03 sei eine Polizeistreife bereits am ersten Tatort gewesen. Und kurz vor der Tat sei das Fahrzeug des mutmaßlich verrückten und rechtsextremistischen alleinigen Attentäters beim Falschparken in der Nähe des ersten Tatorts aufgefallen. Daraufhin von Beamten des Ordnungsamtes angesprochen (und sicherlich im Nachhinein zweifelsfrei identifiziert), habe der mutmaßlich verrückte und rechtsextremistische alleinige Attentäter ganz ruhig reagiert und das Fahrzeug umgeparkt.
Ach ja. Die Mutter.
Ermordet durch zwei Kopfschüsse, heisst es (wahrscheinlich eine der wenigen seiner Angaben die korrekt sind). Der mutmaßlich verrückte und rechtsextremistische alleinige Attentäter, der natürlich, daran gibt es keinen Staatszweifel, nach neun wildfremden Menschen in der Nähe von zufällig ausgesuchten zwei kurdischen Vereinslokalen (Shisha Bars) auch noch seine eigene Mutter erschoss, sei dann aber schnell noch die Treppe runter gegangen bevor er sich dort dann selbst erschoss (vielleicht auch mit zwei Kopfschüssen?).
Wie gut, dass der Vater, den die Polizei dann um 03.03 Uhr in der Wohnung vorfand – er hatte bestimmt nicht die Polizei gerufen, schließlich hatte die ja den Attentäter durch das Kennzeichen identifiziert und außerdem waren ja bloß seine Frau und sein Sohn erschossen worden – ruckzuck in der Psychiatrie weggesperrt wurde. Ein Schock. Er soll ja früher schon mal mürrisch zu den Nachbarn gewesen sein. Also. der Vater. Stand in der Zeitung.
Man könnte ja geneigt sein, dies als doppelte Eigensicherung zu bezeichnen. Falls es ja doch mal irgendein Gerichtsverfahren nach einem Massenmord in Deutschland geben und so etwas Lästiges wie eine Verteidigung doch noch gebraucht werden sollte, nämlich für den Staat. Und eine Anklage von Zivilpersonen auf Zeugen angewiesen wäre.
…..
Der Amri-Komplex: Ein Terroranschlag, zwölf Tote und die Verstrickungen des Staates
Am 19. Dezember 2016 kam es auf dem Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz zu einer LKW-Attacke, die insgesamt zwölf Menschen das Leben kostete. Für diesen schwersten Terroranschlag in Deutschland seit der Bombe auf das Münchner Oktoberfest von 1980 gilt laut offizieller Version der Tunesier Anis Amri noch immer als alleiniger Täter. Doch nach über vierjähriger Aufklärung in mehreren parlamentarischen Untersuchungsausschüssen gibt es daran begründete Zweifel. Wenn nicht Amri, wer saß dann am Steuer des LKW? Wer waren die Mittäter und Helfer? Und warum haben die deutschen Sicherheitsbehörden kein Interesse, die wahren Hintergründe aufzuklären? Thomas Moser macht deutlich: Die ungeklärten Fragen aus dem NSU-Skandal wiederholen sich auf erschreckende Weise nun im Amri-Komplex.
Ein zweiter Mann im LKW
Die Bundesanwaltschaft geht die Wahrnehmung der Zeugen dagegen regelrecht an. In der obersten deutschen Ermittlungsbehörde fungiert Oberstaatsanwalt Helmut Grauer als Hauptsachbearbeiter des Tatkomplexes Breitscheidplatz. Er steht einem ganzen Team von Staatsanwälten vor. Als Grauer vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags mit Zeugenbeobachtungen wie den oben genannten konfrontiert wurde, qualifizierte er sie ab. Die Ermittlungen hätten nichts ergeben, wer diese zweite Person gewesen sein könnte. Er gehe davon aus, dass sich die Zeugen geirrt oder die Leiche Urbans gesehen haben. Eine durch die Fahrerkabine fliegende Leiche – ein Bild, das illustriert, zu welch skurrilen Vorstellungen Strafverfolger fähig sind, wenn Beobachtungen nicht zu ihrer Theorie passen.
Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann
(21.02.2020)
Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.
Auf Bundesebene heißt das konkret: der Generalbundesanwalt und seine Behörde (allgemein Bundesanwaltschaft) unterstehen dem Justizminister. Daraus schlussfolgert, dass nach eventuellen Staatsverbrechen und / oder Verfassungsbrüchen durch ihre eigenen Organe – Kanzleramt, Ministerien, Behörden, Militär, Geheimdienste, etc, – die Regierung gegen sich selbst ermitteln müsste.
Zieht also die Bundesanwaltschaft bzw der Generalbundesanwalt ein Verfahren an sich, zieht es die Regierung an sich.
Verbleibt noch die Möglichkeit, dass das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzt, dass durch diese die betreffenden Staatsverbrechen aufgeklärt und dann öffentlich bekannt werden, dem folgend durch Wahlen eine Änderung der parlamentarischen Mehrheiten erfolgt, dann eine Neuwahl des Kanzlers / der Kanzlerin durch das Parlament, dann durch den Kanzler / die Kanzlerin eine Ernennung eines neuen Justizministers erfolgt (Minister / Ministerinnen werden nicht gewählt), dann durch den Justizminister / die Justizministerin eine Ernennung eines neuen Generalbundesanwalts oder eine Anweisung an den amtierenden Generalbundesanwalt erfolgt Ermittlungen gegen die damaligen oder immer noch amtierenden staatlichen Funktionäre bzw Stellen aufzunehmen und dass dieser dann der Anweisung des vorgesetzten Justizministers folgt. Wobei dann ggf die Ermittlungen durch die Regierungsbehörden (Geheimdienste, Bundeskriminalamt) erfolgen müsste, gegen die ermittelt wird.
