Archiv: "vollständige Kopie der Telekommunikation"


15.11.2025 - 06:52 [ Daniell Neun / Radio Utopie ]

Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte

(Juni 15, 2017)

Mit seinen Beschlüssen 2 BvE 5/15 (verkündet am 14.10.2016, aber schon vom 20.09.2016) und 2 BvE 2/15 (verkündet am 15.11.2016, aber schon vom 13.10.2016) gab das Bundesverfassungsgericht das unauffällige Startsignal für den Beschluss des neuen B.N.D.-Gesetzes am 21.10.2016 im Bundestag.

Die Absegnung des B.N.D.-Gesetzes durch ihre Über-Dreiviertel-Mehrheit im Parlament, gegen die es laut Karlsruhe nun keine Opposition mehr im Sinne von Artikel 44 des Grundgesetzes gab, hatte die Regierung bis zu den Freifahrtscheinen der Verfassungsrichter taktisch verzögert.

Am 12. Dezember 1970 hatte das „Abhörteil“ (BVerfGE 30, 1) vom Verfassungsgericht Westdeutschlands die Aufhebung der Gewaltenteilung beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemäß beurteilt. Das damalige Urteil war gegen schwerste Bedenken und vorausschauende Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp mit 5 zu 3 Stimmen entschieden worden.

Im Jahre 2016 nun übertrugen Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter Müller, Doris König und Ulrich Maidowski die Machtfülle der in 1968 unter Besatzungsrecht geschaffenen „Notstandsgesetze“ der damaligen „großen Koalition“ auf deren heutige Nachfolger.

Und in Deutschland, wie es heute ist, eskalierten die Verfassungsrichter selbst die damalige antidemokratische und antiparlamentarische Auslegung des Grundgesetzes ein weiteres Mal.

Die durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ und das nachfolgende erste Artikel 10-Gesetz vom 13. August 1968 geschaffene G 10-Kommission, als einziges parlamentarisches Gremium bevollmächtigt Inlandsspionage der Behörden zu verbieten, hatte dies siebenundvierzig Jahre effektiv nicht getan und lediglich als Feigenblatt der Regierungsmacht gedient.

Als die G 10-Kommission schließlich Mitte 2015 zum ersten Mal in ihrer Geschichte gegen die Regierung revoltierte und Einblick in die sogenannte „N.S.A.-Selektorenliste“ verlangte – eine Liste mit Spionagezielen, die der Bundesnachrichtendienst abgelehnt hatte, nicht etwa einer Liste mit tatsächlich anvisierten Zielen – verweigerte die Regierung selbst diesem Gremium die Einsichtnahme. Als die G 10-Kommission dann im Dezember 2015 endlich Verfassungsklage einreichte, stellte sie keinen Eilantrag.

Am 14. Oktober 2016 weigerte sich dann das Bundesverfassungsgericht im (wie erwähnt bereits am 20. September 2016 getroffenen) Beschluss 2 BvE 5/15, die Verfassungsklage der G 10-Kommission auch nur anzunehmen.

Begründung der Karlsruher Richter: Ihrer Interpretation des Grundgesetzes nach, sei die vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages gewählte G 10-Kommission kein „Hilfsorgan“ (Wortlaut Artikel 10 Grundgesetz) des Bundestages, weil sie in dessen Geschäftsordnung (!) nicht „mit eigenen Rechten ausgestattet“ sei.

Abseits dieser bizarr anmutenden Begründung hatte das Urteil einen verheerenden, tatsächlichen Kern: eben den Bezug auf die Legitimierung der „Notstandsgesetze“ Westdeutschlands durch das „Abhörurteil“ BVerfGE 30, 1, von 1970. In einem in der Tat historischen Schritt bestätigten die Verfassungsrichter nicht nur die seitdem als verfassungsgemäß geltende selektive Außerkraftsetzung der Gewaltenteilung, sondern vollzogen in deren letzter Konsequenz selbst die Erniedrigung der parlamentarischen G 10-Kommission und entblößten diese als Placebo, als jahrzehntelanges, lediglich im Falle von Folgsamkeit geduldetes Feigenblatt exekutiver Willkürmacht.

15.11.2025 - 05:55 [ Florian Fade / Tagesschau.de ]

Bundesnachrichtendienst: Bald ein echter Geheimdienst?

