Der Inlandsnachrichtendienst dürfe Staatsbedienstete nur in Ausnahmefällen überprüfen. Etwa wenn es um eine Sicherheitsüberprüfung geht oder wenn eine Waffenerlaubnis beantragt wird.
Auch der bayerische Verfassungsschutzleiter Burkhard Körner weist darauf hin, dass es „keine rechtliche Grundlage“ dafür gebe, Mitarbeiter von Ämtern, Behörden und Ministerien pauschal mit den Datenbanken des Verfassungsschutzes abzugleichen