Vor bald 40 Jahren wurde in Westdeutschland das Oktoberfest-Attentat verübt, kurz vor der Bundestagswahl. (20. Juni 2008, DER TERROR-STAAT: Das Oktoberfest-Attentat von München)
Ein Jahr später, 1981, wurde durch einen einzigen hartnäckigen Steuerfahnder bekannt, dass seit den 70er Jahren durch den Flick-Konzern an Abgeordnete von allen Parteien, sowie an Regierungsfunktionäre, hohe Summen transferiert worden waren (Flick-Affäre). Vor einem schließlich 1984 vom Bundestag eingesetzten Untersuchungsausschuss log der amtierende Bundeskanzler Helmut Kohl und behauptete nichts über Flicks Geldwaschanlage „Staatsbürgerliche Vereinigung“ gewusst zu haben (die Aktenlage bewies das Gegenteil).
Der damalige Generalbundesanwalt, der Untergebene von Kohls untergebenem Justizminister, stellte das Strafverfahren gegen den Kanzler wegen uneidlicher Falschaussage ein. Begründung: man könne ihm nicht nachweisen, dass er sich erinnert habe. Insofern sei keine vorsätzliche Lüge zu beweisen.
Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht am 17. Juli 1984 in Urteil 2 BvE 11, 15/83 (1, 2) im Zuge der Flick-Affäre das vom Grundgesetz garantierte Kontrollrecht des Parlaments – konkret: das Recht auf Akteneinsicht bei der Regierung – der einfachen Gesetzgebung untergeordnet. Die Verfassungsrichter (die erst ab dem Jahre 2017 überhaupt verfassungsgemäß gewählt wurden) urteilten, dass
„auf Aktenherausgabeverlangen … gemäß Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG die Vorschrift der § 96 StPO“
Anwendung fände. Dieser Paragraph der Strafprozessordnung besagt heute wie damals:
„Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde.“
Ausdrücklich erklärten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zur Flick-Affäre, darunter falle auch das Steuergeheimnis.
Um diese faktische Unterordnung des Parlaments unter die Erklärungen von Regierungsfunktionären und deren Meinung was das Wohl des Staates sei zu begründen, schufen die Verfassungsrichter in ihrem Urteil den Begriff „exekutive Eigenverantwortung“. Später wurde daraus in weiteren Karlsruher Urteilen der Rechtsbegriff „Staatswohl“ geformt.
Der Kanzler Helmut Kohl wurde übrigens nicht nur durch 1984 durch den Untergebenen seines Untergebenen (den Generalbundesanwalt) laufen gelassen, sondern ebenso durch seinen Nachfolger Gerhard Schröder und dessen rot-grüne Regierung, sowie deren Mehrheit im Parlament ab 1998.
Als in einer weiteren (und eventuell mit der Flick-Affäre zusammenhängenden) „Spenden“-Affäre um die schwarzen Kassen der C.D.U. sich ex-Kanzler Kohl schlicht weigerte, die „Spender“ seiner Partei zu nennen oder sich im betreffenden Untersuchungsausschuss auch nur vereidigen zu lassen, passierte gar nichts. Aus „Juristenkreisen“ hieß es, es sei nicht einmal klar, ob ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Zeugen überhaupt vereidigen dürfe.
Betreffend des Oktoberfest-Attentats von 1980 ließen sich Parlament bzw alle darin vertretenen Abgeordneten und Parteien erst einmal 34 Jahre Zeit. Dann reichte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oktober 2014 eine Kleine Anfrage an die Regierung ein, u.a. zur potentiellen Verwicklung staatlicher (exekutiver) Stellen und deren Kontaktpersonen („Vertrauensleute“) in das Attentat. Im Januar 2015 reichten sie noch eine Anfrage ein.
Als die Regierung beide nicht vollständig beantwortete, reichte die grüne Bundestagsfraktion schließlich Klage auf vollständige Beantwortung beim Bundesverfassungsgericht ein.
2017 dann das Urteil – abgelehnt! Begründung: „Gefährdung des Staatswohls und .. Grundrechte verdeckt handelnder Personen“.
Fall Amri: Verfassungsgericht unterwirft sich dem Verfassungsschutz
Tatsächlich spricht nach Auffassung des Autors mehr dagegen als dafür, dass Amri den LKW in den Weihnachtsmarkt gesteuert und den polnischen Fahrer Lukasz U. erschossen hat. In der Fahrerkabine der Zugmaschine wurden beispielsweise keine Fingerabdrücke und keine belastbaren DNA-Spuren von Amri gefunden, stattdessen aber mehrfach Genmaterial einer unbekannten bisher nicht identifizierten Person.
Dass ein Gericht, zumal das höchste der Republik, die Täterhypothese der Ermittler unbesehen übernimmt, ist problematisch
#BerlinAttentat Verschlusssache #Amri – Der angebliche Attentäter vom #Breitscheidplatz soll gleich mehrfach bestritten haben, an der Tat beteiligt gewesen zu sein – Die Bundesanwaltschaft hat die Unterlagen gesperrt
(20.03.2021)
Breitscheidplatz-Anschlag: Geschwärzte Akten und offene Fragen
Bei aller Kritik: Der Ausschuss hat viel ans Licht gebracht und verbessert: Hinterbliebene von Terroropfern hatten vorher kaum oder keine Ansprechpartner, das ist nun klarer geregelt – ebenso wie Fragen der Entschädigung und des Opferschutzes. Am Ende bleibt der Eindruck, dass Hinterbliebene und Abgeordnete zwar Aufklärung wollten – aber am deutschen Behörden-Wirrwarr oft genug verzweifelt sind.