(November 13, 2025)

Nun scheint klar: Das neue BND-Gesetz wird einen gewaltigen Umfang haben. Seit dieser Woche gibt es nach WDR-Informationen einen Referentenentwurf, der 139 Paragraphen enthalten soll.
(…)
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts der vergangenen Jahre, die bei der Überarbeitung des neuen Gesetzes berücksichtigt werden, haben die Arbeit des BND nicht einfacher gemacht. Die Vorschriften zur Datenübermittlung etwa sind bereits jetzt sehr streng.
(…)
Der BND hackte sich vor einigen Jahren in die Chatkommunikation der russischen Wagner-Söldner und las dort mit. Aber das Programm aktiv stören oder abschalten, das ist bislang ebenso wenig erlaubt wie IT-Strukturen anzugreifen und unschädlich zu machen, von denen gegnerische Hackerangriffe ausgehen.

26.10.2025 - 15:05 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

Totalüberwachung, und damit ermöglichte politische Verfolgung, wird nun „gezielt“ erlaubt

(July 2, 2016)

Die Vorgänge repräsentieren nicht nur den Totalausfall einer weiteren Generation von Deutschen und die Legasthenie ihrer Fachidioten. Sie werfen auch ein Schlaglicht auf weltweite Datenbanken von Geheimdiensten, Anwaltsfirmen und Banken und deren politische Verfolgung von „politischen Individuen“.

Die seit 2002 durch den Staat offen praktizierte, aber von fast allen ignorierte „strategische Überwachung der Telekommunikation“ an deren Infrastruktur wird nächsten Freitag durch das Parlament im neuen B.N.D-Gesetz präzisiert.

Hinweis 09.07.16: das Gesetz, Drucksache 18/9041, wurde in erster Lesung behandelt, ist somit noch nicht beschlossen und bis nach der zweimonatigen „Sommerpause“ des Bundestages vertagt.

Damit hat die Simulation von „Opposition“ und „Untersuchungsausschuss“ in der seit Beginn der Snowden-Affäre außer Funktion gesetzten Republik ihren objektiven Zweck erfüllt.

Unter dem Netzpolitik.org zugesandten Geschwafel irgendwelcher Simulanten ist lediglich das Statement vom Beirat der DE-CIX Management GmbH relevant. Klaus Landefeld gegenüber Netzpolitik.org:

„Alles, was NSA und GCHQ vorgeworfen wurde, soll dem BND jetzt auch erlaubt sein – die Bundesregierung legalisiert die Praxis sozusagen im Nachhinein.“

Das ist falsch.

Erlaubt war dem B.N.D. das vollständige Kopieren an den Netzknoten, auch am Frankfurter DE-CIX, spätetens durch die im November 2005 erneut verschärfte Regierungsverordnung „Telekommunikations-Überwachungsverordnung“ (TKÜV). Darunter fielen auch „inländische Fernmeldenetzknoten, die jeweils mit einem ausländischen Netzknoten zusammengeschaltet sind“ und „vom und in das Ausland“ geführter Telekommunikationsverkehr (Zitat Bundesverfassungsgericht, Beschluss 1 BvL 7/08, 13.05.2009).

Der Bundestag, natürlich auch „Linke“ und „Grüne“, wusste davon spätestens seit 2012.

Welche Luftnummer auch die DE-CIX Management GmbH und ihr Beirat Klaus Landefeld repräsentieren, mag man der Tatsache entnehmen, dass Landefeld nun hinsichtlich des Raubkopierens des deutschen Staates am größten Telekommunikations-Knoten auf dem Planeten von einer „Legalisierung im Nachhinein“ redet, aber im April 2015 genau gegen diese bislang angeblich illegale Praxis des B.N.D. vor dem Bundesverwaltungsgericht klagen wollte. Bereits damals hieß es unter der Presseerklärung:

„Eine Klage wurde aber noch nicht beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. „

Sie wurde auch nie eingereicht.

Der Beirat der DE-CIX Management GmbH Klaus Landefeld nun am Donnerstag weiter gegenüber Netzpolitik.org zum aktuellen B.N.D.-Gesetz:

„Wenn der Gesetzentwurf so verabschiedet wird, wird erstmalig in voller Absicht eine anlasslose Massenüberwachung im Inland gezielt erlaubt.

Auch die Kommunikation deutscher Staatbürger wird dem Dienst dabei zugeleitet, der einzige Schutz unserer Grundrechte besteht in einem obskuren, geheimen Filter welcher – wie bereits in der Gesetzesbegründung ausgeführt – schlicht nicht in einem ausreichenden Masse funktional ist.“

Wie bereits hinreichend dargelegt, verbirgt sich hinter der Formulierung „gezielt erlaubt“ die Legasthenie einer weiteren Generation von Deutschen in ihrer Gesamtheit.

