(1. September 2014)
Das „Signing Statement“: Eine Aufhebung der Gewaltenteilung
Die PrĂ€sidenten der Vereinigten Staaten nehmen sich nicht nur die Jahrhunderte lang unhinterfragte Macht der Gewohnheit in Form von „Executive Orders“ in all ihren Varianten heraus, sondern auch noch das virtuelle Recht, vom Kongress beschlossene Gesetze ganz oder teilweise faktisch zu ignorieren, ohne ihr (verfassungsmĂ€Ăiges) Veto einzulegen.
Dazu benutzen die PrĂ€sidenten seit Ronald Reagan eine bis dahin fĂŒr zeremonielle Zwecke benutzte Prozedur, das „Signing Statement“, eine ErklĂ€rung des PrĂ€sidenten bei der Unterschrift von Gesetzen.
Laut Artikel 1 Sektion 7 der Constitution muss der verfassungsmĂ€Ăige Gesetzgeber, der Kongress, jedes seiner Gesetze zuerst dem PrĂ€sidenten vorlegen. Dieser kann es dann entweder unterschreiben und so in Kraft setzen, oder es ablehnen zu unterschreiben (sein „Veto“ einlegen“) und an den Kongress zurĂŒckverweisen.
In diesem Falle aber hat der Kongress und seine beiden Kammern, ReprĂ€sentantenhaus und Senat, die Möglichkeit, das gleiche Gesetz noch einmal mit Zweidrittelmehrheit zu beschlieĂen und es ohne Unterschrift des PrĂ€sidenten sofort in Kraft zu setzen, also den PrĂ€sidenten zu ĂŒberstimmen. Im Falle des Falles fĂŒr jede Demokratie eine wichtige Option.
Die nun seit der Reagan-PrĂ€sidentschaft – mit ex-C.I.A.-Direktor George Bush Senior als VizeprĂ€sidenten, sowie einer ganzen Reihe von aufgestiegenen Neocons und „demokratischen RevolutionĂ€ren“ (Michael Ledeen) in der PrĂ€sidialverwaltung des WeiĂen Hauses und seinen Behörden – von allen PrĂ€sidenten angewandte Taktik mit „Signing Statements“ unliebsame Gesetze vollstĂ€ndig lahmzulegen und zu sabotieren, funktioniert nun wie folgt:
Der PrĂ€sident unterschreibt zwar das Gesetz, erklĂ€rt aber gleichzeitig in einem „Signing Statement“, wie, ob und welche Teile des Gesetzes er durch seine ausfĂŒhrenden Behörden, also die Exekutive, umzusetzen gedenke; und dies obwohl eine teilweise Inkraftsetzung von Gesetzen bereits 1998 durch den Obersten Gerichtshof fĂŒr verfassungswidrig erklĂ€rt wurde.
Durch diese perfide Taktik nimmt der PrĂ€sident zudem dem Kongress die Möglichkeit das Gesetz mit Zweidrittelmehrheit zu beschlieĂen und so den PrĂ€sidenten verfassungsgemÀà zu umgehen.
Am 24. Juni 2006 schlieĂlich stellte eine Arbeitsgruppe der American Bar Association, in der fast die HĂ€lfte aller RechtsanwĂ€lte in den U.S.A. Mitglied sind, in einer ErklĂ€rung fest, dass „Signing Statements“ des PrĂ€sidenten in der Verfassung nicht einmal erwĂ€hnt werden und dass
„PrĂ€sident Bushs Signing Statements in Verletzung der wichtigen Doktrin der Teilung von Macht erfolgen und diese unterminieren.“
Des Weiteren erklÀrte die Arbeitsgruppe der American Bar Association, dass ihre ErlÀuterungen
„die Bedeutung der Doktrin der Teilung von Macht unterstreichen sollen und daher einen Aufruf an den PrĂ€sidenten und all seine Nachfolger reprĂ€sentieren, die Rechtstaatlichkeit („rule of law“) und unser Verfassungssystem der Teilung von Macht und Gewaltenteilung („checks and balances“) vollstĂ€ndig zu respektieren.“
NatĂŒrlich folgten weder der PrĂ€sident George Bush Junior, noch der PrĂ€sident Barack Obama irgendeinem „Aufruf“. Alles ging munter weiter wie bisher, bis heute.
Nur die Zahl der „Signing Statements“ schrumpfte unter der Obama-PrĂ€sidentschaft ein wenig. Was fĂŒr ein gĂŒtiger CĂ€sar.