Verschlusssache #Amri – Der angebliche Attentäter vom #Breitscheidplatz soll gleich mehrfach bestritten haben, an der Tat beteiligt gewesen zu sein – Die Bundesanwaltschaft hat die Unterlagen gesperrt
(20.03.2021)
Amri-Ausschuss: Verfassungsschutz lieferte Akten nicht
(04.05.2021)
Der Bundestagsausschuss zum Anschlag am Berliner Breitscheidplatz hat die Beweisaufnahme beendet. Doch nun stellt sich heraus, dass der Verfassungsschutz mehrere Aktenordner zum Umfeld des Terroristen Amri nicht geliefert hat.
Mehr als vier Jahre nach dem Attentat vom #Breitscheidplatz will das @bka nun doch noch Asservate selbst in Augenschein zu nehmen, statt nur auf Akteneinsicht zu vertrauten. „Für neue Ermittlungsansätze zu spät“, fürchtet @martinarenner . #UA1BT
(22.04.2021)
Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte
(15.06.2017)
Mit diesen Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts, durch die sich ein Betrafungs- und Kontrollwahn gekränkter, autoritärer Geister in entsprechender Tradition zog, verfolgt das Bundesverfassungsgericht eine kohärente Linie: die Erniedrigung und Zerstörung einer einst nur als „Etappe“ gedachten, aber nun souverän gewordenen Berliner Republik hin zu einer elektronischen Kolonie in der Hegemonie der Vereinigten Staaten von Amerika, die zusammen mit Dutzenden anderer europäischen Demokratien im Zuge jahrzehntealter Strategien und der Taktik des Terrorkrieges „Leak“ und „Whistleblower“ in die Subhegemonie der „Europäischen Union“ überführt, entdemokratisiert und entstaatlicht werden soll (wovor wir bereits zu Beginn der Veröffentlichungen von Edward Snowden im Juni 2013 gewarnt hatten).
Diese beiden Beschlüsse, ergangen nur Monate vor dem Attentat auf dem Berliner Breitscheidplatz, gaben die Republik einem – vom Bundesverfassungsgerichts selbst dokumentierten – Jahrzehnte lang unkontrollierten und in Willkür handelnden internationalen geheimdienstlichen Komplex zum Abschuss frei und sicherten diesem, zumindest auf Bundesebene und bis zur nächsten Parlamentswahl im September 2017, gegen jeden Untersuchungsausschuss und damit parlamentarische Kontrolle durch die noch verbliebene Opposition ab.
Des Weiteren wirkten diese Beschlüsse effektiv als Öffnen der Schleusen eines elektronischen Polizeistaates, welcher, bei gleicher Mentalität und in Kontinuität zu vorhergehenden historischen Modellen, in seinen Ausformungen nur noch gebremst wird durch digitale Selbstverteidigung der Bürgerinnen und Bürger (etwa durch Verschlüsselung ihrer Telekommunikation) und das Weiterbestehen der durch den Staat bereits weitgehend ignorierten oder uminterpretierten Verfassung.
Der „starke“ tiefe Staat
(4. Mai 2017)
Im Januar 2016 stellt der in Frankreich stationierte rechtsextreme deutsche Elitesoldat im bayrischen Zirndorf in der dortigen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge einen Asylantrag – wegen politischer Verfolgung. Er muss beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Asylbehörde) nicht einmal den Namen seiner Tarnidentität aufschreiben.
Aber Brutus und Cassius und das Bundeskriminalamt und der Militärische Abschirmdienst und die Todesschwadronen vom Joint Special Operations Command (1, 2, 3, 4, 5, 6) und die U.S.-Regierung, welche die Bundeswehr im Frühjahr 2016 zur Bundesregierung schickte um ihr anzubieten die Bundeswehr an „einer kleinen militärischen Einheit“ zu beteiligen“, zur „Beobachtung ausländischer Dschihadisten“, und Europol, was nach E.U.-Plänen jetzt mit dem J.S.O.C. Daten tauschen soll, sind alles ehrenwerte Leute. (…)
Laut sich widersprechenden und ständig angepassten Medienberichten passiert dann, wohl irgendwann im Januar 2017, Folgendes: ein Wartungstechniker am Wiener Flughafen findet eine einsatzbereite, aber alte Schusswaffe in einem Schacht an einer Herrentoilette.
Immer voraus gesetzt, die zuständigen Stellen der Wiener Polizei oder anderer österreichischer staatlicher Stellen und deren Angestellte sind sittlich-moralisch nicht auf dem Niveau von Tausenden ehrenwerter südkoreanischer Bürger („Kugelschreibern, Brillen oder Armbanduhren mit Mikrolinsen“), oder „Innenexperten“ von „S.P.D.“, oder Präsidenten vom B.N.D., oder, oder, oder, und berauschen sich nicht an versteckten Kameras auf Toiletten, darf man also annehmen, dass die Version vom „Signalgeber“, den die österreichischen Behörden schließlich beim Versteck anbrachten, noch am Ehesten hinkommt.
Am 3. Februar 2017 schließlich wird in Wien der vom Staate Deutschland mit mindestens einer Tarnidentität ausgestatte deutsche faschistische Elitesoldat festgenommen, als er die Waffe abholen will. Was dieser anschließend alles erzählt und ob er entsprechend seiner Ausbildung schon bei der dritten Ausrede angekommen ist, soll hier keine Rolle spielen.
Es sind offensichtlich die österreichischen Stellen, die der rechtsextremen Gesinnung des deutschen Elitesoldaten auf die Spur kamen – u.a. wohl über ein beschlagnahmtes Mobiltelefon und dort aufgefundene Sprachnachrichten. Dem deutschen Elitesoldaten werden Fingerabdrücke abgenommen und verglichen, was überhaupt erst seine Tarnidentität auffliegen lässt. Erst durch die Österreicher werden nun das im jahrelangen Wegschauen geübte Bundeskriminalamt, sowie das Popelkru unter den Geheimdiensten, der Militärische Abschirmdienst und die Bundeswehr dazu gezwungen Aktivität zu entwickeln.