Mit dem „obskuren, geheimen Filter“ meint Klaus Landefeld offensichtlich die in der TKÜV durch den Staat offen und für jeden einsehbar verfügte

„Aufstellung und..Betrieb von Geräten des Bundesnachrichtendienstes.. die nur von hierzu besonders ermächtigten Bediensteten des Bundesnachrichtendienstes eingestellt und gewartet werden dürfen“.

31.07.2025 - 10:22 [ Netzpolitik.org ]

Internes Protokoll: EU-Juristen kritisieren dänischen Vorschlag zur Chatkontrolle

Deutschland lehnt die schlimmsten Inhalte des Gesetzes seit zwei Jahren ab, darunter Scannen verschlüsselter Kommunikation, Umgehung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und Client-Side-Scanning. Bisher ist noch nicht klar, ob die neue Bundesregierung dabei bleibt. Die deutsche Delegation verweist „auf die noch ausstehende Positionierung“.

07.05.2025 - 18:53 [ Nachrichtenagentur Radio Utopie ]

Archiv: TKÜV (Telekommunikations-Überwachungsverordnung)

(archive entries)

07.05.2025 - 18:46 [ ORF.at ]

„Five Eyes“ hinter den Entschlüsselungsplänen des EU-Ministerrats

(29.11.2020)

Gemeint ist ein erster Schritt zu einer EU-weiten Regulation, die Plattformbetreiber de facto verpflichten wird, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mit einem Generalschlüssel auszuhebeln. Dass diese vom britischen Geheimdienst GCHQ vorgeschlagene Methode favorisiert wird, bestätigte de Kerchove ganz nebenbei in einem am Freitag von der Nachrichtenagentur AFP verbreiteten Interview. Ein frisch geleaktes Dokument des Rats dokumentiert die tiefe Involvierung der Spionageallianz „Five Eyes“ in die Entschlüsselungspläne.

(…)

Was de Kerchove, der auch die Gaming-Websites als überwachungspflichtig ins Spiel gebracht hatte, geflissentlich verschwieg, ist, wozu dies in jedem EU-Staat unweigerlich führen wird, dessen Gesetze den Geheimdiensten ein Mandat zum Anzapfen der Glasfaserleitungen zum Zwecke der „Gefahrenverhütung“ bzw. der „Nachrichtenaufklärung“ verleihen.

07.05.2025 - 18:40 [ Netzpolitik.org ]

NGOs fordern: Debatte über Hintertüren darf nicht hinter verschlossenen Türen stattfinden

Die Anfang April vorgestellte EU-Strategie zur inneren Sicherheit, ProtectEU, ruft zivilgesellschaftliche Organisationen auf den Plan. In einem offenen Brief an EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen fordern sie, dass künftig auch Wissenschaftler:innen, unabhängige Tech-Fachleute, Menschenrechts-Jurist:innen und generell Menschen aus der Zivilgesellschaft an den weiteren Diskussionen beteiligt werden müssen.
(…)
Polizeien betonen seit Jahren, dass sie ohne solche Hintertüren blind und taub seien, während Kriminelle sich hinter Technik verstecken würden – das sogenannte „Going Dark“-Phänomen.

03.10.2023 - 11:55 [ Netzpolitik.org ]

Europol will Chatkontrolle-Daten unbegrenzt sammeln

(29.09.2023)

Europol wünscht sich ungefilterten Zugang zu Daten der Chatkontrolle, um KI-Algorithmen zu trainieren. Das geht aus internen Dokumenten hervor, die wir veröffentlichen. Zwei ehemalige Beamte der EU-Polizei wechselten zur US-Organisation Thorn, die massiv für das geplante Gesetz lobbyiert.

26.09.2023 - 09:15 [ ORF.at ]

„Five Eyes“ hinter den Entschlüsselungsplänen des EU-Ministerrats

(29.11.2020)

Gemeint ist ein erster Schritt zu einer EU-weiten Regulation, die Plattformbetreiber de facto verpflichten wird, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mit einem Generalschlüssel auszuhebeln. Dass diese vom britischen Geheimdienst GCHQ vorgeschlagene Methode favorisiert wird, bestätigte de Kerchove ganz nebenbei in einem am Freitag von der Nachrichtenagentur AFP verbreiteten Interview. Ein frisch geleaktes Dokument des Rats dokumentiert die tiefe Involvierung der Spionageallianz „Five Eyes“ in die Entschlüsselungspläne.