Nur – welche?
Der Elitesoldat kommt in Österreich nämlich wieder frei. Warum? Auf Druck deutscher Regierungsbehörden?
Der „Standard“ murmelt später am 27. April, nachdem die Affäre öffentlich gemacht worden war:
„Zudem gibt es mit Deutschland ein Rechtshilfeabkommen. Derzeit wird geprüft, ob das in Korneuburg gegen den 28-Jährigen anhängige Verfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes nach Deutschland abgegeben wird.“
Ebenfalls am 27. April berichtet der ORF, dass der österreichische Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz nur mehr „im Wege der Amts- und Rechtshilfe“ eingebunden sei.
Später stellt sich heraus: Franco A. wendete sich nach seiner Festnahme in Österreich am 3. Februar per Email genau an den Wehrdisziplinaranwalt, der ihn Anfang 2014 nach seiner faschistischen Masterarbeit gedeckt hatte – einem heutigen Rechtsberater des Kommandos Streitkräftebasis der Bundeswehr.
Das gab dieser wiederum in einem Email-Wechsel mit dem Inspekteur (Kommandeur) der Streitkräftebasis, Martin Schelleis zu. Laut Medienberichten fand dieser Schriftverkehr statt am 28. April, also noch vor wenigen Tagen.
Aber, simsalabim – alle Emails zwischen „Rechtsberater“ und Kommandeur der Streitkräftebasis wurden „angeblich unwiderruflich gelöscht“.
Am 17. Februar, also satte vierzehn Tage nach der Festnahme des Elitesoldaten in Wien, leitet die Staatsanwaltschaft Frankfurt ein Ermittlungsverfahren wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ein.
Und erst am 26. April 2017 wird der Elitesoldat und Offizier, der eine nicht wirklich bekannte dreistellige Zahl von Soldaten unter seinem Kommando hat, erneut festgenommen, diesmal in Hammelburg von der deutschen Polizei, während seines Einzelkämpfer-Lehrgangs im dortigen Ausbildungszentrum der Bundeswehr. Und erst dann gibt es umfangreiche Durchsuchungen in Privatwohnungen und Kasernen in drei Staaten, Deutschland, Österreich und Frankreich.
Bekannt gemacht wird die ganze Affäre anschließend, natürlich, wieder einmal, nur dadurch, dass das Militär höchstselbst in Person von Generalinspekteur Volker Wieker die Parlaments-Simulation und seinen Verteidigungsausschuss informiert und dessen Schwatzbacken wie erwartet sofort zur Presse rennen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt kann so im Nachhinein bequem bestätigen.
Auch Amri war wohl kein Einzeltäter: „Ich würde so was nie im Leben machen“
(21.03.2021)
Ein Kriminologe, ein DNA-Forensiker und ein Spezialist für Daktyloskopie haben Bedenken gegenüber der Behauptung, dass Anis Amri im Dezember 2016 am Steuer des LKW gesessen hat (Ende offizieller Gewissheiten im „Fall Amri“). In der Fahrerkabine des LKW wurden an unbeweglichen Teilen keine Fingerabdrücke und vollwertige DNA von Amri gefunden aber von einer unbekannten Person UP2.
Anis Amri selbst hat nach dem Anschlag mehrfach gegenüber Bekannten und Freunden bestritten, mit der Tat zu tun gehabt zu haben. Allerdings gab es den ersten Hinweis darauf erst in den Vernehmungsunterlagen des Bundeskriminalamtes (BKA), über den Telepolis im Dezember 2020 berichtet hat (Anis Amri: „Ich habe mit dieser Sache nichts zu tun. Helft mir!!!“).
#BerlinAttentat Verschlusssache #Amri – Der angebliche Attentäter vom #Breitscheidplatz soll gleich mehrfach bestritten haben, an der Tat beteiligt gewesen zu sein – Die Bundesanwaltschaft hat die Unterlagen gesperrt
(20.03.2021)
Reichen die Angehörigen der Opfer vom Breitscheidplatz jetzt endlich Klage ein oder nicht?
(09.04.2017)
Gutachten des Bundestages zu Attentat am Berliner Breitscheidplatz: „möglicherweise in Betracht kommende Amtshaftungsansprüche“ gegen zuständige staatliche Organe.
Verschlusssache Amri
Der Sachverhalt war noch im Jahr 2020 Gegenstand von Ermittlungen. Die Bundesanwaltschaft hat die Akten dazu als geheim eingestuft und hält sie sowohl gegenüber den eigentlich einsichtsberechtigten Opfern und ihren Anwälten als auch für die gewählten Abgeordneten unter Verschluss. Mit ein Grund wird sein, dass ein staatlicher Informant darin verwickelt ist.
Zweifel daran, dass Amri jener Mann war, der am 19. Dezember 2016 den LKW in den Weihnachtsmarkt gelenkt und insgesamt zwölf Menschen ermordet hatte, ergeben sich bereits seit einiger Zeit aus einer Reihe objektiver Spuren.
Ende offizieller Gewissheiten im „Fall Amri“
(heute)
Das Gutachten, dass der Ausschuss beim Institut für Rechtsmedizin der Universitätsklinik Schleswig-Holstein in Auftrag gegeben hatte, lag am Montag dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vor, das daraus zitierte: Es sei „nicht ableitbar, dass eine bestimmte Person (zum Beispiel Amri) den Lkw gefahren“ oder sich lediglich „als Beifahrer in der Führerkabine aufgehalten hat“.
Zweifel an Täterschaft Amris im Untersuchungsausschuss
(16.03.2020)
Im NSU-Skandal hat der Untersuchungsausschuss im Landtag von Baden-Württemberg einmal diesen Weg beschritten und eigenständig Ermittlungen in Auftrag gegeben. Ein unabhängiger Gutachter sollte das ausgebrannte Auto, in dem der NSU-Zeuge Florian H. ums Leben kam, untersuchen.
Eine solche Überprüfungsmaßnahme stellt sich im Anschlagsfall Breitscheidplatz umso dringender, als in der letzten Sitzung des Ausschusses weitere Ungereimtheiten und Zweifel an der Haupttäterschaft von Anis Amri aufgekommen sind.
Mutter von Terroropfer klagt die Republik
(14.02.2021)
Die Mutter einer jungen Frau, die beim Terroranschlag in der Innenstadt im November getötet worden war, klagt die Republik auf mehr Schmerzensgeld. Die Kunststudentin aus Deutschland hatte an dem Abend in einem Lokal kellneriert, als sie vom Attentäter ershossen wurde.
Gewaltensammlung in Hanau: Eine öffentliche Anklage gegen den Staat
(28.02.2020)
Es bleibt zu erwarten, dass die Angehörigen der Ermordeten in Hanau es nicht ebenso halten, sondern – im Gegensatz zu den Angehörigen der Mordopfer vom Berliner Breitscheidplatz und im Gegensatz zu der pseudolinken Simulation der Berliner Landesregierung – endlich das tun, was sie Dank dem Grundgesetz können:
eine gerichtliche Klage, eine Zivilklage gegen den Staat mit der Selbstbezeichnung Bundesrepublik Deutschland einreichen.
Nur dann wird es ein Gerichtsverfahren geben. Mindestens zehn ermordete Menschen sollten diese „Mühe“ wert sein.
Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann
(21.02.2020)
Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.
Auf Bundesebene heißt das konkret: der Generalbundesanwalt und seine Behörde (allgemein Bundesanwaltschaft) unterstehen dem Justizminister. Daraus schlussfolgert, dass nach eventuellen Staatsverbrechen und / oder Verfassungsbrüchen durch ihre eigenen Organe – Kanzleramt, Ministerien, Behörden, Militär, Geheimdienste, etc, – die Regierung gegen sich selbst ermitteln müsste.
Zieht also die Bundesanwaltschaft bzw der Generalbundesanwalt ein Verfahren an sich, zieht es die Regierung an sich.
Verbleibt noch die Möglichkeit, dass das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzt, dass durch diese die betreffenden Staatsverbrechen aufgeklärt und dann öffentlich bekannt werden, dem folgend durch Wahlen eine Änderung der parlamentarischen Mehrheiten erfolgt, dann eine Neuwahl des Kanzlers / der Kanzlerin durch das Parlament, dann durch den Kanzler / die Kanzlerin eine Ernennung eines neuen Justizministers erfolgt (Minister / Ministerinnen werden nicht gewählt), dann durch den Justizminister / die Justizministerin eine Ernennung eines neuen Generalbundesanwalts oder eine Anweisung an den amtierenden Generalbundesanwalt erfolgt Ermittlungen gegen die damaligen oder immer noch amtierenden staatlichen Funktionäre bzw Stellen aufzunehmen und dass dieser dann der Anweisung des vorgesetzten Justizministers folgt. Wobei dann ggf die Ermittlungen durch die Regierungsbehörden (Geheimdienste, Bundeskriminalamt) erfolgen müsste, gegen die ermittelt wird.
Vor bald 40 Jahren wurde in Westdeutschland das Oktoberfest-Attentat verübt, kurz vor der Bundestagswahl. (20. Juni 2008, DER TERROR-STAAT: Das Oktoberfest-Attentat von München)
Ein Jahr später, 1981, wurde durch einen einzigen hartnäckigen Steuerfahnder bekannt, dass seit den 70er Jahren durch den Flick-Konzern an Abgeordnete von allen Parteien, sowie an Regierungsfunktionäre, hohe Summen transferiert worden waren (Flick-Affäre). Vor einem schließlich 1984 vom Bundestag eingesetzten Untersuchungsausschuss log der amtierende Bundeskanzler Helmut Kohl und behauptete nichts über Flicks Geldwaschanlage „Staatsbürgerliche Vereinigung“ gewusst zu haben (die Aktenlage bewies das Gegenteil).
Der damalige Generalbundesanwalt, der Untergebene von Kohls untergebenem Justizminister, stellte das Strafverfahren gegen den Kanzler wegen uneidlicher Falschaussage ein. Begründung: man könne ihm nicht nachweisen, dass er sich erinnert habe. Insofern sei keine vorsätzliche Lüge zu beweisen.
Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht am 17. Juli 1984 in Urteil 2 BvE 11, 15/83 (1, 2) im Zuge der Flick-Affäre das vom Grundgesetz garantierte Kontrollrecht des Parlaments – konkret: das Recht auf Akteneinsicht bei der Regierung – der einfachen Gesetzgebung untergeordnet. Die Verfassungsrichter (die erst ab dem Jahre 2017 überhaupt verfassungsgemäß gewählt wurden) urteilten, dass
„auf Aktenherausgabeverlangen … gemäß Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG die Vorschrift der § 96 StPO“
Anwendung fände. Dieser Paragraph der Strafprozessordnung besagt heute wie damals:
„Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde.“
Ausdrücklich erklärten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zur Flick-Affäre, darunter falle auch das Steuergeheimnis.
Um diese faktische Unterordnung des Parlaments unter die Erklärungen von Regierungsfunktionären und deren Meinung was das Wohl des Staates sei zu begründen, schufen die Verfassungsrichter in ihrem Urteil den Begriff „exekutive Eigenverantwortung“. Später wurde daraus in weiteren Karlsruher Urteilen der Rechtsbegriff „Staatswohl“ geformt.