(…)

Was de Kerchove, der auch die Gaming-Websites als überwachungspflichtig ins Spiel gebracht hatte, geflissentlich verschwieg, ist, wozu dies in jedem EU-Staat unweigerlich führen wird, dessen Gesetze den Geheimdiensten ein Mandat zum Anzapfen der Glasfaserleitungen zum Zwecke der „Gefahrenverhütung“ bzw. der „Nachrichtenaufklärung“ verleihen.

24.08.2023 - 19:30 [ Verdi ]

ver.di kritisiert Kanzleramt wegen 24-Stunden-Frist zur Kommentierung des BND-Gesetzes – Eine irrwitzige Frist

(22.08.2023)

„Beim BND-Gesetz werden die besonderen demokratischen Rechte von Journalistinnen und Journalisten nicht ausreichend geschützt. Daher wurde das Gesetz in der Vergangenheit wiederholt vom Bundesverfassungsgericht als mangelhaft zurückgewiesen und dem Gesetzgeber Nachbesserungen zum Schutz der Grundrechte aufgetragen.

Ganz offensichtlich handelt es sich beim Gesetz über den BND also um eine komplexe Materie. Nachdem sich das Bundeskanzleramt für seine Überarbeitung des Gesetzes zwölf Monate Zeit ließ, werden den Betroffenen und ihren Verbänden nun 24 Stunden zur Stellungnahme eingeräumt – eine irrwitzige Frist. Die Einhaltung von Pressefreiheit und Grundrechten scheint zur Nebensache degradiert. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di fordert das Bundeskanzleramt auf, die Verbände angemessen zu beteiligen und die Frist zur Stellungnahme anzupassen.“

23.08.2023 - 19:16 [ Netzpolitik.org ]

BND-Gesetz: Bundeskanzleramt simuliert Verbändebeteiligung mit 24-Stunden-Frist

ROG und GFF hatten schon im Jahr 2017 eine Verfassungsbeschwerde erhoben, die sich gegen die nach den Snowden-Enthüllungen eingeführten Rechtsgrundlagen für die strategische Auslandsüberwachung des Geheimdienstes richtete. Im Mai 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht das BND-Gesetz für verfassungswidrig, weil es gegen die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) und gegen das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1) verstieß. Daraufhin reformierte die Große Koalition das BND-Gesetz.

Trotz unzähliger Hinweise von Sachverständigen im Gesetzgebungsverfahren kam nach Ansicht der Nichtregierungsorganisationen ein Gesetz heraus, das etliche Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts verletze und jenseits dieser Maßgaben weitere verfassungswidrige Befugnisse eingeführt habe. Ende 2022 erhoben ROG und GFF daher erneut Verfassungsbeschwerde gegen das aktuelle BND-Gesetz.

28.04.2023 - 05:49 [ Netzpolitik.org ]

PEGA-Untersuchungsausschuss: Zwölf EU-Staaten kontrollieren Geheimdienste nicht

Die Regulierung und Kontrolle von Geheimdiensten ist eine nationale Angelegenheit. Deshalb unterscheidet sich die unabhängige Aufsicht zwischen den einzelnen Staaten. Nur 15 der 27 EU-Staaten haben überhaupt unabhängige Aufsichtsbehörden.

04.02.2023 - 10:26 [ Netzpolitik.org ]

ZITiS baut Supercomputer zur Entschlüsselung

(16.10.2018)

Dieser Supercomputer hat „höchste Priorität“ für die ZITiS-Abnehmer Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt und Bundespolizei.

Vor zwei Wochen wurde bekannt, dass ZITiS auch einen Quantencomputer einsetzen will. Ob Supercomputer und Quantencomputer verschiedene Projekte sind, will ZITiS auf Anfrage nicht verraten:

14.01.2023 - 18:18 [ Süddeutsche.de ]

Moskaus Spion beim BND: Ein Maulwurf, der Maulwürfe jagen sollte

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13.01.2023 - 13:26 [ Tagesschau.de ]

„Maulwurf“-Fall im BND: Beförderung vor der Festnahme

Bereits zuvor war bekannt geworden, dass Carsten L. in den vergangenen Jahren in leitender Funktion in der Abteilung Technische Aufklärung (TA) gearbeitet hatte. Sie ist zuständig für die Überwachung von weltweiter Telefon-, Satelliten- und Internetkommunikation. Rund die Hälfte aller nachrichtendienstlichen Meldungen des BND stammen aus dieser Abteilung. Der Oberst soll vor mehr als zehn Jahren von der Bundeswehr zum BND gekommen sein.