Der Kanzler Helmut Kohl wurde übrigens nicht nur durch 1984 durch den Untergebenen seines Untergebenen (den Generalbundesanwalt) laufen gelassen, sondern ebenso durch seinen Nachfolger Gerhard Schröder und dessen rot-grüne Regierung, sowie deren Mehrheit im Parlament ab 1998.
Als in einer weiteren (und eventuell mit der Flick-Affäre zusammenhängenden) „Spenden“-Affäre um die schwarzen Kassen der C.D.U. sich ex-Kanzler Kohl schlicht weigerte, die „Spender“ seiner Partei zu nennen oder sich im betreffenden Untersuchungsausschuss auch nur vereidigen zu lassen, passierte gar nichts. Aus „Juristenkreisen“ hieß es, es sei nicht einmal klar, ob ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Zeugen überhaupt vereidigen dürfe.
Betreffend des Oktoberfest-Attentats von 1980 ließen sich Parlament bzw alle darin vertretenen Abgeordneten und Parteien erst einmal 34 Jahre Zeit. Dann reichte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oktober 2014 eine Kleine Anfrage an die Regierung ein, u.a. zur potentiellen Verwicklung staatlicher (exekutiver) Stellen und deren Kontaktpersonen („Vertrauensleute“) in das Attentat. Im Januar 2015 reichten sie noch eine Anfrage ein.
Als die Regierung beide nicht vollständig beantwortete, reichte die grüne Bundestagsfraktion schließlich Klage auf vollständige Beantwortung beim Bundesverfassungsgericht ein.
2017 dann das Urteil – abgelehnt! Begründung: „Gefährdung des Staatswohls und .. Grundrechte verdeckt handelnder Personen“.
Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann
(21.02.2020)
Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.
Auf Bundesebene heißt das konkret: der Generalbundesanwalt und seine Behörde (allgemein Bundesanwaltschaft) unterstehen dem Justizminister. Daraus schlussfolgert, dass nach eventuellen Staatsverbrechen und / oder Verfassungsbrüchen durch ihre eigenen Organe – Kanzleramt, Ministerien, Behörden, Militär, Geheimdienste, etc, – die Regierung gegen sich selbst ermitteln müsste.
Zieht also die Bundesanwaltschaft bzw der Generalbundesanwalt ein Verfahren an sich, zieht es die Regierung an sich.
Verbleibt noch die Möglichkeit, dass das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzt, dass durch diese die betreffenden Staatsverbrechen aufgeklärt und dann öffentlich bekannt werden, dem folgend durch Wahlen eine Änderung der parlamentarischen Mehrheiten erfolgt, dann eine Neuwahl des Kanzlers / der Kanzlerin durch das Parlament, dann durch den Kanzler / die Kanzlerin eine Ernennung eines neuen Justizministers erfolgt (Minister / Ministerinnen werden nicht gewählt), dann durch den Justizminister / die Justizministerin eine Ernennung eines neuen Generalbundesanwalts oder eine Anweisung an den amtierenden Generalbundesanwalt erfolgt Ermittlungen gegen die damaligen oder immer noch amtierenden staatlichen Funktionäre bzw Stellen aufzunehmen und dass dieser dann der Anweisung des vorgesetzten Justizministers folgt. Wobei dann ggf die Ermittlungen durch die Regierungsbehörden (Geheimdienste, Bundeskriminalamt) erfolgen müsste, gegen die ermittelt wird.
Vor bald 40 Jahren wurde in Westdeutschland das Oktoberfest-Attentat verübt, kurz vor der Bundestagswahl. (20. Juni 2008, DER TERROR-STAAT: Das Oktoberfest-Attentat von München)
Ein Jahr später, 1981, wurde durch einen einzigen hartnäckigen Steuerfahnder bekannt, dass seit den 70er Jahren durch den Flick-Konzern an Abgeordnete von allen Parteien, sowie an Regierungsfunktionäre, hohe Summen transferiert worden waren (Flick-Affäre). Vor einem schließlich 1984 vom Bundestag eingesetzten Untersuchungsausschuss log der amtierende Bundeskanzler Helmut Kohl und behauptete nichts über Flicks Geldwaschanlage „Staatsbürgerliche Vereinigung“ gewusst zu haben (die Aktenlage bewies das Gegenteil).
Der damalige Generalbundesanwalt, der Untergebene von Kohls untergebenem Justizminister, stellte das Strafverfahren gegen den Kanzler wegen uneidlicher Falschaussage ein. Begründung: man könne ihm nicht nachweisen, dass er sich erinnert habe. Insofern sei keine vorsätzliche Lüge zu beweisen.
Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht am 17. Juli 1984 in Urteil 2 BvE 11, 15/83 (1, 2) im Zuge der Flick-Affäre das vom Grundgesetz garantierte Kontrollrecht des Parlaments – konkret: das Recht auf Akteneinsicht bei der Regierung – der einfachen Gesetzgebung untergeordnet. Die Verfassungsrichter (die erst ab dem Jahre 2017 überhaupt verfassungsgemäß gewählt wurden) urteilten, dass
„auf Aktenherausgabeverlangen … gemäß Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG die Vorschrift der § 96 StPO“
Anwendung fände. Dieser Paragraph der Strafprozessordnung besagt heute wie damals:
„Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde.“
Ausdrücklich erklärten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zur Flick-Affäre, darunter falle auch das Steuergeheimnis.
Um diese faktische Unterordnung des Parlaments unter die Erklärungen von Regierungsfunktionären und deren Meinung was das Wohl des Staates sei zu begründen, schufen die Verfassungsrichter in ihrem Urteil den Begriff „exekutive Eigenverantwortung“. Später wurde daraus in weiteren Karlsruher Urteilen der Rechtsbegriff „Staatswohl“ geformt.
Der Kanzler Helmut Kohl wurde übrigens nicht nur durch 1984 durch den Untergebenen seines Untergebenen (den Generalbundesanwalt) laufen gelassen, sondern ebenso durch seinen Nachfolger Gerhard Schröder und dessen rot-grüne Regierung, sowie deren Mehrheit im Parlament ab 1998.
Als in einer weiteren (und eventuell mit der Flick-Affäre zusammenhängenden) „Spenden“-Affäre um die schwarzen Kassen der C.D.U. sich ex-Kanzler Kohl schlicht weigerte, die „Spender“ seiner Partei zu nennen oder sich im betreffenden Untersuchungsausschuss auch nur vereidigen zu lassen, passierte gar nichts. Aus „Juristenkreisen“ hieß es, es sei nicht einmal klar, ob ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Zeugen überhaupt vereidigen dürfe.
Betreffend des Oktoberfest-Attentats von 1980 ließen sich Parlament bzw alle darin vertretenen Abgeordneten und Parteien erst einmal 34 Jahre Zeit. Dann reichte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oktober 2014 eine Kleine Anfrage an die Regierung ein, u.a. zur potentiellen Verwicklung staatlicher (exekutiver) Stellen und deren Kontaktpersonen („Vertrauensleute“) in das Attentat. Im Januar 2015 reichten sie noch eine Anfrage ein.
Als die Regierung beide nicht vollständig beantwortete, reichte die grüne Bundestagsfraktion schließlich Klage auf vollständige Beantwortung beim Bundesverfassungsgericht ein.
2017 dann das Urteil – abgelehnt! Begründung: „Gefährdung des Staatswohls und .. Grundrechte verdeckt handelnder Personen“.
Fall Amri: Verfassungsgericht unterwirft sich dem Verfassungsschutz
Tatsächlich spricht nach Auffassung des Autors mehr dagegen als dafür, dass Amri den LKW in den Weihnachtsmarkt gesteuert und den polnischen Fahrer Lukasz U. erschossen hat. In der Fahrerkabine der Zugmaschine wurden beispielsweise keine Fingerabdrücke und keine belastbaren DNA-Spuren von Amri gefunden, stattdessen aber mehrfach Genmaterial einer unbekannten bisher nicht identifizierten Person.
Dass ein Gericht, zumal das höchste der Republik, die Täterhypothese der Ermittler unbesehen übernimmt, ist problematisch
Freifahrtschein für Geheimdienst
Darüber hinaus sei auch »zu berücksichtigen, dass das Staatswohl im parlamentarischen Regierungssystem des Grundgesetzes nicht allein der Bundesregierung, sondern dem Bundestag und der Bundesregierung gemeinsam anvertraut ist«. Im spezifischen Bereich des Einsatzes verdeckter Quellen werde das parlamentarische Untersuchungsrecht außerdem »durch die Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste als Belang des Staatswohls sowie durch die Grundrechte der betroffenen V-Personen begrenzt«.
FDP, Linke und Grüne hätten Verfahren besser nicht geführt
Mit dieser Entscheidung ist deutlich geworden: FDP, Linke und Grüne hätten dieses Verfahren besser nicht geführt und stattdessen, wie von uns empfohlen, auf einen konstruktiven Dialog mit der Bundesregierung gesetzt. CDU/CSU haben stets davor gewarnt, dass aus einer streitigen Frage im Einzelnen ein verfassungsrechtlicher Präzedenzfall für die Reichweite der Befugnisse und den Umfang von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen gesetzt wird.
Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann
(21.02.2020)
Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.
Auf Bundesebene heißt das konkret: der Generalbundesanwalt und seine Behörde (allgemein Bundesanwaltschaft) unterstehen dem Justizminister. Daraus schlussfolgert, dass nach eventuellen Staatsverbrechen und / oder Verfassungsbrüchen durch ihre eigenen Organe – Kanzleramt, Ministerien, Behörden, Militär, Geheimdienste, etc, – die Regierung gegen sich selbst ermitteln müsste.
Zieht also die Bundesanwaltschaft bzw der Generalbundesanwalt ein Verfahren an sich, zieht es die Regierung an sich.
Verbleibt noch die Möglichkeit, dass das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzt, dass durch diese die betreffenden Staatsverbrechen aufgeklärt und dann öffentlich bekannt werden, dem folgend durch Wahlen eine Änderung der parlamentarischen Mehrheiten erfolgt, dann eine Neuwahl des Kanzlers / der Kanzlerin durch das Parlament, dann durch den Kanzler / die Kanzlerin eine Ernennung eines neuen Justizministers erfolgt (Minister / Ministerinnen werden nicht gewählt), dann durch den Justizminister / die Justizministerin eine Ernennung eines neuen Generalbundesanwalts oder eine Anweisung an den amtierenden Generalbundesanwalt erfolgt Ermittlungen gegen die damaligen oder immer noch amtierenden staatlichen Funktionäre bzw Stellen aufzunehmen und dass dieser dann der Anweisung des vorgesetzten Justizministers folgt. Wobei dann ggf die Ermittlungen durch die Regierungsbehörden (Geheimdienste, Bundeskriminalamt) erfolgen müsste, gegen die ermittelt wird.
Vor bald 40 Jahren wurde in Westdeutschland das Oktoberfest-Attentat verübt, kurz vor der Bundestagswahl. (20. Juni 2008, DER TERROR-STAAT: Das Oktoberfest-Attentat von München)
Ein Jahr später, 1981, wurde durch einen einzigen hartnäckigen Steuerfahnder bekannt, dass seit den 70er Jahren durch den Flick-Konzern an Abgeordnete von allen Parteien, sowie an Regierungsfunktionäre, hohe Summen transferiert worden waren (Flick-Affäre). Vor einem schließlich 1984 vom Bundestag eingesetzten Untersuchungsausschuss log der amtierende Bundeskanzler Helmut Kohl und behauptete nichts über Flicks Geldwaschanlage „Staatsbürgerliche Vereinigung“ gewusst zu haben (die Aktenlage bewies das Gegenteil).
Der damalige Generalbundesanwalt, der Untergebene von Kohls untergebenem Justizminister, stellte das Strafverfahren gegen den Kanzler wegen uneidlicher Falschaussage ein. Begründung: man könne ihm nicht nachweisen, dass er sich erinnert habe. Insofern sei keine vorsätzliche Lüge zu beweisen.
Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht am 17. Juli 1984 in Urteil 2 BvE 11, 15/83 (1, 2) im Zuge der Flick-Affäre das vom Grundgesetz garantierte Kontrollrecht des Parlaments – konkret: das Recht auf Akteneinsicht bei der Regierung – der einfachen Gesetzgebung untergeordnet. Die Verfassungsrichter (die erst ab dem Jahre 2017 überhaupt verfassungsgemäß gewählt wurden) urteilten, dass
„auf Aktenherausgabeverlangen … gemäß Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG die Vorschrift der § 96 StPO“
Anwendung fände. Dieser Paragraph der Strafprozessordnung besagt heute wie damals:
„Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde.“
Ausdrücklich erklärten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zur Flick-Affäre, darunter falle auch das Steuergeheimnis.
Um diese faktische Unterordnung des Parlaments unter die Erklärungen von Regierungsfunktionären und deren Meinung was das Wohl des Staates sei zu begründen, schufen die Verfassungsrichter in ihrem Urteil den Begriff „exekutive Eigenverantwortung“. Später wurde daraus in weiteren Karlsruher Urteilen der Rechtsbegriff „Staatswohl“ geformt.
Der Kanzler Helmut Kohl wurde übrigens nicht nur durch 1984 durch den Untergebenen seines Untergebenen (den Generalbundesanwalt) laufen gelassen, sondern ebenso durch seinen Nachfolger Gerhard Schröder und dessen rot-grüne Regierung, sowie deren Mehrheit im Parlament ab 1998.
Als in einer weiteren (und eventuell mit der Flick-Affäre zusammenhängenden) „Spenden“-Affäre um die schwarzen Kassen der C.D.U. sich ex-Kanzler Kohl schlicht weigerte, die „Spender“ seiner Partei zu nennen oder sich im betreffenden Untersuchungsausschuss auch nur vereidigen zu lassen, passierte gar nichts. Aus „Juristenkreisen“ hieß es, es sei nicht einmal klar, ob ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Zeugen überhaupt vereidigen dürfe.
Betreffend des Oktoberfest-Attentats von 1980 ließen sich Parlament bzw alle darin vertretenen Abgeordneten und Parteien erst einmal 34 Jahre Zeit. Dann reichte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oktober 2014 eine Kleine Anfrage an die Regierung ein, u.a. zur potentiellen Verwicklung staatlicher (exekutiver) Stellen und deren Kontaktpersonen („Vertrauensleute“) in das Attentat. Im Januar 2015 reichten sie noch eine Anfrage ein.
Als die Regierung beide nicht vollständig beantwortete, reichte die grüne Bundestagsfraktion schließlich Klage auf vollständige Beantwortung beim Bundesverfassungsgericht ein.
2017 dann das Urteil – abgelehnt! Begründung: „Gefährdung des Staatswohls und .. Grundrechte verdeckt handelnder Personen“.
L e i t s ä t z e zum Beschluss des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2020 – 2 BvE 4/18 –
Abweichende Meinung des Richters Müller
zum Beschluss des Zweiten Senats
vom 16. Dezember 2020
– 2 BvE 4/18 –
Der Entscheidung der Senatsmehrheit vermag ich mich zu meinem Bedauern im Ergebnis nicht anzuschließen. Sie beruht nach meiner Überzeugung auf einer unzureichenden Gewichtung des Enqueterechts des Deutschen Bundestages aus Art. 44 GG und einer verfassungsrechtlich nicht fundierten Überbewertung (ungenügend dargelegter) exekutiver Geheimhaltungsinteressen.
Die Senatsmehrheit weist zwar – zu Recht – dem parlamentarischen Informationsanspruch vorliegend einen hervorragenden Stellenwert zu (1.). Sie erkennt auch, dass als Grenze des parlamentarischen Untersuchungsrechts im konkreten Fall lediglich das Staatswohl in Form der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste in Betracht kommt (2.). Ihre Annahme, dass nach dem Vortrag des Antragsgegners zu 1. die beabsichtigte Vernehmung des V-Person-Führers zur Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste in einem relevanten Umfang führen kann, begegnet jedoch bereits erheblichen Bedenken (3.). Jedenfalls rechtfertigen die vorliegend geltend gemachten Staatswohlgründe den Verzicht auf die Durchsetzung des parlamentarischen Untersuchungsrechts nicht (4.). Die Auffassung der Senatsmehrheit führt zu einem weitgehenden Ausfall der parlamentarischen Kontrolle des nachrichtendienstlichen Einsatzes von V-Personen in gewaltbereiten klandestinen Milieus und damit zur Entstehung eines nahezu kontrollfreien Raumes.
Erfolgloses Organstreitverfahren gegen verweigerte Benennung eines V-Person-Führers zum Zwecke der Zeugenvernehmung gegenüber dem Untersuchungsausschuss
Das Bundesministerium verweigerte die Benennung des V-Person-Führers insbesondere unter Berufung auf die erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die dessen Vernehmung im Untersuchungsausschuss auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz habe. Diese Weigerung verletzt das Beweiserhebungsrecht des Untersuchungsausschusses aus Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG nicht, da das parlamentarische Aufklärungsinteresse unter Berücksichtigung der Besonderheiten des spezifischen verfahrensgegenständlichen Quelleneinsatzes ausnahmsweise hinter den Belangen des Staatswohls zurückstehen muss.